Chapter 8 of 17 · 3983 words · ~20 min read

Part 8

Glanvil sucht vor allem zu beweisen, daß die Annahme, Hexerei sei abgeschmackt, lächerlich oder unwahrscheinlich sei. Mit Recht konstatiert er, daß es eine Leichtgläubigkeit des Unglaubens gäbe, er irrt eben nur in der Annahme, daß ein solcher Fall der Hexerei gegenüber vorliegt. Sein Buch, mit Logik und großem Wissen, mit einem Schein von Skeptizismus und viel Material aus der Bibel so gut wie aus der Praxis der Gerichtshöfe ausgestattet, hatte einen außerordentlichen Erfolg.

Der berühmte Philosoph _Henry More_ schrieb eine Lobrede auf Glanvil und unterstützte seine Beweisführung durch neues Material. Die Gegner des Hexenglaubens nannte er »_Gaukler, die lediglich von Unwissenheit, Eitelkeit und dummen Unglauben aufgeblasen seien_«. _Casaubonus_, der gelehrte Dekan von Canterbury, schrieb im gleichen Sinne. _Cudworth_, wohl der tiefste Denker der englischen Kirche, meinte, der Skeptizismus gegen den Hexenglauben sei hauptsächlich eine Folge des Einflusses von _Hobbes_ und fügte hinzu, daß diejenigen, die dem Skeptizismus huldigten, mit Recht des Atheismus verdächtigt werden könnten.

Die Gegner des Aberglaubens konnten dem allen keinen Autor von Namen, kein Buch von Erfolg entgegensetzen, was aber keineswegs hinderte, daß der Skeptizismus und damit die Vernunft ständig zunahmen.

Nun wird man mit vollem Rechte sagen können, daß Hexen und Teufel ebenso _möglich_ sind, wie Gott und Engel. Denn wie können wir mit unserer geringen Kenntnis vom Weltganzen die Unmöglichkeit irgendeiner Erscheinung genügend beweisen? Um wie viel weniger konnten es frühere Jahrhunderte, die noch viel weniger Naturgesetze erkannt hatten und deshalb viel häufiger zu Hilfshypothesen, wie sie ihnen Engel und Teufel boten, greifen mußten? War aber die Möglichkeit eines solchen Glaubens gegeben, dann handelte es sich nur darum, die Wirklichkeit zu beweisen, und dafür standen Bibel und Autoritäten, Kirche und Gerichtsprotokolle, ja die Aussagen der Beschuldigten selbst zu Gebote. Die Dummheit eines Bodin, eines Glanvil und wie sie alle heißen, bestand also viel weniger in der Art der Beantwortung der Frage, sondern vielmehr in deren _Stellung_. Denn daß die Hexenverfolgungen nirgends Gutes gestiftet hatten, also praktisch wertlos waren, selbst wenn sie theoretisch berechtigt gewesen wären, müßte doch jedermann klar sein.

Auch die _Neue Welt_, die so mancher Auswanderer aus keinem anderen Grunde aufgesucht hatte, als um dort unter selbstgegebenen Gesetzen ledig jedes Glaubenszwanges zu leben, wurde von der Seuche ergriffen. Daß das gerade in eine Zeit der größten naturwissenschaftlichen Entdeckungen fällt, ist gewiß beachtenswert.

Einer von _Cotton Mather_ geschriebenen Geschichte der ältesten Hexenprozesse und einem Werke des _Richard Baxter_ über »Die Gewißheit der Geisterwelt«, das im Jahre 1691 erschien, war es zuzuschreiben, daß auch in Nordamerika die Hexenverfolgung durch die Geistlichkeit mit Eifer betrieben wurde. Die Grausamkeit, mit der sie auch hier vorging, erhellt daraus, daß ein achtzigjähriger Mann zu Tode gequetscht wurde, 27 Personen wurden in Massachusetts hingerichtet. Auch hier wurde von der Geistlichkeit, von gebildeten Männern, ein törichter und grausamer Aberglaube neuerdings erzeugt, nachdem der gesunde Menschenverstand der Laien ihn bereits abgelegt hatte.

