Part 2
Nun ein paar Worte über meine Angreifer. Diese bestanden, wie wir später erfuhren, in einer Räuberbande, sogenannten Ruga-Ruga, die es auf Beutemachen und Plünderung Unsrer Sachen abgesehen hatten. Diese Absicht ist nun nicht einmal von ihnen erreicht worden, da die Angreifer nach ihren verhältnismäßig großen Verlusten sich schleunigst empfahlen. Es waren Dritte, denen die Beute zufiel und zwar Kidete- und Mamboialeute, die, während ich bewußtlos auf dem Kampfplatz lag, alles stahlen und dabei mit großer Gewissenhaftigkeit verfuhren. Bis auf das, was ich persönlich am Leibe trug, ließen sie nichts zurück; doch war ich indessen noch gut daran, daß mir die Ruga-Ruga selbst nicht noch einen Besuch abstatteten, da sie mir sicher das Messer an den Hals gesetzt hätten.
Ich selbst blieb besinnungslos bis zur Zeit der Dämmerung liegen. Da erst, also 6-7 Stunden nach meiner Verwundung, kam ich zum Bewußtsein meiner Hilflosigkeit. Einige Neger befanden sich in meiner Nähe, die, als ich die Augen aufmachte, auf und davon liefen. Brennender Durst peinigte mich. Ich suchte ihn zu stillen, indem ich mir den rechten Stiefel, in dem sich eine Portion Blut, von dem angeschossenen Bein herrührend, angesammelt hatte, auszog und das darin enthaltene Blut begierig trank. Da das Blut aber nachher trocknete und die Wunden überhaupt nur wenig nachbluteten, so gab es für mich bald nichts mehr zu trinken. Die ganze Nacht lag ich bei vollem Bewußtsein da; ich hätte mir gern schleunige Erlösung von meinen Leiden gewünscht. Meine Versuche, aufzustehen, mißlangen. Am nächsten Morgen kaute ich den Thau aus den Gräsern; den Tropenhelm legte ich mir unter den Kopf, um diesen etwas erhöht zu halten, und zog es vor, hierfür mir die glühende Tropensonne auf den Schädel scheinen zu lassen. Die Neger, welche vorbeikamen und mich liegen sahen, hatten kein Mitleid mit mir, verhöhnten mich teilweise noch, ließen mich alle liegen und gaben mir nicht einmal einen Tropfen Wasser zu trinken. Ein altes, fürchterlich häßliches Weib warf mir ein Stück von ihr ausgesogenen Kürbis ins Gesicht mit den Worten »da friß«, während ein Gemütsmensch darunter war, der auf mein Ansuchen, mich von der Stelle zu tragen, nur erwiderte: »Du wirst doch gleich sterben«. So lag ich, bis die Sonne am Himmel reichlich 2 Uhr zeigte, so daß ich also 26-27 Stunden an jener traurigen Stätte zugebracht habe. Da fanden sich endlich zwei hilfsbereite Leute, die mich ins nächste Dorf trugen. Als ich die erste Pfütze passierte, trank ich soviel Wasser, wie meine braven Träger nach ihrer Aussage noch nie einen Menschen hatten trinken sehen.
Ich wurde im nächsten Dorf in der Hütte des Jumbe untergebracht, der mich, so gut er konnte, verpflegte, indem er mich auf eine Negerbettstelle legen ließ und mir aus Matama gemachte Suppe zum Löschen des Durstes gab. Auch kam mein Karawanenführer Ramassan bald nach diesem Dorfe zurück, wusch, nachdem er mir die Sachen, welche über und über voll Blut waren, vom Leibe gezogen hatte, meine Wunden aus, und verklebte den Einschuß an der Brust, den Ausschuß am Rücken und den Einschuß am Bein mit je einem Stück Cigarettenpapier. Das war für die nächste Zeit die einzige Wundbehandlung. Außerdem warb Ramassan zehn Leute in jenem Wasagara-Dorf an mit dem Versprechen, ihnen wenn sie mich an die Küste nach Sadani brächten, reichlichen Lohn auszuzahlen.
