Chapter 4 of 8 · 4156 words · ~21 min read

IV.

Kaspar wurde auf dem Thurm, schon nach den ersten Tagen, nicht als Gefangener, sondern als ein verlassenes, verwahrlostes, der Pflege und Erziehung bedürftiges Kind behandelt. Der Gefangenwärter nahm ihn mit sich an seinen Familientisch, wo er zwar am Essen nicht Theil nahm, doch gehörig sitzen, seine Hände auf menschliche Weise gebrauchen und manche andere Sitte gebildeter Menschen kennen und nachahmen lernte. Gern spielte er mit den Kindern seines Wärters, welche sich ebenfalls nicht ungern mit dem gutmüthigen, durch seine große Unwissenheit, selbst Kindern possirlichen Jüngling unterhielten und von welchen das älteste, der 11jährige Julius -- den Kaspar besonders liebgewonnen hatte -- sich das, seiner kleinen Eitelkeit nicht wenig schmeichelnde Geschäft machte, diesem jungen rüstigen Burschen, dem schon der Anfang eines Barts um das Kinn sproßte, -- das Sprechen zu lehren.

Bald führte ihm die Neugier, täglich, stündlich eine Menge von Menschen zu, von denen die Wenigsten sich blos mit dem Angaffen des zahmen Wilden begnügten. Die Meisten machten sich auf mancherlei Weise, jeder auf seine Art, mit ihm zu schaffen. Manchem war er wohl nur Gegenstand der Belustigung, oder nichts weniger als wissenschaftlicher Experimente. Doch gab es auch Viele, die sich ihm vernünftig mitzutheilen, ihn geistig zu wecken und zur Mittheilung anzuregen suchten. Der Eine sagte ihm Worte und Redensarten vor, die er ihn nachsprechen ließ, der Andere suchte ihm durch Zeichen und Pantomimen, oder wie es sonst ging, Unbekanntes bekannt, Unverständliches verständlich zu machen. An jeder Sache, an jedem Spielzeug, womit die menschliche Theilnahme der guten Nürnberger dem armen Jüngling nahte, gewann er neue Gedankenstoffe, wurde er um einige Begriffe und um mehre Wortlaute reicher. Vorzüglich aber wurde in diesem lebhaften Menschenverkehr seine allmählig zu hellerem Bewußtsein erwachende Seele mannichfaltig zum Aufmerken, Reflectiren und Denken angeregt, und durch das zunehmende, von Tag zu Tag höher gesteigerte Bedürfniß nach Mittheilung, der bekannte, in dem menschlichen Geist instinktmäßig arbeitende, erfinderische Sprachmeister in immer reger Beschäftigung erhalten.

Ungefähr 14 Tage nach Kaspars Ankunft zu Nürnberg führte sein günstiges Geschick ihm noch den würdigen Professor ~Daumer~ zu, einen jungen, denkenden Gelehrten, der in seinem menschlichen Herzen den Beruf fand, sich der geistigen Entwickelung, Bildung und Unterweisung dieses Unglücklichen anzunehmen, -- so weit der ungestüme Zudrang der Neugierigen und andere hemmende, störende Umstände dieses nur immer gestatten mochten. Und so müßte denn Kaspar weit weniger Regsamkeit des Geistes, keinen so heißen Eifer, alles ihm Neue aufzufassen, kein so lebendiges, jugendlich kräftiges Gedächtniß zum treuen Festhalten des einmal Aufgefaßten besessen haben, als er zu allgemeiner Verwunderung wirklich zeigte, wenn er nicht in Kurzem wenigstens so viel sprechen gelernt hätte, um nothdürftig seine Gedanken auszudrücken. Freilich aber waren seine Sprechversuche geraume Zeit ein so lückenhaftes, dürftiges, kindisch unbehülfliches Wortgehäcksel, daß man selten bestimmt wissen konnte, was er mit seinen durcheinander geworfenen Redebruchstücken ausdrücken wolle; immer blieb dem Hörenden Vieles zu errathen und durch Vermuthungen zu ergänzen übrig. An ein zusammenhängendes Reden und Erzählen war bei ihm vollends gar noch nicht zu denken.

