Chapter 6 of 69 · 3999 words · ~20 min read

Part 6

Auch das preussische Landrecht spricht im §. 696 nur von einem Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht, und es ist nirgends angeführt, ob auch eine bei ungestörter Potentia coëundi bestehende Befruchtungs- oder Conceptionsunfähigkeit einen Scheidungsgrund bilden könne; doch sollte letzteres vermuthet werden, da im unmittelbar vorhergehenden Paragraph bestimmt wird, dass ein Ehegatte, welcher durch sein Betragen bei oder nach der Beiwohnung die Erreichung des gesetzmässigen Zweckes derselben vorsätzlich hindert, dem Anderen zur Scheidung rechtmässigen Anlass gibt.

Die Begattungsunfähigkeit beim Manne.

Die wichtigste Bedingung der Potentia coëundi beim Manne ist die Erectionsfähigkeit seines Gliedes, und der angebliche Mangel dieser gibt am häufigsten Veranlassung zur Einleitung von Eheauflösungsprocessen und deshalb zur gerichtsärztlichen Untersuchung.

Die Erection ist ein Reflexvorgang, der unter normalen Verhältnissen durch wollüstige, auf geschlechtliche Vereinigung gerichtete Vorstellungen, insbesondere unmittelbar vor letzterer, ausgelöst wird, aber auch durch periphere Reize anderer Art, z. B. durch Masturbation, hervorgerufen werden kann.

Dieser normale Reflexvorgang kann nun bei einem Manne entweder vollkommen fehlen oder nicht mit jener Präcision erfolgen, wie sie de norma beim Coitus gefordert wird.

Um solche Fälle zu verstehen, ist es nothwendig, festzuhalten, dass die Erection wie jeder Reflexact zu ihrem Eintreten zweierlei erfordert: einen entsprechenden peripheren Reiz und eine prompte Reaction des betreffenden specifischen Reflexcentrums und der zu- und ableitenden Nervenbahnen.

Der periphere Reiz ist eben die geschlechtliche Aufregung, in die ein Mann durch den unmittelbaren Verkehr mit einem weiblichen Individuum versetzt wird, und es ist klar, dass unter sonst normalen Verhältnissen der Grad dieser Aufregung und die Leichtigkeit, mit welcher sie eintritt, abhängig sein wird von dem Eindrucke, den das weibliche Individuum, mit welchem den Coitus auszuüben Gelegenheit geboten ist, auf die Sinne und durch diese auf den Begattungstrieb des betreffenden Mannes ausübt. Fehlt dieser Eindruck oder ist derselbe gar derart, dass er statt geschlechtlicher Zuneigung Widerwillen einflösst, dann ist es begreiflich, wenn die Erection trotz bestehender Fähigkeit hierzu und trotz zum Coitus gebotener Gelegenheit sich nicht einstellt, eben weil jenes Moment, welches dieselbe erweckt, die äussere geschlechtliche Erregung, nicht gegeben ist. Eine derartige natürliche oder relative Impotenz kann demnach vorkommen gegenüber alten oder hässlichen Frauen oder gegenüber solchen, welche an körperlichen Gebrechen leiden, die Ekel und Abscheu erregen. (§. 697 Preuss. Landr.)

[Sidenote: Behinderung der Erection. Erectionscentrum.]

Doch ist es bekannt, dass gerade in dieser Beziehung die eigene Individualität des Mannes sich auffallend geltend macht, und dass ungemein häufig Fälle vorkommen, dass trotz der abschreckendsten körperlichen Eigenschaften der Frau der geschlechtliche Verkehr anstandslos erfolgt, ein Umstand, der bei der Beurtheilung solcher Fälle ebenso zu berücksichtigen wäre, wie die Erfahrung, dass die Angabe von Ekel und Abscheu vor dem anderen Theile häufig nur als Vorwand genommen wird, um die lästig gewordenen Fesseln der Ehe zu lösen, und dass zu diesem Zwecke nicht selten die unverschämtesten Lügen und Uebertreibungen aufgeboten werden.

Von bei weitem grösserer forensischer Bedeutung als die eben erwähnte Behinderung der Erection ist jene, welche in abnormen Zuständen des Mannes selbst ihren Grund hat, und welche demnach als Impotentia coëundi katexochen zu bezeichnen ist.

