Part 6
_Anmerkung_: Viele meinen, die obersächsische Mundart, vor allem der Dialekt der Leipziger und Dresdner Gegend, sei wohl imstande, Humoristisches zum Ausdruck zu bringen, zur Wiedergabe ernster Seelenzustände sei diese Mundart aber nicht geeignet. Dazu ist zu sagen: Wohl erscheint der Dialekt Leipzigs und Dresdens, an reinem Hochdeutsch gemessen, manchem klanglich unbefriedigend; das liegt aber daran, daß eben aus ihm, aus der Sprache der meißnischen Kanzleien, das heutige Hochdeutsch herausgewachsen ist und die Mundart ihm so nahe verwandt, daß sie hier und da den Eindruck eines scheinbar »verdorbenen Hochdeutsch« hervorzurufen vermag. Daß es sich in Wirklichkeit um den umgekehrten Prozeß handelt, wissen die meisten nicht. Jedenfalls hat aber dieser Dialekt genau denselben Eigenwert wie jede andere deutsche Mundart und braucht der Muttersprache Fritz Reuters, Klaus Groths, Karl Stielers, Ludwig Thomas und anderer in keinem nachzustehen. So ist es auch immer wieder erfreulich, wenn sich bei uns Dialektschriftsteller finden, die von der Berufenheit ihrer Muttersprache in Lust und Leid, in Scherz und Ernst durchdrungen sind. In einem Gebiet, wo die Brüder Schumann durch ihre billigen »Bliemchen«-Schriften heillose Verwirrung angerichtet haben, ist jeder, der sich der Mundart mit Ernst und Stammesstolz bedient, ganz besonders zu begrüßen. Als der beträchtlichste Schriftsteller des Leipziger Dialekts erscheint zur Zeit Franz Ehregott Hauptvogel, und so muß sein Gedicht »De Heimat« im Sinne des eben Ausgeführten verstanden werden.
F.
Fußnote:
[8] Aus dem Buche »De droggne Bemme«, Gedichte und Erzählungen in sächsischer Mundart. _H. Haessel, Verlag, Leipzig, Roßstraße 5/7_, gebunden 3 RM.
Bücherbesprechungen
_Oswin Lindner_, Niederhaßlau. =Die Zwickau-Schneeberger Landstraße und ihre wirtschaftliche Bedeutung für das obere Erzgebirge, nebst einer kurzen Beschreibung der eigenen und benachbarten Brücken, 1921.= (Selbstverlag des Verfassers.)
Seit der grundlegenden Arbeit von Wiechel hat die Heimatforschung der Wegekunde mit Recht steigende Aufmerksamkeit geschenkt. Es gilt, die oft nur schwachen Spuren älterer Straßenführung festzuhalten, ehe sie die moderne Zeit völlig verwischt. Neben der geographischen Bedingtheit der Weganlage darf das geschichtliche Moment nicht übersehen werden. Wege sind älter als die Siedlungen. Dazu ist die Kunststraße samt Brückenanlagen usw. eine noch viel zu wenig gewürdigte Kulturtat unserer Vorfahren. Beides ist in Lindners Arbeit sorgfältig betrachtet, und die Studie bringt, da sie reiches Quellenmaterial heranzieht, manchen Nebengewinn, z. B. über das verzwickte Kräftespiel der am Straßenbau beteiligten Bevölkerungskreise. Karten und Lichtbilder erhöhen die Anschaulichkeit des Gebotenen. Selbst die anscheinend dürren Tabellen erzählen Lebendiges. So geben die anspruchslosen Darlegungen Lindners reiche Anregung für jeden Heimatforscher; denn zumal in wissenschaftlichem Neuland wird man methodisch am besten immer mit dem Wege einsetzen, zu Flur, Flurgliederung (und Flursage) übergehen und erst dann die eigentliche Siedelungskunde samt dem chronikalischen ins Auge fassen. Als Muster sei das Werkchen warm empfohlen.
Professor ~Dr.~ _Wagner_, Rochlitz.
=Winkelnest=, ein fröhliches Heimatbuch von _Karl Hennig_. Verlag Gebrüder Müller, Bautzen.
