Chapter 10 of 17 · 3989 words · ~20 min read

Part 10

An der katholischen Universität Ingolstadt, an der die Professoren mit den Studenten im häufigen Kirchenbesuch, Einhaltung der Fastengebote, Bittgänger usw. usw. wetteiferten, herrschte ein Ton, der den erzieherischen Einfluß dieser Sorte von Religion nicht eben hoch einschätzen läßt. Schon um 1554 konnte ein Student in einem an das Georgianum gehefteten Blatte es aussprechen, daß die Ingolstädter Studierenden von den Wittenbergern, Leipzigern und Tübingern wegen ihrer Unwissenheit verspottet würden. Und dabei war das noch nicht einmal in der jesuitischen Ära! Das Hauptübel war Trunksucht und, meist als deren Folge, wüste Rauferei. Es wimmelte trotz scharfer Ermahnungen von seiten der akademischen Behörden und des Herzogs von nächtlichen Tumulten und tödlichen Raufereien, auch Wilddieberei war an der Tagesordnung[5].

Wie man noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts über die religiöse Erziehung dachte, erhellt aus nachstehendem:

»Ist eine Religion einmal in einem Staate eingeführt, vom Volke genehmigt, und hat sie noch dazu -- wie Portalis spricht -- die Achtung und den Nutzen mehrerer Jahrhunderte für sich, so ist ihre Vortrefflichkeit, ihre Erhabenheit über alle menschliche Philosophie unwidersprechlich und ihre Göttlichkeit unverkennbar, und das ist der Fall bei der katholischen Religion. Solch eine Religion verächtlich zu machen, wohl gar stürzen zu wollen, ist daher ein Verbrechen, das der Staat, auf dessen Schutz sie alle gegründeten Ansprüche hat, bestrafen muß, zumal mit dem Sturze der Religion auch sein Verfall, oder doch eine große Zerrüttung verbunden ist.«

Von diesem Standpunkt aus, den Bayern jahrhundertelang einnahm, wurden die Gesetze erlassen und ihn teilt völlig der Verfasser von »Baierns Kirchen- und Sitten-Polizey unter seinen Herzogen und Churfürsten«, der Reichsarchivar Felix _Lipowsky_, dem wir obigen Passus entnehmen.

Zu welchen Konsequenzen diese Denkweise führt, wie sie als ehernes Joch auf den Untertanen lasten muß und die gewaltsamsten Eingriffe in das Privatleben hervorruft und billigt, möge aus folgenden Gesetzen hervorgehen:

»Sämtliche Untertanen, wessen Standes und Würde dieselben immer wären, sind daher verpflichtet, der allein seligmachenden katholischen Religion nach dem erhabenen Beispiele ihrer Beherrscher und ihrer Voreltern hold und treu zu verbleiben, dem heiligen apostolischen Stuhl zu Rom gebührende Ehrfurcht und schuldigen Gehorsam zu bezeigen und ihre Religion nicht nur im Innern zu bekennen, sondern auch durch äußere Zeichen und Merkmale öffentlich zu beweisen. Sie haben daher an den Sonntagen und sonst von der Kirche gebotenen Feiertagen Vormittags den ordentlichen in den Pfarrkirchen gehaltenen Gottesdiensten, sie mögen in einem Hochamte nebst Predigt, oder in einer heiligen Messe nebst einer geistlichen Ermahnungsrede bestehen, mit _Erbauung und Andacht_ beizuwohnen.«

Nur in seltenen Ausnahmefällen war es gestattet, statt der Pfarrkirche eine andere, näher gelegene zu besuchen. So die Dienerschaft auf einer Einöde, die sich aus Sicherheitsgründen nicht weit entfernen darf, oder Rekonvaleszenten. Zur Osterzeit mußte aber unbedingt zwecks Beichte und Kommunion die Pfarrkirche aufgesucht werden.

Eltern, Vormünder und Hausväter haben ihre Kinder und Dienstboten an Sonn- und Feiertagen nicht nur vormittags, sondern auch nachmittags in Amt und Predigt zu schicken; dasselbe haben die Handwerksmeister bei ihren Lehrjungen zu beobachten. Die gleichen Eltern, Dienstherren usw. haben auch darauf zu achten, daß der Unterricht im katholischen Glauben von ihren Kindern usw. in entsprechender Weise besucht wird; selbstverständlich werden sie bei Saumseligkeit bestraft.

