Chapter 5 of 7 · 3962 words · ~20 min read

Part 5

_Rechtsanwalt Hemeter_: Ist Pöhner bekannt, daß in der Nacht vom 13. zum 14. März 1920 der damalige Präsident der Regierung von Oberbayern, Dr. v. Kahr, Exzellenz (die Stimme des jugendlichen Verteidigers ist mit Hohn gesättigt) sich ohne Zögern in den Besitz der öffentlichen Gewalt gesetzt hat, auf einem Wege, der dem vom 8. bis 9. November 1923 vollkommen entspricht? Als das Republikschutzgesetz in Bayern ziemlich große Erregung hervorrief, hat sich Dr. v. Kahr ohne Bedenken der Bewegung angeschlossen, deren Ziel es war, die nach Auffassung des Staatsgedankens damals legale Regierung auf dem gleichen Wege, nämlich durch Druck ohne Druck zu beseitigen.

_Staatsanwalt_: Ich messe diesen Fragen keine wesentliche Bedeutung für die Schuld- und Straffrage bei.

_Rechtsanwalt Hemeter_: Es wird der Nachweis gelingen, daß von Dr. v. Kahr in Form eines fortgesetzten Deliktes in Bayern begangen worden ist, was der Herr Staatsanwalt Hochverrat nennt.

Dem Herrn Pöhner ist all das bekannt. Und noch manches mehr. Aber vorläufig will er – im Interesse des Vaterlandes – darüber in öffentlicher Sitzung nicht sprechen. Doch einen kleinen Vorstoß wagt noch die Verteidigung:

_Rechtsanwalt Holl_: Ich habe Kapitänleutnant Ehrhardt als Zeugen genannt. Ich muß jetzt noch Schritte tun, um diesen zur Stelle zu bringen, wenn das Gericht ihn vernimmt. Ich frage die Staatsanwaltschaft: Ist es richtig, daß die Staatsanwaltschaft durch einen ihrer Beamten mittelbar oder unmittelbar hat Ehrhardt mitteilen lassen, daß er verhaftet würde, wenn er, von der Verteidigung geladen, als Zeuge erscheint.

_Staatsanwalt_: Es ist absolut unwahr, daß die Staatsanwaltschaft irgendeine solche Mitteilung hat ergehen lassen. Sie konnte Ehrhardt nicht als Zeuge laden, weil sie seine Adresse nicht kennt.

_Justizrat Kohl_: Weiß der Staatsanwalt, daß Kapitän Ehrhardt vor wenigen Wochen noch ganz öffentlich auf einem Kommers gesprochen hat?

_Rechtsanwalt Hemeter_: Sendlingertorplatz Nr. 1 ist er zu finden, Herr Staatsanwalt.

_Rechtsanwalt Holl_: Er wohnt eine Treppe tiefer als der angeklagte Oberstleutnant Kriebel – im selben Haus.

Und mit diesem Vorstoß läßt es die Verteidigung bewenden. Vorläufig war noch dies ihr Schlachtplan: Nicht bloß Kahr zu kompromittieren, nicht bloß nachzuweisen, daß er im November am Hochverrat beteiligt war, sondern durch die Aufrollung der „Bayrischen Frage“ der Staatsanwaltschaft die Gefahr vor Augen zu führen, die sie laufe, wenn sie die Angeklagten zwinge, „einmal tüchtig auszupacken“. Man soll in Bayern nicht über Hochverrat zu Gericht sitzen, weil hier seit Jahr und Tag von allen Führern und Politikern nur Hochverrat getrieben wurde. Vorderhand begnügte sich die Verteidigung – zu drohen. Wird sich die Staatsanwaltschaft dieses Entgegenkommens würdig erweisen? Sonst – da ist noch jemand, der manches erzählen kann:

_Oberstleutnant Kriebel_, der militärische Führer des Putsches, der zweite Eingeweihte. Bei seinen Ausführungen schloß das Gericht, durch die ewigen versteckten Drohungen der Verteidiger reichlich nervös gemacht, zum erstenmal die Öffentlichkeit aus. Was man zu hören bekam, war im wesentlichen folgendes:

