Part 13
2. +Innerlich.+ ~a~) Für die Volksschule erweitern sie den Lehrstoff durch die Realien und die Raumlehre, beschränken den religiösen Memorierstoff und vermehren die Zahl der Unterrichtsstunden. Auch geben sie für die einzelnen Unterrichtsfächer Lehrziele und Lehrverfahren klar und bestimmt an und betonen in erziehlicher Hinsicht mehr das nationale Moment. ~b~) Die Präparandenbildung wird gefördert, insbesondere durch Schaffung eigener Anstalten. ~c~) Die Lehrziele des Seminars werden durch Hinzunahme der Geschichte der Pädagogik und der Nationalliteratur erhöht. Dadurch wurde den Lehrern eine zeitgemäße, ihrem Stande entsprechendere Bildung ermöglicht. Ein reges Streben nach Weiterbildung wurde bei den Lehrern noch dadurch hervorgerufen, daß die neuen Prüfungsordnungen für Mittelschullehrer und Rektoren den Lehrern auch ein Anrecht auf die Schulleitung zugestehen.
Doch wurden auch einige +Bedenken+ gegen die „Allg. Best.“ erhoben. Die für den Religionsunterricht angesetzte Stundenzahl sei zu gering; die große Stofffülle gefährde die erziehliche Aufgabe der Schule und das selbständige Können; die Forderung, daß in dem Schullokal Riegel für Kleider und Mützen angebracht sein müssen, schädige die Gesundheit. Nach dieser Richtung hin wurden die „Allg. Best.“ später durch andere Verfügungen ergänzt und berichtigt.
Der Verfasser der „Allg. Best.“ wurde vom Minister an Stelle des Geheimrats Stiehl ins Ministerium berufen. Fortan erfuhr das Volksschulwesen eine weitere kräftige +Förderung+: viele neue Schulen und Seminare wurden gegründet, die Lehrergehälter und Witwenpensionen aufgebessert, im Jahre 1874 erschien das Impfgesetz und wurde die Prüfungsordnung für Lehrerinnen und Schulvorsteherinnen erlassen. Der Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes ist indes dem Abgeordnetenhause nicht vorgelegt worden.
~C.~ Das Ministerium Puttkamer, 1879–1881.
Der Minister v. Puttkamer ließ im ganzen und großen die Anordnungen seines Vorgängers bestehen, betonte aber mehr den +konfessionellen+ Charakter der Volksschule und beschränkte die Simultanschulen, deren Zahl unter Falk von 60 auf 442 gestiegen war.
Weiterhin ordnete er durch Erlaß vom 21. Januar 1880 einheitlich die +Rechtschreibung+ für die Schulen und erließ eine Prüfungsordnung für Vorsteher an Taubstummenanstalten.
Seine Verordnung über die Lehrerkonferenzen an den Seminaren wurde unter dem Ministerium Bosse wieder aufgehoben.
~D.~ Das Ministerium Goßler, 1881–1891.
Auch der Minister v. Goßler hielt fest an der Grundlage der „Allg. Best.“ von 1872 und sorgte für den weiteren Ausbau der Volksschule teils durch Verordnungen, teils durch Gesetze.
1. Die Verordnungen betrafen: ~a~) Einzelne +Lehrfächer+. Jugend- und Turnspiele wurden warm empfohlen, der Zeichenunterricht in den Schulen mit 3 und mehr aufsteigenden Klassen eingeführt, dem Religions- und Geschichtsunterricht soziale Aufgaben zugewiesen. ~b~) Die höhere +Mädchenschule+. Durch den Normallehrplan von 1886 hat der Minister diese Schule von den anderen zuerst abgegrenzt. ~c~) Die Pflege der +Gesundheit+. Bei ansteckenden Krankheiten sollte unbedingt die Schließung der Schulen eintreten.
2. Die Gesetze, welche dem Minister zu verdanken sind, betreffen: ~a~) Die +Pensionierung+ der Lehrer. Die Pensionsansprüche steigen bei den Lehrern in derselben Weise wie bei den Staatsbeamten. ~b~) Die Erleichterung der +Volksschullasten+. Das Schulgeld wird aufgehoben, der Staat zahlt den Gemeinden Beiträge von 500, 300, 150 und 100 Mark. ~c~) Die Fürsorge für die +Waisen+ der Lehrer. Die Vollwaisen erhalten 84 Mark, die Halbwaisen 50 Mark Staatsunterstützung pro Jahr.
=4. Unter Friedrich III.= (9. März–15. Juni 1888).
Schon als Kronprinz bekundete Kaiser Friedrich ein lebhaftes Interesse für alles, was die Schule betraf. Auf seinem Gute in Bornstedt bei Potsdam besuchte er häufig die +Schule+ und errichtete dort ein +Kinderheim+, das in Bau und Einrichtung als Muster für solche Anstalten gelten kann.
Seine Gemahlin förderte in hervorragender Weise das deutsche +Kunsthandwerk+: kunstgewerbliche Schulen wurden errichtet, kunstgewerbliche Ausstellungen veranstaltet, ein Kunstgewerbemuseum erbaut. Sodann sorgte sie für eine bessere Ausbildung der +weiblichen Personen+: das Heimathaus für Töchter höherer Stände sowie der „Lette-Verein“ (der die Förderung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechtes bezweckt) verdanken der Kaiserin Friedrich ihre Entstehung.
=5. Unter Wilhelm II.=, seit 15. Juni 1888.
Kaiser Wilhelm II. hat es sich als Lebensaufgabe gesetzt, das ererbte Ansehen des Deutschen Reiches nach außen wie nach innen zu heben. Als ein Hauptmittel dazu sieht er eine möglichst zweckentsprechende, gesunde Volksbildung an. Daher hat er gleich in seinen ersten Regierungsmaßnahmen kräftige Anregung gegeben, das Schulwesen weiter auszugestalten.
In seinem +Erlaß+ vom 1. Mai 1889 sagt er: „Schon längere Zeit hat mich der Gedanke beschäftigt, die Schule in ihren einzelnen Abstufungen nutzbar zu machen, um der Ausbreitung +sozialistischer+ und kommunistischer Ideen entgegenzuwirken. In erster Linie wird die Schule durch Pflege der +Gottesfurcht+ und der Liebe zum +Vaterlande+ die Grundlage für eine gesunde Auffassung auch der staatlichen und gesetzlichen Verhältnisse zu legen haben.“
In der +Konferenz+, die zur Beratung der neuen Ordnung im Dezember 1900 nach Berlin einberufen war, richtete er an die dort versammelten Schulmänner besondere pädagogische Ansprachen, in denen er seine Gedanken über Aufgabe und Ziel der höheren Schulen zum Ausdruck brachte. Aber auch dem niederen Schulwesen gegenüber bekundete der Kaiser sein hohes Interesse, so daß Volksschule und Lehrerbildung unter seiner Regierung manche Fortschritte zu verzeichnen haben.
~A.~ Das Ministerium Zedlitz, 1891–1892.
Der Minister Graf von Zedlitz-Trützschler veröffentlichte durch Erlaß vom 6. Januar 1892 die neuen Lehrpläne und Prüfungsordnungen für die +höheren Schulen+ (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen; Progymnasien, Realprogymnasien, Realschulen, Reformschulen nach Frankfurter System), wodurch die bisherigen vom Jahre 1882 aufgehoben wurden.
Auch das +Volksschulwesen+ wollte der Minister durch ein eigenes Gesetz grundsätzlich regeln, aber der Entwurf zu diesem Gesetze mußte noch während der Beratung im Abgeordnetenhause zurückgezogen werden. Dieser Umstand veranlaßte ihn, sein Amt im März 1892 niederzulegen.
(Vgl. die Entwürfe von Süvern, Ladenberg, Bethmann-Hollweg, Mühler, Falk und Goßler.)
