Chapter 7 of 13 · 4000 words · ~20 min read

Part 7

1. Für die Mark Brandenburg erneuerte er i. J. 1641 die Verordnungen seines Ahnherrn Johann Georg, die durch die Wirren des 30jährigen Krieges in Vergessenheit geraten waren. Für das westliche Gebiet seines Landes erließ er 1662 die „Klevisch-Märkische Kirchen- und Schulordnung für die Reformierten“, nach welcher die Kirchen und Gemeinden in Dörfern, Flecken und Städten wohlbestellte Schulen einrichten sollten. Ein Jahr vor seinem Tode (1687) erließ er die „Lutherische Schulordnung für Kleve und die Mark“. In dieser bestimmt er ausdrücklich: „Die Schulen sollen mit frommen und fleißigen Schulmeistern bestellt, die Neben- und Winkelschulen aber nicht gestattet werden. Die Lehrer sollen die Kinder zur Gottesfurcht erziehen und ihnen selbst mit gutem Beispiele vorgehen. Die Schularbeit soll durchgehends sowohl in den lateinischen als in den deutschen Schulen mit dem ‚~Veni, sancte spiritus~‘, ‚Komm, heiliger Geist‘ angefangen und mit einem Gebet jederzeit geendigt werden.“

2. Er gründete trotz der herrschenden Geldnot viele neue Schulen und stellte die verfallenen wieder her. Auf Anregung seiner Gemahlin Luise Henriette baute er 1665 das große Waisenhaus in +Bützow+ a. d. Havel, welcher Ort seitdem der Kurfürstin zu Ehren ‚Oranienburg‘ heißt; reichlich bedachte er das Haus mit Kapitalien, Ländereien und Einkünften. In +Wesel+ wurde 1687 eine „Pflanzschule für (reformierte) Schulmeister“ als Zweiganstalt des dortigen Gymnasiums eingerichtet.[4]

Große Sorge widmete er auch der Bibliothek in +Berlin+, zu der er den Grund legte. Dieselbe besaß schon i. J. 1687, also ein Jahr vor seinem Tode, gegen 2000 Handschriften und 20000 gedruckte Bücher. Außerdem stiftete er das Friedrich-Werdersche Gymnasium in Berlin, die Universität zu Duisburg (die 1802 wieder einging) und unterstützte die Universität in Frankfurt a. d. O. (1506 von Joachim I. Nestor errichtet, 1811 mit Breslau vereinigt).

=5. Friedrich III.= (=I.=) (1688–1713.)

Derselbe ging vor allem darauf aus, dem neuen Königreiche den Schmuck der +Wissenschaften und Künste+ zu geben. Er gründete die Akademie der Künste und unter Mitwirkung des Philosophen Leibniz die Akademie der Wissenschaften. Im J. 1694 stiftete er die Universität zu Halle a. d. S., an welche er den Pädagogen Francke als Professor berief, und bedachte die zu Frankfurt a. d. O. mit namhaften Schenkungen. Doch wandte er auch dem +Volksschulwesen+ seine Sorgfalt zu. Er unterstützte die Bestrebungen Franckes in Halle, errichtete 1701 in Königsberg ein Waisenhaus, nahm sich der Verpflegung der Witwen und Waisen der Lehrer an und erließ 1710 das „Edikt, betreffend die Generalvisitation der Kirchen und Schulen“.

Der +erste+ Teil dieses Edikts bezieht sich auf die Schulen in den +Städten+. Die Visitatoren sollen folgende Fragen beantworten: 1. Wieviel Schulen in jeder Stadt sind; 2. ob eine Schulordnung vorhanden; 3. wie die ~praeceptores~ und Schüler sich gegen die Mitbürger verhalten; 4. ob die ~praeceptores~ ihr hinreichendes Auskommen haben; 5. ob sie auch andere, ihrem Amte nicht anständige Nahrung (Beschäftigung) treiben; 6. wie ihnen zu besserem Unterhalte am besten verholfen werden könne; 7. ob auch Stipendien für die Schüler vorhanden seien.

