Part 9
Was die durch §. 60 des österr. B. G. B. gegebene Frage betrifft, ob das immerwährende Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht schon zur Zeit des geschlossenen Ehevertrages vorhanden war, so ergibt sich die Beantwortung derselben dann von selbst, wenn das Begattungshinderniss seiner allgemeinen Natur nach als ein angeborenes oder in der Kindheit erworbenes sich darstellt. Bei den im mannbaren Alter acquirirten Impotenzen ist es theils die Natur und der Grad des ihnen zu Grunde liegenden Leidens, theils die Anamnese, welche behufs Beantwortung obiger Frage herangezogen werden muss. Ausserdem wären namentlich in Fällen, wo die Impotenz des Gatten in Frage kommt, auch die Genitalien des betreffenden Weibes zu untersuchen, ob sich aus ihrem Verhalten ein „matrimonium consummatum“ erkennen lässt oder nicht.
Bezüglich letzterer Diagnose muss auf die folgenden Capitel verwiesen werden.
Die Zwitterbildungen.
Dieselben kommen nicht blos mit Rücksicht auf die Zeugungsfähigkeit der betreffenden Individuen, sondern auch in anderen gerichtlich wichtigen Beziehungen in Betracht, verdienen daher eine besondere Behandlung.
Vollkommene Zwitterbildung, d. h. eine vollständige Entwicklung eines Individuums nach beiden Geschlechtsrichtungen kommt beim Menschen nicht vor. Dagegen ist eine annähernd vollkommene Zwitterbildung allerdings möglich, indem nicht blos beiderlei Geschlechtsgänge, sondern auch beiderlei Geschlechtsdrüsen an einem und demselben Individuum bis zu einem gewissen Grade sich entwickeln können. Derartige Fälle werden verständlich, wenn man festhält, dass die Geschlechtsanlage in den ersten Wochen der embryonalen Entwicklung jedesmal eine bisexuelle ist, und dass erst nach der sechsten Woche die Geschlechtsentwicklung nach der einen Geschlechtsrichtung geschieht, während die Embryonalanlage der Organe des anderen Geschlechtes verkümmert. Ausnahmsweise kann es nun geschehen, dass ausser der Anlage des einen Geschlechtes sich auch in mehr weniger ausgesprochener Weise jene des anderen entwickelt, wodurch eben jenes merkwürdige Verhalten der Genitalien entsteht, welches wir als Zwitterbildung, Hermaphrodisie, bezeichnen.
[Sidenote: Arten der Hermaphrodisie.]
Je nachdem die bisexuelle Entwicklung sowohl die Geschlechtsdrüsen als die Geschlechtsgänge, oder nur die letzteren betrifft, unterscheidet man den +Hermaphrodismus verus+ und die +Pseudohermaphrodisie+.
Vom Hermaphrodismus verus unterscheidet man wieder den H. v. bilateralis, wenn beiderseits sowohl Hoden als Eierstöcke vorhanden sind, dann den H. v. unilateralis, wenn die Geschlechtsdrüse auf der einen Seite einfach, auf der anderen aber sowohl Hode als Ovarium sich findet, und endlich den H. v. lateralis, wenn auf der einen Seite ein Hode, auf der anderen ein Ovarium zur Entwicklung gelangte.
Letztere Form ist wiederholt beobachtet worden. Ein solcher ausführlich beschriebener und mikroskopisch untersuchter Fall ist der von H. +Meyer+ in Zürich (Virchow’s Archiv. XI). Es fanden sich bei dem betreffenden Individuum, einem Kinde, hermaphroditische äussere Genitalien, die Vagina in die Harnröhre einmündend, ein Uterus mit zwei Tuben, rechts Ovarium mit Parovarium, links ein Hode mit +Rosenmüller+’schem Organ. Seltener sind die Fälle von H. v. unilateralis und am seltensten der H. v. bilateralis. Das Vorkommen des letzteren wurde vielfach angezweifelt. Doch hat +Heppner+ (Dubois-Reymond’s Archiv. 1870, pag. 679) einen derartigen höchst interessanten Fall veröffentlicht, in welchem hermaphroditische äussere Genitalien, Vagina, Uterus mit Tuben und unter diesen beiderseits sowohl langgestreckte Ovarien, als rundliche Hoden sich fanden, die durch die mikroskopische Untersuchung als solche constatirt wurden.
