Part 8
Bemerkenswert sind seine goldenen Regeln:
„Der Unterricht sei so +angenehm+, als er seiner Natur nach sein kann! Erst die +Sache+, dann das Wort! Nicht viel, aber mit +Lust+! Nicht viel, aber in elementarer +Ordnung+! Nicht viel, aber lauter +nützliche+ Kenntnisse!“
=4.= Zu =tadeln= ist:
~a~) der +konfessionslose+ Religionsunterricht;
Die Erbauungsstunden wurden zu Dessau unter abgeschmackten Gesängen und seichten Moralreden abgehalten und waren für Christen, Juden und Mohammedaner berechnet.
~b~) der Mangel an +nationaler+ Erziehung;
Wie Basedow +keine Rücksicht+ nahm auf eine bestimmte Konfession, so auch nicht +auf das Vaterland+, dem der Zögling angehörte: von den +Pflichten gegen Fürst und Vaterland+ sollte +nie die Rede+ sein. Nicht zu Christen und Staatsbürgern, sondern zu Menschen und Weltbürgern wollte er die Schüler herangebildet wissen.
~c~) die spielende, +oberflächliche Art+ des Lernens;
Die Buchstaben wurden von einem +Zuckerbäcker+ hergestellt und zur Belohnung verzehrt. Keine Lektion dauerte länger als eine +halbe+ Stunde. Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden fanden Übungen im Fechten, +Tanzen+, in Papp- und Holzarbeit statt. Memoriert wurde +nichts+. So war das Lernen nicht ernste, charakterbildende Geistesarbeit, sondern führte zu Tändelei, Verzärtelung und Verweichlichung der geistigen Kräfte. Basedow vergaß, daß der Unterricht auch dadurch erziehlich wirken muß, daß er an ernste Beschäftigung, an angestrengtes Nachdenken, an Überwindung von Schwierigkeiten gewöhnt.
~d~) die große +Menge+ der Unterrichtsgegenstände;
Während Rousseau die Unterrichtsstoffe möglichst beschränkt und Basedow selbst in seinen Schriften vor dem „zuviel“ warnt, sollten die Schüler in Dessau +alles+ lernen, was im praktischen Leben nur irgendwie +Nutzen+ bringen kann. Auf dem Lehrplan des Philanthropins standen außer den alten und neuen Sprachen und den Realien noch: Gesundheitslehre, Acker- und Wiesenbau, Wein- und Seidenbau, Bienenzucht und Waldkultur. Bei dieser Menge von Fächern konnten die Zöglinge keines gründlich lernen.
~e~) die vielfach +laxe+ Disziplin.
Der +Mangel an ersten Zuchtmitteln+ mußte eine +lockere Disziplin+ hervorrufen. Herder sagt: „Mir kommt alles erschrecklich vor, wie ein Treibhaus oder wie ein +Stall voll menschlicher Gänse+, und ihm, den ich persönlich kenne, möchte ich +keine Kälber+ zu erziehen geben, geschweige denn Menschen.“
IV. Anhänger Basedows.
~A.~ Nationalistische Richtung.
=1. Campe= (1746–1818).
=1. Leben.= Joachim Heinrich Campe, geboren zu Deensen in Braunschweig, war Feldprediger zu Potsdam, darauf Erzieher Wilhelms und Alexanders v. Humboldt und 1777–78 Leiter des Dessauer Philanthropins. Er ist der eigentliche Schriftsteller des Philanthropinismus.
=2. Schriften.= Von diesen sind bemerkenswert:
~a~) Das sogenannte „+Revisionswerk+“, 16 Bände, ein Sammelwerk für Erziehung und Unterricht.
~b~) Viele +Jugendschriften+ und Reisebeschreibungen, wodurch er den Grund zu der Kinderliteratur und dem Jugendschriftenwesen gelegt hat. Unter diesen ist besonders hervorzuheben:
~c~) „+Robinson der Jüngere+“, Übersetzung und Bearbeitung einer Seemannsgeschichte des Engländers Defoe.