Eine solche Behinderung kann begründet sein:

1. in mangelhafter oder fehlender Erregbarkeit der Erectionscentren;

2. in Störungen der Leitungsfähigkeit der den Reflexvorgang vermittelnden Nervenbahnen;

3. in psychischen Störungen des normalen Ablaufes des Reflexvorganges.

Ad 1. Nach dem gegenwärtigen Stande der Physiologie muss angenommen werden, dass ebenso wie für andere physiologische Functionen auch für den Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen bestimmte Nervencentren existiren. Ueber den Sitz derselben ist jedoch noch wenig bekannt. Man hat denselben früher vorzugsweise im Kleinhirn vermuthet, und einzelne pathologische Beobachtungen scheinen dies zu bestätigen, z. B. jene von +Serres+, welcher fand, dass nach apoplectischen Ergüssen in’s Kleinhirn, speciell in der Wärme, Erection des Penis eintritt; dagegen erwähnt +Brücke+ (Vorlesungen, II, 63) eines im Hospice des orphelins beobachteten Falles, in welchem eine Kranke bis zu ihrem Ende der Onanie ergeben war, obgleich bei der Obduction kein Kleinhirn gefunden wurde, sondern statt dessen eine gallertige Masse, und im Archiv für Psychiatrie, IV, 730, findet sich ein von +A. Otto+ mitgetheilter Fall von hoher geschlechtlicher Erregbarkeit trotz verkümmerten Kleinhirnes.

Neueren Untersuchungen zufolge ist der Sitz des Erectionscentrums im Rückenmark zu suchen. Insbesondere ist nach +Goltz+ (Pflüger’s Archiv, VIII, 460) das Lendenmark das selbstständige Centralorgan für die Erection, welches theils reflectorisch, theils durch Erregung der höheren Sinnesnerven auch von oberhalb gelegenen Theilen durch die im Rückenmark verlaufenden Bahnen erregt werden kann. Mit dieser Behauptung stehen im Einklange die Beobachtungen von mehrere Stunden andauernder Erection des Penis nach Verletzungen der Halswirbelsäule, wie eine solche von +Tauszky+ (Wiener med. Presse. 1874, Nr. 31) und eine zweite von +Reimann+ (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1875, pag. 461) veröffentlicht worden ist.[19]

[Sidenote: Individuelle Erregbarkeit des Erectionscentrums.]

Es unterliegt keinem Zweifel, dass es Männer gibt, bei welchen schon von Haus aus die Erregbarkeit der den geschlechtlichen Functionen, insbesondere der Erection vorstehenden Centren entweder fehlt oder im abnormen Grade vermindert erscheint. Es ist wohl denkbar, dass ein solcher Zustand bei sonst normalen Verhältnissen vorkommen kann, und die alten, in diesen Dingen sehr erfahrenen Canonisten haben denselben als „Natura frigida“ bezeichnet. Diese Möglichkeit hat eine festere Basis durch gewisse psychiatrische Beobachtungen gewonnen, aus welchen hervorgeht, dass als Theilerscheinung gewisser angeborener psychopathischer Zustände ein vollkommenes Fehlen des Geschlechtstriebes oder wesentliche Abweichungen desselben von der Norm vorkommen können.

Es gehören hierher manche Fälle von Blödsinn und Schwachsinn, obgleich bezüglich dieser bemerkt werden muss, dass der Geschlechtstrieb mit der Intelligenz in keinem wesentlichen Zusammenhange steht und als rein instinctiver Trieb sich äussern kann, auch wenn erstere fehlt oder sehr schwach entwickelt ist, und nicht selten gerade bei Blödsinnigen schrankenlos sich äussert, weil eben bei diesen das moralische Fühlen und Vorstellen fehlt, welches beim vollsinnigen Menschen dem Geschlechtstrieb gewisse Schranken zu setzen bestimmt ist. Ebenso muss bemerkt werden, dass die bei angeborenem Blödsinn häufig zu beobachtende Verkümmerung der Hoden keineswegs ein Fehlen des Geschlechtstriebes bedingt, noch weniger aber die Möglichkeit der Erection des Penis ausschliesst, wie wir ja auch bei Castraten (Eunuchen) und den später zu erwähnenden Formen von Hermaphrodisie trotz Fehlens oder Verkümmerung der Hoden geschlechtliche Regungen und insbesondere Erectionsfähigkeit des Penis constatiren können. In diesen Fällen ist eben das Centrum für die Geschlechtsempfindung functionsfähig. Es kommen jedoch noch häufiger Fälle vor, in welchen sich als Theilerscheinung des angeborenen Blödsinnes und Schwachsinnes entweder vollständiges Fehlen des Geschlechtstriebes oder ein Darniederliegen desselben beobachten lässt. Im letzteren Falle kann es vorkommen, dass das Individuum auf von einem Weibe ausgehende geschlechtliche Erregungen nicht reagirt, während sich das Vorhandensein des Geschlechtstriebes z. B. durch Masturbation äussert.