Übrigens wurde in England, wo im Gegensatz zu Amerika der Skeptizismus sehr schnell die Oberhand bekam und wo die anglikanische Kirche im Gegensatz zum Katholizismus und zum Puritanismus nie viel Unheil angerichtet hatte, der letzte Prozeß dieser Art gegen _Johanna Wenham_ in Herfordshire im Jahre 1712 geführt. Gegen den Willen des Richters verurteilte eine stumpfsinnige Geschworenenbank die Angeklagte zum Tode, doch war es dem Richter nicht schwer, das durch geistlichen Einfluß zustande gekommene Urteil zu mildern. Im Jahre 1736 wurden in England die Hexengesetze ohne Schwierigkeiten oder Agitation aufgehoben[4].

Wo der _Puritanismus_ herrschte, da sah es allerdings schlimm um die Beseitigung des Aberglaubens aus. Das arme _Schottland_ kann ein Lied singen von den Zuständen unter der Herrschaft einer Geistlichkeit, der kein gebildetes Laienpublikum ein Gegengewicht bietet. Die dort herrschenden Puritaner hielten das Volk in willenloser Sklaverei, verstanden es durch unerbittliche barbarische Tyrannei jeden Widerstand zu brechen, alles in Furcht zu erhalten, das ganze Volk durch ihre düstern und törichten Lehren zu verseuchen und jedermann zur unbedingten Vollstreckung ihrer kirchlichen Anordnungen zu zwingen. Von dem System religiösen Terrorismus, das die puritanische Geistlichkeit ausarbeitete, um sich den Volksgeist völlig untertan zu machen, können wir uns kaum mehr eine Vorstellung bilden.

Die schauderhaftesten Gestalten menschlichen Leidens wurden als schwache Abbilder der ewigen Verdammnis zusammengehäuft, nicht ohne liebevoll zu betonen, daß die Mehrzahl der Menschheit diesem Lose verfallen sei. Man erzählte zahllose schreckliche Wunder, die im Lande passiert sein sollten. Krankheit, Sturm, Hungersnot, jeder Unfall, der Menschen, Vieh oder Feldfrüchte traf, wurde der unmittelbaren Einwirkung der Geister zugeschrieben. Daß der Satan beständig in sichtbarer Gestalt auf Erden wandle, war eine ausgemachte Sache.

Nun mag es ja ganz klug von der Geistlichkeit gewesen sein, durch die spukhaftesten Schreckgestalten sich die Herrschaft über ein unwissendes Volk zu sichern und so im Trüben zu fischen. Aber wie unsagbar dumm von den Regierten, sich diesen blauen Dunst vormachen zu lassen! Ihm zuliebe auf Lebensfreude, auf Wissen, auf Freiheit zu verzichten!

Natürlich breitete sich unter diesen Seelenhirten der Hexenglaube in erschreckender Weise aus und nahm den düstersten Charakter an. Während er in andern Ländern wenigstens mit viel Betrug gemischt war, scheint er in Schottland ganz unverfälscht gewesen zu sein. Buckle weist wenigstens darauf hin, daß im Gegensatz zu andern Ländern in schottischen Hexenprozessen keine Fälle von Betrug entdeckt werden könnten. Die frommen Schotten nahmen also alles für bare Münze. Und doch gab es in Schottland vor 1563 überhaupt kein Gesetz gegen Hexerei. Die Hexenverfolgung und die Hexenprozesse sind also ausschließliches Verdienst des Puritanismus.

Die Grausamkeit der Verfolgung stand auf gleicher Höhe wie die Dummheit des Wahnes, der, dank der rastlosen Geistlichkeit, dem Volke mehr und mehr in Fleisch und Blut überging. Es war es ganz zufrieden, daß es von der Geistlichkeit zur Schlachtbank geführt wurde noch zu einer Zeit, wo anderwärts -- außer natürlich in fanatisch katholischen Ländern -- unter dem Einflusse der Wissenschaft und der Aufklärung der gesunde Menschenverstand zu Worte kam und die Ausgeburten einer überhitzten pfäffischen Phantasie in die dunkelsten Höhlen verscheuchte.