Der +zweite+ Teil bezieht sich auf die Schulen in +Dörfern+. Hier mußte berichtet werden: 1. Ob ein Schulmeister vorhanden, der die Knaben im Lesen, Schreiben und Katechismus unterweise; 2. ob derselbe die zu seinem Amte nötige Fähigkeit und den erforderlichen Fleiß habe; 3. ob er einen guten, christlichen Wandel führe.

=6. Friedrich Wilhelm I.= (1713–1740).

König Friedrich Wilhelm I. ist nicht nur der Schöpfer der straffen Ordnung des Heeres und der Finanzen, sondern auch der Begründer der allgemeinen Volksschule, des dritten Faktors der Größe Preußens.

1. Er führte die allgemeine +Schulpflicht+ ein.

Nachdem der König 1713 eine allgemeine Schulordnung für die reformierten Schulen erlassen, gab er 1715 eine Instruktion für die Visitation der lutherischen Schulen. Auf Grund der eingegangenen Berichte setzte er in der Verordnung vom J. 1717 folgendes fest: „Künftighin sollen an den Orten, wo Schulen sind, die Eltern bei nachdrücklicher Strafe gehalten sein, ihre Kinder vom 5.–12. Jahre gegen zwey Dreyer wöchentliches Schulgeld von einem jeden Kind im Winter täglich und im Sommer wenigstens ein- oder zweimal die Woche in die Schule zu schicken, damit sie dasjenige, was im Winter erlernt worden, nicht gänzlich vergessen mögen. Falls aber die Eltern arm sind, so wollen wir, daß solche zwey Dreyer aus jedes Ortes Almosen bezahlt werden sollen.“ In dem Reglement v. J. 1738 wird der Unterricht in der Religion besonders betont; doch sollte die Übung der religiösen Pflichten mit dem Erlernen der Religionswahrheiten verbunden sein. Dazu kamen als weitere Fächer: Deutsch, Rechnen und Gesang. Die Unterrichtsbücher sollen einheitlich sein. Jährlich mußte eine öffentliche Prüfung stattfinden. Kinder, die nicht lesen konnten, durften zur +Konfirmation+ nicht zugelassen werden. Kinder, die in der Religion, im Deutschen, Rechnen und Singen nicht hinlänglich unterrichtet waren, durften nicht +entlassen+ werden. Auf seinen Reisen besuchte er die Schulhäuser, wohnte dem Unterricht bei und hielt strenges Gericht über die unfleißigen Schüler, wie einst Kaiser Karl d. Gr. Als der König zum letztenmal in der Provinz Preußen war, sagte er dem Professor der Theologie Schulze in Königsberg, dem er die Einrichtung der Schulen in Klein-Litauen übertragen hatte, daß er es am jüngsten Tage zu verantworten haben werde, wenn er ihm nicht alles bekannt mache, was er zum Besten der Kirchen und Schulen tun könne. Mit der Methode des Elementarunterrichts war er so vertraut, daß er einst an der Hoftafel auseinandersetzen konnte, wie die Kinder nach neuer Erfindung das Lesen ohne Buchstabieren lernten.

2. Er sorgte für tüchtige +Lehrer+.

Die Lehrer waren damals meist Handwerker, die nebenher Unterricht erteilten und noch andere Beschäftigungen trieben, welche das Ansehen des Lehrers nicht fördern konnten. So machten sie bei Hochzeiten und Kindtaufen die nötige Musik, hatten das Privilegium für Hökerei und durften allein den Ausschank von Branntwein betreiben. Um bessere Lehrer zu erhalten, unterstützte er das Waisenhaus in +Halle+, aus welchem tüchtige Lehrer hervorgingen, und gründete selbst 1722 das Waisenhaus in +Potsdam+, zu dessen Leitung er 1735 den Pädagogen Hecker berief. Ferner begünstigte er die Stiftung des Predigers Schienmeyer in +Stettin+[5] (in der Vorstadt Lastadie) zur Bildung von Lehrern und beauftragte 1735 den Abt Steinmetz, „jederzeit ein Seminarium von jungen Leuten bei seiner Lehranstalt zu Kloster Bergen bei +Magdeburg+ zu halten, aus welchen man geschickte Schulmeister nehmen könnte.“ Die Lehrer mußten sich vor ihrer Anstellung einer Prüfung bei dem Generalsuperintendenten unterziehen.