Es ist »Pflicht der landesherrlichen Beamten, der ständischen Verwalter, Hofmarks- und Klosterrichter, dann der Magistratspersonen, daß sie nicht nur dem Gottesdienste in den Pfarrkirchen an Sonn- und Feiertagen mit Erbauung beiwohnen (die »_Erbauung_« _wird_ im Mandat vom 5. März 1701, § 6 _ausdrücklich befohlen_!), sondern auch die Fronleichnams-Prozessionen und, soviel möglich, ihnen ihre Amtsgeschäfte gestatten, diejenigen Prozessionen, welche alle Donnerstage in den Pfarrkirchen gehalten werden, begleiten und hierbei darauf sehen, daß die Zünfte mit ihren Lichtstäben nach althergebrachter Sitte mitgehen.

Werden öffentliche Gebete in der Pfarrkirche, oder sonst besondere große Feste gehalten, so haben die landesfürstlichen und ständischen Beamten und Magistrate auch hierbei unfehlbar zu erscheinen und ihre Gebetstunden zu halten. Gleiche Pflichten haben die Vicedomen, Präsidenten, Kanzler, Direktoren und Räte der Kollegien in jenen Städten, wo sie bestehen, zu beobachten und daß ein gleiches vom Kanzleipersonale geschehe, zu veranstalten.«

An hohen Festtagen und beim Allerseelengottesdienste für Verstorbene, haben die genannten Beamten mit Frauen und Kindern die Opfergänge mitzumachen und ihre Kirchenstühle einzunehmen[6].

Selbstverständlich war die _katholische Religion_ noch bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts die _notwendige Bedingung für die Erlangung öffentlicher Ämter_. Alle Offiziere, Beamte, bürgerliche Obrigkeiten und deren Untergebene waren ebenso wie die Schulmeister zur Ablegung des katholischen Glaubensbekenntnisses verpflichtet. Selbst die _Zulassung zur Erlernung eines Gewerbes_, die _Erlaubnis zur Wanderschaft_, sowie zur _Ansässigmachung nach der Rückkehr_ waren an die gleichen Bedingungen geknüpft[7].

Nun mag sich ja ein gutmütiges Volk das alles gefallen lassen, wenigstens geraume Zeit, wenn die Geistlichkeit, der es diese Segnungen verdankt, nach jeder Richtung einwandfrei ist. Wie stand es nun damit in Bayern?

* * * * *

Noch unter der Regierung Max III. Josephs herrschten im bayerischen Klerus unerhörte Zustände. Und wiewohl der Kurfürst eingriff, änderte sich in den folgenden Jahrzehnten nur sehr wenig. Erst seit der Säkularisation, seitdem die Kirche um ihre Existenz kämpfen mußte, besserten sich ihre inneren Verhältnisse. Nicht die Kirche reformierte sich, sie sank vielmehr immer tiefer, sondern sie wurde widerstrebend reformiert durch Staat und Gesellschaft, durch unmittelbare staatliche Verfügungen und Gesetze und durch den Zwang der Tatsachen.

Damals fiel es den bischöflichen Ordinariaten gar nicht ein, sich um die Seelsorge zu kümmern. Sie richteten vielmehr ihr Augenmerk so gut wie ausschließlich auf die Vergrößerung ihrer Einkünfte. Den Mitgliedern fehlten gründliche theologische Kenntnisse; man berief am liebsten solche Geistliche in die Ordinariate, die über eine gewandte Suada verfügten und mit hohlen Worten gegen die bayerische Staatsregierung kämpften. Sie besteuerten gegen die Konkordatsbestimmungen von 1583 die Hinterlassenschaft der Geistlichen, zerstückelten eigenmächtig die Patronatspfarreien, schufen mehrere Pfarreien in sogenannte »Tafelpfarreien« um, d. h. sie vergaben sie simonistisch an solche Priester, die sich zur Leistung von Pensionen verpflichteten. Allen Pfarramtskandidaten fertigten die Ordinariate für alle Fälle immer dieselben lobreichen Atteste aus, um die Taxen zu vermehren. In gleicher Absicht wurden die Prozesse und Untersuchungen gegen Geistliche endlos hinausgezogen.

