Part 4
Er gründete eine große Studienanstalt zu +Wien+, wo er 1552–1556 verweilte und als Hofprediger das kaum noch glimmende religiöse Leben zu neuer Kraft entfachte. Auf Wunsch des Königs Ferdinand verfaßte er dort seinen berühmten +Katechismus+, der unter dem Titel erschien: „~Summa doctrinae christianae~“ (ohne Jahr). (Eine vermehrte und verbesserte Ausgabe desselben veröffentlichte Canisius 1567.) Einen Auszug aus diesem Katechismus verfaßte Canisius selbst i. J. 1561 unter dem Titel: ~Parvus catechismus catholicorum~. Von beiden Ausgaben erschienen bald Übersetzungen ins Deutsche, Italienische, Französische, Spanische, Englische, sodann ins Polnische, Griechische, Äthiopische, Indische und Japanische. Zwei Jahrhunderte hindurch hat der Katechismus des Canisius dem Unterrichte in Schulen und Kirchen gedient und allen folgenden Katechismusbearbeitungen zugrunde gelegen.
Außer dem großen Kollegium in Wien errichtete Canisius noch Studienanstalten in +Ingolstadt+, +Innsbruck+, +Augsburg+, +Dillingen+ und +Würzburg+ und war eine Zeitlang Provinzial der oberdeutschen Ordensprovinz, zu der diese Anstalten gehörten. 1580 begab er sich nach Freiburg (Schweiz), gründete auch hier ein Kollegium und übernahm die Kanzel der Hauptkirche daselbst. Vom Alter gebrochen mußte er 1588 seine öffentliche Tätigkeit einstellen. Schwere Leiden fesselten ihn bald an seine Klosterzelle, wo er 1597 am Feste des hl. Thomas sein tatenreiches Leben beschloß. Sein Grab befindet sich in einer Seitenkapelle der Kollegiatkirche in Freiburg.
Als man seinen Tod im Kollegium zu Luzern bei Tisch mitteilte, wurde sein Bruder Theodorich, der auch Jesuit war und sich zur Erholung gerade in Luzern aufhielt, vom Schlage getroffen, der ihn der Sprache und des Gedächtnisses beraubte. Mehr als 7 Jahre verlebte er in diesem traurigen Zustande, bis ihn der Tod i. J. 1605 von seinem Leiden erlöste.
Canisius verfolgte in seinem Leben wie in seinen Schriften vorwiegend +praktische Zwecke+: religiöse Belehrung des Volkes, Hebung des Unterrichts überhaupt, Belebung und Betätigung des religiösen Lebens im weitesten Umfange. Weit wichtiger als die Polemik gegen die protestantische Lehre erschien ihm die +positive Belehrung+ und Stärkung des religiösen Lebens bei den Katholiken selbst. Dieses Moment zieht sich durch alle seine Schriften hindurch. In letzteren zeigt er nicht bloß die innigste Vertrautheit mit der Hl. Schrift und eine ausgebreitete Kenntnis der Werke der Kirchenväter, sondern auch eine große Belesenheit in den Werken der protestantischen Theologen und durchweg die Frömmigkeit, Entschiedenheit und Milde eines echt apostolischen Mannes. Er wird in der Geschichte mit Recht als der „zweite Apostel Deutschlands“ gefeiert.
Nicht unerwähnt darf bleiben, daß er die Erziehungsbriefe des hl. +Hieronymus+ neu herausgegeben und so zu ihrer Verbreitung sehr viel beigetragen hat.
=3. Der hl. Karl Borromäus= (1538–1584).
1. Der Kardinal und Erzbischof von Mailand, Karl Borromäus, war eine +Heldengröße+ als Bischof und Schulmann. Schon seine heroischen Taten während der Pest zu Mailand haben seinen Namen unsterblich gemacht. Vorzügliches wirkte und erstrebte er auch auf dem Gebiete des niederen und höheren Unterrichts.
2. Ein Sprosse des berühmten Geschlechts der Borromäer in Oberitalien, reich begabt und ausgezeichnet durch Fleiß und Frömmigkeit, wandte er sich anfangs der juristischen Laufbahn, später aber dem geistlichen Stande zu. Mit 22 Jahren wurde er Erzbischof. Nach 24jähriger, ungemein emsiger und erfolgreicher Wirksamkeit raffte ihn, mit 46 Jahren, leider der Tod hinweg.