[Sidenote: Angeborene abnorme Sexualempfindung. Erworbene Schwäche.]

Insbesondere wichtig in vorliegender Beziehung und auch anderweitig forensisch bemerkenswerth sind die Fälle von angeborener Verschrobenheit und namentlich von angeborenem Defect des moralischen Fühlens, bei welchen trotz normaler Körperbildung und gut entwickelter männlicher Geschlechtsorgane der Geschlechtstrieb gegenüber dem Weibe entweder vollständig fehlt und selbst Abneigung und Abscheu gegen das weibliche Geschlecht besteht, oder die Geschlechtsempfindung eine durchaus verkehrte ist, so dass das Individuum sich gar nicht als Mann, sondern als Weib fühlt und dem entsprechend sich benimmt. Eine Zusammenstellung derartiger Fälle, insbesondere von sogenannter „conträrer Sexualempfindung“ (+Westphal+), hat +Krafft+-+Ebing+ veröffentlicht (Arch. f. Psych. 1877, VII, 201). Dieselben zeigen in eclatanter Weise, dass auch der Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen von der angeborenen Organisation nervöser Centren abhängen, und geben uns den Wink, auch bei fraglicher Impotenz die einschlägigen psychiatrischen Erfahrungen zu berücksichtigen.

In erworbener Weise kann die Erregbarkeit des Erectionscentrums herabgesetzt sein durch sexuelle Excesse (insbesondere Onanie) und andere schwächende oder die Erregbarkeit des Nervensystems herabsetzende Einflüsse, beziehungsweise Erkrankungen, wohin z. B. der Diabetes und die „traumatische Neurose“ gehören, sowie die Neurasthenie (+Fürbringer+, Impotentia virilis. Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 40).

Zweifellos bedingen viele Erkrankungen des Gehirns und namentlich des Rückenmarks Beeinträchtigung und Verlust der Erectionsfähigkeit, theils durch pathologische Veränderungen der Centren selbst, theils durch Störungen der betreffenden Leitungen. Auf den Sitz und die Ausdehnung, sowie auf die Art und den Grad der Erkrankung würde Rücksicht genommen werden müssen. Da nach den oben angegebenen Untersuchungen von +Goltz+ die Erection vorzugsweise vom Lendenmark ausgelöst wird, so muss insbesondere den Erkrankungen des unteren Theiles des Rückenmarkes ein schädigender Einfluss auf die Potenz zugeschrieben werden; doch haben wir in der Prager Siechenanstalt einen damals 50jährigen Mann beobachtet, der, obwohl seit vielen Jahren an den unteren Extremitäten fast vollständig gelähmt, im hohen Grade der Masturbation ergeben war und wiederholt mit erigirtem Penis überrascht wurde.

Dass in Folge vorgerückten Alters die Erregbarkeit der Erectionscentren abnimmt und vielleicht ganz erlöschen kann, ist gewiss anzunehmen, doch sind geschlechtliche Aeusserungen bei Greisen so häufig, dass gerade bei diesen weniger das Alter als der individuelle Körperzustand in Betracht zu ziehen sein wird.

Ad 2. Da der Anstoss zur Erection vorzugsweise von oberhalb dem +Goltz+’schen Erectionscentrum im Lendenmark gelegenen Nervenorganen ausgeht, insbesondere von den höheren Sinnesnerven, deren Erregung mittelst im Rückenmark verlaufenden Bahnen auf das Erectionscentrum fortgepflanzt wird, so wird es begreiflich, wie auch Erkrankungen des Gehirnes und der oberen Theile des Rückenmarkes die Erectionsfähigkeit schwächen und selbst Verlust derselben bedingen können.

[Sidenote: Nervi erigentes. Psychische Störungen der Erection.]