Bei Disziplinaruntersuchungen gegen Pfarrer und Kooperatoren wurde die Wahrheit nie festgestellt, da der beauftragte Dekan seinen Kollegen möglichst gegen die reichbepfründeten adeligen Domherren in Schutz nahm. Deshalb ernannten die geistlichen Oberbehörden in den Städten und Märkten »Denunziatoren«, die das ehrenvolle Amt hatten, Verfehlungen von Priestern geheim anzuzeigen. Dafür wurden die Denunziatoren wieder bei der Staatsregierung angeschwärzt. Da diese aber ihre Untersuchungen wenigstens unparteiisch führte, war sie im niederen Klerus ebenso beliebt, wie die Ordinariate verhaßt waren. Eine Wiederauferstehung feierten ja die »Denunziatoren« durch den Modernistenerlaß Pius X.!

Die Bischöfe hatten nur unter den adeligen, in einträglichen Pfründen sitzenden Pfarrern Anhänger, natürlich auch nur deshalb, weil diese Herren sich Hoffnung auf den violetten Talar machten. Im übrigen taten sie nichts, d. h. sie jagden, überließen aber ihre kirchlichen und pfarrlichen Verpflichtungen zum Vollzuge herumwandernden Supernumeraren.

Die Folge dieser Zustände war tiefe Versunkenheit des Volkes in Aberglauben und Dummheit. Zauberer, Wahrsager und Wundermänner hatten gute Zeiten. Man durchwühlte Gräber, verbrannte die geraubten Gebeine der Toten und machte aus ihnen Zauberpulver. Ließ das Ungeziefer die Menschen nicht schlafen, nagten Ratten und Mäuse die Vorräte an oder ließ sich gar eine harmlose Natter blicken, so rief man nach den zahlreichen Hexenmeistern oder Teufelsbannern. Desgleichen wenn eine schwarze Wetterwolke am Himmel stand. Denn daß Hexen und Unholde das Gewitter angezettelt hatten, stand fest. So nachhaltig war die Wirkung der kirchlichen Lehren der vorangehenden Jahrhunderte! Ehe das Unwetter vorbei war, hatte der Magier seinen Hexenlohn eingesackt. Wollte sich jemand vor Schwindsucht sichern, so ließ er sich von einem Barbier oder Wundarzt, der im Geruch der Zauberei stand, einige Tropfen Blut abzapfen, in einen angebohrten Baum gießen und mit einem hölzernen Zapfen verwahren. Das kostete natürlich schweres Geld. Man kaufte und verkaufte Krankheiten, besonders Fieber. Leidenschaftlich wurden Ketten, Stricke oder Kleidungsstücke von auf dem Schafott gestorbenen Verbrechern begehrt; die unbrauchbar gewordenen Schwerter der Scharfrichter erstand man um hohe Summen. Um die Felder gegen Hagel zu schützen, raufte sich das Volk am Pfingsttage während der Vesperandacht um die Stückchen, die von der brennenden Figur des hl. Geistes vom Plafond der Kirche herabfielen, um sie auf die Äcker zu stecken. Am Karfreitag eilten die Bauernweiber in die Kirche, beschmierten das zur Verehrung ausgestellte Kruzifix mit Eiern, Brot und Schmalz in Kreuzesform und waren nun sicher, daß das ganze Jahr hindurch diese Nahrungsmittel gedeihen würden.

Dies sind einige Beispiele des damaligen Aberglaubens, der sich keineswegs auf die Bauern beschränkte, sondern auch gebildete Bürgersfrauen und die Angehörigen höherer Stände ergriffen hatte.

Selbstverständlich fiel es den Predigern und Beichtvätern gar nicht ein, hier Wandel zu schaffen. Die Regierung mußte vielmehr mit strengen Strafen gegen Zauberer und solche, die sich ihrer bedienten, einschreiten[8].

Daß es im benachbarten Tirol noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts um nichts besser war, ist nicht verwunderlich, da die blutigen Kriege ja sicherlich den Aberglauben beförderten. Ein Zeitgenosse berichtet darüber:

»Im Jahre 1811 erhitzten tausend Erzählungen von Zeichen und Wundertaten in Tirol die ohnehin aufgeregte Einbildungskraft der unerschütterlichen Bewohner.

