Part 2
In dem Falle, der hier ausgesponnen wird, ereignete sich beides, Angriff gegen die Heiligkeit des Alters in der Familie und gegen einen Schutzbefohlenen der eigenen Schwäche. Eine Bauerntragödie brach aus im jüdischen Patriziat. Allerdings in einem, das sein Beruf wieder der Erde und ihren unbarmherzigen Gesetzen genähert hatte; sie verband sich hier mit dem bäuerischen Urgrund der ganzen Rasse. Zwei darin sonst unerhörte Taten geschahen: Der Leiter eines Riesenbetriebes wird nach einem halben Jahrhundert führender Arbeit durch eine Palastrevolution der eigenen Sippe gestürzt, und sein Sohn, mehr Eigenbrötler, als untüchtig, bloß von verminderter Lebensintensität, rücksichtslos um seine Ansprüche gebracht und ausgeschaltet. Der aber, Kohlhaas des Geldes, sucht das Haupt der Verschwörung auf, einer „Verschwörung der Reichen gegen die Armen“, wie er seinen persönlichen Fall als symptomatisch in kollektivistischer Erweiterung nannte, stellt mit sechs Schüssen gegen seinen Blutsvetter Robert Eißler die ihm falsch geratene Rechnung wieder her.
_Heinrich Eißler_, durch vierzig Jahre Chef der Firma, zu ihren frühesten Häuptern gehörig, Kaufmann alten Schlages, voll Rechtlichkeit, Strenge und Staatsgesinnung, – er weigerte sich unter anderm Steuerbekenntnisse zu unterschreiben, die ihm zweifelhaft erschienen, – war durch unglückliche Privaterlebnisse innerlich nachhaltig in Anspruch genommen worden. Seiner Ehe mit einer kühlen egozentrischen Frau gesellte sich noch eine ihm unleidliche Einstellung seiner Blutsverwandten. „Ein Blutsverwandter heißt, der dir am letzten hilft und dich am ersten beißt,“ dieses im Judentum sonst wenig gültige Sprichwort fand in seinem Fall reichlich Bestätigung. Die häuslichen Sorgen, die an seiner Energie sogen, die ihm eigene weiche, gutherzige Art ließ seine Umgebung leichte Bestimmbarkeit durch fremde Einflüsse befürchten und ihn darum für die Dauer auf der Kommandobrücke des großen Werkes nicht genügend verwendbar erscheinen. Den ersten Ansturm versuchte der leibliche Bruder; er mißlang. Der Alte fußte ja mit sieben und ein viertel Millionen Schweizer Franken, das war ein Viertel des gesamten Firmenvermögens, im Geschäft und mit der Nachfolgeschaft seines Sohnes Otto darin, der sich bei Abschluß der schwierigen bosnischen Verträge schon eingearbeitet hatte. Ein erfolgverheißender Schachzug gegen Heinrich Eißler mußte ihn darum in seinen Stützen treffen: in seinem an der Firma tätigen Geld und in dem Sohn, den man erst von ihm trennte und dann gesondert abfertigte, wenn das erste gelang. Vor allem hieß es, die vom Handelsgesetze festgelegten Bestimmungen nach dem Tode eines öffentlichen Gesellschafters, die nebst der „pragmatischen Sanktion“ der Firma, den Sohn und Erben schützten, durch persönliche Abmachungen zu entkräften. Statt der darin vorgesehenen Liquidation ordnete ein 1897 abgeschlossener Gesellschaftsvertrag, dem Vater und Sohn ahnungslos beigepflichtet hatten, in einer solchen Lage lediglich Auszahlung des Kapitalskontos an, also auch ohne eventuelle stille Reserven, die hier bestanden. Damit war der erste Schritt einer gesetzlich unantastbaren Enteignung getan. Die Einheitsfront gegen die beiden unbeliebten Familienmitglieder