Die centrifugale, die Erection vermittelnde Leitung ist durch +C. Eckhard+ nachgewiesen worden durch die Entdeckung der Nervi erigentes, Fasern, die aus dem 1., 2. und 3. Sacralnerven entspringen, in den Sympathicus übergehen und mit diesem zu den Gefässen des Penis gelangen, deren Erweiterung sie auf stattgehabte Reizung, und auf diese Weise die Erection bewirken. Durchschneidung dieser Nerven kann Erectionsunfähigkeit bedingen, wie durch Versuche an Pferden constatirt worden ist, ebenso nach +Rémy+ (Journ. de l’anat. et phys. 1886, pag. 205) Durchschneidung der Nervi ejaculatorii; auch Verletzungen der Wurzel des Penis können Gleiches veranlassen.

Ad 3. Der glatte Verlauf des Reflexvorganges der Erection kann auch durch psychische Einflüsse verhindert werden.

Nach +Goltz+ kann man bei Hunden, bei welchen in Folge Durchschneidung des oberen Theiles des Lendenmarkes die Erection des Penis schon auf geringe Reize eintritt, die Erection nicht auftreten oder verschwinden sehen, wenn stärkere Hautreize anderwärts eingeleitet werden.

Diese auch bei anderen Reflexen zu beobachtende Thatsache kann auch auf psychische Einflüsse übertragen werden. So wäre es begreiflich, wenn bei einem Individuum, das eben im Begriffe wäre, den Coitus auszuüben, z. B. in Folge eines plötzlichen Schrecks, die Erection ausbliebe oder unterbrochen würde. Aehnliches können jedoch auch weniger plötzliche Gemüthsaffecte bewirken, und es ist eine durch zahlreiche Erfahrungen constatirte Thatsache, dass insbesondere bei Neulingen im geschlechtlichen Verkehr, sowie bei Individuen, die wegen früher getriebener Masturbation mit einem schlechten Gewissen in die Ehe treten, einerseits übertriebene Scham, anderseits durch Vorstellungen etwaiger Impotenz geweckte Aengstlichkeit den Grund bildet, warum die Erection ausbleibt, ein Gang der Dinge, der in der Thatsache, dass es Männer gibt, die nicht in Gegenwart Anderer den Harn lassen können, sowie in der bekannten Erfahrung, dass auf Eisenbahnen nicht selten die Defäcation und Harnentleerung durch die Angst, den Zug zu versäumen, gehemmt wird, sein Analogon findet.

Diese psychische Reflexhemmung erklärt gewiss so manche Fälle angeblicher oder vermeintlicher Impotenz, welche, wie die Praktiker wohl wissen, gar nicht so selten bei jungen Ehemännern vorkommt und in der Regel, sobald durch einen gelungenen Beischlaf das Selbstvertrauen geweckt und die Angst vor vermeintlicher Impotenz damit gehoben wird, von selbst verschwindet. Es scheint hierher auch der grösste Theil jener Fälle zu gehören, in welchen das Individuum trotz normaler Erection doch keine Ejaculation beim Coitus zu Stande bringt, trotzdem bei nächtlichen Pollutionen Sperma entleert wird, wie +Ultzmann+ („Ueber männliche Sterilität.“ Wiener med. Presse. 1878, Nr. 1) einen solchen mittheilt.

[Sidenote: Mechanische Behinderung der Erection.]

Ausser diesen in Innervationsstörungen gelegenen Ursachen der Erectionsfähigkeit des Gliedes gibt es Zustände, welche in mechanischer Weise Gleiches bewirken können. Es gehören hierher schwielige Narben und chronische Exsudate in den Corporibus cavernosis oder anderen Theilen des Penis, ebenso gewisse Neubildungen desselben, vielleicht auch einzelne Formen der Phimose, dann auch in vielen Fällen von Hypospadie eine angeborene Verkürzung des gespaltenen Frenulums, oder der die Unterfläche des Penis bekleidenden Haut, wodurch der letztere hakenförmig nach abwärts gekrümmt und in der Erection behindert erscheint, ebenso die Verwachsung des Penis mit dem Scrotum, deren +Oesterlen+ in Maschka’s Handbuch, III, 13, erwähnt.

[Sidenote: Defecte des Penis.]

