Chapter 6 of 13 · 3932 words · ~20 min read

Part 6

Ebenso soll auch der Schüler auf den Unterricht angemessen vorbereitet und für ihn empfänglich gemacht werden. Zunächst ist durch eine gute +Schulordnung+ die äußere und innere Haltung des Schülers derart zu regeln, daß alles fern gehalten wird, was die Aufmerksamkeit ablenken könnte. Dann aber muß vor allem in dem Schüler +Lerneifer+ und +Interesse+ an der Schularbeit erregt werden. Dies kann geschehen 1. durch eine liebevolle +Behandlung+ des Schülers von seiten des Lehrers, sowie durch einen fröhlichen Lehrton; 2. durch eine freundliche und anziehende +Ausstattung+ des Schullokals; 3. durch ein interessantes, der kindlichen Natur entsprechendes +Lehrverfahren+ (häufige Anwendung von Bildern und passenden Beispielen, Form des Wechselgesprächs).

~d.~ Die Natur übereilt sich nicht und macht keine +Sprünge+;

sie schreitet langsam, lückenlos und stufenweis vom Leichten zum Schweren vorwärts. Ebenso soll es auch im Unterrichte sein.

~e.~ Die Natur schafft alles in beständiger +Verknüpfung+ (Konzentration).

Daher soll auch der Unterricht alles, was seiner Natur nach zusammengehört, im Zusammenhang behandeln und beständig aufeinander beziehen. „Die +Worte+ sollen nur in Verbindung mit den +Sachen+ gelehrt und gelernt werden, ebenso wie der Wein mit dem Gefäß, das Holz mit der Rinde, die Frucht mit der Schale verkauft und von einem Orte zum anderen geschafft wird.“ „Die +Lese+- und +Schreib+übungen müssen immer in geeigneter Verknüpfung miteinander verbunden werden; die A-B-C-Schützen sollen die Buchstaben schreibend lernen.“ Die Stilübungen sollen an den nebenlaufenden +Unterricht+ angeknüpft werden. Es soll womöglich alles, was die Kinder im Unterrichte aufnehmen, von ihnen schriftlich wiedergegeben werden, „so daß der Griffel alles, was die Lektüre angesammelt hat, in Fleisch und Blut umsetzt“. Endlich sollen überall, wo es angeht, die +Gründe+ und Ursachen für das, was +gelehrt+ wird, angegeben werden.

~f.~ Die Natur stärkt und fördert sich selbst durch häufige +Bewegung+.

So sollen auch im Unterricht die Schüler soviel wie möglich +selbsttätig+ sein, um dadurch die Kräfte ihres Geistes zu stärken. Zu dem Zwecke ist namentlich die Lehrform des +Dialogs+ zu empfehlen. Sie veranlaßt die Schüler zu eigenem Nachdenken und Sprechen, steigert somit ihre Denk- und Sprechfähigkeit. Außerdem gewährt diese Lehrform folgende Vorteile: 1. Der Lehrer +erfährt+ leichter, ob alles Auseinandergesetzte richtig von allen aufgefaßt ist. 2. Das, was man in Gesprächsform von dem Lehrer erlernt, +haftet+ besser, als was man im nackten Vortrag erzählen hört. 3. Sie regt zur +Aufmerksamkeit+ an.[3] -- Auch in zusammenhangender +Wiedergabe+ des im Unterricht Behandelten sollen die Schüler fleißig geübt werden.

~g.~ Die Natur bringt alles aus der +Wurzel+ hervor, anderswoher nichts.

„Aus diesem Satze folgt, daß die Jugend recht unterrichten nicht heißt, ein Gemengsel von Worten und Ansichten den Geistern einpferchen, sondern ihnen das +Verständnis der Dinge+ eröffnen.

Die Menschen müssen soviel als möglich nicht aus Büchern unterwiesen werden, sondern aus dem Himmel, der Erde, den Eichen und Buchen, d. h. die Dinge selbst kennen lernen und durchforschen, nicht nur fremde Beobachtungen und Zeugnisse über die Dinge. Alles muß soviel als möglich den Sinnen vergegenwärtigt werden: das Sichtbare dem Gesicht, das Hörbare dem Gehör, das Schmackhafte dem Geschmack, das Riechbare dem Geruch, das Berührbare dem Tastsinn.