Die Fälle des Vorkommens beiderlei Geschlechtsdrüsen auf +einer+ Seite sind uns durch die wichtigen Untersuchungen +Waldeyer+’s (Eierstock und Ei, 1870) begreiflich geworden, aus welchen hervorgeht, dass in der Embryonalanlage nicht blos die Ausführungsgänge beider Genitalien vorhanden sind, sondern auch die Geschlechtsdrüsen einen ursprünglich bisexuellen Charakter an sich tragen.
Die häufigste Form der Zwitterbildungen ist die +Pseudohermaphrodisie+, welche entweder blos darin besteht, dass nur die äusseren Genitalien des betreffenden Individuums eine Bildung zeigen, wie sie jener des anderen Geschlechtes entspricht, oder darin, dass mit oder ohne eine solche Missbildung der äusseren Genitalien auch die Ausführungsgänge der Genitalien des anderen Geschlechtes zu mehr weniger ausgesprochener Entwicklung gelangt sind. Sind dabei die Keimdrüsen männlich, so nennt man eine solche Zwitterbildung +Pseudohermaphrodismus masculinus+, sind sie aber weiblich, +Pseudohermaphrodismus femininus+, indem man dann von beiden einen Pseudohermaphrodismus +internus+, einen +completus+ (internus und externus) und einen +externus+ unterscheidet.
[Sidenote: Aeussere Zwitterbildung.]
Das Zustandekommen einer Zwitterbildung der äusseren Genitalien erklärt sich aus der Thatsache, dass in der ersten Zeit des embryonalen Lebens die Anlage der äusseren Genitalien sich ganz gleich verhält und erst später in verschiedener Weise sich entwickelt. Zwischen der 5. bis 6. Woche sehen wir über dem Sinus urogenitalis ein kleines, an seiner unteren Seite mit einer Furche versehenes Wärzchen und zu beiden Seiten des Sinus je eine wulstige Erhebung der Haut. Entwickelt sich das Individuum zu einem männlichen, so bildet sich aus dem Wärzchen der Penis, und die Furche an der Unterfläche desselben schliesst sich zur männlichen Harnröhre, die seitlichen Wülste aber verwachsen zum Scrotum, dessen Raphe auch später die ursprünglich bestandene Trennung beider Scrotalhälften andeutet. -- Wird die Frucht eine weibliche, so entwickelt sich aus dem Wärzchen die Clitoris und seine Furche schliesst sich nur am centralen Ende zur Urethra. Der Sinus urogenitalis bleibt offen, bildet den Introitus vaginae und aus den seitlichen Hautfalten werden die grossen Labien.
[Illustration: Fig. 5.
Aeussere Genitalien eines Zwitters; die obere Sonde ist in die Harnröhre, die untere in die Vagina eingeführt.]
Aus diesem Entwicklungsgange ergibt sich, dass eine äussere Hermaphrodisie sich beim Manne dadurch entwickeln kann, dass der Penis verkümmert bleibt, die Harnröhre sich nicht vollkommen schliesst (Hypospadie) und dass die Scrotalhälften nicht vollständig mit einander verwachsen, sondern eine mehr weniger tiefe, mit schleimhautartiger Membran überkleidete Grube zwischen sich lassen, die als Rest des ehemaligen Sinus urogenitalis dann den Introitus vaginae vortäuscht. Ist mit einer solchen Bildungshemmung, wie nicht selten, gleichzeitig Kryptorchie verbunden, so wird die Aehnlichkeit solcher äusserer Genitalien mit weiblichen noch auffallender. Dagegen können wieder die äusseren weiblichen Geschlechtstheile dadurch eine gewisse Aehnlichkeit mit männlichen erhalten, wenn die Clitoris sich ungewöhnlich entwickelt, oder wenn ausserdem die grossen Schamlippen mit einander verwachsen und eine mehr weniger vollständige Atresie des Scheideneinganges sich ausbildet. Letztere Form ist die bei weitem häufigere. Seltener kommt erstere vor, namentlich eine so bedeutende Vergrösserung der Clitoris, dass sie für einen Penis genommen werden kann. Doch haben wir bei einem alten, zur Section gekommenen Weibe, trotz vollkommen weiblicher Genitalien, eine Clitoris von 4-5 Cm. Länge gesehen, mit vollständig entwickelter, aber undurchbohrter Eichel und gut ausgebildetem Präputium.