sollte jedoch erst später zustandekommen: Unter der Regentschaft des zu einer solchen Aktion unbedenklich fähigen Robert Eißler, dem Neffen und Vetter der Bedrohten. Inzwischen wird fort und fort geplänkelt; 1910 bereits möchte der des Haders müde und durch ein körperliches Leiden verstörte Otto Eißler gegen angemessene Entschädigung gänzlich aus dem Geschäft scheiden, aber eben um diese ging es ja. So stellt er nun seine Tätigkeit dort ein, die fünfzehn Jahre gewährt hatte, zieht sich nach Baden zurück, wo er der Sorge um seine Gesundheit wegen lebt und mit den Vettern dauernd hadert. Diese Gefechte ziehen sich über den ganzen Weltkrieg hin, der weder in seinem Verlauf noch in seinem Ergebnis und dessen Folgen die Holzmagnaten ernstlich schädigt. Ohne wesentliche Einbuße erhalten sie sich ihre wertvollste Kolonie in Bosnien und die herandämmernde Inflationskatastrophe versehrt sie nicht in ihrem Marke, dem Bodenwert. Ihre geschäftlichen Feldzüge sind also jedenfalls besser ausgefallen als die militärischen ihres Vaterlandes, dessen Staatsbürgerschaft man übrigens sofort gegen jene des tschechoslovakischen Siegerstaates eintauscht. In solcher frisch gefestigten Position geht man nun daran, im Inneren des eigenen Betriebes „tabula rasa“ zu machen mit allen Elementen, die für den reißenden Machtkampf der neuen Zeit ungeeignet erscheinen. Ballast über Bord! Der achtundsiebenzigjährige Firmenchef Heinrich Eißler soll nun endgültig abgesägt werden! Sein Vetter Robert treibt dazu; nur ungerne halten die beiden anderen Firmenherrscher _Alfred_ und _Hermann_ sowie Roberts Schwager, der Anwalt Dr. _Fürst_, da mit. Heinrich macht allerdings, wie sich der Letztgenannte später im Prozesse ausdrückte, „unmögliche Sachen“, nämlich er lehnte es ab, seinen Namen unter ihm nicht einwandfrei erscheinende Steuerbekenntnisse des Geschäftes zu setzen, er erklärt ferner, wie Dr. Fürst zur Begründung des obengenannten Vorwurfes erzählte, bei einer Bücherrevision der bosnischen Filiale, dem Sachverständigen, die Bilanzen seien falsch, denn die Firma verdiene viel mehr. Äußerungen ähnlicher Art, die keineswegs unbedingt einen Schwachsinnigen verraten müssen, vielleicht ebensogut einen redlichen Kaufmann, der sich der Pflichten des Besitzes der Allgemeinheit gegenüber bewußt bleibt, verübelte man ihm ungemein. Gewiß bot auch sein hohes Alter einen triftigen Grund, ihn verantwortlichen Unternehmungen zu entziehen. Aber es ist der Ton, der die Musik macht, und eben dieser Ton, angeschlagen von Robert Eißler, war unter den vorliegenden Umständen nichts weniger als edel und achtungsvoll gegenüber einem Manne, der durch ein halbes Jahrhundert sein Leben dem Geschäfte geopfert hatte und dem eben jener Robert Eißler, wie später noch auszuführen, seine despotische Stellung verdankte. Nach wiederholten schriftlichen und mündlichen Aufforderungen an Heinrich Eißler, freiwillig zurückzutreten, klagt ihn schließlich 1919 das von Robert beratene Cheftriumvirat beim Handelsgericht auf Ausschluß aus der Firma mit Hinweis auf sein Alter, eine den Greis tief kränkende Maßnahme. Das anständige Schiedsgericht trachtete auch diesen von allen übrigen beteiligten Faktoren einschließlich des beauftragten