Für die Notwendigkeit der sinnlichen Anschauung gilt ein dreifacher Grund: ~a.~ Der +Anfang+ der Erkenntnis muß immer von den Sinnen aus geschehen. ~b.~ Die +Wahrheit+ und Sicherheit des Wissens hängt ebenso nur von dem Zeugnis der Sinne ab. ~c.~ Der Sinn ist der treueste Haushofmeister des +Gedächtnisses+. Wenn ich nur einmal Zucker selbst gekostet, nur einmal ein Kamel selbst gesehen habe usw., so haftet alles das fest im Gedächtnis und kann nicht wieder entfallen. Daher sagt Plautus treffend: ‚Mehr gilt stets ein Augenzeuge als zehn, die nur vom Hören wissen.‘“

10. +Schulzucht.+ „Das Sprichwort der Böhmen: ‚Eine Schule ohne Zucht ist eine Mühle ohne Wasser‘ ist ein wahres Wort. Wenn du nämlich einer Mühle das Wasser nimmst, so muß sie stille stehen; ebenso wenn du aus der Schule die Zucht entfernst, muß alles erschlaffen. Die beste Weise der Zucht lehrt die Himmelssonne, welche den wachsenden Dingen ~a.~ +immer+ Luft und Wärme, ~b.~ +oft+ Regen und Wind, ~c.~ +selten+ Blitz und Donner spendet, und auch dieses nur zu ihrem Nutzen. In Nachahmung der himmlischen Sonne wird sich der Leiter einer Schule bemühen, die Jugend in der Bahn der Pflicht zu erhalten: ~a.~ Durch das beständige +Beispiel+, indem er von allem, wozu er die Schüler anleitet, sich selbst als das lebendige Vorbild zeigt. Ist dem nicht so, so ist alles übrige umsonst. ~b~. Durch belehrende, ermahnende, scheltende +Worte+; jedoch so, daß man deutlich sieht, es geschehe alles aus väterlicher Zuneigung und der Absicht, allen zu nützen, niemand zu schaden. ~c.~ Wo diese gelinderen Mittel nicht ausreichen, muß man zu gewaltsameren Heilmitteln übergehen. Jedoch erteile der Erzieher die Strafe nicht deshalb, weil einer gefehlt hat (denn Geschehenes läßt sich nicht ungeschehen machen), sondern damit er in +Zukunft+ nicht fehle. Ferner strafe er ohne Zorn und Haß, mit solcher Redlichkeit und Aufrichtigkeit, daß der Gezüchtigte selbst inne wird, die Strafe gehe aus der +väterlichen Zuneigung+ des Lehrers hervor, und sie mit derselben Gesinnung aufnimmt wie der Kranke die bittere Arznei aus der Hand des Arztes. Endlich strafe er nicht wegen des Lernens, sondern wegen +schlechter Sitten+ (namentlich, wenn der Zögling sich durch Unkeuschheit, Trotz und Bosheit verfehlt hat). Schläge und Streiche haben nicht die Kraft, in die Köpfe Liebe zu den Wissenschaften zu bringen. Die Studien, recht betrieben, locken durch sich selbst die Geister an. Wenn es nicht so ist, so tragen nicht die Schüler, sondern die Lehrer die Schuld daran, die es nicht verstehen, durch einen verständigen Unterricht die Geister zu fesseln. Durch die Gewaltmaßregeln, die sie nun anwenden, erzeugen sie nicht Liebe, sondern Widerwillen gegen das Lernen.“

4. Die pädagogische Bedeutung des Comenius.

Comenius hat zwar manchen Gedanken von seinen Vorläufern (Vives, Baco, Ratke) übernommen, aber er hat diese Gedanken weiterentwickelt, geklärt, vertieft und viele neue Gedanken hinzugetan. Seine wesentlichsten Verdienste um die Entwicklung des Schulwesens sind folgende.

1. Er hat den Begriff der +Volksschule+ in der noch heute maßgebenden Weise bestimmt und damals schon ihre allgemeine Einführung als notwendig bezeichnet.