Campe hat das englische Vorbild leider verschlechtert und namentlich die poetische Seite des Robinson ganz unbeachtet gelassen. Daniel +Defoe+ zeigt (ähnlich wie Chr. v. Schmid in seinem „Gottfried der junge Einsiedler“), in welcher Weise der Einsame Gott kennen und lieben, wie er beten und sich heiligen lernt. +Campe+ stellt dar, wie der Mensch sich +durch Nachdenken+ und +eigene Kraft+ hilft und sich allmählich allerlei Bequemlichkeiten verschafft. Daher war auch Campes „Robinson“ das +Lieblingsbuch Rousseaus+, es ist das erste Buch, welches Emil lesen soll.
=3. Beurteilung.=
~a~) Campe predigt in allen seinen Schriften den flachsten +Unglauben+. Das große Werk der Erlösung ist ihm ein verschlossenes Buch. Jedes positive Glaubensbekenntnis haßt er aus Grund der Seele.
~b~) Er betont beständig das +materiell Nützliche+. Was ihm materiell nicht nützt, das soll der Mensch nicht treiben, der Schüler nicht lernen. Seine niedere Auffassung des Lebens bekundet er in dem Ausspruche: „Derjenige, der die Kartoffeln bei uns eingeführt, hat sich ein größeres Verdienst erworben als der Dichter der Ilias und Odyssee.“
=2. Salzmann= (1744–1811).
=1. Leben.= Christian Gotthilf Salzmann wurde zu Sömmerda bei Erfurt geboren. Nachdem er 3 Jahre Lehrer am Dessauer Philanthropin gewesen, errichtete er 1784 zu +Schnepfenthal+ bei Gotha eine eigene Erziehungsanstalt. Er erstrebte +Gesundheit+ des Körpers, +Klarheit+ des Geistes und +Frieden+ des Herzens -- aber ohne positives Christentum. Da er die Abgeschmacktheiten Basedows vermied, auf eine vernünftige Körperpflege hielt und die Kräfte des Geistes am Realen zu entwickeln suchte, so erhielt sich seine Anstalt in der Gunst des Publikums. Sie besteht noch heute.
=2. Schriften.= Unter seinen Schriften sind zu nennen:
~a~) „+Konrad Kiefer+ oder Anweisung zu einer vernünftigen Erziehung der Kinder.“ (Der deutsche Emil.)
~b~) Das ironische „+Krebsbüchlein+ oder Anweisung zu einer unvernünftigen Erziehung der Kinder“.
Dasselbe enthält 90 Geschichten, in denen gezeigt wird, wie man den Kindern allerlei Unarten angewöhnen könne. Auf dem Titel ist ein Teich abgebildet, in welchem ein alter und drei junge Krebse sich befinden; darunter stehen die Worte: „Ich werd’s tun, mein Väterchen, wenn ich zuvor sehen werde, daß du es tust.“
~c~) Das „+Ameisenbüchlein+ oder Anweisung zu einer vernünftigen Erziehung der Erzieher“.
Auf dem Titelblatt sind Ameisen abgebildet, welche sich um Ameisenlarven bemühen (Lehrer); darüber in der Luft unbesorgte Ameisen (Eltern). Stellen: „Was der Mensch will, das kann er; und wenn er sagt: ich kann nicht, so will er nicht.“ „+Von allen Fehlern und Untugenden seiner Zöglinge muß der Erzieher den Grund in sich selbst suchen.+“ Salzmann nennt diesen Satz sein +Symbolum+ und erklärt ihn in folgender Weise: „Dieses Symbolum ist nicht so zu verstehen, als ob die Unarten der Schüler nicht auch andere Ursachen hätten. Die Erzieher aber machen sich oft der Fehler ihrer Zöglinge schuldig, 1. weil ihnen die +Geschicklichkeit abgeht+, ihren Zöglingen dieselben abzugewöhnen; 2. weil sie denselben wirklich Anleitung dazu geben durch ihr +Beispiel+; 3. dadurch, daß sie willkürliche, +unnatürliche Vorschriften+ und Regeln geben; 4. dadurch daß sie die +Eigenheiten+ der Zöglinge für Untugenden ansehen und zu den +Fehlern+ rechnen.“
=3. Guts-Muts= (1759–1839).
=1. Leben.= Guts-Muts wurde in Quedlinburg geboren. Nachdem er seine Studien in Halle vollendet, erhielt er eine Stelle als Hauslehrer in einer angesehenen Familie seines Geburtsorts. Als das Institut zu +Schnepfenthal+ errichtet wurde, brachte er seinen Schüler (+Karl Ritter+, den späteren berühmten +Geographen+) dorthin, trat selbst als Lehrer in die Anstalt ein und wirkte an derselben bis zu seinem Ende.