3. Gleich auf der ersten Provinzialsynode befahl der Erzbischof allen Pfarrern, den Kindern ihrer Pfarreien +Religionsunterricht+ zu erteilen. Er selbst ging in die Kirchen und hörte dem Unterrichte zu. Besonders tüchtige Katecheten schickte er in kleinere Städte und aufs Land.
4. Nach der zweiten Provinzialsynode veröffentlichte er die „+Satzungen und Regeln+ der Gesellschaft der Schulen christlicher Lehre“. Er hatte nämlich den großartigen Plan gefaßt, das gesamte Schulwesen durch die Verwendung aller tauglichen Lehrkräfte (Kleriker und Laien, Ledige und Verheiratete) unter geistlicher Leitung handhaben zu lassen. Diese Lehrkörperschaft nannte er „Genossenschaft der Schulen der christlichen Lehre“.
5. Zweckmäßig und genau wurde der +ganze+ Organismus geregelt. In den „Satzungen“ werden General- und Unterschulmeister, Prüfungskommissionen und Visitatoren eingesetzt, Konferenzen und Schulstrafen vorgeschrieben, untere Schulen, Stadtschulen, Bürgerschulen, Mittelschulen, Volksbibliotheken[1] usw. angeordnet. Der Unterhalt der Lehrer wurde sichergestellt. Karl gab einen großen Teil seines Einkommens als Beisteuer.
=4. Fénelon= (1651–1715).
1. Bischof Fénelon wurde auf dem Schlosse Lamothe Fénelon (Dordogne) geboren und widmete sich dem geistlichen Stande. Als Almosenier eines Damenvereins in Paris erteilte er zehn Jahre lang Mädchenunterricht. Sein eminentes pädagogisches Geschick führte zu seiner Berufung an den königlichen Hof. Hier wirkte er acht Jahre als Erzieher der königlichen Prinzen. Seine besondere Aufmerksamkeit wandte er dem begabten, aber leidenschaftlichen Enkel Ludwigs XIV., dem +Herzoge+ von +Burgund+ zu, der die Königswürde erben sollte. Es gelang ihm, diesen Prinzen vollständig umzuwandeln. Fénelon fiel jedoch in Ungnade und mußte sich nach Cambray (spr. Kañbräh) zurückziehen. Er wurde dort Erzbischof und lebte treu seinen Hirtenpflichten. Sein Zögling, der Herzog von Burgund, wurde seitens Ludwigs XIV. zum Mitregenten angenommen, fand aber schon früh einen jähen Tod. Damit war Fénelons schönste Lebenshoffnung vernichtet. Der Herr rief ihn bald in eine bessere Welt.
2. Fénelon war ein musterhafter +Erzieher+. Hatte der Prinz z. B. sich durch Leidenschaftlichkeit hinreißen lassen, so überschüttete er ihn nicht sofort mit Vorwürfen, sondern beobachtete anfangs ein trauriges Schweigen. Erst später traten ernste Vorstellungen hinzu. Fénelon befestigte in seinem Zöglinge die Überzeugung, daß auch der Regent ein Untertan Gottes sei und strenge Rechenschaft zu geben habe.
3. Als pädagogischer Schriftsteller trat Fénelon auf in den beiden Schriften: „Die Erlebnisse des +Telemach+“ und „Über die Erziehung der +Mädchen+“.
~a.~ Der „Telemach“, eine der frühesten Jugendschriften und noch gegenwärtig ein beliebtes Lesebuch für Anfänger im Französischen, ist ein unübertroffener Fürstenspiegel und enthält die Pflichten der Könige und die Rechte der Völker.
~b.~ Das zweite Werk ist klein, aber wichtig und wird noch heute gern gelesen. Bemerkenswerte Gedanken aus demselben sind:
„Die +Neugierde+ der Kinder ist ein Naturtrieb, der dem Unterrichte gleichsam den Weg bahnt.“
„Glaubet nicht, daß eure Fehler vor den Augen der Kinder +verborgen+ bleiben.“
„Was auch eine Mutter ihrer Tochter sagen mag, es wird durch das wieder ausgelöscht, was die Tochter sie im Widerspruch damit +tun+ sieht.“
„+Leere+ Drohungen, ohne daß man die Strafe darauf folgen läßt, werden verächtlich. Dagegen soll man immer weniger hart strafen als drohen.“
„Die Beschäftigungen der +Frauen+ sind für den Staat ebenso wichtig als die der Männer.“
[1] Der Borromäusverein sorgt noch heute für Verbreitung guter Bücher.