3. Er gründete viele neue +Schulen+.

Namentlich hatte sich die Provinz Ostpreußen der Fürsorge des Königs in dieser Hinsicht zu erfreuen. Es tat hier auch besonders not. Der schwedisch-polnische Krieg (1655–1660) hatte tiefe Wunden geschlagen, die Pest (1709) eine Viertelmillion Menschen hingerafft. In den sehr weitläufigen Kirchspielen gab es nur je eine Schule, die bei der Kirche sich befand und zu der die Kinder oft meilenweit zu wandern hatten. Um nun das Schulwesen dieser Provinz zu heben und einheitlich zu regeln, ließ er zunächst durch eine Kommission von Sachverständigen dieselbe bereisen und auf Grund des Berichtes dieser Kommission einen Plan zur Verbesserung der Schulen ausarbeiten und der preußischen Landesregierung vorlegen. Letztere erhob Widerspruch und erklärte, durch diesen Plan werde dem Lande eine unerträgliche Last aufgebürdet. Der König schrieb (1722) an den Rand der Eingabe der Regierung: „Dieses ist nichts. Die Regierung sieht nur auf den Ackerbau. Aber, +wenn ich auch das Land baue und verbessere und mache keine Christen, so hilft mir alles nichts+.“ Er sandte abermals einen Sachverständigen an Ort und Stelle, Staatsminister v. Grumbkow, um die Verhältnisse zu untersuchen, und scheute selbst nicht die Reise in die ferne Provinz, um aus eigener Anschauung die Not des Volkes kennen zu lernen. Nach seiner Rückkehr erklärte er sich ausdrücklich mit dem Gutachten der Kommission einverstanden und erließ 736 das +Schulgründungsgesetz+ (~principia regulativa~[6]). Die wichtigsten Bestimmungen desselben sind folgende.

1. Das Schulgebäude errichten und unterhalten die assoziierten Gemeinden.

2. Seine Majestät geben das freie Bauholz; Türen, Fenster und Kachelofen werden von den Kollektengeldern verfertigt.

3. Seine Majestät geben auch das freie Brennholz, welches die Gemeinden anfahren.

4. Jede Kirche zahlt zum Unterhalt der Schulmeister jährlich 4 Taler. Dagegen soll der ~pastor loci~ die Schulmeister anhalten, daß sie den Kirchendienst, als z. B. die Kirchen zu reinigen, mit verrichten helfen.

6. Zur Subsistenz wird dem Schulmeister 1 Kuh und 1 Kalb, item ein paar Schweine und etwas Federvieh frei auf der Weide gehalten, und 2 Fuder Heu und 2 Fuder Stroh gereichet.

7. Hiernächst bekommt er von Sr. Maj. einen Morgen Land (welcher allemal hinter seinem Hause anzuweisen), solchen aufs beste zu nutzen. Die eingewidmeten (zu einer Schulgemeinde gehörigen) Dorfschaften bearbeiten solchen und halten ihn im Gehege.

8. Der Schulmeister bekommt von den gesamten Bauern seines Distrikts per Hufe ¼ Scheffel Roggen, ⅛ Scheffel Gerste. Geht der Roggen über 12 Scheffel, werden die Beiträge der Bauern kleiner, geht er darunter, legen sie zu.

9. Jedes Schulkind von 5 bis 12 Jahren gibt ihm jährlich, es gehe zur Schule oder nicht, 15 Groschen preußisch (1 Gr. pr. = 4 Pf.) oder 4 Gute Groschen (1 Ggr. = 15 Pf.).

10. Ist der Schulmeister ein Handwerker, kann er sich schon ernähren; ist er keiner, wird ihm erlaubt, in der Ernte 6 Wochen auf Tagelohn zu gehen.

11. Der Schulmeister ist frei von Kopf- und Hornschoß (von Personen- und Viehsteuer), desgleichen von Schutzgeld (Abgabe für des Staates Schutz, Staatssteuer).

12. Im Falle ein Bauer oder Instmann (Mieter) mehr als 2 Kinder hätte, die zur Schule gebracht werden könnten, wird der Überrest des Schulgeldes von den Interessen der 50000 Taler bezahlt.

13. Der zweite Klingelbeutel ist für die Schulmeister.

14. Wo Kölmer[7] wohnen, dieselben geben den Bauern gleich. Weil aber sonst ihre Lage besser als der Bauern, bezahlen sie noch für jedes Kind jährlich 6 Gute Groschen Schulgeld.

16. Jedes Schulkind, wenn es konfirmiert wird, bezahlt dem Schulmeister 6 Gute Groschen.

18. Jedem Schulmeister muß ein Platz zum Küchengarten gleich hinter seinem Hause angewiesen werden.

Diese ~principia regulativa~ blieben aber nicht nur Gesetz, sondern der König sorgte auch für deren Ausführung. Er machte eine Stiftung von 50000 Talern, genannt +~mons pietatis~+ (Kapital der Frömmigkeit), deren Zinsen in armen Gemeinden zur Aushilfe für die Besoldung der Lehrer und den Aufbau der Schulen verwendet werden sollten. In einem Zeitraum von drei Jahren (1737–1740) entstanden in der Provinz Ostpreußen nicht weniger als 1700 neue Landschulen mit 1900 Lehrern, die von 95000 Schülern besucht wurden. Mit Recht haben die dankbaren Nachkommen dem König vor dem Regierungsgebäude in Gumbinnen ein Denkmal errichtet mit der Inschrift: „Dem +Vater Litauens+“.

[4] Als Wesel 1806 von den Franzosen eingenommen wurde, siedelte der damalige Inspektor +Ehrlich+ nach Soest über. Hier wurde das Seminar am 4. Oktober 1806 wiederum als Zweiganstalt des Gymnasiums, und zwar als paritätische Anstalt eröffnet. Mit der Gründung des katholischen Lehrerseminars in Büren (1825) erhielt das Seminar in Soest den Charakter einer rein evangelischen Anstalt.

[5] Die Schienmeyersche Stiftung wird wohl als die erste staatlich anerkannte Lehrerbildungsanstalt angesehen. Indessen bestand sie nur kurze Zeit, 1732–1737; zudem mußten die Schulamtsaspiranten nebenher auch das Schneiderhandwerk erlernen, eine Loslösung des Lehrerstandes vom Handwerke wurde also dort noch nicht versucht.

[6] D. i. Grundsätze zur Regelung (des Schulwesens).

[7] Kölmer sind Bauern, die ein Gut von mindestens 3 Kulmischen Hufen haben. (1 Hufe = 7½ Hektar.)

Vierter Abschnitt.

Von Rousseau bis Pestalozzi.

Vorbemerkung.

1. Die bisher vorgeführten pädagogischen Bestrebungen aus der christlichen Zeit stehen auf positiv christlichem Boden. Dieser Boden wurde in der Folge vielfach verlassen und an die Stelle der übernatürlichen Offenbarung eine +natürliche+ Religion gesetzt.

2. Die natürliche Religion stellt +Erbsünde und Erlösung+ in +Abrede+, verwirft die positiven Erziehungsmittel und verlangt eine rein naturentsprechende Bildung.

3. Das +Ringen nach dem Natürlichen+ hatte +zwei gute+ Wirkungen. Es wurde gefördert ~a~) die +naturgemäße Methode+ des Unterrichts; ~b~) +die physische Erziehung+. Hierin liegt ein unverkennbares Doppelverdienst. Doch führte die Übertreibung zur Unnatur des Hofmeistertums.

=I. Locke= (1632–1704).

Der Vorläufer Rousseaus war der Engländer John Locke. Derselbe war Mediziner, wandte sich aber seiner schwächlichen Gesundheit wegen der praktischen Pädagogik zu und wirkte als Erzieher in der Familie des Lords of Shaftesbury. Als pädagogischer Schriftsteller trat er auf in dem Werke: „Gedanken über Erziehung“.

In seinem Werke stellt er folgende +Hauptforderungen+ auf:

~a~) Die Erziehung soll nicht durch die Schule, sondern durch einen +Hofmeister+ geschehen, da die Schule für den feinen Umgang ungeschickt macht und vielfach die Kinder verdirbt.

~b~) Der Erzieher soll vor allem den Satz Juvenals beachten: „Ein gesunder Geist sei in einem +gesunden Körper+.“

Daher soll der Zögling „Tag und Nacht, bei Wind und Wetter +in bloßem Kopfe+ gehen“. „Die Kleider seien weit und lose“. „+Frühes Aufstehen+ und +frühes Schlafengehen+ sei Regel; acht Stunden Schlaf reichen aus.“ „Das Lager sei hart; es bestehe aus Matratzen und wollenen Decken, nicht aus Federbetten.“

~c~) Die Erziehung soll +früh+ beginnen.

„Das Gemüt muß der Zucht gehorsam und der Vernunft unterwürfig gemacht werden in der Zeit, da es noch zart und leicht zu biegen ist.“ „Die Spiele der Kinder sind so einzurichten, daß nützliche Gewohnheiten daraus entstehen.“

~d~) Das Kind soll besonders zur +Selbstbeherrschung+, +Wahrheits-+ und +Ehrliebe+ erzogen werden.

„Durch die Erziehung soll der Mensch fähig gemacht werden, sich selbst seine eigenen +Begierden zu versagen+, seinen eigenen Neigungen zu widerstreben und bloß demjenigen zu folgen, was die +Vernunft+ als das Beste erweist. Dann hat die Erziehung den Grund zu aller Tugend gelegt.“ „Die +Lüge+ muß man dem Kinde immer als die größte Abscheulichkeit von der Welt darstellen.“ „Das Streben nach dem +Beifall+ der Leute sei eines der wichtigsten Motive des Handelns für junge Menschen.[8] Die +Gründe+ für Gebote und Verbote sind dem Schüler anzugeben, weil dies die Selbstachtung fördert.“

~e~) Das Lernen muß möglichst +erleichtert+ und der Lehrstoff nach Rücksichten der +Nützlichkeit+ ausgewählt werden.

„+Man verschone das Kind mit vielen Regeln+; Beispiele sind besser als Regeln.“ „+Muttersprache+, +Rechnen+, +Realien+ sind wohl zu pflegen. Poesie und Musik sind vom Unterricht auszuschließen: man findet auf dem Parnaß selten Gold- und Silberminen; die Luft dieses Berges ist lieblich, aber der Boden unfruchtbar.“

[8] Vgl. dagegen: „Gott wird die Gebeine derjenigen zerstreuen, die den Menschen zu gefallen suchen“ (Ps. 52) u. „Wenn ich den Menschen zu gefallen suchte, würde ich Christi Diener nicht sein.“ (Galater 1, 10.)

=II. Rousseau= (1712–1778).

=1. Leben.= Johann Jakob +Rousseau+ wurde zu +Genf+ geboren. Sein Vater, ein verarmter Uhrmacher, las mit ihm Romane ohne Vernunft und Maß und weckte so in dem Knaben eine krankhafte Lesesucht und Sinnlichkeit. Mit dem Sohne eines Oheims kam Rousseau zu einem evangelischen Pfarrer auf dem Lande in Pension, dann als Lehrling zu einem Kupferstecher. Letzterem entlief er aus Furcht vor Strafe und kam nach Annecy zu einer Frau v. Warens, die ihn veranlaßte, nach Turin zu reisen, wo er ohne innere Überzeugung zur katholischen Kirche übertrat und sich mehrere Jahre umhertrieb. 20 Jahre alt, kehrte er nach Annecy zurück und blieb hier fast 10 Jahre. Nachdem er kurze Zeit in Lyon Hauslehrer gewesen, siedelte er, 30 Jahre alt, nach Paris über, wo er einen höchst unsittlichen Lebenswandel führte. In Genf zum reformierten Bekenntnis zurückgetreten, kam er abermals nach Paris und veröffentlichte dort u. a. den Erziehungsroman „+Emil+“. Wegen seiner Schriften aus Frankreich verbannt, wohnte er einige Zeit im Kanton Neuenburg und wurde von Friedrich II. nach Potsdam eingeladen. Seine Freunde erwirkten ihm aber die Erlaubnis, nach Paris zurückzukehren. Er starb auf dem Landgute Ermenonville bei Paris eines plötzlichen Todes. Seine Gebeine liegen im Panthéon zu Paris, wo auch Voltaire und der Dichter Viktor Hugo begraben wurden.

=2. Schriften.= Die bemerkenswertesten sind:

~a~) Eine Abhandlung über die Ersetzung der Musiknoten durch +Ziffern+.

Die französische Akademie mußte ihm die Ehre der ersten Erfindung streitig machen, denn ein Mönch (Pater Suhaiti) hatte bereits diese Erfindung gemacht und veröffentlicht.

~b~) „Haben die +Fortschritte+ der Wissenschaften und Künste zur Reinigung oder Verschlechterung der Sitten beigetragen?“

Die Akademie in Dijon hatte diese Frage gestellt und der besten Beantwortung derselben einen Preis verheißen. Rousseau beantwortete die Frage dahin, daß er ausführte, die Fortschritte in Kunst und Wissenschaft hätten die +Verschlechterung+ der Sitten bewirkt. Er erhielt den Preis. (Doch nicht Kunst und Wissenschaft als solche, sondern nur deren Mißbrauch verdirbt die Sitten.)

~c~) „Über den Grund der +Ungleichheit+ unter den Menschen.“

Rousseau ersinnt und schildert einen ursprünglichen Naturzustand der Menschen, ähnlich dem der Hottentotten und Karaiben, in welchem völlige Gleichheit und Glückseligkeit herrschten. Die fortschreitende +Bildung+ und das +Eigentumsrecht+ haben dieses Glück der Menschheit aufgehoben und sind darum zu +verwerfen+. +Voltaire+, dem er das Buch zuschickte, schrieb ihm: „Ihre neue Schrift gegen das Menschengeschlecht habe ich erhalten. Noch nie ist so viel Geist aufgewendet worden, um uns womöglich zu +Bestien+ zu machen. Liest man Ihr Buch, so bekommt man Lust, auf +allen vieren+ zu laufen. Da ich jedoch seit länger als 60 Jahren aus der Gewohnheit bin, so überlasse ich gern diesen Naturgang denen, welche dessen würdiger sind als ich.“

~d~) Der „+Gesellschaftsvertrag+“.

Rousseau erklärt in diesem berüchtigten +Revolutionskatechismus+ die Einsetzung von Obrigkeiten für einen an der Menschheit begangenen Frevel. Der Gesamtwille des Volkes, welcher durch Gesellschaftsverträge zum Ausdruck kommt, soll der eigentliche Oberherr sein. Die Erbmonarchie sei die mißlichste aller Staatsformen, die beste Staatsverfassung die Republik. Mit Recht wird diese Schrift „+die Vorschule der französischen Revolution+“ genannt.

~e~) „+Emil+ oder über die Erziehung.“ 1762.

Diese eigentliche +pädagogische Schrift+ Rousseaus hat die Form eines Romans und enthält in fünf Büchern die Geschichte eines erdichteten Zöglings (Emil) von seiner Geburt an bis zu seiner Verheiratung. +Goethe+ nennt diese Schrift das „+Naturevangelium der Erziehung+“. Das Parlament in Paris und der Magistrat von Genf ließen das Buch durch Henkershand öffentlich verbrennen. Der Erzbischof von Paris erließ zur Warnung einen eigenen trefflichen Hirtenbrief.

=3. Erziehungssystem.= +Hauptgrundsatz+ der Rousseauschen Pädagogik ist: „Alles ist gut, wie es aus der Hand des Schöpfers hervorgeht, alles entartet unter den Händen der Menschen.“ Die Erziehung muß demnach den Zögling, der von Natur aus gut ist und nichts von Sünde und sündhafter Neigung in sich hat, sich +frei+ entwickeln lassen und nur dafür sorgen, daß diese freie Entwicklung nicht von außen (durch Belehrung, Gebot, Beispiel usw.) gestört wird.

+Anwendung+ dieses Grundsatzes auf die Erziehung.

~a~) Die +physische+ Erziehung. Alles, was der freien Entwicklung und Kräftigung des Körpers hinderlich ist, muß vermieden, die +Abhärtung+ aber aufs äußerste getrieben werden.

Rousseau eifert besonders gegen die engen Jacken und Hosen, die dicken Halstücher und seidenen Strümpfe, die frisierten, mit Puder und Pomade eingeschmierten Haare. Auch darf der Knabe +nicht zu früh lernen+; Emil darf vor dem 12. Jahre nicht wissen, was ein Buch ist. Dagegen soll er +immer mit bloßem Kopfe gehen+, bei jeder Witterung +ins Freie+ sich wagen, auch im Winter Sommerkleider tragen, selbst bei der Erhitzung kaltes Wasser trinken und auf feuchtem Boden liegen.