Heiligenbilder sollen geweint, Kruzifixe an Kreuzwegen mit den Augen gewinkt haben. Abgeblühte Lilien und Sträuße erhoben frisch ihre Kelche, wenn Waisen und Witwen auf dem Schlachtfelde entschlummerter Landesverteidiger sich inbrünstig vor den Madonnen niederwarfen, denen die Blumen zum Schmuck gedient hatten. Auf unzugänglichen Felsen versicherte man Gewieher gehört zu haben. Aus Moosen und Heiden streckten zerfleischte Arme und krallenartige Finger sich dem schaudernden Wanderer entgegen. Mehr als einmal sahen die bayerischen Wachen den alten Kaiserturm zu Kufstein nachts in hellen Flammen stehen, die der tiefsten Dunkelheit Platz machten, wenn man hinzueilte. Die Ruinen der Burgen der Vorzeit sprühten rote Funken in Kränzen, daß es am Firmamente gleich Nordlichten widerglänzte.

In Meran wie im Pustertal erblickten Bauern, die um die Geisterstunde nach den Wiesen gegangen waren, sie zu bewässern, auf den Bergjochen lange Züge österreichischer Soldaten, mit Kanonen und Geschütz, und sie vernahmen, wenn sie das Ohr dem Boden näherten, das Getöse eines Heeres, den Hufschlag der Pferde, das Lachen unbändiger Krieger; jedoch alles zerfloß in Dunst, sobald sie auf Nebenpfaden hinzu schlichen, sich an dem Anblicke zu weiden.

Auf dem blutgetränkten Friedhofe bei Wilten aber schwärmten, gleich Irrwischen, jeden Abend nach der Dämmerung blaue Flämmchen auf den Gräbern der erschlagenen Tiroler und luden die Trauernden ein, für die Seelen ihrer Abgeschiedenen zu beten und ihrer in Liebe zu gedenken[9].«

In Innsbruck sah damals das Volk an mehreren Fenstern das blutende Haupt Christi[10].

Wie hätte auch die Geistlichkeit dem entgegen treten können, wenn sie nur einigermaßen einem Bericht aus dem Beginn des vorigen Jahrhunderts entsprach. Da heißt es:

»Es läßt sich leicht denken, was die meistens unwissenden Mönche für erbärmlichen Unsinn auf den Kanzeln auskramen. Nur immer die schlechtesten von unseren Studenten treten -- aus Verzweiflung irgendwo Brot zu finden -- in den Kapuzinerorden. Das Noviziat und die zwei nächst darauf folgenden Jahre _dürfen sie kein Buch, außer ein Gebetbuch ansehen_. Ihre Philosophie ist ebenso elend, als ihre Kasuistik. Und solche Ignoranten stehen auf öffentlichen Kanzeln als Volkslehrer auf! -- Ein äußerst unangenehmer, brüllender, stets einförmiger Ton -- eine höchst fehlerhafte Mundart -- eine wüste Aussprache -- bootsknechtmäßige Gebärden, unbändiges Schlagen mit Händen und Füßen, bierschenkenartiges Schimpfen und Toben auf ihre Zeitgenossen -- grobe Ausfälle auf gewisse Personen und ihnen nicht behagende obrigkeitliche Anstalten usw. sind die äußerlichen Zieraten der Bettelmönchspredigten. Die Komposition selbst gleicht einer Hanswurst-Jacke, aus buntscheckigen Lappen zusammengesetzt, und meistens aus einem alten lateinischen Prediger ins Undeutsche versetzt.«

Diese generelle Zeichnung wird nett beleuchtet durch folgendes Geschichtchen, das wir an gleicher Stelle finden: Der Karmeliter-Prediger in München sagte einst auf der Kanzel: »Liebe Christen! Morgen gehen wir öffentlich mit der Prozession. Ihr werdet -- wenn ihr Acht habet -- Freymaurer und Freydenker an vielen Fenstern der Stadt sehen. Unchristen, die über unsere Andacht, wo nicht laut, doch wenigstens im Stillen spotten. Waffnet Euch denn mit dem Eifer des Herrn, _greifet nach Steinen, und werfet sie nach ihnen_!«