III. Neue Schulorden.
~A.~ Männliche Orden.
1. Der Jesuitenorden.
1. Der Stifter des Jesuitenordens ist der hl. +Ignatius von Loyola+. Bereits 33 Jahre alt, begann er seine Studien mit den Knaben der lateinischen Schule zu +Barcelona+. 1540 erfolgte mit sechs Gesinnungsgenossen in Paris die Gründung des Ordens. Die päpstliche Bestätigung betont ausdrücklich, daß der Jesuitenorden ein +Erziehungs-+ und +Unterrichtsorden+ sein solle. Der hl. Ignatius starb 1556.
2. Die Jesuiten gründeten +Kollegien+ (Erziehungsanstalten) als Internate und übernahmen +Gymnasien+, welche von externen Schülern besucht wurden. Ihre Studienordnung wurde 1599 veröffentlicht. 1600 bestanden schon 300 Kollegien!
3. Die Jesuitenschulen sind +Gelehrtenschulen+ und umfassen zwei Abteilungen. Die niedere Abteilung war eine Lateinschule oder +Gymnasium+, die höhere Abteilung eine +Akademie+ mit Philosophie und Theologie. Ein Jesuitengymnasium hatte 5 Klassen, welche nach den lateinischen Jahrespensen benannt wurden: ~Infima~, ~Grammatica~, ~Syntaxis~, ~Poëtica~, ~Rhetorica~. Der Unterricht war +Klassen-+, nicht Fachunterricht, jeder +Lehrer+ mußte seine +Schüler+ mindestens +3 Jahre behalten+, um ihre +Eigenart+ genau kennen zu lernen. (Vgl. Comenius.) +Die Unterrichts- und Umgangssprache+ war die +lateinische+. Für den Religionsunterricht war nur ½ Stunde in der Woche angesetzt, da der gesamte Unterricht von der Religion getragen sein sollte. Die Realien behandelte man in sog. Eruditionsstunden. Die +formale+ Bildung, Entwicklung der seelischen Anlagen und Kräfte, stand obenan.
4. Das Hauptaugenmerk blieb mit Recht auf die +Erziehung+ gerichtet. Hierbei wurden folgende Grundsätze beachtet:
~a~) Auf das +Beispiel+ des Lehrers wurde das +höchste Gewicht+ gelegt, denn „die Sitten der Lehrer prägen sich in den Schülern ab wie die Züge der Eltern in den Gesichtern der Kinder“.
~b~) Durch Anregung des +Wetteifers+ wurde auf das Ehrgefühl gewirkt. Jeder Schüler erhielt seinen ‚~aemulus~‘ oder Nebenbuhler.
~c~) Es ist besser, „den Zögling vor dem +Bösen zu bewahren+, als wegen des begangenen Bösen zu bestrafen“. Zur Beaufsichtigung nahm man wie bei Trotzendorf Schüler zu Hilfe, welche als Censoren, Dekurionen, Prätoren ihres Amtes walteten.
~d~) Die Schüler mußten in +derselben+ Art und Weise büßen, in welcher sie gefehlt hatten.
~e~) Es herrschte +strenge+ Zucht. Das einzige Mittel der körperlichen Züchtigung +war die Rute+, welche durch einen +eigenen Korrektor+ (Strafvollzieher oder Zuchtmeister), +der nicht Jesuit+ war, gehandhabt wurde.
