Chapter 12 of 69 · 3982 words · ~20 min read

Part 12

Das Einreissen des Hymen erfolgt fast ausnahmslos vom freien Rande aus und beschränkt sich entweder, und zwar häufiger, nur auf letzteren (Fig. 30) oder dringt durch die ganze Duplicatur bis zu ihrer Ausgangsstelle von der Peripherie des Introitus vaginae. Ob nur ein Riss entsteht oder mehrere und an welcher Stelle und bis zu welcher Tiefe, wird von der ursprünglichen Beschaffenheit der Scheidenklappe abhängen. Nach +Tardieu+, l. c. pag. 51, zerreisst der lippenförmige Hymen an der unteren Brücke, so dass zwei verticale Lappen entstehen: der Hymen semilunaris an zwei seitlichen Stellen, wodurch ein mittlerer dreieckiger Lappen abgetrennt wird, der Hymen annularis aber in vier oder mehrere mehr weniger unregelmässige Lappen. Dieser Gang der Dinge wird jedoch zweifellos alterirt durch die Structur des Hymen, die keineswegs eine überall gleiche, sondern an manchen Stellen eine festere ist als an anderen. Zu ersteren gehören insbesondere jene Partien des Hymen, die durch auf die Hinterwand desselben sich fortsetzende Vaginalfalten eine Verdickung der Substanz und zugleich eine Art Stütze erhalten, und da, wie oben erwähnt, ein solcher dreieckiger Pfeiler sich sehr häufig hinter dem unteren und mittleren Theile des Hymensaumes befindet, so erklärt sich daraus die nach +Tardieu+ häufige Beobachtung, dass nach Laceration des Hymen, insbesondere des halbmondförmigen, ein mittlerer dreieckiger Lappen stehen bleibt. Fig. 31 gibt ein Beispiel eines derartigen deflorirten und vernarbten Hymen aus unserer Sammlung, während Fig. 32 einen unregelmässig eingerissenen ringförmigen Hymen zeigt.

[Sidenote: Deflorationsformen.]

Beim überbrückten Hymen kommt, wie wir uns nicht blos an Lebenden, sondern auch an Museumpräparaten zu überzeugen Gelegenheit hatten, verhältnissmässig häufig eine sit venia verbo partielle Defloration vor, insoferne als durch den ersten Coitus nur die eine Hälfte der Scheidenklappe eingerissen wird, während die Brücke und die andere Hälfte des Hymen sich erhält und, da der Coitus in der Regel auch weiter immer auf demselben Wege ausgeübt wird, auch später erhalten bleibt. Drei Fälle dieser Art beschreibt +Paschkis+ (Wiener med. Presse. 1877, Nr. 1). Der eine derselben, eine 18jährige Prostituirte betreffend, ist in Fig. 33 abgebildet. Der Coitus wurde offenbar durch die rechte Hälfte des Scheideneinganges ausgeübt, da diese ungleich weiter ist als die linke und auch die Einführung eines mittleren Röhrenspeculums gestattete, während die linke eben nur den Finger durchdringen liess.

Doch sahen wir auch Fälle, in denen beide Hymenhälften Einrisse zeigten, während die Brücke erhalten war. Letztere scheint ein besondere Resistenz, beziehungsweise Dehnbarkeit, zu besitzen, denn es finden sich in der Literatur öfter Angaben über ein verticales fleischiges Band, das den Scheideneingang in zwei seitliche Hälften theilte und das sowohl bei verheirateten Frauen als selbst bei Gebärenden gefunden wurde[62], und +Mende+[63] gibt sogar an, dass in der Sammlung der Göttinger Gebäranstalt sich ein ganzes Fläschchen voll solcher fleischiger Bänder findet, die im Laufe der Zeit bei Gebärenden constatirt und ausgeschnitten wurden.

[Illustration: Fig. 31.

Deflorirter halbmondförmiger Hymen mit seitlichen symmetrischen Einrissen.]

[Illustration: Fig. 32.

Deflorirter ringförmiger Hymen mit mehrfachen vernarbten Einrissen.]

Auch in Fig. 34 war der Hymen ursprünglich ein Hymen septus mit schief verlaufender Brücke, welche bei der Defloration zerrissen wurde, wobei zugleich ein Einriss in der linken Hälfte der unteren Peripherie des Hymensaums entstand.