2. Hauptverdienste.
~a~) Er war ein bedeutender Förderer des +geographischen+ Unterrichts.
Für denselben schrieb er ein Lehrbuch und eine Methodik. +Karl Ritter+, der +Schöpfer der vergleichenden Erdkunde+, hat von ihm den ersten Anstoß zu seinen späteren hervorragenden Leistungen erhalten.
~b~) Er ist der Vater des +Schulturnens+.
Das deutsche Turnwesen als allgemeine +Volkssache+ hat Friedr. Ludw. +Jahn+ begründet, der 1811 auf der Hasenheide zu Berlin den ersten Turnplatz errichtete. Guts-Muts führte das Turnen in die deutsche +Schule+ ein. Um die +methodische+ Ausbildung des Turnens hat sich Adolf Spieß († 1858) verdient gemacht.
=4. Rochow= (1734–1805).
=1. Leben.= Der Freiherr Friedr. Eberhard von Rochow, geboren zu Berlin, widmete sich der militärischen Laufbahn und wurde +Offizier+. Bei Lowositz 1756 an der Hand verwundet, wurde er zur Heilung nach Leipzig gebracht, wo er zu dem Fabeldichter Gellert in innige Beziehungen trat. Auf dem Rückzuge aus Böhmen nach der verlorenen Schlacht bei Kolin 1757 abermals verwundet, mußte er seinen Abschied nehmen und widmete sich nun der Verwaltung seiner Güter +Reckan+, Gettin und Krane (bei Brandenburg). Betrübt über die Unwissenheit seiner Gutseingesessenen, die sich besonders in den Teuerungsjahren 1771 und 1772 zeigte, faßte er, angeregt durch Gellert und Basedow, den Plan, dem Volke durch +gründlichen Schulunterricht+ zum Gebrauche seiner +Vernunft+ zu verhelfen, ähnlich wie die Maus in der Äsopschen Fabel durch Zernagen des Netzes dem Löwen die Freiheit gab. Zu dem Zwecke berief er den tüchtigen Lehrer +Bruns+ nach Reckan, der in dem herrschaftlichen Schlosse eine Musterschule errichtete und an 60 Lehrer vorbildete. Sodann gründete er aus eigenen Mitteln viele neue Schulen und veröffentlichte mehrere pädagogische +Schriften+.
2. Schriften.
~a~) „+Unterricht+ für Lehrer in niederen Landschulen.“
„Ich denke doch nicht, daß man die Seele eines +Bauernkindes+ für ein Ding anderer Gattung hält als die Seelen der Kinder höherer Stände.“
„Es ist dem +Staate nicht nützlich+, wenn der +Bauer dumm bleibt+, nicht schädlich, wenn er klug und verständig wird.“
~b~) „+Instruktion+ für die Landschulmeister.“
„+Der Schulmeister muß fortstudieren+; er darf nicht aufhören, +selbst zu lernen+. Er muß sich auf jede Katechisation ordentlich vorbereiten.“ Für diese Vorbereitung stellt Rochow folgende +Regeln+ auf: „1. Man muß sich vor der Stunde genau fragen: Welches ist in diesem Stück die +Haupt+wahrheit? Denn über alle Wahrheiten kann man doch auf einmal nicht lehren. 2. Welchen Nutzen hat diese Wahrheit für +Kinder+? Wozu können +meine+ Kinder die Wahrheit gebrauchen? 3. +Wie frage ich am besten+, um durch Fragen auch die rechten Antworten zu bekommen? Welche +Neben+umstände, die mich von meinem Ziel abführen würden, lasse ich heute unerwähnt? Auf welche Hauptumstände, die zum Verständnisse der Wahrheit dienlich sind, gehe ich um so mehr ein? 4. Wie wende ich die Lehre auf das +sittliche Leben+ an?“
~c~) „+Der Kinderfreund+“, 1775; das erste gute Schullesebuch, welches sehr beifällig aufgenommen wurde und auch in katholischen Schulen Eingang fand.
