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Part 9

Nur dank den Bemühungen Loris, eines Schülers und Gesinnungsgenossen von Ickstatt, entging die Akademie dem Lose, ihre Werke der Zensur der Ingolstädter Theologen unterwerfen zu müssen. Der von dieser Seite gegen sie entfesselte Sturm der Entrüstung wurde besonders schlimm, als der Theatiner Ferdinand _Sterzinger_ am 13. Oktober 1766 eine akademische Rede _gegen den Hexenglauben_ hielt. Es brach eine Flut von Streitschriften über ihn herein, die unter Berufung auf die heilige Schrift, die Erblehre der Kirche, die Aussprüche der Päpste _die Bestreitung des Hexenglaubens geradezu für eine Ketzerei erklärten_. Allerdings war noch im Jahre 1701 in München ein siebzehnjähriges Mädchen als Hexe hingerichtet worden[16].

Im benachbarten, von jesuitischem Geiste durchtränkten Österreich, war es natürlich nicht anders.

In einem Schreiben vom 24. Oktober 1791, das gegen Josephs II. Reformen protestiert, wird vor allem der _schädliche Einfluß_ des bei der Jugend genährten Hanges zur _Belletristik_ geschildert: »Sie erweicht zu sehr die Gemüter, vertilgt die Vernunft und läßt nichts als Empfindung übrig. Sie verdirbt sogar die Beredsamkeit und erstickt alle männlichen Gedanken. Seit langem ist der Mangel an Kandidaten der Theologie immer fühlbarer geworden; die neue Erziehungsweise erzeugt nämlich einen Haß gegen das Zölibat, der von oben herab genährt wird, schon deshalb höchst unklugerweise, weil, je mehr jener steigt, _desto mehr notwendig auch die Anzahl der Staatsdienst und Heiratsaspiranten und hiermit auch die Staatslasten zunehmen müssen_[17]«.

Doch zurück nach Bayern. Als _Maximilian IV. Joseph_ von Bayern die kirchliche Bücherzensur in seinen Staaten aufgehoben hatte, erhielt er vom Papst unterm 19. November 1803 eine Antwort, die aus der Freiheit von Buchhandel und Presse den _Untergang der Kirche_ befürchtet. »Du siehst demnach, wie notwendig es ist, daß von den Bischöfen und ebenso von den übrigen Geistlichen das heilige Amt, welches ihnen zur Erbauung der Kirche übergeben ist, frei ausgeübt werde, da den Aposteln und Jüngern und ihren rechtmäßigen Nachfolgern, nicht aber andern von Christus dem Herren gesagt wurde: Gehet hin und predigt das Evangelium aller Creatur, lehrt alle Völker, und da die Bischöfe, nicht aber andere nach dem Zeugnis des Apostels Paulus der heilige Geist gesetzt hat, die Kirche Gottes zu regieren[18]«.

Der Papst versuchte hier also nicht mehr und nicht weniger, als die bischöfliche Bücherzensur auf die heilige Schrift zu gründen! Der Kurfürst würdigte erfreulicherweise dieses Kulturdokument keiner Antwort.

* * * * *

Es liegt auf der Hand, daß die Bücherzensur allein nicht genügt, wenn nicht auch für die entsprechende _Lehre in Schule und Universität_ gesorgt wird. Daß das geschah, ergibt sich zwar schon aus einigen oben angeführten Daten. Um aber die Organisation der Dummheit, wenigstens an _einem_ Beispiel in ihrer ganzen Glorie zu zeigen, wollen wir auf das Unterrichtswesen noch einen Blick werfen. Daß auch hier die Jesuiten, die Hopliten Roms, in vorderster Reihe den Kampf führten, versteht sich von selbst. Ihrem Wirken auf dem Gebiete der Zensur entspricht völlig das im Lehrfach, was gewiß nicht ausschloß, daß sie da und dort auch Tüchtiges leisteten und in der Methode, _ihrer_ Methode natürlich, deren Geist zu kennzeichnen überflüssig sein dürfte, glänzten.

Seit dem Jahre 1585 brach, wie sich Prantl, der Geschichtschreiber der Ludwig-Maximilianuniversität äußert, das »jesuitische Verderben« mit Entschiedenheit über die philosophische Fakultät der Universität Ingolstadt, damals bekanntlich der einzigen bayerischen Universität, herein. Die Jesuiten versuchten durch eine Schrift »Bedenken die Schulsachen zu Ingolstadt betreffend«, die sie dem Herzog unterbreiteten, den weltlichen Professoren den Todesstoß zu versetzen. Sie schlugen vor, die Vorlesungen über _Dialektik, Poesie, Humaniora und Griechisch_, die -- man höre und staune -- ohnedies viele Jahre nicht vertreten waren, _ganz abzuschaffen_, da sie ja mit Ausnahme der Dialektik nur in das Pädagogium gehörten. Dialektik aber werde von den Jesuiten in zehn Wochen besser gelesen, wie an der Universität in einem ganzen Jahre. Auch Rhetorik sollte ihnen übertragen werden, desgleichen _Mathematik_ und _Ethik_. Das alles geschähe, um den Ruhm der Universität zu steigern! Das beste sei ja überhaupt, dem Orden die ganze philosophische Fakultät einzuräumen.

Wiewohl nun Ingolstadt niemals eine reine Jesuiten-Universität war, wie etwa Dillingen oder Graz, benahmen sie sich doch derart herrisch, daß sie z. B. ihren Zuhörern _verboten, in den Mußestunden anderweitige Vorlesungen zu hören_, ebenso Institutionen zu belegen und absichtlich ihre Vorlesungen ausdehnten um die Hörer zu verhindern, eine andere Lehrstunde zu besuchen. Sie verboten in Ingolstadt bei den Franziskanern zu beichten und exkludierten 1610 einige Adelige, weil sie es gewagt hatten, der Vesper und der Prozession bei den Franziskanern beizuwohnen! Schon damals war man sich in Universitäts- und Studentenkreisen darüber klar, daß der Verfall der Universität bei diesem Verhalten unvermeidlich sei[19].

Damals wurde unter jesuitischem Einfluß auch verordnet, daß die Jugend hinfort in Deutschland nur noch die Universitäten Ingolstadt, Freiburg i. Br., Köln, Dillingen, in den Niederlanden Löwen und Douay besuchen dürfe, außerdem noch die Jesuitenkollegien und katholischen Partikularschulen. Wer schon an einem anderen Orte studierte, sollte schleunigst abgerufen werden.

Noch strenger ist das Mandat von 1598: »Junge Leute, welchen Standes sie immer seien, dürfen des Studierens wegen _außerhalb des deutschen Reiches nirgends hin_, auch nicht auf katholische Universitäten und Partikularschulen geschickt werden. Wer im Auslande Sprachen oder Gewerbe erlernen will, muß die Erlaubnis der Obrigkeit vorher einholen, die gute Ermahnungen gibt, beim katholischen Glauben zu bleiben und die Sakramente nur bei Katholiken zu empfangen. Wer den Glauben wechselt, dem wird der Aufenthalt in Bayern verboten[20].«

So hoffte man die Seelen keimfrei erhalten zu können!

Als der greise Freiherr _von Ickstatt_, der Reformator des Unterrichtswesens Bayerns, das bisher, wie sich zur Evidenz aus dem Mitgeteilten ergibt, unter klerikalem Regiment geistig völlig versumpft war, in der Münchener Akademie der Wissenschaften seine Gedanken über Reform des Schulwesens vortrug, wurde die Rede von der Akademie übergangen. Sie hielt es nicht für ihre Aufgabe, sich um das Schulwesen zu kümmern! Die Rede erschien noch nicht einmal im Verlag der akademischen Schriften. Ickstatt hatte beantragt, den naturwissenschaftlichen und mathematischen Studien weit größeren Platz einzuräumen. Deshalb war aber der Klerus gegen die Reform, da er mit einigem Recht für den Glauben fürchtete, da doch jeder Blick in die Natur ihn ins Wanken bringen mußte. Tatsächlich erhoben die Ordinariate von Freising, Regensburg und Eichstädt Klage.

Vor der Zeit von Ickstatt und Lori, sagt der Verfasser einer 1788 erschienenen Schrift, hätte niemand in Ingolstadt das Wort Disziplin nennen dürfen, ohne verprügelt zu werden. Ingolstadt war wegen der Verkommenheit der wissenschaftlichen Zustände nicht minder aber wegen des zügellosen Treibens der Studenten derart verschrien, daß katholische Eltern aus Bayern ihre Söhne lieber außer Landes nach Salzburg oder Innsbruck schickten[21]. Also selbst die vielgerühmte jesuitische Zucht versagte völlig!

Als noch im Jahre 1791 ein Student der Jurisprudenz in Ingolstadt eine Rede hielt, in der er auf Grund des wissenschaftlichen Materiales, das er von Prof. _Aschenbrenner_ erhalten hatte, den Satz verfocht, daß man alle Religionen dulden solle, wurde gegen ihn eine _Untersuchung eingeleitet_. Der Kurfürst erteilte schließlich Aschenbrenner einen scharfen Verweis, desgleichen dem Dekan der juristischen Fakultät, da »nach den angenommenen Grundsätzen keine andere, als die katholische Religion zu gedulden ist«. Der Regierung war augenscheinlich die Erinnerung an den westfälischen Frieden abhanden gekommen. Immerhin war ein begrüßenswerter Fortschritt in freiheitlicher Richtung, daß im Jahre 1782 den Professoren erlaubt wurde, ihre Schriften auch bei ausländischen -- d. h. außerbayerischen -- Verlegern erscheinen zu lassen. Von großem praktischen Werte dürfte diese Erlaubnis allerdings kaum gewesen sein, denn bis zur Mitte des Jahrhunderts hatte, von einigen Fachgelehrten abgesehen, ganz Deutschland keinen einzigen katholischen Schriftsteller hervorgebracht[22].

Die neue Universität von Innsbruck war von ganz gleichen Grundsätzen infiziert; man klagte, daß daselbst die schlechtesten Studenten seien und doch zogen rechtschaffene Männer diesen Ort noch anderen, z. B. Dillingen, vor, wo »unter den Theologen gar keine Wissenschaft herrschte, das Brevierbeten und der Glaube an die Mutter Gottes ab, das höchste Verderben der Sitten aufkam[23].«

Das Bild, das _Küchelbecker_ zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der unter jesuitischem Einfluß stehenden Wiener Universität entwirft, wird von ihm durch folgendes Resümee, das für _alle_ jesuitischen Universitäten paßt, ergänzt:

»Gleichwie es nun allhier mündlich keinesweges erlaubet ist, von denen alten und einfältigen Praejudiciis abzugehen, und auf eine vernünftige Art und Weiße zu raisonniren, und die Wahrheit zu untersuchen; also ist solches noch viel weniger in Schrifften zu thun vergönnet. Denn weil die Jesuiten die Aufsicht über die Buchdruckereyen haben, und alles dasjenige, so gedruckt werden soll, ihre Censur passiren muß, so kann man leicht erachten, daß sie dasjenige, was ihnen zuwider, oder nicht in ihren Kram dienet, ausstreichen, und den Auctorem wohl gar in die Inquisition bringen. Dahero ist kein Wunder, wenn in diesen Landen wenig an das Licht kommet, so die Approbation der gelehrten Welt findet; da man hingegen in Franckreich die gelehrtesten Sachen von Catholischen Auctoribus hat[24].«

Als nun der Jesuitenorden durch Papst Clemens XIV. in der Bulle »Dominus ac redemptor noster« unterm 21. Juli 1773 aufgehoben wurde, geriet das bayerische Volk in den mittleren und niederen Klassen, wo die Jesuiten viele Verehrer und Anhänger hatten, in die größte Aufregung. Die Magistrate von Ingolstadt und Straubing übersandten dem Kurfürsten Max III. Joseph Klageschriften und bedauerten die Vernichtung des Ordens, der sich um die Jugendbildung so große Verdienste erworben habe[25]. Das war ja für das 16. und teilweise für das 17. Jahrhundert richtig gewesen. Wie es in der Folgezeit um die Verdienste der Jesuiten, um Wissenschaft und Volksbildung bestellt war, sahen wir bereits.

Das Volk war eben an das Verdummungssystem schon so gewöhnt, daß es voraussah, es würde sich in einer anderen Atmosphäre nicht wohl fühlen.

Begreiflicher als das Jammern des Volkes nach den Jesuiten, ist die Klage der Kurie über den modernen Geist. Sie wehrt sich schließlich nur ihrer Haut.

In einer großen Beschwerdeschrift, datiert vom 30. September 1805, erhob die Kurie gegen die bayerische Regierung den Vorwurf, die Religion anzugreifen, weil sie der sorglosen und unkundigen Jugend die Freiheit eingeräumt habe, die _Vorlesungen über protestantische Theologie zu besuchen_ und in philosophischen Disziplinen sogar die Notwendigkeit auferlegte, die Vorträge protestantischer Lehrer zu hören!

Ein protestantischer Professor der Mathematik! Man denke!

Gegen diese Ausgeburt pfäffischer Anmaßung und Spekulation auf die Dummheit der Herde scheint es harmlos, wenn die Kurie im gleichen Schriftstück einen weiteren Angriff gegen die Religion darin erblickt, daß der Staat den katholischen Untertanen gemischte Ehen erlaubt, den Eltern gestattet die religiöse Erziehung der Kinder vertraglich zu bestimmen oder apostasierte und verheiratete Priester unter offenbarer Mißachtung der Strafbestimmungen des kanonischen Rechts zu öffentlichen Ämtern an den Universitäten oder im Staatsdienst beförderte[26].

Übrigens hat das Wettern der katholischen Kirche gegen gemischte Ehen ein Analogon in der Gesetzgebung des kalvinistischen Genf, das wir weiter oben als aufgeklärten Staat kennen lernten. Keyßler schreibt: »Keine Trauung wird verstattet, wo nicht beyde Theile der protestantischen Religion zugethan sind. Alle vorhergegangenen Verbindungen und Verlöbnisse einer reformirten Person mit einer römisch-katholischen werden null und nichtig erkläret, auch die Mittelspersonen und diejenigen, welche ihre Einwilligung dazu geben, nach Beschaffenheit der Umstände, zur Strafe gezogen[27].«

Die Gerechtigkeit erfordert auch einen Blick auf den Protestantismus zu werfen. Wurden protestantische Universitäten auch natürlich nicht in jesuitischem Geiste geleitet, so herrschte doch insofern dasselbe System, als alles abgelehnt wurde, was irgendwie durch seine Neuheit verdächtig sein konnte. Das war aber außerordentlich viel. Denn die Dummheit ist stets durch ein schlechtes Gewissen ausgezeichnet. Sie wittert überall Gefahr und ist nie skrupelhaft in den Mitteln, diese zu beseitigen.

So hatte die reformierte Geistlichkeit gegen _Descartes_, als er sich in Holland aufhielt, in begreiflicher Furcht vor der Macht seiner Gedanken, eine Anklage wegen Atheismus gerichtet. Um diese ganze Geistestat würdigen zu können, muß man sich erinnern, daß von Descartes derjenige Gottesbeweis stammt, der am meisten die Vernunft befriedigt und -- soweit das Dasein Gottes überhaupt beweisbar ist -- es noch am ehesten beweist. Descartes schließt nämlich: Gewiß ist alles, was ich klar und deutlich erkenne. Unter unseren Ideen finden wir die Gottes vor, die nicht durch Abstraktion von anderen Dingen gewonnen sein kann, da sie an Großartigkeit weit über sie hinausgeht. Daher kann sie uns nur von einem vollkommenen Wesen, d. h. einem wirklich existierenden Gott eingepflanzt sein. Würde Gott nicht in Wahrheit existieren, dann wäre er ein Betrüger, da er uns die Idee von sich einpflanzte.

Die Dummheit der holländischen Geistlichkeit wird vielleicht verständlicher, wenn man bedenkt, daß noch im Jahre 1690 die Synode von Amsterdam, die sich aus holländischen, englischen und französischen calvanistischen Priestern zusammensetzte, die Lehre, daß der Obrigkeit kein Recht zustehe, Ketzerei und Abgötterei durch weltliche Gewalt zu unterdrücken, einstimmig als »irrig, anstößig und verderblich« erklärte[28].

Eine hierher gehörige Tatsache, die jeden, der über den Geist der offiziellen Wissenschaft zu allen Zeiten mangelhaft informiert ist, in Erstaunen setzen muß, dem Kenner aber nur eine neue Bestätigung für seine Ansicht bedeuten kann, ist das Verhalten der Universität Oxford allen großen Neuerungen, die sich in England vollzogen, gegenüber. Das gilt vor allem dann, wenn theologische Gesichtspunkte in Frage kommen. Als um die Mitte des 18. Jahrhunderts _Middleton_ die Glaubwürdigkeit der Kirchenväter anzweifelte und ihre Leichtgläubigkeit bewies, kurz mit triftigen Argumenten ihre Autorität erschütterte und über diese Frage in England jahrelang die größten Kontroversen hervorrief, da war es natürlich die Universität Oxford, die sich an die Spitze der Opposition stellte. Allerdings waren die Streiter, die sie gegen den kühnen Skeptiker Middleton ins Feld führten, so schlecht gewappnet, daß damit der neuen Sache sicherlich kein Abbruch getan werden konnte.

Ebenso war die Theorie der bürgerlichen Freiheit im Gegensatz zur Theorie vom leidenden Gehorsam, desgleichen die Verteidigung der Duldung gegenüber der Verfolgung von Oxford aus am heftigsten und gewandtesten bekämpft worden. Noch im 19. Jahrhundert sehen wir diese Universität ganz auf der Seite der Tradition. Es handelte sich um die Testakte und die Emanzipation der Katholiken, kurz um die politische Gleichberechtigung der Konfessionen und damit um Beseitigung mittelalterlicher Reste durch die Fluten der neuen Zivilisation. Noch im Jahre 1833 wurde Oxford die Wiege einer großen reaktionären Bewegung gegen die neue Art des religiösen Denkens, die als durchaus falsch gebrandmarkt wurde. Nach Ansicht der Hochgelahrten war die Geschichte der englischen Theologie seit anderthalb Jahrhunderten eine Geschichte des ununterbrochenen Verfalls[29].

Es ist eben immer dieselbe Sache: Jedes Fünkchen gesunden Menschenverstandes und Kritik wird in der Theologie als Fremdkörper betrachtet und paßt ja wohl auch nicht recht in dieses Kabinett von Geistespetrefakten. Da nun naturgemäß der Mensch das Maß aller Dinge ist, also auch der Theologe, sein Wohlergehen, seine Gewalt über die Seelen der Maßstab, so ist es nicht verwunderlich, wenn er deren Abnahme bei gleichzeitiger Zunahme der bürgerlichen Intelligenz als Verfall bezeichnet.

V. Kapitel

Religiöse Zwangserziehung

Wir lernten in den vorigen Kapiteln eine Reihe von Dummheiten schlimmster Art kennen. Wir sahen, wie man emsig bemüht war durch Zensur und hermetische Absperrung gegen neue Gedanken diesen Dummheiten, die man mit der Religion identifizierte oder doch wenigstens zu ihrem wichtigsten Bestandteile erklärte, Dauer und Alleinherrschaft zu sichern.

Irgend jemand sagte einmal etwa folgendes: Die Religion fordert Glauben; wer viel glaubt, weiß wenig; wer wenig weiß, ist dumm; je dümmer einer ist, desto leichter ist er zu regieren.

So anfechtbar dieser Satz ist, so enthält er doch zweifellos die Quintessenz der Regierungsweisheit früherer Zeiten. Ja, man munkelt, daß es heute noch Länder und Völker gibt, deren Regierungen noch nicht jede Erinnerung daran geschwunden sein soll.

Doch wie dem auch sein mag: Die Vergangenheit konnte sich Friede und Ordnung in einem Lande ohne Religiosität, die jedoch mit Kirchlichkeit gleichgesetzt wurde, nicht denken. Diese zu unterstützen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln alles fernzuhalten, was in den Busen der frommen Herde irgendwelchen Zweifel zu tragen vermocht hätte, vor allem jede Glaubensspaltung zu hintertreiben, hielt jede Landesregierung, die es mit sich und den Untertanen gut meinte, für ihre dringendste Aufgabe. Sie zu erfüllen, war ihre Pflicht; Mittel zur Durchführung zu ersinnen und anzuwenden ihr gutes Recht.

Betrachten wir zunächst einmal am Beispiel Bayerns, welche Blüten dieses System trieb. Daß wir gerade Bayern wählen hat gute Gründe, geht doch dieses Land neuerdings den gleichen Weg, den es erst seit einem Jahrhundert verlassen hat. Daß er zum Ziele führen wird, läßt sich kaum bezweifeln bei den guten Relationen, die das Ministerium Hertling zum lieben Gott hat. Wenige Wochen nach dessen Amtsantritt _verfinsterte_ sich die Sonne am hellen Tage (17. April 1912). Heißt das nicht: sub hoc signo vinces?

Unterm 30. April 1599 verordnet Kurfürst _Maximilian I._ von Bayern: »An hohen Festtagen, dann beim Allerseelen-Gottesdienste für Gestorbene haben Vizedome, Präsidenten, Räte, Sekretäre und Kanzellisten, dann die landesherrlichen und ständischen Beamten _nebst ihren Frauen und Kindern_, nach dem ihnen gebührenden Range die Opfergänge mitzumachen, auch jene Stühle in den Kirchen einzunehmen, welche denselben angewiesen oder anzuweisen sind.«

Mit dieser Zwangsmaßregel, die augenscheinlich, wie der heutige Kirchenbesuch unserer Schuljugend, die Liebe zu Religion und Kirche stärken sollte, war der Einmischung des Staates in das Privatleben noch keineswegs genüge getan. So erhielt die Regierung in Landshut 1597 den speziellen Auftrag: »sorgfältig zu wachen, daß die Untertanen nicht in Gefahr kommen, vom katholischen Glauben abzufallen und bei allen Gelegenheiten besondere Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, um sich die genauesten Notizen über alle religiösen Verhältnisse der Einzelnen zu verschaffen.«

Schon am 15. März 1598 waren die Geistlichen angewiesen worden, das Volk zu sittsamem und religiösem Leben zu ermahnen, die weltliche Obrigkeit aber mit gutem Beispiel voranzugehen. Gewiß sehr verständig! Doch die Kralle fehlt natürlich nicht, wenn es weiter heißt: »Wer sich aber während des Gottesdienstes auf den Kirchhöfen, Märkten, Plätzen und anderen Schwätzorten, oder gar in Wirts- und Winkelhäusern finden läßt, ist entweder um Geld oder mit dem Brechen, die solcher Leute halber bereits bei allen Kirchen aufgerichtet sind, zu bestrafen. Während des Läutens um 12 Uhr, als Zeichen zu dem täglichen Gebete wider die Türken, soll jedermann, er sei _zu Hause oder auf der Gasse, solange mit entblößtem Haupte niederknien, bis er wenigstens ein Vaterunser und ein Ave andächtig gebetet hat_.«

»Wer überwiesen wird, daß er aus Zorn, Trunkenheit und verdammlicher Gewohnheit des Lasters des Fluchens sich schuldig gemacht hat, soll nicht nur mit hartem Gefängnis und namhaften Geldstrafen, mit Landesverweisung, Ausstellung auf dem Pranger, Ausreißung und Durchbrennung der Zunge, sondern wohl auch mit dem Leben bestraft werden.«

Im Jahre 1601 verfällt Maximilian auf das glaubensfördernde Mittel, Räten, die bei den Prozessionen nicht erscheinen, ein 8- oder 14-tägiges Ratum an ihrer Besoldung abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Prozessionen wöchentlich abgehalten wurden!

Vier Jahre später ergeht eine Anweisung an die Pfarrer, diejenigen ihrer Herde, die nicht zur Kommunion gingen, der weltlichen Obrigkeit behufs Bestrafung anzuzeigen. Wer verreiste, mußte vorher oder nachher die Kommunion empfangen, und zwar -- von spezieller Erlaubnis abgesehen -- nur bei _ihrem_ Pfarrer.

Das Reisen der Landeskinder machte dem frommen Fürsten überhaupt Sorge. So verfügte er 1606 und 1607, daß niemand ohne Vorwissen der Obrigkeit an außerbayerische Orte reisen darf. Wer aber seine Kinder an solchen Orten, wo die katholische Religion nicht in freier Übung ist, hat, muß sie _binnen 2 Monaten zurückrufen oder bei Bestrafung an andere Orte schicken_. Das galt natürlich auch für Erwachsene: »Landskinder, die sich auswärts an Orten in Kondition befinden, wo neben der katholischen Religion die protestantische Lehre exerziert wird, sollen binnen Monatsfrist Zeugnis beibringen, daß sie in katholische Dienste treten, oder ihnen doch in Übung ihrer Religion kein Hindernis gemacht werde. Die außer Land reisenden sollen ermahnt werden, sich an katholische Orte zu wenden.« Es hatte also Schwierigkeiten von München nach Augsburg oder Regensburg zu reisen, da an diesen Orten beide Religionen nebeneinander bestanden! Wer dorthin wollte, mußte sich unter die Aufsicht der dortigen herzoglichen Agenten begeben!

Im Jahre 1608 wird der geistliche Rat ausdrücklich angewiesen, keinem Fremden oder Ausländer zu gestatten, sich im Lande zu verheiraten und häuslich niederzulassen oder auch nur eine Zeitlang in Bayern seinen Beruf auszuüben, es sei denn, er wäre katholisch[1].

Von erstaunlichem Verständnis für das Wesen der Religion als Gemütsbedürfnis zeugt auch die Instruktion Maximilians I. vom Jahre 1629 an seinen geistlichen Rat. Hier wird u. a. bestimmt, daß Landeskinder, die sich aus Gründen des Dienstes oder in Ausübung eines Handwerks an unkatholischen Orten aufhalten, jährlich die österlichen Beicht- und Kommunionsscheine entweder an die bayerischen Agenten in Augsburg, Memmingen usw. oder an ihre Geburtsorte senden, widrigenfalls sie gewärtigen müßten, »daß sie bei Verlust ihres dermaligen und künftigen Vermögens nach Hause berufen, und eher nicht von der Stelle gelassen werden, bis sie nicht ihre Beichte und Kommunion verrichtet, und versprochen haben, daß sie entweder dergleichen unkatholische Orte gar nicht mehr besuchen, oder obiger Verordnung Genüge leisten wollen«. Der geistliche Rat hatte auch dafür zu sorgen, daß an Feiertagen kein Fleisch gegessen würde.

Der Güterkauf durch Akatholiken wurde in Bayern 1608 ausdrücklich und unbedingt verboten, was 1619 wiederholt wurde mit der neuen Bestimmung, alle in Bayern wohnenden begüterten Akatholiken zu beschreiben.

Schon im Jahre 1616 war verordnet worden, daß jedermann, der beim Läuten des Abendgebetes und der »Schiedung« das Haupt nicht entblößte, ebenso bestraft werden solle, wie das beim Türkengebet schon früher angeordnet worden war.

Von besonderer Humanität zeugt auch folgendes Dekret von 1618: »Akatholische Landsassen, welche _im Lande Güter haben_, sollen _nicht für beständig darauf wohnen_, und im Falle sie nachsehen wollen, sich _über einige Tage nicht aufhalten_, auch keine ketzerischen Bücher nicht mit sich hereinehmen, noch weniger gegen den katholischen Glauben sprechen; sie sollen an verbotenen Tagen sich des Fleischessens enthalten, niemand zu sich außer Landes ziehen usw.«

Noch radikaler war das Dekret vom 30. November 1629, das dem kurfürstlichen Hofrat den Befehl erteilt, sich zu erkundigen, was für akatholische Landsassen sich im Lande befinden und -- falls noch solche vorhanden sein sollten, was man also doch nach der ihnen zugemuteten Behandlung nicht für sehr wahrscheinlich hielt, -- ihnen zum Verkauf ihrer Güter einen gewissen Termin zu bestimmen und ihnen vor allem keinen weiteren Güterkauf zu gestatten.

Den Handwerksburschen war, bevor sie auf die Wanderschaft gingen, auferlegt -- wiederholt im Jahre 1658 -- nicht nur sich vorher in Glaubenssachen wohl unterrichten zu lassen, sondern auch ein Attest von der weltlichen und geistlichen Obrigkeit darüber mit sich zu führen. Sie und andere, die längere Zeit außer Landes zubrachten, dürfen sich bei ihrer Rückkehr nicht eher häuslich niederlassen, bis sie nicht bei ihrem Seelsorger wegen ihrer Religion Rechenschaft abgelegt haben. Noch im Jahre 1739 wurde diese Bestimmung neuerdings eingeschärft[2].

Die bayerischen Gesetze verboten während des Gottesdienstes, und zwar vormittags so gut wie nachmittags, Spazierfahrten zu unternehmen. Die Wirtshäuser, Wein- und Bierschänken, Kaffee- und Branntweinhäuser usw. mußten geschlossen sein, und in ihnen war weder Zechen, Spielen, Tanzmusik, noch andere Lustbarkeit gestattet. Nur ankommenden Fremden, die ihre Reise gleich wieder fortsetzen mußten, durfte etwas verabreicht werden. Während es auch verboten war, das Vieh vor Beendigung des Gottesdienstes auf die Weide zu treiben, war hier ausnahmsweise gestattet, die Pferde zu füttern und umzuspannen[3].

Das Köstlichste ist nun, daß trotz aller dieser schikanösen Bestimmungen, wie eine Reihe von Dekreten beklagen, durchaus _kein_ religiöser oder sittlicher Geist in Bayern herrschte. Nicht nur, daß auch ältere Leute infolge der Pflichtvergessenheit der Geistlichkeit weder das Vaterunser, noch das Ave Maria, die zehn Gebote oder gar die geringsten Grundlehren des katholischen Glaubens auswendig wußten, man machte die Beobachtung, die bis heute noch in ähnlichen Fällen stets gemacht wurde, daß, je mehr Religionsbefehle erlassen wurden, sie desto mangelhafter befolgt wurden.

Man arbeitete trotz aller Verbote an Sonn- und Feiertagen genau so wie an Werktagen, ging während der Messe spazieren oder in Wirtshäuser und trieb allerlei Unfug. Es wird ausdrücklich konstatiert, daß an akatholischen Orten weit mehr Zucht und Sitte herrsche, als an katholischen. Statt nun daraus den Schluß zu ziehen, daß sich Andacht schlechthin nicht befehlen lasse, daß zu viel befehlen, auf welchem Gebiete es auch sei, abstumpfe, daß die Kirche oder gar die Religion dadurch nur verhaßt gemacht werde, schärfte man der Obrigkeit vielmehr strenge Befolgung der alten Verordnungen ein und erließ neue[4].