Von derartigen hermaphroditischen Bildungen der äusseren Genitalien sind blosse Verkümmerung des Penis, dann Hypospadien und beim Weibe die einfachen Atresien des Introitus vaginae zu unterscheiden, obwohl zugestanden werden muss, dass sich zwischen diesen und den ersteren eine scharfe Grenze nicht ziehen lässt.
Die inneren Pseudohermaphrodisien kommen zu Stande, indem sich beim Manne auch die +Müller+’schen Gänge oder beim Weibe auch die +Wolff+’schen Canäle entwickeln. Auch hier sind erstere Fälle die bei weitem häufigsten und sie bestehen darin, dass sich bei einem Individuum von vorwiegend männlichem Geschlechtscharakter auch eine mehr weniger ausgebildete Vagina und ein eben solcher Uterus vorfinden, eine Bildung, die in rudimentärer Weise in der Vesicula prostatica (Utriculus masculinus) bei jedem Manne nachzuweisen ist.
[Illustration: Fig. 6.
Innere Genitalien eines „Zwitters“. _Bl_ Blase, _Ur_ Ureter, _U_ Uterus, _V_ Vagina, _T_ rechte Tuba, _O_ rechtes, _O′_ linkes Ovarium, _P_ Parovarium, _L O_ Ligam. ovarii, _A_ und _A′_ Faserzüge im Ligam. latum, die sich zum Lig. rotundum vereinigen, _C_ und _C′_ Endigungen des Lig. rotundum, _B_ und _B′_ sackartige Ausstülpungen des Peritoneums (nach vorn gedreht), bei _X_ Sonde in die Bauchhöhle eingeführt.]
[Sidenote: Geschlechtsbestimmung bei Zwittern.]
Bei solchen Zwitterbildungen kann es sich in foro zunächst einzig und allein um die Bestimmung des Geschlechtes handeln, dem das betreffende Individuum angehört. Das Geschlecht bestimmt die sociale Stellung des Individuums, und es knüpfen sich auch an dasselbe wichtige Interessen und Rechte, die häufig nicht blos die Person selbst, sondern auch jene Dritter berühren, und die Verkennung der Sachlage kann sowohl die Betroffenen selbst, als Andere in die unangenehmsten Situationen versetzen.[42] Die Wichtigkeit solcher Untersuchungen und Begutachtungen ist daher mitunter eine bedeutende. Leider aber gehören dieselben zu den schwierigsten, die sich für den Gerichtsarzt ergeben können. Namentlich gilt dies bei Kindern, da bei diesen blos die äusseren Genitalien für die Unterscheidung verwerthet werden können, das unbestimmte Aussehen dieser aber eben das fast allen sogenannten Hermaphrodisien Gemeinschaftliche bildet.
Der Nachweis von in den zu beiden Seiten des ehemaligen Sinus urogenitalis sich erhebenden Hautfalten befindlichen Hoden würde natürlich in erster Linie anzustreben sein. Häufig sind jedoch solche Missbildungen der Genitalien mit Kryptorchie verbunden, was die Diagnose wesentlich erschwert. Anderseits können auch die Ovarien durch den Leistencanal herabsteigen, und es können Lymphdrüsen, Bruchsäcke und selbst vielleicht kolbig endigende Ligamenta rotunda (Fig. 6) Täuschungen veranlassen.
+Klebs+[43] hält den Nachweis von Nymphen als wichtig für die Geschlechtserkennung, da entwickelte Nymphen bei einer einfachen Hemmungsbildung des Penis und Perineums nicht wohl entstehen können, und weist darauf hin, dass Andeutungen dieser auch in dem oben angegebenen Falle von +Meyer+, sowie bei der +Katharina Hohmann+, die sich an den meisten Universitäten als Zwitter vorstellte, gefunden wurden.
[Sidenote: Habitus und Haarwuchs bei Zwittern.]
Im späteren Alter, nämlich nach erreichter Pubertät, kann sich manchmal die richtige Diagnose aus dem Auftreten gewisser Geschlechtseigenthümlichkeiten ergeben, und als solche werden zur Beachtung empfohlen: der sogenannte Habitus, das Verhalten des Kehlkopfes und der Stimme, das Auftreten gewisser specifischer Neigungen und sexueller Regungen, insbesondere aber der Nachweis der Samenbildung einerseits oder der Menstruation anderseits.