5. Die Jesuitenschulen sind sehr +gelobt+ worden, aber auch von herbem +Tadel+ nicht verschont geblieben.
~a~) „Nimm an den Schulen der Jesuiten ein Beispiel, denn bessere gibt’s nicht,“ sagt +Baco von Verulam+. Der protestantische Rektor Körner nennt das Schulwesen der Jesuiten das +best+organisierte seiner Zeit und rühmt von ihnen: „Sie sind die ersten Pädagogen, die mit psychologischem Takte verfuhren, die nicht nach der Schablone bildeten, sondern +individuell+ entwickelten, für das +praktische+ Leben erzogen und dadurch dem ganzen Schulwesen im bürgerlichen und staatlichen Leben eine einflußreiche Stelle sicherten. Sie wußten eine +Sittenreinheit+ zu erzielen, wie sie auf keiner Schule des 16. oder 17. Jahrhunderts sich fand.“
~b~) Anderseits hat man ihnen nicht mit Unrecht vorgeworfen, daß die Volksschule sich der Fürsorge der Jesuiten nicht zu erfreuen hatte, die +Muttersprache+ vom Studium ausgeschlossen war und die Mathematik gänzlich vernachlässigt wurde. Auch konnte durch die peinliche gegenseitige Überwachung leicht Heuchelei und Spionage erzeugt werden und die Überreizung des Ehrgefühls zu Neid und Eifersucht führen.
Von 1773 an war der Orden 41 Jahre lang aufgehoben. Papst Pius VII. stellte ihn 1814 wieder her.
2. Der Piaristenorden.
1. Der Stifter dieses Ordens ist ein spanischer Priester, der hl. +Joseph+ von +Calasanz+ († 1648). Bei seinem Aufenthalte in Rom sah er das Elend und die gänzliche Verwilderung der Kinder armer Leute. Er faßte den Entschluß, Lehrer der +Armen+ zu werden.
2. 1597 +gründete+ Calasanz in der Wohnung eines befreundeten Pfarrers zu Rom eine Schule für +arme Kinder+. Unterrichtsgegenstände waren: Religion, Muttersprache, Rechnen und die Anfangsgründe des Latein. Weil die armen Kinder zu +frommen+ Christen herangebildet werden sollten, so nannte er seine Schulen „+fromme Schulen+“ und sich und seine Lehrpersonen „Brüder der frommen Schulen“ (~fratres scholarum piarum~) oder Piaristen.
3. 1612 hatten die frommen Schulen bereits 1200 Schüler. Es erfolgte die päpstliche +Bestätigung+ der Piaristen als kirchliche Genossenschaft. Zu den drei evang. Räten kam als vierte Verpflichtung: der Unterricht der +armen Kinder in der Religion+ und den nützlichen Wissenschaften.
Gegend die Intention des Stifters +erweiterten+ die Piaristen allmählich ihr Ziel. Sie übernahmen nicht nur Armenschulen, sondern auch Bürger- und Realschulen, Gymnasien, Seminarien und Pensionate. Gegenwärtig zählt der Orden ungefähr 200 Niederlassungen mit 2000 Mitgliedern.
4. +Grundsätze+ der Piaristen:
„Die Schüler müssen nach Schluß des Unterrichts von den Lehrern nach Hause +begleitet+ werden.“
„Es soll dem Gedächtnis junger Leute nichts eingeprägt werden, was nicht vorher ihr Verstand +erfaßt+ hat.“
„Über drei Tage nacheinander soll nie Unterricht gehalten werden; jeder +Donnerstag+ ist ganz unterrichtsfrei.“
„Es muß eine alles umfassende Liebe herrschen, vermöge deren man +allen Parteien+ im Herrn liebreich begegnet und für ihre +Wiedervereinigung+ betet.“
3. Die Schulbrüder.
1. Der hl. Johann Baptist de la Salle (geb. 1651 in Reims, Champagne) stiftete die Genossenschaft der Brüder der christlichen Freischulen (gnt. Schulbrüder).
La Salle eröffnete kurz nach seiner Priesterweihe zwei Freischulen für Knaben. 1681 vereinigte er die Lehrer dieser Schulen zu einem gemeinsamen Leben, nahm sie in sein eigenes Haus auf und gab ihnen eine Regel.
Um sich ganz dem Lehramte widmen zu können, legte la Salle sein Kanonikat in Reims nieder, verteilte sein Vermögen unter die Armen und stellte sich arm an die Spitze der armen Lehrbrüder. Diese widmeten sich ausschließlich den Elementar-Knabenschulen und lieferten namentlich tüchtige Landschullehrer. La Salle starb i. J. 1719. Er wurde 1888 selig und 1900 heilig gesprochen.
