Part 4
Trotz der Spaltung der völkischen Verbände, trotz heftigstem, sehr persönlich und gehässig geführtem Kampf der einzelnen Führer gegen die Vertreter des anderen Flügels gelang es den Nationalsozialisten, in den Städten, vor allem in München und Nürnberg, ihre Positionen zu halten. Der soziale Umschichtungsprozeß wirkte sich vorläufig trotz der Stabilisierung der Mark weiter aus, die Sanierung mit Beamtenabbau und Lohnkürzung, Arbeitslosigkeit und Teuerung bereitete der nationalsozialistischen Agitation einen guten Boden, so daß die Völkischen verhältnismäßig leicht die schwere Krise überwinden konnten, in die sie nach dem Fiasko ihres Putsches geraten waren. Ein volles Jahr mußte vergehen, bevor diese stürmische Entwicklung zu den Extremen unterbrochen wurde, die Annahme des Dawesgutachtens eine den Mittelparteien günstigere Atmosphäre schuf und die Völkischen ihre noch im Mai 1924 neu eroberten Positionen im Dezember des gleichen Jahres endgültig verloren.
Unmittelbar nach dem Putsch aber fühlten sich die Völkischen noch so stark, daß sie die Kampagne der Bayrischen Volkspartei mit einem Gegenangriff beantworteten und Anfang Dezember eine heftige Agitation „für den Austritt aus der katholischen Kirche“ einleiteten, die in persönlichen Attacken gegen den Kardinal Faulhaber, in der Besudelung der bischöflichen Palais von Bamberg und Regensburg, in der Entfesselung eines neuen, wüsteste Formen annehmenden Kulturkampfes ihre Steigerung erfuhr.
Doch die bürgerlichen Parteien Bayerns unter der Führung der Klerikalen gaben den Kampf nicht verloren. Um sich den unbequemen Gegner vom Hals zu schaffen, verschmähten sie nicht, Fäden nach Berlin zu spannen, sicherten sich die Unterstützung der Reichsregierung zur „Liquidierung des Rechtsradikalismus“ und die Bayrische Volkspartei entschloß sich sogar, neben General Lossow auch Kahr fallen zu lassen. Sie schob den General von Epp – den „Muttergottesgeneral“, wie ihn die Hitlerleute nannten – vor, damit er die völkischen Kampfverbände unter seine Führung nehme und sie ins Lager der katholischen Kirche und in den Schoß der Wittelsbacher zurückführe. Gleichzeitig begann die Aufklärungsarbeit; Broschüren und Flugblätter („Ludendorff in Bayern“, „Veni-vidi ...“) knüpften geschickt an die separatistischen und klerikalen Vorurteile des bayrischen Bürgertums und der Bauernschaft an, um die erwünschte Stimmung gegen den „Preußen Ludendorff“, gegen die „volksfremden Elemente aus dem Norden“, gegen die „ungläubigen Umstürzler“ zu schaffen. Anfang Januar schien es, als hätte die Volkspartei ihr angestrebtes Ziel erreicht – der Prozeß gegen Hitler sollte ihren Sieg nach außen hin dokumentieren.
Da trat eine neue Wendung ein: Kahr, der ganz richtig erkannte, daß ihn die Bayrische Volkspartei nur noch als einen vorgeschobenen Posten betrachtete, den im gegebenen Augenblick zu opfern sie rücksichtslos entschlossen war, und der befürchtete, daß er noch vor dem Prozeß fallen gelassen werden könnte, versuchte durch seinen Freund Ehrhardt eine Annäherung an Hitler und Ludendorff herbeizuführen, um so wenigstens für die Dauer des Prozesses die Gegensätze zu entspannen und eine gewisse einheitliche Front gegen die Staatsanwaltschaft zu ermöglichen. Dieser – zu spät unternommene – Versuch schlug fehl. Im Gegenteil: Die Versöhnung Ehrhardts mit Ludendorff, die auf einem Kommers des „Waffenring deutscher Art“ in München Ende Januar tatsächlich zustande kam, hatte ein von Kahr keineswegs erwartetes Ergebnis. Ehrhardt einigte sich mit Ludendorff, hielt es aber nicht für notwendig, Kahr in dies Freundschaftsbündnis einzubeziehen. Dieser sah sich nun über Nacht noch isolierter als vorher.