Die Beweiskraft der erst erwähnten Erscheinungen ist erfahrungsgemäss keine absolute, gibt vielmehr zu verschiedenen Täuschungen Veranlassung.
[Sidenote: Haarwuchs bei Zwittern.]
Insbesondere gilt dies vom sogenannten Habitus. Bekanntlich zeigt der Körpertypus auch bei geschlechtlich vollkommen normal entwickelten Individuen mannigfache Verschiedenheiten, und knochige, musculöse und selbst bebartete Weiber[44] sind nichts besonders Seltenes, ebensowenig wie Männer ohne Spur von Bart und von weibischen Aussehen. Ferner ist bekannt, dass Castraten ein mehr weibliches Aussehen erhalten, insbesondere bartlos bleiben, und es ist zu erwarten, dass auch bei angeborenem Mangel oder angeborener Verkümmerung der Hoden ein solcher Habitus sich entwickeln könne. Umgekehrt sehen wir bei „Zwittern“ von zweifellos oder mindestens vorwiegend weiblichem Geschlechte mitunter entschieden männlichen Habitus und gut entwickelten Bartwuchs. Einen solchen Fall, der ein als Kammerdiener (!) bedienstetes Individuum betraf, beschrieb +De Crecchio+[45], und einen fast gleichen haben wir in den Wiener med. Jahrbüchern, 1877, III, pag. 293, veröffentlicht. Der Fall betraf einen 38jährigen ledigen Kutscher (!), welcher in Folge eines Hufschlages an Septicämie gestorben war. Die Leiche war von kräftigem Knochenbau, stark entwickelter Musculatur, von entschieden männlichem Habitus. Die Haut erdfahl. An der Oberlippe ein schütterer, 5-7 Mm. langer Schnurrbart, das Gesicht umrahmt von einem 1-1·5 Cm. langen, dichten, krausen und beschnittenen Barte. Die Beschaffenheit der äusseren und inneren Genitalien ist aus beiliegenden Abbildungen (Fig. 5 und 6) ersichtlich. Interessant ist in dieser Beziehung der von +Debierre+ (Arch. de l’anthropologie criminelle et des sciences pénales. 1886, I, pag. 314) beschriebene Fall des „Hermaphroditen“ Marie-Madeleine Lefort, dessen Abbildung, sowie seiner Genitalien, wie sie sich bei der Section ergaben, wir in Fig. 7 und 8 wiedergeben und der ebenfalls ein weibliches Individuum betraf.
[Illustration: Fig. 7
Der „Hermaphrodit“ Marie-Madeleine Lefort in seinem 65. Jahre. Nach +Debierre+.]
+Casper+ hat auch das Verhalten der Schamhaare zur Unterscheidung des Geschlechtes benützen wollen, indem nach seiner Angabe der umschriebene Kranz von Haaren auf dem Schamberge das Weib und die, wenn auch geringe, Fortsetzung des Haarwuchses vom Schamberg gegen den Nabel den Mann erweisen soll. B. +Schultze+ hat aber häufig Ausnahmen von dieser Regel gefunden, so bei 100 Frauen 5mal das Hinaufreichen des Haarwuchses bis zum Nabel, und unter 120 Soldaten wiederholt eine kranzartige Anordnung der Haare um den Schamberg, wie bei Weibern. In dem Falle von +De Crecchio+ zog sich eine Haarlinie bis zum Nabel und auch in unserem liess sich eine solche Fortsetzung des Haarwuchses constatiren. Wir haben ausserdem in zwei Fällen beobachtet, dass bei jungen weiblichen Individuen, von denen das eine stark brünett war, sich eine Haarlinie bis zum Nabel und in dem einen Falle sogar über diesen hinaus bis zwischen die Brüste verfolgen liess. In einem von +Ruggieri+ mitgetheilten Falle hat sogar der übermässige, auf den ganzen Bauch sich ausdehnende Haarwuchs zur Scheidungsklage Veranlassung gegeben.
[Sidenote: Becken bei Zwittern.]
