Part 23
Um diese Mißstände aus der Welt zu schaffen, faßte die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, sobald das thatkräftige, dauernde Eingreifen der Regierung gesichert war, den Plan, durch eine direkte deutsche Dampferlinie, welche mit Staatsunterstützung fahren sollte, die bisher fehlende Verbindung zwischen Deutschland und der Kolonie herzustellen. Die Vorlage darüber kam Anfang 1890 vor den Reichstag, eine jährliche Unterstützung von 900000 Mk. wurde bewilligt, und bereits im Juli 1890 begannen die regelmäßigen Fahrten in vierwöchentlichen Zwischenräumen von Hamburg und Rotterdam -- Neapel -- Port Said -- Suez -- Aden nach Tanga -- Daressalam -- Sansibar -- Lindi -- Mozambique -- Delagoabay und Natal. Im Anschluß an die Hauptlinie wurde eine Küstendampferlinie errichtet, welche Bagamoyo, Sadani, Pangani, Kilwa, Ibo, Quilimane, Chiloane, Inhambane und Beira anläuft. Es ist dadurch ein Seeverkehrsnetz geschaffen, welches den gegenwärtigen Anforderungen völlig entspricht.
Während die Hauptdampfer die drei besten Häfen an der Ostküste Deutsch-Ostafrikas sowie den großen Handelsmittelpunkt Sansibar und die Hauptpunkte der portugiesischen Küste sowie einen Hafen von Natal selbst anlaufen, besorgen die Küstendampfer den Verkehr mit allen denjenigen Stationen, deren Hafenverhältnisse das Anlaufen der Hauptdampfer verbieten. Das Frachtgut wird in Lindi, Daressalam oder Tanga (für unsere deutsch-ostafrikanische Küste), beziehungsweise in Sansibar gesammelt und dort auf die Hauptdampfer übergeführt und umgekehrt.
Die der Linie an der Küste selbst zukommenden Frachten sind bislang sehr gering, besonders an den Plätzen, die für den Dhauverkehr mit Sansibar geeignet sind, zum großen Teil aber auch wegen des unpraktischen Fahrplans der Dampfer, der ihnen meist einen genügenden Aufenthalt zum Nehmen und Löschen von Ladung nicht gestattet.
Gleichzeitig mit der Einrichtung der Dampferlinien geschah die Errichtung deutscher Postagenturen zunächst in Sansibar selbst, später nach Errichtung des Gouvernements in den Hauptplätzen Deutsch-Ostafrikas.
Es mag beiläufig hier bemerkt werden, daß vor dieser Zeit, entsprechend den bestehenden Verbindungen, alle Postsachen durch das französische oder englische Postbureau je nach der Nationalität des abgehenden Dampfers befördert werden mußten. Ein Postamt des Sultans von Sansibar gab es nicht.
Es ist das im vorigen Jahre verfügte Eingehen der deutschen Postagentur zu Sansibar, das nach der einen Angabe aus Gefälligkeit gegen unsere englischen Freunde, -- die französische Postagentur zu Sansibar ist nicht eingegangen, -- nach der anderen auf Antrag des Gouverneurs erfolgt ist, sehr zu beklagen; die Postagentur hatte gerade in Sansibar gute Einnahmen und war außerdem immerhin ein Mittel, uns der Bevölkerung zu nähern.
Endlich ist von den geschaffenen Verkehrserleichterungen zu erwähnen die Anlage einer Telegraphenlinie zuerst von Bagamoyo nach Daressalam mit geplanter Verlängerung über alle Hauptpunkte der Küste. Dieselbe ist wohl inzwischen im Norden durchgeführt. --
Nächst der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft kommt der Ostafrikanischen Plantagengesellschaft eine wesentliche Bedeutung zu. Diese Gesellschaft bildete sich bereits im Jahr 1888 zu dem Zwecke, in Deutsch-Ostafrika den Tabaksbau zu kultivieren. Ihr Thätigkeitsfeld befindet sich auf der Plantage Lewa, einige Kilometer von Tschogwe am Panganifluß.