[Sidenote: Blutung aus Hymeneinrissen.]

In frischen Fällen sind Verletzungen des Hymen unschwer zu erkennen, da sie sich nicht blos durch die Zusammenhangstrennung, sondern auch durch gewisse Reactionserscheinungen bemerkbar machen werden.

Zu diesen gehört zunächst die mit der Laceration verbundene Blutung. Auf das Eintreten dieser in der Brautnacht wurde bekanntlich und wird noch ein grosses Gewicht gelegt und dasselbe als vollgiltiges Kennzeichen noch bestandener Jungfrauschaft betrachtet, von dessen Vorhandensein bei den alten Israeliten sogar die Giltigkeit der Ehe abhängig gemacht wurde. Da jedoch, wie oben erwähnt wurde, der Hymen beim Coitus nicht immer zerreissen muss, so wird schon durch diese Thatsache der Beweiswerth dieser Erscheinung, respective des Ausbleibens der Blutung, sehr eingeschränkt. Es wird aber bei thatsächlich erfolgter Verletzung des Hymen einerseits von der Ausdehnung der Läsion, anderseits von dem Gefässreichthum der verletzten Partie abhängen, in welchem Grade sich bei einer Defloration die Blutung bemerkbar machen kann. Im Allgemeinen lehrt die Erfahrung, dass heftigere Blutungen nach dem ersten Coitus ungemein selten sind, obgleich in einzelnen Fällen die Blutung einen so starken Charakter annehmen kann, dass chirurgische Hilfe nothwendig wird. +Zeiss+ (Centralbl. f. Gyn. 1885, Nr. 8), +Mundé+ (Boston med. and surg. Journ. 1885, Nr. 20) und +Dworak+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, pag. 36) haben über solche Fälle berichtet, von denen wir den letzteren mit beobachtet haben.

[Illustration: Fig. 33.

_A_ Einseitig deflorirter Hymen septus. _U_ Urethra. _Cl_ Clitoris. _H_ Vernarbter Hymenrand. _C_ Hymenseptum. _B_ Seitliche Ansicht desselben.]

+Bordmann+ (+Tardieu+, l. c., pag. 55) erwähnt sogar eines Falles von Verblutung in der Brautnacht aus den Hymeneinrissen bei einer aus einer Bluterfamilie stammenden Frau, und +Borelli+ (Ibid.) berichtet von einer hochgradigen Blutung, die aus derselben Quelle bei einem 11jährigen genothzüchtigten Mädchen eingetreten war.

Die Seltenheit profuserer Blutungen bei solchen Gelegenheiten erklärt sich theils aus dem geringen Reichthum des Hymen an grösseren Gefässen, besonders aber aus dem Umstande, dass die durch den Coitus entstehenden Continuitätstrennungen ungleich häufiger blosse Einrisse des freien, dünnen und daher gefässarmen Hymenrandes als förmliche Lacerationen darstellen. In den Fällen von +Zeiss+ und +Dworak+ reichte der Hymeneinriss bis in die hintere Vaginalwand, und dies scheint der Hauptgrund der profusen Blutung gewesen zu sein. In einem von +Cercha+ (Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 19) mitgetheilten Falle betraf der Riss die hintere Partie eines Septums der Vagina, und auch +Frank+ (Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 48) berichtet über bei doppelter Vagina zu Stande gekommene Scheidenverletzungen.

[Illustration: Fig. 34.

Deflorirter Hymen septus.]

Auch bei operativen, wegen Atresie oder bei der Entbindung nothwendig gewordenen Eingriffen am Hymen wurden in der Regel nur unbedeutende Blutungen beobachtet, obgleich in solchen Fällen auch die manchmal sehnige Beschaffenheit der Scheidenklappe in Betracht zu ziehen ist. Doch haben +Chiari+ und +Habit+[64] je einen Fall von namhafter Blutung bei einer derartigen Operation beobachtet.