Zur Belohnung für diese liebevolle Ermahnung sandte der Exjesuit _Pater Frank_ dem Redner sechs Krüge Wein und einen Eierkuchen. Aber nicht genug damit, ließ der Kurfürst Karl Theodor den Prediger seiner höchsten Gnade und seines Wohlgefallens versichern mit dem Zusatz: »er möchte unermüdet in seinen _christlichen_ Bemühungen fortfahren!«

Der tolerante Geist des Vorganges wirkte im Volke noch heftig beim Regierungsantritte Max IV. Josephs, der bekanntlich eine protestantische Prinzessin zur Gemahlin hatte, nach. Als sie guter Hoffnung war und nach altem Herkommen in landesherrlichen Bekanntmachungen das Volk aufgefordert wurde für eine glückliche Entbindung zu beten, stieß das christkatholische Volk Münchens laute Verwünschungen gegen die vortreffliche Frau aus, lediglich weil sie Protestantin war und die Geistlichkeit gegen sie hetzte. Es hätte damals auch fast eine Pöbelrevolte gegeben, als der Kurfürst für seine Gemahlin ein protestantisches Bethaus in Nymphenburg errichten ließ und hier ein protestantischer Geistlicher angestellt wurde. Man war desto empörter, als dieser ketzerische Prediger so ausgezeichnet sprach, daß selbst viele Katholiken seinen Predigten beiwohnten und sie gegenüber denen der Bettelmönche als Muster hinstellten.

Was die Geistlichkeit an Qualität vermissen ließ, ersetzte sie durch Quantität, und was an der Güte des in der Kirche Gebotenen fehlte, wurde reichlich wettgemacht durch die Zahl der Gotteshäuser.

Damals gab es nämlich in München acht Männerklöster und neun Nonnenklöster. Wundertätige Bilder wurden siebzehn gezählt, dank einer neuen Augenwendung eines dieser Gemälde in der St.-Peters-Pfarrkirche erhöhte sich diese Zahl im Jahre 1801 auf achtzehn. Aber in nächster Umgebung der Stadt gab es noch mehr. Die Reliquien und heiligen Leiber waren unzählbar. Kongregationen oder Brüderschaften zu gewissen Andachtsübungen gab es 27[11].

Unter Max III. Joseph erreichte der weltliche Klerus in Bayern eine Kopfzahl von 10800 Mann, Kirchen gab es 28709. Außerdem wohnten noch 5400 Ordensmönche in 180 Klöstern. Von der Staatsregierung, den Ständen und Städten wurden jährlich über hundert Freitische an die Theologen der Universitäten und Lyzeen, besonders an die Söhne der Bediensteten verteilt. Jeder Kandidat der Theologie, der über einen solchen Tischtitel verfügte, wurde vom Weihbischof zum Priester ordiniert _ohne jede Rücksicht auf geistige und moralische Befähigung_. Da Hunderte von Geistlichen überzählig waren und keine Anstellung fanden, so zogen sie von einem Pflegegericht bettelnd und schmutzig, mit zerrissenen Kleidern ins andere, von Dorf zu Dorf. Zur Osterzeit und an den Feiertagen von den Pfarrern gedungen, ergaben sie sich nachher wieder der _Bettelei und_ dem _Vagieren_. Es war vorwiegend ein Klerus ohne Bildung, Gesittung und Unterhalt.

Da die Pfarrer auf dem Lande größtenteils in ihren Einkünften von der Landwirtschaft abhingen, so forderten sie Kooperatoren, die in der Landwirtschaft bewandert waren. Darauf mußten sie begreiflicherweise größeres Gewicht als auf wissenschaftliche Bildung legen. Viele Pfarrwohnungen wurden in schmutzige Bauernstuben umgewandelt, wo verschiedenerlei Haustieren ein warmes Winterquartier eingeräumt wurde. Die Einkünfte waren auch deshalb so dürftig, weil sich die Landbevölkerung ihre Messen um wenige Kreuzer in den Klöstern lesen ließ.

In den Städten ahmten die Geistlichen ihre Domherren nach und vertrieben sich die Zeit durch die Jagd. Im malerischen Gewande, mit aufgestülptem Hute, mit goldenen und silbernen Schnüren daran, mit gepudertem Haar, weithin flatternder Halsbinde, gefärbten Strümpfen und tressiertem Leibrock gingen sie zum Weidwerk. Da sie aber nicht jagdberechtigt waren, so machten sie mit den Wilddieben gemeinsame Sache. Diejenigen Geistlichen, die die Jagd nicht liebten, zogen in die Gasthäuser, wo sie sich mit Gesang, Spiel, Tanz und leichtfertigen Weibern ergötzten.