Dem ersten Bürgermeister der Stadt, Herrn ~Binder~, als Chef der städtischen Polizei, mußte Kaspar, nicht blos von Seite des menschlichen Interesse's, sondern auch hauptsächlich in amtlicher Beziehung, nahe am Herzen liegen; und er widmete diesem wunderseltenen Polizei-Gegenstande seine besondere Aufmerksamkeit und Theilnahme. Es war wohl von selbst einleuchtend, daß die alltäglichen Amtsformen für diesen nichts weniger als alltäglichen Fall nicht gemacht sein konnten[10] und, um einigermaßen hinter das Geheimniß zu kommen, mit förmlichen Vernehmungen, Verhören und dergleichen amtlichen Proceduren wenigstens vor der Hand nichts ausgerichtet werden könne. Herr Binder wählte daher, gewiß mit vollem Recht, einstweilen den Weg des freieren, ausseramtlichen Wirkens. Er ließ Kaspar fast täglich in seine Wohnung bringen, machte ihn bei sich und in seiner Familie gleichsam einheimisch, sprach mit ihm und ließ ihn sprechen, so gut oder übel dieses gehen mochte, und bemühte sich, durch vielfältiges, wiederholtes Hin- und Herfragen, Auskunft über sein Leben und Hieherkommen zu erhalten. Auch gelang es endlich, nach vieler Mühe, Herrn Binder -- oder er glaubte es ihm gelungen -- aus den einzelnen Antworten und Aeußerungen Kaspars den Stoff zu einer Geschichte herauszusaugen, welche bereits am 7ten Juli desselben Jahrs in einer öffentlichen Bekanntmachung[11] der Welt mitgetheilt wurde.

Ist nun gleich in dieser amtlich bekannt gemachten Geschichte -- wenn man sie so nennen will -- Manches Unglaubliche und Widersprechende, ist bei manchen, nur allzu ausführlich und zuversichtlich gegebenen, Einzelheiten nicht wohl auszumitteln, wie viel davon dem Antwortenden oder dem Fragenden gehören möge, und was davon wirklich aus Kaspars trüber Erinnerung geflossen, oder ihm durch vieles Fragen unwillkührlich aufgeredet und eingefragt, oder durch Vermuthungen ergänzt und ausgemalt, oder auch auf blos mißverstandenen Aeußerungen dieses an Begriffen bettelarmen, mit den alltäglichsten Gegenständen der Natur und des Lebens damals noch unbekannten halb-stummen Thiermenschen gegründet sei: so stimmt doch die erwähnte Geschichtserzählung im Ganzen und Allgemeinen d. h. was die ~wesentlichsten Hauptumstände~ betrifft, mit Demjenigen überein, was Hauser in einem späterhin von ihm selbst verfaßten schriftlichen Aufsatze niedergelegt, bei den im Jahr 1829 mit ihm gepflogenen gerichtlichen Verhandlungen eidlich betheuert, und dem Verf., so wie vielen andern Personen, bei verschiedenen Gelegenheiten, immer mit sich selbst übereinstimmend erzählt hat.

Diese seine Angaben sind im Kurzen folgende:

»Er wisse nicht, wer er selbst und wo seine Heimath sei. Erst zu Nürnberg sei er auf »die Welt gekommen«[12]; hier erst habe er erfahren, daß es, ausser ihm und »dem Manne, bei dem er immer gewesen,« auch noch andere Menschen und Geschöpfe gebe. So lange er sich entsinnen könne, habe er immer nur in einem Loch (kleinem, niedrigem Gemach, das er zuweilen auch ~Käfich~ nennt) gelebt, wo er, blos mit einem Hemd und ledernen, hinten aufgeschlitzten, Hosen bekleidet und barfuß, auf dem Boden gesessen sei[13]. Er habe in seinem Gemach nie einen Laut gehört, weder von Menschen, noch von Thieren, noch von sonst Etwas. Den Himmel habe er nie gesehen, noch habe er je eine Hellung (Sonnenlicht), wie zu Nürnberg, wahrgenommen. Einen Unterschied zwischen Tag und Nacht habe er nie erfahren, noch weniger habe er die schönen Lichter am Himmel jemals zu sehen bekommen. Neben ihm habe sich in dem Boden ein Loch (wahrscheinlich mit einem Topf) befunden, in welchem er seine Nothdurft verrichtet habe. So oft er vom Schlafe erwacht, sei ein Brod neben ihm gelegen und ein Krug mit Wasser gestanden. Zuweilen habe das Wasser einen sehr bösen Geschmack gehabt; dann habe er, bald nach dessen Genuß, seine Augen nicht mehr offenhalten können und habe einschlafen müssen[14]; wenn er hierauf wieder erwacht sei, habe er wahrgenommen, daß er ein reines Hemd anhabe und seine Nägel beschnitten seien[15]. Den Mann, der ihm Essen und Trinken gebracht, habe er nie im Gesicht gesehen. In seinem Loch habe er zwei hölzerne Pferde gehabt, und verschiedene Bänder dabei. Mit jenen Rossen habe er sich, so lange er gewacht, zu jeder Zeit unterhalten; seine einzige Beschäftigung sei gewesen, sie neben sich herlaufen zu lassen, und die Bänder, die er gehabt, ihnen bald so, bald anders aufzulegen, oder umzuknüpfen. So sei ihm ein Tag wie der andere vergangen; er habe aber nichts vermißt, sei nicht krank gewesen, habe -- ein einzigmal ausgenommen -- nichts von Schmerz empfunden, und überhaupt sei es ihm da viel besser gegangen als auf der Welt, wo er so viel zu leiden habe. Wie lange er in dieser Lage gelebt, wisse er nicht, weil er keine Zeit gekannt. Er könne nicht angeben, wann und wie er hineingekommen; habe auch keine Erinnerung, daß er jemals in seinem Leben sich in einem andern Zustand und anderswo als in jenem Ort befunden habe. Der Mann, bei dem er immer gewesen, habe ihm nichts zu leid gethan. Eines Tages aber -- was nicht lange vor seinem Wegbringen geschehen sein könne -- als er mit seinen Rossen zu stark gefahren und zu viel Lärm gemacht habe, sei der Mann gekommen und habe ihn mit einem Stock (oder Scheit Holz) auf den Arm geschlagen; dies sei die Wunde, die er nach Nürnberg mitgebracht.«

»Ungefähr gegen dieselbe Zeit habe sich einmal der Mann in seinem Kerker eingefunden, habe ein Tischchen über seine Füße hergestellt, habe etwas Weißes, das er jetzt für Papier erkenne, vor ihm ausgebreitet, dann von hinten her, so daß er nicht habe von ihm gesehen werden können, seine Hand ergriffen und sei mit einem Ding, das er ihm zwischen die Finger gesteckt (Bleistift), auf dem Papier hin- und hergefahren. Er (Hauser) habe nicht gewußt, was das sei, habe aber gewaltige Freude empfunden, als er die schwarzen Figuren auf dem weißen Papier entstehen gesehen. Als er seine Hand wieder frei gefühlt und der Mann ihn verlassen, habe er, in der Freude über die neue Entdeckung nicht satt werden können, diese Figuren immer wieder von neuem auf das Papier zu malen. Ueber diese Beschäftigung habe er nun fast seine Rosse vernachläßigt, obgleich er nicht gewußt, was jene Züge bedeuten sollten. Der Mann habe auf dieselbe Weise seine Besuche zu verschiedenen Zeiten wiederholt«[16].

»Hierauf sei der Mann ein anderes Mal wieder gekommen, habe ihn von seinem Lager aufgehoben, ihn auf die Füße gestellt, und ihn stehen zu lehren versucht, was er zu verschiedenen Zeiten wiederholt. Er habe dieses in der Art bewerkstelligt, daß er ihn von hinten fest um die Brust gefast, seine Füße hinter Kaspars Füße gestellt, und diese zum Vorwärtsschreiten aufgehoben habe.«

»Endlich sei einmal wieder der Mann erschienen, habe Kaspars Hände über seine Schultern gelegt, jene zusammengebunden, und ihn so auf seinem Rücken aus dem Loch herausgeschleppt. Er sei einen Berg hinauf- [oder herab-][17] getragen worden. Er wisse nicht, wie ihm gewesen; es sei ganz Nacht geworden, und man habe ihn auf den Boden gelegt. Dieses »Nachtwerden« bedeutete, wie sich zu Nürnberg bei verschiedener Gelegenheit ergab, in Kaspars Sprache auch so viel wie: »ohnmächtig werden.«