Da erkannte aber die bayrische Regierung, wie sehr es in ihrem eigenen Interesse lag, Kahr gegen diese verstärkte Offensive der Völkischen mehr zu decken, als sie es ursprünglich beabsichtigte. Zwar mußte Kahr sein Amt als Generalstaatskommissar niederlegen, General von Lossow trat vom Kommando der bayrischen Reichswehr zurück, andererseits aber beschloß das Münchener Kabinett, die beiden Herren für die Dauer des Prozesses moralisch zu unterstützen. Die klerikale Presse schwenkte abermals um und trat energisch für die verleumdeten „Retter des bayrischen Staates“ ein.
Ein übriges geschah: Der ursprünglich als Vorsitzender für den Prozeß bestimmte Landgerichtsdirektor wurde plötzlich befördert, so daß die Führung der Verhandlung einem neuen Herrn übertragen werden mußte, dem man besonders gute Beziehungen zu den Klerikalen nachsagte. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde höhern Orts zurückbehalten und Kahr und Lossow erhielten die Möglichkeit, sich auf eine gemeinsame Verteidigungslinie durch Ausarbeitung einer einheitlichen Zeugenaussage festzulegen.
Endlich beschloß die bayrische Regierung, den Generalstaatskommissar nicht vom Amtsgeheimnis zu befreien, so daß er als Zeuge nur über die mit den Vorgängen in der Putschnacht unmittelbar zusammenhängenden Ereignisse aussagen durfte. Um jedoch auch den Völkischen die Möglichkeit zu einem Rückzug und zu einer späteren Verständigung nicht zu rauben, wurde die bayrische Staatsanwaltschaft angewiesen, die Anklage nur auf den Tatbestand des „ideellen Hochverrats“ auszudehnen und so die Verbitterung und die Gegensätze auf beiden Seiten nicht zu verschärfen. Die während des Putsches von den Hakenkreuzlern verübten gemeinen Verbrechen – Beraubung und Mißhandlung der sozialistischen Gemeinderäte, Verwüstung der „Münchener Post“ usw. sollten in einer späteren Verhandlung geklärt werden.
DIE ANGEKLAGTEN
Am 26. Februar 1924 begann vor dem Münchener Volksgericht der Hochverratsprozeß gegen Hitler, Ludendorff und Genossen. Vorsitzender war Oberlandesgerichtsrat Neidhardt, Anklagevertreter die Staatsanwälte Ehart und Stenglein. Als Angeklagte erschienen vor Gericht:
_Adolf Hitler_, 1889 in Braunau (Österreich) geboren, „Architekturzeichner und Schriftsteller“. Er wurde in der Anklageschrift als „die Seele des Putsches“ bezeichnet.
_General Ludendorff._ Die Anklageschrift wies nach, daß er schon vor dem Putsch über das Unternehmen _genau unterrichtet_ war und sich als Führer der neu zu bildenden Nationalarmee betätigte, „indem er Vorschriften über Grenzschutz, Eingliederung der Verbände in die Reichswehr, Unterbringung der Truppen, Bereitstellung von Räumen usw. besprach und erließ.“
_Oberlandesgerichtsrat Pöhner_ „war für den Posten eines Ministerpräsidenten in der neuen bayrischen Regierung ausersehen und betätigte sich auch als solcher.“
_Frick_, Oberamtmann in München, „sollte das Polizeipräsidium übernehmen. Auch er hatte von dem Putsch Kenntnis.“
_Friedrich Weber_, Führer des Bundes „Oberland“, „warf als politischer Führer dieses Kampfbundes dessen Gewicht in die Wagschale und stellte den militärischen Apparat des Bundes auf das Unternehmen ein.“
_Hauptmann a. D. Röhm_, Führer des Kampfbundes „Reichskriegsflagge“, warf die Anklageschrift vor, daß er sich „aktiv mit seinen Truppen an dem Putsch beteiligte und das Wehrkreiskommando zur Verteidigung gegen die Reichswehr besetzt hatte.“