Klägers Dr. Fürst als peinlich und unnötig empfundenen Handel in Güte beizulegen. Es kam später zu einer Art Ausgleich, der freilich die tieferen Wunden nicht mehr schließen konnte, die in Heinrich Eißler bis zu seinem Ende brannten. Aber die Attacke auf den Onkel genügte dem strammen Firmenchef noch nicht; sein Sohn, der Vetter, sollte ebenso erledigt werden. Ihn als öffentlichen Gesellschafter an Stelle seines Vaters zu übernehmen, wie es bisher für die übrigen Söhne der ehemaligen Firmenchefs nach Hinscheiden oder Austritt ihrer Vorgänger gegolten hatte, weigert sich Robert in beiden Fällen, sucht ihn mit Angebot anderer Kompensationen mattzusetzen. Doch Otto widersteht; er wittert die Gefahr und schlägt dem Dr. _Benedikt_, dem Rechtsfreund seines Vaters, ein Bündnis vor, wonach sie beide, Vater und Sohn, in dem laufenden Zivilprozeß ihre gemeinsamen Interessen ungeteilt und untrennbar bis zu Ende verfechten würden. Dieser Pakt kommt nicht zustande; hingegen ein anderer, der zu ihrem Verderben führt. Der auch dem Vater gegenüber ewig mißtrauische Otto ließ sich dazu verleiten, mürbe gemacht durch halbjährige geschickt dirigierte Verhandlungen, auf seine Rechtsnachfolge in der Stellung seines Vaters bei der Firma zu verzichten. Er gibt ihn damit preis und noch mehr: Nun legt er als stiller Gesellschafter neuerlich 750000 Franken in das Geschäft ein und resigniert auf die Einkünfte aus der bosnischen Zweigstelle, wenn dort im Ausgange des Steuerkrieges gegen den Nachfolgestaat die Firma Eißler & Ortlieb aus taktischen Motiven eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vollziehen sollte. Was diese Klausel bedeutete, sei daraus ermessen, daß von dem Anteil, der dem alten Heinrich Eißler zustand, zwei Drittel, viereinhalb Millionen Schweizer Franken, allein auf das bosnische Unternehmen zu buchen waren. Mit diesem Vertrag unterfertigt demnach Otto Eißler sein und seines Vaters Todesurteil im übertragenen Sinne; aber noch ein drittes, ein wirkliches, das er selbst an dem feindlichen Generalstabschef in jenem Kampfe vollstrecken sollte, an Robert Eißler.
1920, ein Jahr nach diesem privaten Versailles, stirbt Heinrich Eißler als Vorletzter des alten Firmenstabes, der sich noch um den Großvater, Gründer und Ahnherrn _Bernhard Eißler_ geschart hatte. Er stirbt und schließt mit seinem Hingang, den Gram und Erregung über das ihm angetane Leid beschleunigt haben, den ersten Teil der Eißlerischen Familientragödie: „Nein, der Robert, wenn der nicht wäre, könnte ich um zwanzig Jahre länger leben!“ hat er vor seinem Ende der Schaffnerin seines Hauses geklagt. Ein kurzes Satyrspiel hebt an vor der Tragödie zweiten Teil. Ein Zauberkunststück gelingt, das unerklärlich scheint und in seinem Resultate dennoch unantastbar blieb. Der Hexenreigen des Geldverfalles verhüllt den Hergang, gegen den juridisch nichts eingewendet werden kann, obgleich ein Unrecht fast zu greifen nahe scheint. Angst und Ungeschick des Opfers tuen das ihre dazu. Aus der mit über _sieben Millionen Schweizer Franken_ bewerteten _Todesbilanz_ des Verblichenen sind binnen Jahresfrist durch Gottes Segen ihrer _fünfzehntausend_ geworden, die dem Erben aufgewertet zu Buche stehen.
Der Erbe hieß _Otto Eißler_.