=3. Verdienste.= Rochow sorgte
~a~) für gute +Schulhäuser+ und eine angemessene Ausstattung der Schulzimmer;
~b~) für geschulte +Lehrer+ mit ausreichendem Einkommen;
Mit Handwerkern und unwissenden Dienern („Bedienten“) sollte keine Schulstelle mehr besetzt werden.
~c~) für Einführung der +Naturwissenschaften+ als „gemeinnützige Kenntnisse“ oder „+Realien+“ in die Volksschule;
Doch gab er ihnen keine besondere Lehrstunden, sondern zog beim +Leseunterricht+ passende Lesestücke aus der Naturkunde heran. +Rochow benutzte+ überhaupt die +Leseübungen gern+ dazu, um die Kinder in mancherlei Sachen, selbst in der Religion, zu unterrichten oder zu befestigen.
~d~) für Verbesserung der +Unterrichtsmethode+.
α) Der Unterricht der neu eintretenden Kinder sei so +sinnlich und angenehm+ wie möglich und nicht von vornherein Bücherunterricht.
β) Der Unterricht muß überhaupt +anschaulich+-entwickelnd sein und sich der +katechetischen+ Lehrform bedienen, um das Verständnis zu fördern. Das Lernen ohne Verständnis nützt dem Menschen ebensowenig, als ihn das Essen ohne Verdauung körperlich stärkt.
γ) Zur Bildung des Verstandes und der Sprache soll der Lehrer +Denk-+ und +Sprechübungen+ an das Lesestück knüpfen.
δ) In der Oberklasse ist tuliche +Konzentration+ der Lehrgegenstände anzustreben.
=4.= Zu =tadeln= ist:
~a~) die +einseitige+ Bildung des +Denkvermögens+.
Rochow wollte +kluge und verständige Landleute+ heranbilden und deshalb die Jugend vornehmlich zum Denken anleiten. +Gemüt+ und +Wille+ wurden +wenig+ berücksichtigt.
~b~) der +verkümmerte Religionsunterricht+.
Zwar soll der Glaube an Gott eine Grundlage des Unterrichts bilden, allein dieser Glaube soll aus der +Vernunft+ abgeleitet werden und die Sittenlehre sich nur auf den Verstand gründen. Die Bibel ist ihm nur ein Unterrichtsbuch wie andere und +Christus+ ein +weiser Lehrer+ wie andere; die Erlösung durch den Kreuzestod erkennt er nicht an. Rochow steht somit ganz +außerhalb des Christentums+, und die einseitige Bildung des Denkvermögens in seinen Schulen enthielt eine um so größere Gefahr, als das Gegengewicht positiv-christlicher Unterweisung und gemütbildender Religionsübung fehlte.
B. Die christlich-gläubige Richtung.
=1. Hecker= (1707–1768).
Julius Hecker, Sohn des Rektors Hecker zu Werden a. d. Ruhr, war zuerst Lehrer am Franckeschen Pädagogium zu Halle, dann Inspektor des Waisenhauses in Potsdam, zuletzt 30 Jahre Prediger an der Dreifaltigkeitskirche in +Berlin+.
Er gründete außer vielen Freischulen für die Armen 1739 in seiner Pfarrei eine +Volksschule+ mit 6 Lehrern, welche sich allmählich zu einer „ökonomisch-mathematischen Realschule“ (+ohne Latein+) erweiterte. So wurde Hecker der +Gründer+ der +Gewerbe-+ und +Realschulen+. Im Jahre 1748 eröffnete er an seiner Realschule einen Kursus für auszubildende Elementarlehrer. Dieses Heckersche Seminar wurde 1753 zum Königlichen kurmärkischen Landesseminar erhoben und war +die erste staatliche Lehrerbildungsanstalt Preußens+. 1825 wurde es nach Potsdam, 1851 nach Köpenik verlegt. So ist Hecker auch der Vater der preußischen +Lehrerseminarien+ geworden.
In seinen Bestrebungen wurde er nicht wenig +unterstützt+ durch +Friedrich den Großen+. Die Mahnung Friedrich Wilhelms I.: „Er muß den Leuten auf der Friedrichsstadt +Jesum+ predigen und sich der +Jugend+ annehmen, denn daran ist das meiste gelegen“ -- hat Hecker treulich befolgt.
=2. Hähn= (1710–1789).