Diese zehn trugen mich ununterbrochen die ganze Tageszeit mit Ausnahme einer kurzen Rast während des Mittags in der Hängematte, immer zwei und zwei abwechselnd, nach der Küste zu. Bei diesem Transport wurde in jenem gebirgigen Terrain aber nicht besser als mit einem Stück Waare mit mir umgegangen. Die Aufnahme, welche ich in den nächsten Dörfern während dieser Zeit fand, war eine durchaus hartherzige. In keinem Dorf wurde mir Unterkunft gewährt. Überall mußte ich mit meinen Leuten außerhalb des Dorfes auf einem harten Graslager zubringen. Dabei hatte ich von der während der Nächte verhältnismäßig großen Kälte viel zu leiden, da ich nur mit meinen blutdurchtränkten Kleidern bedeckt war. Nahrung bekam ich nur von meinen eigenen Leuten, und zwar während dieser ganzen Zeit nur eine Matamasuppe. Das Mißgeschick wollte es zudem, daß ich erst nach mehreren Tagen die englischen Missionare erreichte, welche bereits erwähnt sind. Sie hatten mir Boten mit Medizin und Lebensmitteln entgegengeschickt, doch waren diese einen andern Weg gegangen, als ich.
Bei den Missionaren wurde mir nun selbstverständlich alles zu teil, was mir diese Leute bieten konnten. Sie behandelten und verbanden meine Wunden, brachten mich in einem Zelte unter, gaben mir bessere Nahrung und eine bessere Hängematte, in der ich bis zur Küste unter ihrer Obhut getragen wurde. Allerdings war mein Zustand auf diesem Transport ein derartiger, daß man daran zweifelte, ob ich die Küste noch lebend erreichen würde. Am letzten Tage, bevor wir in Sadani ankamen, trafen wir auf dem Marsch den Maler Hellgrewe und Herrn Söhnge, die, nachdem sie von +Dr.+ Hentschel Kunde über mich erhalten hatten, sich sofort aufgemacht hatten, mir Hilfe zu bringen. Sie fuhren an Bord der »Möwe« über die Herr Admiral Knorr auf die empfangene Nachricht hin so gütig war, nach Sadani zu schicken, damit der Arzt der »Möwe«, Herr +Dr.+ Schubert, mir Hilfe leisten könnte. In Ndumi, 2 Stunden von der Küste entfernt, traf mich auch ein kleines Detachement unter Lieutenant Mandt und +Dr.+ Schubert, die für meinen weiteren Transport nach Sansibar auf S. M. S. »Möwe« Sorge trugen. Zur Erinnerung an jene Zeit stiftete mir Hellgrewe später zwei von seiner Meisterhand gemalte Bilder, die gegenwärtig mein Zimmer schmücken. --
Kehren wir nach dieser Abschweifung zu der Entwickelung der ostafrikanischen Verhältnisse zurück. Bereits oben ist von den Bestrebungen die Rede gewesen, welche sich seitens des Sultans gegen die Erwerbungen der ostafrikanischen Gesellschaft geltend machten. Diese Bestrebungen nahmen eine greifbare Form an, als der Sultan am 25. April 1885 offizielle Kenntnis von dem kaiserlichen Schutzbrief erhielt. Der Sultan Said Bargasch erhob nunmehr einen formellen Protest gegen diesen Schutzbrief und die deutschen Erwerbungen überhaupt. Dieser telegraphisch nach Berlin übermittelte Protest hatte folgenden Wortlaut: »Wir haben vom Generalkonsul Rohlfs Abschrift von Ew. Majestät Proklamation vom 27. Februar empfangen, wonach Gebiete in Usagara, Nguru und Ukami, von denen es heißt, daß sie westlich von unsern Besitzungen liegen, Eurer Oberhoheit und deutscher Regierung unterstellt sind. Wir protestieren hiergegen, weil diese Gebiete uns gehören und wir dort Militärstationen halten und jene Häuptlinge, welche die Abtretung von Souveränitätsrechten an die Agenten der Gesellschaft anbieten, dazu nicht Befugnis haben: Diese Plätze haben uns gehört seit der Zeit unsrer Väter.« Gleichzeitig sandte Said Bargasch Truppen nach Witu, Dschagga und Usagara, um durch eine thatsächliche Machtentfaltung die Häuptlinge einzuschüchtern und eine Art Besitzrecht auszuüben.