V. DER RÄCHER.
Dramatische Kontrapunktik, die fast schon ans Kolportagehafte streift, fügte es, daß Robert Eißler dem durch ihn zur Strecke gebrachten Heinrich die Stellung zu verdanken hatte, kraft derer er auf dem Hauptmaste der Firma saß. Des alten Bernhard Kinder _Heinrich_, _Johann_, _Jakob_ und _Moritz_ verwalteten gemeinsam das Geschäft unter einer Art Rückversicherung vor der Nachkommenschaft, wonach nämlich ihre Söhne erst nach freiwilliger Abdankung oder Tod der Väter die Stellungen jener einzunehmen vermöchten, also im Sinne des zitierten talmudischen Sprichwortes über den geliebten Feind. _Otto_, _Alfred_, _Hermann_ und _Robert_ hießen sie, von denen zwei bald durch Hinscheiden der elterlichen Vordermänner die Führersitze erobern sollten. Just der Ehrgeizigste, Robert, war nicht dabei; ihm brannte das längst unter den Nägeln, doch sein Erzeuger, der vermutlich Ähnliches verspürte, saß unerbittlich fest mit begründeter Aussicht auf hohes Alter und ungeschwächte Tätigkeit. In seiner Not kam Robert zu dem gutmütigen Onkel Heinrich, er möge bei dem Bruder, Roberts Vater, erreichen, daß Robert noch zu Lebzeiten des unverwüstlichen Urhebers seines Daseins Aufnahme in die Leitung der Firma gewährt würde. Heinrich, ahnungslos, wie sehr er sich und seinen Sohn damit gefährdete, bedrängte unablässig den Bruder, Roberts Ansinnen zu willfahren und setzte endlich nicht ohne Schwierigkeiten jenem durch, was ihm für sein eigenes Fleisch und Blut versagt werden sollte. Freilich mit drückenden Vorbehalten. Roberts Vater, aus gleichem Hartholz wie sein Sprößling, heischte als Preis für seine Erlaubnis von dem Sohn im Laufe eines Jahres sechshunderttausend Goldkronen Einlage in das Geschäft, die er in dem zeitgemäßen Wege einer Ehe binnen der genannten Frist zu beschaffen habe. Und wieder hilft die Familie Heinrichs; diesmal ist es die Gattin, Ottos Mutter, die ihm die Frau mit den sechshunderttausend Goldkronen besorgt, und Robert Eißler heiratet und er besteigt den Firmenthron. Und sein erstes war, den zu stürzen, der ihn hinaufgeleitet hatte, vielleicht gerade weil er vor ihm einst schwach gewesen war.
Sonderbar und bedrückend mag derlei trotz tausend alltäglicher Beispiele einem schlichten Hirne erscheinen, das noch an Worte von Liebe und tieferer Gemeinschaft zwischen Menschen glaubt. In einer auf den Besitz eingeschworenen Ordnung zählt es jedoch zu den einfachsten und ersten Forderungen, seine Persönlichkeit dem Zwecke zu unterstellen, und „Einheirat“, meist in verkleideterer Form als dieser, die noch den Vorzug der Offenheit aufweist, ist überall gewünscht und befohlen, wo Geld zu Geld will, Einfluß zu Einfluß, Ware zu Ware. Und gewiß erachtete der alte Heinrich des Neffen Robert Handlungsweise in dieser Sache weit klüger, als etwa die seines leiblichen Sohnes Otto, der an einer Ehe als Einlagekapital wenig Gefallen fand, die in seiner Gesellschaftsschichte gebräuchliche Synthese zwischen Merkur und Hymen verwarf und schon Jahre mit einer braven vermögenslosen Frau lebte, von der er die schönste Mitgift in drei zärtlichst geliebten Kindern sein Eigen nennen durfte. Jedenfalls wußte des Vaters leidenschaftlicher Einspruch es zu verhüten, daß dieser Neigungsbund je zur Heirat sich emporwage; Ottos Beziehung galt ihm „nicht als standesgemäß“, – was andererseits jegliche Geldallianz mit wem immer gewesen wäre, – und selbst