Die Erzählung seiner weiteren Reise beschränkt sich im Wesentlichen darauf: daß er mehrmals mit dem Gesicht auf dem Boden gelegen habe, wo es dann Nacht geworden sei; daß er einige Male Brod gegessen und Wasser getrunken; daß der Mann, »bei dem er immer gewesen« öfters ihn Gehen zu lehren sich bemüht habe, was ihm immer sehr wehe gethan u. s. w. »Dieser Mann habe nichts zu ihm gesprochen, ausser daß er ihm immer die Worte vorgesagt: Reutä wähn &c. &c. Er (Kaspar) habe den Mann so wenig auf dieser Reise, als früher im Gefängniß im Gesicht gesehen. Dieser habe ihm, so oft er ihn geführt, streng bedeutet, immer vor sich hin auf den Boden und auf seine Füße zu blicken, was er theils aus Furcht, theils auch darum gewissenhaft befolgt, weil er ohnehin mit sich und seinen Füßen genug zu thun gehabt habe. Nicht lange zuvor, ehe er zu Nürnberg wahrgenommen worden, habe ihm der Mann die Kleider angezogen, mit denen er zu Nürnberg erschienen. Sehr schmerzhaft sei es ihm gewesen, als ihm die Stiefel angezogen worden; denn der Mann habe ihn auf die Erde niedergesetzt, ihn von hinten gepackt, seine Füße gewaltsam hinauf gezogen, und ihm so vom Rücken her seine Füße in die Stiefel hineingezwängt. Nun sei es wieder vorwärts gegangen, noch elender als zuvor. Er habe, so wenig jetzt als früher, irgend etwas von den ihn umgebenden Dingen wahrgenommen, habe nichts beobachtet und nichts gesehen; könne daher nicht angeben, von welcher Gegend her, in welcher Richtung, auf welchem Weg er nach Nürnberg hineingekommen. Nur so viel sei ihm bewußt, daß zuletzt der Mann, der ihn geführt, ihm den Brief in die Hand gedrückt habe, und dann verschwunden sei; worauf ein Bürger ihn (Kaspar) wahrgenommen und zur Wache am neuen Thor gebracht habe.«

Diese Geschichte der geheimnißvollen Gefangenhaltung und Aussetzung eines jungen Menschen ist nun fürwahr nicht nur ein grauenhaftes, sondern auch ein seltsames, dunkles Räthsel, wobei sich ausserordentlich vieles fragen und rathen, aber wenig mit Gewißheit beantworten läßt, und welches natürlicher Weise, so lange noch nicht dessen Auflösung gelungen, mit jedem andern Räthsel die Eigenschaft gemein hat, daß es -- räthselhaft ist. Der ~Seelenzustand~ Kaspars während seines Kerkerlebens war der Zustand eines Menschen, der, als Kind in tiefen Schlaf versenkt, diesen Schlaf, in welchem es für ihn keinen Traum, wenigstens keinen Wechsel von Träumen gibt, dumpf fortschläft, bis er, im wilden Getöse der bunten Welt, von Angst und Schmerz aufgeschreckt, daraus erwacht, und nun betäubt, nicht weiß, wie ihm geschehen sei. Wer in der Folge, nachdem solch ein Mensch zu vollem Bewußtsein gekommen, eine vollständige, umständliche, den Verstand über alle Zweifel befriedigende, geschichtliche Beschreibung seines Schlafs und seiner Träume erwartete, würde nichts Geringeres verlangen, als daß ein Schlafender schlafend gewacht, ein Wachender wachend geschlafen habe.

In gewissen Gegenden Deutschlands, welche ein zweiter Dupin auf seiner Landkarte der Aufklärung mit Dunkelgrau ausmalen dürfte, sind ähnliche Ereignisse, wie sie Hauser von sich erzählt, nichts weniger als unerhört. So sah =Dr.= Horn[18] noch vor wenigen Jahren in dem Krankenhaus zu Salzburg ein 22jähriges nicht häßliches Mädchen, die bis in ihr 16tes Jahr in einem Schweinstall unter den Schweinen auferzogen worden war und darin viele Jahre mit übereinandergeschlagenen Beinen gesessen hatte. Das eine Bein war ganz verbogen, sie grunzte wie ein Schwein und betrug sich ungebärdig in ihrem menschlichen Anzug. Gegen solchen Gräuel sind die an Kaspar verübten Verbrechen sogar noch schonungsvolle Handlungen der Menschlichkeit.

