Chapter 6 of 7 · 3971 words · ~20 min read

Part 6

Übrigens: Ist S. K. H. so unangenehm, in den Verdacht zu kommen, daß er Herrn von Kahr vom Putsch abgehalten hat? Warum die Aufregung? Will S. K. H. damit zum Ausdruck bringen, daß er nicht unter die „Verräter“ gezählt zu werden wünscht?

Wiewohl es für die strafrechtliche Verurteilung Hitlers, Ludendorffs und Genossen ohne Bedeutung war, ob Kahr und Lossow ebenfalls hochverräterische Pläne gehegt haben, nahm infolge der geschickten Führung der Verteidigung, die die Verhandlung völlig beherrschte, diese Frage den größten Raum ein. Mehr als ein Dutzend hoher Persönlichkeiten, deren Vernehmung sich über zwei Wochen erstreckte, wurden darüber als Zeugen gehört. Und das war so gekommen:

Gleich nach der Rede Ludendorffs wurde die bayrische Öffentlichkeit von einem Herrn Abgeordneten Schaeffer mit der sensationellen Nachricht überrascht, die Verteidigung habe ihn um Intervention ersucht, damit er durch den Ministerpräsidenten die _Amnestie_ der Angeklagten erwirke. In diesem Falle wäre die Verteidigung bereit, sich entsprechende Zurückhaltung im Interesse des Staats aufzuerlegen.

Herr Schaeffer hatte mehrere Tage gezögert, bis er diese Mitteilung der Öffentlichkeit übergab. Als er es tat, war die Sachlage klar. Die Zuspitzung der Gegensätze innerhalb und außerhalb des Prozeßsaales hatte die Bayrische Volkspartei überzeugt, daß ein Kompromiß aussichtslos war und so entschloß sie sich, die Entscheidung nicht zu fliehen. Sie fühlte sich stark genug, um sich nicht scheuen zu müssen, im Gerichtssaale „enthüllt“ zu werden. Da blieb der Verteidigung nichts anderes übrig, als ihrerseits loszulegen. War der erste Akt des Prozesses auf „Moll“ gestimmt, so wurde jetzt „Dur“ angeschlagen.

Und die Zeugen marschierten auf. Zwei Wochen fast wurde da von früh bis abends in stundenlangen Reden die Frage diskutiert, ob Herr Kahr im Bürgerbräukeller nur Komödie gespielt habe oder nicht. Ein Zeuge gab folgende dramatische Schilderung:

„Herr von Kahr war vollkommen unbewegt. Sein Gesicht war wie eine Maske, sehr ernst, und er sprach die Worte ruhig. Ich hatte den Eindruck, daß um die Augen herum ein Zug von Melancholie lag. Hitler war leuchtend vor Freude, ... es war ein kindlicher, offener Ausdruck von Freude, den ich nie vergessen werde. Exzellenz Ludendorff war, als er hereinkam, todernst. Sein Aussehen und seine Worte machten den Eindruck eines Mannes, der weiß, daß es sich um eine Sache auf Leben und Tod, vielleicht eher auf Tod handelt.“

Hitler hat, nach anderen Zeugenaussagen, erklärt:

„Sie müssen mit mir kämpfen, müssen mit mir siegen oder mit mir sterben. Wenn die Sache schief geht, vier Schüsse habe ich in der Pistole, drei für meine Mitarbeiter, wenn sie mich verlassen, die letzte Kugel für mich.“

Darauf Kahr ganz schlicht:

„Sterben oder nicht sterben ist bedeutungslos.“

Ein anderer schildert den „Rütlischwur“ im Bürgerbräukeller. Es entspinnt sich folgendes Kreuzverhör:

_Vorsitzender_: Eine große Zahl von Zeugen kann nicht bestätigen, daß Herr von Kahr seine Hand auf jene Hitlers gelegt habe.

_Rechtsanwalt Götz_: Wir waren doch alle im Bürgerbräukeller und sind doch nicht Menschen, denen dieser springende Punkt nicht im Gedächtnis zurückgeblieben wäre. Ich sehe ihn 100 Jahre noch.

_Polizeimajor Frhr. von Imhoff_ ist ein hoher Beamter der Landespolizei. Also erklärt er als Zeuge:

_Rechtsanwalt Roder_: Wußten Sie, daß gegen Kapitänleutnant Ehrhardt Haftbefehl erlassen sei?