Wie Rochow an Bruns, so hatte Hecker an Hähn einen tüchtigen Helfer. Hähn war Theologe und zuerst Lehrer am Halleschen Waisenhause, dann von 1753 an Inspektor der +Heckerschen+ Realschule und starb als Konsistorialrat in Aurich.
Er wollte allen Unterricht in logisch geordneter Aufeinanderfolge behandelt wissen. Daher kam er auf den Gedanken, für die einzelnen Unterrichtsfächer tabellarische Übersichten zu entwerfen (+Tabellarmethode+). Diese Tabellen sollten während des Unterrichts mit den +Anfangsbuchstaben+ der Wörter (daher auch Literalmethode genannt) angeschrieben, dann von den Schülern abgeschrieben und auswendig gelernt werden.
Mit dieser Methode konnten +nur Meister+ wie +Hähn+ selbst und später +Felbiger+ Erfolge gewinnen. Im allgemeinen verdient das Verfahren +mechanisch+, +unnatürlich+ und +geisttötend+ genannt zu werden. Trotzdem erlangte die Tabellarmethode, allerdings nur für kurze Zeit, zahlreiche Anhänger.
=3. Felbiger= (1724–1788).
=1. Leben.= Johann Ignaz von Felbiger, geboren zu Groß-Glogau als Sohn des Kaiserlichen Postmeisters von Felbiger, studierte in Breslau Theologie, trat in das Stift der Augustiner-Chorherren zu +Sagan+ und ward 1758 +Abt+ desselben. In dieser Eigenschaft hatte er die Aufsicht über das Schulwesen der Stadt und einer Anzahl dazu gehöriger Dörfer. Die +Religiosität+, +Bildung+ und +Gewerbetätigkeit+ des +gemeinen Volkes+ durch +Unterricht+ zu heben, war sein einziges Bemühen. Nachdem er die unter Hecker aufblühende Realschule in Berlin besucht, wurde er der erfolgreichste Vertreter der Tabellar- oder Literalmethode, die deshalb auch +Sagansche Methode+ genannt wird.
Eine königliche Verordnung übertrug ihm 1763 die besondere Aufsicht über die katholischen Schulen +Schlesiens+. Felbiger verfaßte infolgedessen das „+Landschul-Reglement+ für die +Römisch-Katholischen+ des souveränen Herzogtums +Schlesien+ und der Grafschaft Glatz“, welches von Friedrich dem Großen am 3. November 1865 unterzeichnet wurde. Auf Felbigers Vorschlag wurden ferner die +Lehrerbildungsanstalten+ zu Leubus, Grüssau, Rauden und Breslau (1765) gegründet. Auch im Amte stehende Lehrer mußten diese Anstalten 6 Wochen lang besuchen.
Im Jahre 1774 wurde Felbiger von der Kaiserin +Maria Theresia+ nach +Wien+ berufen zur Einrichtung des deutschen Schulwesens in +Österreich+. Hier machte er sich verdient durch die Ausarbeitung der „Allgemeinen +Schulordnung+“.
In diesem Plane verlangt Felbiger:
1. die allgemeine +Schulpflicht+;
2. die Einrichtung von +Normal+-, +Haupt+- und +Trivial+schulen. Eine Normalschule (Musterschule) soll sein in jeder Provinz, eine Hauptschule (Mittelschule) in jedem größeren Distrikte, eine Trivialschule (einfache Volksschule) in jeder Gemeinde;
3. die strenge +Verpflichtung der Geistlichen+ zum Katechisieren, d. h. zur Erteilung des +Religions+unterrichts;
4. die Bildung des +Verstandes+ gegenüber der des Gedächtnisses. -- Das waren kräftige Keime zu fernerer Entwicklung.
Nach dem Tode der edlen Kaiserin (1780) wurde Felbiger von Joseph II. auf die Propstei Preßburg (Ungarn) verwiesen, woselbst er im Jahre 1788 starb.
=2. Schriften.= Felbiger verfaßte u. a.
~a~) „+Eigenschaften+, Wissenschaften und Bezeigen rechtschaffener Schulleute.“
(Die erste katholische Volksschulkunde.)
~b~) Den Saganer +Katechismus+ in 3 Ausgaben (für Unter-, Mittel- und Oberstufe) und eine +Bibl. Geschichte+.