_Oberleutnant Brückner_, Führer des nationalsozialistischen Regiments München, „hatte mit seinen bewaffneten Leuten in der Nacht vom 8. auf den 9. November an den militärischen Operationen teilgenommen.“
_Leutnant Wagner_ „veranlaßte die Alarmierung der Infanterieschule hinter dem Rücken der Vorgesetzten zur Teilnahme an dem Putsch.“
_Oberstleutnant a. D. Kriebel_, der militärische Führer des Hitlerschen „Kampfbundes“, „war mit der militärischen Oberleitung der Aktion betraut gewesen. Er hatte außerdem die in der Versammlung im Bürgerbräukeller anwesenden Minister als Geiseln verhaften lassen und Vorsorge getroffen, um Polizeidirektion, Regierungsgebäude, Haupttelegraphenamt und Hauptbahnhof zu besetzen.“
Gegen alle diese erhob die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen des Verbrechens des Hochverrats, da sie „zugegebenermaßen, gestützt auf die bewaffneten Machtmittel des Kampfbundes und die bewaffnete Macht der Infanterieschule, es unternommen hatten, die bayrische Regierung und die Reichsregierung gewaltsam zu beseitigen, die Reichsverfassung und die des Freistaats Bayern gewaltsam zu ändern und verfassungswidrige Regierungsgewalten aufzurichten.“
_Oberleutnant a. D. Pernet_, der Stiefsohn Ludendorffs, „war mit der Aufgabe betraut gewesen, die Angehörigen der Infanterieschule für den Putsch zu gewinnen und beteiligte sich als Ordonnanzoffizier beim Oberkommando. Er beschlagnahmte Gelder und zahlte damit die Löhnung für die Führer und Mannschaften dieser Kampfverbände aus.“ Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wegen „Beihilfe zum Hochverrat“.
Auf der Anklagebank fehlten: Generalstaatskommissar von Kahr, General von Lossow und Polizeioberst von Seißer, die nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft in der Versammlung im Bürgerbräukeller „nur scheinbar auf die Forderungen Hitlers und seiner Anhänger eingegangen waren, um ihre Bewegungsfreiheit wiederzugewinnen“. Für sie war die Zeugenbank reserviert, auf der dann noch mehr als ein Dutzend hoher Persönlichkeiten Platz nehmen sollten. Manche waren nicht geladen, deren Erscheinen man erwartet hatte, und ihr Fernsein tat den Angeklagten kund und zu wissen, daß die Staatsanwaltschaft – im hohen und höchsten Auftrag – nicht wünschte, gewisse letzte Hüllen fallen zu sehen, und daß es im Interesse der Angeklagten selbst läge, diese Zurückhaltung zu würdigen und dementsprechend ihre Verteidigung zu führen.
Die Verhandlung selbst wurde durch einen wirksamen Prolog eingeleitet. Am Tage vor dem Prozeßbeginn ward München durch fernes Gewehrfeuer aus seiner behäbigen Ruhe geweckt. Die Regierung wollte auf diese Weise den unbotmäßigen Nationalsozialisten zu verstehen geben, daß es für sie nicht ratsam war, irgendwelche Abenteuer zu suchen, und daß mit der Reichswehr nicht gut Kirschen essen wäre. Dieses Scharfschießen der Landespolizei in Oberwiesenfeld, ein Probealarm der Schutzmannschaften und Gendarmen, Konzentrierung zuverlässiger Pfälzer Reichswehrformationen in und um München, Absperrung des gesamten Stadtteiles, in dem die als Gerichtsgebäude ausersehene ehemalige Kriegsschule gelegen ist, durch bis an die Zähne bewaffnete Reichswehrpatrouillen, durch spanische Reiter und Drahtverhaue – das war der Auftakt. Der Vorhang hob sich. Die Bühne stellte dar:
Den Speisesaal der Infanterieschule. Er sieht wie ein Lehrsaal aus und macht mit seiner Holztäfelung einen durchaus freundlichen, keineswegs nüchtern-kalten Eindruck. Kaum zweihundert Personen finden hier Platz. Das Podium ist zu einer Art Estrade umgebaut. Hier thront der Gerichtshof.