2. Die Schulbrüder erteilten wie die Piaristen den Unterricht unentgeltlich. Ihre Methode ist die des Massenunterrichts mit sparsamer Anwendung des Helfersystems. Das +Latein ist ausdrücklich ausgeschlossen+, kein Ordensmitglied darf Latein lernen. Diese Vorschrift hat den Schulbrüdern den Beinamen „Ignoranten“ verschafft, bewirkte aber, daß sie der ursprünglichen Bestimmung treu blieben, nämlich eine Genossenschaft von +Laien+lehrern zu sein und ausschließlich den +Bedürfnissen+ der +Volks+schule zu dienen. Gegenwärtig hat der Orden der Schulbrüder in allen Erdteilen Niederlassungen, ungefähr 7000 Klassen mit 400000 Schülern.
3. La Salle war auch pädagogischer Schriftsteller. Außer dem Regelbuche für die Ordensmitglieder verfaßte er die sehr verdienstliche Schrift: „Leitung der christlichen Schulen“.
Folgende Stellen sind aus derselben bemerkenswert:
„Die +Autorität+ des Lehrers wird viel mehr durch die +Energie+ des Charakters, Ernst und +Stillschweigen+, als durch Schläge und Härte erworben.“
„Die +Strafen+ müssen in der Schule +selten+ sein.“
„Körperliche +Züchtigungen+ dürfen nur am +Standorte+ des Lehrers erteilt werden.“
„Die höchsten +Belohnungen+ gebühren dem guten +Betragen+.“
„Der Lehrer soll die +Individualität+ der Kinder genau kennen und danach sein Verhalten gegen sie einrichten.“ (Vgl. Cicero und Jesuitenschulen!)
„+Aufmerksamkeit+ auf sich selbst ist den Lehrern um so notwendiger, da sie ebensoviele Aufseher als Schüler haben.“
~B.~ Weibliche Orden.
1. Die Ursulinerinnen.
1. Die hl. Angela v. +Merici+ vom dritten Orden des hl. Franziskus stiftete 1535 zu Brescia die Genossenschaft der Ursulinerinnen. Sie war gerade von einer Pilgerreise nach Jerusalem zurückgekehrt, stand schon im vorgeschrittenen Alter und stellte sich und ihre Genossinnen unter den Schutz der hl. +Ursula+. Zweck der Verbindung war: Krankenpflege und +Unterricht armer+ Mädchen.
2. Ursprünglich war die Genossenschaft der Ursulinerinnen nur ein +Verein von Jungfrauen+, welche bei den Eltern zu Hause wohnten. Mit der Zeit aber bildete sich der Verein zu einer eigentlichen Ordenskongregation aus. Der hl. Karl +Borromäus+ nahm dieselbe unter seinen besonderen Schutz und gewann ihre Tätigkeit ausschließlich für die Mädchenerziehung. Cäsar v. Buß führte die Gesellschaft in Frankreich ein. Von dort verpflanzte sie sich nach Deutschland. Die erste deutsche Niederlassung erhielt +Cöln+ (1639). Gegenwärtig befinden sich mehrere hundert Ursulinenhäuser in allen Teilen Europas.
3. Die Ordensregel bestimmt als Zweck der Genossenschaft: +Erziehung der Kinder+, sowohl in ihren Häusern (+Pensionaten+), als auch in +Schulen für Externe+.
Geist und Herz der weiblichen Jugend ist zu bilden durch eine christliche Erziehung in der Absicht, +Gott zu gefallen+. Die Zöglinge müssen als künftige Gattinnen und Familienmütter wahrhaft tugendhaft und gottesfürchtig werden. Darum sollen die unterrichtenden Schwestern namentlich die Unschuld der Schülerinnen schützen und hegen und alles anwenden, um die Fehlenden wiederzugewinnen. Vor öfterem und vielem Loben, wie auch zu großer Vertraulichkeit mit den Kindern wird gewarnt und ein +würdiger Ernst+ empfohlen.
4. Strafen in der Erregtheit, beschimpfende Worte und verächtliche Gebärden werden verboten. Die Strafen sollen angemessen sein, nur im Notfalle geschehen und die übertriebene Empfindlichkeit und Eigenliebe abtöten. Außergewöhnliche Strafen verhängt die erste Klassenlehrerin oder die Präfektin. Die Schwestern sollen peinlich genau die Regel befolgen, nichts hinzufügen noch weglassen und bei allen Unterrichtszweigen das +Seelenheil der Zöglinge+ im Auge haben.