Selbstverständlich wird in jedem einzelnen Falle, bevor man die an den Genitalien zu beobachtende Blutung auf einen Hymenriss bezieht, jede andere Quelle einer solchen auszuschliessen sein. Zunächst die Menstrualblutung, deren frühzeitiges Eintreten in einem uns bekannten Falle den Verdacht erweckt hatte, dass an dem betreffenden Kinde ein Nothzuchtsact verübt worden sei. Ebenso Blutungen aus anderen Verletzungen der Genitalien, insbesondere der gefässreichen Clitorisgegend[65], des Frenulum oder anderer Stellen des Vestibulums und selbst der Vagina, denen allerdings die gleiche Bedeutung vindicirt werden müsste wie den Beschädigungen des Hymen selbst. Auch die, zufolge den Angaben +Schlesinger+’s und +Wernich+’s[66] nicht ganz seltenen, aber stets geringen und rasch vorübergehenden „Cohabitationsblutungen“, welche auf der Zerreissung der congestionirten Cervicalgefässe beruhen, sind nicht unbeachtet zu lassen.

[Sidenote: Verheilte Hymeneinrisse.]

Die Verheilung der Rissstellen erfolgt in wenigen, zwei bis drei Tagen, und zwar desto früher und unter desto geringfügigeren Erscheinungen, je weniger eine eigentliche Laceration, als vielmehr nur ein Einriss des freien Randes stattgehabt hatte. Die in der ersten Zeit bestehende Schwellung und Röthung der Wundränder, die Verklebung derselben durch Exsudat etc. wird nicht blos das Auffinden der Rissstelle erleichtern, sondern auch den Schluss gestatten, dass eben nur ganz kurze Zeit seit der Zufügung derselben verflossen ist.

Ist einmal die Verheilung der Rissstellen erfolgt, dann ist es mitunter nicht leicht, dieselben zu erkennen. Eine vollkommene Verheilung eines solchen Risses per primam und ohne Narbenbildung, wie +Devergie+ sie als möglich annahm, erfolgt zwar allerdings nicht, aber die verheilten Stellen sind häufig, da sie gewöhnlich nur aus seichten Verletzungen sich gebildet haben und nur sehr feine und zarte Narben zurücklassen, nur bei sehr sorgfältiger Untersuchung als solche zu unterscheiden. Behufs differentieller Diagnose ist es wichtig, einestheils die oben angeführten Stellen im Auge zu behalten, an welchen sich häufiger angeborene Kerben finden, sowie die gewöhnlich symmetrische Lage derselben, anderseits zu erwägen, ob, wenn man sich den Hymen an der betreffenden Stelle nicht unterbrochen vorstellt, dieselbe derart gelegen und beschaffen ist, dass aus mechanischen Gründen beim Coitus ebendort leichter ein Einreissen erfolgen konnte als an anderen.

Es liegt nahe, zur Unterscheidung zu empfehlen, dahin zu untersuchen, ob der betreffenden Stelle eine Narbe oder eine von normaler Schleimhaut überkleidete Einsenkung entspricht. Allerdings wird in jedem einzelnen Falle ein solcher Nachweis anzustreben sein, allein, es wäre irrig, zu glauben, dass, wenn die betreffende Einkerbung thatsächlich einem Einriss ihre Entstehung verdankt, jedesmal eine ausgesprochene Narbe sich finden muss. Nur in selteneren Fällen und bei tiefen Einrissen finden sich weissliche Narben von festerer Consistenz oder gar sehniger Beschaffenheit, in der Regel ist die betreffende Stelle zart überhäutet und durch Härte und Consistenz nicht auffällig unterschieden von der umgebenden Schleimhaut, so dass es manchmal selbst dem Geübteren schwer fällt, sich für einen verheilten Einriss oder für eine congenitale Einkerbung auszusprechen. Es ist dann angezeigt, ausser den bereits erwähnten Verhältnissen die ganze Configuration der Stelle und das Verhalten der Ränder und Ecken derselben in Erwägung zu ziehen; letzteres insoferne, weil eine gleichartige Abrundung derselben mehr für einen angeborenen Befund sprechen wird. Auch wird, was wir besonders empfehlen möchten, die hintere Fläche des Hymen, soweit diese zugänglich ist, zu untersuchen sein, und zwar mit Rücksicht darauf, dass, wie bereits oben gesagt wurde, bei angeborener Lappung des Hymen die einzelnen Lappen gewissermassen als Fortsetzungen der Scheidenschleimhautfalten sich verfolgen lassen.