Die Arbeiten auf der Plantage Lewa hatten bereits vor dem Aufstande einen bedeutenden Umfang angenommen. Sämtliche Gebäude für Verwaltungszwecke, ferner die Fermentierscheune war errichtet, die ungeheure Tabakspresse unter umständlichen Schwierigkeiten heraufgeschafft, ein Stamm von mehreren hundert Arbeitern herangezogen und thatsächlich zu einer dauernden Thätigkeit herangebildet worden. Die Plantage ließ die besten Erfolge erwarten, da kam der Aufstand und im November 1889 wurde die Plantage durch Buschiris Leute überfallen und verwüstet.
Bereits bei Ausbruch des Aufstandes hatten die Beamten der Plantagengesellschaft in Voraussicht des kommenden Unheils versucht, von der Ernte zu retten, was zu retten ging. Der Tabak wurde so schnell als möglich eingeerntet und ein Teil desselben auch, allerdings oberflächlich, fermentiert; ja, es gelang sogar, einen Teil der Ernte an die See zu bringen und nach Deutschland zu verschiffen. Nichtsdestoweniger waren natürlich die Verluste für die Gesellschaft sehr bedeutende, und sie hatte nach der Beruhigung des Nordens und nachdem Lewa durch einen Posten von 10 Mann gesichert war, ganz von vorn anzufangen. Die gesamte Plantage war überwuchert, die herangebildete Arbeiterbevölkerung in alle Winde zerstreut, und erst allmählich konnten die Arbeiten in vollem Umfange wieder aufgenommen werden.
Ebenso wie die Plantagengesellschaft beschäftigt sich die Deutsche Pflanzergesellschaft in der Nähe von Tanga mit Tabaksbau. Erhebliche Erfolge sind seitens dieser Gesellschaft nicht erzielt worden, einmal weil die Leitung zu systematisch von Berlin aus betrieben wurde, wodurch jede freiere Entfaltung in Ostafrika lahm gelegt oder verzögert wurde; ferner aus Kapitalsmangel und endlich weil die in Ostafrika zur Verwendung kommenden europäischen Kräfte sich ihrer Aufgabe zum Teil nicht gewachsen zeigten; im letzten Jahr machte noch der Aufstand unter den Wadigo die nötigen Arbeiten größtenteils unmöglich.
Zu diesen älteren wirtschaftlichen Unternehmungen traten bald nach der Niederschlagung des Aufstandes noch einige andere. In erster Linie ist hier zu nennen die sogenannte Emin-Plantage. Den Grundstock derselben bildet eine früher dem Frhrn. v. Gravenreuth gehörige Schamba bei Bagamoyo, welche durch Ankäufe vergrößert wurde. Die Emin-Plantage beschäftigt sich vorwiegend unter der Leitung eines bewährten Fachmanns mit dem rationellen Anbau der Vanille.
In der Nähe von Tanga betreibt Herr von Saint-Paul-Illaire, der frühere Generalvertreter der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, eine eigene Plantage, auf welcher ebenfalls Vanille und Baumwolle kultiviert werden. In der Nähe von Tanga befindet sich ferner eine kleinere Plantage der ostafrikanischen Seehandlung (Wilhelm Perrot, Wiesbaden). Die ostafrikanische Seehandlung bildete sich 1890 zu dem Zwecke, in Ostafrika Handel mit den Eingeborenen zu treiben und eventuell sich mit selbständigem Plantagenbau zu beschäftigen. Die kleine Plantage der Gesellschaft kultiviert Baumwolle und hat vor kurzem eine nicht unbeträchtliche Sendung von Baumwolle in Bremen zum Verkauf gestellt.
Neben diesen wirtschaftlichen, dem Plantagenbau dienenden Unternehmungen müssen die rein kaufmännischen Unternehmungen Erwähnung finden.