Kommerzienrat Zentz unterrichtete mich über den _Zweck der Versammlung_ im Bürgerbräukeller. Er sagte, die Versammlung sei auf den Wunsch Kahrs einberufen – und es sei notwendig, daß der große Saal des Bürgerbräukellers voll wird. Er habe die vaterländischen Vereine dazu eingeladen, damit sie den Saal füllen. Es wurde noch angefügt, daß zu dieser Ovation, zu der diese Versammlung führen sollte, _von gütigen Spendern Freibier_ gegeben werde. Es gab dann noch eine Diskussion wegen der _Teilnahme von Juden_ an dieser Versammlung. Dr. Hartmann von den „Vaterländischen Verbänden“ Bayerns erklärte, es wäre eine zweifelhafte Empfehlung für Herrn von Kahr in den vaterländischen Kreisen, auf die er sich in erster Linie stützen wolle, wenn er zu dieser Feier Juden einladen wollte. Diese Bemerkung rief einen großen Sturm der Entrüstung hervor bei den verschiedenen Handelsorganisationen. Sie sagten, daß sie nicht nur unter ihren Mitgliedern, sondern auch in den Vorständen eine große Anzahl von Juden hätten, daß es für sie unmöglich sei, die Einladung überhaupt weiterzugeben, wenn die Frage der Nichtzulassung der Juden überhaupt nur diskutiert würde. Kommerzienrat Zentz brachte dann diesen Sturm der Entrüstung dadurch zum Schweigen, daß er bemerkte, es würden nicht viele Juden kommen, denn sie seien wegen der Ausweisungen von Ostjuden an sich nicht gut auf Herrn von Kahr zu sprechen.“

Was nicht hinderte, daß eben dieselben Herren tief in die Tasche griffen, um den Kampffonds der Völkischen zu speisen; wurde doch im weiteren Verlaufe der Verhandlung festgestellt, daß Ehrhardt zwanzigtausend Dollar bei den Industriellen Bayerns – Juden und Christen – an Spenden einsammeln lassen konnte.

Kriebel, das wahre Soldatengemüt:

„Lossow sagte, er wolle ja marschieren, aber bevor er nicht 51 Prozent Wahrscheinlichkeit des Erfolges in seinem Notizbuch ausrechnen könne, sei es ihm nicht möglich, zu marschieren. Als Soldat war das für mich geradezu erschütternd. Wenn wir so im Kriege gedacht hätten, wären wir schon im August 1914 zur Kapitulation gezwungen gewesen.“

„Alle haben gerufen: Kampf gegen die Weimarer Verfassung. Da habe ich mir in meinem einfachen Soldatengemüt gedacht: wenn alles schreit, Kampf gegen die Weimarer Verfassung – warum soll man da nicht kämpfen?“

Aus dem Verhör eine kleine Probe:

_Staatsanwalt_: Es darf nicht vergessen werden, daß es sich hier um eine einseitige Darstellung handelt, die auch die schwersten persönlichen Angriffe gegen die Herren Kahr und Lossow in sich schließt. Ich glaube, man muß doch auch den anderen Teil hören, bevor man ihn in dieser Weise öffentlich herabsetzt.

_Vorsitzender_: Es ist nicht Sache der Staatsanwaltschaft, den Vorsitzenden wegen der Verhandlungsführung zu rügen.

_Justizrat Kohl_: Das Urteil, das der Angeklagte Kriebel über das Verhalten der Herren Kahr, Lossow und Seißer gefällt hat, ist das Urteil aller anständigen Menschen in Deutschland. Und ich nehme an, daß der Herr Staatsanwalt auch zu den anständigen Menschen zählt.

_Vorsitzender_: Das geht zu weit, einen solchen persönlichen Angriff kann ich nicht dulden.

_Justizrat Kohl_: Der Staatsanwalt erfüllt eine Pflicht, die ihm sehr lästig sein muß. Er wurde in den Grundsätzen des deutschen Waffenstudenten erzogen und kann ein solches Verfahren überhaupt nicht billigen.

Diese versteckte Drohung mit einer Forderung zum Duell war für den Staatsanwalt so deutlich, daß er von nun ab keinen Versuch mehr unternahm, in die Verhandlung einzugreifen. Die Verteidiger beherrschten sie völlig.

Kriebel, der Eingeweihte spricht:

„Ich habe aus Gründen, die ich später, bei Ausschluß der Öffentlichkeit noch erörtern werde, vorgeschlagen, daß wir uns nach dem Mißlingen der Aktion in die Gegend von Rosenheim zurückziehen.“

Diese Gründe sind nachträglich bekanntgeworden. Rosenheim war in jenen Tagen das Hauptaufmarschgebiet der „Orka“, des radikalsten, unter Führung eines gewissen Kanzler stehenden bayrischen Kampfbundes, und hier befand sich das Hauptwaffenlager der Nationalsozialisten noch aus der Zeit her, wo die Zentrale der Einwohnerwehren in Rosenheim untergebracht war.

_General Ludendorff_ hat das Wort. Im blauen Sakkoanzug, die Hände auf dem Rücken verschränkt, straff aufgerichtet, doziert der General einem andächtig aufhorchenden Publikum über Staatsverfassung und Ultramontanismus.

Ludendorff ist im Auto von seiner Villa gekommen – er war, ebenso auch Pernet, Pöhner, Frick und Wagner, während der Verhandlung auf freiem Fuß, während die anderen Angeklagten für die Dauer des Prozesses in der Infanterieschule untergebracht worden waren – und nun mußte die Verhandlung verschoben werden, da Ludendorffs Auto eine Panne hatte. Die Posten an den Eingängen und im Korridor stehen stramm, die Tür wird aufgerissen. Hitler schlägt die Hacken zusammen, daß es durch den ganzen Saal knallt, die Reichswehroffiziere auf den Zeugenbänken und die Damen und Herren im Zuhörerraum erheben sich von den Plätzen – General Ludendorff hat den Saal betreten, die Verhandlung kann beginnen.

Ludendorff spricht abgehackt, kurz, stößt die Worte wie militärisches Kommando in den Saal. Eine schnarrende, preußische Offiziersstimme. Seine Aussage läßt den Kern des politischen Problems zum ersten Male scharf hervortreten. Der Hintergrund wird sichtbar.

Die bayrischen Klerikalen, das ist der Feind. Er muß geschlagen werden. Nun handelt es sich nicht mehr um den Putsch vom 8. November, jetzt handelt es sich um die Schicksalsfrage Deutschlands, um den Jahrhunderte alten Kampf zwischen Nord und Süd, zwischen Hohenzollern und Wittelsbachern. Den Separationsbestrebungen der Wittelsbacher und ihrer Zusammenarbeit mit dem Vatikan gilt Ludendorffs Hauptangriff.

„Ich habe die Gefahr der Juden im Weltkrieg genügend kennengelernt. Ich habe mich damit ernstlich und aufmerksam beschäftigt. Die jüdische Frage ist für mich eine Rassenfrage.“

Dann ein Schlag gegen die Katholiken:

„Als Realpolitiker komme ich zu Erwägungen, indem ich die unabänderlichen Tatsachen nehme, wie sie sind. In dem Kampf Deutschlands war der Vatikan nicht neutral, sondern deutschfeindlich. Der Papst hat sich gegen die Sabotage im Kampf um Ruhr und Rhein gewandt. Außerdem war besonders auffallend die steigende Inschutznahme der Juden durch den hohen Klerus.“

Es folgt ein Überblick über die wirtschaftliche Lage:

„Herr Minoux entwickelte uns seine politischen und wirtschaftlichen Ansichten. Sie erschienen mir sehr _reichlich wirtschaftlich_, was auch verständlich ist. Ich sprach ungefähr: „Lieber Minoux, das wirtschaftliche Programm gefällt mir nicht.“

Endlich kommt Ludendorff auf die militärischen Vorbereitungen des Unternehmens zu sprechen:

„Der Herr Staatsanwalt hat gefragt, warum wir vom Marienplatz zur Residenz marschiert sind. Warum diese Richtung genommen wurde, kann ich nicht sagen. Ich habe Tannenberg geschlagen und die Gründe für mein taktisches Vorgehen mir erst später zurechtgelegt. Das ist Feldherrninstinkt.“

Im Zuhörerraum starke Bewegung. Man ruft Bravo und einige klatschen. Niemand findet Anstoß daran, daß es just nicht strategisches Talent verrät, wenn das „taktische Vorgehen“ einen Feldherrn in solch ein böses Debakel führt wie am 9. November 1923 und – am 9. November 1918.