Der Inhalt dieses Buches gibt mehr, als das Äußere verspricht, gibt anmutige Bilder aus vergangenen Zeiten, mit der Sonne des Herzens durchwärmt, mit dem Auge der Liebe durchleuchtet, mit dem Lächeln des Humors verklärt, Bilder aus einer alten Stadt, manchmal etwas alltäglicher Art, aber doch so, daß es ein schönes Erinnerungsbuch ist und bleibt, über dem das Dichterwort stehen könnte: »Ihr schönen Jugendtage mit eurem stillen Glück«. In der Art seiner Darstellung erinnert er an Franziskus Naglers gemütvolle Bücher. Das Titelblatt – wie schön hätte es in diesem Falle sein können! – verrät mit der Ortenburg den Schauplatz der Geschichten, nämlich das alte Bautzen. So wird das Buch zuerst örtliche Bedeutung haben; dem Verfasser darf man aber wünschen, daß es auch darüber hinaus Verbreitung findet; denn es gleicht einer stillen, verträumten Insel, fern dem wilden Weltleben, aber nahe dem, was Gemütswerte schafft.
=Das sächsische Bauernhaus und seine Dorfgenossen= von _Bruno Schmidt_. Aus den Büchern des Dresdner Zeichenlehrervereins »Mit offenen Augen«. Verlag Emil Pahl, Dresden. 2. Auflage. 64 Seiten Großquart. 89 Abbildungen.
Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz hat durch seinen verewigten Vorsitzenden Herrn Geh. Baurat Schmidt dem Werke Pate gestanden, und er kann sich seiner Patenschaft wahrhaft freuen. Das Buch wird seiner Aufgabe, die der Arbeitsausschuß des Dresdner Zeichenlehrervereins im Vorwort seinem Erscheinen voranstellt, vollkommen gerecht. Es ist ein wertvoller Erzieher zum Schauen, zum bewußten Schauen der Heimat, zum nachdenklichen Werten von hundert Dingen, die dem Oberflächlichen vorübergehen, zum Verstehen und damit zur sorgenden Liebe um bodenständiges Heimatgut. Wenn sich das Buch besonders an die wendet, die lehren und führen und wahrhaft erziehen wollen, geht es den rechten Weg. Es kann bei seiner sachlichen Gründlichkeit und der damit notwendigen Schlichtheit als Mittler zur großen Menge des herzlichwarmen Wortes eines begeisterten Lehrers nicht entbehren. Es ist ein wertvolles Buch in seinem liebevollen Eingehen auf Grund und Sinn, Zweck und Schönheit all dessen, was dem ungelehrten und unempfindlichen Auge verborgen bleibt.
Vielleicht könnte das Buch in seiner endlichen Aufgabe, dem Heimatfilm und damit dem Heimatschutz zu dienen, noch gründlicher ausgewertet werden, wenn sein Inhalt an der Hand des zeitgemäßen Lichtbildes der großen Menge in Bildungsvereinen, Volkshochschulen und ähnlichen nahegebracht würde.
W. Otto Ullmann.
=Naturschutz-Bücherei=, herausgegeben von _Walter Schoenichen_. Band 1. Neues Schmetterlingsbuch. Verlag von _Hugo Bermühler_, Berlin-Lichterfelde. Als Band 1 der von dem bekannten Direktor der preußischen staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege Prof. Dr. _Schoenichen_ herausgegebenen Naturschutz-Bücherei stellt sich im ansprechenden Gewande das _Neue Schmetterlingsbuch_ vor, dessen Eigenart sofort schon bei flüchtigem Durchblättern angenehm auffällt. In ansprechender Form wendet es sich hauptsächlich an die Jugend, die geneigt ist, die Schmetterlinge als Sammelobjekte in möglichst zahlreichen Arten fein säuberlich in Kästen reihenweise aufzuspießen und auf diese Weise unsre Fluren des schönsten Schmuckes bunter und seltener Schmetterlingsarten zu berauben. Hat doch schon in Preußen und Bayern der Apollofalter durch Polizeiverordnung geschützt werden müssen. Das Schmetterlingsbuch soll nun die Jugend lehren, _den_ Schmetterling, seinen Bau und sein Leben kennenzulernen, und hat _nicht_ die Absicht, die Kenntnis der verschiedenen Arten zu vermitteln. Das pädagogisch Wertvolle an dem Buch ist, daß es die Jugend lehrt, Modelle der verschiedenen Teile des Schmetterlingskörpers herzustellen, z. B. Schnittmuster von Schmetterlingsflügeln, Flügelschuppen, Schmetterlingsaugen. Interessant und leicht anzufertigen ist das aus Glasröhre, Gummiball und Gummiröhren bestehende Modell eines Schmetterlingsverdauungskanals. Es ist also auch der _Werkunterricht_ in den Dienst der Wissenschaft gestellt, so daß als Schlagwort »_Arbeitsunterricht_« die Befolgung der Lehren dieses vorzüglichen Buches einen realen Inhalt erhält. Unsrer Jugend und unsern Biologielehrern kann das Buch nicht dringend genug empfohlen werden.