Über die kaufmännischen Zwecke und Ziele der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft ist das Wesentliche oben gesagt worden. Eine Ergänzung zu dem Plane der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft, mit ihren Faktoreien in das Innere hinein vorzudringen, bildete ein Projekt des leider zu früh im Dienst des Vaterlandes gefallenen Freiherrn v. Gravenreuth, das Projekt, durch die Gründung einer deutschen Seengesellschaft an den Ufern der großen Seen, an welche unser Gebiet heranreicht, festen Fuß zu fassen und so dem deutschem Vorgehen von der Küste her von innen heraus entgegen zu arbeiten. Das zunächst ins Auge gefaßte Ziel war die Anlegung von zwei Handelsstationen am Viktoria und zwar an dessen Süd- und Westufer. An diesen beiden Stationen sollte der von Wißmann für den Viktoria geplante Dampfer die Produkte aus Uganda, Unioro, Karagwe, Kavirondo und den reichen Uferstaaten des Viktoria zusammenführen, von den Stationen aus jene Länder mit den nötigen Ausfuhrartikeln als Gegenwert versehen. Die Großartigkeit des Planes muß auf den ersten Blick einleuchten. Um so bedauerlicher ist es, daß der Plan aus Mangel an Beteiligung bisher nicht zur Ausführung gekommen ist, um so bedauerlicher deshalb, weil die beiden deutschen Stationen Bukoba und Muanza die Vorbedingungen für eine Sicherung eines solchen Handelsverkehrs gegeben hätten.
Als selbständige kaufmännische Unternehmung eröffnete ein Konsortium von drei patriotischen Magdeburger Herren im April 1890 in Tanga die kleine »Magdeburger Faktorei«. Eine wesentliche Bedeutung kann dem Unternehmen allerdings nicht zuerkannt werden. Der Rahmen ihres Geschäftsverkehrs -- nämlich der Verkauf von Gebrauchsartikeln an Eingeborene und der gelegentliche Ankauf von Landesprodukten -- ist dafür zu eng, aber immerhin bildet die Magdeburger Faktorei einen Beweis dafür, daß solche Unternehmungen im stande sind, sich, wenn auch zuerst vielleicht mit Opfern, allmählich zu bewähren.
Von größerer Bedeutung als dieses kleine selbständige Unternehmen ist die Errichtung von Küstenfilialen seitens der bereits seit langer Zeit in Sansibar bestehenden deutschen Handelshäuser Hansing & Cie. und der Elfenbeinfirma Meyer, da man von diesen bei der großen Erfahrung der genannten Häuser in Afrika eine weitere Ausbildung des Handelsverkehrs erwarten darf, wozu kleinere Unternehmungen in unbedeutenden Handelsplätzen etabliert, nicht im stande sind.
In Daressalam ist seit einem Jahre eine deutsche Apotheke im Betrieb, welche jetzt durch den außerordentlich thätigen früheren Beamten der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft Richter, der Land und Leute genau kennt, übernommen worden ist. Filialen der Apotheke in allen Hauptplätzen sind in Aussicht genommen.
Schließlich möge hier noch ein Unternehmen Erwähnung finden, welches zwar noch nicht in Ostafrika seine Thätigkeit aufgenommen hat, für welches jedoch die Kapitalien vorhanden und die Rechtsformen gegeben sind. Es ist dies eine Bremer Handelsgesellschaft, welche unter stiller Beteiligung der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft mit einem Kapital von 300000 Mk. Handelsunternehmungen an der Küste betreiben wird und selbständige Karawanen nach dem Innern auszurüsten gedenkt. Auch der in nächster Zeit zur Ausführung gelangende Versuch der Begründung einer Ziegelei zu Tanga durch den in Ostafrika erfahrenen früheren Proviantmeister Jahnke finde hier Erwähnung.
Es braucht kaum gesagt zu werden, daß neben den genannten großen wirtschaftlichen Unternehmungen mit der fortschreitenden Sicherheit an der Küste und mit der Zunahme des europäischen Elements daselbst eine Menge kleinerer kaufmännischer Geschäfte wie Pilze aus der Erde schossen, kaufmännische Geschäfte, welche lediglich von dem Verkehr mit den Europäern, von dem Verkauf von Konserven und europäischen Bedürfnissen, Spirituosen und dergleichen mehr leben. Sie sind großenteils in Händen von Portugiesen, Griechen und allerlei Existenzen, welche von Sansibar aus des besseren Geschäfts wegen nach der Küste übersiedeln.