Man stellte in den Kirchen Kasten mit Spalten im Deckel auf, um durch Anonymität die Anschuldigungen auf Hexerei zu erleichtern. Sobald eine Frau verdächtigt wurde, klagte sie der Geistliche von der Kanzel mit Nennung ihres Namens an, ermahnte seine Pfarrkinder gegen sie Zeugnis abzulegen und verbot jedem, ihr Schutz angedeihen zu lassen. Die Geistlichkeit hatte sich eine Parochialverfassung gegeben, die ihr die Hexenfälle ganz in die Hände legte. Sie wer es, die die Kommissionen leitete, vor ihr wurden die Geständnisse abgelegt, sie stellte die entscheidenden Zeugen oder die Leiter der Tortur zur Erpressung von Geständnissen. Und welche Martern wandte man an zur Erreichung dieses fluchwürdigen Zwecks!

An Grausamkeit ist die Geistlichkeit ja stets eine Meisterin gewesen und es fragt sich nur, ob man mit mehr Recht dieser, der Herrschsucht, Borniertheit oder heimtückischer Falschheit den Gegnern gegenüber die Palme zuerkennen muß. Die katholischen Hexenverfolgungen nach den Anweisungen eines Sprengers wurden von denen der Puritaner kaum überboten.

So wurden in Schottland im Jahre 1662 mehr als 150 Personen der Hexerei angeklagt. Ein Reisender sah 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen, im Jahre 1678 wurden neun andere an einem einzigen Tage verurteilt. War es in katholischen Ländern wohl so und so oft vorgekommen, daß die Kirche sich über die weltliche Obrigkeit beklagen mußte, weil sie sich weigerte, ein Urteil zu vollstrecken, so scheinen solche lichte Augenblicke bei Schottlands Regierung nicht eingetreten zu sein. Die Allmacht der geistlichen Dummheit und das Raffinement des pfäffischen Verdummungssystems hatten sie völlig bezwungen. Richtete man doch -- im Gegensatz zu katholischen Ländern -- sogar solche »Hexen« hin, die ihre Kunst nur zum Heilen der Kranken anwendeten!

Wurde noch im Jahre 1727 dort eine Frau verbrannt, so erließen noch im Jahre 1773 die »Geistlichen des vereinigten Presbyteriums« _eine Resolution, in der sie ihren Glauben an die Hexerei erklärten und den allgemein gewordenen Skeptizismus beklagten_. Intoleranz und Aberglaube bis in die Gegenwart waren die Folge dieser seelenhirtlichen Verdummung. In Irland wurde das letzte Hexengesetz gar erst 1821 aufgehoben[5].

Dafür zeichnet sich das kalvinistische _Genf_ vor den anderen katholischen und protestantischen Staaten durch frühzeitige Abschaffung der Hexenprozesse aus, »dergestalt, daß in Genève seit dem Jahre 1652 niemand mehr wegen solches beschuldigten Verbrechens verbrannt worden, und man auch nichts von vielen solchen Fabeln, womit noch manche andere Länder angefüllet sind, allhier höret oder weiß.« Für _Keyßler_ aber, dem wir diese Notiz entnehmen, zeugt, daß er in einer Anmerkung die Vermutung ausspricht, die Nachwelt werde den Greuel, des zu seiner Zeit geführten Würzburger Hexenprozesses nicht Glauben schenken[6]. Und zwar besuchte Keyßler Genf schon 1729. Es gab also auch in Deutschland selbständige, aufgeklärte Köpfe, die den Hexenunfug verabscheuten. Allerdings fast nur in Laienkreisen.

Daß man auf Seiten unserer Theologen nicht minder fest am alten Blödsinn festhielt, wie in andern Ländern, wird niemand wundernehmen.