Weiter kommen Fälle vor, in welchen das Glied zwar die normale Erectionsfähigkeit besitzt, aber auch im Zustande der Erection so von Geschwülsten der Nachbarschaft bedeckt wird, dass es über das Niveau dieser gar nicht hervortritt, somit auch nicht in die weiblichen Genitalien eingeführt werden kann. Beispiele dieser Art liefern gewisse Fälle von Elephantiasis scroti und Scrotalhernien.

Einen exquisiten Fall ersterer Art haben wir selbst beobachtet. Das Scrotum reichte bis an’s Knie und hatte die Grösse von etwa drei Mannsköpfen. Der Penis war in diesem riesigen Tumor vollkommen vergraben, und durch eine excoriirte Stelle wurde die Oeffnung bezeichnet, aus welcher sich der Harn entleerte. Der Mann war verheiratet und konnte dieses Tumors wegen bereits seit Jahren den Coitus nicht mehr ausüben, da trotz vorhandener Geschlechtslust der Penis auch im erigirten Zustande durch die Geschwulst vollkommen verdeckt wurde.

Ein Fall, in welchem auf diese Weise durch einen grossen Scrotalbruch Impotenz herbeigeführt wurde, findet sich in +Henke+’s Zeitschrift, 1862, 44. Bd., pag. 379.

Von einer allzugrossen Dicke des männlichen Gliedes als Begattungshinderniss ist in älteren Büchern viel die Rede, doch wollen wir die betreffenden Angaben, als nicht durch thatsächliche Beobachtungen erwiesen, bei Seite lassen.

Vollständiger Defect des Penis, wie er wohl selten angeboren, häufiger aber durch Gangrän, Noma, fressende Geschwüre u. dergl. Processe bewirkt, vorkommt, bedingt selbstverständlich Begattungsunfähigkeit. Bei theilweisem Defect des Gliedes wäre nicht zu vergessen, dass die Anwesenheit der Eichel nicht unumgänglich zur Erection und zur Ejaculation nothwendig ist, und dass auch ein bei der Untersuchung kurz befundener Penisstumpf durch die Erection sich verlängert und auf diese Weise seine Einbringung in die weiblichen Genitalien ermöglicht werden kann.[20]

[Sidenote: Allgemeine Bedingungen der männl. Beischlafsfähigkeit.]

Wir haben bei der Besprechung der Ursachen der Impotentia coëundi bisher nur die Genitalverhältnisse für sich allein in Betracht gezogen; es ist jedoch klar, dass zur Ausübung eines Beischlafes ausserdem noch das allgemeine physische Vermögen gehört. Dieser Umstand kommt insbesondere in Betracht in jenen Fällen, in welchen bestritten wird, dass ein Kind zu einer bestimmten Zeit von einem bestimmten Manne erzeugt worden sein konnte.

Es gehören hierher somatische Zustände, die ihrer allgemeinen Natur nach einestheils die Geschlechtslust sistiren, anderseits, indem sie das Individuum zu selbstständigen Acten unfähig machen, auch die Möglichkeit ausschliessen, dass während eines solchen Zustandes von dem Manne ein Beischlaf hätte ausgeübt worden sein können. Ersteres wird der Fall sein bei den meisten fieberhaften Erkrankungen, und es ist kaum anzunehmen, dass z. B. während schwerer fieberhaften oder gar mit Delirien verbundenen Erkrankungen ein Beischlaf von dem betreffenden Individuum ausgeübt worden sein konnte. Letzteres Moment wird vorliegen bei gewissen Lähmungszuständen, z. B. nach Hämorrhagien des Gehirns und ihren Consequenzen, bei allgemeinen Hydropsien u. dergl., die umsomehr von Bedeutung sind, als sie nicht schnell vorübergehende, sondern meist lange dauernde Leiden darstellen.

Fälle, in denen die Legitimität posthum geborener Kinder wegen in der Zeit vor dem Tode bei dem angeblichen Vater bestandener schwerer Erkrankung und dadurch bewirkter Beischlafsunfähigkeit bestritten wurde, finden sich in +Casper+-+Liman+’s Handb. d. gerichtl. Med., I, pag. 92 und 237, sowie in +Tailor+’s Principles of medic. jurispr., 1873, II, pag. 297 u. s. f. In einem der von +Casper+-+Liman+ mitgetheilten Fälle hatte ein 72jähriger Mann eine 30jährige Frau geheiratet, die, nachdem der Gatte nach vierjähriger kinderloser Ehe und nach endlicher sechswöchentlicher schwerer Krankheit gestorben war, 317 Tage nach dem Tode des Mannes einen Knaben gebar und denselben als legitim angesehen haben wollte!