5. +Die Religion ist der Grund aller Erziehung.+ Der Diözesankatechismus ist das Religionsbuch. Beicht- und Kommunionunterricht erfahren vorzügliche Aufmerksamkeit. Weitere Unterrichtsfächer sind: die +Muttersprache+, +Rechnen+, +Geschichte+, +Geographie+ und weibliche +Handarbeiten+, wozu nach Bedarf noch +eine fremde Sprache+ kommt. Zu Ostern und bei der feierlichen Prüfung (+Mariä Himmelfahrt+) werden Preise verteilt. Das Pensionsgeld soll möglichst niedrig sein (um auch den Schein des materiellen Gewinnes zu vermeiden) und die Pflege der Kranken mit der größten Liebe geschehen.
6. +Allmonatlich zweimal+ sind +Konferenzen+ der Lehrerinnen zur Belebung des Eifers und einheitlichen Zusammenwirkens. Darin werden Berichte über das Betragen der Kinder, über die Fehler gegen die Ordnung usw. erstattet, auch die Verhältnisse des Hauses und der Klassen besprochen. --
Die Ursulinerinnen haben glänzende Erfolge aufzuweisen und wirken bis auf den heutigen Tag segensreich fort in der Pflege der weiblichen Erziehung.
2. Die Schulschwestern.
1. Der erste Begründer des Instituts der Schulschwestern ist ein +französischer+ Priester, der hl. Petrus +Fourier+. Nach einer unschuldig verlebten Jugend, mit tüchtigen Kenntnissen ausgerüstet, wurde der junge Geistliche (1597) als Pfarrer nach +Mattaincourt+ geschickt. Mattaincourt war ein in sittlicher Beziehung sehr heruntergekommenes und im übelsten Rufe stehendes Dorf. Dem unermüdlichen Eifer des gottbegeisterten Mannes gelang es, die Gemeinde derart umzugestalten, daß sie als ein +Muster der Sittenreinheit+ bekannt wurde.
2. Der klare Blick des seeleneifrigen Priesters erkannte bald, daß zur dauernden Befestigung der guten Sitten in der Gemeinde eine +sorgfältige Erziehung des weiblichen Geschlechts+ von unberechenbarem Einflusse sei. Er faßte den Plan, einen religiösen Orden für die Mädchenerziehung zu stiften. Einige junge Personen aus seiner Pfarrei verzichteten auf die Eitelkeiten der Welt, und am Weihnachtstage 1597 trat das Institut unter dem Namen „~+Congrégation de Notre Dame+~“ ins Leben.
3. Die Regel des hl. +Augustinus+ wurde der Kongregation zugrunde gelegt.
Von Gott sichtbar gesegnet, entwickelte sich das neue Institut in auffallend kurzer Zeit. Von allen Seiten wurden „~Notre-Dame~-Schwestern“ verlangt. Nachdem der fromme Pfarrer zum General-Obern seines Ordens ernannt war, besuchte er die Niederlassungen der Schwestern und zog 1636 nach Gray (~Franche Comté~), wo er, 77 Jahre alt, im Rufe der Heiligkeit 1640 starb.
4. Die Schulschwestern von ‚~Notre Dame~‘ haben außer den drei gewöhnlichen Gelübden noch die +Unterweisung+ der +Mädchen+ zur Lebensaufgabe. Wie bei den Ursulinerinnen, sind auch hier +Pensionate+ in den Ordenshäusern und +Klassen für externe+, namentlich +arme+ Kinder. Außerdem führen die Schulschwestern noch +Waisen+institute. Der Unterricht wird praktisch erteilt und stets nach den Bedürfnissen und Anforderungen der Zeit eingerichtet.
3. Die englischen Fräulein.
1. Stifterin dieser Kongregation ist die +Engländerin+ Maria +Ward+ (1585–1615). Sie stammte von vornehmen Eltern und erhielt eine sorgfältige Erziehung. Mit Einwilligung ihres Vaters begab sie sich 1606 +in die spanischen Niederlande+ und gründete hier in der Stadt St. +Omer+ eine Zufluchtsstätte für +englische adelige Mädchen+, die damals ihrer Religion wegen aus der Heimat flüchten mußten.