Der erste Eindruck: hier wird kein hochnotpeinliches Gericht gehalten, eine geschlossene Versammlung diskutiert lediglich einige ernste politische Fragen. Es geht dabei sehr gesittet, sehr akademisch zu. Jede unnötige Schärfe wird vermieden. Als Männer von Welt und Rang ist man bestrebt, dem Gegner – auch wenn man durchaus nicht seiner Meinung ist – Recht und Gerechtigkeit in vollstem Umfang widerfahren zu lassen, und wahrt peinlich die Formen des gesellschaftlichen Umganges. Die Angeklagten an kleinen Tischen, neben ihnen die Verteidiger, ein paar Bänke für die Zeugen, ein paar Bankreihen für die Zuhörer, die mit Sorgfalt gesiebt, die Exklusivität dieser geschlossenen Versammlung nicht stören können. In den letzten Reihen nehmen die Pressevertreter, etwa dreißig an der Zahl, Platz, dahinter einige Reihen Stühle für das Publikum: die große Zahl von Frauen fällt auf, dem Anschein nach Angehörige der Angeklagten und Verteidiger. So dominiert auch im Zuhörerraum das deutschnationale und völkische Element. Man ist ganz unter sich, keine Schranken, die in dem Angeklagten das bittere Gefühl erwecken könnten, hier nicht für voll genommen, als ein Bemakelter angesehen zu werden. Gerichtsverhandlung? Nein, eher Seminar über Hochverrat.
Die Materie, die in diesem Seminar behandelt wurde, war ziemlich verwickelt. Nicht weniger als vier verschiedene Arten von Hochverrat standen zur Prüfung. Da gab es zuerst den Verrat Kahrs und Lossows gegen Hitler, den Verrat Hitlers und Ludendorffs an dem für den 12. November angesetzten Putsch Kahrs, einen Hochverrat gegen die bayrische Regierung und einen gegen das Generalstaatskommissariat – der Hochverrat gegen die deutsche Republik stand nicht zur Debatte. Gab es überhaupt so etwas? Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung waren sich in der Verneinung dieser Frage vollkommen einig. Sie war mangels genügender Zuhörer aus dem Lehrplan der deutschen Hochschulen und verwandter Unterrichtsanstalten ausgeschieden worden.
DIE VERHANDLUNG
_Hitler_ spricht. Er ist im Cutaway, trägt das Eiserne Kreuz I. Klasse, scheint ein wenig blaß und mustert lange und aufmerksam die Zuhörer. In seiner Kleidung, seiner Sprache, seinen Gesten, dem ganzen Auftreten, liegt etwas Subalternes, Unfreies. Der Kragen ist ein wenig zu hoch, der schwarze Rock zu stramm geschnitten, der Scheitel bis in den Nacken gezogen, seine Haltung um eine Nuance zu akkurat. Und wenn er spricht läßt er die „r“ rollen, was bei seiner süddeutsch gefärbten Mundart im ersten Augenblick doppelt seltsam berührt. Sieht so ein Diktator aus? Unwillkürlich denkt man, einen energischen Geschäftsreisenden vor sich zu haben, einen Ausrufer bei einem Reklameverkauf. Hitler spricht fast vier Stunden ohne Pause. Die erwarteten „Enthüllungen“ bleiben aus. Seine Rede ist nicht gegliedert, nicht aufgebaut, und wenn man ihn so sprechen hört, versteht man im ersten Augenblick nicht, woher seine Wirkung auf die Masse kommt: die flache, primitive Argumentation und eine Demagogie, die ihre Stärke darin hat, daß sie von keines Gedankens Blässe angekränkelt ist, diese Primitivität einer Beweisführung, die ganz auf „entweder–oder“ gestimmt ist, reißt eben den kleinen Mann, den rabiaten Spießer von der Bierbank mit und nimmt sie für den Redner ein, zumal da dieser über ein gutes Organ und ein tönendes Pathos verfügt:
„Kahr sagte, er könne die Landesverweserschaft nur annehmen als Statthalter der Monarchie. Mir persönlich konnte das gleich sein. _Für mich existierte die Revolution von 1918 nicht. Sie ist nicht legalisiert worden._“
In den vier Stunden, die Hitler sprach, sagte er eigentlich immer wieder dasselbe – nur mit anderen Worten, den einen Gedanken stets mit neuen Bildern und Vergleichen ausmalend, und so dem Zuhörer das, was er sagen wollte, besonders eindringlich einhämmernd:
„Habe ich Hochverrat begangen, so sind Kahr, Lossow und Seißer genau die gleichen Hochverräter. Sie haben das gleiche Ziel gehabt wie wir, nämlich die Reichsregierung zu beseitigen in ihrer heutigen internationalen und parlamentarischen Einstellung und an ihre Stelle eine antiparlamentarische Regierung zu setzen. Sie haben die ganzen Monate nichts anderes gesprochen als das, wofür wir jetzt auf der Anklagebank sitzen. Im übrigen, ist Herr von Kahr nicht im Jahre 1920 ebenfalls durch einen Staatsstreich Regierungschef geworden, nachdem ein Leutnant mit 12 Mann mit „Bajonett auf“ vor dem Landtag erschienen war und daraufhin die Regierung Hoffmann demissionierte? Oder gehört dieser Leutnant mit den zwölf Mann zu den verfassungsmäßigen Erscheinungen in einer Republik? Man sagt, das Generalstaatskommissariat sei geschaffen worden, um den zu erwartenden Putsch der Nationalsozialisten niederzuschlagen. Wenn dem so wäre, warum hat sich der Herr Generalstaatskommissar am folgenden Tage bei mir nicht in der Person eines Kriminalbeamten vorgestellt und mich für verhaftet erklärt? Das wäre seine Pflicht gewesen. – – Lossow hatte dem Chef der Reichswehr den Gehorsam verweigert. Wenn der gemeine Mann das tut, wird er schwer bestraft. Ein militärischer Führer in einer Armee von nur 7 Divisionen, der eine Division in der Hand hat und der sich gegen seinen Chef aufbäumt, muß entschlossen sein, entweder bis zum letzten zu gehen oder es ist ein gewöhnlicher _Meuterer_ und _Rebell_. (Bewegung im Auditorium.) Lossow erklärte mir, er habe zu wenig Politik getrieben. Er fragte, was werden solle, es müsse doch einen Ausweg geben. Ich sagte ihm, das Volk habe etwas anderes erwartet als eine Bierpreiserniedrigung, eine Milchpreisverordnung, eine Butterfaßkonfiskation und ähnliche unmögliche wirtschaftliche Ratschläge, bei denen man sich fragen mußte, welches Genie da zu Rate gezogen wurde. Jeder Mißerfolg mußte ja _die Wut der Massen_ vergrößern und ich habe darauf hingewiesen, daß die Leute sich jetzt noch über die Kahrschen Maßnahmen lustig machen, später sich empören werden. – Im weiteren Verlauf der Verhandlungen trat Lossows Standpunkt immer deutlicher zutage. Der sagte: Ich bin entschlossen zu handeln, aber ich muß 51% Garantie für den Erfolg besitzen. – Ende Oktober trat eine Stimmungsänderung ein. Es kamen _Herren von Berlin_, die sagten, _General Seeckt trage sich mit dem gleichen Gedanken, eine Diktatur auszurufen_. Das schien Lossow der letzte Strohhalm. Er erklärte, wenn Seeckt ans Ruder kommt, dann bleibt zum Schluß nichts übrig, „daß ich den General Seeckt fresse oder daß Seeckt eben mich frißt.“ – Am 6. November nach der Sitzung der Kampfbundführer bei Herrn von Kahr mußten wir der Überzeugung sein, daß die Herren nur auf einen Anstoß warten.“
Als Hitler auf die Vorgänge im Bürgerbräukeller zu sprechen kommt, steigert sich seine Rede zu pathetischer Dramatik:
„Lossow und Seißer haben _Tränen in den Augen_ gehabt, als sie uns ihrer _Treue_ versicherten. Kahr war so geknickt und gebrochen, daß er mir aufrichtig leid tat. – – Ludendorff, der Generalquartiermeister des Weltkrieges, der letzte große Feldherr Deutschlands, ist schmählich belogen und verraten worden; hätte er geahnt, daß General Lossow nicht mitmachte, er hätte sich nie zur Verfügung gestellt.“
Ein deutschnationales Blatt hat Hitler einen Besessenen, den von einer Idee Besessenen genannt. Zweifellos. Hitler machte den Eindruck eines ehrlichen Menschen. Aber seine Besessenheit, sein Fanatismus rührte nicht von dem Glauben an eine Idee her, sondern von dem Glauben an seine persönliche Größe. Gerade die Art, wie er seine Bescheidenheit zur Schau stellte, zeigte das:
„Ich erklärte Lossow, ich könnte mich nur unter der Bedingung Exzellenz von Kahr anschließen, wenn der _politische Kampf ausschließlich in meine Hände_ gelegt werde. Das war nicht frech und unbescheiden von mir, ich bin vielmehr der Meinung, wenn ein Mann weiß, daß er eine Sache kann, so darf er nicht bescheiden sein. – – – Staatskunst kann man nicht lernen, man muß dazu geboren sein.“
Und Hitler stellt sich in Positur und erklärt, daß Ludendorff und alle seine Mitarbeiter, von denen so viele tot sind – hier sinkt seine Stimme zum Flüstern herab – über den Putsch genau so viel oder genau so wenig wußten wie Kahr, Lossow und Seißer, er _allein_ habe alle Fäden in der Hand gehalten. Während der ganzen Rede steht Hitler in Habt-Acht-Stellung, den Gehrock bis hoch hinauf geschlossen – ein Unteroffizier, der seinem Vorgesetzten Bericht erstattet. In der höchsten Erregung vergißt er nicht die Titel. Kahr ist sein Todfeind – aber für ihn ist er die „Exzellenz von Kahr“. Und wenn er das Wort „Exzellenz“ sagt, es durch den Saal schmettert, merkt man, mit welchem Stolze es ihn erfüllt, solche tönenden Titel in seine Rede einflechten zu können.
Bevor Hitler seinen großen Monolog über den „treulosen Verrat“ Kahrs und Lossows beendet, vergißt er nicht, demselben Herrn Kahr eine förmliche Ehrenerklärung abzugeben:
„Kahrs menschliche hervorragende Eigenschaften wird niemand bestreiten.“
Vorpostengeplänkel. Noch scheut sich die Verteidigung, ihre Trümpfe auszuspielen, – die Reden des Angeklagten sind auf Moll gestimmt.
Auch Dr. _Weber_ schlägt dieselbe Tonart an. Ein blasser, kurzsichtiger junger Mann, der mehr einem Gymnasiasten, als einem Soldaten ähnelt. Ein Ausschnitt aus diesem Verhör:
_Staatsanwalt Ehart_: Haben Sie nie davon gehört, daß General Ludendorff in der Reichswehr, namentlich in Norddeutschland, sehr wenig Resonanzboden hat? (Unruhe.)
_Vorsitzender_: Ich bitte, die Fragen an mich zu stellen.
_Staatsanwalt Ehart_: Ich bitte die Frage zu stellen, weil sie wesentlich ist. Die Frage nämlich, ob die Reichswehr, auch wenn Ludendorff an der Spitze steht, trotzdem mit Waffengewalt vorgehen wird?
Dr. _Weber_: Auf Grund eigener Kenntnis norddeutscher Offizierkorps muß ich sagen, daß dort überall die Verehrung für den _größten deutschen Führer und General_, der nicht nur in diesem letzten Weltkrieg, sondern überhaupt Deutschland geschenkt wurde, herrscht, so daß die Möglichkeit eines „Stellens“ nicht in Frage kommt.
_Staatsanwalt Ehart_: Das wollte ich wissen.
_Justizrat Kohl_: Das wollten Sie nicht wissen.
_Vorsitzender_: will unterbrechen.
_Justizrat Kohl_: Die Frage des Staatsanwalts war für einen Offizier derart beleidigend, daß darauf eine Antwort gehört hat wie die, die der Staatsanwalt von mir gehört hat. (_Beifall im Zuhörerraum._)
_Oberlandesgerichtsrat Pöhner._ Die beste Figur unter den Angeklagten. Der kluge Kopf könnte einem Jesuitenpater gehören. Schlau blinzelnde Augen hinter scharfen Gläsern, glattrasiertes Diplomatengesicht, ein ewiges ironisches Lächeln um den Mund. Kein guter Redner. Er spricht stockend, mit leiser Stimme, die sich in der Erregung überschlägt. Vom ersten Augenblick an hat man den Eindruck: hier spricht der Politiker, nicht der Agitator. Das ist der Mann, der hinter den Kulissen gestanden, der die Fäden der völkischen Politik in Bayern in Händen gehalten hat.
Jedes Wort vorsichtig auf die Wagschale legend, schildert Pöhner seine Besprechungen, seine Verhandlungen mit Kahr. Auch er vermeidet noch jede polemische Färbung, aber es liegt eine ganz raffinierte Bosheit darin, wie er so offensichtlich bemüht ist, Herrn Kahr zu „schonen“.
„Wenn Herr Kahr es so darstellen will, daß er Komödie gespielt habe, als er seinen Anschluß an unser Unternehmen erklärte, so muß ich ihn, den ich aus jahrelanger intimer Mitarbeit kenne, gegen ihn selbst in Schutz nehmen. _Er ist ein anständiger Mensch und kein Schuft._“
Dann ein ironischer Seitenhieb:
„Herr Kahr war über den ganzen Vorfall (im Bürgerbräukeller) aufs äußerste empört und entrüstet und äußerte sich, es sei doch _unerhört_, daß man ihn mitten aus seiner Rede auf diese Weise aus dem Saale eskamotiert habe. – – Ich sagte, daß die Regierung von Revolutionsgnaden doch endlich einmal beseitigt werden müßte. Herr v. Kahr sagte darauf bloß: Unerhört, daß man auf diese Weise herauseskamotiert wird. _Das war sein Haupteinwand._“ (Gelächter im Auditorium.)
Und so, mit lauter feinen, kaum sichtbaren Finten pirscht sich Pöhner dorthin durch, von wo aus die Verteidigung den ersten Vorstoß wagen will:
„In einer Besprechung, zu der von Herrn v. Kahr auch Oberst von Seißer zugezogen war, machte mir Herr v. Kahr den Vorschlag, nachdem er gesagt hatte, es müßte jetzt im Norden aufgeräumt werden, ob ich bereit sei, die Funktion eines _Zivilgouverneurs für Sachsen und Thüringen_ zu bekleiden ... Ich erklärte, daß Ehrhardt es für wünschenswert halte, daß ich das Kommissariat für Nordbayern übernehme. Das lehnte Herr v. Kahr ab, indem er sagte, er könne die ihm übertragenen Vollmachten nicht weiter übergeben und habe dazu keine Ermächtigung. Hierauf wiederholte er seinen Vorschlag ... Ich lehnte ab; es wäre in Sachsen und Thüringen im kleinen dasselbe Verhältnis zwischen mir und dem Reichswehrkommandeur gewesen, wie in Bayern zwischen Kahr und Lossow. Und das war mir ganz unklar. Man konnte überhaupt nicht wissen, _wer in Bayern Koch und wer Kellner sei_.“
So – wie von ungefähr – fällt der Name: _Ehrhardt_:
„Ehrhardt kam etwa Mitte Oktober wieder zu mir. Wie ich ihn fragte, wie es ihm jetzt in München gefalle, da sagte er, er komme sich „äußerst beschissen“ vor. Ich war über diese Wendung etwas überrascht, denn ich hatte das gerade Gegenteil erwartet. Er war doch steckbrieflich verfolgt von Leipzig aus. Ich wußte, daß er von der Polizei _von Oberst v. Seißer sicheres Geleit_ bekommen hatte, einen Ausweis, wonach er als Notpolizei für die bayrische Regierung tätig sei. Ehrhard erklärte mir, es gehe gar nicht vorwärts ...“
_Justizrat Dr. Schramm_: Herr v. Kahr hat es abgelehnt, Herrn Pöhner als Staatskommissar für das nordbayrische Gebiet aufzustellen, weil er sich dafür nicht für kompetent erachtete. Ich bitte den Angeklagten zu fragen, woher er die Vollmacht ableitete, ihm das Zivilstaatskommissariat in Sachsen und Thüringen zu übertragen.