Als _Thomasius_, der erfolgreiche Bekämpfer der Hexenprozesse, daran ging, die sinnliche Vorstellung vom Teufel zu zerstören, wobei er aber ausdrücklich betont, »daß zwar ein Teufel außer dem Menschen sei, und daß derselbe gleichsam von außen, jedoch auf innerliche und unsichtbare Weise in den Gottlosen sein Wesen treibe«, erregte er einen _Sturm der Entrüstung_. Nicht nur die Theologen, auch die Juristen nahmen gegen ihn Partei; allerdings hatte er beide scharf angegriffen. Eine dieser Gegenschriften führte folgenden Titel: »_Petri Goldschmidts Huso-Cimbri_ p. t. Pastor Sterup. Verworffener Hexen und Zauberer Advokat. Das ist: Wolgegründete Vernichtung des thörichten Vorhabens Hn. Christiani Thomasii J. U. D. et Professoris Hallensis und aller derer, welche durch ihre superkluge Phantasie-Grillen dem teufflischen Hexengeschmeiß das Wort reden wollen. Indem gegen dieselben aus dem unwiedersprechlichen göttlichen Worte und der täglich lehrenden Erfahrung das Gegentheil zur Genüge angewiesen und bestättiget wird, daß in der That eine teufflische Hexerey und Zauberey sey etc.« -- Hamburg 1705.

Der Verfasser führt die Beweiskraft der Bibel an, in der der Teufel vorkomme, ferner die tägliche Erfahrung. In der »Zuschrift«, die an Friedrich IV. von Dänemark gerichtet ist, behauptet der Verfasser, durch sein Buch werde »die Wahrheit der göttlichen Schrift betreffend das Zauber- und Hexenwesen gegen einen _frechredenden Philosophaster und Gottes-Wort-Schänder_ vertheidiget«. Er behauptet über Thomasius, »daß alle seine Reden nichtig, betrieglich und die göttliche Schrifft und gesunde Vernunfft äffende seyn« und spricht von »närrischen Vernunft-Grillen«.

Und doch war das Wesen und -- in unseren Augen -- das Verdienst von Thomasius Auftreten nur die Leugnung der _Körperlichkeit_ des Teufels, was dann mit Notwendigkeit einen fleischlichen Umgang mit den »Hexen« ausschloß. Der Verfasser -- notabene nur einer von einer Anzahl gleichdenkender fanatischer Verteidiger altehrwürdiger Dummheit und darum Geistesverwandter gar manches Zeitgenossen -- versichert, daß »nichts auf der Welt zu ersinnen (sei), welches der Göttlichen Schrifft mehr Verachtung, Spott, Hohn und Gelächter verursachen und den subtilen Atheismum in die Gemüther der Menschen hinein flößen kann, wodurch bey ihnen das Fundament des Glaubens in Zweiffel gezogen und die göttliche Schrifft ihrer Autorität gäntzlich mag beraubet werden, als daß man für gewiß hält, daß die Engel und Teuffel anders nicht seyn, als Schwärmereyen unsrer Phantasie und närrische Gebuhrten des Temperaments.« Daß Thomasius ein Atheist war, ist in des Angreifers Augen ausgemachte Sache[7].

* * * * *

Dieser kurze Streifzug durch die Geschichte des Kampfes zwischen dem erwachenden gesunden Menschenverstand und der hinter festen Bollwerken gut verschanzt liegenden Dummheit möge genügen.

Wir gehen nun zu der Frage über, wie es möglich war, das Volk in seiner überwiegenden Mehrheit in der Geistesverfassung von Anno dazumal festzuhalten. Dazu gab es außer der suggestiven Wirkung der Hexen- und Teufelslehre, sowie der Prozesse, noch ein vortreffliches Mittel, die _Bücherzensur_, die nicht nur verhütete, daß ketzerische Gedanken von Landeskindern durch den Druck Verbreitung fanden, sondern auch die Einfuhr solcher Erzeugnisse unterband. Gelang es so, das Land gegen alle fremden Gedanken hermetrisch abzuschließen, autochthone aber nicht aufkommen zu lassen, dann, sollte man meinen, müßte das Regiment der Dummheit für ewige Zeiten garantiert sein.

Die Zensur war gleich dem Buchhandel im alten Reiche durch eine Reihe von Reichsabschieden eingeführt und geregelt. Schon der vom Jahre 1524 machte es jeder Obrigkeit zur Pflicht, bei ihren Druckereien und sonst überall zu kontrollieren, daß Schmähschriften und Gemälde gänzlich beseitigt würden. Zugleich sei aber darauf zu halten, daß nicht Gutes zugleich mit dem Bösen unterdrückt würde.