Dr. Koepert.
_Gerhard Platz_, »=In Busch und Korn=«. Verlag Craz u. Gerlach, Freiberg. Preis gebd. M. 5.—. (S. Beilage in diesem Heft.)
Dieses Buch, das uns der Heimatlandwanderer Gerhard Platz schenkt, ein Buch voll sonnigen Humors und stiller Lust an Gottes herrlicher Natur, das hinweghilft über das Leid trüber Sorgentage. Das Buch ist neu und darum bedarf es eines kurzen Hinweises. Sobald die ersten Käufer es gelesen haben werden, sind lobende Worte überflüssig. Dann wird das Buch für sich selbst sprechen.
Es werden gar viele Dinge angepriesen, die hinterher enttäuschen. Hier ist’s ganz anders. Wer Sinn und Herz hat für die Lebenserscheinungen seiner Heimat, wird seine Erwartungen übertroffen sehen, dem öffnet sich ein frohes weites Land. Frühlingswind braust in diesem Buch und der Wald raunt uns geheimnisvolle Weisen zu. Auf jeder Seite begegnen wir der unendlichen Liebe zur Scholle, in der die Wurzeln unserer Volkskraft und des deutschen Gemüts ruhen. Wir vernehmen die süßen Klänge der Heimat von sturmumrauschten Bergeshöhen bis hinab zum sächsischen Niederland, wo die Wasser sanfter fließen. Gerhard Platz sieht sein Land mit den sinnenden Augen des Dichters, er weckt in unserem Herzen einen Vollakkord, der lange geschlummert hatte. So möge das liebe gute Buch seinen Weg nehmen hinaus ins Land, wie sein Urheber ihn fand, überallhin durch die deutsche, besonders sächsische Heimat.
Für die Schriftleitung des Textes verantwortlich: Dr. Friedrich Schulze, Leipzig – Druck: Lehmannsche Buchdruckerei, Dresden – Photographische Platten »Perutz« – Photographische Aufnahmen: Max Nowak – Auflage 50000
Diesem Hefte liegt ein Werbeschreiben des Verlags Craz & Gerlach, Freiberg, bei
Landesverein Sächsischer Heimatschutz
Satzung
I. Zweck und Organisation
§ 1.
Name, Zweck und Sitz des Vereins.
Der Landesverein »Sächsischer Heimatschutz« bezweckt, die sächsische Heimat in ihrer natürlichen und geschichtlich gewordenen Eigenart zu schützen, Neuentstehendes im Sinne dieser Eigenart zu beeinflussen, sowie das Bau- und Wohnungswesen zu fördern.
Sein Arbeitsgebiet umfaßt namentlich:
~a~) Pflege der überlieferten ländlichen und bürgerlichen Bauweise, Beratung für Bauten und Anlagen aller Art, Maßnahmen gegen die Verunstaltung von Stadt und Land, sowie die Erstattung von Gutachten über alle diese Fragen;
~b~) Pflege der Volkskunde und Volkskunst;
~c~) Schutz der landschaftlichen Natur, der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt, sowie der geologischen Eigentümlichkeiten des Landes.
Entsprechend diesen Aufgaben des Vereins bestehen drei Hauptgruppen unter je einem besonderen Leiter, nämlich:
Gruppe ~A~: Bauberatungsstelle,
Gruppe ~B~: Volkskunde und Volkskunst,
Gruppe ~C~: Naturschutz.
Außerdem besteht als besondere Abteilung: eine Beratungsstelle für Bebauungspläne.
Die Verfassung und Tätigkeit dieser Abteilung, sowie ihre Stellung im Gesamtverein wird durch eine vom geschäftsführenden Vorstand aufzustellende Geschäftsordnung geregelt.
Der Sitz des Vereins ist Dresden.
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2.
Die Organe des Vereins sind:
~a~) der geschäftsführende Vorstand, ~b~) der Gesamt-Vorstand, ~c~) die Hauptversammlung.