Bei der Beurtheilung solcher Fälle ist jedoch zu erwägen, dass nicht alle schweren Erkrankungen die Möglichkeit eines Beischlafes ausschliessen. So ist es bekannt, dass namentlich Tuberculöse trotz weitgediehener Erkrankung den Coitus noch ausüben (Phthisicus salax) und uns ist insbesondere vorgekommen, dass ein sehr herabgekommener tuberculöser Bauer noch am Abend vor seinem Tode den Beischlaf ausübte, womit sein Weib ganz einverstanden war, die es nicht unterliess, dem Ortspfarrer gegenüber diesen Umstand lobend zu erwähnen. Ebenso kannten wir einen jungen, geschlechtlich sehr erregbaren Mann, der, obgleich an Syphilis der Leber und Ascites leidend, dennoch wiederholt in diesem Zustande den Coitus ausübte.[21]

Die Befruchtungsfähigkeit.

[Sidenote: Impotentia generandi beim Manne.]

Die Potentia generandi des Mannes ist an zwei Bedingungen geknüpft: an die Gegenwart leistungsfähiger Hoden und an die normale Beschaffenheit der Samenwege.

Die Hoden müssen nicht blos vorhanden sein, sondern auch befruchtungsfähigen Samen secerniren.

[Sidenote: Mangel der Hoden.]

[Sidenote: Castraten.]

Vollständiger Mangel beider Hoden bedingt natürlich absolute Zeugungsunfähigkeit, wenn die Hoden entweder angeboren fehlen oder vor erreichter Pubertät verloren gegangen sind. Angeborener Hodenmangel ist wohl als selbstständige Missbildung bei sonst normaler Körperbildung gewiss ungemein selten und kommt wohl nur bei Missgeburten (Anaedoeus) vor. Castration im Kindesalter kommt ebenfalls nur äusserst selten zur Beobachtung. Wurde die Castration nach erreichter Pubertät ausgeführt, dann lässt sich die Möglichkeit nicht ganz wegleugnen, dass mit dem noch in den Samenblasen zurückgebliebenen Sperma noch ein einmaliger befruchtender Beischlaf ausgeübt werden kann. Dieses muss umsomehr zugegeben werden, als ein solcher Mann durch die Castration die Beischlafsfähigkeit, soweit sie durch Erections- und Immissionsfähigkeit des Gliedes bedingt wird, keineswegs einbüsst, da ja durch diese Operation weder die Erectionscentren, noch die betreffenden Nervenbahnen verletzt werden. Schon die ältere Literatur enthält Mittheilungen über Castraten, die den Beischlaf wiederholt ausübten (P. +Frank+, +Otto+, +Henke+, A. +Cooper+), und Gleiches wurde in neuester Zeit an den russischen Skopzen beobachtet, von denen +Pelikan+ (Das Skopzenthum in Russland. Giessen 1867, pag. 93) angibt, dass jene vom „kleinen Siegel“, d. h. die blos castrirten Skopzen, die Fähigkeit zum Beischlaf nicht verlieren, sondern sogar von dieser noch ausgiebigen Gebrauch machen, indem sie heiraten und mitunter selbst zügelloser Wollust sich ergeben. Ferner sah +Otto+ bei einem Individuum, das sich selbst castrirt hatte, einige Tage nach der Castration eine Pollution eintreten, und einen gleichen Fall beobachtete +Krahmer+ (Handb. d. gerichtl. Med. 1857, pag. 303). Leider wurde in keinem dieser Fälle das ejaculirte Sperma mikroskopisch untersucht.

Dass der Verlust blos eines Hodens, wenn der andere leistungsfähig ist, keine Befruchtungsunfähigkeit bewirkt, ist selbstverständlich.

[Sidenote: Kryptorchie.]