Diese zweifellos sehr verständige Verfügung -- wofern wir überhaupt irgendwelche Zensur für verständig halten können -- wurde in der Folgezeit ergänzt, aber gewiß nicht zu ihrem Besten. So lautet der Speirer Reichsabschied von 1529 schon wesentlich strenger:

»Es soll in allen Druckereien und bei allen Buchführern Vorsehung getan werden, daß weiter nichts Neues und sonderlich keine Schmähschriften gedruckt und zu Kauf getragen werden, sondern was gedichtet, gedruckt und feilgehalten wird, soll zuvor von jeder Obrigkeit dazu verordneten, verständigen Personen besichtigt, und so Mangel daran befunden zu drucken und feil zu haben bei großer Strafe der Dichter, Drucker und Verkäufer verboten werden.«

Die Angst vor den Schmähschriften entsprang selbstverständlich nicht der Sorge um das Wohl bzw. die Ehre der Untertanen, sondern vielmehr der Angst vor Kritik der Kirche, Obrigkeit und ihrer geheiligten Institutionen.

Das geht schon ganz klar aus dem Augsburger Reichsabschied von 1548 hervor, der den Druck von Büchern verbietet, die schmählich und aufrührerisch befunden würden und den Lehren der christlichen Kirchen und den Reichstagabschieden nicht gemäß seien, oder »zu Unruh und Weiterung« Ursache gäben.

Daß diese albernen Verfügungen nicht viel nützten geht daraus hervor, daß schon der Reichstag von 1577 sich nicht damit begnügt, die früheren Verbote mit Ausdehnung auf Verleger und Buchhändler zu wiederholen, sondern noch hinzufügt, »daß künftighin im ganzen römischen Reiche die Buchdruckereien nur in Residenz, Universitäts- und Reichsstädten geduldet werden, alle Winkeldruckereien aber stracks abgeschafft werden sollen. Auch soll kein Buchdrucker zugelassen werden, der nicht seine Ansässigkeit, Ehrbarkeit und Tauglichkeit nachgewiesen und die Beobachtung dieser Satzungen beschworen hat. »Es wurden auch die Verträge verboten, die -- höchst bezeichnend für den mittelalterlichen Geist -- die Klausel enthielten, daß der Schuldner dem Gläubiger für den Fall des Nichtbezahlens die Erlaubnis einräumte, ihn mit Schmähschriften zu verfolgen.

Wie die Schlinge, die dazu angetan war, allmählich jegliche Gedankenfreiheit zu erdrosseln, immer enger gezogen werden sollte und auch wurde, geht aus dem Reichstagsschluß von 1715 deutlich hervor. Dieser bestätigt die früheren Verordnungen und fügt erläuternd hinzu: »daß alle Prediger, Gelehrte, Buchdrucker, Verleger, Buchführer, Bücherkommissionen sich in Beziehung auf alle Glaubens- und Staatssachen betreffende Schriften genau an diese Satzungen zu halten haben, auch bei allen Buchdruckereien verständige Censores anzustellen seien, welche auf genaue Durchsehung dieser Schriften, sowie auf strenge Wachsamkeit gegen das Einführen schädlicher Bücher aus fremden Ländern zu verflichten sind. Gegen alle diejenigen aber, die sich gegen diese Reichssatzungen verfehlen, soll mit Verhaftung, Untersuchung und Strafe am Vermögen, und nach Umständen an Ehre, Leib, Gut und Blut eingeschritten werden.«

Das kaiserliche Bücherpatent von 1746 verordnet gar, daß jeder Drucker oder Buchhändler fortan eine vollständige und aufrichtige Designation aller seiner zum Verkaufe habender Druckschriften dem Bücherkommissariate in den ersten Meßwochen vorzulegen und dem gewöhnlichen Catalogo nundinarum einzuverleiben habe[8].

Diese reichsgesetzlichen Bestimmungen, die doch gewiß knebelnd genug waren, wurden von der Landesgesetzgebung noch teilweise überboten.

Wenn es mit Berücksichtigung der damaligen Borniertheit in konfessionellen Fragen auch nicht verwundern wird, daß man in protestantischen Ländern katholische, in katholischen Ländern aber protestantische Glaubensbücher zurückwies, so begnügte man sich doch keineswegs hiermit. Das Beispiel der bayerischen Gesetzgebung in dieser Frage möge darüber informieren, wie weit man sich in systematischer Volksverdummung vorwagen kann. Den Jesuiten, den Vorkämpfern gegen jegliche Geistesfreiheit, gebührt hier die Palme.