~B.~ Das Ministerium Bosse, 1892–1899.
Der Minister ~Dr.~ Bosse wandte seine Fürsorge sowohl der Entwicklung des +inneren+ Lebens der Schule zu, als auch der Förderung der +äußeren+ Lage der Lehrer.
1. Im Jahre 1894 erschienen mehrere Bestimmungen, welche das +Mädchenschulwesen+ betreffen. (So wird u. a. angeordnet, daß der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten auf die Arbeiten beschränkt werden soll, die für das häusliche Leben unentbehrlich sind. Der Handfertigkeits- und Haushaltungsunterricht wird anerkannt, doch darf die Volksschule durch solche Bestrebungen in ihren Bildungszielen keine Einbuße erleiden.) Im Jahre 1895 ließ der Minister einen neuen +Turnleitfaden+ erscheinen und betonte die Jugend- und Volksspiele. Im Jahre 1896 richtete er in Berlin wissenschaftliche +Fortbildungskurse+ für Lehrer ein, welche pädagogische, geschichtliche, wirtschaftliche und hygienische Vorträge umfassen.
2. Durch den Min.-Erl. von 1896 wurde den staatlichen Seminaren das Recht zuerkannt, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den +einjährig-freiwilligen Militärdienst+ auszustellen. Im Jahre 1897 erschien das +Lehrerbesoldungsgesetz+. Als Grundgehalt wird festgesetzt für Lehrer 900 Mk., für Lehrerinnen 700 Mk., das neben freier Dienstwohnung oder Mietsentschädigung durch 9 Alterszulagen von je 100 Mk. für Lehrer und 80 Mk. für Lehrerinnen vom achten Dienstjahre an steigend bis zum 31. Dienstjahre sich verdoppelt. In dem Erlaß vom Jahre 1898 erklärt der Minister es für erwünscht, daß in den +Schulvorstand+ auch ein Lehrer gewählt werde.
=~C.~ Das Ministerium Studt=, seit =1899=.
Der Minister ~Dr.~ v. Studt hat die Reform der höheren Schulen weitergeführt, indem er die drei höheren Lehranstalten grundsätzlich als gleichwertig anerkannte. Dann aber hat er auch die Entwicklung des Volksschulwesens in mannigfaltiger Weise gefördert.
1. Er wandte zunächst der Förderung einzelner +Lehrfächer+ seine besondere Aufmerksamkeit zu.
Er bestimmt im Erlaß vom 6. Mai 1901, daß im +Religionsunterricht+ größere Rücksicht auf den Standpunkt Andersgläubiger genommen werde, auch bei den Unterscheidungslehren; überhaupt müsse mehr betont werden, was die Konfessionen eint als was sie trennt. Im Erlaß vom 28. Februar 1903 wird den Regierungen eine eingehende Prüfung der +Lesebücher+ vorgeschrieben, und von Ostern 1903 an wurde eine neue Rechtschreibung für die Schulen und den amtlichen Verkehr eingeführt. Für den +Zeichenunterricht+ wurde ein neuer Lehrplan vorgeschrieben und der +Pensenplan+ der Volksschule in bemerkenswerter Weise ergänzt. („Auch auf die Bekämpfung der Trunksucht, Gesundheitspflege, Nahrungsmittellehre, Tierschutz, Rechnungen des kaufmännischen Verkehrs und dazu gehörige Formulare, Einrichtung des Staates, Reichsversicherungswesen, Heer, Flotte, Kolonien u. dgl. ist gebührend Rücksicht zu nehmen“.)
2. Weiterhin betont er die Pflege der +Gesundheit+ und die Sorge für die sittlich gefährdeten Kinder, sowie für die Hinterbliebenen der Lehrer.
Der Minister weist hin auf die hohe hygienische Bedeutung der Jugend- und Volksspiele, fordert Badeeinrichtungen bei Neubauten von Schulhäusern und ordnet die Beaufsichtigung der Schulen durch +Kreisärzte+ an (1901). Das Züchtigungsrecht wird weiter geregelt durch Einführung eines +Strafverzeichnisses+, in welches jede vollzogene Züchtigung nebst einer kurzen Begründung der Notwendigkeit sofort nach der Unterrichtsstunde einzutragen ist (1900). Das Gesetz über die +Fürsorgeerziehung+ Minderjähriger trat am 2. Juli 1900, das +Reliktengesetz+ am 1. April 1900 in Kraft. Die Ausbildung der Seminaristen und der Lehrer zur freiwilligen Krankenpflege im Kriege (sog. „+Samariterkurse+“) werden durch Erlaß von 1901 empfohlen.
3. Auch das +Prüfungswesen+ ist unter ihm in mannigfacher Weise ausgebildet.
Durch Min.-Erl. vom 15. Juni 1900 wurde „die +Wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen+“ (Oberlehrerinnenprüfung) eingeführt und eine ausführliche Ordnung für dieselbe erlassen. Am 11. Januar 1902 erschien eine Prüfungsordnung für Lehrerinnen der +Hauswirtschaftskunde+, am 31. Januar 1902 die neue Prüfungsordnung für +Zeichenlehrer+ und Zeichenlehrerinnen. Am +1. Juli 1901+ veröffentlichte der Minister neue +Bestimmungen+, betreffend +das Präparanden- und Seminarwesen, sowie die Prüfungen der Volksschullehrer, der Lehrer an Mittelschulen und der Rektoren+. Dieselben stellen einen bemerkenswerten Fortschritt in der Entwicklung des Lehrerbildungswesens dar. Im Aufbau auf die Volksschule werden die Lehraufgaben der Präparandenanstalt einheitlich festgesetzt, und der Lehrplan des Seminars ist wiederum mit dem der Präparandenanstalt in organischen Zusammenhang gebracht. Außerdem sind die Ziele der Lehrerbildung erhöht, der fremdsprachliche Unterricht ist für beide Anstalten obligatorisch gemacht und eine Trennung der allgemeinen von der Berufsbildung in den Seminaren herbeigeführt.
Sechs Minister vor ihm hatten sich vergebens bemüht, ein allgemeines Schulgesetz zustandezubringen. Minister ~Dr.~ v. Studt hat dieses Ziel wenigstens zum Teil erreicht: am 28. Juli 1906 wurde seine Vorlage betreffend „die +Schulunterhaltungspflicht+“ zum Gesetz erhoben.
[10] Bedeutende Lehrer an dieser Anstalt waren u. a. Jahn, Friesen und Harnisch.
[11] Staatsrat +Süvern+ verfaßte 1817 einen Entwurf zu einem allgemeinen Schulgesetze, der sich aber als nicht durchführbar erwies.
[12] Im Regierungsbezirk +Aachen+ besuchten im Jahre 1824 von 66000 schulpflichtigen Kindern +38000+ gar keine Schule.
[13] Mit Ausnahme von Pommern; dort hatte schon Altenstein 1831 ähnliche Bestimmungen erlassen.
Verlag von Ferdinand Schöningh in Paderborn.
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Verlag von Ferdinand Schöningh in Paderborn.
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=Pockeradt, ~Dr.~ H.=, Gymnasial-Direktor, =Das Studium des deutschen Stils an stilistischen Musterstücken=. Ein praktisches Hilfsbuch in Regeln und Beispielen. Für die oberen Klassen der höheren Lehranstalten. 2. +Auflage+.
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=Pockeradt, ~Dr.~ H.=, Gymn.-Dir., =Erläuterungen zu Webers Dreizehnlinden in der Form von Aufsatzentwürfen=. 2., +verb. Auflage+. Mit einer Kartenskizze.
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Den zahllosen Lesern von „Dreizehnlinden“ kann man kein erfreulicheres und bildenderes Geschenk machen, als dieses Buch, das als eine +sehr verdienstvolle Arbeit+ sehr geeignet ist, zum tieferen Verständnis von Webers herrlichem Epos beizutragen.
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