§ 3.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis mit 31. Dezember.
II. Mitgliedschaft.
§ 4.
Der Landesverein setzt sich zusammen aus:
~a~) körperschaftlichen Mitgliedern, ~b~) Einzelmitgliedern, ~c~) Ehrenmitgliedern.
Die Höhe der Jahresbeiträge und der sonstigen Aufwendungen, die zur Erhaltung des Vereins erforderlich sind, bestimmt der geschäftsführende Vorstand, der auch befugt ist, im Einzelfalle Nachlässe zu gewähren. Um Irrtümer zu vermeiden, geben wir hierzu folgende Erklärung: Der Jahresbeitrag ist auf RM. 12.— festgesetzt[9].
Der Eintritt erfolgt durch Anmeldung.
§ 5.
Zu Ehrenmitgliedern oder Förderern können auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes durch den Gesamtvorstand Personen ernannt werden, die sich um die Bestrebungen des Landesvereins in hervorragender Weise verdient gemacht haben.
III. Vorstand
§ 6.
Der Gesamt-Vorstand des Landesvereins besteht aus:
~a~) dem Vorsitzenden,
~b~) dem 1., 2. und 3. Stellvertreter des Vorsitzenden,
~c~) dem Schatzmeister,
~d~) den Leitern der drei Hauptgruppen und deren Stellvertretern (zu vergleichen § 14),
~e~) dem Geschäftsführer, sowie
~f~) 80 Beisitzern.
Für die Angelegenheiten der Abteilung für Bebauungspläne tritt deren Vorsitzender und dessen Stellvertreter hinzu.
Die Zuziehung noch weiterer Personen mit beratender Stimme bleibt dem Gesamt-Vorstand überlassen.
Die Leiter der Hauptgruppen sowie der Abteilungen können gleichzeitig ein anderes Amt im Gesamt-Vorstande bekleiden.
Die unter ~a~–~e~ Genannten bilden samt 8 Beisitzern des Gesamtvorstandes, die der Gesamt-Vorstand wählt, den geschäftsführenden Vorstand.
§ 7.
Der Gesamt-Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren von der Hauptversammlung gewählt. Die Wahlen des Vorsitzenden, des 1., 2. und 3. Stellvertreters des Vorsitzenden, des Schatzmeisters und der Leiter der drei Hauptgruppen erfolgen in je einem besonderen Wahlgange, die der übrigen Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Geschäftsführers, der als Beamter gilt, in einem gemeinsamen Wahlgange. Die Abstimmung ist schriftlich und geheim, wenn nicht die Mehrheit der Versammlung die Wahl durch Zuruf genehmigt. Wiederwahl der ausscheidenden Gesamt-Vorstands-Mitglieder ist zulässig.
Scheidet ein Gesamt-Vorstands-Mitglied vorzeitig aus, so kann sich der Gesamt-Vorstand bis zur nächsten Hauptversammlung durch Zuwahl ergänzen.
Der Gesamt-Vorstand tritt auf Berufung des Vorsitzenden nach Bedarf zusammen.
§ 8.
Der Vorsitzende hat den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und bildet den Vorstand im Sinne von § 26 des BGB. Im Behinderungsfalle tritt einer der drei Stellvertreter für ihn ein.
§ 9.
Hauptgruppen und Abteilungen (§ 1) erledigen die in ihr Tätigkeitsgebiet fallenden Angelegenheiten selbständig unter eigener Verantwortung ihrer Leiter und Vorsitzenden. Diese können jedoch solche Angelegenheiten, insbesondere Fragen von grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung, jederzeit nach eigenem Ermessen vor den Vorstand bringen, wie ebenso der geschäftsführende Vorstand aus gleichen Gründen seine Mitentschließung fordern kann.
IV. Hauptversammlung
§ 10.
In der Regel findet aller fünf Jahre die Hauptversammlung statt.
Die Berufung außerordentlicher Hauptversammlungen beschließt der Gesamt-Vorstand selbständig oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder.
Zeit, Ort und Tagesordnung einer Hauptversammlung sind spätestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung in der »Sächsischen Staatszeitung« und tunlichst in den Mitteilungen bekanntzugeben.
§ 11.
1. Dem geschäftsführenden Vorstand liegt ob:
die Leitung und Geschäftsführung des Landesvereins; die Kassen- und Vermögensverwaltung.