_Frhr. v. Imhoff_: Ich habe gesprächsweise von einem Verfahren wegen Meineids gehört.

Im übrigen spielt sich das Zeugenverhör etwa so ab:

_General Ludendorff_: Ich möchte feststellen, daß der Befehl zur Wegnahme des Wehrkreiskommandogebäudes von Lossow unterschrieben war.

_Oberstleutnant von Berchem_ als Zeuge: Ich kann mich selbstverständlich nach vier Monaten nicht an alle Befehle erinnern. Das würden Exzellenz auch nicht können!

Ob dieser Vergeßlichkeit erhebt sich lauter Widerspruch im Zuhörerraum und

_Rechtsanwalt Holl_ erklärt: Ich habe an den Zeugen noch einige Fragen richten wollen, aber mit meinem _deutschen Gefühl_ ist es nicht vereinbar, an einen Mann noch Fragen zu stellen, der an Exzellenz Ludendorff eine derartige Bemerkung zu richten sich erlaubt hat. (Bravorufe im Zuhörerraum.)

_Oberstleutnant von Berchem_: Ich habe doch nur gesagt, ich glaube, daß auch Exzellenz Ludendorff nach vier Monaten nicht alle Befehle mehr weiß.

_Rechtsanwalt Holl_: Das ist eine so _unerhörte Beleidigung meines deutschen Gefühls_, daß ich weitere Fragen unterlasse.

Und später:

_Justizrat Schramm_: Was diesen Angriff gegen den Hauptmann Röhm betrifft, so werden wir uns an anderer Stelle wiedersehen.

_Oberstleutnant von Berchem_ (sich stramm aufrichtend): Dazu bin ich jederzeit bereit.

Ein anderer Zeuge, Oberleutnant _Braun_, muß sich dann verantworten, warum er auf die Hitlerleute geschossen habe. Ein ganzes Heer von Zeugen marschierte also auf, um den Beweis zu führen, daß auch die Reichswehrabteilung des Oberleutnants Braun „zuverlässig“ sei und „nicht auf Schwarz-Weiß-Rot schieße“.

_Oberleutnant Braun_: Ein Mann erklärte mir, der General von Lossow sei der feigste Hund, den er kenne. Darauf gab ich ihm eine Ohrfeige, daß er taumelte. – Ich habe vor dem dreckigsten Neger im Felde, wenn er tot war, Achtung gehabt.

_Rechtsanwalt Holl_: Besteht eine Dienstvorschrift, wonach ein Reichswehroffizier berechtigt ist, einem Zivilisten, der einen Vorgesetzten beleidigt, eine Ohrfeige zu geben?

_Oberleutnant Braun_: Diese Vorschrift besteht in meinem Herzen.

Endlich traten die Kronzeugen selbst auf den Plan.

Kaum größere Gegensätze, als diese drei Herren, die das Triumvirat für den „legalen Staatsstreich“ bildeten. Merkwürdige Vertauschung der Rollen: General _Lossow_, der „unpolitische Militär“, war der einzige, der in seinem ganzen Auftreten, in seinem Gehaben, aber auch in seinen Ausführungen den Eindruck eines Politikers machte; oder noch mehr eines Diplomaten. Sehr selbstbeherrscht, gewinnende Manieren, ein gewandter Polemiker, der genau weiß, wo er mit seiner Rede hinaus will und dessen klare und präzise Antworten einen Mann von starkem Willen und Intellekt verraten. _Kahr_, „der Statthalter des Königs“, nimmt sich neben dem General recht kläglich aus. Ein Provinzler. Untersetzt, mit massigem Bauernschädel, schwerfällig, redeungewandt. Ihm fehlt nicht nur das Feuer des Führers, sondern auch jene Schlagfertigkeit und Sicherheit des Auftretens, die man bei jedem gewiegteren Politiker voraussetzen muß. Ein geradezu bejammernswürdiger Anblick, wie der Herr Staatskommissar gleich einem Häufchen Unglück auf seinem Stuhle vor dem Richtertisch hockte und hilflos den Hagel von Fragen über sich hinweggehen ließ, die gleich spitzen Pfeilen drei Tage lang von den Verteidigern auf ihn abgeschnellt wurden. Aber am Ende des Kreuzverhörs zeigte es sich, daß dieses scheinbar so hilflose Männchen in Wahrheit über eine erstaunliche Zähigkeit verfügte. Nicht einen Augenblick ließen ihn seine Nerven im Stich; je hitziger die Verteidiger, je heftiger Hitler und Ludendorff auf ihn eindrangen, desto kühler wurde Kahr, desto mehr wuchs seine Sicherheit. Und dann kam diese große Szene:

_Hitler_: Ich muß darauf zurückkommen, daß mir bis jetzt vorgeworfen wird, ich hätte mein _Ehrenwort_ gebrochen.

_Kahr_: schweigt.

_Hitler_ (schreiend): Nie und nimmer habe ich mein _Ehrenwort_ gegeben.

_Kahr_: Ich habe diesen Eindruck gehabt.

_Hitler_ (sehr erregt): Ich behaupte, daß mein sogenanntes gebrochenes _Ehrenwort_ von der anderen Seite glatt erfunden worden ist.

_Kahr_: schweigt.

_Hitler_ (in höchster Erregung): Der einzige Mensch, der sein Ehrenwort vom 1. Mai gebrochen hat, ist nicht Hitler, sondern der General von Lossow gewesen.

_Kahr_: schweigt.

_Hitler_ (in höchster Erregung aufspringend): Ich verzichte auf jede _Ehrenerklärung_ von Herrn von Kahr.

_Rechtsanwalt Holl_: Dr. Weber versichert auf sein _Ehrenwort_, daß Hitler nicht sein _Ehrenwort_ gegeben hat. Exzellenz, wenn Sie dem _Ehrenwort_ Dr. Webers glauben, wollen Sie dann nicht zur Beruhigung weiter Kreise jetzt sagen, daß Sie sich geirrt haben?

_Kahr_ (sehr bestimmt): Ich habe hier keine _Ehrenerklärungen_ abzugeben.

In diesem Augenblick war Kahr auf der Höhe der Situation. Er, und nicht Hitler war der Unversöhnliche. Dabei waren die Angeklagten rein taktisch weitaus im Vorteil. Kahr und Lossow kämpften nicht in günstiger Stellung, aber sie konnten auftrumpfen, weil sie sich nur als vorgeschobene Posten einer Armee fühlten, deren Schutz und Hilfe ihnen sicher war. Die bayrische Regierung hatte Kahr vom Dienstgeheimnis nicht befreit, und so saß dieser in aller Seelenruhe da, „konnte sich nicht erinnern“, „verweigerte die Aussage“, „durfte keine Antwort geben“ – – –

Vier Tage standen diese drei Kronzeugen im Kreuzverhör. Das Ergebnis war eigentlich recht dürftig. Jedenfalls wurde auch durch ihre Aussage nichts bekannt, was man nicht schon vorher gewußt hätte. Immerhin ergaben sich folgende Momente:

_Die Rechtsanwälte_ (zu Kahr): ‚... _Warum_ haben Exzellenz Ehrhardt nicht verhaften lassen?‘

_Hauptmann Heiß_ hat eine Rede in Nürnberg gehalten und den Marsch nach Berlin gepredigt. Es ist gegen ihn Haftbefehl erlassen worden, _warum_ haben Exzellenz diesen Befehl nicht vollziehen lassen?

_Warum_ ist eine ganze Reihe von Reichsgesetzen verschiedenster Art unter dem Generalstaatskommissariat außer Kraft gesetzt worden?

Wir haben es in drei Fällen damit zu tun, daß Befehle zu Verhaftungen von Leuten in Bayern nicht ausgeführt worden sind. Das mag der Stimmung des bayrischen Volkes entsprochen haben. Die Verteidigung interessiert, ob diese Befehle ausgeführt wurden oder nicht. _Wenn nicht, warum nicht?_

Wir haben den _Fall Roßbach_, dem mitgeteilt wurde, daß der Haftbefehl nicht vollzogen wird. Wir haben den _Fall Ehrhardt_, der von Österreich im Auto kam und von Seißer den bekannten Ausweis erhielt. Ist das alles wahr und richtig? _Wenn ja, warum_ sind diese Befehle in Bayern nicht vollzogen worden?

_Auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung_ hielt sich Kahr befugt, die Absetzung Lossows zu verhindern, die bayrische Reichswehr auf Bayern zu verpflichten? Dabei handelte Bayern, so hieß es damals, als Treuhänder des Reiches. _Wer hat Kahr zum Treuhänder gemacht?_

Hatte Kahr nicht nur die vollziehende Gewalt, sondern schlechterdings auch die gesetzgebende Gewalt? _Wenn nein, wie rechtfertigt_ Kahr seine verschiedenen Gesetzsgebungsakte?

_Wer hat angeordnet_, daß das _Reichsbankgold_ der Staatsbank in Nürnberg in dem Augenblicke, als es nach Berlin abgeführt werden sollte, beschlagnahmt wurde, daß die Steuererträgnisse des bayrischen Staates bis auf weiteres nicht an die Reichskasse in Berlin abgeführt werden?

_Ist es richtig_, daß er, wie von seinen Mitarbeitern im Generalstaatskommissariat mehrfach zum Ausdruck gebracht worden ist, entschlossen war, den Zusammentritt des Landtages zu verhindern und nötigenfalls das Ministerium abzusetzen?

Geht daraus, daß sich Kahr im Falle Lossow auf Verhandlungen mit Berlin nicht einließ, hervor, daß er auch beanspruchte, die Vertretung der Staatspersönlichkeit Bayerns nicht nur nach innen, sondern auch nach außen zu führen? _Mit welchem Rechte_ hat Kahr das getan und wie rechtfertigt sich das mit der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung?

_Warum ist nichts getan worden_, um die in der Kahr befreundeten Presse gemachten Ausführungen, daß Kahr nur seinem Gewissen verantwortlich sei, zu widerlegen?

_Ist es richtig_, daß Kahr die _Schutzhaft_ verhängen ließ und verfügte, daß diese Haft nach Art der Arbeitssträflinge zu vollziehen ist?

Es sind auch Offiziere von der Reichswehr entlassen und versetzt worden, also bis in die _Reichswehr_ hinein hat sich die Machtvollkommenheit erstreckt. _Aus welchen Gründen_ erklären sich diese Tatsachen?

_Ist es richtig_, daß Kahr Ende Oktober aufgefordert wurde, die Reichsbefehlsgewalt auf den normalen Zustand wiederherzustellen. _Aus welchen Gründen_ hat Kahr dieses Verlangen der Reichsregierung abgelehnt?“ ...

_Kahr_ (antwortet mit keiner Silbe, dann): ... Ich kann von Ministerbesprechungen hier nichts aussagen. (Heiterkeit im Zuhörerraum.)

_Vorsitzender_ verkündet, daß beschlossen wurde, die Zulässigkeit dieser sämtlichen Fragen abzulehnen ...

Wesentlich sind folgende Feststellungen:

_Polizeioberst Seißer_: Es war damit zu rechnen, daß vom Reich aus Bayern mit einer Sanierungsaktion betraut würde. Tatsächlich ist am 10. Oktober vom Reichswehrministerium der Befehl ergangen, bayrische Reichswehr zur Verwendung in Sachsen bereitzustellen.

_Rechtsanwalt Hemeter_: Ist Ihnen davon bekannt, daß für den Fall eines Einmarsches in Sachsen nach Aufruf des Reichswehrministeriums _Ehrhardt_ mit seinen Formationen dort mit als bayrische Notpolizei einrücken sollte?

_Kahr_: Die Verständigung sollte an alle _vaterländischen Verbände_ gehen, wenn das Reich rufen würde.

_Rechtsanwalt Hemeter_: Glaubte der Zeuge, daß die maßgebenden Stellen in Berlin die Verwendung Ehrhardts unter dem Mantel der Notpolizei zugelassen hätten, nachdem doch in Sachsen _Haftbefehl_ gegen ihn erlassen war?

_Kahr_: Ehrhardt brauchte ja nicht selbst hinzugehen.

_Justizrat Schramm_: Ist Exzellenz bekannt, daß am 9. November nachmittags eine Depesche nach Berlin ging, in der für die angebotene Reichswehrhilfe zur Niederschlagung des Hitlerputsches gedankt und die Erwartung ausgesprochen wurde, daß durch die Niederschlagung des Putsches der Fall Lossow-Seeckt erledigt sein werde.

_Kahr_: Von General von Seeckt wurde militärische Hilfe angeboten, ich habe aber gedankt. Den Wortlaut habe ich nicht im Gedächtnis.

Und nun wollen wir hören, was es mit dem „legalen Staatsstreich“ der Herren Lossow und Kahr auf sich hat. Darüber sagten sie folgendes:

_Lossow_: Die Herbeiführung dieses Direktoriums war nicht gedacht als Putsch, sondern auf Grund der Möglichkeit, die Artikel 48 der Verfassung gibt. An der Spitze sollte ein Mann sein, der einen Namen, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland hatte. Eine erste Autorität sollte die Finanzen und Währung sanieren, eine andere Autorität die Staatsbetriebe, Eisenbahn, Post usw. in Ordnung und zu Erträgnissen bringen, eine weitere den gesamten Staatsapparat von den Revolutionsgewinnlern säubern, eine weitere Autorität für die Ernährung sorgen. Es waren auch sanierende Wirtschaftsmaßnahmen vorgesehen durch Beseitigung des Achtstundentages und durch Beseitigung des herrschenden Einflusses der Trusts und Gewerkschaften. Ein kleiner Teil dieses Programms ist ja in den letzten Monaten unter dem Reichsausnahmezustand und unter einer Art von Diktatur durchgeführt worden. – Ich habe erfahren, daß auf diesen Reichsausnahmezustand schon längere Zeit Vorbereitungen getroffen wurden. – – Ich war ja kein berufsloser Komitatschi, der glaubt, durch einen Putsch zu Ehren und Würden zu kommen. – – – Ich sprach mit General Ludendorff, der damals den ganzen Plan dieses Direktoriums als die Patentlösung bezeichnete.

Und _Kahr_ erzählt:

„Ich sprach davon, daß wir im Reich eine starke national gerichtete Regierung brauchen und dies könne entweder auf dem normalen Wege der parteipolitischen Entwicklung erreicht werden – ich hätte ja dazu kein besonderes Vertrauen – der zweite Weg sei der anormale, ein Druck durch die Machtfaktoren im Reich, besonders durch Landwirtschaft und Industrie.“

_Rechtsanwalt Holl_: Was besteht für ein Unterschied zwischen dem Vormarsch auf Berlin und einem Druck auf Berlin?

_Kahr_: Der Vormarsch nach Berlin ist eine Unternehmung, der Druck ist eine rein politische Aktion.

_Justizrat Kohl_: Mit welchen Männern ist in Norddeutschland verhandelt worden?

_Kahr_: Mit Minoux, Großadmiral Tirpitz, Admiral Scheer und Herrn von Knebel.

_Justizrat Kohl_: Worin sollte der Druck der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft bestehen? Was ist darüber gesprochen worden, wie man diesen Druck ausüben will?

_Vorsitzender_: Die Frage, wie weit die Vorbereitungen getroffen und gediehen waren, ist unnötig.

_Justizrat Kohl_: Ich bitte, das, was ich auszuführen habe, ruhig und sachlich mit anzuhören. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht erkennen offenbar die Zusammenhänge nicht, die zwischen der Aktion in München und zwischen der in Norddeutschland vorbereiteten großen Aktion bestanden haben. So oft hier die Rede auf den Justizrat Claß kommt, hüllen alle Zeugen sich in Schweigen. Die Bewegung vom 8. November ist aber nur erklärlich, wenn man weiß, daß Herr Kahr von Justizrat Claß seine festumrissenen Aufträge hatte. Die Herren Seeckt und Claß müssen hier vernommen werden über das, was in Norddeutschland geplant war und wozu die Vorgänge in München am 8. und 9. November eben nur den Auftakt bilden sollten.

_Hitler_: Exzellenz Lossow mögen mir bekanntgeben, wer der Urheber des Gedankens vom Direktorium ist und mit wem der General Lossow verhandelt hat.

_Vorsitzender_: Herr Staatsanwalt, haben Sie hierzu einen Antrag zu stellen?

_Staatsanwalt_: Nein, ich kann in diese dunklen Zusammenhänge nicht hineinsehen.

Hierauf zieht sich das Gericht zurück, um über die Frage zu entscheiden, ob der von Hitler und Justizrat Kohl angeschnittene neue Komplex öffentlich oder überhaupt erörtert werden kann.

Nach längerer Pause verkündet der Vorsitzende folgenden Gerichtsbeschluß:

„Die von dem Angeklagten Hitler an den Zeugen gestellte Frage wird nicht zugelassen. Die Angeklagten haben selbst behauptet, daß der erste Grund zu ihrer Bewegung erst am 6. November, abends, ohne jede Vorbereitung entstanden ist. Die Frage nach Urheberschaft des Direktoriumsgedankens und nach dem Zusammenhang zwischen der dahingehenden Bewegung in Nord- und Süddeutschland kann als mit der Tat der Angeklagten nicht in einem inneren Zusammenhang stehend nicht zugelassen werden.“

Und als die Verteidigung sich mit diesem Beschluß nicht zufriedengeben wollte, als ihre Angriffe an Heftigkeit zunahmen und so die Gefahr bestand, daß tatsächlich eine der letzten Hüllen fallen könnte, da brach der Vorsitzende das grausame Spiel mit dieser Erklärung ab:

„Nach Auffassung des Gerichts ist die Frage der Ernstlichkeit oder Nicht-Ernstlichkeit der Zustimmung der Herren Kahr, Lossow und Seißer zum Putsch nicht von Bedeutung für die Schuldfrage im gegenwärtigen Prozeß, sondern lediglich die Frage, ob die Herren Angeklagten an die Ernstlichkeit geglaubt haben. Und das muß ihnen wohl konzediert werden.“

Die Verteidigung hatte eine wichtige Schlacht gewonnen.

Und wieder Geplänkel:

_Rechtsanwalt Holl_: Warum haben Exzellenz als Inhaber der vollziehenden Gewalt die Schrift von Rothenbücher verboten, aber nicht das weiß-blaue Schriftchen „veni, vidi, vici“?

_Kahr_: Ich bin der Anschauung, daß zwischen beiden ein wesentlicher Unterschied ist. Ich habe die erste Schrift nicht ganz gelesen, und die andere habe ich auch nicht gelesen.

_Lossow_ aber erklärt mit Emphase:

„Ich habe schon gesagt, daß der General Lossow wider Wunsch und Willen in die Politik hineingekommen ist, und daß der General Lossow mit Sehnsucht den Tag erwartet hat, daß er wieder verschwinden kann. – – – Wer die Autorität des Staates zu Tode marschieren will, der wird manu militari zur Vernunft bekehrt – und wenn Blut fließt.“

Nach Beendigung des Zeugenverhörs trat das Gericht noch einmal in die Prüfung der Frage ein, welche Rolle General Ludendorff beim Putsch gespielt habe. Das Verhör hatte folgenden Abschluß:

_Vorsitzender_: Sie haben die Errichtung eines nationalen Reichsdirektoriums als Patentlösung aufgefaßt. Haben Sie noch am 8. November abends an diese Lösung gedacht?

_Ludendorff_: Einzig und allein.

_Vorsitzender_: Sie wußten doch aber von der Verhaftung der bayrischen Minister?

_Ludendorff_: Nein, das wußte ich nicht.

_Vorsitzender_: Haben Sie auch an den Marsch nach Berlin nicht geglaubt, als am 8. November abends Hitler im Bürgerbräu von dem Marsch nach dem Sündenbabel Berlin sprach?

_Ludendorff_: Nein.

_Vorsitzender_: Sie haben von der Absetzung des Reichspräsidenten nichts gewußt?

_Ludendorff_: Nein.

_Vorsitzender_: In dieser Darstellung, Exzellenz, besteht ein gewisser Widerspruch zu Ihren früheren Angaben. Wie kommt das?

_Ludendorff_: Meine erste Aussage wird meiner damaligen Auffassung entsprochen haben. Heute ist meine Auffassung so.

_Rechtsanwalt Luitgenbrune_: Haben sich denn Eure Exzellenz irgendwie bedacht, wie die Diktatur einzurichten ist?

_Ludendorff_: Darüber habe ich nicht nachgedacht.

_Vorsitzender_: Es war also für Sie die neue Regierung keine endgültige Bildung, sondern nur eine Vorbereitungsmaßnahme?

_Ludendorff_: Selbstverständlich.

General Ludendorff wußte also von gar nichts. Und was er wissen durfte, hatte ihm der Vorsitzende gefällig in den Mund gelegt.

DIE PLAIDOYERS

Das Münchener Volksgericht, vor dem die Verhandlung gegen Hitler, Ludendorff und Genossen stattfand, mußte noch vor dem 1. April das Urteil fällen, da nach einem langwierigen Kampf zwischen Reich und Bayern für diesen Zeitpunkt die Aufhebung der Volksgerichte beschlossen war. Hätte die Verhandlung nicht Ende März abgeschlossen werden können, so hätte man den ganzen Prozeß an den Leipziger Staatsgerichtshof abtreten müssen, der ihn gewiß anders geführt hätte und zu wesentlich anderen Ergebnissen gelangt wäre als das Münchener Volksgericht, das nach einer besonderen Prozeßordnung arbeitete, die das Verfahren sehr vereinfachte und dem Vorsitzenden des Gerichts und der Staatsanwaltschaft besonders weitgehende Kompetenzen einräumte. Es ist also verständlich, daß sich das Gericht beeilte, noch vor Ende März zum Schluß zu kommen. Die Beweisaufnahme konnte denn auch am 18. März geschlossen werden.

Der Staatsanwalt erhob sich zu seiner Anklagerede, die allgemeine Überraschung hervorrief. Hatte er doch im Verlauf der Verhandlung einmal in größter Erregung den Sitzungssaal fluchtartig verlassen, um gegen die fortgesetzten heftigen persönlichen Angriffe der Verteidiger und den nicht genügenden Schutz des Vorsitzenden zu demonstrieren. In seiner Anklagerede aber trat er ganz auf die Seite des Vorsitzenden, zeigte sich von ehrlichem Verständnis und Mitgefühl für die Taten der Angeklagten und ihre politische Einstellung.

Er „bedauerte vom vaterländischen Standpunkt zutiefst die Spaltung zwischen den rechtsstehenden Organisationen“, sah einen „zweiten schädlichen Standpunkt in dem brennenden Eifer der Jugend“, und setzte dann fort:

„Aus einfachen Verhältnissen ist Hitler der Begründer einer großen Partei geworden. Sein Bestreben, in einem unterdrückten Lande das Nationalgefühl zu erwecken, bleibt sein _Verdienst_. So ist er _kein Demagoge_ im schlechten Sinne des Wortes. Hitler ist _hochbegabt_ und gibt sich seiner Idee bis zur _Selbstaufopferung_ hin. Als Menschen können wir Hitler unsere _Hochachtung_ nicht versagen.“

Und nun zu _Ludendorff_:

„General Ludendorff hat sich auch da, wo er gegen das Gesetz verstieß, als _ganzer deutscher Mann_ erwiesen. Sein _Feldherrnruhm_ bleibt unberührt. _Ein großer Mann!_ Er hat sich zwar der Beihilfe schuldig gemacht, demgegenüber steht die Reinheit seines Wollens und die Dankesschuld des Vaterlandes gegen den großen Feldherrn.“

Und in dieser Tonart ging’s zwei Stunden weiter:

Bei Pöhner ist es unschön aufgefallen, daß er sich als oberster Richter des Hochverrats rühmte. Aber er glaubte ehrlich an den Sieg der völkischen Sache und hat sich im Krieg und im Frieden sehr bewährt. Der Angeklagte Röhm hat der Staatsverfassung mit offener Gewalt Widerstand geleistet, obwohl er aktiver Reichswehroffizier gewesen ist; das ist strafverschärfend, aber zu seinen Gunsten spricht, daß er an die völkische Sache glaubte. Er hat sich also nur der Beihilfe schuldig gemacht.“

Hierauf stellte Staatsanwalt Stenglein folgenden Strafantrag:

Ich beantrage, sämtliche Angeklagte schuldig zu sprechen, und zwar Hitler, Pöhner, Kriebel und Dr. Weber wegen gemeinschaftlichen Hochverrats aus §§ 81 und 82 St.G.B., General Ludendorff, die Angeklagten Frick, Röhm, Brückner, Wagner und Pernet der Beihilfe zum Hochverrat. Im einzelnen beantrage ich gegen Hitler acht Jahre Festung, gegen Pöhner, Kriebel und Dr. Weber je sechs Jahre Festung, gegen Ludendorff zwei Jahre Festung (große Bewegung im Saal), gegen die Angeklagten Frick und Röhm je zwei Jahre Festung, gegen Brückner und Wagner je ein Jahr sechs Monate, gegen Pernet ein Jahr drei Monate Festung. Die erlittene Untersuchungshaft ist allen Angeklagten in voller Höhe anzurechnen.

