Part 7
_Hitler_: Wie klein denken doch kleine Menschen! Was mir als Ziel vor Augen stand, ist tausendmal größer als etwa Minister zu werden. Was ich werden wollte, das war der Zerbrecher des Marxismus, und wenn ich diese Aufgabe löse – und ich werde sie lösen – dann ist der Titel eines Ministers eine Lächerlichkeit – – Die Geschichte spricht uns frei!
_Rechtsanwalt Holl_: Man ist hier in Bayern gegen den „Preußen Ludendorff“ vorgegangen, sogar das Wort „Saupreuße“ ist gefallen ... Armes, deutsches Volk! Wohin bist du gesunken, daß dein größter Sohn sich so etwas sagen lassen muß. (Rührung und Weinen im Zuhörerraum.) Die neue Reichsverfassung hat in Bayern nie Geltung gehabt. So wenig wie ein sozialdemokratischer Parteitag hatte die Nationalversammlung das Recht, Bayern eine Verfassung aufzuzwingen ... (!) War es nicht ein Fingerzeig Gottes, daß gerade die Führer der Bewegung bei dem Blutbad (!) (an der Residenz) unverletzt geblieben sind?
_Justizrat Kohl_: Wir bitten nach dieser Rede, heute vorläufig eine Pause eintreten zu lassen, da jeder Mann, auch das Gericht, über das, was der Kollege Holl sagte, ernsthaft nachdenken muß; denn es ist die Zukunft Deutschlands.
_Vorsitzender_: Eine derartige Bemerkung Ihrerseits war vollkommen überflüssig.
_Rechtsanwalt Roder_ (im Namen der Verteidigung) bittet um Vertagung, da die Angeklagten „zu ergriffen“ sind und sich „leidend fühlen“.
Darauf wird die Verhandlung tatsächlich vertagt, auf daß die goldenen Worte Ludendorffs reiflich überlegt werden konnten.
DAS URTEIL
Am 1. April, vormittags 10 Uhr 5 Minuten, verkündete der Vorsitzende des Volksgerichts München I nachstehendes Urteil:
Die Angeklagten Hitler, Pöhner, Kriebel, Weber werden wegen Hochverrats zu je 5 Jahren Festungshaft sowie zu einer Geldstrafe von je 200 Goldmark verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird angerechnet bei Hitler mit 4 Monaten 2 Wochen, bei Weber mit 4 Monaten 3 Wochen, bei Pöhner und Kriebel mit je 2 Monaten 2 Wochen.
Die Angeklagten Röhm, Frick, Brückner, Pernet und Wagner werden wegen Beihilfe zum Hochverrat zu je 1 Jahr 3 Monaten Festungshaft und zu einer Geldstrafe von je 100 Goldmark verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird bei Röhm und Frick mit je 4 Monaten 3 Wochen, bei Brückner mit 4 Monaten 1 Woche, bei Pernet und Wagner mit je 2 Monaten 3 Wochen angerechnet.
Sämtliche vorgenannten Angeklagten werden zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.
Der Angeklagte General Ludendorff wird von der Anklage des Hochverrats freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens werden, soweit er in Frage kommt, der Staatskasse auferlegt.
Die Haftbefehle gegen Frick, Röhm und Brückner werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Angeklagten Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten für den Strafrest Bewährungsfrist bis zum 1. April 1928.
Den Angeklagten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird nach Verbüßung eines Strafteiles von 6 Monaten Festungshaft Bewährungsfrist für den Strafrest in Aussicht gestellt.
Die Verurteilung sowohl wie der Freispruch erfolgten mit 4 Stimmen.
Nach der Verkündung des Urteils erhoben sich die Zuhörer und brachen in stürmische Huldigungskundgebungen für die Angeklagten aus. Nur mit Mühe konnte ihnen ein Ausgang aus dem Saal gebahnt werden. Unabsehbare Menschenmengen füllten die Straßen vor der Infanterieschule. Besonders General Ludendorff wurde stürmisch gefeiert. Als er auf die Straße trat, empfingen ihn laute Heilrufe. Dann rief man nach Hitler, der schließlich an ein Fenster der Infanterieschule trat, um sich den unten Harrenden zu zeigen. Im blumengeschmückten Auto, das eine große Hakenkreuzfahne trug, fuhr Ludendorff in seine Villa, während die anderen Angeklagten in die Festung Landsberg überführt wurden.
* * * * *
Es war kein langer und gewiß auch kein unangenehmer Aufenthalt. Der erste, der die Festung verließ, war Poehner, der auf Grund eines ärztlichen Attestes als urlaubsbedürftig erklärt wurde und seine durch die Verhandlung angegriffene Gesundheit auf einem Landgute in der Nähe Münchens erfolgreich wiederherzustellen bemüht war. Die anderen wurden _nach sechs Monaten_ Haft in Freiheit gesetzt. Eine Amnestie bannte vollends jede Gefahr einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Und so bleibt zum Schluß nur noch festzustellen, daß der Paragraph 81 des deutschen Strafgesetzbuches jeden mit _lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft_ bedroht, der es unternimmt „die Verfassung des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaates – – – – gewaltsam zu ändern.“ Bei mildernden Umständen kann auf _Festung nicht unter fünf Jahren_ erkannt werden. Der Paragraph 83 des Strafgesetzbuches fügt dem hinzu:
Haben mehrere die Ausführung eines hochverräterischen Unternehmens verabredet, ohne daß es zum Beginn einer – – – – – strafbaren Handlung gekommen ist, so werden dieselben mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft nicht unter zwei Jahren ein.
Aus der Gegenüberstellung des Urteils und der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenden Schlüsse zu ziehen, muß man sich ebenso versagen, wie die Gegenüberstellung des Urteils im Hitlerprozeß mit den Schreckensurteilen, die gegen links gefällt worden sind. Kein Pathos und kein Protest, nicht die flammendsten Appelle hätten die Beweiskraft der erschütternden Sprache, die eine nüchterne Statistik dieser Urteile redete. Doch diese Statistik kann hier leider nicht veröffentlicht werden. Sie würde ein dickes Buch füllen. Und so sei nur noch, um diese ganze Tragikomödie, die sich republikanische Rechtsprechung nennt, auf das Niveau der grotesken Farce zu heben, als welche die Zeit, in der wir zu leben verurteilt sind, immer wieder erscheint, zur Kenntnis genommen, daß die deutschen Richter auf ihrer Reichstagung ausdrücklich erklärt haben, in Deutschland gebe es so etwas wie eine Klassenjustiz nicht. Mit diesem stolzen Richterspruch findet die Justizkomödie des Hitler-Prozesses erst ihren einzig würdigen Epilog.
In der Sammlung AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT – DIE VERBRECHEN DER GEGENWART – sind bis jetzt folgende Bände erschienen:
Band 1:
ALFRED DÖBLIN DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND IHR GIFTMORD
Band 2:
EGON ERWIN KISCH DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS REDL
Band 3:
EDUARD TRAUTNER DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU
Band 4:
ERNST WEISS DER FALL VUKOBRANKOVICS
Band 5:
IWAN GOLL GERMAINE BERTON, DIE ROTE JUNGFRAU
Band 6:
THEODOR LESSING HAARMANN, DIE GESCHICHTE EINES WERWOLFS
Band 7:
KARL OTTEN DER FALL STRAUSS
Band 8:
ARTHUR HOLITSCHER DER FALL RAVACHOL
Band 9:
LEO LANIA DER HITLER-LUDENDORFF-PROZESS
Band 10:
FRANZ THEODOR CSOKOR SCHUSS INS GESCHAEFT (DER FALL OTTO EISSLER)
Band 11:
THOMAS SCHRAMEK FREIHERR VON EGLOFFSTEIN Mit einem Vorwort von ALBERT EHRENSTEIN
Band 12:
KURT KERSTEN DER MOSKAUER PROZESS GEGEN DIE SOZIALREVOLUTIONÄRE 1922
Band 13:
KARL FEDERN DER PROZESS MURRI-BONMARTINI
Band 14:
HERMANN UNGAR DIE ERMORDUNG DES HAUPTMANNS HANIKA
Ferner erscheinen noch Bände von:
HENRI BARBUSSE, MARTIN BERADT, MAX BROD, E. I. GUMBEL, WALTER HASENCLEVER, GEORG KAISER, OTTO KAUS, THOMAS MANN, LEO MATTHIAS, EUGEN ORTNER, JOSEPH ROTH, RENÉ SCHICKELE, JAKOB WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN.
OHLENROTH’SCHE BUCHDRUCKEREI ERFURT
Anmerkungen zur Transkription
Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Weitere Änderungen sind hier aufgeführt (vorher/nachher):
[S. 48]: ... Daß Kahrs Kampfansage an den „marxistische ... ... Daß Kahrs Kampfansage an den „marxistischen ...
[S. 54]: ... gez. Fr. Seldie, 1. Bundesvorsitzender. ... ... gez. Fr. Seldte, 1. Bundesvorsitzender. ...
[S. 119]: ... sind diese Befehle in Bayern nicht vollzogen worden. ... ... sind diese Befehle in Bayern nicht vollzogen worden? ...