Es dürfte geeignet erscheinen, an dieser Stelle die Stellung der Araber in Sansibar und ihre Beziehungen zu Ostafrika kurz zu skizzieren. Wann die erste Einwanderung derselben in Ostafrika erfolgte, läßt sich mit Sicherheit nicht feststellen. Die zahlreichen Ruinen arabischer Gebäude an der ganzen Küste entlang legen Zeugnis davon ab, daß die arabische Kultur hier bereits in früheren Jahrhunderten in hoher Blüte gestanden haben muß; auf dem Boden der Geschichte erscheinen die Araber jedoch erst mit der portugiesischen Einwanderung. Es ist bekannt, daß das arabische Element durch die Portugiesen im 16. Jahrhundert fast gänzlich vertrieben wurde und daß die arabischen Städte insgesamt in portugiesische Hände fielen. Ebenso darf die spätere Vertreibung der Portugiesen durch die Maskataraber als bekannt voraussetzt werden. Erst seit dem Jahre 1840 ist Sansibar der unbestrittene Hauptort der arabischen Oberherrschaft. In diesem Jahr verlegte der Sultan Said Said seine Residenz von Maskat nach Sansibar. Ihm folgte 1856 Said Madjid, dem 1870 dann Said Bargasch nachfolgte; unter diesem gewann der englische Einfluß in Sansibar vollkommen das Übergewicht über alle andern Nationen. Said Bargasch starb 1888 und hinterließ die Regierung seinem Bruder Said Kalifa.
Die Stellung, welche die Araber in Ostafrika gegenwärtig und zwar seit der Vertreibung der Portugiesen einnehmen, ist eine durchaus eigentümliche, wie sie sich ein zweites Mal kaum irgendwo auf der Welt wiederfinden dürfte. Der eigentliche Mittelpunkt ihrer Herrschaft ist Sansibar selbst; aber von diesem Zentralsitz aus laufen die von Arabern gesponnenen Fäden bis in das tiefste Innere des schwarzen Kontinents hinein. Ihre weitesten Vorposten liegen gegenwärtig weit über den Tanganjika westlich im Congostaat.
Ein faktisches Besitzrecht hatte der Sultan ganz zweifellos am Küstenstreifen von der Tanamündnng bis zum Rovuma. Denn auf diesem ganzen Küstenstreifen unterhielt er in allen Hauptplätzen Walis (Statthalter), zum Teil auch Garnison. Er übte hier also wirkliche Hoheitsrechte aus. Der Machtbezirk der einzelnen Walis war jedoch außerordentlich begrenzt und erstreckte sich im großen und ganzen immer nur auf die nächste Umgebung ihres Wohnsitzes.
Fast unmittelbar hinter dem Küstenstreifen herrschten die eingeborenen Häuptlinge und zwar meist nach patriarchalischem Brauch unumschränkt, so daß von einem Besitztitel des Sultans hier gar keine Rede sein konnte. Die Ansprüche, welche der Sultan für dieses Innere erhob, begründete er mit dem Umstand, daß in einzelnen Plätzen sich von ihm ernannte Walis befänden. Damit kann jedoch von einer thatsächlichen Besitzergreifung seitens des Sultans nicht die Rede sein. Es erklärt sich das vielmehr lediglich aus Folgendem: Die arabischen Kaufleute, welche in den Plätzen des Innern, von denen hier die Rede ist, also z. B. in Tabora, Mamboia und anderen sich ansiedelten, ließen vom Sultan einen Wali ernennen, nur um durch einen solchen Beamten eine größere Autorität unter sich zu schaffen. Hätten sie einen Wali selbständig aus ihrer Mitte erwählt, so würde sich kein einziger der Araber an dessen Richterspruch gekehrt haben; ernannte aber der Sultan den Statthalter, so war demselben immer ein wesentlicher Einfluß gesichert, weil der Sultan die Endfäden des Gewebes in Händen hielt, d. h. weil er die ungehorsamen Araber bei ihrer Rückkehr nach Sansibar bestrafen konnte. Thatsächlich aber haben diese Walis den Eingeborenen gegenüber keine Rechte ausgeübt; diese standen wenigstens im jetzigen deutschen Interessengebiet nach wie vor unter ihren angestammten Häuptlingen.
Der Protest des Sultans wurde daher mit Recht durch den Fürsten Bismarck am 19. Juni 1885 formell abgelehnt, die Ansprüche für unbegründet erklärt und gegen die nachträgliche Besetzung von Gebieten, welche innerhalb des deutschen Schutzgebietes lagen, Einspruch erhoben. Die deutsche Antwort trug den Charakter eines Ultimatum und wurde durch ein deutsches Geschwader, bestehend aus den Schiffen: Bismarck, Prinz Adalbert, Gneisenau, Stosch, Elisabeth, Olga, Möwe nebst zwei Tendern: Adler und Ehrenfels nachdrücklich unterstützt.
Die Sultanstruppen waren bereits am 24. Juni zurückberufen worden und am 14. August erkannte der Sultan rückhaltlos die Schutzherrschaft Deutschlands über die Länder Usagara, Nguru, Usegua, Ukami und über das Gebiet von Witu an. Diese Erklärung des Sultan wurde vom deutschen Reich als vollkommen genügend angesehen und obwohl thatsächlich niemand in Sansibar, weder die Araber noch die Engländer und Franzosen, daran zweifelten, daß das Geschwader lediglich gesandt worden sei, um das Sultanat zu annektieren, wurde seitens Deutschlands, um die freundschaftlichen Beziehungen zu England nicht zu erschüttern, von diesem Schritte abgesehen. Nicht nur die Deutschen, sondern überhaupt alle Einwohner bis zum Sklaven herunter faßten dies nicht anders, denn als einen Mißerfolg Deutschlands auf. Die gewaltige Flottenentfaltung war gänzlich ohne Resultat, ja die Araber betrachteten sogar die vom Sultan gegebene Erklärung lediglich als ein durch die Not erzwungenes, diplomatisches Auskunftsmittel.
Für die europäischen Mächte bildete jedoch diese diplomatische Korrespondenz die Grundlage für weitere Verhandlungen. England hatte richtig erkannt, wie nahe die Gefahr einer Annexion des ganzen Sultanats gelegen hatte. Um für die Zukunft eine solche Möglichkeit auszuschließen, ging das englische Bestreben jetzt dahin, Deutschland zum Beitritt zu dem englisch-französischen Vertrage vom Jahr 1862 zu bringen, in welchem die ~Unabhängigkeit des Sultans von Sansibar~ anerkannt wurde. Die Verhandlungen über die ostafrikanische Frage begannen zwischen England und Deutschland im Dezember 1885 und fanden ihren Abschluß in dem internationalen Abkommen zu London am 1. November 1886.
Das Londoner Abkommen erkannte dem Sultan die Souveränität über Sansibar, Pemba, Lamu und Mafia zu, sowie einen Besitz an der Küste in einer Tiefe von 10 Seemeilen vom Rovuma bis Kipini. Um jedoch der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft einen Zugang zur See zu verschaffen, ohne welchen der Besitz des Innern ja gänzlich wertlos gewesen wäre, machte England im Londoner Abkommen sich anheischig, im Einverständnis mit Deutschland beim Sultan auf die Verpachtung der Zölle in den Häfen von Daressalam und Pangani an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft hinzuwirken, nachdem bereits im September 1885 die Mitbenutzung Daressalams zugestanden worden war. Gleichzeitig kamen beide Mächte überein, eine Abgrenzung ihrer gegenseitigen Interessensphäre in diesem Teile des ostafrikanischen Festlandes vorzunehmen. Der letztgenannte Punkt bildet die Grundlage des deutsch-englischen Abkommens von 1890.
Mit dem Londoner Vertrage war nunmehr endlich eine politische, internationale Grundlage für die deutsche Kolonisation Ostafrikas geschaffen. Die erste günstige Wirkung derselben war die Erkenntnis, daß nicht wie bisher durch verhältnismäßig geringfügige Kapitalbeteiligung ein Erfolg zu erzielen sei. Das Großkapital sollte und mußte herangezogen werden und die Gesellschaft selbst verlangte eine Neuorganisation.
Im Februar 1887 verwandelte sich die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft, die Leitung wurde in die Hände eines Verwaltungsrats gelegt und +Dr.+ Peters zum Generalvertreter in Sansibar ernannt.
In der That gelang es Peters schon im Jahre 1887, den Sultan Said Bargasch zu einer Abtretung der Zölle zu bringen, aber die Ratifikation des Vertrages durch die Direktoren der Gesellschaft verzögerte sich so lange, daß Said Bargasch darüber hinstarb und erst unter Said Kalifa im April 1888 der überaus wichtige ~Küstenvertrag~ zu Stande kam, durch welchen die gesamten Festlandszölle, so weit sie die Ausfuhr betrafen, an die Gesellschaft abgetreten wurden. Da dieser Küstenvertrag die eigentliche Grundlage und Ursache des Aufstandes bildet, so mögen seine Bestimmungen hier Platz finden:
»Dem Sultan sollen keine Verbindlichkeiten erwachsen weder aus den Kosten der Besitzergreifung der Küste durch die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, noch auch aus den daraus etwa entstehenden Kriegszuständen. Dagegen willigt er ein, alle Akte und Handlungen, welche erforderlich sind, um die Bestimmungen des Vertrags zur Ausführung zu bringen, vorzunehmen und der Gesellschaft mit seiner ganzen Autorität und Macht zu helfen.«
»Im ersten Jahre liefert die Gesellschaft den ganzen Betrag der erhobenen Ein- und Ausfuhrzölle an den Sultan ab, abzüglich der Geschäftsunkosten (nicht über 272000 M.) und einer Kommissionsgebühr von 5 Prozent. Auf Grund der im ersten Jahre gemachten Erfahrungen soll die Durchschnittssumme der jährlich zu zahlenden Pacht festgestellt werden.«
»Die Gesellschaft wird ermächtigt, Beamte einzusetzen, Gesetze zu erlassen, Gerichtshöfe einzurichten, Verträge mit Häuptlingen zu schließen; alles noch nicht in Besitz genommene Land zu erwerben, Steuern, Abgaben und Zölle zu erheben, Vorschriften für den Handel und Verkehr zu erlassen, die Einfuhr von Waaren, Waffen und Munition und allen andern Gütern, welche nach ihrer Ansicht der öffentlichen Ordnung schädlich sind, zu verhindern; alle Häfen in Besitz zu nehmen und von den Schiffen Abgaben zu erheben.«
»Die Verwaltung soll im Namen des Sultans und unter seiner Flagge, sowie unter Wahrung seiner Souveränitätsrechte geführt werden. Der Sultan erhält eine nach einem Jahr festzustellende Pachtsumme, ferner 50 Prozent des Reineinkommens, welches aus den Zollabgaben der Häfen fließen wird; endlich die Dividende von zwanzig Anteilscheinen der Gesellschaft +à+ 10000 M., nachdem Zinsen in der Höhe von 8 Prozent auf das eingezahlte Kapital der Anteilscheinbesitzer bezahlt worden sind.«
Zur Zeit dieses Vertragsabschlusses besaß die Ostafrikanische Gesellschaft in Deutsch-Ostafrika folgende 18 Stationen:
Auf Sansibar selbst: die Hauptstation Sansibar;
in Usaramo: Bagamoyo, Daressalam, Dunda, Madimola, Usungula;
in Usambara: Pangani, Korogwe, Mafi;
im Süden zwischen Rufidji und Rovuma: Kilwa, Lindi, Mikindani;
in Usagara: Sima und Kiora;
weiter westlich in Ugogo: Mpapua;
in Usegua: Mbusini (Petershöhe);
am Kilimandscharo: Moschi und Aruscha.
Von diesen waren nur Kilwa, Lindi und Mikindani Zollstationen. Im übrigen wurden die Zölle in Sansibar selbst erhoben, da der gesamte Verkehr von der Nordküste sich über Sansibar bewegte. Die Stationen im Innern waren vor der Hand als Stützpunkte für Erwerbungen oder eventuelle spätere wirtschaftliche Ausnutzung anzusehen. Den Beamten der Gesellschaft, welche die betreffenden Stationen inne hatten, blieb es je nach ihrer Befähigung und Initiative überlassen, daraus zu machen, was sie konnten oder wollten.
2. Kapitel.
Entwickelung des Aufstandes und Errichtung des Reichskommissariats.
Hoheitsrechte der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. -- Übernahme der Küste, Schwierigkeiten bei Ausübung der Souveränität. -- Widerstand der Araber und Inder. -- Unzufriedenheit der Küstenbevölkerung. -- Machtlosigkeit der Gesellschaft. -- Sultanssoldaten im Dienst der Gesellschaft. -- Einfluß des Sultans auf dieselben. -- Verhalten der Gesellschaftsbeamten. -- Weigerung des Wali von Pangani, die Gesellschaftsflagge zu hissen. -- Eingreifen der Möwe und Carola. -- Ausweisung des Wali. -- Erneute Unruhen in Pangani. -- Einschreiten des Generals Matthews. -- Zurückziehung der Gesellschaftsbeamten. -- Unruhen in Tanga. -- Zustände in Bagamoyo. -- Wühlereien der Bagamoyo-Jumbes. -- Angriffe auf das Gesellschaftsgebäude. -- Versuch, den Admiral abzufangen. -- Besetzung Bagamoyos durch die Marine. -- Streifzüge Gravenreuths. -- Erstes Eingreifen Buschiris. -- Buschiri landet mit 800 Mann in Sadani. -- Vorrücken auf Bagamoyo. -- Befestigung dieser Station durch Zelewski. -- Angriffe auf Bagamoyo. -- Stellung der Katholischen Mission. -- Verhältnisse um Daressalam. -- Angriff auf die katholische Mission in Pugu. -- Ermordung der Missionare. -- Verhältnisse im Süden. -- Aufgabe von Lindi und Mikindani. -- Ermordung der Gesellschaftsbeamten in Kilwa. -- Wirkung dieser Nachrichten in Deutschland. -- Blokade-Erklärung. -- Antisklaverei-Antrag des +Dr.+ Windthorst. -- Errichtung des Kommissariats.
Durch den Vertrag der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft mit Said Kalifa ging außer der Verwaltung der Zölle auch die Ausübung der Hoheitsrechte des Sultans (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) an die Gesellschaft über. Als äußeres Zeichen dafür sollte überall, wo Stationen der Gesellschaft im Sultansgebiet sich befanden, zugleich mit der Sultansflagge die Flagge der Gesellschaft gehißt werden. Jedoch schon bald nach der Uebernahme der Küste wiesen erfahrene Gesellschaftsbeamte wie von Zelewski und Freiherr von Eberstein in ihren Berichten an den Generalvertreter darauf hin, daß die der Gesellschaft vertragsmäßig zu teil gewordenen Hoheitsrechte auf die Dauer von den Beamten nicht würden ausgeübt werden können; die nächste Zeit hat gezeigt, wie berechtigt diese Befürchtungen waren.
Es waren zwar die Eingeborenen und alle Bewohner des Küstendistrikts durchaus geneigt, der Gesellschaft die üblichen Zölle zu zahlen, da sie in der Uebertragung derselben an die Gesellschaft eine einfache Verpachtung sahen, wie eine solche auch schon früher von Seiten des Sultans an andere Personen besonders Inder, stattgefunden hatte, und es hätte diese Zollerhebung seitens der Gesellschaft ohne den geringsten Machtaufwand ungestört überall stattfanden können, -- ~wenn nur nicht damit eine Ausübung der Souveränität verbunden gewesen wäre~.
Bei dem überaus conservativen Charakter der arabischen Bevölkerung, bei ihrer Eigenart, vom kleinsten Gemeinwesen hinauf bis zum Staat patriarchalische Organisationen zu schaffen, für welche das Religionsgesetz den Nahmen gab, mußte ein solcher Versuch um so schwerere Bedenken erregen, als gar keine wirkliche Macht dahinter stand. -- Den Fremden, den Ungläubigen, deren Persönlichkeiten ihnen noch dazu meist gänzlich fremd waren und von den ihnen unbekannt war, ob sie ihre Sitten respektieren würden, mochten die Araber sich nicht fügen. Sie sahen die Ausübung der Souveränität im Namen des Sultans von Seiten der Gesellschaftsbeamten nur als Anfang zu gänzlicher Unterwerfung unter die deutsche Herrschaft an; sie fürchteten durch zu hartes Vorgehen der neuen Beamten in der Sklavenfrage eine Schädigung ihrer Interessen und glaubten ihre gesamte Existenz aufs äußerste bedroht, da sie befürchteten, daß sie auch in ihrem rein kaufmännischen Gewerbe beeinträchtigt werden würden. Das letztere Moment hatte sich übrigens schon früher in Tabora geltend gemacht, wo die Araber mit allen Mitteln gegen die europäische Konkurrenz zuerst die eines Franzosen und dann der großen Hamburger Elfenbeinfirma Meyer, ankämpften. Ein Angestellter der Firma, Herr Giesecke, wurde im Jahre 1887 von den Arabern mit Erlaubnis des Häuptlings Sikke von Unianiembe -- aus Geschäftsrücksichten -- ermordet.
Die Furcht vor dieser kaufmännischen Konkurrenz einerseits, sowie das Faktum einer im Lauf der Zeit eingetretenen großen Abhängigkeit der Araber von den Indern war übrigens auch für letztere ein Grund, sich bei Ausbruch des Aufstandes den Rebellen gegenüber sympathisch zu verhalten. Sie traten uns natürlich nicht mit den Waffen in der Hand entgegen, leisteten aber doch durch Lieferung von Waffen und Munition sowie durch Spionage den Aufständischen Vorschub.
Ein weiterer Grund zur Unzufriedenheit war der, daß vielen Küsten-Leuten und zwar Arabern wie Negern ein sehr bequemes Einkommen, welches sie bis dahin gehabt hatten, der Natur der Verhältnisse nach mit der Neuordnung genommen wurde. Es bezieht sich dies auf die Walis, Akidas und Jumbes in den Hauptküstenplätzen Bagamoyo, Pangani, Kilwa und Lindi. Hier war überall von den genannten Personen unter allen möglichen Vorwänden und Titeln den Karawanen Tribut abgenommen worden. Daß die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft einem derartigen Unfug sofort ein Ende machen mußte, war selbstverständlich; aber ebenso selbstverständlich war es, daß die geschädigten Mrimaleute solche Maßregeln als ganz unerlaubten Eingriff in ihre Rechte betrachteten.
Dennoch würden alle diese Gründe zusammen nie den Ausbruch eines allgemeinen Aufstandes herbeigeführt haben, wenn die Gesellschaft in der Lage gewesen wäre, bei Uebernahme der Verwaltung den Arabern und Küstenbewohnern einen nachhaltigen Respekt durch Entfaltung von Machtmitteln einzuflößen. Hierzu langten aber die Mittel nicht, und die deutsche Reichsregierung zeigte sich damals noch nicht geneigt, mit Nachdruck für die Gesellschaft einzutreten. -- Die einzigen militärischen Kräfte, welche die Gesellschaft hinter sich hatte, waren die unter den Walis und Akidas der Küstenplätze bisher beschäftigten Sultanssoldaten, die ihrerseits aber von jeher in engem Kontakt mit der Bevölkerung gestanden hatten und da sie Geschenke von dieser empfingen, auch von ihr abhängig waren. Sie haben den Beamten nur geschadet, indem sie meist zu den Rebellen übertraten und offen gegen die deutsche Herrschaft ankämpften. Dazu kam, daß der Sultan von vornherein kaum gesonnen war, den abgeschlossenen Vertrag wirklich zu halten, sondern seinen Organen an der Küste geheime Instruktionen zugehen ließ, nach Möglichkeit Schwierigkeiten zu machen. So trug er selbst zum Ausbruch des Aufstandes bei, bis schließlich, als er ein Interesse daran hatte, die Unruhen zu ersticken, ihm seine sogenannten Unterthanen nicht mehr folgsam waren.
Nur wenige Leute unter den früheren Sultansbeamten haben wirklich, nachdem sie in deutsche Dienste getreten waren, ehrlich zu den Deutschen gehalten und an ihrer Seite auch zur Zeit des Unglücks ausgeharrt, so z. B. Schech Amer, Said Magram in Bagamoyo und Mohammed ben Seliman in Daressalam.
Als einen wesentlichen Grund zum Aufstande beliebte man damals daheim wie in Sansibar von gegnerischer Seite das Benehmen der Gesellschaftsbeamten den Eingeborenen gegenüber anzugeben. Es ist dies völlig unzutreffend, und es sind im Gegenteil aus dem Gesellschaftsdienst diejenigen Leute hervorgegangen, welche durch ihre Kenntnis der Verhältnisse und nicht zum mindesten dadurch, daß sie die Leute zu behandeln gelernt hatten, dem Reichskommissar später am meisten genützt haben. Wenn auch hier und da einmal Ausnahmen von der Regel vorgekommen sind, so stehen jene wenigen Ausnahmen absolut nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ausbruch des Aufstandes. Ebenso falsch ist es, wenn der Aufstand als ein von den Muhamedanern als solchen gegen uns Christen angefachter Krieg hingestellt wird. Es ist allerdings von geschickten Führern das religiöse Moment später mit hereingezogen worden, aber nur künstlich, um durch ein allgemein verständliches Motiv die Massen mehr in die Hand zu bekommen. Wenn wir auf den erbeuteten Fahnen vielfach religiöse Inschriften fanden, so sind dies Koransprüche, wie sie der Sitte gemäß von den Krieg führenden Muhamedanern auf allen ihren Fahnen angebracht werden; keineswegs sind sie aus besonderem Fanatismus gegen uns verwendet worden.
Die im Vorstehenden aufgeführten Gründe zur Unzufriedenheit der Küstenbevölkerung wurden damals weder von der Leitung der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft noch von der Vertretung der Reichsregierung in Sansibar genügend erkannt und gewürdigt; man ließ sich an der papiernen Macht des Küstenvertrages genügen und installierte zunächst ohne wesentliche Schwierigkeiten je zwei Beamte in den Küstenstationen Tanga, Pangani, Bagamoyo, Daressalam, Lindi und Mikindani. Bald aber gewann die Gährung an der Küste einen greifbaren Ausdruck.