Daß Kaspar von der Art und Weise, wie er nach Nürnberg geschafft worden, so wenig anzugeben, von seinen Reiseabentheuern, von den Orten durch welche er gekommen, und von allem andern was wir auf unsern Reisen, zu Wagen oder zu Fuß, zu sehen und zu beobachten pflegen, so gut wie gar nichts zu erzählen weiß, ist so wenig zu verwundern, daß vielmehr das Gegentheil ein Wunder sein müßte. Wäre sogar Kaspar bereits in seinem Kerker zu vollkommen klarem, vernünftigem Selbstbewußtsein erwacht gewesen, hätte er in seiner Gruft, wie Sigismund in seinem Thurm[19] durch Erziehung und Bildung, zur geistigen Reife eines Jünglings gedeihen können: so würde er gleichwohl, in Folge des plötzlichen Uebergangs aus engem dumpfem Kerker in die freie Natur, in Ohnmacht oder in einen höchster Trunkenheit ähnlichen Zustand haben gerathen müssen. Der ungewohnte Eindruck der äussern Luft mußte ihn betäuben, das helle Sonnenlicht seine Augen blenden. Er würde sogar mit ungeblendeten sehenden Augen doch nichts gesehen, wenigstens nichts ~bemerkt~ und ~erkannt~ haben; es konnte damals die Natur mit allen ihren Erscheinungen nur wie eine verworrene buntgefleckte Masse, in welcher für ihn noch nichts Einzelnes sich unterscheiden ließ, vor seinem Gesicht vorüberflimmern: was, wie wir bald zeigen werden, noch zu Nürnberg an ganz unzweideutigen Erfahrungen sich bewährt hat.

Von welcher Gegend ungefähr Kaspar hergebracht worden? auf welchem Weg er gekommen und durch welches Thor? ob er zu Fuß oder zu Wagen oder abwechselnd auf beide Art seine Reise gemacht habe? dieses und anderes dergleichen sind Fragen, die, wenn sie auch mit Entschiedenheit beantwortet werden könnten, doch nur für den untersuchenden und erkennenden Richter, wenig für das Publikum von Interesse sein würden. Kaspar selbst erinnert sich nur seines Gehens, ohne daß sich in seiner Erzählung ein Maßstab auffinden ließe, nach welchem man einigermaßen beurtheilen könnte, wie lang er zu Fuß gegangen, welchen Raum er ungefähr gehend zurückgelegt habe? Daß er vom Fahren gar keine Erinnerung hat, beweist noch keineswegs, daß er nicht dennoch, und vielleicht die größte Strecke des Wegs, gefahren worden. Kaspar versinkt auch jetzt noch beim Fahren, zumal in freier Luft, sehr bald in einen förmlichen Todenschlaf, aus welchem er, der Wagen mag rollen oder still stehen, nicht zu erwecken ist, und in welchem Zustand man ihn, so unsanft es auch geschehe, aufheben, hinlegen, auspacken und wieder einpacken kann, ohne daß er davon das Mindeste wahrnähme. Hat ihn einmal der Schlaf gefaßt, so ist kein Geräusch und Getös, kein Schall, kein Donner stark genug, ihn aufzuwecken. Wurde nun Kaspar -- wie aus seinen eignen Angaben zu schließen ist -- sobald er in die freie Luft kam, ohnmächtig, hatte man ihm wohl gar, zu größter Vorsicht, vorher noch von dem übelschmeckenden Wasser [mit Wasser verdünntem Opium][20] zu trinken gegeben: so konnte man ihn getrost in einen Wagen werfen und hierauf einige, oder auch mehre Tagreisen mit ihm zurücklegen, ohne daß man zu besorgen hatte, daß er aufwachen, schreien oder sonst auf eine Weise seinem Entführer sich unbequem erweisen möge.