Die Angeklagten gaben hierauf folgende Erklärung ab:

_Oberstleutnant Kriebel_: „Was ich getan habe, halte ich für richtig. Ich würde es heute nochmals tun. Nur durch die Tat kann Deutschland geholfen werden. Unsere Tat ist gescheitert an der Lüge und dem Wortbruch dreier ehrgeiziger Gesellen.

_Oberlandesgerichtsrat Pöhner_: „Ich habe ein gutes Gewissen und schäme mich meiner Tat nicht. Ich mache Anspruch darauf, daß unsere Tat vor Gericht entsprechend bewertet wird. Inwieweit das Gericht die Bestimmungen des Hochverrats auf uns anwendet, hängt davon ab, wie es zu den echten und tiefen Problemen des Staates steht. Der Staatsanwalt hat mein Verhalten in besonderem Maße belastet, weil ich als hoher Richter meine Treupflicht verletzt hätte. Das weise ich entschieden zurück. Was war denn das für ein Staat, der im November 1918 geschaffen wurde? Dieser Volksbetrug ist von Juden, Deserteuren und bezahlten Landesverrätern verübt worden. Diese Regierung ist keine von Gott gewollte Obrigkeit im christlichen Sinne. Exotische Machthaber sind diese rassefremden Gesellen. Der sogenannte Reichspräsident ist nicht vom Volk gewählt, sondern von einem Klüngel auf den Thron gesetzt. Er hat Hochverrat getrieben, wie ein Verfahren bewiesen hat.

Wer von den Beamten ist denn bereit, für die neue Obrigkeit zu kämpfen und zu sterben? Ich habe diese Frage einem Ministerialdirektor in Berlin vorgelegt, ob er bereit sei, für den Ebertfritzen zu sterben. Das verneinte er, und so ist diese Obrigkeit für mich erledigt. Ich bekämpfe sie und habe diese Anschauung meinem Vorgesetzten sogar schriftlich gegeben, als man mich über den Staatsgerichtshof und das Republikschutzgesetz befragte. Ich sollte vor dem Staatsgerichtshof erscheinen, vor dem Revolutionstribunal, dem ich keinen Gehorsam schulde. Ich habe das abgelehnt. Das Republikschutzgesetz ist nur unter der Falschheit der Volksvertreter durch den Druck der Straße entstanden. Das Justizministerium, dem ich meine Auffassung unterbreitete, hat mein Fehlen vor dem Staatsgerichtshof entschuldigt. Was ich getan habe, tue ich jederzeit noch einmal.“

_General Ludendorff_ gab folgende Erklärung ab: „Mein Handeln in jenen kritischen Tagen an der Seite meiner Freunde steht geradlinig vor Ihnen. Kraft meines historischen Rechtes möchte ich einige Worte an Sie richten: Man sieht in mir „Tannenberg“, man sieht in mir andere große Schlachten, man erblickt in mir den Vertreter des alten Heeres, an das sich ewiger Ruhm bindet. Was Sie aber nicht sehen, ist meine Lebensarbeit, ist mein Ringen und Kämpfen um die Zukunft des deutschen Volkes.

Die Weltgeschichte schickt Männer, die für ihr Vaterland gekämpft haben, nicht auf Festung, sondern sie schickt sie nach Walhall. Ich erhebe vor aller Welt nochmals meine Stimme und rufe Ihnen in ernstester Stunde zu: Wenn die völkische Bewegung sich in Deutschland nicht durchsetzt, sind wir verloren für ewige Zeiten, dann droht uns Versklavung an Frankreich. Wir werden ausgestrichen aus der Reihe der Nationen. Hören Sie diesen Schrei der deutschen Seele nach Freiheit. Geben Sie diese Männer, die vor Ihnen sitzen, dem Volke wieder. Denn die Aufgabe dieser Männer ist es, das Volk zu erziehen. Nicht das Wort, nur die Tat kann Weltgeschichte machen.