Ludendorffs Rede gipfelte in einer Anklage gegen Rom. Doch dieser Fehdehandschuh wurde von der Kirche nicht aufgenommen. Kardinal Faulhaber und Kronprinz Ruprecht ließen sich nicht einmal zu einer Erwiderung herbei – Kahr und Lossow wurden vorgeschoben. Aber zwei Tage später schwenkte die gesamte klerikale Presse Bayerns, schwenkte selbst der „Miesbacher Anzeiger“, der noch wenige Tage vorher begeisterte Töne für das Wirken der Kampfverbände gefunden hatte, scharf zu Kahr ab. Die Klerikalen trumpften auf. So schrieb das „Bayrische Vaterland“:

„Kahr hätte am 12. November zusammen mit Lossow, Seeckt usw., allen vaterländischen Verbänden also, mit einer großen nationalen Einheitsfront losschlagen wollen. Das sahen Hitler, Weber, Pöhner, Kriebel und alle. Das zu beweisen, daß Kahr das vorbereitet habe, darauf steht ja ihr ganzes Bemühen. Warum hat dann Hitler nicht bis zum 12. gewartet? Hier liegt _Hitlers große Sünde wider den deutschen nationalen Geist_. Hier ist der Verrat an der gemeinsamen Sache. Kahr und alle Vaterländischen im ganzen Reich, Süd und Nord, gemeinsam wollten sie in Berlin eine nationale Regierung einrichten. Das Gelingen war nach menschlichem Ermessen, wie die Hitlerschen selbst sagen, unbedingt sicher – schon ihren Putsch hielten sie ja für sicher. Die Vorbereitungen – was die Hitlerschen ja beweisen wollen – sorgfältig getroffen. Die Aktion Kahrs zur inneren Befreiung Deutschlands scheiterte. Warum? Weil Hitler mit Ludendorff zu früh und auf eigene Faust losschlug.“

Ludendorffs Rede hatte der Bayrischen Volkspartei bewiesen, daß ihre Hoffnung, mit Hitler und Ludendorff zu einem Kompromiß zu gelangen, getrogen hatte. Das Scheingefecht wurde abgebrochen. In den folgenden Tagen gingen die Angeklagten sehr aggressiv vor, die Verteidigung hatte die Führung des Prozesses vollkommen an sich gerissen. Etwa so:

_Justizrat Kohl_: Wir müssen dagegen protestieren, daß der Herr Staatsanwalt gestern bei einer Aussage ironisch gelächelt hat.

_Staatsanwalt_: Ich stelle fest, daß es mir ganz fern gelegen hat, zu lächeln, und ironisch schon gar nicht.

_Hauptmann Röhm_, Typus des preußischen Leutnants, nasale schnoddrige Stimme, trägt den Zivilanzug wie eine Uniform:

„Im Oktober 1918 war ich noch überzeugt, daß wir den Krieg gewinnen werden. Ich habe diese Überzeugung als Generalstabsoffizier an der Front gewonnen. Ich habe das erste Mal die Vorläufer der Revolution im Lazarett in Brüssel kennengelernt. Ich sah diese Vorläufer in dem unmilitärischen Verhalten der Krankenwärter.“

Dann schildert er seine Tätigkeit nach der Revolution:

„Zwischen meiner vaterländischen Einstellung und meiner Tätigkeit als Reichswehroffizier mußten Konflikte entstehen – – –“

Hauptmann Röhm kam daher um seinen Abschied ein, doch General Lossow erklärte ihm, dazu bestehe keine Veranlassung. Und als der Reichswehrminister Röhm den Abschied doch telegraphisch bewilligte, hat General von Lossow das nicht anerkannt und der Abschied wurde wieder zurückgenommen. Hauptmann Röhm trat einen dreimonatigen bezahlten Urlaub an. Erst am 30. Dezember – im Gefängnis – hat er die Nachricht bekommen, daß er seinen Abschied erhalten.

_Oberleutnant d. R. Brückner_, ein junger Mann mit ausdruckslosem blassen Gesicht, schildert ebenfalls seine „politische Einstellung“:

„Was die Einstellung der Pioniere anlangt, so rissen auch sie den Pleitegeier sofort von der Mütze und zertraten ihn. Sie mußten aber auf Befehl von Lossow das Schwarz-Weiß-Rot wieder herunternehmen und den Pleitegeier wieder hinauftun.“

_Vorsitzender_: Sie sagen immer „Pleitegeier“? Es muß doch einen anderen Ausdruck geben?

_Brückner_: Ich kenne keinen.

_Vorsitzender_ (lächelt): Nun, die technische Bezeichnung lautet wohl anders.

_Leutnant Wagner_ ist Nationalsozialist geworden, weil er mit einem Neffen des Reichspräsidenten Ebert böse Erfahrungen gemacht hatte. Der soll sein Regiment „verhetzt“ haben. Aber dann stellte es sich heraus, daß der Reichspräsident gar keinen Neffen hat und dieser also das Regiment auch nicht verhetzen konnte. Allerdings wird vorläufig dieser Widerspruch nicht offenbar, da eine entsprechende Erklärung des Reichspräsidenten durch den Vorsitzenden erst zehn Tage später zur Verlesung gelangt. Der Angeklagte erklärt, sie nicht anerkennen zu können.

_Oberleutnant Pernet_ weiß von gar nichts.

_Vorsitzender_: Haben Sie gewußt, daß am 8. etwas vorgehen soll?

_Pernet_: Ich habe von der Versammlung im Bürgerbräukeller in der Zeitung gelesen.

_Vorsitzender_: Sie hatten keine Kenntnis von dem, was geplant war?

_Pernet_: Nein, _ich war überrascht_.

_Vorsitzender_: Was hat Ihr Stiefvater gesprochen während der Fahrt zur Versammlung?

_Pernet_: Er hat nur gesagt, er habe etwas anderes gedacht. Im Auto hat er mich gefragt, ob ich davon etwas gewußt hätte. _Ich sagte nein._

_Vorsitzender_: Was haben Sie sich bei diesen Vorgängen gedacht?

_Pernet_: Ich habe mir gedacht, es ist legal.

_Vorsitzender_: _Ich nehme an_, daß Sie zuerst _gar nichts gewußt haben_, und daß ihnen erst später zum Bewußtsein gekommen ist, daß es doch nicht ganz so einfach ist. Stimmt das so?

_Pernet_: _Jawohl._

_Oberamtmann Frick_ weiß genau so viel wie sein Kamerad Pernet. Er hat „gar keine Kenntnisse gehabt“. Auch er war „überrascht“:

_Vorsitzender_: Es ist auffallend, daß Sie zu Ihrer Frau sagten, Sie gehen in den Bürgerbräukeller, aber nicht hingegangen sind, sondern in Ihrem Amtszimmer Zeitung gelesen haben. Es deutet fast auf Vereinbarung, daß Sie nicht in der Wohnung, sondern um neun Uhr im Büro angerufen worden sind.

_Frick_: Ich bin nach dem Abendessen öfter in mein nebenan liegendes Büro gegangen, um zu arbeiten.

_Vorsitzender_: Es wird Ihnen zur Last gelegt, daß Sie es unterlassen haben, die Landespolizei oder die gesamte Schutzmannschaft zu alarmieren.

_Frick_: Ich war, als ich festgenommen wurde, durchaus im unklaren darüber, welche Tatsachen der Beschuldigung des Hochverrats bei mir zugrunde liegen.

DIE ZEUGEN

Man trat in das Zeugenverhör ein. Kahr, Lossow und dem Polizeioberst Seißer fielen in diesem Akt der Verhandlung die Hauptrollen zu. Hatten doch die Aussagen der Angeklagten in der Erklärung gegipfelt, diese Kronzeugen wären genau so schuldig wie sie selbst, und nichts sei irriger als die Annahme, der Generalstaatskommissar und der Kommandant der bayrischen Reichswehr hätten es von vornherein darauf angelegt gehabt, Ludendorff und Hitler in eine Falle zu locken. Ein Satz Ludendorffs warf einen schwachen Lichtstrahl in das Dunkel der Putschnacht:

„Bis zur Inpflichtnahme der Reichswehr durch General Lossow war ich über die Vorgänge in der bayrischen Reichswehr nicht informiert; nachher hat mich Lossow fortlaufend unterrichtet.“

Die Verteidigung suchte unter Beibringung unzähliger Zeitungsausschnitte, Protokolle, Auszügen aus Reden Kahrs und seiner engeren Freunde den Nachweis zu führen, daß die Kronzeugen eine lange Zeit ernste Putschabsichten gehegt hatten. Als aber die Entwicklung im Norden nicht den erwarteten Gang nahm, als Seeckt immer wieder zögerte, auf das ihm von Lossow hingehaltene „Sprungbrett“ zu treten, da mußten sie fürchten, in eine Sackgasse zu geraten und suchten nun bei Hitler Anlehnung. Vor die vollendete Tatsache gestellt, waren sie zwar von der Aktion Hitlers nicht begeistert, aber im ersten Augenblick entschlossen, alles auf die eine Karte zu setzen und sich dem Unternehmen Hitlers anzuschließen. Lossow sah als erster, daß der Putsch mißlingen müsse und meinte, dem sicheren Fiasko die immerhin noch mögliche Chance eines halbwegs gedeckten Rückzugs vorziehen zu müssen.

Um Mitternacht des 8. November hatte Kultusminister Matt, der Vertrauensmann des Kardinals Faulhaber, ein Telephongespräch mit Kahr, der Draht spielte zwischen München und Berchtesgaden (der Residenz des Kronprinzen Ruprecht), zwischen München und Schloß Hohenburg, wo die Schwester des Wittelsbachers, die Großherzogin Adelheid von Luxemburg residierte. Und als eine weitere Stunde um war, hatte die Situation eine grundlegende Änderung erfahren. Kahr wurde von einer mysteriösen „autoritativsten Seite zurückgepfiffen“. Für den Makel des Verräters sollte ihn das Bewußtsein entschädigen, ein „treuer Diener seines Herrn“ zu sein, der ihm den Schutz der Kirche gewährleistete, während ihm auf der anderen Seite nur der Schutz eines Generals, der überdies als „Ketzer“ verschrien war, eine recht fragwürdige Aussicht bot.

Der Name Ruprecht durfte in dieser Verhandlung nicht genannt werden. Nur Ludendorff ließ sich zu einem versteckten Vorstoß gegen die Wittelsbacher fortreißen, aber auch er scheute sich wohl, den Angriff zu weit vorzutragen. Dann kam prompt ein Dementi: Ruprecht hätte überhaupt keine Beziehungen zum Putsch gehabt und auf Kahr keinerlei Einfluß geübt. So standen Behauptungen gegen Behauptungen, und mehr oder minder nicht beweisbaren Vermutungen war weiter Spielraum gegeben. Immerhin glaube ich, in diesem Zusammenhange einen Briefwechsel wiedergeben zu müssen, der geeignet ist, über diese bis heute nicht geklärte Frage einiges Licht zu verbreiten. Nachdem ich in der Wiener „Arbeiterzeitung“ und dem „Prager Tagblatt“ einige Berichte über den Münchener Hochverratsprozeß veröffentlicht hatte, lief bei der „Arbeiterzeitung“ ein Schreiben ein, das sie wie folgt wiedergab:

Wir erhalten folgende Zuschriften, zu deren Mitteilung wir nach dem Preßgesetz zwar nicht verpflichtet wären, die aber lehrreich genug sind, daß wir sie veröffentlichen wollen:

In der Nummer 63 vom Dienstag, den 4. März, Seite 2, findet sich mit Datum vom 29. Februar d. J. ein Artikel mit der Überschrift: „_Die Tafelrunde des Königs Ruprecht_.“ Neben verschiedenen tatsächlichen Unrichtigkeiten in dem fraglichen Artikel ist unter anderem auch davon die Rede, daß König Ruprecht, der just am 8. November in München geweilt hatte, um 11 Uhr nachts in seine Residenz nach Berchtesgaden zurückgefahren ist. Weiter heißt es auch: „Der Draht spielte zwischen München und Berchtesgaden, zwischen München und Schloß Hohenburg, wo die Schwester König Ruprechts, die Großherzogin Adelheid von Luxemburg, residierte ... Kahr und Lossow wurden zurückgepfiffen. Man nimmt gern den Makel des Verräters auf sich, wenn man dafür das Bewußtsein eintauscht, ein treuer Diener seines Herrn zu sein usw.“

Im Auftrag S. Durchlaucht des Eugen Prinz Oettingen von Wallenstein in seiner Eigenschaft als generalbevollmächtigter Vertreter _S. K. H. des Kronprinzen Ruprecht von Bayern_ beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Darstellung vollständig unrichtig ist, und ersuche ich im Hinblick auf das Preßgesetz namens meines Vollmachtgebers um die Aufnahme beiliegender Berichtigung unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Ich erwähne dabei, daß diese Berichtigung mehrfach durch _bayrische und auch reichsdeutsche Blätter_ gegeben ist und scheint Ihnen dieses entgangen zu sein.

Von der Nummer, in der sich die Berichtigung findet, wollen Sie mir ein Exemplar zusenden.

Hochachtungsvollst _Dr. Karl Eisenberger_, Geheimer Justizrat.

Berichtigung.

Gegenüber den Ausführungen in der Nummer 63 vom Dienstag, den 4. März, in bezug auf das Eingreifen S. K. H. des Kronprinzen Ruprecht von Bayern in die politischen Ereignisse, welche sich am 8./9. November 1923 in München abgespielt haben, läßt S. K. H. _folgendes erklären_:

_S. K. Hoheit_ befand sich schon einige Tage vor dem 8. November 1923 auf seinem Schlosse in Berchtesgaden. Von den Vorkommnissen, welche sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1923 in München abgespielt haben, erhielt _S. K. Hoheit_ erst am 9. November 1923 im Laufe des Vormittags durch _einen Kurier_ Kenntnis. Irgendwelche Einwirkung _seitens S. K. Hoheit_ konnte daher gar nicht stattfinden und hat tatsächlich auch nicht stattgefunden.

Vollmacht.

Der Endesunterzeichnete ermächtigt hiermit Herrn Rechtsanwalt Geh. Justizrat Dr. Eisenberger in München, ihn in der Angelegenheit betreffend Arbeiter-Zeitung in Wien vor allen Gerichten, Behörden und Instanzen zu vertreten, insbesondere auch einen etwaigen Verwaltungsrechtsstreit zu erheben, Anträge, Vorstellungen und Beschwerden und sonstige Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen, Zustellungen, Ladungen, Beschlüsse, Verfügungen entgegenzunehmen, Geldzahlungen zu empfangen und hierüber zu quittieren und alle diese Befugnisse einem sonstigen Rechtsverständigen zu übertragen.

München, den 15. März 1924.

Eugen Prinz Oettingen-Wallenstein auf Grund notarieller Generalvollmacht S. K. H. des Kronprinzen von Bayern.

* * * * *

Ob die Leser der Behauptung, daß der Exkronprinz von dem Putsch erst am anderen Tage erfahren konnte, weil er in Berchtesgaden gewesen sei, Glauben schenken wollen, überlassen wir ihnen; vielleicht erwägen sie, daß es ja auch ein Telephon gibt. Aber als Dokumente aus dem „Freistaat Bayern“ haben alle diese Schriften um Seine Königliche Hoheit herum jedenfalls einen politischen Wert ...

Darauf veröffentlichte ich in der „Arbeiterzeitung“ die folgende Entgegnung:

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Bayern hat durch seinen „generalbevollmächtigten Vertreter“ der „Arbeiterzeitung“ eine Berichtigung zu meinem, hier am 4. März erschienenen Artikel „Die Tafelrunde des Königs Ruprecht“ gesendet. Nun lockt mich gewiß nicht der Ehrgeiz, mich mit S. K. H. in eine Polemik einzulassen, die schon deshalb unfruchtbar wäre, weil ich, es sei dies freimütig bekannt, nicht in der Lage bin, durch einwandfreie Dokumente, wie stenographische Protokolle oder eidliche Zeugenaussagen, den Nachweis zu führen, welchen Wortlaut das Gespräch hatte, das S. K. H. mit Herrn von Kahr führte, und um wieviel Uhr es stattfand. Bekanntlich hat General Ludendorff erst später im Verlauf der Verhandlung selbst erklärt, Herr von Kahr sei nur auf „Allerhöchste Weisung“ vom Unternehmen zurückgetreten. Und solche Enthüllungen, die sich gegen ehemalige Kampfgenossen richten, pflegen meistenteils richtig zu sein.

Allerdings, auch diese Behauptung Ludendorffs ist dementiert worden. Mit den Dementis aus dem „Freistaat Bayern“ hat es aber seine eigene Bewandtnis und nur jemand, der mit den bayrischen „Belangen“ vertraut ist, kann sie entsprechend werten. Ich selbst habe mit bayrischen Berichtigungen eigene Erfahrungen gehabt.

Im Oktober v. J. stattete ich dem Oberkommando des Herrn Hitler einen Besuch ab und veröffentlichte in der Folge eine Unterredung, die ich mit dem Chefredakteur des „Völkischen Beobachters“, einer Art Pressechef des „Großen Trommlers“ gehabt hatte. Darauf folgte prompt ein Dementi. Etwa in dieser Art: erstens wäre ich gar nicht dort gewesen; zweitens hätte mir der Herr Redakteur etwas ganz anderes gesagt; drittens sei es unverschämt, daß ich ihm nicht vorher angekündigt hätte, daß ich den Wortlaut der Unterredung veröffentlichen wolle. So dementieren die Helden. Die sich aber zu den Rettern des Staats zählen, die Herren um Kahr, sind klüger. Auch ihre Berichtigungen beweisen das.

Kronprinz Ruprecht erklärt also, er sei in der kritischen Zeit nicht in München gewesen und hätte von den Vorkommnissen, die sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November in München abgespielt haben, erst am 9. November im Laufe des Vormittags durch einen Kurier Kenntnis erhalten.

Die „Arbeiterzeitung“ hat schon auf die merkwürdige Tatsache hingewiesen, daß in Bayern die Einrichtung des Telephons scheinbar unbekannt ist. Aber man überlege: Herr von Kahr hält im Bürgerbräukeller eine Rede, in der er sich als „Statthalter Seiner Majestät“ vorstellt – die Majestät selbst wird erst am kommenden Tage, nachdem die ganze Chose schon vorbei ist, verständigt. Gewiß, so wird man aus Berchtesgaden erwidern, S. K. H. sind eben nur Privatperson und nehmen an diesen politischen Vorgängen weder aktiv Anteil noch irgendwelche Einwirkung auf diese. Wie es damit bestellt ist, möge folgendes Rundschreiben illustrieren, das der Oberst von Kannstein an die Offiziersregimentsvereine Bayerns gerichtet hat:

Seine Majestät unser König haben am 27. Dezember dem 1. Vorsitzenden der drei Offiziersvereine den Befehl bekanntgegeben, er erwarte, daß sich die ehemaligen Offiziere, eingedenk ihres Fahneneids, rückhaltlos hinter den Generalstaatskommissar und den Landeskommandanten General von Lossow stellen werden.

Und dann rufe man sich ins Gedächtnis, daß in der Verhandlung vor dem Volksgericht zuerst Herr Pöhner und dann Herr Hitler davon gesprochen haben, daß von „autoritativster Seite“ auf sie eingewirkt wurde. Pöhner sagte wörtlich:

Ich habe mich dagegen ablehnend verhalten, nach meinen schlimmen Erfahrungen mit Herrn von Kahr wieder mit ihm zusammen zu arbeiten ... Ich bin aber trotzdem noch einmal mit ihm zusammengekommen, als, und zwar _von autoritativster Seite_, der Wunsch geäußert wurde, ich möchte unter Zurückstellung persönlicher Unstimmigkeiten wieder mit Herrn von Kahr in Fühlung treten.

Das Gericht fand es nicht notwendig, Pöhner zu fragen, wer diese mysteriöse autoritativste Seite gewesen ist. Herr Stresemann? Oder gar der bayrische Ministerpräsident Knilling? Man forschte nicht weiter und so kamen auch keine Dementis.