2. Er hat die sinnliche +Anschauung+ und die +Konzentration+ in ihrer Bedeutung für den Schulunterricht richtig erkannt und das Bild als Mittel der Veranschaulichung gefordert.

3. Er hat den Lehrplan der Volksschule durch die Gegenstände, die wir heute unter dem Namen ‚+Realien+‘ begreifen, erweitert.

Leider waren die Zeitverhältnisse, unter denen Comenius wirkte, so überaus traurig, daß von einer praktischen Durchführung seiner pädagogischen Ideen zunächst nicht die Rede sein konnte. Erst später haben seine Gedanken ihren Weg in die Praxis des Schulunterrichts gefunden.

=4.= =Francke= (1663–1727).

1. August Hermann Francke wurde in Lübeck geboren und in Gotha erzogen. Schon im vollendeten 14. +Lebensjahre+ bestand er die Abiturientenprüfung am Gymnasium in Gotha. Nach zweijähriger Erholungspause bezog er die Universität und studierte in Erfurt und Kiel evangelische Theologie.

Mit 21 Jahren wurde er in +Leipzig+ Hofmeister und ließ sich zugleich als Privatdozent an der dortigen Hochschule nieder. Er erklärte den Grundtext der Hl. Schrift und knüpfte daran erbauliche Betrachtungen. Später trieb er praktische Exegese, war Prediger in Lüneburg und darauf ein Jahr Lehrer in Hamburg an einer Privatschule für Kinder.

Nach kurzem Aufenthalte bei Spener in Dresden nahm er in Leipzig seine biblischen Vorlesungen wieder auf. Als Pietist (Frömmler) verschrieen, verließ er Leipzig und wurde Diakon in Erfurt. Mit 29 Jahren wurde er Universitätsprofessor (für orientalische Sprachen) in +Halle+ und zugleich Pfarrer in der Vorstadt Glaucha. Hier wirkte er 35 Jahre lang mit vielem Segen.

2. Francke war ein edler Mann und besaß in hohem Grade den Geist christlicher Nächstenliebe. Er suchte alle Schüler Christus zuzuführen. Doch ein +großer Fehler+ klebt dem Franckeschen Erziehungssystem an. Er behandelt nämlich die Kinder wie reife Männer. Deshalb kannte man +kein Spiel+. Jugendlicher Frohsinn und harmlose Freude fehlten. Man kannte nur schwerere und leichtere +Pflichten+. Die letzteren sollten als einzige Erholung dienen. Durch die Unnatur dieses Verfahrens wurde statt echter Frömmigkeit vielfach Frömmelei erzielt.

Das größte Gewicht legte Francke auf die +Person+ des Lehrers. Von den Schülern verlangt er vor allem Wahrheitsliebe, Gehorsam und Fleiß. Für die Lehrerbildung strebte er die Gründung +pädagogischer Seminarien+ an und sorgte für passende Schulbücher.

3. Die berühmten Franckeschen +Stiftungen+ in Halle sind außer der Waisenhaus-Buchhandlung und der Waisenhaus-Apotheke:

~a~) das Pädagogium (Erziehungsanstalt für Söhne aus höheren Ständen);

~b~) die lateinische Schule (Gymnasium);

~c~) die deutschen Bürgerschulen (für die Bürgerkinder der Stadt);

~d~) +das Waisenhaus+ (Armenschule und Pflegeanstalt für verwaiste Kinder);

~e~) das ~Seminarium selectum~ (Bildungsanstalt der Lehrer für das Pädagogium und die Lateinschule);

~f~) das ~Seminarium praeceptorum~ (Bildungsanstalt der Lehrer für die deutschen Bürgerschulen und das Waisenhaus).