Auf scharfsinnige Weise sucht Herr ~Schmidt von Lübeck~ in seiner Schrift: ~Ueber Kaspar Hauser~ (Altona, 1831 8.) die Vermuthung zu begründen, daß ~Kaspar~ ganz aus der ~Nähe~ von Nürnberg dahin gebracht worden sei. Für diese, wie für noch viele andere Vermuthungen läßt diese Geschichte weiten, unbegränzten Raum. Daß derjenige, von welchem Hauser nach Nürnberg gebracht worden, ein mit Nürnberg und dessen Oertlichkeiten genau bekannter Mann sein müsse, ist gewiß, und daß er ehemals als Soldat bei einem dortigen Regiment gedient, wenigstens höchst wahrscheinlich.

Die an der Person Kaspars begangenen Verbrechen, so weit dieselben angezeigt vorliegen, sind, nach baierischem Strafgesetzbuch beurtheilt,

=I.= das Verbrechen ~widerrechtlicher Gefangenhaltung~ (StGB. Thl. =I.= Art. 192 bis 195) und zwar doppelt ausgezeichnet, sowohl hinsichtlich der ~Dauer~, soferne die Gefangenhaltung von der frühesten Kindheit an, wie es scheint, bis in das Jünglingsalter fortgesetzt worden ist, als auch hinsichtlich der ~Art~, soferne dieselbe mit besonderen »~Mißhandlungen~« verbunden war, wohin nicht blos das thierische, den Körper des Unglücklichen verkrüppelnde Lager, die elende, kaum einem Hund genügende Kost, sondern auch, und zwar vor allem, die grausame Versagung jeder, auch der kleinsten Gaben, welche die Natur, selbst über den Aermsten, mit freigebigen Händen ausschüttet, die Entziehung aller Mittel geistiger Entwickelung und Ausbildung, das widernatürliche Zurückhalten einer menschlichen Seele im Zustande vernunftloser Thierheit, unstreitig zu rechnen sind. Es trifft damit

=II.= objectiv zusammen das Verbrechen der ~Aussetzung~, welches, nach dem StGB. Thl. =I.= Art. 174 nicht blos an Kindern, sondern auch an ~erwachsenen~ Personen begangen werden kann, wenn sie »wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit sich selbst zu helfen unvermögend sind«, unter welche Personen der damals noch thierischdumme, sehendblinde, kaum noch aufrechtgehende Kaspar gewiß gehörte. Die Aussetzung Kaspars war zugleich eine durch ihre ~Lebensgefährlichkeit~ ausgezeichnete Aussetzung. Dieser Mensch war, bei seinem damaligen geistigen und leiblichen Zustande, in Gefahr, entweder in die dem Orte der Aussetzung nahe Pegniz zu stürzen, oder überritten und überfahren zu werden.

Wäre dem gemeinen Recht oder dem baierischen Strafgesetzbuche ein besonderes ~Verbrechen gegen die Geisteskräfte~[21], oder, wie es richtiger zu bezeichnen wäre, ein ~Verbrechen am Seelenleben~ bekannt, so würde dieses, in der rechtlichen Beurtheilung, neben dem Verbrechen der Gefangenhaltung den ersten Rang einnehmen, vielmehr jenes in diesem, als dem schwereren, untergehen (von demselben absorbirt werden) müssen. Die Entziehung äusserer Freiheit, wiewohl an sich schon ein unersetzliches Uebel, steht gleichwohl in keinem Vergleich mit der nicht zu berechnenden Summe unschätzbarer, unersetzlicher Güter, welche in jenem Raub an der Freiheit und durch die Art und Weise seiner Vollziehung, dem Unglücklichen theils gänzlich entzogen, theils für seine noch übrige Lebenszeit zerstört oder verkümmert worden sind, und wodurch nicht blos an dem Menschen in seiner äußern leiblichen Erscheinung, sondern an seinem innersten Wesen, an seinem geistigen Dasein, an dem Heiligthum seiner vernünftigen Natur selbst der raubmörderische Frevel vollbracht worden ist. Wenn unsere Schriftsteller solche Missethaten blos als ~Verstandesberaubung~ (=noochiria=) bezeichnen und, wie ~Tittmann~[22], zu dessen Thatbestand »~Bewirkung der Verstandlosigkeit oder des Wahnsinns~« als wesentliche Bedingung fordern: so zeigt das Beispiel Kaspar Hausers, daß jener Begriff bei weitem zu beschränkt gefaßt sei, und ein Gesetzgeber, welcher durch Aufstellung einer solchen Gattung von Verbrechen sein System vervollständigen zu müssen glaubte, einen bei weitem höheren, freieren Standpunkt würde zu nehmen haben. ~Kaspar~ ist durch die während seiner Kindheit erlittene Einsperrung weder in Blödsinn, noch in Wahnsinn verfallen; er ist, wie wir in der Folge genauer erfahren werden, nach seiner Befreiung, aus dem Zustande der Thierheit herausgetreten und hat sich so weit entwickelt, daß er, mit gewissen Einschränkungen, als ein vernünftiger, verständiger, sittlicher und gesitteter Mensch überall gelten kann. Gleichwohl wird Niemand verkennen, daß es hauptsächlich der verbrecherische Eingriff in das Seelenleben dieses Menschen, der Frevel an seiner höhern geistigen Natur ist, welcher die empörendste Seite der an ihm verübten Handlung ausmacht. Das Unternehmen, einen Menschen durch künstliche Veranstaltung von der Natur und andern vernünftigen Wesen auszuschließen, ihn seiner menschlichen Bestimmung zu entrücken, ihm alle die geistigen Nahrungsstoffe zu entziehen, welche die Natur der menschlichen Seele zu ihrem Wachsen und Gedeihen, zu ihrer Erziehung, Entwickelung und Bildung angewiesen hat: solches Unternehmen ist, ohne alle Rücksicht auf seine Folgen, an und für sich schon der strafwürdigste Eingriff in des Menschen heiligstes, eigenstes Eigenthum, in die Freiheit und Bestimmung seiner Seele. Hiezu aber kommt vor Allem noch Dieses. Kaspar, während seiner Jugendzeit in thierischen Seelenschlaf versenkt, hat diesen ganzen großen und schönen Theil seines Lebens ~ver~lebt, ohne ihn ~ge~lebt zu haben. Er war während dieser Zeit einem Todten zu vergleichen; indem er seine Jugend verschlief, ist sie ihm vorübergegangen, ohne daß er sie gehabt hätte, weil er sich ihrer nicht bewußt werden konnte. Diese Lücke, welche die an ihm begangene Missethat in sein Leben gerissen, ist durch nichts mehr auszufüllen; die nicht verlebte Zeit nicht mehr zurückzuleben, die während seines Seelenschlafs ihm entflohene Jugend nicht mehr einzuholen. Wie lang er auch leben möge, er bleibt ewig ein Mensch ohne Kindheit und Jugend, ein monströses Wesen, das naturwidrig sein Leben erst in der Mitte des Lebens angefangen hat. Sofern ihm auf diese Weise seine ganze frühere Jugendzeit genommen worden, war er der Gegenstand eines -- um mich so auszudrücken -- partiellen Seelenmords. Die an Kaspar verübte That unterscheidet sich daher von dem Verbrechen Desjenigen, der einen an Verstand gesunden Menschen erst späterhin in dumpfen Blödsinn oder sonst in bewußt- und vernunftlosen Zustand versetzt, blos hinsichtlich der verschiedenen Lebens-Epoche, welche vom Seelenmorde betroffen wird; dort wurde ein menschliches Seelenleben an seinem Anfang, hier an seinem Ende verstümmelt. Ein nicht zu übersehendes Hauptmoment ist auch noch dieses: Da Kindheit und Jugend von der Natur zur Entwickelung und Ausbildung, wie des leiblichen so des geistigen Lebens, bestimmt sind, und die Natur keine Sprünge macht; so sind Kasparn, der erst im Jünglingsalter als Kind zur Welt gekommen ist, jetzt und für alle Zukunft die verschiedenen Lebensstufen gleichsam verrückt, aus- und durcheinander geschoben. Indem er sein Kinderleben erst im Alter der physischen Reife beginnen konnte, bleibt er, sein ganzes Leben lang, mit dem Geiste hinter seinem Alter zurück, mit dem Alter seinem Geiste voraus. Geistiges und physisches Leben, welche, bei naturgemäßem Entwickelungsgange, mit einander gleichen Schritt halten, haben sich auf diese Weise in Kaspars Person gleichsam von einander losgerissen, und in naturwidrigen Gegensatz gestellt. Die verschlafene Kindheit konnte darum, weil sie verschlafen worden, nicht ~überlebt~ werden; er muß sie ~nach~leben und sie wird ihm nunmehr zur Unzeit, eben darum aber auch nicht als lächelnder Genius, sondern wie ein beängstigendes Gespenst bis in die späteren Jahre folgen. Wägt man zu allem diesem noch die Verwüstung ab, welche das Schicksal seiner Jugend in seinem ~Gemüthe~ angerichtet hat, und welche erst der Verfolg dieser Erzählung klar vor Augen stellen wird: dann wird man an diesem Beispiele erkennen, daß die ~Verstandesberaubung~ den Begriff von Verbrechen am Seelenleben bei weitem nicht erschöpft.