2. Mit Hilfe der spanischen Infantin (Prinzessin) +Eugenie+ wurde zu +Gravelingen+ eine Niederlassung eröffnet. Englische und spanische Jungfrauen führten hier ein sehr strenges Leben und besorgten außer Gebet und Betrachtung den Unterricht +armer+ Kinder. Der Bischof von St. Omer nahm sich des Instituts an.
So entstand in St. Omer unter Oberleitung des Bischofs der erste Verein der englischen Fräulein mit der Bestimmung des Unterrichts und der Erziehung der weiblichen Jugend.
3. Die englischen Fräulein hatten anfangs keine bestimmte Ordensregel und waren vom Hl. Stuhle auch nicht bestätigt. Dennoch verbreiteten sie sich bald auch in verschiedene Städte Deutschlands. Papst Gregor XV. gab der Stifterin die Erlaubnis, in Rom und anderen Städten Italiens Niederlassungen zu errichten.
4. Mit der Zahl der Freunde mehrte sich indes auch die Zahl der +Gegner+ der Wardschen Institute. Es kam so weit, daß man Maria Ward sogar der Häresie beschuldigte. Urban VIII. ordnete eine Untersuchung an. Der Umstand, daß die englischen Fräulein keine Klausur hatten und von einer einzigen weiblichen Oberin geleitet wurden, veranlaßte die +Aufhebung+ der +Institute+ im Jahre 1630 durch eine eigene päpstliche Bulle.
5. Kurfürst +Maximilian+ von Bayern brachte es beim Papste dahin, daß den englischen Fräulein das Zusammenleben zunächst in ihrem Hause zu +München+ wieder gestattet wurde. Darauf erwirkte Miß Ward selbst in Rom die stillschweigende Zurücknahme des päpstlichen Erlasses. 1703 wurde endlich von +Clemens+ XI. das Institut der +englischen Fräulein+ und dessen Regel +bestätigt+ und den Häusern desselben die Vorrechte der „geistlichen Häuser“ verliehen.
Die Mitglieder legen einfache Gelübde ab und sind zur Klausur nicht verpflichtet.
6. Die englischen Fräulein besorgen +Schulen+ und halten +Pensionate+, in welchen vorzugsweise Kinder +höherer+ Stände erzogen werden.
Unterrichtsgegenstände sind außer der +Religion+: +deutsche+ und +französische+ Sprache, +Rechnen+, +Geschichte+, +Geographie+, +Naturkunde+, +Schönschreiben+, +Zeichnen+ und weibliche +Handarbeiten+.
Zur Erlernung der englischen Sprache, der Musik, des Gesanges und Tanzes ist Gelegenheit geboten.
Für Mädchen, welche nach zurückgelegtem 14. Lebensjahre eintreten, besteht ein eigener 2jähriger Lehrkursus, worin auch Anweisung im +Kochen+, Bügeln usw. gegeben wird.
4. Die Schwestern von Unserer lieben Frau.
+Julie Billiart+, Stifterin der Kongregation von unserer lieben Frau (~Institut des Soeurs de Notre Dame~), wurde geboren zu +Cuvilly+ (Picardie) am 12. Juli 1751 und starb am 7. April 1816 zu +Namur+ im Rufe der Heiligkeit. Von Jugend auf zeigte Julie Billiart eine zarte Frömmigkeit und glühenden Seeleneifer. Als siebenjähriges Kind unterrichtete sie schon andere Kinder im Katechismus. Im 14. Jahre legte sie das Gelübde ewiger Keuschheit ab. Mit heldenmütiger Geduld ertrug sie eine schmerzliche, langwierige Krankheit und die Verfolgungen der Revolutionäre, die ihr mehrfach nach dem Leben trachteten, weil sie dem Wirken eines abgefallenen Priesters in ihrer Pfarre mit Erfolg entgegentrat. Im Jahre 1794 wurde sie durch eine Freundin nach Amiens berufen, wo sie 1803 das Institut der Schwestern von Unserer lieben Frau gründete mit dem Zwecke, den +Kindern aller Stände+, besonders den +armen+, eine gründliche, standesgemäße, christliche Erziehung zu sichern. Die Schwestern legen einfache Gelübde ab und unterstehen dem Diözesanbischof. Durch ernste +Selbstverleugnung+ sollen sie Muster, durch gründliche +Arbeit+ tüchtige Lehrerinnen ihrer Zöglinge sein. „Keine Frömmlerinnen, sondern +verständige und gebildete Christinnen+“ sollen sie erziehen. 1809 siedelte die Stifterin nach Namur über, von wo aus ihr Werk sich rasch ausbreitete. Bis zu ihrem Tode gründete sie 15 neue Häuser. 1813 hatte sie eine längere Unterhaltung mit +Pius+ VII. in +Fontainebleau+. Sie starb in Namur, heilig, wie sie gelebt. Ihr Kanonisationsprozeß ist eingeleitet. Im Jahre 1883 gab es bereits in Belgien, Holland, Deutschland, Amerika 106 Häuser.