4. Wie Comenius der Reformator des Unterrichts, so ist Francke der Reformator der Disziplin. In seiner Schrift „+Instruktion+ für die ~Praeceptores~, was sie bei der Disziplin wohl zu beachten“ tritt er für eine vernünftige, möglichst angemessene und väterliche Schulzucht ein. Die bemerkenswertesten Stellen aus dieser Schrift sind folgende:

1. „Ehe bei einem Kinde die ~gradus admonitionum~ (Ermahnungsstufen) gebraucht worden sind, ist es nicht zu schlagen.“

2. „Es ist auch kein Kind zu schlagen, man habe ihm denn sein Verbrechen erst vorgehalten und es dessen auch +überzeugt+.“

3. „Um des Lernens willen und wenn ein Kind etwas +nicht+ alsbald +begreifen+ kann, sei es im Lateinischen, Griechischen, Rechnen, Singen oder im ~Catechismo~, soll kein Kind geschlagen werden, wohl aber um der Bosheit und sonderlich um der +Lüge und Dieberei+ willen.“

4. „Ein Präzeptor soll +nicht ungeduldig, noch zornig+ werden, wenn ein Kind wegen seines +langsamen+ Geistes etwas nicht bald fassen kann.“

5. „Wenn neue Kinder in die Schule kommen, so sind sie nicht alsbald mit Schlägen zu traktieren, sondern man soll ihrer 3 bis 4 Wochen +schonen+.“

6. „Die Bestrafung soll man nicht ein oder zwei Tage +aufschieben+, sondern die Sache bald abtun.“

7. „Nach der Strafe soll der Lehrer sich für die väterliche Züchtigung von dem Kinde die Hände geben und Besserung +angeloben+ lassen.“

8. „Ein Lehrer, zu dem die Kinder +Vertrauen+ haben, kann mit einer guten Vermahnung mehr ausrichten als andere mit vielen Schlägen.“

9. „Man soll kein Kind in der Schule zur Strafe +knieen+ lassen.“

10. „Ein Präzeptor soll sich auch bemühen, die +Gemüter+ der Kinder +kennen+ und prüfen zu lernen.“

11. „Wenn ein Präzeptor unter der Lektion gewahr wird, daß ein Kind nicht achtgibt, so soll er es +nicht alsbald mit Namen nennen+, sondern lieber im +allgemeinen+ etwa sagen: .... ‚ich sehe ein Kind, das nicht gerade sitzet oder schwätzt ...,‘ so wird er gewahr werden, daß das Kind sich getroffen findet.“

12. „+Schimpfliche+ Namen sind den Kindern durchaus nicht zu geben, weil sie dadurch mehr erbittert als gebessert werden.“

13. „+Die Schulen sollen sein ~officinae Spiritus Sancti~+ -- Werkstätten des Hl. +Geistes+.“

[2] „Die Muttersprache verstummte unter den Knaben; deutsch zu sprechen wurde für schimpflich angesehen; Knechte und Mägde hörte man lateinisch reden, und man konnte meinen, Goldberg sei in Latium gelegen.“ (Inschrift auf einem Denkmale Trotzendorfs in der Johanneskirche zu Liegnitz.)

[3] Dennoch empfiehlt Comenius für die Praxis des Volksschulunterrichts die mehr +mechanische Lehrform+ des Vorlesens, Nachlesens, Nachsprechens und Abschreibens. So heißt es in Kap. 29 der ~Didact. magna~: „In den Morgenstunden soll der Lehrer die Aufgabe für die betreffende Stunde, während alle zuhören, vorlesen und wieder lesen, und wenn etwas einer Erklärung bedarf, möglichst deutlich und klar erklären, so daß alle es fassen müssen. Dann wird er die Schüler selbst der Reihe nach zum Lesen aufrufen: so daß, während einer laut und verständlich liest, die übrigen dabei in ihre Bücher sehen und schweigend folgen. Wenn das bis auf die Mitte der Stunde oder darüber hinaus fortgesetzt wird, so werden die Befähigteren ohne Buch dasselbe vorzutragen versuchen, und endlich auch die weniger Beanlagten. In den Nachmittagsstunden sollen die betreffenden Pensa durch Wiederholen und Abschreiben befestigt werden.“ Daß Com. hier im Widerspruche mit Kap. 19 der ~Didact. magna~ die dialogische Lehrform ausschließt und überhaupt die Persönlichkeit des Lehrers ganz zurücktreten läßt hinter dem Lehrbuch, erklärt sich 1. aus dem damaligen Mangel an methodisch vorgebildeten +Lehrern+, 2. aus einer übertriebenen Wertschätzung guter +Lehrbücher+. Die Lehrbücher sollen nach Com.’ Ansicht womöglich so eingerichtet sein, daß sie den Lehrer ganz ersetzen; sie sollen denn auch in dialogischer Form abgefaßt sein.

VI. Förderung des Schulwesens seitens einzelner Landesfürsten.

=1. Herzog Ernst der Fromme von Gotha= (1640–1675).

=1. Leben.= Comenius hatte in seiner ‚Großen Unterrichtslehre‘ den Plan zum Bau der Volksbildung in großen Zügen gezeichnet. Derjenige, der zuerst Hand anlegte, diesen Bau auszuführen, war der Fürst eines kleinen Staates im Herzen Deutschlands: Herzog Ernst I. von Gotha, genannt der Fromme. Kaum hatte er im Oktober 1640 seinen feierlichen Einzug in die Residenzstadt Gotha gehalten, so ließ er eine Generalvisitation aller Kirchen und Schulen abhalten, bei welcher eine große Unwissenheit und geistige Verwilderung des Volkes sich herausstellte. Daß die Besserung der Verhältnisse in seinem Lande mit der Verbesserung der Schulen beginnen müsse, erkannte Herzog Ernst recht klar, zumal er von seiner Mutter (Herzogin Dorothea von Weimar) ein warmes Interesse für Ratke und dessen Bestrebungen geerbt hatte. Um nun eine einheitliche Umgestaltung des gesamten Schulwesens in seinem Lande herbeizuführen, berief er den Rektor Andreas Reyher, einen Anhänger des Ratke und Comenius, an das Gymnasium zu Gotha. Er erteilte ihm den Auftrag, unter Benutzung der Visitationsberichte einen ~methodus docendi~ (Lehrplan, Schulordnung) für die unteren Klassen des Gymnasiums aufzusetzen, der auch in den Volksschulen des ganzen Landes gebraucht werden könne. Der erste Entwurf dieser Schulordnung erschien 1642, die Erweiterung und Verbesserung derselben 1648.

=2. Schulmethodus.= Der Methodus ist die erste staatliche Volksschulordnung und enthält in seinen 13 Kapiteln folgende bedeutsame Gedanken und Vorschriften.

1. (+Hauptaufgabe.+) Die Hauptaufgabe der Schule ist die +Erziehung+. Den Kindern ist die +Allgegenwart Gottes+ recht zum Bewußtsein zu bringen, es ist ihnen eindringlich vorzustellen, daß Gott an allen Orten und Enden ganz nahe um sie sei, all ihr Tun sehe, ihre Reden höre, alle ihre Gedanken wisse -- so werden sie kindliche Scheu und Ehrfurcht vor Gott lernen. Der ganze Tageslauf des Kindes soll unter dem Gesetz der Gottesfurcht stehen; Fleiß und Reinlichkeit, Bescheidenheit und Höflichkeit sollen ihnen als Zierden des Kindeslebens gezeichnet werden. Des +Sonntags+ sollen beim ersten Läuten zum Gottesdienste sich die Kinder in der Schule versammeln, dann wird das Evangelium gelesen, und darauf gehen sie paarweise zur Kirche. Die älteren Kinder sollen gewöhnt werden, etwas von der Predigt nachzuschreiben; die kleineren aber sollen den einen oder anderen Spruch behalten. Sittliche Fehler sollen zunächst durch väterliches Vorstellen des Unrechts, dann durch ernstlichen Verweis, endlich durch Bestrafung mit der Rute oder Niederknieen gerügt werden. Die +körperliche+ Erziehung darf nicht vernachlässigt werden, aber Werfen und Schleudern mit Steinen, sowie das Baden und Schwimmen in fließendem Wasser und Teichen darf nicht geduldet werden, weil es der Gesundheit schädlich, auch oftmals lebensgefährlich ist.

2. (+Allgemeine Schulpflicht.+) Alle Kinder, sowohl Knaben als Mädchen, in Dörfern und Städten sollen +vom 5. bis 14.+ Lebensjahre in die Schule geschickt werden, nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer. Täglich soll 3 Stunden am Vormittag und 3 Stunden am Nachmittag Unterricht gehalten werden, nur die Nachmittage am Mittwoch und Samstag sind frei. In der +Erntezeit+ werden auf dem Lande 6 Wochen, in der Stadt 4 Wochen frei gegeben. Auch in den Ferien haben die Lehrer täglich 2 Stunden vormittags Schule zu halten mit denjenigen Kindern, welche nicht mit häuslichen Arbeiten beschäftigt sind. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, sollen für jede +versäumte+ Stunde zum erstenmal 1 Groschen, zum zweitenmal 2 Groschen, zum drittenmal 3 Groschen und so fort bis 6 Groschen als Strafe zahlen; und wenn noch ferner Halsstarrigkeit verspürt würde, soll diese Strafe von jeder Stunde fortgesetzt werden. Das Geld soll von den Gerichtspersonen eingezogen, zum Ankauf von Büchern, Federn und Tinte für die armen Kinder sowie zur Belohnung der fleißigen Schüler verwendet werden.

3. (+Einteilung in Klassen.+) Jede Schule muß in 3 +Klassen+ eingeteilt werden. Der Lehrer soll wie auch jeder Schüler sein eigenes Buch haben, und zwar kein anderes als die vorgeschriebenen. Die Fibel und das Lesebüchlein werden einmal jedem Kinde von der fürstlichen Herrschaft umsonst gegeben. Der +Stundenplan+ soll auf einem ganzen Bogen aufgeschrieben und sichtbar im Schulzimmer aufgehängt werden. In den einzelnen Stunden darf nichts anderes vorgenommen werden, als was vorgeschrieben ist. Der Vormittagsunterricht wird mit +Gebet+ (Morgengebet, Glauben, Vaterunser) angefangen und mit Gebet oder Gesang geschlossen. Desgleichen der Nachmittagsunterricht. Jeden Freitag nach der Wochenpredigt findet eine allgemeine +Repetition+ des Wochenpensums statt.

4. (+Unterrichtsfächer.+) Außer Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen soll auch der „+Unterricht in den natürlichen Dingen+“ betrieben werden. Reyher schrieb hierfür ein eigenes Buch. Dasselbe hat 4 Teile. Der +erste+ handelt 1. von dem gestirnten Himmel nach dem Ptolemäischen System; 2. von den Erscheinungen zwischen Himmel und Erde (Kometen, Sternschnuppen, Irrlichtern); 3. vom Erdreich, von Mineralien und Bodenarten; 4. von Kräutern und Bäumen (Die Kräuter sollen in einem nahen Garten gezogen oder gedörrt auf Papier genäht werden); 5. von den Tieren; 6. vom Menschen; 7. von der Seele. Der +zweite+ Teil umfaßt die Geometrie und enthält eine treffliche Anleitung zum Zeichnen und Messen mit 35 geometrischen Figuren. Anschauung und praktischer Versuch ist in den Vordergrund gestellt. Der +dritte+ Teil gibt Belehrung über die Obrigkeit, Gesetze, Rechte, Steuern, Münzen usw. Alles, was man da zeigen kann, soll den Kindern gezeigt werden: Dorf, Stadt, Kreis, Grenzstein, Graben, Raine, Malbäume u. dgl. Der +vierte+ Teil „von etlichen Hausregeln“ gibt gute Lehren für Hausherren, Hausfrauen und Hausgenossen. Dieses Buch ist das +erste+ Realienbuch für deutsche Schulen und ist auf Anregung von Ratke und Comenius zurückzuführen, mit dessen ~orbis pictus~ es gleichzeitig erschien.

5. (+Lehrer.+) Die Lehrer sollen ihre Talente bei allen Schülern treulich anwenden, sich nicht durch den Undank der Welt oder andere äußere Beschwerlichkeiten von ihrer +Treue+ abschrecken lassen, sondern nächst dem Schutze der Obrigkeit sich ihres guten Gewissens und des göttlichen Beistandes trösten. Wo mehrere Lehrer an einer Schule sind, sollen sie sich +friedlich+ miteinander vertragen, gegen die Vorgesetzten den gebührenden Respekt und Gehorsam erweisen. Die +Zucht+ soll so gehandhabt werden, daß die Kinder nicht durch allzu große Schärfe schüchtern, noch durch allzu große Lindigkeit ungehorsam gemacht werden. Der Schulkatalog, der den Namen, den Eintritt und die Fortschritte eines jeden Kindes enthält, soll allezeit richtig geführt werden. Auch sollen die Lehrer ein besonderes Register haben, in welchem sie täglich verzeichnen, wann ein Kind aus der Schule bleibt und aus welchem Grunde.

6. (+Prüfung.+) Jedes Jahr soll 8 Tage vor der Ernte eine allgemeine Prüfung gehalten werden. Drei Tage vorher soll der Lehrer dem Pfarrer eine Tabelle einschicken, in welcher die Namen, Anlagen, Kenntnisse und Versäumnisse der Kinder anzuführen sind, auch angegeben werden muß, wie weit sie im Katechismus und in den einzelnen Fächern gekommen sind. Bei der Prüfung selbst soll der Pfarrer die Schreib- und Rechenhefte nachsehen, ob die Arbeiten gut geschrieben, ob und wie sie korrigiert sind. Hieran schließt sich eine mündliche Prüfung, die sich auf Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen erstreckt. Die zur Entlassung reif befundenen Kinder werden dann vom Pfarrer ermahnt, sich der Gottesfurcht und der guten Sitten zu befleißigen, und geloben dies mit ihren Eltern durch Handschlag. Fleißige Kinder sollen hierbei durch kleine Geschenke, auch Geldspenden, ausgezeichnet werden.

Der Methodus zeitigte in Gotha die besten Früchte, so daß es in Deutschland allgemein hieß: „Des Herzogs Ernst Bauern sind gelehrter als anderswo die Städter und Edelleute.“ Andere Länder (wie Braunschweig, Lüneburg, Hessen) nahmen ihn für ihre Schulordnungen zum Vorbilde.

Das Verhalten der Jugend +außerhalb+ der Schule regelte er durch die Verordnung v. J. 1654 „Kurze Anleitung, wie die Schuljugend in und außer den Schullektionen sich zu verhalten hat.“ Diese Anleitung enthielt Vorschriften über das Benehmen beim Aufstehen, Gehen zur Schule, Mittagessen, im Hause, in der Kirche, dann auch beim Spiele, Beten, Abendessen und Schlafengehen; sie mußte an jedem Orte angeschlagen und beim Schulexamen im Beisein der Ortsbehörde vorgelesen werden. Die aus der Schule +entlassenen+ Kinder wurden gezwungen, an einem regelmäßigen Fortbildungsunterricht „in der Religion und in den natürlichen Dingen“ teilzunehmen; für die Fortbildung in der Religion war die sonntägliche Kinderlehre bestimmt, für den Unterricht in den Realien wurden wöchentlich 3 Stunden festgesetzt.

=3. Sorge für den Lehrerstand.= Hatte der „Schulmethodus“ und die „Anleitung“ für den inneren Ausbau der Volksbildung gesorgt, so sorgte der Herzog nicht minder auch äußerlich für die Volksschule.

~a.~ Ein +Kapital+ von 27000 Gulden stiftete er schon zu Anfang seiner Regierung zur Verbesserung der Lehrerbesoldungen und zur Anschaffung der nötigen Abc- und Lesebücher für die Schulkinder. Jeder Volksschullehrer seines Landes erhielt außer freier Wohnung, freiem Holz und Brotkorn wenigstens 600 Mark; eine Fibel und ein Lesebuch erhält noch heute jedes schulpflichtige Kind unentgeltlich.

~b.~ Die jährliche Anmietung und Kündigung der Lehrer hob er auf, der von der Gemeinde gewählte Lehrer wurde nunmehr vom Staate +ständig+ angestellt.

~c.~ Für die Witwen der Lehrer gründete er eine staatliche +Witwenkasse+. Der Anlaß hierzu war ein Besuch des Herzogs in der Schule zu Reinhardsbrunn; der Herzog fand den Lehrer arm und krank im Bette, und doch unterrichtete der Kranke die um sein Bett stehende Kinderschar so eifrig, daß der Herzog zu Tränen gerührt wurde.

~d.~ In seinem Testamente ermahnt er die Erben, die Schulen in gutem Zustande zu erhalten, besonders dadurch daß man solche Personen, die Lust zum Lehramte haben, unterstütze und zum Schulamte in einer Anstalt +vorbereite+. Aber erst 1780 konnte das Lehrerseminar in Gotha errichtet werden.

=2. Kurfürst Joachim II.= (1535–1571).

Joachim II. ist der +erste+ Fürst aus dem Hause Hohenzollern, der in seinen Verordnungen auch der +Schulen+ gedenkt. In seiner „Kirchenordnung“ v. J. 1540 sagt er: „Schulen sind zur Erhaltung der christlichen Religion und guter Zucht notwendig. Weil aber dieselben etliche Zeit in Verfall geraten sind, wollen wir, daß sie in allen Städten und Märkten wieder eingerichtet und verbessert werden.“ Diese Kirchenordnung setzt das Vorhandensein der Schulen voraus, versteht aber unter Schulen solche, die in Städten sich befinden und in denen neben den Elementarfächern Latein gelehrt wurde.

Auch ist von ihm die erste +Schulaufsichtsbehörde+ eingesetzt, das „Konsistorium“ (1552), welches aus 5 geistlichen und weltlichen Räten bestand, die zugleich dem Berliner Kammergericht angehörten. Dieselben mußten die Provinzen bereisen, um Kirchen- und Schulvisitationen vorzunehmen; innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren mußten sämtliche Schulen des Landes besucht sein.

=3. Kurfürst Johann Georg= (1571–1598).

Johann Georg nahm ebenfalls auf das Schulwesen in den +Städten+ Bedacht. In seiner „Visitations- und Konsistorialordnung“ v. J. 1573 bestimmt er folgendes. „Die Obrigkeiten jeden Ortes sollen Schulen ordentlich bauen. Die Pfarrer sollen öffentlich die Eltern ermahnen, daß sie die Kinder, sobald sie nur altershalber tauglich dazu sind, in die Schulen schicken, damit diese den gottlosen Müßiggang meiden und in Gottesfurcht und guter Zucht wohl erzogen werden. Die Schulmeister und ihre Gehilfen sollen nicht nach Gunst, sondern wegen ihrer Geschicklichkeit und ihres christlichen Wandels mit Bewilligung der Pfarrer und Räte in Städten angenommen werden. Dieselben sollen sich der Kinder aufs trefflichste annehmen, sie im Katechismus und sonst in guten Künsten mit Fleiß unterrichten, auch die Gesänge in der Kirche mit denselben rechtzeitig einüben und in der Kirche singen.“ Um den Fleiß anzuregen, sollen die Kinder in Klassen eingeteilt und die Schule allmonatlich vom Pfarrer besucht werden. Die Zucht soll gelinde sein, mit Vernunft und Maß geschehen. Kinder und Eltern sollen den Lehrer werthalten und ehren, die Bürger sollen ihm seinen Lohn jedes Quartal unverzüglich und treu entrichten.

Eine besondere Sorgfalt wandte er auch den +Mädchenschulen+ zu, deren Errichtung er warm empfiehlt. „Die Jungfrauenschulen sind sehr nützlich und wohl erdacht. Darum sollen die Bürger ihre Töchter in denselben lesen, beten und geistliche Gesänge lernen lassen.“

Damit auch die Jugend in den +Dörfern+ nicht ohne allen Unterricht bleibe, sollte der Küster alle Sonntage des Nachmittags den Kindern den Katechismus vorlesen, durch Fragen erklären und sie beten lehren. Desgleichen soll er ihnen gute deutsche Psalmen vorsingen und sie in das Verständnis derselben einführen. Diese Bestimmung darf als der Anfang der späteren Volksschule gelten.

=4. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst= (1640–1688).

Der Große Kurfürst hat zur Förderung des Schulwesens beigetragen, 1. durch +Verordnungen+ und 2. durch +Gründungen+ von Schulen.