[Sidenote: Untersuchung des Hymen.]

Aus dem Gesagten ist zu ersehen, dass solche Untersuchungen keineswegs zu den leichten gehören, sondern alle Aufmerksamkeit des betreffenden Arztes erfordern. Dazu kommt noch, dass insbesondere bei Kindern durch die Unruhe dieser, sowie durch die Enge der Genitalien die Untersuchung erschwert wird, in anderen Fällen wieder durch die eben bestehende Menstruation, durch blennorrhoische und andere Affectionen. Unter solchen Umständen wird es mitunter geboten sein, wiederholt zu untersuchen, und die Beachtung dieses Rathes wird den Neuling am ehesten vor Irrthümern schützen, die, wie die Erfahrung lehrt, bei keiner gerichtsärztlichen Untersuchung so häufig vorkommen, wie bei jenen, welche den Zustand des Hymen zum Gegenstande haben.

Bezüglich des Vorganges bei der Untersuchung sei erwähnt, dass in allen Fällen, in denen die betreffende Person gerade menstruirt oder an blennorrhoischen oder anderen Ausflüssen leidet, eine entsprechende Reinigung der Genitalien der Untersuchung vorauszuschicken ist; dass ferner auf zweckmässige Lage und gute Beleuchtung geachtet und dahin gewirkt werden soll, dass der Hymen so weit als möglich gespannt und dadurch einestheils Faltungen ausgeglichen, andererseits etwaige Einkerbungen deutlicher sichtbar gemacht werden. Ist wegen relativer Höhe des Hymensaumes, wie z. B. bei Kindern, ein vollkommenes Anspannen der Scheidenklappe nicht zu bewirken, dann ist durch Einführung einer Sonde oder dergleichen durch die Hymenöffnung der Hymenrand vorsichtig vorzudrängen, und indem man dieselbe hinter dem Hymen herumführt, von Stelle zu Stelle anzuspannen und zu besichtigen. Bei kleinen Kindern gelingt es nach +Maschka+ am besten, den Hymen zu sehen, wenn man das Kind mit an den Leib angezogenen und von einander entfernten Oberschenkeln am Rücken liegen lässt, die grossen Schamlippen mit der linken Hand auseinanderhält und mittelst einer Sonde oder eines ähnlichen dünnen Gegenstandes die Harnröhrenmündung emporhebt, wodurch die Theile gespannt werden und der Hymen deutlich zum Vorschein kommt.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass bei derartigen Untersuchungen der Arzt sich hüten muss, durch ungeschickte oder rohe Exploration selbst einen Einriss des Hymen zu erzeugen. Thatsächlich bringt +Liman+ (l. c. I, 153) einen Fall, in welchem eines derartigen unsachgemässen Verfahrens wegen es dahingestellt bleiben musste, ob der fragliche Hymenriss bereits früher bestand oder durch den Finger des Arztes erzeugt worden war.

Haben wir einen Einriss des Hymen als solchen constatirt, so werden wir die Entstehung desselben nicht ohne Weiteres auf einen stattgehabten Coitus beziehen, sondern auch andere Möglichkeiten im Auge behalten, durch welche ebenfalls eine Verletzung des Hymen erfolgen kann.

[Sidenote: Verletzung des Hymen durch Sturz.]

Die von älteren Autoren vertretene Anschauung, dass der Hymen auch durch plötzliches Auseinanderziehen oder Zerren der Schenkel einreissen kann, ist als ganz unbegründet bei Seite zu lassen.[67] Dagegen sind Verletzungen des Hymen durch Auffallen des Körpers mit den Genitalien auf harte und entsprechend geformte Gegenstände thatsächlich beobachtet worden und auch begreiflich; doch ist natürlich eine derartige Entstehungsweise eines Hymenrisses nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die ganz besonderen Umstände eines speciellen Falles an eine solche Möglichkeit denken lassen.

Am 20. December 1876 Abends wurde das 15 Jahre alte Dienstmädchen R. K. in einem zwei Klafter tiefen Eiskeller unter einer unverwahrten Fallthüre auf einer Sandschichte bewusstlos gefunden, nachdem sie kaum eine Viertelstunde vermisst worden war, und starb wenige Augenblicke darauf. Die Obduction ergab keine äusserlich sichtbare Verletzung, dagegen eine handflächengrosse Blutaustretung unter der Kopfhaut über der linken Lambdanaht, Contusion des linken Stirnlappens des Grosshirns mit mässigem Blutaustritt an die Schädelbasis ohne Spur einer Verletzung der Kopfknochen. An den äusseren Genitalien kein Blut zu bemerken. Der Hymen halbmondförmig mit scharfem Rand, im unteren Theile 1 Cm. hoch, ziemlich dickwandig, mit weiter Oeffnung. Entsprechend der tiefsten Stelle des unteren Segmentes desselben ein die ganze Höhe des Hymen durchsetzender, vom freien Rande senkrecht nach abwärts bis zur Insertionsstelle desselben dringender, frisch blutender Einriss mit feingezackten Rändern, welche, ebenso wie die Basis des Risses im unteren Theile desselben, deutlich, doch in ganz geringem Grade suffundirt erscheinen. Ausserdem findet sich eine linsengrosse Ecchymose 3 Millimeter nach rechts von dieser Stelle in der Uebergangsfalte zwischen Hymen und Vestibulum. In der Scheide blasser Schleim, ebenso im jungfräulichen Uterus. Trotz sorgfältigster Untersuchung dieses Schleimes konnte keine Spur von Samenfäden gefunden werden.

In dem Gutachten wurde auseinandergesetzt, dass die Hymenverletzung bei dem Sturze allerdings hätte geschehen können, jedoch nicht durch die blosse Erschütterung des Körpers beim Aufschlagen desselben auf den Boden, sondern nur dann, wenn die R. K. mit den Genitalien auf einen vorspringenden Körper aufgefallen wäre. Letzteres sei jedoch aus dem Localaugenschein nicht ersichtlich und bei dem Umstande, als nicht die geringste Verletzung an den äusseren Genitalien bemerkt wurde, auch nicht wahrscheinlich. Es liege daher viel näher die Annahme, dass jener Riss kurz vor dem Sturze durch einen in den Scheideneingang eingedrungenen festen Körper entstanden ist, der trotz des nicht gelungenen Auffindens von Samenfäden ein gesteiftes männliches Glied, aber auch ein Finger gewesen sein konnte.

Im weiteren Verlaufe der Untersuchung tauchte zwar gegen einen jungen Burschen der Verdacht auf, dass er an jenem Abende mit dem Mädchen in dem betreffenden dunklen Gange zu thun gehabt hätte, wobei diese in den offenen Keller gestürzt sei, doch wurde die Sache wegen Abgang von beweiskräftigen Anhaltspunkten von Seite des Gerichtes nicht weiter verfolgt.

[Sidenote: Läsionen des Hymen durch Trauma, Onanie etc.]

Eine Zerreissung der Commissur, Fossa navicularis und des Hymen mit nachfolgender Pyämie fanden wir bei einem Kinde, unter welchem der irdene Nachttopf zusammengebrochen war, und wiederholt Rupturen der Fossa navicularis bei kleinen Mädchen, welche durch Ueberfahren um’s Leben gekommen waren; einmal sogar eine vollständige Abreissung der Scheide sammt dem Hymen von der Vulva ohne Verletzung der letzteren.

Postmortale bis auf den Hymen übergreifende Rupturen des Dammes können nach Verbrennungen höherer Grade entstehen und bei den nicht selten vorkommenden Fällen von Tod durch Feuerfangen der Kleider haben wir wiederholt solche Sprengungen des wie gebratenen Mittelfleisches gefunden oder konnten sie leicht durch Auseinanderziehen der Oberschenkel erzeugen.

Seit jeher wird die Möglichkeit betont, dass auch durch masturbatorische Manipulationen der Hymen verletzt werden könne; man hat jedoch dieser Möglichkeit entschieden eine viel höhere Bedeutung zugeschrieben, als ihr thatsächlich zukommt.

Die Onanie ist zwar unter jungen Mädchen sehr verbreitet, doch wird dieselbe selten in solcher Weise ausgeübt, dass daraus eine Verletzung des Hymen resultiren könnte. In der Regel besteht die Onanie blos in Frictionen der Clitoris und der Innenfläche der Labien, und es ist bekannt, dass behufs Heilung von aus habitueller Masturbation zur Entwicklung gekommenen Erkrankungen die Amputation der Clitoris, sowie der Nymphen empfohlen und auch ausgeführt worden ist. Seltener wird bei der Selbstbefleckung der Finger in die Scheide selbst eingeführt und dies nur in Fällen, wo die Weite der Oeffnung des Hymen dies gestattet, was allerdings, dem oben Gesagten zufolge, in den wenigsten Fällen einer besonderen Schwierigkeit unterliegen dürfte. Ist die Hymenöffnung für den Finger des betreffenden Individuums nicht passirbar, dann muss wohl zugegeben werden, dass durch wiederholt geübte masturbatorische Manipulationen dieselbe erweitert werden kann, was dann aber allmälig und ohne Zerreissung des Hymen geschieht; auch wäre es nicht ganz unmöglich, dass bei solcher Gelegenheit seichte Einrisse des Randes eines zarten Hymens entstehen könnten, aber es ist nicht anzunehmen, dass die Masturbation je mit solcher Gewalt geübt werden möchte, dass es zu ausgedehnten oder gar mehrfachen Einrissen der Scheidenklappe kommen würde, da die betreffenden Individuen sich hüten werden, sich selbst Schmerzen zuzufügen. Wir hatten in unserer früheren Stellung wiederholt Gelegenheit gehabt, Kinder, insbesondere blödsinnige und epileptische, zu beobachten, die mitunter excessiv der Selbststupration ergeben waren, und haben in solchen Fällen sehr gewöhnlich eine Erschlaffung und welke Beschaffenheit des Präputiums, der Clitoris, der Nymphen und auch des Hymen beobachtet, mitunter auch ausgesprochene acute oder chronische Reizungszustände, niemals aber Einrisse oder gar ausgedehnte Zerreissungen der Scheidenklappe. Damit stimmen auch die Beobachtungen Anderer überein. J. +Behrend+[68] bemerkt in einem Aufsatze „Ueber die Reizung der Geschlechtstheile durch Onanie bei kleinen Kindern“, anschliessend an eine einschlägige Schrift von A. W. +Johnson+[69], dass Hymenverletzung durch Onanie selten vorkommt. G. +Braun+[70] berichtet über Fälle von Nymphomanie, die die Amputation der Clitoris nothwendig machten, und in welchen trotzdem der Hymen zwar sehr schlaff, jedoch ohne Einriss gefunden wurde. Ein Fall von langjähriger Onanie und unverletztem Hymen findet sich im Jahresberichte der chirurgischen Klinik von +Dumreicher+ pro 1869-1870[71] und ein weiterer, eine 35jährige, an conträrer Sexualempfindung leidende Onanistin betreffender Fall wird von +Westphal+ im Arch. f. Psych. u. Nervenkh., 1869, II, 73, mitgetheilt. Ebenso hat +Liman+[72] durch eigene Beobachtungen die von dem Arzte des grossen Berliner Waisenhauses, +Ideler+, gemachte Angabe bestätigen können, dass bei unzweifelhafter Onanie in der Regel vollkommen normal beschaffene Genitalien gefunden werden. Auch ist es begreiflich, dass, wenn es bei der Onanie so leicht zu Läsionen des Hymen kommen würde, solche Ereignisse sich durch, wenn auch vielleicht minimale Blutungen aus den Genitalien verrathen möchten, die bei kleinen Kindern den sorgsamen Eltern u. s. w. kaum entgehen würden, während thatsächlich über solche Vorkommnisse so gut wie gar keine Beobachtungen existiren, was bei der Häufigkeit der Onanie bei Kindern gewiss nur geeignet ist, weiter die Behauptung zu rechtfertigen, dass Verletzungen der Scheidenklappe durch Selbstbefleckung zu den seltensten Vorkommnissen gehören. Am ehesten könnten solche vorkommen in Fällen, wo die Mädchen durch Pruritus vulvae oder Würmer (Oxyuris vermicularis) veranlasst werden, sich an den Genitalien zu reiben und zu kratzen, und es ist gewiss auf die Möglichkeit einer Onanie aus solchen pathologischen Ursachen zu achten.

Von der mit anderen Körpern als mit dem Finger geübten Onanie, die, wie bekannt, ebenfalls häufig vorkommt, gilt dasselbe wie von der gewöhnlichen Onanie. Secundäre, mitunter heftige Erscheinungen wurden zwar bei kleinen Kindern nach Einführung von Nadeln und ähnlichen Gegenständen in die Harnröhre oder in die Scheide oft genug beobachtet, niemals aber directe Verletzungen. Was aber die Masturbation mit voluminösen Körpern betrifft, wie sie bei geschlechtsreifen Individuen zur Beobachtung kommt, so wird sie geübt, nachdem bereits früher durch habituelle Onanie oder durch normale geschlechtliche Acte die Geschlechtstheile erweitert worden sind, und hat demnach für die vorliegende Frage so gut wie keine Bedeutung.

[Sidenote: Läsionen des Hymen durch fremde Finger und durch ulceröse Processe.]

Viel wichtiger ist der Umstand, dass ganz gleiche Läsionen des Hymen, wie wir sie nach dem ersten Coitus finden, auch durch gewaltsames Einbohren eines fremden Fingers entstehen können. Diese Möglichkeit ist insbesondere bei der Untersuchung kleiner Kinder im Auge zu behalten; denn bei diesen liegt letztere Entstehungsweise des eventuell constatirten Einrisses des Hymen desto näher, je weniger die räumlichen Verhältnisse der kindlichen Genitalien noch eine Immissio penis gestattet haben konnten. Eine derartige Erwägung ist auch deshalb jedesmal angezeigt, weil zufolge des österr. Strafgesetzes der Beischlaf mit Kindern von anderen mit diesen verübten unzüchtigen Handlungen ausdrücklich unterschieden wird, indem letztere als „Schändung“ qualificirt und im Allgemeinen milder bestraft werden als die Nothzucht mit Mädchen unter 14 Jahren. Wir werden auf den Gegenstand später zurückkommen.

Es ist endlich zu beachten, dass Narben am Hymen auch durch diphtheritische Processe[73], durch Noma, sowie durch Variola[74] veranlasst werden können, in welchen Fällen jedoch, namentlich nach Diphtherie und Noma, die Grösse der Narbe und die Ausbreitung derselben auf andere Partien, insbesondere der äusseren Genitalien, im Zusammenhange mit der Anamnese die Diagnose ergeben wird.

Zerstörungen des Hymen durch venerische und syphilitische Geschwüre gehören besonders bei Kindern zu den ebenfalls in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten, da solche auch zu Stande kommen können, ohne dass bei der Uebertragung des Virus eine Läsion der Scheidenklappe erfolgt sein müsste. Die Angaben +Hohl+’s und +Devergie+’s, dass der Hymen auch von innen aus durch Blutklumpen bei Metrorrhagien zerrissen werden könne, haben blos historisches Interesse. Wurde ja schon oben erwähnt, dass der Hymen selbst einen Abortus überdauern könne, und es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass in der Zeitschrift für Geburtsh., 1877, pag. 123 über ein 15 Jahre altes, noch nicht menstruirtes Mädchen berichtet wird, bei welchem trotz eines Gebärmuttervorfalles der Hymen erhalten, jedoch stark dilatirt sich fand. Einen analogen, einen Säugling (!) betreffenden Fall besitzt unsere Sammlung. Auch +Schaeffer+ (Virchow’s Jahresb. 1890, I, pag. 250) erwähnt eine solche Beobachtung.

[Sidenote: Angeborenes Fehlen des Hymen.]