=3. Pädagogik.= In seinen Schriften betont Felbiger folgende fünf Stücke:
~a~) den +Zusammenunterricht+ und das Zusammenlernen gegenüber dem bisher üblichen Einzelunterricht;
Die weiteren notwendigen Folgen dieser Forderung waren: gleiche Lesebücher und Einteilung in Klassen. Auf das Zusammenlesen oder +Chorlesen+ legte er +großes Gewicht+. Ganz wie Rochow liebte er +viele Leseübungen+. Er sagt: „Es werden den Schülern zu eben der Zeit, da sie der Lehrer +bloß im Lesen zu üben scheint, eine Menge nützlicher Kenntnisse+ auf die leichteste Art beigebracht.“
~b~) das +Katechisieren+, wobei der Katechet besonders die Religionswahrheiten erklären, erläutern, zergliedern, erweisen und auf den +Willen einwirken+ lassen soll;
~c~) die Anwendung der +Tabellarmethode+ zur Einprägung des Erklärten;
~d~) mit dem Buchstabier- und Leseunterricht soll zugleich das +Schreiben+ verbunden und beim Erlernen der +Buch+staben die +genetische+ Ordnung eingehalten werden;
~e~) für die +Schulordnung+ führte Felbiger besondere +Kommandowörter+ und +Zeichen+ (z. B. das Emporstrecken der Finger) ein. Rücksichtlich der +Schulzucht+ empfiehlt er nachdrücklich +Humanität+.
Er untersagte seinen Lehrern, die üblichen barbarischen und ehrverletzenden Strafen anzuwenden, z. B. +Knieen+ auf +dreieckigen Scheiten Holz+ oder auf +Erbsen+, Reiten auf einem Esel mit Wiegenläufen, Tragen von +Eselsohren+ und +Strohkränzen+. Nur für grobe Vergehen sollte die Züchtigung mit der Rute beibehalten werden. Er untersagte seinen Lehrern, die üblichen barbarischen und ehrverletzenden Strafen anzuwenden, z. B. +Knieen+ auf +dreieckigen Scheiten Holz+ oder auf +Erbsen+, Reiten auf einem Esel mit Wiegenläufen, Tragen von +Eselsohren+ und +Strohkränzen+. Nur für grobe Vergehen sollte die Züchtigung mit der Rute beibehalten werden.
=4. Verdienste.= Felbiger ist der Reformator des kath. Schulwesens im Osten der preußischen Monarchie. Insbesondere ist ihm als Verdienst anzurechnen:
~a~) daß er die Fahne der +christlichen+ Volksschule bei allen seinen Verbesserungen fest und hoch hielt, obschon er in einer Zeit seichter Aufklärung lebte;
~b~) daß er +besseren+ Lehrmethoden und einer +humanen+ Disziplin Eingang in die Schulen verschaffte;
~c~) daß er die dauernde Aufmerksamkeit der +Staatsbehörden+ auf die Wichtigkeit des Volksschulwesens und die Notwendigkeit der Einrichtung von Seminarien lenkte.
=4. Kindermann= (1740–1801).
Wie Hecker an Hähn, so hatte Felbiger an Ferdinand Kindermann, Dechant zu +Kaplitz+ in Böhmen, einen treuen Anhänger. Was dieser bei Felbiger in Sagan gesehen, verstand er in seiner Pfarrschule alsbald in sehr wirksamer Weise ins Werk zu setzen. Kindermann ging vor allem darauf aus, das +Interesse der Eltern an der Schule+ zu gewinnen und zwar durch eine +gefällige Handschrift+ und +schönen Gesang+ der Kinder. Die Pfarrschule zu Kaplitz wurde bereits 1773 zu einer Normalschule erhoben und zog durch ihren Ruhm die Aufmerksamkeit vieler auswärtigen Schulbehörden auf sich. Von der Kaiserin Maria Theresia wurde er zum +Landes-Oberschulinspektor+ in Böhmen ernannt und unter dem bedeutsamen Namen „+Ritter von Schulstein+“ in den Adelstand erhoben. Er starb 1801 als +Bischof von Leitmeritz+.