Welche andere Verbrechen allenfalls noch hinter der an Kaspar verübten Missethat versteckt sein mögen? auf welche Zwecke die verborgene Gefangenhaltung Hausers berechnet gewesen? diese Fragen würden uns zu weit in das luftige Gebiet der Vermuthungen, oder in gewisse geheiligte Räume führen, welche eine solche Beleuchtung nicht vertragen.

Dieses in der Geschichte menschlicher Gräuelthaten kaum noch erhörte Verbrechen, bietet dem Rechtsgelehrten, wie dem gerichtlichen Arzt, auch noch folgende merkwürdige Seite dar. Die Erforschung und Beurtheilung von Seelenzuständen hat gewöhnlich nur den Verbrecher selbst zum Gegenstande, bezüglich der Aufgaben über Zurechnungsfähigkeit oder Nichtzurechnungsfähigkeit seiner Handlungen. Hier ist der in seiner Art ganz einzige Fall gegeben, daß, zum allergrößten Theil, ~der Thatbestand des Verbrechens in dem Grund einer Menschenseele ruht~, wo derselbe auf rein psychischem Wege zu erforschen und nur durch Beobachtung der Geistes- und Gemüthsäusserungen des Beschädigten zu begründen und festzustellen ist.

Auch über die Geschichte der That haben wir vor der Hand keine andere Kunde als die Erzählung Desjenigen, an dem sie begangen worden; aber die Wahrheit der Erzählung ist uns verbürgt durch die Persönlichkeit des Erzählenden, an dessen Leib, Geist und Gemüth -- wie wir noch umständlicher erfahren werden -- die That selbst in sichtbaren Zügen deutlich geschrieben steht. Nur wer das erfahren und gelitten was Kaspar, kann wie Kaspar sein; und wer so sich zeigt wie Kaspar, muß in dem Zustande gelebt haben, wie ihn Kaspar von sich erzählt hat. So ruht zugleich die Würdigung der Glaubwürdigkeit des eine fast unglaubliche Begebenheit Erzählenden ebenfalls zum allergrößten Theil nur auf psychologischem Grunde. Es gewähren aber die auf diesem Boden gefundenen Ergebnisse eine Beglaubigung, die jeden andern Beweis an Stärke überwiegt. Zeugen können lügen, Urkunden verfälscht sein; aber kein anderer Mensch, er müßte denn mindestens ein mit etwas Allmacht und Allwissenheit ausgerüsteter Zauberer sein, vermöchte eine Lüge dieser Art so zu lügen, daß sie, wo man sie auch beleuchtete, wie die lauterste reinste Wahrheit, wie die in Person erscheinende Wahrheit selbst aussähe. Wer an Kaspars Erzählung zweifelte, müßte an Kaspars Person zweifeln. Solch ein Zweifler würde dann aber mit eben so viel Vernunft zweifeln dürfen: ob ein Mensch, der aus hundert Wunden blutend, in Todeszuckungen vor seinen Augen liegt, ein wirklich Verwundeter und Sterbender sei, oder ob er nicht vielmehr den Verwundeten und Sterbenden nur spiele? -- Doch dem Urtheile der Leser ziemt es sich noch nicht vorzugreifen. Meine Darstellung der Person Kaspars hat erst begonnen.