Der hohe Klerus, die bayerischen Bischöfe von Salzburg, Freising, Passau, Regensburg, Bamberg, Eichstädt und Augsburg, sämtlich Fürstenhäusern oder ersten Adelsfamilien entstammend, waren durch Staatsgeschäfte ihrem geistlichen Amt entzogen, verwalteten ihre Domänen und zogen von einer Villa zur anderen.

Von der Anmaßung der Domherren zeugt etwa das Verhalten der Freisinger gegen ihren Bischof, den bayerischen Herzog Johann Theodor, Onkel des Kurfürsten Max Joseph. Bei der Wahlkapitulation forderten sie außer anderem auch Jagd in den bischöflichen Waldungen, und an hohen Festtagen für jeden Domkapitular einen Hirsch. Nicht genug damit, daß diese Herren ihrem Bischof das schönste Wild abschossen, sie vergeudeten auch noch die Einkünfte und machten überdies jährlich für über 47000 Gulden Schulden. Allerdings konnte sich der Bischof wenig um Freising kümmern, denn er bekleidete noch nebenher die Würden eines Bischofs von Regensburg und Lüttich. Läßt sich denken, wie gewissenhaft er seiner seelenhirtlichen Tätigkeit obliegen konnte und wie viel die fromme Herde ihren Bischof zu sehen bekam! Übrigens hinderte das keineswegs, daß Papst Benedikt XIV. Johann Theodor zum Kardinal ernannte, »in Rücksicht auf die großen Verdienste, welche sich das bayerische Haus um die katholische Religion erworben«.

Die Armut des niederen Klerus stand überhaupt im schärfsten Gegensatz zu Üppigkeit und Reichtum des hohen. So war der Erzbischof von Salzburg und Fürstprimas von Deutschland, Reichsgraf Sigismund _von Schrattenbach_, ein gar prunkliebender Herr. Bei Konferenzen war er von seinen 8 Suffraganbischöfen umgeben, in seinem Domkapitel saßen 7 Reichsfürsten und 17 Reichsgrafen, ihn bedienten 73 Kammerdiener, 18 Hoflakaien und 7 Heiducken; 55 Hofmusiker verscheuchten ihm die Regierungssorgen und 21 Köche sorgten für des Leibes Wohlfahrt. 12 Edelknaben servierten ihm in prunkendem Gold.

Wie der Erzbischof, so besaßen seine Suffragane Erblandmarschalle, Erbkämmerer, Erbschenken, Erbtruchsessen, Universitäten mit theologischen, juristischen und philosophischen Fakultäten, einen Hofrat, Sanitätskommission, Oberhofmarschallamt, Oberjägermeisteramt. Die meisten Ämter waren unter die Domherren verteilt, unter denen ein jeder den vierten Grad adeliger Abkunft in väterlicher und mütterlicher Linie aus deutschem Geblüt nachzuweisen hatte. Schon in der Wiege wurde der adelige Knabe als Domherrnaspirant vorgemerkt, um mit 14 Jahren tonsuriert und mit dem geistlichen Violett bekleidet zu werden. Als niedersten Gehalt bezog der junge Domherr 1500 Gulden, wofür er von 12 Uhr nachts an im ersten Jahre innerhalb der Mauern der Bischofsstadt weilen mußte. Um später eventuell eine gute Partie machen zu können, ließen sich viele dieser Domherren nur die niedere Weihe erteilen.

Das Volk aber ließ sich in unergründlicher Dummheit solche Seelenhirten gefallen!

Was den _Jesuitenorden_ betrifft, so hatte er es immer verstanden, über seine religiösen, ewigen Zwecke das zeitliche Wohl nicht zu vergessen. Die ersten Jesuiten waren im Jahre 1555 zu Fuß nach Ingolstadt gekommen. Sie waren so arm gewesen, daß Herzog Albrecht V. ihnen das Reisegeld nach Rom hatte schicken müssen. In ihrer Gründungsbulle von 1540 waren sie an das Gelübde der evangelischen Armut gebunden worden, doch hatten sie das Privileg zur Förderung der Wissenschaft und Studien Eigentum zu erwerben. Wie gut ihnen das gelungen war, lehrt ihr Besitzstand im Jahre der Aufhebung. Damals gab es in Bayern 546 Ordensangehörige. Deren Gesamtvermögen, das sich aus alten Klöstern, Kammergütern, Stiftungen, Erbschaften der Novizen, unbeweglichen Gütern, angelegten Kapitalien, Mobilien und vorhandener Barschaft zusammensetzte, belief sich auf die Höhe von 7382500 Gulden. Das war für die damalige Zeit eine ungeheure Summe, die an Kaufkraft etwas 40-50 Millionen Mark heute entsprechen dürfte[12].

* * * * *

Eine Folge des klerikalen Verdummungssystems in Bayern war ein _fanatischer Haß alles Fremden, besonders alles Norddeutschen_.

Die von Max I. Joseph nach München berufenen Gelehrten wurden als halbe Landstreicher betrachtet, denn die Bayern, die wenig reisten, konnten sich gar nicht vorstellen, daß einer seine Heimat freiwillig verließ, um zu ihnen zu kommen. Norddeutsch und protestantisch waren identisch. Die Württemberger wurden deshalb mit den Norddeutschen in einen Topf geworfen.

Man schilderte diese fremden Völkerschaften in den öffentlichen Blättern etwa so, wie man heute von den Patagoniern dem Volke erzählen würde. Der »Morgenbote«, Jahrgang 1809, S. 277, schreibt z. B.: »Der Grundzug des süddeutschen Charakters ist Kraft, der des norddeutschen Schwäche. Daher bei jenen Ausschweifung im Genuß der Liebe und anderer sinnlicher Vergnügungen, kriegerischer Geist, Herzensgüte, Offenheit. Bei diesen Hypochondrie, Falschheit, Feigheit, Ränkesucht. Schon im Wuchs und in der Sprache hat die Natur diese Charakterverschiedenheit klar ausgedrückt[13].«

Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts weigerte sich der Münchener Stadtmagistrat den ersten protestantischen Bürger aufzunehmen. Man unterbreitete die Frage dem landständischen Ausschuß. Dieser geriet aber in »durchdringende Bestürzung«, als der Kurfürst Maximilian IV. Joseph die Toleranz erzwang und wandte ein, daß die bayerischen Fürsten durch Hausvertrag von 1771 gehalten seien, keine andere Religion als die katholische selbst zu bekennen und in Bayern einzuführen. Die landesherrlichen Verordnungen vom 10. November 1800 und vom 26. August 1801, die erklärten, daß die katholische Religion weder nach der Reichsverfassung, noch nach der Landesverfassung als ein Erfordernis für die Ansässigmachung in Bayern zu betrachten und demnach andern Religionsangehörigen wegen dieser (akatholischen) Eigenschaft die Ansässigmachung nicht fernerhin in Bayern zu versagen sei, wurden vom landständischen Ausschuß in ihrer Rechtskraft bestritten. Dazu kommen folgende Vernunftgründe!!!

Die Religionseinheit ist das beste Mittel zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. »Bayern genoß diese Einheit in Ruhe; mit der Vervielfältigung jetzt Trennung einzuführen, kann keine überwiegenden Vorteile gewähren. Diese uneingeschränkte Aufnahme fremder Religionsverwandten ist eine Quelle gefährlicher Spaltungen, die Grundursache einer fortwährenden Entstehung entgegengesetzter Parteien; Einheit der Religion hingegen ist ein geheiligtes Band, welches alle Staatsbürger am Fuße des nämlichen Altars vereinigt, welches in brüderlicher Eintracht alle an die nämlichen Pflichten hinweist, welches also durch die Identität der Gesinnungen und die Übereinstimmung der religiösen Handlungen mehr denn irgendein anderes Mittel die Ordnung und Ruhe im Staate befestigen kann.«

Der aufgeklärte Kurfürst und sein vortrefflicher Minister _Graf Montgelas_ trat dieser Anschauung natürlich mit Nachdruck und Erfolg entgegen[14].

Die Meinung, daß der Staat sich nicht um die Kirche zu kümmern habe oder, richtiger ausgedrückt, nur insofern, als er für sie Schergendienste verrichte, ihr Ausführungsorgan sei, war und ist auch heute noch die der Kirche. Das kommt deutlich in der Stellungnahme gegen die Toleranzbewegung vom Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts zum Ausdruck.