Daß man es in erster Linie auf die Jugend abgesehen hatte, um so die kommende Generation für sich zu haben, ist einleuchtend.

Die Schulordnung für Ober- und Niederbayern, die im Jahre 1569 in München erschien, enthält neben manchem verständigen Wort, folgenden köstlichen Passus:

»Bei allen lateinischen Schulen sind verboten: die Schriften aller derjenigen, die sich von der alten Religion abgesondert haben, und zwar nicht allein ihre theologischen Werke, sondern auch die über _Grammatik_, _Dialektik_, _Rhetorik_, _Physik_, die bisher in den Schulen umhergezogen wurden. Denn _obgleich die Lehrmethode dieser Leute anmutig und leichter als die ist, welche in den Schulen gebräuchlich gewesen_, fehlt es doch jetzt auch bei den Katholiken nicht mehr an solchen Werken.«

Dieselbe Schulordnung _verbot, daß in den Klöstern irgendwelche alte Autoren, besonders in der Poesie gelesen würden_. Denn da es sich doch nur um das gute Latein handle, dieses aber bei den christlichen Autoren ebenso gut sei, so seien letztere vorzuziehen[9].

Ein bayerisches Gesetz vom 6. Juli 1616, das strenge Verfügungen über den Buchdruck und Handel enthält, verbietet alle Bücher, von den in den namentlich aufgeführten Städten Ingolstadt, München, Dillingen, Mainz, Köln, Freiburg i. Br., Innsbruck, Löwen, Lion, Rom, Venedig, Florenz, Bologna oder in Spanien gedruckten Werken abgesehen: »_Alle übrigen sowohl in Teutschland als Italien, in Frankreich und Engelland gedruckten Bücher sind abgeschafft und das Hausiren derselben den Buchhändlern bey schwerer Strafe und Confiscation untersagt._«

Schon bei seinem Regierungsantritt hatte der Kurfürst Maximilian I. folgendes verordnet:

»Da sich noch immer bey den Untertanen ketzerische Bücher vorfinden, und solche von den Hausierern eingeschwärzt werden, und in Bedenkung, daß der Abfall von der katholischen Religion fast allein durch die verbotenen, falschen ketzerischen Bücher, Tractätchen und Schriften entsprungen, wird befohlen, daß die Untertanen alle der katholischen Religion zuwiderlaufenden Bücher, soviel sie derer bei Handen haben, den Obrigkeiten unverzüglich zustellen. Würde jemand eines von solchen verbotener Büchern sträflicher Weise verhalten (woraus eines jeden verstocktes und halsstarriges Gemüt unfehlbar abzunehmen), soll an selben ein solches Beispiel aufgestellt werden, daß andere sich vor ähnlichen Vergehen hüten werden.« Zugleich wurden eigene Kommissäre mit der _Haussuchung_ nach derlei Büchern beauftragt. Diese hatten den Befehl, die Bücher zu konfiszieren und die Besitzer zur Bestrafung anzuzeigen.

Selbst bei Verstorbenen sollte man nach solchen Büchern fahnden und wenn man sie fand eine Geldstrafe aus der Verlassenschaft erheben.

Im Jahre 1609 wurde festgesetzt, daß zur Zensur jedesmal einige aus den geistlichen Räten zu deputieren seien. »Wenn aber solche Traktötl und Sachen, zum Druck bestimmt, vorgelegt werden, die etwas wichtig und disputierlich sind«, sollen auch andere Geistliche und gelehrte Personen beigezogen werden. Der Dechant der Frauenkirche mußte überdies jedes Attest über ein begutachtetes Buch mit Vor- und Familiennamen unterschreiben und diese Attestierung mußte bei Strafe in jedem Buche gedruckt werden[10].

In Ingolstadt wurde besonderes Augenmerk auf die Buchdrucker gerichtet, die Universitätsangehörige waren. Schon 1555, also im gleichen Jahre, in das der Einzug der Jesuiten fällt, wurde angeordnet, daß nichts gedruckt werden dürfe, was nicht vom einschlägigen Fakultätsdekan und außerdem noch vom Dekan der theologischen Fakultät approbiert sei. Außerdem mußte das Verzeichnis aller aus Frankfurt bezogenen Bücher diesen Zensoren vorgelegt werden. Um die Kontrolle noch mehr zu erleichtern, wurde im Jahre 1579 angeordnet, daß die Einfuhr auswärtiger Bücher überhaupt nur zweimal im Jahre während zweier Wochen stattfinden dürfe. Daß die Geschäfte der Buchdrucker bzw. Händler einer ständigen Kontrolle unterstanden, versteht sich von selbst. Und zwar wurden die Buchhändler vom Dekan mit einem der zwei Stadtpfarrer visitiert[11].

Da es ein seit langem von der theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt geübtes Recht war, die Zensur über alle Fakultäten auszuüben, _so gab es weder in der philosophischen noch in der juristischen Fakultät akatholische Bücher von akatholischen Verfassern_. Der »Geist«, mit dem die Zensur ausgeübt wurde, erhellt unter anderem daraus, daß die Schriften des Rektors der Universität, Freiherrn _von Ickstatt_, nur nach hartem Kampfe von der Zensurbehörde genehmigt wurden, darunter wurden sogar solche zurückgewiesen, die das Imprimatur katholischer Bischöfe trugen! Als nun Ickstatt einem oder zwei Schülern der juristischen Fakultät »verdächtige« Bücher, nämlich Köhlers Kompendium der Reichshistorie -- noch dazu mit ausdrücklicher Warnung vor dem akatholischen Standpunkte des Verfassers! -- empfahl und _Lori_ sich Reinhards Reichshistorie verschafft hatte, da wurde _von den Kanzeln aus gegen ihn im Jahre 1752 eine furchtbare Hetze inszeniert_. Doch Ickstatt erwirkte im gleichen Jahre vom Kurfürsten Max Joseph die Erlaubnis, daß akatholische juristische und staatswissenschaftliche Werke gebraucht würden, solange die Ingolstädter Professoren nicht selbst Kompendien verfaßt hätten. Das kam allerdings einer Vertagung ad Calendas graecas so ziemlich gleich.

Das war spanischer Geist!

Wer noch am Ende des 18. Jahrhunderts in Spanien oder Portugal im Besitze einer hebräischen Bibel war, machte sich des Judentums verdächtig. Viele und nicht die schlechtesten Ausgaben der Kirchenväter waren verboten, wenn ihre Herausgeber »Ketzer« waren. Wenigstens mußten Einleitung, Kommentar und Anmerkungen fortgelassen werden. Ein Kind durfte nicht einmal seinem Vater seine religiösen Zweifel vortragen, weil der Vater durch die Inquisitionsgesetze verpflichtet war, das den Inquisitoren anzuzeigen. Nach der Meinung einiger spanischer Theologen waren sogar die Beichtväter vom Beichtsiegel entbunden, wenn ihnen das Beichtkind seine Zweifel entdeckte und nicht sofort ihren Vorstellungen Gehör gab. Man sagte: Haeresis est crimen, quod nec confession celat.

Wenn in Gedichten, Komödien, Opern, Ausdrücke wie Numen, Dei usw. vorkamen, so mußte der Autor eine Protestation beidrucken, daß sie nur aus poetischen Gründen gebraucht würden und nicht etwa aus Opposition gegen die wahre, allein seligmachende römische Kirche. Kamoens ließ seiner Lusiade folgendes Glaubensbekenntnis in Versen folgen:

A catholica May romana Igreja Quanto digo, e disser, sujeito seja[12].

An der Universität Ingolstadt wurde erst im Jahre 1727 nach anfänglichem Widerstreben Geschichte in den Lehrplan aufgenommen. Der gelehrte Professor kam aber in seinem Diktat im Laufe eines ganzen Jahres nie über einen oder zwei Kaiser hinaus. Da war es dann gewiß kein Wunder, wenn eifrige Studenten das Bedürfnis hatten, sich durch Bücher weiter zu bilden. Wohlgemerkt handelt es sich hier um Juristen, nicht etwa um Theologen, denen die Scheuklappen ja nie fest genug gebunden werden können, da tatsächlich jedes verständige Buch sie in die Gefahr bringt, ihren Glauben zu verlieren.

In der Philosophie war es ebenso bestellt wie in Geschichte und Jurisprudenz. Da sich die Philosophen aber zu schwach fühlten, um aus eigener Kraft ihrer kläglich darnieder liegenden Wissenschaft aufzuhelfen, überdies trotz des obligatorischen philosophischen Bienniums vor leeren Bänken dozierten, erbaten sie zu ihren Gunsten kurfürstliche Mandate. Aber der Nutzen blieb aus.

Vom wissenschaftlichen Geiste, der auf der ultrakatholischen Universität Ingolstadt noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts herrschte, legt allein die Tatsache Zeugnis ab, daß der Oberstadtpfarrer und Professor der Theologie _Eckler_ sich 1772 rühmen konnte, er sei seit Dr. Eck (1527!) der erste Oberstadtpfarrer und Professor in Ingolstadt, der »etwas zum Druck geschrieben«. Ist das auch nur so aufzufassen, daß keiner seiner Vorgänger im Stadtpfarramt, die allerdings auch häufig zugleich Professoren waren, literarisch tätig war, so beweisen die zweiundeinhalb Jahrhunderte beharrlichen Schweigens immerhin keinen allzu großen wissenschaftlichen Tatendurst. Übrigens hatte die Universitätsdruckerei trotz ihres dreihundertjährigen Bestandes _keine hebräischen Lettern_, so daß man beim Drucken der Festschrift in die größte Verlegenheit kam[13].

* * * * *

Dafür sprach man an dieser Musteruniversität von einer _katholischen Medizin_. Man verstand darunter die ältere, auf der arabischen und griechischen Tradition beruhende, »solidere« Wissenschaft im Gegensatz sowohl zu den verkehrten Meinungen des Pöbels, als zu den Grundsätzen der parazelsianischen Neuerer[14].

* * * * *

Die Münchner Akademie der Wissenschaften, deren Schriften der Zensur unterstanden, und die keineswegs antikatholisch oder freigeistig war, wenn sie auch einigermaßen dem aufgeklärten Zeitgeist gegenüber der kirchlichen Versumpfung Bayerns Rechnung trug, wurde aufs heftigste von den Jesuiten bekämpft. So dichtete ein P. Joseph _Pemble_ ein eigenes Schauspiel gegen die Akademie, das unter dem Titel »Der Bücherbrand zu Ephesus« im großen Kongregationssaale aufgeführt wurde. _In den Zwischenakten erschien der Teufel als Verleger der neuen Schriften._

Die Jesuiten wußten eben sehr wohl, daß sie durch die geringste Aufklärung ihrer verdummten Herde von anderer Seite ihr Ansehen verlieren würden und kämpften deshalb wie die Verzweifelten um Aufrechterhaltung des Vorrechtes, ihre Schafe auch weiterhin zu verblöden. Dabei verstanden sie es, die Kanzelredner Bayerns auf ihre Seite zu bringen. Diese verkündeten denn auch, daß die Akademie die Religion unterdrücke, ein Akademiker ein »Neuling«, ein »Freigeist« sei, den man mehr fürchten müsse, als den Teufel. Das niedrige Volk wurde dadurch derart voreingenommen, daß es sich beim Anblick eines Akademikers _bekreuzigte_. Daß man nicht nur jede mißliebige Regierungshandlung, sondern auch elementare Unglücke den »gott- und religionslosen Freigeistern« aufs Konto setze, wird hiernach niemanden verwundern.

Ein Franziskanermönch _P. Leo_ überhäufte die Akademie in seinen Predigten mit den gemeinsten Beschimpfungen und forderte seine Zuhörer auf, _die Freigeister mit dem Schwerte auszurotten_. Das aufgestachelte Volk revoltierte, kündigte den Gesellen der akademischen Buchdruckerei das Quartier und der Magistrat forderte Aufhebung der Presse. Bedenkt man, daß sich das in München, vor den Augen des Kurfürsten, der die Akademie liebte und beschützte, zutragen konnte, so hat man eine Vorstellung von der selbst zum Märtyrertum begeisternden Allmacht der Dummheit[15].