auf den Sohn färbte noch sein Wille ab. Auch nach des Vaters Tod respektierte er dieses aus dem dynastischen Hochmut des Welthauses entsprungene Verbot; Anna Heimerle – so hieß seine Freundin – blieb ihm „Lebensgefährtin“ im Sinne des Gesetzes bis vor die Schranken des Gerichtes, an denen sie unter Tränen die Wärme, Güte und Sorgfalt, mit denen der Beschuldigte sie und die ihren stets umgeben hätte, nicht genug zu rühmen wußte. Die Frage, ob Otto eine geschäftlich angetraute Gattin ebenso zur Seite gestanden wäre und umgekehrt, stellt sich unwillkürlich ein; hier muß jedoch der Wahrheit zu Ehren bekannt werden, daß die Ehe seines späteren Opfers sich gleichfalls ungemein glücklich gestaltete und daß die letzte Klage des sterbenden Robert Weib und Kindern galt. Im übrigen mochten die Verwandten Recht behalten, wenn sie aus solchen Symptomen schlossen, daß Otto nichts weniger sei als eine Führernatur in ihrem Sinne. Auf dem Wege dahin war er eben im Menschlichen stecken geblieben und dieses Menschliche besaß er, weil er gelitten hatte, trotz alles Geldes, von Jugend auf. Und dieses Leid, – früh widerfahrenes Unrecht, – wurde auch zur Wurzel der Verstrickung, aus der seine Tat gedieh. Das schuldlos Erduldete schuf den drosselnden Knoten in dem armen Herzen, das zu seinem Unheil für mehr als nur für das Hauptbuch schlug und alle nachträglich ihm widerfahrene Unbill schnürte ihn nur fester und verfitzte ihn, – bis aus dem Gewürge bloß eine einzige Lösung blieb: Gewalt!
Sproß eines müden, vom Geschäft verzehrten Mannes und einer kühlen liebeleeren Frau, war der kleine Otto, der einzige männliche Sproß, der „Kronprinz“, denn nur zwei Mädchen folgten ihm, Ida und Melanie. Nicht sehr kronprinzenhaft wuchs er auf. Das verschüchterte Kind erfährt häufige und unbarmherzige Züchtigungen von seiten der Mutter, für die es sich keinen Grund weiß; dem Vater kann es sich nicht anvertrauen; ihn sieht es kaum, denn den hat das Kontor zwischen den Zähnen; schließlich wird es bezahlten Kräften überantwortet, Hofmeistern, Gouvernanten, Dienstboten. So wächst der Erbe des Reichen auf, welt- und gottverlassen, um den einzigen und köstlichsten Schatz menschlichen Werdens vom Anbeginne bestohlen: Um ungetrübte Jugend. Sein Schulkamerad Doktor Stefan Schmied erzählt vor Gericht, der Knabe wäre der Klasse durch drei für sein Alter recht ungewöhnliche Eigenschaften aufgefallen: Ernst, Verschlossenheit und Mißtrauen. Und diese dunkle Dreieinigkeit, die über jedem der „Erniedrigten und Beleidigten“ des Lebens wacht, hielt ihm auch weiterhin treueste Gefolgschaft. Aus seinem schon im Keime verletzten Rechtsgefühl gewinnt er zwar ergriffenes Verstehen für den leidenden Nächsten über die Horizonte seiner Herkunft und seiner Kaste weit hinaus, zugleich aber erfüllt ihn rechthaberische Reizbarkeit, die aus derselben Leiderfahrung stammt. Hypochondrie und Menschenscheu bemächtigen sich des Beklagenswerten, dem man den Genuß seiner Kindheit unterschlagen hatte; mit der tagenden Erkenntnis des Jünglings schaut er den Himmel über seiner Welt sich stets gefährlicher verfinstern. Die harte Mutter, der er übrigens durch Güte vergalt, was sie an ihm gefehlt hatte, der schwache Vater, müde, unterlegen im Ehekampf, aus dem er in das Geschäft floh, wo ihn wieder die Verwandtschaft geduckt umlauerte, – von nirgendwo kam dem Heranwachsenden warm die Stimme eines