Auch das Verhalten des Beckens gibt keine sicheren Anhaltspunkte für die Geschlechtsbestimmung. In dem Falle +De Crecchio+’s, sowie in dem unserigen, die doch entschieden weibliche Individuen betrafen, war das Becken ein ausgesprochen männliches, und ebenso bei einem anderen wahrscheinlich weiblichen „Zwitter“, den wir unlängst während des Lebens zu sehen und zu untersuchen Gelegenheit hatten. Dieses Verhalten scheint die Ansicht +Schröder+’s (Lehrb. d. Geburtsh. 4. Aufl., pag. 9) zu unterstützen, zufolge welcher die Verschiedenheiten des weiblichen und männlichen Beckens bedingt werden durch die Entwicklung der beim Weibe im kleinen Becken liegenden Genitalien, eine Annahme, für welche nach +Schröder+ die Fälle von geistig und körperlich verkümmerten Frauen sprechen, die, mit unentwickelten Genitalien versehen, auch an allgemeiner Beckenenge leiden, sowie die Beobachtung von +Roberts+, dass bei weiblichen Castraten unter den Hindus der Schambogen eine ganz ungewöhnliche Enge zeigt.
[Illustration: Fig. 8.
Aeussere und innere Genitalien des „Zwitters“ Marie-Madeleine Lefort. Die Sonde ist unterhalb der penisartig vergrösserten Clitoris in den stark verengerten Introitus vaginae eingeführt. Nach +Debierre+.]
Dagegen hat +Leopold+ (Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 487) in einem Falle, der seiner Meinung nach einen männlichen Scheinzwitter betrifft, bei vollständigem Mangel des Uterus ein entschieden weibliches Becken constatirt.
[Sidenote: Kehlkopf, Brüste und Benehmen der Zwitter.]
Weiters wird empfohlen, das Verhalten des Kehlkopfes und der Stimme zur Differentialdiagnose heranzuziehen. Grössere Dimensionen des Kehlkopfes und stärkeres Hervortreten des „Adamsapfels“ sollen den Mann erkennen lassen, ebenso die rauhe Stimme. Die Erfahrung lehrt aber, dass auch unter gewöhnlichen Umständen bezüglich dieser Verhältnisse grosse Verschiedenheiten herrschen. Rauhe Stimme bei Weibern und hohe bei Männern ist eine häufige Erscheinung. Ausserdem kann die hohe Stimme, respective das Ausbleiben des sogenannten Umschlagens der Stimme in der Pubertät, sowie das geringe Volum des Kehlkopfes, ebenso wie bei Castraten, Folge der Nichtentwicklung der obgleich männlichen Geschlechtsdrüsen sein, und Verkümmerung letzterer geht ja gewöhnlich mit sogenannter Hermaphrodisie Hand in Hand. Dagegen wurde bei unserem weiblichen Zwitter erhoben, dass er eine männliche Stimme besessen, die nur im Affecte in’s Hohe umgeschlagen habe, auch prominirte der Kehlkopf in ziemlich deutlicher Weise. Gleiches war bei dem Zwitter von +De Crecchio+ der Fall.
Das Vorhandensein oder Fehlen der Brustdrüsen ist ebenfalls nicht absolut beweisend. Sowohl in dem Falle von +De Crecchio+ als in unserem fehlten sie. Dagegen waren in dem Falle von +Leopold+, der, wenigstens seiner Angabe nach, ein männliches Individuum betraf, Brüste vorhanden und ebenso bei der Katharina Hohmann trotz notorisch erwiesener Spermasecretion. Fälle von mehr weniger entwickelten Brüsten bei Männern wurden wiederholt beobachtet, und es ist bekannt, dass Schwellung der Brustdrüsen und Milchsecretion (Hexenmilch) bei neugeborenen Kindern, und zwar bei beiden Geschlechtern gleich häufig, zur Beobachtung gelangt.
Seit jeher wurde empfohlen, behufs Unterscheidung des eigentlichen Geschlechtes eines „Zwitters“ dessen Neigungen, Gewohnheiten und sexuelle Aeusserungen in Betracht zu ziehen. Es ist jedoch erwiesen, dass eine grosse Zahl der Eigenschaften, die ein Individuum sowohl als Kind, als in späterer Zeit zeigt, blosse Erziehungsresultate darstellen, und dass hierbei der Einfluss des Geschlechtes des Individuums nur indirect zur Geltung kommt. Es kann daher nicht verwundern, wenn später zweifellos als männlich erkannte Individuen ihr ganzes Leben lang weibliche Geschäfte betrieben und weibliches Gebahren zeigten, wenn es constatirt ist, dass sie seit ihrer Kindheit als dem weiblichen Geschlechte angehörend angesehen und darnach erzogen wurden, wie solche Fälle verhältnissmässig zahlreich vorgekommen sind.
Auch die Körperentwicklung und das Temperament, welche beide keineswegs nur allein vom Geschlechte abhängen, spielen in jener Beziehung eine wesentliche Rolle, und schon bei den Spielen der Kinder sind diese Momente von Einfluss. Ohne Zweifel dürfte es bei „Hermaphroditen“ weniger das durchschlagende männliche Geschlecht, als das in Folge stärkerer Körperentwicklung gesteigerte Kraftgefühl sein, welches das als Mädchen erzogene und behandelte Individuum männlichen Beschäftigungen zuführt. Dies kann aber geschehen ebensowohl bei entschieden männlichen „Zwittern“, als auch bei zweifellos weiblichen Individuen; ebenso wie anderseits Fälle vorkamen, dass eben die zurückgebliebene schwächliche Körperbildung Veranlassung wurde, dass das seinem Geschlechte nach vorwiegend oder ausschliesslich männliche Individuum stets für ein weibliches gegolten hatte.
[Sidenote: Neigungen und sexuelle Aeusserungen der Zwitter.]
Was die Zuneigung zum anderen Geschlechte und die sexuellen Regungen überhaupt anbelangt, so können diese allerdings in einzelnen Fällen das eigentliche Geschlecht der betreffenden Person verrathen, dass aber gerade in dieser Beziehung die gröbsten Täuschungen unterlaufen, ist thatsächlich.
Es ist zunächst zu constatiren, dass geschlechtliches Fühlen und geschlechtliche Triebe nicht ausschliesslich von der Gegenwart und vollständigen Entwicklung der betreffenden Sexualdrüsen abhängen. Beweise für diese Thatsache liefern die Kinder, die ja so häufig Onanie treiben, während ihre Geschlechtsdrüsen noch weit vom Zustande der Functionsfähigkeit entfernt sind, ferner junge Thiere, die, geschlechtlich noch ganz unentwickelt, schon Coitusversuche anstellen, und endlich die Castraten, bezüglich deren Beischlafsfähigkeit und mitunter stürmisch sich äussernden Geschlechtstriebes überraschende Angaben sowohl in der älteren als in der neueren Literatur sich finden. Wir verweisen in dieser Richtung insbesondere auf das oben erwähnte Werk +Pelikan+’s: „Gerichtlich-medicinische Untersuchungen über das Skopzenthum in Russland“, aus welchem zu ersehen ist, dass bei den Adepten der Skopzensecte vom „kleinen Siegel“ die Beischlafsfähigkeit, respective die Erectionsfähigkeit sich erhält, und dass die Skopzen von dieser Fähigkeit nicht blos Gebrauch machen, sondern sich sogar in einzelnen Fällen Zügellosigkeiten und excessiver Wollust hingeben.
Unser weiblicher „Zwitter“ hatte notorisch den Coitus nach Männerart versucht, und ebenso hören wir von +De Crecchio+, dass das seinen inneren Genitalien nach doch entschieden weibliche Individuum den Weibern nachstieg, wiederholt den Coitus ausübte und dabei zweimal mit Tripper angesteckt wurde; und umgekehrt sehen wir nachträglich entschieden als Männer anerkannte „Hermaphroditen“ als Weiber verheiratet und auch als solche den Coitus ausübend.
Von dem seinerzeit viel genannten Hermaphroditen Rosina Göttlich, einem zweifellosen Manne mit Hypospadie und gespaltenem Scrotum, erzählt +Ammon+ („Die angeb. chirurg. Krankheiten des Menschen.“ Berlin 1842, pag. 93): „Nicht ohne Frechheit sagte das Subject, dass es den Coitus als Mann und als Weib ausüben könne, dass es ihn aber in letzterer Geschlechtsbeziehung vorziehe und sich des ersteren schäme. Es ist dies sehr erklärlich. Bei der Kleinheit und Difformität des Penis würde der ganze Act sehr unvollkommen ausfallen. Uebt ihn die Person als Weib aus, so ist dies viel leichter und auch angenehmer für sie, indem hier die ausgedehnte Urethra zwischen beiden Hodensackhälften als Substitut der Vagina fungirt.“
In dem von +Tortual+ beschriebenen Falle („Ein als Weib verheirateter Androgynus vor dem kirchlichen Forum.“ Vierteljahrsschr. für gerichtl. Med. X, 18) war das wahrscheinlich männliche Individuum als Weib verheiratet und eifersüchtig auf den Ehegatten, welcher, da er den Coitus mit seiner Frau nicht zu Wege bringen konnte, sich anderweitig umsehen wollte.
Die Marie Arsano (+Casper+-+Liman+, Handb. 1768, I, 75) war 84 Jahre alt, hatte stets als Weib gegolten, war als solches lange Jahre verheiratet und erst bei der Obduction wurde sie als Mann erkannt.
[Sidenote: Geschlechtstrieb bei Hermaphroditen.]
Wir haben demnach allen Grund, anzunehmen, dass ein Geschlechtstrieb auch bei jenen Formen von Hermaphrodisie existiren wird, bei welchen die Geschlechtsdrüsen entweder fehlen oder ganz verkümmert und zweifellos functionsfähig vorhanden sind. Zur letzteren Kategorie scheinen die meisten „Zwitter“ und darunter auch der unserige zu gehören. Wir müssen aber vermuthen, dass in diesen Fällen die Qualität des Geschlechtstriebes einen ebenso unbestimmten Charakter besitzen wird wie die Genitalien, respective die Geschlechtsdrüsen selbst, und dass es mehr von zufälligen Umständen abhängen wird, ob der Geschlechtstrieb in dieser oder in jener Richtung zur Aeusserung gelangt.
Auch ergibt sich aus den in der Literatur verhältnissmässig häufig verzeichneten Fällen, dass Männer jahrelang mit männlichen hermaphroditisch gebildeten Individuen verheiratet, und sogar glücklich verheiratet waren, die für das Verständniss der Aeusserungen des Geschlechtstriebes interessante Thatsache, dass nicht blos wirkliche, sondern auch vermeintliche Weiblichkeit den Mann anzuziehen und geschlechtlich aufzuregen im Stande ist.
Erwägen wir zu dem Gesagten, dass perverses sexuelles Fühlen auch als psychopathologische Erscheinung vorkommen kann, so folgt, dass die Anwesenheit männlicher oder weiblicher Geschlechtsdrüsen sich nicht nothwendig durch specifischen Nixus sexualis kundgeben muss, und umsoweniger kundgeben wird, je weniger die Sexualdrüsen zur Entwicklung gekommen sind.
[Sidenote: Sperma.]
Der Nachweis von Sperma würde allerdings jedem Zweifel über die rechtliche Stellung des betreffenden Individuums ein Ende machen. Bei der Katharina Hohmann wurde ein solcher Nachweis geliefert, indem +Schultze+ (Virchow’s Archiv, 43, pag. 429) Spermatozoiden in dem Schleime constatirte, welcher dem Catheter anklebte, mit welchem die Harnröhre des genannten „Zwitters“ untersucht worden war. Vorausgesetzt, dass die Möglichkeit, dass die gefundenen Spermatozoen vielleicht von einem kurz zuvor zugelassenen Coitus herrührten, positiv ausgeschlossen würde, könnte, wenn solche in Frage gewesen wären, nicht daran gezweifelt werden, dass der Katharina Hohmann die Rechte des Mannes gebühren, und es wäre in dieser Beziehung ohne Bedeutung, dass bei diesem Individuum die Coexistenz eines oder beider Ovarien, sowie der weiblichen Genitalgänge keineswegs ausgeschlossen werden kann.
Selbstverständlich ist der Nachweis der Spermatozoiden am Lebenden nur möglich, wenn nicht blos mindestens ein Hode vollkommen normal zur Entwicklung gelangte, sondern wenn auch das Vas deferens mit dem betreffenden Hoden normal sich verbindet, ferner durchgängig ist und schliesslich nach aussen ausmündet. Ein Blick jedoch auf die bisher bekannten Fälle von anatomisch untersuchten Hermaphrodisien belehrt uns, dass in den meisten derselben die männliche Keimdrüse verkümmert ist, überdies das Vas deferens entweder ganz fehlt, oder kein Lumen besitzt, oder blind endet. Da, wie der Fall +De Crecchio+’s und der unsrige darthut, auch bei weiblichen derartigen Individuen die Ovarien verkümmert sind, so erscheint es gerechtfertigt, anzunehmen, dass hermaphroditische Bildung der Genitalien gewöhnlich mit Verkümmerung der Keimdrüsen Hand in Hand geht, und es folgt daraus, dass gerade in den exquisitesten Fällen von Hermaphrodisie, trotz Vorhandenseins männlicher Keimdrüsen, selten eine Bildung und noch seltener eine Ausscheidung von normalem, d. h. Spermatozoiden enthaltenden Samen erwartet werden kann.
[Sidenote: Menses bei Zwittern.]
Das Bestehen menstrualer Blutungen beweist nicht so absolut das weibliche Geschlecht des betreffenden Individuums, wie es auf den ersten Blick erscheinen dürfte. Seitdem man weiss, dass die Menstruation nicht unbedingt an die Gegenwart von Ovarien geknüpft ist, was insbesondere aus der Thatsache erhellt, dass bereits wiederholt Fortdauer der Menstruation trotz beiderseitiger Ovariotomie beobachtet wurde (v. Aufsatz von +Beigel+, Wiener med. Wochenschr. 1873, Nr. 27 und 28, und 1878, pag. 162), ist man nicht unbedingt berechtigt, aus dem Vorhandensein einer solchen Erscheinung bei einem „Zwitter“ auf die Existenz von Ovarien, noch weniger aber auf die Nichtexistenz von Hoden zu schliessen.
Die Katharina Hohmann soll in früheren Jahren regelmässig menstruirt haben, und diese Thatsache soll klinisch constatirt worden sein (+Schultze+ l. c.). In dem Falle von +Tortual+ sollen bei dem männlichen „Zwitter“ menstruale Blutungen seit dem 19. Lebensjahre erschienen sein, ebenso gab die später zu erwähnende, unsittlicher Attentate auf Weiber angeklagte und von den Aerzten als Mann erkannte Hebamme an, periodische Blutungen aus den Genitalien gehabt zu haben, und auch die Rosina Göttlich behauptete, dass sie vom 20. Jahre an unregelmässig menstruirt gewesen (Vierteljahrschr. für ger. Med. XIX, pag. 317), obgleich sie bei der 1857 angestellten Obduction als Mann erkannt wurde. In dem Falle von +Blackmann+ (+Heppner+, l. c., pag. 700) soll das betreffende, männlichen Habitus zeigende Individuum alle Monate Blutungen aus dem Penis gehabt haben, war auch während einer solchen gestorben und es fand sich eine, Menstrualblut enthaltende, in den Blasenhals mündende Scheide, Uterus, Tuben und Ovarien, aber auch zwei Hoden mit normalen Ausführungsgängen. Leider ist dieser Fall nicht zweifellos klargestellt. Anderseits liefert sowohl der Fall +De Creechio+’s als der unsere den Beweis, dass trotz entschieden weiblicher Bildung der inneren Genitalien menstruale Blutungen vollkommen fehlen können.
Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, dass bei den „Hermaphroditen“ nach der Pubertät die Geschlechtsbestimmung häufig nicht minder schwierig sich gestaltet, als bei den Kindern, und die bekannten Fälle erwachsener „Zwitter“, die sich an den medicinischen Facultäten sehen liessen und von wissenschaftlich hochstehenden Männern untersucht wurden, illustriren diese Schwierigkeit am deutlichsten; denn während des Lebens wurden die meisten ebenso oft für männliche als für weibliche Individuen gehalten, und auch mit dem letzten derartigen Falle, dem der Katharina Hohmann, ist es ebenso gegangen. Dabei hatte man überdies immer nur ein Geschlecht im Auge, während wir gegenwärtig seit den so wichtigen Forschungen +Waldeyer+’s und seit den von +Meyer+ und von +Heppner+ veröffentlichten Beobachtungen zugeben müssen, dass in der That auch beim Menschen ein wahrer Hermaphroditismus vorkommen könne, durch welchen Umstand die Diagnose in den einzelnen Fällen noch mehr erschwert wird.
[Sidenote: Zwitter betreffende Gesetze.]
Das preussische Landrecht, Titel I, Theil 1, enthält bezüglich der Zwitter folgende Bestimmungen:
§. 19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen.
§. 20. Jedoch steht einem solchen Menschen nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre die Wahl frei, zu welchem Geschlecht er sich halten will.
§. 21. Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurtheilt.