Part 25
Ein von Herrn von Zelewski gemachter Versuch, die Träger zum Teil wenigstens durch Lasttiere zu ersetzen, nämlich für den Transport des für Kriegszwecke notwendigsten Materiales an Geschützteilen und Munition für die Geschütze, das Maxim-Gun und Gewehrmunition, ist als gescheitert zu betrachten. Zwar kann man rechnen, daß ein Esel zwei Trägerlasten bei entsprechender praktischer Verpackung auf sich nimmt, doch erfordern, wenn die Expedition nicht gar zu sehr aufgehalten und die Ordnung gewahrt sein soll, immerhin zwei Esel einen Treiber, und erweist sich, wie man bei der Zelewskischen Katastrophe gesehen hat, im kritischen Moment diese Art als unpraktisch, da die Tiere scheu werden, durcheinander rennen und Unordnung in die Kolonne bringen. --
Es mögen nun noch die anderen unter dem Gouvernement im Jahre 1891 unternommenen Expeditionen kurz Erwähnung finden.
Im nördlichen Nguru vorgekommene Unruhen und Belästigungen der Eingeborenen durch Wakuafi und Massai machten ein Einschreiten von unserer Seite notwendig. Der Verfasser unternahm daher im Juni vorigen Jahres, da das in Frage kommende Gebiet zum Hinterlande seines Bezirkes gehörte, eine Expedition durch Usegua, Nguru und Usagara, durch welche es gelang, ein vollkommen friedliches Verhältnis mit den Eingeborenen herzustellen und auch die räuberischen Wakuafi zur Vernunft zu bringen. Ebenso wurde die vorher bedroht erscheinende französische Missionsstation in Nguru, Mhonda, vollkommen sicher gestellt.
Nicht von geringem Nutzen war bei dieser Expedition die Hülfe Bana Heris, dessen Einfluß auf die Eingeborenen sich der Verfasser zu nutze gemacht hatte, und dessen Sohn Abdallah ebenso wie der des öfteren erwähnte Jumbe Makanda von Bagamoyo auf der Expedition mitgenommen wurden. Der früher bereits öfters angeführte Jehasi war bei den Streitigkeiten der Wanguru mit den Wakuafi bei Einnahme einer Wakuafi-Tembe gefallen.
Bereits im Juli war der Verfasser von dieser Expedition nach Bagamoyo zurückgekehrt und führte in dieser Zeit teils die Bezirksgeschäfte in Bagamoyo, teils vertrat er den auf der Wahehe-Expedition sich befindenden Kommandeur v. Zelewski in Daressalam. Da machte sich durch inzwischen erfolgte Einfälle der nördlichen Mafiti nach Usaramo die Unternehmung einer Expedition gegen diese zur Sicherung der gefährdeten Wasaramo notwendig. Alle an der Küste noch disponiblen Truppen wurden vereinigt, die vom Kommandeur zurückgeschickte Zulu-Kompagnie, sowie aus Pangani, Bagamoyo und Daressalam herausgenommene Truppen wurden in Bagamoyo als Expeditionskorps zusammengezogen, und der Verfasser unternahm mit den Offizieren, Kompagnieführer End und Lieutenant Prince, wie dem Arzt +Dr.+ Kanzki die erwähnte Expedition. Dieselbe durchzog zunächst Usaramo in südwestlicher Richtung nach Tununguo hin, wo fast alle Dörfer aus Furcht vor den Mafiti verlassen waren, außerdem beredte Zeugnisse für die Grausamkeiten der Mafiti, wie sie in diesem Buche gelegentlich der Erwähnung des Mafiti-Einfalls im Jahre 1889 bereits geschildert sind, gefunden wurden. Sodann wurde der Kingani bei Mafiti überschritten und nach der Missions-Station Tununguo marschiert. Von dort aus richtete sich der Marsch direkt ins Land der nördlichen Mahenge, welche große Komplexe von Kutu occupiert haben und die Wakutu in großer Abhängigkeit von sich halten. Die Bestrafung der Mafiti war für die Expedition nicht so bequem wie vor zwei Jahren, wo das Eingreifen Gravenreuths nur 5 Stunden von Bagamoyo nothwendig war. In ihrem Lande wurden die Mafiti nur im Dorfe Korongo angetroffen, doch räumten sie auch diesen Ort nach dem vollständig überraschenden Eintreffen der Expedition bald nach Eröffnung des Feuers. Im übrigen zogen es die Mafiti vor, uns überall auszuweichen. Für die Expedition lag die Gefahr nahe, daß das ungemein coupierte, für uns selbst auf den schmalen Fußstegen nur schwer zu passierende Terrain von den gewandten leichtfüßigen Mafitis zu einem Überfall gegen uns benutzt werden könnte. Wir mußten uns daher, so gut es ging, gegen Überraschungen sichern.
In Hongo fanden wir eine Anzahl der von den Mafiti gefangenen Wasaramo noch vor und setzten dieselben in Freiheit. Im übrigen beschränkte sich der Verfasser darauf, den Mahenge in ihrem Lande, wo sie ebenfalls überall zurückwichen, die einzig mögliche Strafe zu teil werden zu lassen, nämlich sie an ihrem Hab und Gut nach Kräften zu schädigen. Es wurden alle Ortschaften niedergebrannt, die überaus reichlich daselbst vorgefundenen Vorräte, soweit wir sie nicht aufbrauchen und mit uns führen konnten, den Flammen preisgegeben, und die reichen, wohlbestellten Felder der Eingeborenen, soweit es in der kurzen Zeit möglich war, durch uns und die eingeborenen Hülfsvölker, -- welche besonders der Häuptling Kingo von Morogro und einzelne andere mächtige Häuptlinge in der Zahl von mehreren Hundert Mann der Expedition gestellt hatten, -- verwüstet.
Diese grausame Art der Bestrafung ist bei eingeborenen Gegnern, die man auf andere Weise nicht fassen kann, leider notwendig, und sie ist den Eingeborenen auf die Dauer fühlbarer, als selbst erhebliche, ihnen im offenen Kampfe beigebrachte Verluste an Menschenleben, die sie mit der Zeit viel eher verschmerzen. Aber auch der Vermögensverlust übt einen sehr lange anhaltenden Einfluß bei einem so gewohnheitsmäßigen Räubergesindel, wie die Mafiti sind, nicht aus. Es wurde daher vom Verfasser bereits als wirksames Mittel die Anlage einer Station in der Landschaft Kisaki vorgeschlagen, die jetzt in Angriff genommen ist.
Es sei hier bemerkt, daß vielleicht in späterer Zeit gerade das jetzt verrufene Mafitiland für unsere Kolonie eine größere Rolle spielen wird. Wir haben im Kutuland einen der fruchtbarsten und bestbewässertsten Distrikte unseres Gebietes, der in jeder Hinsicht die reichsten Ernten liefert. Dann aber lehnen sich hier die Sedimentärformationen an den Gneis der Uruguruberge an. Dort ist nach dem Urteil des Herrn +Dr.+ Lieder, der einen großen Teil der Gebiete Deutsch-Ostafrikas geologisch erforscht hat und den der Verfasser damals in Uruguru (Teil von Kutu, an das Mafitiland grenzend) traf, das Vorkommen von nutzbaren Mineralien im höchsten Grade wahrscheinlich, deren Transport zur Küste keine Schwierigkeiten machen würde. --
Von der Expedition nach Bagamoyo zurückgekehrt, erfuhr der Verfasser die Trauernachricht von der Katastrophe in Uhehe. Abgesehen von einer nach der Katastrophe abgesandten Rekognoszierungs-Expedition nach Mpapua unter Lieutenant Prince fanden keine weiteren Expeditionen der Schutztruppe ins Innere im Bezirk von Bagamoyo und den weiter südlichen Bezirken statt, im Hinterland von Tanga dagegen wurde das Einschreiten des Bezirkshauptmanns Krenzler durch eine unter den Wadigo vorgekommene Erhebung notwendig.
Gerade der Umstand, daß unter einem bisher so wenig kriegerischen, geradezu für erbärmlich geltenden Stamme, wie die Wadigo, eine Erhebung gegen die deutsche Herrschaft vorgekommen war, war kein günstiges Zeichen und machte ein schleuniges Einschreiten notwendig. Die erste zu diesem Zweck vom Bezirkshauptmann Krenzler unternommene Expedition verlief ungünstig, da sich die Expedition wieder nach der Station Tanga zurückziehen mußte. Eine zweite stärkere, ebenfalls von dem bald darauf am perniziösen Fieber verstorbenen, um die Entwickelung von Tanga hoch verdienten Hauptmann Krenzler geführte Expedition bewirkte die Wiederunterwerfung der Wadigo.
Andere Kämpfe hatte am Kilimandscharo der dortige Reichskommissar zur Verfügung des Gouverneurs, +Dr.+ Karl Peters, der als Wirkungskreis das Kilimandscharo-Gebiet erhalten hatte, zu bestehen. Nachdem Peters zunächst die Station Moschi mit der 9. Kompagnie der Schutztruppe unter Kompagnieführer Johannes erreicht hatte, ging er von dort aus weiter nach Osten, um hier eine neue nach seiner Ansicht notwendigere Stations-Anlage zu schaffen. Hierfür wurde Marangu, der Sitz des unbedeutenden Sultans Mareale, ausgesucht und der daselbst von Peters gegründeten Station der Name Kilimandscharo-Station beigelegt. Bei einer von dort mit einem Teil der Besatzungs-Kompagnie gegen die Warombo unternommenen Expedition fiel der Sergeant Schubert von der Schutztruppe, doch gelang es Peters, den Stamm, der sich nicht unterwerfen wollte, zu strafen und unter die deutsche Herrschaft zu bringen. -- In späterer Zeit fand +Dr.+ Peters Verwendung als deutscher Kommissar bei der an unserer nördlichen Grenze vorgenommenen Grenzregulierung gegen das englische Gebiet.
Nach der Katastrophe in Uhehe und der Rückkehr der Reste der Expedition unter Tettenborn war durch die großen Verluste der Schutztruppe eine vorläufige Umänderung in der Organisation derselben geboten. Auf telegraphischem Wege gelangte eine Allerhöchste Kabinets-Ordre nach Ostafrika, nach welcher der Gouverneur zugleich das Kommando der Schutztruppe bis auf weiteres übernehmen sollte. Da der Gouverneur jedoch nicht selbst Offizier war und daher eines sachkundigen Beistandes bedurfte, wählte er hierzu den Verfasser, der als militärischer Beirat nach Daressalam überzusiedeln hatte. Die Maßregeln, welche vom Gouverneur teils mit, teils ohne Einverständnis mit dem militärischen Beirat getroffen wurden, sind mehr innerer Natur und bereiteten die spätere Änderung in der Organisation der Truppe vor. In der äußeren Organisation wurden, -- abgesehen von einer durch den Verfasser vorbereiteten Umgestaltung der Expeditions-Artillerie, die dann wieder fallen gelassen wurde, -- die Reste der 6., 7. und 9. Kompagnie mit denen der 5., 8. und 10. vereinigt, so daß die Schutztruppe nur noch 7 Kompagnien aufzuweisen hatte, die durch Rekrutierung zu ergänzen waren. Diese Ergänzung wurde noch besonders nötig, da auch ein Teil der alten sudanesischen Soldaten sich entweder nicht mehr als dienstfähig erwies oder die Erlaubnis zur Rückkehr nach Egypten erbat, und da auch die Zulus erklärten, nach Ablauf ihres dreijährigen Kontrakt-Verhältnisses nicht mehr im Dienst bleiben zu wollen.
Die Neuergänzungen sind von Major v. Wißmann in Egypten und Kompagnieführer von Perbandt um Massaua herum, endlich im Gebiet der Zulus von Inhambane aus vorgenommen worden, aber man erhielt nicht die erwünschte Zahl, da die Rekrutierung bei den Zulus, auf deren Gelingen man bestimmt gerechnet hatte, vollkommen scheiterte. Die Zulus, wird ferner gesagt, würden sich entschieden weigern, über ihre Verpflichtung hinaus, in der Schutztruppe zu verbleiben; es thut daher auf das dringendste not, sich nach anderem Material umzusehen.
Sehr zu wünschen wäre die endliche definitive Herbeiführung einer Organisation der Artillerie, so zwar, daß unsere hiesigen Feldgeschütze als Positionsgeschütze auf den Küstenstationen, die 4,7 +cm+ für die Stationen des Innern, und 3,7 cm und Maxim-Guns für die Expeditions-Artillerie dienen. Vor der Hand hat man darin noch gar keine Organisation.
Der älteste Offizier der Kaiserlichen Schutztruppe, der des öfteren in den früheren Kapiteln erwähnt worden ist, zuletzt als Stellvertreter des Kaiserlichen Reichskommissars, +Dr.+ Karl Wilhelm Schmidt, hatte die Oberführerstelle in der Truppe, d. i. die zweite Stabsoffizierstelle erhalten. Man hatte in der Truppe geglaubt, daß entweder der Oberführer, dessen Rückkehr nach längerem Urlaub in Deutschland im Oktober vorigen Jahres erfolgte, zum Kommandeur der Kaiserlichen Schutztruppe ernannt werden, oder daß ein hierzu geeigneter deutscher Stabsoffizier als Kommandeur herausgesandt werden würde. Das letztere wäre wohl möglich gewesen, da die Stelle des Kommandeurs der Schutztruppe eigentlich der Hauptsache nach eine Verwaltungs-Stellung ist und ihm die Fürsorge für das Offizier-Korps obliegt. Andererseits konnte sich ja zur Ausübung des praktisch-afrikanischen Dienstes der Kommandeur an die erfahrenen Wißmannschen Offiziere halten. Die Heraussendung eines Stabsoffiziers hätte also, wenn man dem +Dr.+ Schmidt trotz seiner zweifellos auch großen militärischen Verdienste, -- wir erwähnen bloß die Gefangennahme Buschiris, -- das Kommando der Schutztruppe etwa prinzipiell nicht übertragen wollte, eine Enttäuschung im Offizierkorps nicht veranlaßt. Die Stelle des Verfassers als militärischer Beirat des Gouverneurs war von vornherein eine durchaus unhaltbare, da derselbe zwar mit dem Kommando der Schutztruppe im Namen des Gouverneurs beauftragt war, er der Anciennität nach aber im Offizier-Korps der Schutztruppe erst der viertälteste Offizier war. Dazu kam noch die Verschiedenartigkeit der Ansichten des Gouverneurs und des Verfassers. Der zwischen beiden hervortretende prinzipielle Gegensatz veranlaßte denn auch bald eine Änderung, so daß nach einem zwischen Daressalam und Berlin gepflogenen Depeschenwechsel der Kommandant des Kreuzers »Schwalbe«, Korvettenkapitän Rüdiger von dem Kommando der »Schwalbe« entbunden und zum Stellvertreter des Gouverneurs ernannt wurde. Von diesem erhielt Rüdiger insbesondere auch seine, des Gouverneurs Vertretung im Kommando der Schutztruppe, und die Geschäfte wurden vom Verfasser dem Herrn Kapitän Rüdiger übergeben. Rüdiger war zwar in afrikanischen Festlandsangelegenheiten gänzlich unerfahren, brachte aber ein großes Interesse unserer Kolonie entgegen und hat sich mit größtem Eifer seinem neuen Amt gewidmet.
Der Verfasser, der als Beirat mit dem Gouverneur nur dann ersprießlich zusammenwirken konnte, wenn Übereinstimmung in den Ansichten herrschte, kehrte zunächst als Bezirkshauptmann nach Bagamoyo zurück, aber sein Gesundheits-Zustand, besonders die seit der letzten Expedition immer wiederkehrenden heftigen Erkrankungen an Malaria boten neben den inneren Gründen die äußere Veranlagung für eine zweimonatliche Beurlaubung nach Egypten zur Erholung. Dort angekommen wurde dem Verfasser nach dem Tode Gravenreuths in Kamerun die Übernahme der Gravenreuthschen Expedition telegraphisch angeboten. Er nahm dieselbe an und wurde telegraphisch nach Berlin befohlen. Hier machten jedoch wiederum Gesundheitsrücksichten seine Abreise nach Kamerun unmöglich, sodaß der ebenfalls nach Deutschland beurlaubte Kompagnie-Führer Ramsay die Führung der Expedition erhielt, während der Verfasser im Februar 1892 nach Ablauf seines Kommandos bei der Schutztruppe auf den beim Reichskanzler eingebrachten Antrag des Gouverneurs aus der Schutztruppe ausschied.
Das letzte Jahr riß auch außerdem große Lücken in den Reihen der früheren Offiziere Wißmanns; von den im Frühjahr 1889 herausgegangenen Offizieren gehören zur Zeit nur noch folgende Herren der Schutztruppe an:
Frhr. v. Eberstein, Leue, Johannes, von Perbandt, von Sivers (dieser war als Fachmann unter Wißmann stets nur zur See verwandt worden); von den später eingetretenen Offizieren der früheren Wißmannschen Schutztruppe sind noch im Verbande der Kaiserlichen Schutztruppe die Herren Fischer, Langheld, Herrmann, Scherner, Podlech, von Elpons, Prince.
Von den Ressortchefs ist einer an der Spitze seines Ressorts verblieben, Oberarzt +Dr.+ Becker, der Chef des Sanitätswesens in Ostafrika.
Die Oberführerstelle in der Kaiserlichen Schutztruppe ist in neuerer Zeit auf den seit einem Jahr in Ostafrika an anderer Stelle thätig gewesenen Major Frhr. v. Manteuffel übergegangen.
Es mögen noch die Veränderungen in der Organisation der Schutztruppe Erwähnung finden, welche innerhalb der letzten Zeit stattgefunden haben und mit dem 1. März in Kraft traten.
Die Kaiserliche Schutztruppe wurde in die eigentliche Schutztruppe und eine Polizeitruppe geteilt, von denen die erstere zur Besetzung der Stationen im Innern und zur Begründung neuer Stationen, ferner zu Expeditionszwecken, die letztere zur Besetzung und Aufrechterhaltung der Ordnung an der Küste dient.
Der Etat für die Kaiserliche Schutztruppe bezog sich nicht auf diese allein, sondern auch auf die Polizeitruppe, einschließlich des europäischen Personals derselben, soweit dies aus der Kaiserlichen Schutztruppe entnommen war. Die Stärke der Polizeitruppe, deren Mannschaften aus der Kaiserlichen Schutztruppe entnommen wurden, betrug 405 Mann, die sich auf die Bezirke nunmehr in folgender Weise verteilten: Bezirksamt Tanga mit dem Bezirks-Nebenamt Pangani 100 Mann; Bagamoyo, dessen Nebenamt Sadani in gleicher Weise wie im Süden Mikindani vom Gouverneur aufgehoben und in eine einfache Zollstation verwandelt war, 95; Daressalam 45; Kilwa 85; Mgau 80 Mann.
Die den Bezirksämtern vorstehenden Bezirkshauptleute und der Vorsteher des Nebenamtes Pangani sollten ursprünglich aus dem Offizierbestande der kaiserlichen Schutztruppe entnommen werden und ebenso wie die ihnen beigegebenen europäischen Unteroffiziere als zur Übernahme einer Zivilstelle abkommandierte Militärpersonen gelten. Sie sollten in disciplinarer Beziehung aus dem militärischen Befehlsbereich der kaiserlichen Schutztruppe ausscheiden und allein dem kaiserlichen Gouverneur unterstehen. Diese Anordnung ist zweifellos als ein Fortschritt zu bezeichnen, da hiermit der vorher erwähnte Mißstand der doppelten Unterordnung derselben Personen wenigstens in den meisten Beziehungen aufhört.
Für notwendige kriegerische Operationen an der Küste, für die die Polizeitruppe zu schwach ist, wurden Bestimmungen über das Zusammenarbeiten der kaiserlichen Schutztruppe und der Polizeitruppe getroffen. Aber gerade wegen der zur Zeit noch lange nicht genügenden Stabilität in den ostafrikanischen Verhältnissen, selbst an der Küste, erscheint dem Verfasser eine derartige Vermischung der civilen mit der militärischen Ordnung noch verfrüht. Gewiß würde eine rein militärische Organisation vorzuziehen sein, wie sie zu Wißmanns Zeiten bestand, wo allerdings nicht nur gediente Militärs, sondern auch örtlich erfahrene, brauchbare Personen als Offiziere, Unteroffiziere und Beamte in die Schutztruppe eingestellt wurden. Letzteres mag den für eine kaiserliche Truppe geltenden Normen widersprechen, aber es ist in Ostafrika, wo außergewöhnliche Verhältnisse herrschen, zur Zeit angebracht.
Die eigentliche Schutztruppe wurde durch die erwähnte Verfügung nach Ausscheidung der Polizeitruppe in 6 Kompagnien eingeteilt, hierunter 2 Zulukompagnien (die Entladung sämtlicher Zulus nach Ablauf ihres Kontraktes steht wohl nahe bevor) und 4 Sudanesen-Kompagnien. In die letzteren wurden zum Teil auch eingeborene Soldaten mit eingestellt. Die erste dieser Sudanesen-Kompagnien dient für die Besatzung des Kilimandscharo-Gebietes und der nördlichen Karawanenstraße bis Masinde. Diese Kompagnie soll eine neue Station bei Gonja begründen und das Gros derselben soll daselbst garnisoniert werden. Die zweite Kompagnie hat ihren Stamm in Bagamoyo und giebt die Besatzung für Tabora und die Stationen am Viktoriasee ab. Die erwähnten Stationen des Innern sollten sich nebenbei durch Anwerbung von Eingeborenen verstärken. Die dritte Kompagnie (Zulukompagnie) dient für die Besatzung der neu begründeten Station Kilossa und der Station Mpapua mit dem Stabe in Kilossa; die vierte Kompagnie (Sudanesen-Kompagnie) besetzt die neubegründete Station Kisaki; die fünfte Kompagnie dient als Bereitschafts-Kompagnie für den Süden mit dem Stabsquartier in Kilwa und einem Unteroffizier-Posten in Lindi; die sechste Kompagnie (Zulukompagnie) als Bereitschafts-Kompagnie im Norden mit dem Stabsquartier in Daressalam.
Ferner sind noch 50 Mann der Schutztruppe unter Lieutenant Graf von Hessenstein nach Ugogo abmarschiert, um dort am Sitz des Oberhäuptlings eine Station zu gründen; von Kilossa und Kisaki aus will man noch Nebenstationen begründen. Die Besetzung resp. die Neubesetzung von Stationen im Innern ist, zunächst im allgemeinen betrachtet, sehr erwünscht und trägt, wenn die Stationen stark besetzt sind, einem entschiedenen Bedürfnis Rechnung. Die Stationen sind an grade für den Verkehr höchst wichtigen Plätze angelegt und dienen, -- aber immer unter der Voraussetzung, daß sie genügend stark sind, -- alsdann gegen die erfahrungsgemäß fast alljährlich wiederkehrenden kriegerischen Einfälle der Räuberstämme.
Trotzdem erscheint uns unter den bestehenden Verhältnissen diese Verteilung der Schutztruppe und die Begründung so vieler Stationen im Innern zur Zeit nicht angebracht; denn durch die Einrichtung eines Stationsgürtels im Innern ist allerdings der Lieblingsgedanke des Gouverneurs, die Schutztruppe nach Möglichkeit von sich zu entfernen, durchgeführt worden, aber man ist nicht mehr so wie früher in der Lage, ein starkes Expeditionskorps schnell zu formieren, um es an bedrohter Stelle einzusetzen.
Der Gouverneur von Soden ist der Ansicht, daß 4 Kompagnien farbiger Soldaten, die auf einzelne Plätze des Innern verteilt sind, eine Macht darstellen, welche die über 90 deutsche Meilen lange Küste oder wenigstens deren nördliche Hälfte sichern kann. Die älteren Offiziere der Schutztruppe haben sich bewogen gefühlt, auf die Gefahr einer solchen Zersplitterung der Kräfte, wie sie das neue System mit sich brachte, hinzuweisen, doch ihre Bedenken sind ungehört geblieben; im Gegenteil, man dürfte es ihnen zum Teil vielleicht verargt haben und sie es haben empfinden lassen, daß sie als subalterne Offiziere ihre Überzeugung frei ausgesprochen haben, im Interesse einer Sache, für die sie Leben und Gesundheit einsetzten.
Bei der geringen Stärke der Besatzungen unserer neuangelegten Stationen reicht die Macht derselben, gerade wenn man den Charakter der Mafiti- und Massai-Stämme in Rechnung zieht, nicht weit. Wenn wir Kisaki als Beispiel nehmen, so kann im günstigen Falle durch diese Station die östlich gelegene Missionsstation Tununguo, auch allenfalls die Karawanenstraße am Gerengere gesichert werden. Doch sind immerhin noch Einfälle der Mafiti von der andern Rufidji-Seite her ins südliche Usaramo möglich, von wo aus sie weiter nach der Küste hin vordringen können. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei den andern Stationen in Kilossa und am Kilimandscharo, und dann ist, wenn Beunruhigungen an der Küste durch die erwähnten Stämme in größerem Maße stattfinden, das zur Verfügung stehende Expeditionskorps aus den beiden Bereitschafts-Kompagnien unter Umständen viel zu schwach, um namentlich, wenn es sich um ein Eingreifen in entferntere Gegenden handelt, mit Nachdruck aufzutreten; auch sind ja Niederlagen im Innern gerade bei der schwachen Besatzung der Stationen nicht ausgeschlossen; und jede etwaige Niederlage erfordert einen ganz bedeutenden Mehraufwand an Kräften, um sie wieder wett zu machen. Das Zusammenbringen eines starken Expeditionskorps wird nach der jetzigen Dislokation der Schutztruppe ohne totale Entblößung der Küste und der erreichbaren Stationen nicht möglich sein.
Die neue Dislokation der Truppen hätte der Ansicht des Verfassers nach zur Vorbedingung eine Vermehrung der Schutztruppe um mehrere hundert Soldaten haben müssen; dann allerdings hätte man die Neuordnung mit Freuden als großen Fortschritt begrüßen können, wie ja auch -- aber immer unter dieser Voraussetzung -- von uns die Begründung mehrerer Stationen gewünscht worden war.
In den Bestimmungen über die Polizeitruppe ist vorgesehen, daß die Bezirks-Hauptleute dem Etat an Offizieren der Kaiserlichen Schutztruppe entnommen werden sollen. In Wirklichkeit scheint indes der jetzige Gouverneur danach zu streben, diese Posten allmählich mit Juristen zu besetzen. Darauf weist die Verwendung des Kanzlers als Bezirkshauptmann des durch seinen Handel und Verkehr wichtigsten Küstenplatzes Bagamoyo hin, ebenso die im letzten halben Jahr nach Ostafrika erfolgte Heraussendung von Juristen. Eine solche Maßnahme kann dem Verfasser bei der wie gesagt noch nicht genügend erscheinenden Stabilität der Verhältnisse nur als unzeitgemäß erscheinen. Etwas anders ist es, wenn sich die eingeborene Bevölkerung etwas mehr an die seit vorigem Jahre erfolgte Neuordnung der Dinge in Ostafrika gewöhnt haben wird. Aber auch dann müssen die Juristen an Ort und Stelle praktischer erzogen werden, wie es bis jetzt geschieht, wo sie zum Teil mit ziemlich bedeutenden gesellschaftlichen Ansprüchen nach Ostafrika hinkommen und dort lediglich mit ihrer Kenntnis der Jurisprudenz und mit dem Strafgesetzbuch alle Schwierigkeiten bewältigen zu können glauben. Giebt man ihnen Gelegenheit, unter einem erfahrenen Stationschef in jeder Weise thätig zu sein und mit den Eingeborenen in Fühlung zu bleiben, überträgt man ihnen z. B. auf den großen Handelsplätzen, wie Bagamoyo, die Kontrolle bei den Karawanen, die bisher von vielen der Herren nur zum Zweck der Bereicherung ihrer ethnographischen Sammlungen betrachtet wurden und mit denen von einzelnen nur ein Verkehr vom Standpunkt der vornehmen Überlegenheit gepflogen wurde, so wird, wenn hierdurch die Neulinge Gelegenheit haben, auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen zu lernen, die gewonnene Kenntnis der Volksanschauung im Verein mit ihrer Fachbildung sie zu äußerst wertvollen Beamten machen.
Ähnliches ist, nebenbei bemerkt, über die Ausbildung der neu nach Ostafrika gesandten Offiziere zu sagen. Je mehr diesen Gelegenheit geboten wird, möglichst mit der Bevölkerung dienstlich in Berührung zu kommen (Beiwohnen beim Schauri, Beaufsichtigung der Karawanen, Überwachung des Arbeitsdienstes, wie besonders Anlage neuer Stationen, Verkehr auf Expeditionen), besonders wenn sie selbst schaffend thätig sein können und nicht nur schablonenmäßig die Truppe in einer fertigen Station exerzieren, desto mehr werden sie nicht nur in militärischer Hinsicht, sondern auch im allgemeinen brauchbare Beamte werden, man kann sagen um so mehr, in je unfertigeren Verhältnissen sie in Ostafrika aufgewachsen sind.
Die übrigen im Laufe des vergangenen Jahres von Herrn v. Soden getroffenen Maßnahmen beziehen sich zunächst auf die Verlegung des Schwerpunktes der Regierung von Bagamoyo nach Daressalam. Begründet war dies durch die äußerst ungünstige Rhede von Bagamoyo, wo ein Anlaufen der Hauptdampfer ausgeschlossen war.
Es war in der letzten Zeit von Wißmann das Auskunftsmittel gewählt worden, Bagamoyo als Hauptsitz des Kommissariats zu halten, dagegen Daressalam als Hauptdepot und als Hauptplatz für die Flottille zu belassen. Wißmann selbst hatte deswegen den Schwerpunkt nach Bagamoyo verlegt, weil er, nachdem wir leider auf Sansibar verzichten mußten, von Bagamoyo aus noch am besten die Verhältnisse in der Hand behalten konnte. Hier laufen ja von den beiden großen Seen, vom Nyanza und dem Tanganjika, sowie aus dem Hinterlande unseres Gebietes alle Fäden zusammen, hier stand also der Reichskommissar persönlich mitten im gesamten afrikanischen Verkehr, wie er in gleichem Maße an keinem andern Platze der gesamten Ostküste Afrikas stattfindet. Der Ansicht des Verfassers nach ist es notwendig, in Bagamoyo zu residieren, wenn man den Schwerpunkt seiner Aufgabe in der Kolonie selbst sucht.
Wenn man hingegen meint, der Verbindung nach Europa, dem Verkehr mit der deutschen vorgesetzten Behörde die größere Rücksicht schuldig zu sein, dann ist allerdings wegen der regen Verbindung mit der Heimat Daressalam der rechte Platz, und liegt dann naturgemäß die Handhabung des Verkehrs mit dem Innern in den Händen des Bezirks-Hauptmanns von Bagamoyo. Daß nun gerade das letztere der Gouverneur nicht wünschte, sondern daß er sich alle mögliche Mühe gab, den Verkehr nach Daressalam zu ziehen auf Kosten von Bagamoyo, um als äußerst rühriger, thätiger Mann, der er ist, selbst alles in die Hand zu bekommen, ist ja begreiflich, aber unpraktisch. Der inner-afrikanische Verkehr kann nach Daressalam nur auf zweierlei Weise gezogen werden: entweder durch Einrichtung eines direkten Verkehrsweges von Daressalam bis weit ins Innere hinein, wie wir in einem der früheren Kapitel erwähnten, oder durch Gewalt. Ob letztere, selbst den Fall angenommen, daß wir immer in der Lage wären, sie faktisch anwenden zu können, ratsam ist und nicht vielleicht dazu dient, den Verkehr von unserer Küste überhaupt abzulenken, erscheint zum mindesten recht zweifelhaft.