Menschen entgegen. Verbittert wirft auch er sich in Arbeit, durch fünfzehn Jahre steckt er im Betrieb, bereist die Niederlagen, wirkt an heiklen Operationen mit, so 1905 an dem berühmten bosnisch-herzegowinischen Vertrag, – aber er merkt dabei, daß er sich trotz allem zwischen den klugen kühlen Rechnern seiner Vetterschaft nicht gut ausnimmt, ein letzter Eifer mangelt ihm, eine äußerste Sachlichkeit, die den Posten Mensch aus ihren Kalkülen streicht. Als untüchtig sieht er sich zur Seite geschoben; Minderkeitskomplexe und Überkompensationen wechseln in seinem Seelenleben ab. In dem Pessimismus, der ihn befällt, wird ihm ein einziges spätes Glück zuteil. Im besten Mannesalter lernt er Anna Heimerle kennen, die nun seinen Weg teilt, und an den Kindern, die sie ihm schenkt, sieht er sein Dasein doch nicht völlig nutzlos vertan. Es aber ganz mit frischem Licht zu füllen und ihm so Vergessenheit des Gewesenen zu erringen, das vermochte selbst die so uneigennützige Liebe dieser Frau nicht. Zu tief hatten sich Schrullenhaftigkeiten verschiedenster Art schon in ihm eingefressen, und nun richtete sich überdies die Front der Familienhierarchie gegen ihn und gegen seinen Vater und verstärkt so seine Absonderlichkeiten zum Wahne, dauernd verfolgt und bedroht zu sein. Ein körperliches Gebrest behindert zudem seine Bewegungsfreiheit. Er lebt und handelt unter einem Schleier von ständiger Angst. Paranoide Gesichte bemächtigen sich seiner; immer geht er bewaffnet. Auf einem Sägewerk, das er inspiziert, trifft ihn ein Bekannter, bekundet als Zeuge: Otto Eißler wandelt dort in Schwimmhose, links einen Sonnenschirm, rechts einen Revolver in der Hand. Nachts ruft einen Anderen Gepolter in den Schlafraum des Chefs; kaum kann er durch die Barrikaden von Möbeln eindringen: er sieht Stühle im gleichen Abstande aufgestellt und über sie nackt hinspringend – Otto Eißler, gleich einer phantastischen E. T. A. Hoffmann-Figur. Gift wolle man ihm in die Speisen mischen, argwöhnt er. Oder: Man plane, ihm die Luft des Zimmers durch böse Dünste zu verderben, und er zerstäubt dort die erdenklichsten Desinfektionsmittel, daß einmal sein Cousin Ernst Lanner, der ihn besucht, schleunigst das Fenster aufreißt, um nicht in Ohnmacht zu sinken. Zu solchen Zwangsvorstellungen gesellt sich ausgesprochene Bakterienfurcht. Darum mißt er den Luftraum jedes Gemaches ab, darin er schlafen soll, ob er nicht etwa einen besonderen Brutherd verheerender Mikroben böte, darum trägt er lächerlich weite Kleider und läuft im Hause nur adamitisch umher, die Haut so stets möglichst frei zu halten, darum ist er auch Fanatiker des keimvernichtenden Sonnenbades, das er, unbekümmert um seine Umgebung, bei jeder möglichen Gelegenheit genießt; darum läßt er sich sogar die Zeitung vorwärmen, ehe er sie liest. Solche Maßnahmen sucht er denen, die sie bestaunen, mit harmlosen Vorwänden anderer Art zu erklären, aber gerade sein Eifer, der jedwede pathologische Deutung heftigst ablehnt, kennzeichnet das dissimulierende Krankheitsbild des Mannes, der von Kind auf unter dem Druck vermeintlicher und wirklicher Verfolgungen endlich in jene Tat ausbrach, der Resultante all der geschilderten Komponenten, die ihn, den Fanatiker seines Rechtes, vor das Gericht bringen sollte. Wer vermöchte zu beschwören, wo hier Verantwortlichkeit endet und das zwangsläufige Manische anhebt, die fixe Idee, die persekutiven Charakter annimmt? Wer, – außer den Psychiatern, von denen hier noch zu reden ist? Alles trieb hier zu einer dissozialen Aktion, doch weil der vom Schicksal vorgezeichnete Täter in hohem Maße das war, was man „moralische Natur“ benennt, trachtete er sich unbewußt einen Unterbau plausibler Beweggründe zu schaffen und den Verfolger festzustellen, von dem alles Widrige seines zermarterten Lebens seinen sinnfälligen Ausgang nahm. Und da hier beides zutraf, der Versuch einer geschäftlichen Entmündigung sowie sein deutlicher Urheber, ein unsentimentaler strategischer Gegner, der es sich zum Ziel gesetzt hatte, ihn ohne wesentliche eigene Opfer aus dem Sattel zu werfen, – so wälzt der gehetzte geängstete Mann alle seine Qual gegen jenen als ihren Begründer, findet in Robert Eißler die Quelle des Bösen, das nach seiner und der Seinen Existenz trachtet. Trotzdem – oder eben darum – bleibt er in einer Art Haßliebe an den weitdisponierenden Chef gekettet, dessen traumlose straffe Kraft der Sachlichkeit ihm widerwillig Bewunderung abnötigt, strebt dauernd zu Vergleichen zu gelangen, die an Roberts strikter Haltung und zuwartender Ruhe immer wieder scheitern. Der ist schon einmal unbeugsam darauf aus, Heinrich und Otto, den ihm verderblich dünkenden Anwärter auf die Firmenführung, auf diesem Boden gründlichst auszujäten. Und Otto dachte auch schon einmal, 1910, ernstlich daran, dem Hause seiner Väter endgültig „Valet“ zu sagen, unterließ es später, weil er dabei seiner Meinung nach von den Verwandten schwer übervorteilt worden wäre; er schied damals nur von dem Büro, zum Teile aus Hypochondrie. Mittlerweilen hatten die Verhältnisse noch mehr zu seinen Ungunsten ausgeschlagen, nicht der durch Ehen bereits zum Teil versorgten Schwestern wegen; aber die Lebensgefährtin ist hinzugekommen und seine drei Kinder. Und so streitet und queruliert er herum, stets gefaßt auf einen Satansstreich des Anderen, der in unheimlicher Stille verharrend, sich durch nichts aus seiner wachsamen Stellung locken läßt. Bis Otto in seiner Übervorsicht die gröbsten Fehler begeht, in die Robert gnadenlos einhakt. Der Alte ist ja inzwischen schon verdrängt und war überdies so höflich, durch seinen Tod alle weiteren Schwierigkeiten zu quittieren, nun mag der Sohn ihm folgen samt seinen Forderungen, denen die ins Rutschen geratene Valutenlawine das Rückgrat brechen soll. Und wirklich hastet er, betäubt von den Schrecken der niederprasselnden Kroneninflation, rasch, unüberlegt, das Seine zu retten, um jeden Preis. Den aber – bestimmt ihm: Vetter Robert! Mit Papier und anderen labilen Werten wird die Goldforderung des lästigen Verwandten abgespeist. Zu spät tobt der über seine Blindheit, fleht um Zurücknahme seiner in seelischer Panik gemachten Konzessionen. Umsonst! Kein Jota seines verbrieften Rechtes, kein Gramm seines Pfundes läßt Vetter Shylock ab. Dem Besiegten schwillt er zum Oger an, der ihn frißt, seine Geschwister, seine Gefährtin, seine Kinder, diese abgöttisch angebeteten Kinder! Immer mächtiger wächst er sich aus, eherne Stirne, steinernes Herz, – sonst alles Geld! 1920 und 1921 wird der Vertrag mit Otto in letzte vernichtende Form gegossen. Endergebnis ist das bereits bekannte, das unerschütterlich bleibt: Fünfzehntausend Schweizer Franken sind für den armen Vetter da, der ihrer siebenundeinhalb Millionen als sein Teil beansprucht hat, und