_Pöhner_: Darüber habe ich ihn nicht befragt. Man kann doch nur eine solche Vollmacht haben, wenn man die entsprechenden Handlungen vorher vorgenommen hat.
_Justizrat Dr. Schramm_: Es bestand doch wohl bei Herrn v. Kahr Klarheit darüber, daß die Bewegung über Sachsen und Thüringen hinausgetragen wird?
_Pöhner_: Das war selbstverständlich.
_Staatsanwalt_: Hat es sich um den Marsch nach Berlin oder um den Grenzschutz Bayerns gegen die kommunistischen Unruhen in Sachsen und Thüringen gehandelt?
_Pöhner_: Ich hatte den zweifellosen Eindruck im Zusammenhang mit der Tatsache, daß Kahr _in engsten Beziehungen mit Ehrhardt_ stand, daß es sich um etwas anderes handle, als den bayrischen Grenzschutz. Davon war gar keine Rede. _Ehrhardt macht doch nicht den Nachtwächter für Bayern zwischen Nürnberg und Hof._
Und dann nach einer Pause:
„Vielleicht wäre es gut, wenn ich etwas über die Verhandlungen zwischen Herrn v. Kahr und Kapitänleutnant Ehrhardt aussagen könnte ... oder soll ich das lieber in nichtöffentlicher Sitzung tun?“
Das Stichwort ist gefallen. Jetzt spricht nicht der Angeklagte Pöhner, sondern der Herr Oberlandesgerichtsrat, der drei Jahre lang die rechte Hand von Kahr gewesen ist, der manches erzählen kann, was viel gefährlicher und viel unbequemer ist, als die leidenschaftlichsten Proteste Hitlers und die Enthüllungen der anderen Führer. Noch legt er sich Zurückhaltung auf. Er ist bereit, unter Zurückstellung aller seiner persönlichen Vorteile „rücksichtsvoll“ zu sein:
„Ich habe mich dagegen ablehnend verhalten, nach meinen schlimmen Erfahrungen mit Herrn v. Kahr wieder mit ihm zusammenzuarbeiten ... Ich bin aber trotzdem noch einmal mit ihm zusammengekommen, als, und zwar _von autoritativster Seite, der Wunsch_ geäußert wurde, ich möchte unter Zurückstellung persönlicher Unstimmigkeiten wieder mit Herrn v. Kahr in Fühlung treten.“
Pöhner ist so feinfühlend, diese „autoritativste“ Seite nicht zu nennen. Will man ihn zum Feind haben?
_Rechtsanwalt Hemeter_ knüpft an die Bemerkung Pöhners, daß er sich bei seinem Zusammenarbeiten mit Herrn v. Kahr wiederholt in die Brennesseln gesetzt habe, die Frage, wann er sich das erste Mal und in der Folgezeit in die Brennesseln gesetzt habe.
_Pöhner_: Das erste Mal am 16. März 1920 nachmittags 4 Uhr (Heiterkeit). („Kapp-Putsch“ in Bayern.)
_Vorsitzender_: Sie brauchen keine Auskunft geben, wenn Sie sich dadurch einer weiteren strafbaren Handlung beschuldigen würden.
_Pöhner_: Aus meiner ganzen Einstellung mache ich kein Hehl. Ich habe dem Staatsanwalt erklärt: _Was Sie mir jetzt als Hochverrat vorwerfen, dies Geschäft treibe ich seit fünf Jahren._
_Vorsitzender_ (lächelnd abwinkend, leutselig): _Das wissen wir._
Dann die erste Wendung im Prozeß: Mit einem Ruck ist die Verhandlung auf das politische Niveau gehoben, und nicht Herr von Kahr, nicht der General von Lossow oder der Polizeioberst von Seißer sind mehr die Objektive des Angriffs – die bayrische Regierung mit allen ihren Institutionen, mit Staatsanwaltschaft und Gerichtshof ist zum Angriffsziel geworden: