Chapter 34 of 69 · 3920 words · ~20 min read

Part 34

„Das Gutachten hat sich darüber auszusprechen, was in dem vorliegenden Falle die den eingetretenen Tod +zunächst+ bewirkende Ursache gewesen und wodurch dieselbe erzeugt worden sei“, sagt der §. 129 der österr. St. P. O., und ebenso bestimmt der §. 29 des preussischen Regulativs, dass „auf jeden Fall das Gutachten zuerst auf die Todesursache, und zwar nach Massgabe desjenigen, was sich aus dem objectiven Befunde ergibt, nächstdem aber auf die Frage der verbrecherischen Veranlassung zu richten ist. Ist die Todesursache nicht aufgefunden worden, so muss dies ausdrücklich angegeben werden. Niemals genügt es, zu sagen, der Tod sei aus innerer Ursache oder aus Krankheit erfolgt; es ist vielmehr die letztere anzugeben“.

Die Bestimmung der nächsten Todesursache, d. h. der Ursache, woran ein Mensch in Folge einer Verletzung zunächst gestorben ist, ist keineswegs immer leicht, namentlich dann nicht, wenn dieselbe nicht durch materielle Veränderung lebenswichtiger Organe, sondern durch anatomisch nicht nachweisbare oder nur schwer erkennbare Störungen lebenswichtiger Functionen erzeugt worden ist. In letzteren Fällen sind wir nicht selten gezwungen, die nächste Todesursache weniger aus dem Sectionsresultate als aus der Anamnese herauszulesen, beziehungsweise mit Rücksicht auf pathologische und physiologische Erfahrungen, zusammengehalten mit der Natur der betreffenden Verletzung, zu construiren.

Man kann im Allgemeinen die nächsten Todesursachen nach Verletzungen unterscheiden in primäre oder unmittelbare Todesursachen und in secundäre oder mittelbare, ohne dass man im Stande wäre, dieselben scharf zu trennen.

+Zu den primären oder unmittelbaren+ nächsten Todesursachen gehört:

_a_) Die +Vernichtung+ oder grobe Beschädigung eines oder mehrerer +zum Leben unumgänglich nothwendiger Organe+, z. B. des Gehirns, des Rückenmarks, der Lungen oder des Herzens, deren höchsten Grad wir in den Zerfetzungen des ganzen Körpers sehen, die nach Explosionen und ähnlichen enormen Gewalten zur Beobachtung gelangen.

Die Zerstörung der betreffenden Organe und die dadurch sofort bewirkte Functionsaufhebung derselben ist so klar, dass es genügt, diese Zerstörung als nächste Todesursache zu bezeichnen und vollkommen überflüssig erscheint, etwa noch eine nähere in streng physiologischem Sinne herbeizuziehen.

_b_) Anderweitige +mechanische Störungen der Functionsfähigkeit+ zum Leben unumgänglich nothwendiger Organe, wie des Gehirns und Rückenmarks, durch Druck von Extravasaten, der Lungen durch Eröffnung des Thorax mit oder ohne gleichzeitige Verletzung der Lungen, des Herzens in Folge Behinderung der Bewegungen desselben durch in den Herzbeutel sich ergiessendes Blut u. dergl.

[Sidenote: Verblutung.]

_c_) +Verblutung+, eine der häufigsten nächsten Todesursachen nach mechanischer Verletzung. Sie tritt ein nach Verletzungen des Herzens oder grösserer Gefässe, aber auch nach Verletzung von blutreichen parenchymatösen Organen, von denen insbesondere die Leber, Milz und die Lungen zu nennen sind.

Man kann eine äussere und eine innere Verblutung unterscheiden, indem man von ersterer spricht, wenn das aus einer Verletzung austretende Blut den Körper verlässt, von letzterer aber, wenn dasselbe in Körperhöhlen oder in der Form der sogenannten Hämatome subcutan in durch Zertrümmerung oder Auseinanderdrängung von Organen gebildete Räume sich ergiesst.

Die Diagnose einer eingetretenen Verblutung ergibt sich einestheils aus der Natur der betreffenden Verletzung, sowie aus dem Nachweis grösserer Mengen ausgetretenen Blutes ausserhalb des Körpers des betreffenden oder in gewissen Körperhöhlen, dann aber aus der hochgradigen Anämie der Leiche, welche sich schon äusserlich durch die auffallende Blässe der Haut und der sichtbaren Schleimhäute, auch durch die geringe Entwicklung und selbst den gänzlichen Mangel von Todtenflecken, innerlich durch die geringe Menge von Blut im Herzen und den grösseren Gefässen, namentlich aber durch die meist augenfällige Blutarmuth und daher Blässe und Trockenheit der parenchymatösen Organe kundgibt.

In exquisiten Fällen von Verblutung ist dieselbe nicht zu verkennen, doch ist festzuhalten, dass bei keiner Form der Verblutung alles Blut den Körper verlässt, sondern jedesmal noch welches zurückbleibt, dass jedoch die Menge des letzteren vielfach variirt.[254] Am meisten pflegt die Anämie ausgesprochen zu sein bei der „äusseren Verblutung“, und wir haben bereits wiederholt sie soweit gediehen gesehen, dass trotz mehrtägigen Liegens der Leiche keine Spur von Todtenflecken gefunden wurde. Seltener ist sie bei „innerer“ Verblutung so hochgradig, da einestheils die Raumverhältnisse den Körperhöhlen die Ansammlung allzu grosser Blutmengen nicht gestatten, und da in solchen Fällen durch das sich ergiessende Blut häufig andere Functionen, z. B. die Herzbewegungen oder die Ausdehnung der Lungen, behindert werden und dadurch der Eintritt des Todes beschleunigt wird. Abgesehen von diesen Umständen scheinen auch individuelle Verhältnisse in dieser Beziehung sich geltend zu machen, da es wahrscheinlich von diesen abhängt, nach wie grossen Blutverlusten schon der Tod, respective das Aufhören der Herzthätigkeit erfolgt. Auch lehrt die Erfahrung, dass im Allgemeinen durch länger dauernde, aber allmälig sich vollziehende oder in Intervallen auftretende Blutungen höhere Grade der Anämie zu Stande kommen, als durch acute Verblutung.

Bei der Verwerthung des Befundes von Anämie für die Diagnose einer stattgehabten Verblutung ist nicht zu übersehen, dass das Individuum auch früher anämisch gewesen sein konnte, und dass es eine ganze Reihe von anderweitigen Zuständen gibt, die hochgradige Anämie erzeugen können (Carcinom, Tuberculose, Leucämie, Chlorose), Zustände, die allerdings in der Regel leicht auszuschliessen sein werden. Bei einer schweren, nach 8 Tagen letal gewordenen Anämie nach Leberruptur fand +Mittenzweig+ (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1889, pag. 159) kernhaltige rothe Blutkörper, welche den von +Ehrlich+ bei perniciöser Anämie constatirten Megalocythen ähnlich sind und sich ebenso wie diese färben lassen. Ihr Vorkommen lässt auf eine schwere Anämie als Causa mortis schliessen.

Gegenüber faulen oder macerirten Leichen ist auch im Auge zu behalten, dass eine Blutleere des Herzens und der grossen Gefässe auch als Theilerscheinung bereits weitgediehener Fäulniss oder Maceration sich findet und dadurch bewirkt wird, dass das verflüssigte und zersetzte Blut in die Gefässwände und durch diese in die Nachbargewebe sich imbibirt, beziehungsweise in die verschiedenen serösen Säcke und durch die Haut, namentlich durch verletzte Haut, nach aussen transsudirt. Es wäre demnach ein grober Fehler, bei vorgerückter Fäulniss oder Maceration aus der Blutleere des Herzens und der grossen Gefässe allein die Diagnose einer stattgehabten Verblutung zu stellen.

[Sidenote: Shok. Fettembolien in den Lungen.]

_d_) Zu den primären nächsten Todesursachen nach Verletzungen gehört auch der sogenannte +Shok+, worunter man den Stillstand des Herzens (Herzlähmung) versteht, der auf reflectorischem Wege durch intensive Reizung peripherer Endigungen sensibler Nerven erzeugt wird.[255] Man kann den Tod durch +Shok+ vorzugsweise nach grossen Verletzungen beobachten, verhältnissmässig am häufigsten jedoch nach kleinen, aber zahlreichen und sowohl einzeln für sich, als durch ihre in rascher Aufeinanderfolge schmerzhaften Verletzungen der Haut, wie sie bei Misshandlungen durch fortgesetzte Stockschläge, Ruthenhiebe etc. sich ergeben.

Die Section ergibt unter solchen Umständen ausser den Verletzungen einen negativen Befund, und es ist begreiflich, dass bei der Natur einer solchen nächsten Todesursache von einem anatomischen Nachweis derselben nicht die Rede sein kann, sondern dass dieselbe nur aus dem Zusammenhalten aller Umstände des Falles erschlossen werden muss. Ein solcher Schluss ist namentlich dann gestattet, wenn das betreffende Individuum während oder unmittelbar nach erlittener Misshandlung oder Verwundung gestorben ist. Ist der Tod nachträglich erfolgt, dann wird man mit der Annahme eines Shoks desto mehr zurückhalten, ein je längeres Intervall von relativem Wohlbefinden zwischen der Verletzung und dem Tode gelegen war, da die Erfahrung zeigte, dass in vielen solchen Fällen, wo man früher wegen Abgang auffallender, als nächste Todesursache aufzufassender Befunde den Tod vom Shok herleitete, doch bei genauerer Nachforschung andere Vorgänge als nächste Todesursache gefunden wurden.

Es ist insbesondere das Verdienst +Nussbaum+’s und seiner Schüler (+Wagner+, +Rusch+, +Halm+), die allzu häufig gewordene Annahme eines Shoks etwas eingedämmt zu haben, indem er zeigte[256], dass in vielen solchen Fällen nicht der Shok, sondern in einzelnen ein durch vehemente Resorption septischer Stoffe erzeugter Collapsus, in anderen die bereits durch +Virchow+ u. A.[257] nach Knochenzermalmungen constatirten Embolien der Capillargefässe, insbesondere jener der Lungen mit resorbirtem Markfett, bei grossen Bauchwunden wieder die von +Wegner+ nachgewiesene Abkühlung des Peritoneums die nächste Todesursache bilden.

[Sidenote: Pancreasblutungen.]

Nach +Zenker+ (Deutsche Zeitschr. f. prakt. Med. 1874, Nr. 41) kann auch durch Blutungen in das Pankreas, die sowohl aus natürlicher Ursache als durch Erschütterungen eintreten können, plötzlicher Tod veranlasst werden durch Betheiligung des nahegelegenen Plexus solaris, und Ganglion semilunare. +Reubold+ („Ueber Pankreasblutungen vom gerichtsärztlichen Standpunkt.“ Aus der Festschrift für +A. v. Kölliker+. 1887) theilt diese Ansicht nicht und meint, dass dem Pankreas in Fällen plötzlichen Todes nur deshalb eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden sei, weil es auf circulatorische Störungen leicht und öfter sogar isolirt durch Blutung reagirt, somit zur Diagnose jener beitragen kann. Auch +Dittrich+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. LII, 43) hält den Einfluss von Pankreasblutungen bei plötzlichem Tod für hypothetisch. Solche Blutungen scheinen insbesondere bei Alkoholikern spontan sowohl als nach verschiedenen Gelegenheitsursachen in Folge parenchymatöser, entzündlicher oder brandiger Degeneration und bei sogenannter Fettnekrose des Pankreas vorzukommen (+H. Chiari+, +Seitz+). Wir haben eine solche bei einem erhängten Selbstmörder beobachtet.

[Sidenote: Herzlähmung.]

In anderen Fällen scheinen zur Herzlähmung prädisponirende Momente eine wesentliche Rolle zu spielen, insbesondere die so häufige fettige und körnige Degeneration des Herzens, wie sie namentlich nach Endarteriitis deformans sich entwickelt, so dass dann der mechanische (eventuell auch psychische) Insult nur eine der verschiedenen Gelegenheitsursachen bildet, die ein so erkranktes Herz zum plötzlichen Stillstand bringen können. Ist ja die Herzlähmung oder der „Herzschlag“ in Folge von parenchymatösen Erkrankungen des Herzfleisches die häufigste Ursache des plötzlichen natürlichen Todes, und es lässt sich häufig nachweisen, dass stärkere Ansprüche an das Herz (angestrengte Arbeit, Heben von Lasten, Stiegensteigen, Laufen, psychischer Affect, künstliche Narkose und selbst Coitus) die Gelegenheitsursache zum Eintritte der Herzparalyse abgegeben haben.

[Sidenote: Erschütterung der Bauchgeflechte.]

Eine auch forensisch beachtenswerthe Form des Shok ist die durch traumatische Erschütterung bedingte Lähmung von Gefässnerven, insbesondere des Splanchnicusgebietes, wodurch plötzliche Abdominalplethora und consecutiv plötzliche Anämie in den übrigen Kreislaufgebieten entsteht. Bekannt ist in dieser Beziehung der +Goltz+’sche Klopfversuch, welcher darin besteht, dass bei Fröschen durch wiederholte Schläge gegen den Bauch das Herz zum diastolischen Stillstand gebracht wird, und es unterliegt keinem Zweifel, dass plötzliche Erschütterung des Unterleibes eines Menschen durch Stoss, Fall u. dergl. gleiche Folgen nach sich ziehen kann. Da, wie +Goltz+ bei Thieren fand, die Abdominalgefässe hierbei das Sechzehnfache ihres früheren Inhaltes aufnehmen können, so lässt sich erwarten, dass auch beim Menschen diese Form des Shoks anatomisch nachweisbare Veränderungen, nämlich Erweiterung und Hyperämie der Abdominal-, insbesondere der Darmgefässe, zurücklassen wird, wie sie thatsächlich nach „Klopfversuch“ bei Thieren gefunden wurden (+Wernich+, „Ueber die als Neuroparalyse, Nervenschlag, Shok bezeichnete Todesart vom gerichtsärztlichen Standpunkte“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVII, pag. 285 u. ff.).

Wir hatten die seltene Gelegenheit, einen solchen glücklich abgelaufenen „Klopfversuch“ im Grossen am Menschen zu beobachten, da wir zufällig anwesend waren, als vor unseren Augen ein Arbeiter beim Verschieben der Waggons auf dem Innsbrucker Bahnhofe zwischen die Puffer gerieth, so dass ihm der untere Theil des Brustkorbes zusammengedrückt wurde. Der Mann hatte einen Schrei gethan und sofort Mageninhalt entleert, wurde augenblicklich unter unserer Mitwirkung hervorgezogen, war leichenblass und ohnmächtig. Herzschlag und Puls nicht zu fühlen. Durch Bespritzen mit kaltem Wasser wurde er nach einigen Augenblicken wieder zu sich gebracht und der Herzschlag, der mehrere Secunden lang nicht zu fühlen und nicht zu hören gewesen war, stellte sich zwar wieder ein, war jedoch ebenso wie der Puls schwach und durch mehrere Minuten unregelmässig. Der Verletzte wurde nach Hause getragen und war am anderen Tage wieder vollkommen hergestellt. Zwei Fälle von plötzlichem Tode nach Schlag gegen die Magengegend bringt +Maschka+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1879, XXX, 231).

Zu den traumatischen vasomotorischen Reflexlähmungen, die ebenfalls den Tod bewirken können, gehört ferner die Commotio cerebri, von welcher wir bei den Kopfverletzungen sprechen werden.

[Sidenote: Erstickung.]

_e_) Auch die +Erstickung+ kann in vielen Fällen von Verletzungen als nächste Todesursache bezeichnet werden. Streng genommen gehört schon der eben besprochene Shok hierher, da auch bei diesem, sowie bei jedem plötzlichen Herzstillstand der Tod in letzter Linie durch Erstickung erfolgt. Ebenso tödten Verletzungen, die die Brusthöhle eröffnen und dadurch die Entfaltung der Lungen unmöglich machen, durch Erstickung. Ferner Verletzungen der Medulla oblongata, und es würde nicht schwer halten, die nächste, respective letzte Todesursache bei fast allen plötzlichen, durch Verletzung erzeugten Todesarten auf Erstickung zurückzuführen, da ja z. B. auch die Verblutung nur als Erstickungsform aufgefasst werden kann. Erstickung im engeren Sinne lässt sich nicht selten als nächste Todesursache erweisen bei Schnittwunden am Halse, wie solche besonders häufig bei Selbstmördern gefunden werden, und sie wird dadurch veranlasst, dass das aus den durchschnittenen Gefässen ausströmende Blut in die ebenfalls durchtrennten Luftwege geräth, beziehungsweise aspirirt wird.

[Sidenote: Secundäre Todesursachen.]

Zu den +secundären+ oder +mittelbaren+ nächsten Todesursachen gehören:

_a_) +Entzündliche Processe+ einzelner Organe, wie Meningitis, Encephalitis, Pneumonie, Pleuritis, Peritonitis, Osteomyelitis etc.

_b_) +Pyämie+, Septicämie, Urämie.

_c_) Der +Tetanus+. Da den neuesten Forschungen zufolge auch der Wundstarrkrampf durch Infection mit einem specifischen, namentlich in Gartenerde (nach +Tamassia+ auch im Staube der Spinnweben), auf schmutzigen Kleidern u. dergl. vorkommenden Bacillus veranlasst wird, so ist man sowohl dem Verständniss dieser bisher in der Provenienz dunkel gewesenen accidentellen Wundkrankheit als ihrer anatomischen Diagnose näher gerückt, letzterer insbesondere durch die Möglichkeit der Erzeugung des Tetanus bei Versuchsthieren durch Ueberimpfung der betreffenden Wundflüssigkeit auf diese. Letztere, eventuell Weichtheile aus der Umgebung der Wunde wären, wenn die Ueberimpfung nicht in loco geschehen könnte, an eine centrale Untersuchungsstation einzusenden.

_d_) Die +Erschöpfung+, mit welchem Ausdruck man sich behelfen muss, wenn nach längerer, insbesondere mit Inanition, profuser Eiterung etc. verbundener Krankheit das Individuum stirbt, ohne dass sich ausser der Verletzung und der allgemeinen Anämie und Abmagerung ein pathologischer Befund ergäbe, der als nächste Todesursache bezeichnet werden könnte.

2. Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges der nächsten Todesursache mit der Verletzung.

Der Nachweis, dass die verschiedenen nächsten Todesursachen in der That durch Verletzung, also auf gewaltsame Weise, bewirkt wurden, wird geführt, indem wir darlegen, dass die betreffende Verletzung noch während des Lebens des Individuums ihm zugefügt wurde, und dass sie geeignet war, jene Veränderungen oder Störungen im Organismus zu bewirken, die wir als nächste Todesursache erkannt haben, sowie dadurch, dass wir sowohl den natürlichen, als den etwa durch anderweitige Gewalten herbeigeführten Tod auszuschliessen uns bestreben.

Ueber den Beweis, dass eine bestimmte Verletzung (Misshandlung) geeignet war, die als nächste Todesursache erkannten Veränderungen zu setzen, wollen wir uns nicht weiter ausbreiten, da derselbe nur nach allgemein klinischen und pathologisch-anatomischen Grundsätzen geschehen kann, und da wir bei der Besprechung der Verletzung, je nach ihrem Sitze, Gelegenheit haben werden, das noch Nothwendige zu bemerken. Dagegen bedarf das erste und letztgenannte Moment einer näheren Behandlung.

_a) Die Unterscheidung vitaler und postmortaler Verletzungen._

Die Möglichkeit, dass eine bei der Obduction gefundene Verletzung erst an der Leiche entstanden sein konnte, ist immer im Auge zu behalten, namentlich bei der Untersuchung von Kindesleichen, da bei diesen durch die Art, wie sie beseitigt werden (Werfen in den Abort, Einzwängen in enge Verstecke, Vergraben und Beschweren mit Steinen u. dergl.), häufig Gelegenheit geboten ist zur Entstehung postmortaler Verletzungen. Aber auch bei Erwachsenen können solche sich finden und zu Täuschungen Veranlassung geben. Es gehören hierher z. B. die zufälligen Verletzungen, die bei vom Wasser fortgeschwemmten Leichen durch Schleifen über kiesigen Boden, durch Anstossen an Steine, Balken, Eisschollen u. dergl. sich bilden, und ebenso jene, die beim ungeschickten Abnehmen von Erhängten, in Folge des Herabfallens der Leiche, sowie auch die, welche unter gewissen Umständen durch Benagtwerden von Thieren[258] entstehen können. Auch ist es möglich, dass erst bei der Section gemachte Verletzungen für intra vitam entstandene genommen werden können. Hierher gehören ausser den Muskelzerreissungen beim Strecken oder Zerren todtenstarrer Glieder, von denen namentlich die der Kopfnicker leicht zu falschen Deutungen führen können (v. unseren Aufsatz: „Ueber postmortale Rupturen des Sternocleidomastoideus.“ Wiener med. Wochenschr. 1888, Nr. 39 u. ff.), die Sprengungen des Schädels bei ungeschickter Abnahme des Schädeldaches und die bei seniler Osteoporose so leicht sich bildenden Rippenbrüche, insbesondere aber die Fracturen der Halswirbelsäule an ihrer grössten Convexität, welche, wie wir uns wiederholt überzeugt haben, beim Ziehen der Leiche am Kopfe oder beim starken Rückwärtsbeugen des bereits entleerten Schädels, wie es zur Erleichterung der Eröffnung und Untersuchung des Halses geschieht, bei alten Leuten leicht zu Stande kommen. Es können ferner postmortale Verletzungen auch absichtlich zugefügt worden sein, so durch Zerstückeln der Leiche eines Getödteten, oder um einen Selbstmord vorzutäuschen, wie uns ein Fall bekannt ist, in welchem die Leiche einer höchst wahrscheinlich anderweitig getödteten Frauensperson in dieser Absicht auf die Schienen gelegt wurde.[259] Auch ist die Möglichkeit gegeben, dass in irgend einem Falle einem schon anderweitig getödteten Individuum eine Verletzung beigebracht worden sein konnte, in der Meinung, dass dasselbe noch am Leben sei.

So obducirten wir in Innsbruck die Leiche eines Italieners, der durch Zerschmetterung des Schädels ermordet worden war, der aber ausserdem ein langes Messer im Halse stecken hatte, welches offenbar erst nach dem Tode eingestochen worden war, da, trotzdem grössere Arterien und Venenzweige verletzt waren, keine Spur von Reactionserscheinungen an der Wunde gefunden wurde. Die Erkennung einer solchen Verletzung als einer postmortalen wäre namentlich dann von Wichtigkeit, wenn sie durch einen anderen Thäter veranlasst worden wäre, als die, welche während des Lebens zugefügt wurde und zum Tode führte.

Welche sonderbaren Möglichkeiten bezüglich der Entstehung postmortaler Verletzungen gegeben sind, zeigt der von +Maschka+ (Gutachten I) mitgetheilte Fall, wo die Leiche eines offenbar im epileptischen Anfalle umgekommenen Knaben, der durch einige Tage im Freien gelegen hatte und bis auf den hervorragenden Kopf verschneit war, von Wilddieben, die letzteren bei Mondbeleuchtung für einen Hasen gehalten hatten, angeschossen worden war und wo der Befund von gehacktem Blei in den Schädelknochen und im Gehirne, trotz ganz minimaler Reactionserscheinungen, die Gerichtsärzte veranlasst hatte, den Tod des Obducirten von der Schussverletzung herzuleiten, bis erst nachträglich der wahre Sachverhalt sichergestellt wurde. Ein analoger Fall von Anschiessen der von einem Baume herabgefallenen, in einem Gebüsche liegendes Leiche eines erhängten Selbstmörders wird von +Späth+ (Württemb. Correspondenzbl. 1890, Nr. 14) mitgetheilt.

Sehr beachtenswerth und gewissermassen den Uebergang von vitalen zu postmortalen Verletzungen bildend, sind die Läsionen, welche beim Zusammenstürzen aus einer anderen, insbesondere auch aus natürlicher Todesursache entstehen können. Je plötzlicher und vollständiger die durch letztere gesetzte Bewusstlosigkeit, respective Bewegungsunfähigkeit eintritt, mit desto grösserer Gewalt stürzt der Körper zu Boden und desto leichter können durch dieses Zusammenstürzen Verletzungen sich bilden, denen begreiflicherweise namentlich der Kopf ausgesetzt ist. Einfache Contusionen oder Quetschwunden am Hinterkopf, an der Stirn und der seitlichen Scheitelgegend sind häufig. Fig. 46 gibt ein solches Beispiel. Ausserdem haben wir eine ganze Reihe anderer Verletzungen aus dieser Ursache beobachtet, so Brüche der Nasenbeine, Bruch des Processus zygom. sin., Fractur der Schneidezähne, zweimal Fractur des Oberarmes (beidemale bei Greisen mit seniler Osteoporose, einmal bei plötzlichem Tod durch Pneumonie, einmal bei Haemorrhagia cerebri), je einmal Luxation des Humerus bei plötzlichem natürlichen Tod und beim Selbstmord durch Schuss, einmal Fractur der Halswirbelsäule bei einem alten, am Abort an Haemorrhagia in pontem plötzlich gestorbenen Mann, der mit dem Rupfe gegen die Abortthüre gefallen war, endlich einen Sprung des Hinterhauptbeines mit Diastase der Lambdanaht bei einem auf der Strasse an Endocarditis mycotica und Embolie der rechten Coronararterie plötzlich Verstorbenen. Dass unter ungünstigen Umständen, z. B. wenn der Verstorbene gerade auf einer Treppe stand, oder wenn er auf hervorragende Gegenstände auffiel, noch schwerere Verletzungen entstehen können, liegt auf der Hand.

[Sidenote: Agonale und postmortale Verletzungen.]

Zu den agonal oder postmortal entstandenen Verletzungen gehören auch die durch Wiederbelebungsversuche veranlassten. Bekannt sind in dieser Beziehung die durch Frottirungen entstehenden, an der Leiche als pergamentartige Vertrocknungen sich präsentirenden Hautaufschürfungen an den Beugeflächen der oberen Extremitäten, an der Vorderfläche der Brust und über den Schienbeinen, ferner die durch Aufträufeln von brennendem Siegellack auf die Brust und die durch Aderlässe bewirkten Verletzungen, die in ihrer Natur und Provenienz kaum zu verkennen sind. Wichtiger sind die durch subcutane Aether- oder andere zur Wiederbelebung gemachte Injectionen entstehenden Veränderungen an den betreffenden Hautstellen, da sie gelegenheitlich für etwas Anderes gehalten werden könnten. Diese Stellen präsentiren sich als bis thalergrosse rundliche oder ausgebuchtete, bleichgraue und derbe Stellen, an welchen beim Einschneiden Cutis sowohl als subcutanes Zellgewebe mehr weniger wie gekocht erscheinen. Dadurch sowohl, als noch mehr durch den häufig vorhandenen blassrothen Saum haben diese Stellen mitunter eine ganz auffallende Aehnlichkeit mit Verbrühungen dritten Grades oder mit den durch Schwefelsäure erzeugten Veränderungen. Auch können sie für Suffusionen gehalten werden, um so mehr, als mitunter wirklich eine vom Einstich herrührende Blutaustretung sich darunter findet. Auch mit gewissen Dermatosen ist eine Verwechslung nicht ausgeschlossen. Die Stichöffnung liegt fast immer excentrisch, häufig an der äussersten Peripherie der, wie erwähnt, veränderten Hautpartie und letztere zeigt beim Einschneiden meist den charakteristischen Geruch der Injectionsflüssigkeit, so dass bei einiger Aufmerksamkeit eine Verkennung des Befundes wohl vermieden werden kann.

[Sidenote: Vitale Reactionserscheinungen.]

Da wir bereits oben (pag. 270) das Verhalten vitaler und postmortaler Hautaufschürfungen besprochen haben und die Suffusionen bei den Wunden Erwähnung finden können, so wollen wir hier bei der Besprechung jener Momente, die geeignet sind, vitale von postmortalen Verletzungen zu unterscheiden, nur die Weichtheilwunden und die Knochenverletzungen im Auge behalten.

In dieser Beziehung ist zunächst die von +Casper+[260] zuerst hervorgehobene Thatsache zu beachten, dass an der Leiche sowohl Weichtheile als Knochen eine grössere Widerstandsfähigkeit gegen Gewalten, insbesondere gegen stumpfe Gewalten, zeigen, als dies während des Lebens der Fall ist. Diese Thatsache ist zwar von +Krahmer+[261] angezweifelt, dagegen von einer Reihe anderer Beobachter, wie insbesondere von +F. Falk+[262] und von +Aeby+[263], experimentell geprüft und bestätigt worden. Auch wir müssen auf Grund zahlreicher Versuche, die wir angestellt haben und jedes Jahr unseren Schülern vordemonstriren, mit den Angaben der genannten Beobachter übereinstimmen. Die Ursache dieser Erscheinung liegt unserer Meinung nach in der geringeren Turgescenz todter Gewebe und in der mehr teigigen Consistenz und grösseren Plasticität, die die Weichtheile in Folge der Todtenstarre erhalten.

Weiter muss das Vorhandensein oder Fehlen der vitalen Reactionserscheinungen berücksichtigt werden. Ist zwischen der Zufügung der Verletzung und dem Tode längere Zeit verstrichen, dann sind in der Regel so deutliche Erscheinungen von entzündlicher Röthung, Schwellung, Eiterung oder von Verklebung oder Granulation vorhanden, dass die Erkennung einer Verletzung als vitaler keinen Schwierigkeiten unterliegt, die übrigens, da solche Fälle meistens von vornherein in dieser Richtung klar sind, dann nur selten Gegenstand der Frage wird, obgleich bemerkt werden muss, dass der Grad und die Natur der Reactionserscheinungen sich verschieden gestalten wird, je nachdem der Wundverlauf ein aseptischer war oder nicht, und dass auch ganz unzweifelhaft und unverkennbar vorhanden gewesene Reactionserscheinungen durch die Fäulniss verwischt oder schwer unterscheidbar werden können.

Ungleich schwieriger kann sich die Sache gestalten, wenn postmortale von unmittelbar vor dem Tode erzeugten Verletzungen unterschieden werden sollen. In einem solchen Falle ist zur Unterscheidung vorzugsweise die Erfahrung heranzuziehen, dass während des Lebens entstandene Verletzungen mit entsprechender Retraction der durchtrennten Weichtheile und mit mehr weniger starker Blutung verbunden sind, während beide Erscheinungen bei postmortalen Verletzungen gar nicht oder mindestens ungleich schwächer sich auszubilden pflegen.

[Sidenote: Retraction der Gewebe.]

Die +vitale Retraction+ macht sich insbesondere an der Haut bemerklich und veranlasst das Klaffen der Wundränder. Der Grad, in welchem diese Erscheinung bei während des Lebens entstandenen Verletzungen eintritt, hängt von localen Verhältnissen der betreffenden Hautstelle ab, namentlich ausser von der Faser- (Spaltbarkeits-) Richtung davon, in welcher Weise die Anheftung der Haut an die darunter liegenden Gewebsschichten eine grössere oder geringere Retraction gestattet. Am meisten wird sie deshalb sich einstellen, wenn die Haut über der betreffenden Stelle leicht verschiebbar und nur durch lockeres, grossmaschiges Bindegewebe mit der Unterlage verbunden war, während an anderen Orten, wie z. B. namentlich an der Kopfhaut oder am Rücken, einestheils die dichtere und dickere Beschaffenheit der Haut selbst, andererseits das kurze und straffe Unterhautgewebe ein stärkeres Zurückziehen der getrennten Haut nicht gestattet. Es ist begreiflich, dass diese localen Verhältnisse auch bei postmortalen Verletzungen sich geltend machen werden, wie überhaupt festzuhalten ist, dass auch die todte Haut bis zu einem gewissen Grade ihre Elasticität und Retractibilität behält, und dass daher auch postmortale Wunden mehr weniger klaffen, aber im Allgemeinen nicht in dem Grade, wie wir dies bei während des Lebens erfolgten Trennungen in der Regel beobachten können, weshalb auch die Verziehung der ursprünglichen Form einer Hautwunde bei postmortalen Wunden in weniger auffallender Weise erfolgt als bei vitalen. Nicht unbeachtet darf übrigens bleiben, dass sowohl bei vitalen als bei postmortalen Trennungen der Haut das Abstehen der Wundränder durch die Lage und Stellung des betreffenden Körpertheiles vielfach modificirt werden kann.

[Sidenote: Retraction verletzter Gewebe.]