Zu den eigentümlichen Verdiensten Kindermanns gehört insbesondere der von ihm ausgeführte schöpferische Gedanke, mit den Volksschulen den +Industrie-Unterricht+ planmäßig zu verbinden. Kindermann wollte dadurch ~a.~ den Eltern die Zahlung des +Schulgeldes+ erleichtern; ~b.~ den Lehrern die Möglichkeit verschaffen, ihre +Einkünfte+ zu vermehren und die freie Zeit nützlich auszufüllen; ~c.~ seinen Gegnern aber den +Vorwurf+ abschneiden, er bilde gelehrte Bauern aus, welche später für die Arbeit nichts mehr taugten. +Stricken+, +Nähen+ und +Spinnen+ waren die Beschäftigungen für die Mädchen; +Obstbaum-+, +Seiden-+, +Bienenzucht+ und +Gemüsebau+ die Arbeiten für die Knaben.
V. Förderung des Schulwesens unter den Königen Friedrich II. und Friedrich Wilhelm II.
=1. Friedrich II.= (1740–1786.)
1. Kaum hatte Friedrich den Thron seines Vaters bestiegen, so gaben sich manche der Hoffnung hin, es werde nunmehr inbezug auf das Schulwesen alles wieder auf den alten unordentlichen Fuß kommen. Da erließ er die Edikte von 1740 und 1741, in welchen er erklärte, daß „alle von seines Vaters Majestät in Schulsachen erlassenen Befehle und Verordnungen in +Kraft+ sein und bleiben sollten“, daß „keine Veränderung, unter welchem Vorwande es auch sein möchte, bei dem Schulregiment vorgenommen werden sollte“. Im Jahre 1742 erschien ein Edikt, in welchem der König die lässigen Lehrer zum +Fleiße+ ermahnt.
In demselben heißt es: „Da die Schulmeister statt der Eltern sind, so sollen sie sich der Jugend aufs treulichste annehmen, sie im Katechismus und in anderen guten Künsten eifrig unterrichten, auch die Gesänge mit Fleiß einüben. Diejenigen handeln ganz verkehrt, welche meinen, die Jugend sei mit dem Auswendiglernen möglichst zu verschonen. Von demjenigen, was gelernt wird, muß der Sinn der Worte nach und nach erklärt werden.“
2. Im Jahre 1754 erließ der König eine wichtige Schulordnung für +Minden+ und +Ravensberg+, aus welcher folgende Bestimmungen hervorzuheben sind.
1. Eltern und Vormünder +sollen+ ihre Kinder vom 5. oder 6. Jahre zur Schule halten.
2. Wer sein Kind nicht zur Schule schickt, soll zuerst durch Ermahnungen, dann durch +Polizeistrafen+ dazu veranlaßt werden.
3. Die Schulmeister sollen einen +Schulkatalog+ haben, enthaltend: Namen, Eltern, Wohnung, Alter, Schulbesuch.
4. Nur +geschickte+ Personen sollen Schulmeister sein und ihr Amt ohne Ärgernis verwalten, in der Nachfolge Christi leben, keine Wirtschaft halten, mäßig sein, weder Bier noch Branntwein verkaufen, noch Musik machen.
5. Auch die Lehrer der Winkelschulen sind zu +prüfen+.
6. Beim Katechismus ist +Sicherheit+ des Textes und des Verständnisses unter Benutzung des Großen Katechismus und der Spenerschen Erklärung zu erstreben.
7. Die Kinder sind zur wahren +Gottesfurcht+ anzuleiten und zum Gebete.
8. Die +Strafe+ geschehe „ohne Eifer“ zum Zwecke der Besserung.
9. Am Sonntag nachmittag findet eine +Katechisation+ über Predigt und Katechismus mit Erwachsenen und Kindern statt, unter Anwendung auf das Leben.
3. Als der König im Jahre 1759 nach der Niederlage bei Kunersdorf mit seiner Armee in der Mittelmark stand und gewahr wurde, wie schlecht die Jugend auf dem Lande unterrichtet werde, faßte er den Entschluß, sobald der Krieg zu Ende sei, dem großen Verderbnis der Landschulen abzuhelfen. Schon vor Abschluß des Friedens, am 8. Februar 1763, gab er von Leipzig aus den Befehl, daß die so schlecht bestellten Schulen auf dem Lande +verbessert+ und namentlich nicht mit so unerfahrenen Lehrern besetzt werden sollten. Im März 1763 schrieb er vor, daß in jedem Halbjahr eine +Revision+ der evangelischen und katholischen Schulen Schlesiens stattfinden sollte. Die beiden wichtigsten gesetzgeberischen Akte des Königs auf dem Gebiete des Volksschulwesens sind indes ~A.~ das General-Landschulreglement, ausgearbeitet vom Konsistorialrat Hecker in Berlin, und ~B.~ das Schulreglement für Schlesien, verfaßt von Felbiger, Abt in Sagan.
~A.~ Das General-Landschulreglement, 12. August 1763.
1. (+Zweck.+) Nach wiederhergestellter Ruhe wollen wir auf das wahre Wohlsein unserer Länder in allen Ständen Bedacht nehmen. Der Grund dazu muß gelegt werden durch eine vernünftige und christliche Unterweisung in den Schulen. In diesen soll der höchst schädlichen und dem Christentum unanständigen Unwissenheit abgeholfen und die Kinder zu geschickteren und besseren Untertanen erzogen werden.
2. (+Schulpflicht.+) Vom vollendeten 5. Jahre an sollen die Kinder in die Schule geschickt und so lange zur Schule gehalten werden, bis sie (etwa im 13. oder 14. Jahre) das Nötigste vom Christentum gefaßt haben, fertig lesen und schreiben und von demjenigen Rede und Antwort geben können, was ihnen in den Lehrbüchern beigebracht werden soll.
3. (+Schulzeit.+) Im Winter soll vormittags 3 Stunden (8–11 Uhr) und nachmittags 3 Stunden (1–4 Uhr) mit Ausnahme von Mittwoch und Samstag nachmittag Schule gehalten werden. Im Sommer soll täglich nur 3 Stunden Unterricht erteilt werden, entweder vormittags oder nachmittags. +Ferien+ werden +nicht+ gestattet. Des Sonntags soll für die noch unverheirateten Personen eine Wiederholungsstunde vom Geistlichen in der Kirche und eine vom Lehrer in der Schule gehalten werden. Damit die Kinder nicht durch Viehhüten des Sommers von der Schule abgehalten werden, soll in den geschlossenen Orten möglichst ein eigener Viehhirte bestellt werden. Wo aber, wie in den Westfälischen Landen und in dem Wischer Lande in der Altmark, die Häuser zerstreut liegen, sollen die Kinder mit dem Viehhüten täglich wechseln oder es soll eine solche Veranstaltung getroffen werden, daß jedes Kind im Sommer dreimal wöchentlich zur Schule komme. Letzteres könne „füglich so geschehen, daß 2 Haufen der Kinder gemacht werden, davon der eine Haufe die drei ersten Tage in der Woche, der andere Haufe die drei letzten Tage in die Schule kommen müsse“.
4. (+Schulgeld.+) Jedes Kind bezahlt, bis es zum Lesen gebracht wird, 6 Pfennig, bis zum Schreiben 9 Pf. und, wenn es schreibt und rechnet, 1 Groschen wöchentlich; im Sommer ⅔ davon. Für unbemittelte Kinder zahlen die Kirchen- und Armenkassen das Schulgeld. Alljährlich soll an dem Michaelissonntage eine Schulpredigt über christliche Erziehung gehalten werden; nach derselben sollen freiwillige Beiträge gesammelt werden zum Besten der Landschulen, insbesondere zur Beschaffung von Büchern für arme Kinder.
5. (+Schulversäumnisse+ und +Schulkatalog+.) Bei der ersten Anzeige des Schulmeisters soll die Obrigkeit die säumigen Eltern durch Zwangsmittel anhalten, die Kinder zur Schule zu schicken. Sieht der Schulvisitator, daß die Eltern ihre Kinder in dem vergangenen Jahre nicht fleißig zur Schule gehalten, so soll er veranlassen, daß 16 Groschen Strafgelder zur Schulkasse gegeben werden. Um die Versäumnisse festzustellen, sollen in einer besonderen Liste, welche nur die Namen der Kinder enthält, diejenigen Kinder notiert werden, welche mit oder ohne Erlaubnis fehlen. Außer dieser Liste muß noch ein ordentlicher Schulkatalog geführt werden, welcher angibt: Vor- und Zunamen der Kinder, ihr Alter, ihre Eltern, ihre Wohnungen, Eintritt in die Schule, Fleiß, Fähigkeit, Führung und Abgang von der Schule.