der Enteignete sieht sich zugleich entwaffnet; übereilig hat er gutgeheißen, was ihn nun verstrickt, und wo er sich stützen will, hascht er nur Luft statt einer rettenden Hand. Die finanzielle Transfusion, die dabei stattfand, schilderte er später in seiner auch schriftlich abgefaßten „Information“ haarscharf vor Gericht; sie würde in ihren Zifferndetails hier ermüden. Genug, daß sogar der Staatsanwalt daraus anerkannte, an dem Beklagten sei übel gehandelt worden. Otto versucht durch seinen Rechtsfreund Dr. Kantor im Wege des Zivilprozesses gegen die Firma Remedur. Der Advokat durchschaut, wie er, die Schärfe jener Abmachungen, die seinem Klienten die Sehnen zerschneiden, doch auch er gewahrt recht spärliche Möglichkeiten für einen erfolgverheißenden Gegenzug. Das moralische Gesetz mochte Robert tausendmal schuldig sprechen, – vor dem bürgerlichen bleibt er unantastbar. Da wirft sich der gehetzte empörte Otto selbst zum Richter auf in seiner Sache. Der Vetter ist ihm schon mehr als sein privater Feind, er ist Feind geworden schlechthin alles Lebenden, das unter diesen aus den Fugen gegangenen Zeit hungert, klagt, stirbt. Seinesgleichen war schuld an dem Kriege, wie es nun schuld an solchem Frieden ist! Mit überpersönlichem Legat fühlt Otto Eißler sich ausgestattet, als er zur Abrechnung schreitet gegen seinen Feind. Er sieht vor sich nicht den Blutsverwandten mehr und nicht mehr das leidende Antlitz des Menschen hinter Trieb und Gier, die ihn zwangen, so zu werden, wie er ist, er sieht nur die eiserne Maske der Macht! Ein Feind der Menschheit steht vor ihm. Ähnlich dem Roßtäuscher Kohlhaas erweitert auch er seinen Fall ins Allgemeine und ahnt nicht, daß die Wurzel des Unrechtes tief lag wie die der geschlachteten Bäume, in den Orgien des über verwüsteten Wäldern und wohlfeilen Lohnheloten errichteten _Besitzes_.
VI. MONODRAMA DER TAT.
Im „_Herzoghof_“ des seit Römertagen gesuchten Kurortes _Baden bei Wien_, – „Aquae thermae“ nannten es die Pensionisten der pannonischen Legionen, die in seinen Schwefelquellen Heilung erhofften, – haust Otto Eißler. Das Gebäude, so benannt nach den fröhlichen Babenberger Herzögen, den vorhabsburgischen Herrschern von Österreich, die gerne hier verweilten, stellt eine passende Unterkunft für Leute dar, die in der sommerüber von Fremden wimmelnden Stadt keinen überflüssigen Kontakt wünschen und dabei eine gewisse vornehme Behaglichkeit nicht entbehren wollen. Der Misanthrop aus der Holzdynastie verlegte darum frühzeitig sein Hauptquartier an dieses stille Refugium, von dem aus er den Krieg gegen seinen Vetter führt, zuletzt 1923 in einer bereits an Irrsinn grenzenden Erregung, je sicherer die Erfolglosigkeit seiner Bemühungen zu erwarten schien. Freundin und Kinder umgeben ihn mit liebereichster Pflege; dennoch muß der Arzt zu dem von schwersten Nervenkrisen Erschütterten gerufen werden, stellt seelische Störungen fest, deren Behandlung strengste Ruhe und Abgeschlossenheit von der Außenwelt als erstes Gebot erforderte. Davon will der Unglückliche nichts wissen, streitet mit punischer Tapferkeit für seine steigend getrübteren Aussichten, klingelt nachts Anwälte und Notare aus dem Schlaf, um dauernd das Gleiche zu erfahren: Daß er für sich nahezu nichts zu hoffen habe. Allenfalls den mitgeschädigten Schwestern würde man im Wiener Erzhause Kompensationen zubilligen, – ihm: Nicht die winzigste!