2. Dem Gesamt-Vorstand liegt ob:
Die Entscheidung über wichtige und grundsätzliche Fragen aus dem Arbeitsgebiet des Landesvereins, soweit sie nicht den Hauptgruppen oder Abteilungen zuwiesen sind, die Prüfung und Richtigsprechung des vom geschäftsführenden Vorstand erstatteten Jahres- und Kassenberichts.
3. Die Hauptversammlung der Mitglieder des Landesvereins (§ 4) wählt den Gesamt-Vorstand, beschließt über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins (§ 19).
§ 12.
Über die Verhandlungen der Vereinsorgane und die von ihnen gefaßten Beschlüsse sind Niederschriften aufzunehmen, die von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer nach Vorlesen zu unterzeichnen sind.
§ 13.
Sitzungen können gegebenenfalls auch nach Orten außerhalb Dresdens einberufen werden.
V. Hauptgruppen und besondere Ausschüsse
§ 14.
An der Spitze jeder Hauptgruppe (§ 1) stehen ein Leiter (Vorsitzender) sowie dessen Stellvertreter. Dem Leiter (Vorsitzenden) steht es zu, Mitglieder des Landesvereins als Gruppenmitarbeiter hinzuzuziehen.
§ 15.
Für größere und einheitliche Arbeiten können vom Gesamt-Vorstande besondere Ausschüsse (Arbeitsausschüsse) bestellt und nach Bedarf als dauernde Einrichtung beibehalten werden.
VI. Abstimmungen
§ 16.
Jede vorschriftsmäßig einberufene Hauptversammlung ist beschlußfähig. Der Gesamt-Vorstand ist beschlußfähig, wenn wenigstens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist, der geschäftsführende Vorstand bei Anwesenheit von mindestens ein Drittel der Mitglieder.
Bei allen Abstimmungen entscheidet, soweit nicht die Satzung anders bestimmt (vgl. § 18) einfache Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied hat – auch im Falle des § 6 Absatz 4 – eine Stimme. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei Wahlen das Los.
Abstimmungen des Gesamt-Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes können auch auf schriftlichem Wege erfolgen.
§ 17.
Änderungen dieser allgemeinen Satzung, sowie des Vereinszweckes kann die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden beschließen.
VII. Auflösung des Vereins
§ 18.
Zur Auflösung des Vereins bedarf es des übereinstimmenden und jedesmal von wenigstens vier Fünftel der erschienenen Mitglieder gefaßten Beschlusses zweier mindestens vier Wochen auseinanderliegender Hauptversammlungen. Der Antrag auf Auflösung muß wenigstens drei Monate vor der Versammlung beim Gesamt-Vorstande schriftlich angebracht und öffentlich durch die »Sächsische Staatszeitung« bekannt gemacht werden.
§ 19.
Im Falle der Auflösung wird das Vereinsvermögen dem Gesamtministerium zur freien Verfügung überwiesen.
§ 20.
Die am 1. Juli 1908 errichtete Satzung ist am 15. Mai 1909, 15. Mai 1911, 8. Mai 1912 und am 1. September 1919 abgeändert und am 1. September 1923 in vorliegender Fassung neu errichtet worden.
_Dresden_, am 1. September 1925.
Fußnote:
[9] Der Beitrag ist beliebig zahlbar (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder fürs ganze Jahr). Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Jeder, der im Laufe des Jahres eintritt, erhält sämtliche Veröffentlichungen dieses Jahres kostenlos, hat aber auch den Beitrag für das Eintrittsjahr voll zu entrichten. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Schluß des Kalenderjahres schriftlich zulässig, der Beitrag für das Austrittsjahr ist gleichfalls voll zu entrichten, sämtliche Veröffentlichungen des Austrittsjahres erhält das Mitglied kostenlos. Für Minderbemittelte (Erwerbslose, Kleinrentner, Lehrlinge, Schüler) kann der Jahresbeitrag auf jährlich zu wiederholenden schriftlichen Antrag auf 50 Pf. monatlich herabgesetzt werden. Die Abmeldung hat an den Verein und nicht an eine Mittelsperson zu erfolgen und ist nur dann gültig, wenn sie vom Verein schriftlich bestätigt wurde.
Lehmannsche Buchdruckerei, Dresden-N.
Weitere Anmerkungen zur Transkription
Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Die Darstellung der Ellipsen wurde vereinheitlicht.