Allgemein bekannt ist ja, daß, wie seiner Zeit der Sultan von Sansibar das Pulvermonopol in Händen hatte, jetzt dieses Monopol in den Händen des Gouvernements und vordem in denen des Reichskommissariats sich befand. Über diese Maßregel ist von kaufmännischer Seite des öfteren geklagt worden, doch ist sie zweifellos notwendig, um die Einfuhr von Waffen und Munition ins Innere jederzeit kontrolieren und selbst in der Hand behalten zu können. Allerdings wäre es verkehrt, hier übermäßig vorsichtig vorzugehen und zu meinen, durch Erschwerungen der Pulver-Einfuhr könne Aufständen im Innern vorgebeugt werden, z. B. dadurch, daß man vielleicht das Pulver blos an zuverlässige Karawanen und Stämme abgäbe. Eine solche Maßregel wäre schon deswegen verkehrt, weil die Munition im Innern immer der gesuchteste, wertvollste Tauschartikel ist, für den insbesondere meist Elfenbein eingehandelt wird.
Auch ist andrerseits hervorzuheben, daß sowohl bei der geringen Besetzung der Küste wie bei den ausgedehnten Beziehungen, die die Stämme des Innern überall in unsern Grenzgebieten oder jenseits des Tanganjika anknüpfen können, eine solche Maßregel nicht absolut wirksam sein würde, solange wir nicht ganz bestimmte Abkommen, von denen wir überzeugt sind, daß sie auch gehalten werden, mit den andern europäischen Völkern getroffen haben.
Der Pulverhandel muß aber in jedem Falle in unserer Hand bleiben, da wir hierdurch in engerer Berührung mit den Karawanen und den eingeborenen Stämmen selbst uns befinden und gegebenen Falls die Einfuhr, wenn auch nicht ganz verhindern, so doch erschweren können.
Es sei zum Schluß ein zusammenfassendes Urteil über die Aussichten der deutschen Plantagen-Unternehmungen gestattet. Was zunächst die Baumwolle anlangt, so haben schon die Proben der in Deutsch-Ostafrika wild wachsenden Baumwolle den hohen Wert derselben gezeigt. Das Urteil der Fachleute läßt sich dahin zusammenfassen, daß bei einer rationellen Kultur die in Ostafrika gezogene Baumwolle der auf dem Weltmarkt am höchsten bewerteten gleichzuschätzen sein wird. Rücksichtlich des Tabaks ist ein abschließendes Urteil gegenwärtig kaum zu fällen. Die erste Ernte ist, wie bereits früher erwähnt, in verdorbenem Zustande in Deutschland angekommen. Sie hat nichtsdestoweniger ein Urteil dahin erlaubt, daß das gezogene Blatt in der Struktur dem besten Sumatra-Tabak als ähnlich sich erweist und als Deckblatt ausgedehnteste Verwendung finden kann, vorausgesetzt, daß durch Fachleute und vor allem im Bau des Tropentabaks bewanderte Pflanzer der Tabak an Ort und Stelle richtig behandelt wird. Versuche mit Kaffee sind bisher im Wesentlichen nur von den katholischen Missionen, besonders in Morogro und am Viktoria vorgenommen worden. Die Versuche haben ergeben, daß der dort gezogene Kaffee dem besten Mokka gleichwertig ist.
Wir möchten jedoch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß eine große Menge von Naturprodukten gegenwärtig noch völlig unausgebeutet der Initiative des deutschen Kapitals harren. In allererster Linie handelt es sich dabei um die Ausnutzung der bedeutenden Kokosbestände der Küste, welche gegenwärtig nur in sehr geringem Maße stattfindet.
Kopra wird an der Küste nicht mehr gemacht, sondern die Nüsse gehen in natura nach Sansibar und in großen Quantitäten von dort zur Verarbeitung nach Indien. Bereits 1890 ist von Fachleuten auf die Bedeutung dieser Kokosbestände und auf die leichte Möglichkeit, sie ungemein nutzbringend an Ort und Stelle zur Fabrikation des Kokosöls zu verwerten, aufmerksam gemacht worden. Man ist indes dem seiner Zeit in vollkommen umfassender Form vorgelegten Plane bislang von kapitalkräftiger Seite trotz des auf der Hand liegenden Vorteils noch nicht näher getreten.
Aehnlich steht es mit dem Anbau oder der Gewinnung von Erdnüssen und Sesam, Handelsartikeln, die auf dem Weltmarkt eine Rolle spielen.
Selbst die gewöhnlichen Negerbedürfnisse werden an den meisten Plätzen in lange nicht genügender Menge kultiviert und noch vielfach ist Einfuhr von Madagaskar und Indien nötig.
Die Kultur des Bodens und des Landes kann auf die mannigfachste Weise noch gefördert werden.
16. Kapitel.
Ostafrika unter Herrn von Soden.
Übernahme des Gouvernements. -- Umwandlung der Schutztruppe. -- Sodens erste Maßnahmen. -- Starkes Beamtenpersonal. -- Einteilung der Ressorts. -- Einteilung der Küste in Bezirke. -- Bezirkshauptleute und Stationschefs. -- Verringerung des weißen Personals der Schutztruppe. -- Verteilung der Truppe. -- Doppelwirtschaft in der Unterstellung der Truppen unter Reichs-Marine-Amt und Auswärtiges Amt. -- Einfall der Wahehe in Usagara. -- Unterbrechung des Karawanen-Verkehrs. -- Beschimpfung der deutschen Flagge im Innern. -- Die Expedition des Kommandeurs von Zelewski und ihr Untergang. -- Rückzug des Restes der Truppe. -- Wirkung der Expedition auf die Wahehe; Wirkung an der Küste. -- Verhandlungen des Gouverneurs durch Missionare mit den Wahehe gescheitert. -- Die gefallenen Europäer und Farbigen in Uhehe noch unbeerdigt. -- Schwierigkeiten auf afrikanischen Expeditionen; Sicherung auf denselben; afrikanisches Terrain. -- Expedition des Verfassers durch Usegua, Nguru, Usagara wegen Unruhen der Wakuafi; Mitwirkung Bana Heris. -- Expedition des Verfassers ins Mafitiland. -- Rekognoszierungstour unter Lieutenant Prince nach Mpapua. -- Erhebung der Wadigo bei Tanga. -- Kämpfe am Kilimandscharo unter +Dr.+ Peters. -- Neuorganisation der Schutztruppe. -- Der Gouverneur übernimmt das Kommando; der Verfasser als militärischer Beirat. -- Ergänzung der Schutztruppe durch Wißmann in Egypten und durch von Perbandt in Massaua. -- Korvetten-Kapitän Rüdiger wird Stellvertreter des Gouverneurs. -- Rückkehr des Verfassers nach Deutschland. -- Teilung der Schutztruppe in die eigentliche Schutztruppe und Polizeimacht. -- Verteilung auf die Bezirksämter. -- Beurteilung dieser Organisation. -- Wirkungskreis der Stationen im Innern. -- Prinzipien bei der Besetzung der Bezirksämter. -- Die Bemühungen des Gouverneurs, Bagamoyo durch Daressalam zu ersetzen. -- Die Postverbindung mit dem Innern. -- Erlasse des Gouverneurs, Zolleinnahmen betreffend. -- Verhältnis des Gouverneurs zu den Eingeborenen. -- Berater des Gouverneurs. -- Nachrichten vom Kilimandscharo.
Wir haben bereits erwähnt, daß während des Monats November 1890 der bisherige Gouverneur von Kamerun, Freiherr von Soden, sich in Sansibar und Ostafrika aufhielt, um sich über die dortigen Verhältnisse zu orientieren. Bei der Überleitung Deutsch-Ostafrikas in eine Kronkolonie war Major von Wißmann vom Reichskanzler nicht für den Gouverneursposten in Deutsch-Ostafrika in Aussicht genommen. Nachdem Soden Anfang Dezember von Sansibar wieder abgereist war, um in Deutschland die nötigen Vorbereitungen zu treffen und im Auswärtigen Amt seine Instruktionen entgegenzunehmen, ging er im März 1891 nach seiner Ernennung zum kaiserlichen Gouverneur (für die Dauer seiner Amtsthätigkeit mit dem Prädikat Excellenz) wiederum aus Berlin nach Ostafrika ab.
Nach seiner Ankunft besuchte er die Plätze Tanga, Bagamoyo und Daressalam; zu Bagamoyo fand die Übergabe durch den bisherigen kaiserlichen Reichskommissar statt. Bei der Neuordnung der Verhältnisse wurde durch Gesetz vom 22. März 1891 die Wißmann'sche Schutztruppe in eine kaiserliche umgewandelt, und zum Kommandeur derselben der bisherige Chef in der Schutztruppe Herr von Zelewski ernannt. Bezüglich der Verwendung der Schutztruppe in Ostafrika hatte der Gouverneur das Erforderliche zu bestimmen. Im Übrigen, auch im Civildienst waren die nötigen Organe ihm beigegeben worden.
Ursprünglich war beabsichtigt, für seinen Vertreter und sachkundigen Berater die Stellung eines Gouvernementsrates zu schaffen und diese dem früheren stellvertretenden Reichskommissar und Chef in der Schutztruppe +Dr.+ Karl Wilhelm Schmidt zu übergeben. Es wäre dies sehr praktisch gewesen; die Ruhe und Besonnenheit des älteren, im Verwaltungsdienst des Auswärtigen Amtes erfahrenen Herrn von Soden hätte einen Anhalt an der Praxis und Sachkunde des durchaus objektiven, von Optimismus gänzlich freien und ebenfalls besonnenen und ruhigen +Dr.+ Schmidt gefunden. Herr von Soden scheint sich jedoch mit allen Kräften dagegen gesträubt zu haben, einen wirklich an Ort und Stelle erfahrenen Herrn als Berater zu erhalten. Vielleicht besorgte er, dieser möchte zu viel Einfluß auf seine Amtsthätigkeit erlangen und am Ende das Heft gar selbst in die Hände bekommen. So setzte es denn Herr von Soden durch, daß die Stelle des Gouvernementsrates durch die eines Oberrichters ersetzt wurde, der das Richteramt zweiter Instanz im Schutzgebiet ausüben sollte. Diese Stelle wurde zunächst garnicht besetzt, und erst ein halbes Jahr später dem bisherigen Legationsrat im Auswärtigen Amt, Sonnenschein, der im Ausland früher als Kommissar der Marschalls-Inseln thätig gewesen war, übertragen. Da die Wahl wegen der mit diesem Amte verbundenen Funktionen auf einen Juristen fallen mußte und an Ort und Stelle erfahrene Juristen nicht vorhanden waren, kann die Wahl dieses ruhigen und unparteiischen Herrn nur als eine glückliche bezeichnet werden. Im Übrigen erhielt die Verwaltung der Finanzen einen Chef in dem bisherigen Intendantur-Assessor +Dr.+ Kanzki, der zugleich Intendant der kaiserlichen Schutztruppe wurde. Seine Hauptstütze war der ihm unterstellte Land-Rentmeister, der ebenfalls an Ort und Stelle Erfahrungen nicht gesammelt hatte. Zu diesem Posten wurde zuerst ein früherer Marine-Zahlmeister, dann aber, da letzterer abgelöst werden mußte, ein früherer Post-Sekretair ausersehen. Dem letzteren war die in Ostafrika nötige Art der Verwaltung ebenso fremd wie dem +Dr.+ Kanzki.
Obwohl daher am 1. April 1891 und in den folgenden Monaten in allen Zweigen der Verwaltung in Deutschland thätig gewesene Kassenbeamte nach Ostafrika hinausgeschickt wurden, und, wie wir bereits früher erwähnt, statt der paar Leute, die Wißmann für jene Verwaltungszwecke sich erst selbst hatte heranbilden müssen, ein wirklich umfangreiches Personal zur Verfügung stand, konnte doch die Verwaltung zunächst gar nicht recht in Gang kommen. Selbst heute, wo die Zahl der reinen Kassenbeamten und Schreiber ein viertel Hundert weit übersteigt, wird noch immer über Mangel an Bureaupersonal geklagt.
Eine geordnete Übergabe der Kassengeschäfte war durch die Thätigkeit der Revisions-Kommission in Ostafrika möglich gewesen. Von Seiten des Auswärtigen Amtes hatte man im Jahre 1890 zwei Revisoren nach Ostafrika geschickt, um sich einen genauen Einblick in die Kassenverwaltung des Reichskommissars zu verschaffen. Die Ursache dieser Maßregel war der Umstand, daß es dem Reichskommissar nicht gelungen war, bei den ungeordneten Verhältnissen und der Vielseitigkeit seiner sonstigen Thätigkeit, für alle ausgegebenen Summen die nötigen Belege der Legationskasse des Auswärtigen Amtes zu bringen. Die beiden Revisoren brachten nun alles ins rechte Geleis und stellten vor allen Dingen das Faktum fest, daß eine durchaus sachgemäße, den örtlichen Verhältnissen entsprechende Geldverwaltung vom Reichskommissar ausgeübt worden war.
Der ältere der beiden Revisoren war der bisherige Marine-Zahlmeister Sturz, der als Geschwader-Zahlmeister eine längere Erfahrung in Ostafrika hinter sich hatte und sich stets durch große Umsicht und Gewandtheit wie durch seinen praktischen Sinn ausgezeichnet hatte, auch besonders wegen der vorzüglichen ihm zur Seite stehenden Empfehlungen seines bisherigen Chefs, des Admirals Deinhard, für jenen schwierigen Posten als erster Revisor geeignet erschien. Er erfüllte seine Pflichten nicht nur mit der ihm eigenen Sachkunde, sondern auch mit großem Taktgefühl. Ihm zur Seite stand ein anderer Beamter der Marine Namens Selle. Leider ist der Versuch entweder nicht gelungen oder nicht gemacht worden, diese beiden Herren für den Verwaltungsdienst in Ost-Afrika zu gewinnen. Der Marine-Zahlmeister Sturz wäre jedenfalls eine im höchsten Grade geeignete Persönlichkeit für die Stelle des Chefs der Verwaltung in Ostafrika gewesen.
Andere Civil-Organe für den Gouverneur bildeten die Bezirks-Hauptleute, welche den Küstenbezirks-Ämtern vorstanden. Es wurde die Küste in 5 Bezirke, Tanga, Bagamoyo, Daressalam, Kilwa und Mgau eingeteilt. Für jeden dieser Bezirke wurde ein Bezirks-Amt, dem der betreffende Bezirkshauptmann vorstand, geschaffen. Diese Bezirkshauptleute hatten alle die Verwaltungs-Funktionen, welche die Stationschefs unter dem Reichskommissariat ausgeübt hatten. Da einige Bezirksämter mehrere Küsten-Stationen unter sich hatten, waren die Stationschefs der Neben-Stationen den Bezirkshauptleuten unterstellt.
Die Bezirkshauptleute wie die Stationschefs hatten auch wie früher die Gerichtsbarkeit in den Plätzen unter sich. Bei verwickelten Sachen, oder wo es sich um größere Objekte handelte, oder endlich wenn die eine der streitenden Parteien aus Europäern bestand, trat der zwei Monat vorher herausgeschickte, den ostafrikanischen Verhältnissen fremd gegenüberstehende Kanzler Eschke als Adlat des Gouverneurs in Thätigkeit.
Um die Verbindungen an der Küste zu unterhalten, verwandte man, wie zu Wißmanns Zeiten, die Flottille, nunmehr Gouvernements-Flottille genannt, die aus den kleinen Wißmann-Dampfern bestand und, wie wir bereits erwähnten, trotz vieler Mängel in den vergangenen Jahren gute Dienste geleistet hatte.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Deutsch-Ostafrika, insbesondere zur Bekämpfung des Sklavenhandels diente, wie erwähnt, die kaiserliche Schutztruppe, bestehend aus 1500 farbigen Soldaten. Der Etat an für den eigentlichen Truppendienst in Betracht kommenden Europäern wurde jedoch mit dem 1. April 1891 erheblich verringert, und bestand nunmehr nur noch aus 24 Offizieren und 35 Unteroffizieren gegenüber 35 Offizieren, 16 Deckoffizieren und 107 Unteroffizieren zu Wißmanns Zeiten. Dazu traten noch für die kaiserliche Schutztruppe 10 Ärzte, gegenüber 5 unter Wißmann, ferner 15 Zahlmeister-Aspiranten, 16 Lazarettgehülfen und 2 Schreiber. Im ganzen jetzt 102 Europäer, früher 163. Viele der Europäer der Schutztruppe, besonders die Zahlmeister-Aspiranten und eine Reihe von Unteroffizieren waren gänzlich zum Gouvernementsdienst abkommandiert und gingen so der Truppe verloren.
Die Schutztruppe wurde auf Befehl von Berlin in 10 Kompagnien formiert, von denen 4 als Besatzungs-Kompagnien der Küste dienten, 4 Expeditions-Kompagnien und 2 Ersatz-Kompagnien für die Besetzungen des Innern und die Ablösungs-Mannschaften im Innern bildeten. Die 4 Besatzungs-Kompagnien waren auf die 5 Küsten-Bezirke derart verteilt, daß jeder Bezirk eine Kompagnie hatte, die Bezirke Bagamoyo und Daressalam dagegen zusammen eine Kompagnie mit dem Stabe in Bagamoyo. Die Kompagnieführer standen zugleich als Bezirks-Hauptleute den Bezirksämtern vor, hatten also doppelte Funktionen, und waren in civiler Hinsicht dem Gouverneur, in militärischer dem Kommandeur unterstellt. Es war dies ein bedeutender Mißstand, der zu Reibereien der betreffenden Behörden Veranlassung geben und die betreffenden Offiziere in Kollision mit den verschiedenen Pflichten bringen konnte. In gleicher Weise war dies beim Intendanten, der, wie erwähnt, ebenfalls den beiden Herren unterstellt war, beim Kanzler, der zugleich Auditeur der Schutztruppe war, endlich beim Landrentmeister der Fall.
Die Schutztruppe selbst unterstand, was Personalien und die militärische Verwaltung anlangte, jetzt dem Reichs-Marine-Amt, für ihre Verwendung und die ökonomische Verwaltung dagegen dem Gouverneur und der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes, an deren Spitze der Dirigent derselben, Wirkliche Geheime Legations-Rath +Dr.+ Kayser steht. In der Kolonial-Abteilung hatten wir in der Heimat eine Behörde, deren einzelne Beamten sich durch mehrjährige Thätigkeit in der Verwaltung der Kolonien sowohl in Berlin, wie teils auch an Ort und Stelle Erfahrungen erworben hatten, die, wie besonders der Dirigent derselben, den Kolonien nicht nur ein reges Interesse, sondern auch ein praktisches Verständnis entgegenbringen. Das Reichs-Marine-Amt dagegen bekam eigentlich in der Verwaltung der Schutztruppe ein Anhängsel: die Schutztruppe stand bis dahin der Marine vollkommen fremd gegenüber und dürfte wohl auch jetzt, wie dies ja auch erklärlich ist, als Stiefkind und unliebsames Anhängsel von der Marine angesehen werden. In keinem Falle kann die doppelte Unterstellung der Schutztruppe unter das Auswärtige Amt und das Reichs-Marine-Amt als vorteilhaft angesehen werden. Eine Vereinfachung hierin erscheint als dringendes Bedürfnis und man wird sich wohl auf die Dauer der Schaffung eines eigenen Kolonial-Amtes, in dem die betreffenden Behörden vereinigt und dem Leiter dieses Kolonial-Amtes unterstellt sein müßten, nicht entziehen können.
Bei der Überleitung des Reichskommissariats in das Gouvernement wurden die neu herausgesandten Beamten schon im Etat auffallend gut behandelt; weit weniger kümmerte man sich um viele der älteren Wißmann-Offiziere, für die der neue Etat geradezu eine bedeutende Verschlechterung bedeutete; ein Teil derselben wurde im Jahresgehalt um 2400 Mark heruntergesetzt. Junge Juristen, die Ostafrika im vorigen Jahre das erste Mal erblickten und vorher daheim Assessoren gewesen waren, erhielten für ihre wenig aufreibende Thätigkeit im reinen Küsten- und Verwaltungsdienst ein Gehalt, das den Jahre lang in Afrika unter allerlei Gefahren und Entbehrungen thätig gewesenen älteren Offizieren genommen wurde; und wenn auch von den letzteren wohl kein einziger allein aus materiellen Gründen draußen seine Thätigkeit fortsetzte, so bewirkte doch diese Behandlung immerhin den Anfang einer Verstimmung.
Nachdem die Besetzung des Küstengebietes nach der erwähnten Einteilung neu durchgeführt war, ging der Gouverneur daran, die Verwaltung in seinem Sinne einzurichten. Es gehört nicht in den Rahmen dieses Buches, ausführlich alles das, was nach der Uebergabe der Geschäfte durch von Soden geschehen ist, zu beschreiben; es sollen nur in kurzen Zügen die Ereignisse des letzten Jahres geschildert werden. Wißmanns Arbeit hatte dem Gouverneur eine Basis geschaffen, auf welcher der letztere seine Thätigkeit aufbauen konnte. --