An den letzten Reichstag, der im Jahre 1806 in Regensburg tagte, sandte der Bischof von Trient, Graf _Thun_, im Einverständnis mit den Bischöfen von Augsburg, Chur und Brixen, zu Händen des päpstlichen Nuntius Della Genza »Gravamina«, eine Beschwerdeschrift. Sie klagten über weltliche Willkür der Kirche gegenüber und »_jenen unerträglichen Gewissenszwang, der unter dem Vorwande allgemeiner Toleranz und_ des jus circa sacra gegen diejenige Anstalt _geübt wurde_, die von dem Heilande selbst nicht zu passiver Duldung, sondern zur Leitung aller Völker, Fürsten und Staaten auf dem Wege des Heiles eingesetzt worden ist.«

In dieser Beschwerdeschrift findet sich auch folgender Passus: Durch das Toleranzedikt Kaiser Josephs II. sei in denjenigen Ländern, wo die Häresie sich festsetzte, durch öffentliche Verträge bewilligt worden, daß die Akatholiken geduldet würden und sich friedlich des Bürgerrechts erfreuen könnten. Durch das Toleranzedikt sei aber diese Duldung auch über diejenigen Länder ausgedehnt worden, welche sich bis dahin von aller Häresie rein erhalten hätten, so daß, wenn die Irrgläubigen in diesen Gegenden eine bestimmte Anzahl von Personen oder Familien bildeten, sie akatholische Pastoren, einen solchen Gottesdienst, solche Kirchen und Schulen haben könnten, woraus den Katholiken wegen des Umganges mit solchen große Gefahr der Verführung erwachse. Es wäre daher sehr zu wünschen, daß das Toleranzedikt in allen reinkatholischen Ländern zurückgenommen werde. Anstatt aber selbst die natürliche Toleranz zu üben und den Katholiken ihre Rechte zu lassen, mische sich der Staat in alle Verhältnisse ein. _Vor allem müsse die Kantische Philosophie von ihrem Throne gestoßen werden_, da deren Grundsätze folgerichtig eine allgemeine Anarchie hervorbringen müßten[15].

Zu welch völliger Verdrehung der Meinung und Verkennung der Tatsachen es infolge der Sklavendienste, die der Staat jahrhundertelang der Kirche erwiesen hatte, gekommen war, lehrt die Stellungnahme, die etwa _Besnard_ der Denk- und Gewissensfreiheit gegenüber einnimmt. Er meint: Sie gewähre jeder Gesinnung genug Freiheit, nur nicht der christlichen!

»Mit dieser Freiheit hielt man es aber nicht für unvereinbar, Gesetze in Vorschlag zu bringen, die die Rechte und Freiheiten der Katholiken, älter als die Rechte aller Throne der Welt, im höchsten Grade gefährdeten, wie eine gemessene Regulierung des Aufwandes der Kirche und der Geistlichkeit nach dem Verhältnisse der Staatsrevenuen, Belebung toter Kirchenschätze durch willkürliche Verwendung von Stiftungen usw.«

Der Verfasser entrüstet sich auch über die Verminderung der Prozessionen, Feiertage und der Ehehindernisse. Er meint, man hätte lediglich deshalb auf eine Aufhebung des Zölibats verzichtet, weil dadurch die staatliche Witwenkasse mehr in Anspruch genommen worden wäre.

Man empörte sich darüber, daß Protestanten sich in der Hauptstadt München selbst ansässig machten, ja, daß es einer gewagt hatte, das aufgehobene Kloster der Karmeliterinnen »zum allgemeinen Ärgernisse der Katholiken« anzukaufen. »Wahrhaften _Schrecken_« aber bereitete es, als etwas später (als 1803) die Nachricht kam, daß _Akatholiken zum Unterrichte der Katholiken in das Land gerufen_, ihnen die Erziehung der Jugend anvertraut, selbst auf der katholischen Hochschule, einst das Bollwerk des wahren Glaubens in Süddeutschland, ihnen Katheder eingeräumt worden. »Man konnte sich das alles nicht im Einklang denken mit den Pflichten, die ein katholischer Fürst seinen katholischen Untertanen gegenüber übernommen hatte[16].«