IV. Die Reformatoren.
=1. Luther= (1483–1546).
1. Martin Luther, geboren zu Eisleben, studierte zu Eisenach und Erfurt und wurde in Erfurt +Augustinermönch+. Nach dem Empfange der Priesterweihe wirkte er als Professor der Theologie an der Universität zu Wittenberg und schlug hier am 31. Oktober 1517 seine 95 +Thesen gegen den Abla+ß öffentlich an. Damit begann die Reformation. Luther starb in seiner Geburtsstadt Eisleben und liegt in der Schloßkirche zu Wittenberg begraben.
2. Amt und Wirksamkeit eines +Jugendlehrers+ schätzt er hoch und betont mit kräftigen Worten die Wichtigkeit der Kindererziehung. Er sagt:
„Einen fleißigen frommen Schulmeister oder Magister, der Knaben treulich lehret, kann man nimmermehr genug lohnen und mit keinem Gelde bezahlen, wie auch der Heide Aristoteles sagt.“
„Es ist in einer Stadt so viel am Schulmeister gelegen als am Pfarrherrn.“
„Ich wollte, daß keiner zu einem Prediger erwählt würde, er wäre denn zuvor ein Schulmeister gewesen.“
„Es ist kein größerer Schaden der Christenheit, als die Kinder versäumen.“
„Fleißig gebetet ist über die Hälfte studiert.“
3. Luther fordert mit großem Nachdruck zur +Gründung von Schulen+ auf in der 1524 erschienenen Schrift: „An die Ratsherren aller Städte Deutschlands, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen.“ Er verlangt mit gleicher Entschiedenheit den +Schulzwang+ in der 1530 verfaßten Schrift: „Sermon an die Prediger, daß sie die Leute vermahnen, ihre Kinder zur Schule zu halten.“
Es ist indes zu bemerken, daß Luther bei seinen pädagogischen Wünschen und Forderungen nicht Volks- oder Elementarschulen, sondern nur +Lateinschulen+ im Auge hatte.
4. Von Luther verfaßte +Volksbücher+ sind folgende:
~a~) seine deutsche Bibelübersetzung; ~b~) der kleine Katechismus; ~c~) der große Katechismus (für die Pfarrer); ~d~) seine deutsche Liedersammlung; ~e~) sein „buchlein für die leyen und Kinder“ (Fibel).
=2. Melanchthon= (1497–1560).
1. Philipp Melanchthon, geboren zu Bretten in der Rheinpfalz, besuchte mit 12 Jahren schon die Hochschule, und zwar zuerst in Heidelberg, dann in Tübingen. 22 Jahre alt, wurde er Professor an der Universität +Wittenberg+, ein Amts- und Gesinnungsgenosse Luthers. Er starb in Wittenberg und liegt dort in der Schloßkirche neben Luther begraben.
2. Wegen seiner Wirksamkeit als akademischer Lehrer und als Schriftsteller für den höheren Unterricht bekam Melanchthon den Namen „~praeceptor Germaniae~“ (Lehrer Deutschlands). Wie sein Freund Luther, so kannte auch Melanchthon nur die +gelehrte+ Schule.
3. Die Schrift Melanchthons: „Unterweisung der Visitatoren an die Pfarrherrn im Kurfürstentum zu Sachsen“ (1529) handelt in 17 Abschnitten von Kirchensachen und im 18. von +Schulen+. Der 18. Abschnitt dieser Schrift heißt: „Der +sächsische+ Schulplan.“ In demselben heißt es u. a.:
„Wer andere lehren will, muß eine große +Übung+ und sonderliche +Geschicklichkeit+ haben; die zu erlangen, muß man lange und von Jugend auf lernen.“
V. Einzelne protestantische Schulmänner.
=1. Trotzendorf= (1490–1556).