~b~) Die +Verstandesbildung+. Der gewöhnliche schulmäßige Unterricht schädigt die freie Entwicklung des Zöglings in intellektueller Hinsicht, weil er dem Verstande des Kindes etwas aufdrängt, was dieser nicht selbst gefunden hat. Der Hofmeister darf daher den Knaben nicht unterrichten; er gebe ihm nur Gelegenheit, +Erfahrungen+ zu machen und Kenntnisse zu schöpfen; der Schüler muß +selbst beobachten, selbst untersuchen, selbst nachdenken+.

„Der Zögling wisse etwas nicht deswegen, weil man es ihm gesagt hat, sondern weil er es selbst begriffen hat. Er lerne die Wissenschaft nicht, sondern er +finde sie+. +Meßt, zählt, wägt, vergleicht!+“ „Lesen ist die unseligste Beschäftigung der Kinder. Das Kind, welches liest, denkt nicht, es liest nur; es unterrichtet sich nicht, es lernt nur Wörter.“

~c~) Die +Willensbildung+. Der Zögling soll nichts auf das Wort des Erziehers hin tun. Nur was er selbst als gut und notwendig erkennt, das soll er tun und so durch freie Selbstbestimmung sich zur Sittlichkeit heranbilden.

Ein positives Gebot, Gutes zu tun, darf der Erzieher überhaupt nicht geben; er soll nur dafür sorgen, daß von +außen nichts Böses+ in den Zögling hineindringe, und daß er anderen nichts Böses zufüge. Auch darf der Erzieher nicht zu den positiven Strafmitteln (Tadel, Drohung, körperl. Züchtigung) greifen; eine Strafe soll nur als +natürliche Folge+ des Fehlers eintreten (z. B. für böswillige Zertrümmerung der Fensterscheiben -- Erkältung, für Unverträglichkeit -- Gemiedenwerden von andern, für Lügen -- Mißtrauen).

~d~) Auch für die +religiöse+ Erziehung gilt das Gesetz der freien Entwicklung. Der Erzieher darf dem Kinde gar nicht davon reden, daß Gott sich den Menschen geoffenbart habe; der Zögling soll auf eine rein natürliche Religion von selbst kommen.

Emil weiß bis zu seinem 15. Lebensjahre noch nichts von Gott, von einer Seele; erst in seinem 18. Jahre kommt er durch Betrachtung der Natur zu der Erkenntnis, daß ein +weiser, vernünftiger Wille+ die Welt regiert, und diesen Willen nennt er +Gott+.

4. Beurteilung.

~a~) Rousseaus Erziehungssystem widerspricht dem +Christentum+, da +Erbsünde+ und +Erlösung+ mit klaren Worten +geleugnet+ werden. Die einzige Erbsünde ist Sitte und Bildung, der einzige Erlöser Rousseau selbst, der die Menschheit wieder auf die richtige Spur und Fährte gebracht, auf die Spur und Fährte der -- Wilden.

~b~) Es widerspricht der +Geschichte+ von Jahrtausenden und der täglichen Erfahrung, die eine ursprüngliche Verkehrtheit des menschlichen Herzens unleugbar feststellen.

~c~) Auch entspricht es nicht der +Natur+ des Menschen; denn der Geistesart des Menschen ist nichts so eigen als das Autoritätsprinzip. Das Kind glaubt und gehorcht den Eltern, der Schüler glaubt und gehorcht dem Lehrer -- auf dieser Basis fängt naturnotwendig der Bildungsprozeß jedes Menschen an.

~d~) Wie könnte ferner die +menschliche Gesellschaft+ bestehen, wenn jeder nur seinem eigenen Willen folgte? Ohne Nächstenliebe, Selbstverleugnung, Aufopferung kann kein Verein, viel weniger die gesamte Menschheit Bestand haben.

~e~) Wie könnte endlich ein Erziehungssystem das rechte sein, bei welchem von 10000 Menschen nur +einer+ in der verlangten Weise (durch einen Hofmeister) erzogen werden kann?

=III. Basedow= (1723–1790).

=1. Leben.= Johann Bernhard Basedow war zu +Hamburg+ geboren, wurde nach einer unstet verlebten Jugend Hofmeister und darauf Lehrer der Moral an der dänischen Ritter-Akademie Soroe. Wegen seiner unchristlichen Grundsätze entlassen, warf er sich auf die Pädagogik. Er gründete 1774 in Dessau eine Musterschule unter dem Namen +Philanthropin+, um seine Grundsätze praktisch durchzuführen. In diesem Philanthropin sollten +Menschen+ gebildet werden. Aller positive +religiöse+ Unterricht war +ausgeschlossen+. Die Unnatur einer solchen Erziehungs- und Unterrichtsweise zeigte sich bald, und die Anstalt sank in der Gunst des Publikums. Basedow legte schon nach 2 Jahren die Direktion nieder. Nachdem er einige Zeit in Dessau privatisiert, begab er sich nach +Magdeburg+, wo ihn der Tod plötzlich ereilte. Seine letzten Worte waren: „Ich will seziert sein zum Besten meiner Mitmenschen.“ 3 Jahre später endete auch seine Stiftung, welche nicht ganz 20 Jahre bestanden hat.

=2. Schriften.= Die beiden wichtigsten sind:

~a~) Das „+Methodenbuch+ für Väter und Mütter der Familien und Völker“. In dieser Schrift gibt er einen ausführlichen Plan zur Verbesserung des Schulwesens.

~b~) Das +Elementarwerk+. 1774. Das Werk besteht aus vier Bänden mit 100 Kupfertafeln von Chodowiecki. Basedow nimmt darin die Idee des +Comenius+ („~Orbis pictus~“) wieder auf, den Schülern die Natur und die Verhältnisse des Lebens in Bildern zur Anschauung zu bringen. Nur liegen den einzelnen Tafeln Gesamtbegriffe zugrunde, während der ~Orbis pictus~ eine Darstellung von konkreten Gegenständen enthält.

+Goethe+ fällt über das Werk folgendes harte Urteil: „Mir +mißfiel+, daß die Zeichnungen des Basedowschen Elementarwerkes noch mehr als die Gegenstände selbst +zerstreuten+, da in der +wirklichen Welt+ nur das Mögliche beisammen steht und sie deshalb ungeachtet aller Mannigfaltigkeit und scheinbaren Verwirrung immer noch in allen ihren Teilen etwas Geregeltes hat. Jenes Elementarwerk +zersplittert+ die wirkliche Welt ganz, indem das, was in der Weltanschauung keineswegs zusammentrifft, um der Verwandtschaft der Begriffe willen nebeneinandersteht, weswegen es auch jener sinnlich-methodischen +Vorzüge ermangelt+, die wir ähnlichen Arbeiten des Amos Comenius zuerkennen müssen.“

=3.= Seine =Verdienste= um Erziehung und Unterricht sind:

~a~) Er legte ein großes Gewicht auf die +körperliche+ Bildung.

Wie Rousseau will er die +Abhärtung+ des Körpers gefördert wissen von den ersten Tagen des Lebens an: er verwirft Wiege und Windel, schreibt +hartes Lager+, +einfache Nahrung+, +weite Kleider+ und häufige Bewegung vor. +Gymnastik+, handwerkliche Arbeiten und andauernde +Wanderungen+ sollen den Körper +kräftigen+. Auch dringt er auf Aneignung feiner Manieren und eines gesellschaftlichen Tones.

~b~) Das zweite wirkliche Verdienst Basedows besteht darin, die starre Schroffheit, herzlose Strenge und düstere Härte dem gesamten Schulwesen abgestreift und ihm einen +freundlicheren Geist+ eingehaucht zu haben.

Die Behandlung der Kinder soll eine milde und liebevolle sein. Strafe soll selten vorkommen, körperliche Züchtigung will Basedow ganz ausgeschlossen wissen. Zur Anspornung des Ehrgeizes diente eine weiße Meritentafel mit den Namen der Zöglinge und goldenen Punkten für Verdienste des Fleißes. Doch soll der Zögling von früh an im blinden Gehorsam geübt werden.

~c~) Das dritte Verdienst Basedows ist sein Streben, den Unterricht +interessant+, das Lernen angenehm und leicht zu machen.