Dass der Hymen angeborener Weise vollständig fehlen könne, ist mindestens bei sonst normalen Genitalien kaum anzunehmen, doch erwähnt +Maschka+ bei Besprechung der ersten Auflage dieses Buches (Wiener med. Wochenschr. 1877, pag. 756) eines Falles aus seiner Sammlung, in welchem der Hymen fehlt und nur durch eine sehr kleine, ganz unbedeutende, überall gleichförmige und platte Leiste angedeutet ist. Das betreffende und ein zweites ebenso gestaltetes Genitale findet sich abgebildet in Maschka’s Handb. der gerichtl. Med. III, pag. 91. +Hyrtl+ behauptet, dass bei Vagina duplex der Hymen immer fehle. Wir haben im Gegentheil in jedem Falle von Vagina duplex auch ein Hymen gefunden, und zwar ein einfaches ringförmiges, hinter welchem erst die Scheidewand der Vagina begann, oder ein „überbrücktes Hymen“, dessen Brücke, wie bereits oben erwähnt, eben von dem unteren Rande des Vaginaseptums gebildet wurde. +Heitzmann+ (Wiener med. Presse, 1884, pag. 367) hat ein vollständiges Fehlen des Hymen bei einem 21jährigen, mit angeborener Verwachsung der Scheide behafteten Mädchen beobachtet.

[Sidenote: Zerreissungen der Genitalien.]

Ausser Zerreissungen der Scheidenklappe können in Folge des ersten Beischlafes auch andere Beschädigungen der Genitalien zur Entwicklung kommen. Von diesen wurden am häufigsten Einrisse des Schambändchens, seltener der Nymphen oder gar des Dammes, beobachtet. Letztere sah +Toulmouche+ (Ann. d’hyg. publ. Juli 1856), und zwar fast ausschliesslich bei Kindern von 2-14 Jahren. Je enger die Geschlechtstheile des betreffenden weiblichen Individuums sind, desto leichter werden derartige Beschädigungen sich bilden können, daher dieselben vorzugsweise nach an kleinen Kindern vorgenommenen Nothzuchtsattentaten zur Beobachtung gelangen. Allerdings kann jedoch auch bei geschlechtsreifen Individuen, wenn der Act mit einer gewissen Brutalität vollzogen wurde, Gleiches sich ereignen. So sah +Toulmouche+ einen Dammriss bei einem 25jährigen genothzüchtigten Mädchen, ebenso +Liman+ (l. c. I, 124) und +Ascher+ (Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 3) eine schwere Blutung in der Brautnacht, die durch einen Schleimhautriss in der Fossa navicularis veranlasst war. +Bandl+ (Virchow’s Jahrb. 1881, II, pag. 577) sah eine Verletzung des Blasenhalses, die wahrscheinlich durch Coitus entstanden war, und +Dorffmeister+ (Friedreich’s Blätter, 1887, pag. 3) einen totalen Prolapsus der Harnröhrenschleimhaut.[75]

Finden sich ausgebreitete Zerreissungen der Genitalien, insbesondere Rupturen der Vagina, so ist viel eher daran zu denken, dass dieselben auf andere Weise, namentlich durch gewaltsames Einbohren der Finger, als durch den Penis entstanden sind, da letzterem eine solche Kraftleistung nicht gut zugemuthet werden kann. In der That haben +Casper+-+Liman+ (l. c.) trotz der grossen Zahl von einschlägigen Untersuchungen, die sie zu machen Gelegenheit hatten, niemals solche Zerreissungen gesehen. +Maschka+ (Handb. III, pag. 104) constatirte unter 248 Fällen von Nothzucht derartige Verletzungen nur 5mal und erklärt sie ebenfalls aus gewaltsamer Nachhilfe des Thäters mit dem Finger. Bei besonderer Brutalität und grossem Missverhältniss der Geschlechtstheile kann jedoch eine solche Möglichkeit nicht ganz bestritten werden, wofür auch einzelne in der Literatur verzeichnete Beobachtungen sprechen.

So die von +Taylor+ (l. c. II, 443) erwähnten Fälle; ferner ein von +Albert+[76] berichteter Fall. Ein 16jähriger Araber heiratete ein 11jähriges, noch nicht mannbares Mädchen. Sie starb in der Brautnacht, anscheinend erwürgt durch den Mann über den Lärm, den sie vor Schmerz machte. Man fand die Commissur auf 8 Mm. weit eingerissen, die Fossa navicularis zerstört und die Scheide in ihrem hinteren und oberen Theil transversal in einer Länge von 4·9 Cm. durchrissen und mit dem Abdomen communicirend.