Das Fehlen der Hoden im Hodensack wegen nicht erfolgtem Descensus testiculorum -- die +Kryptorchie+ -- bedingt für sich allein keine Befruchtungsunfähigkeit. +Taylor+ (l. c. II, 294) erwähnt vier Fälle dieser seltenen[22] Hemmungsbildung, die sämmtlich Männer betrafen, welche in, zum Theile wiederholter Ehe Kinder erzeugt hatten, und ein gleicher Fall wird von +Pelikan+ (l. c. pag. 43-50) mitgetheilt; ebenso konnte +Beigel+ (Virch. Arch. CVIII, pag. 144) in dem ejaculirten Samen eines 22jährigen Mannes mit doppelseitiger Kryptorchie Spermatozoiden in normaler Mengen nachweisen. Diese Thatsachen widersprechen den ältern, insbesondere von +Hunter+, +Curling+ und +Godard+ gemachten Behauptungen, wonach der nicht erfolgte Descensus der Hoden immer auch mit verkümmerter Beschaffenheit dieser verbunden sei, und es ist immerhin beachtenswerth, dass in drei solchen Fällen, die +Taylor+ (l. c. 293) ebenfalls erwähnt, in dem ejaculirten Sperma keine Spermatozoiden gefunden werden konnten.[23] Bei dem Umstande jedoch, als, wie wir hören werden, die Aspermatozie auch bei normalem Situs der Hoden häufig genug vorkommt, erscheint es möglich, dass in jenen Fällen weniger der nicht erfolgte Descensus der Testikel als andere Ursachen das Fehlen der Samenfäden bedingt haben, wie ja schon in dem Umstande, dass überhaupt Spermaflüssigkeit ejaculirt wurde und die Beischlafsfähigkeit in dieser Richtung nicht gestört war, der Beweis liegen dürfte, dass die Hoden keineswegs verkümmert waren, wie dies von +Hunter+ u. A. bei den Testiconden angenommen wird.

Die zur Befruchtung nothwendige Fähigkeit der Testikel, normalen Samen zu secerniren, wird zunächst von gewissen Altersverhältnissen beeinflusst.

[Sidenote: Befruchtungsfähigkeit bei Knaben. Pubertät.]

In dieser Beziehung ist es bekannt, dass erst mit dem Eintritte der Pubertät die Hoden die Fähigkeit erlangen, Sperma zu bilden. In unserem Klima stellt sich die Geschlechtsreife gewöhnlich zwischen dem 16.-18. Jahre ein; es ist jedoch klar, einestheils, dass dieselbe nicht mit einem Schlage auftritt, sondern allmälig sich entwickelt, und dass ferner eine Reihe der verschiedenartigsten Verhältnisse den früheren oder späteren Eintritt derselben modificirt. Insbesondere sind Race und Erziehung von Einfluss, und diese Momente, sowie etwa stattgehabte frühzeitige geschlechtliche Reizungen, die unzweifelhaft eine Frühreife bewirken können, werden in dieser Beziehung in Betracht zu nehmen sein, sowie überhaupt in solchen Fällen, wo die Zeugungsfähigkeit eines Knaben namentlich wegen angeschuldeter Vaterschaft in Frage kommt, an dem Grundsatze festgehalten werden muss, weniger das Alter des Individuums, als seine körperliche Entwicklung in Erwägung zu ziehen. Dass letztere und mit ihr die Geschlechtsreife früher als sonst, und mitunter ungewöhnlich frühzeitig sich einstellen kann, unterliegt keinem Zweifel. Es existiren darüber thatsächliche Beobachtungen. Ob der von +Klose+ (Syst. der ger. Physik, pag. 250) bezeichnete Fall von durch einen 9jährigen Knaben bewirkter Schwängerung Glauben verdient, ist allerdings fraglich; ein solcher, einen 14jährigen Knaben betreffend, ist uns aber selbst bekannt. Ebenso erwähnt +Taylor+ (l. c. 289) Fälle von Nothzucht, die von 15-16jährigen Knaben verübt wurden und zur Verurtheilung letzterer führten.

Anlässlich solcher Fälle möchten wir jedoch bemerken, dass geschlechtliche Regungen überhaupt, sowie Erections- und daher Beischlafsfähigkeit bei Knaben viel früher vorhanden sind als die Befruchtungsfähigkeit, wie ja die so häufige Masturbation und analoge Erfahrungen bei jungen Thieren, insbesondere Hunden, zur Genüge beweisen, dass daher aus der Thatsächlichkeit eines durch einen Knaben vollbrachten geschlechtlichen Actes nicht auch auf bereits vorhandene Geschlechtsreife, respective Befruchtungsfähigkeit geschlossen werden darf.

Wie die Erfahrung lehrt, gibt sich die eingetretene geschlechtliche Reife in der Regel durch gewisse mehr weniger auffallende Veränderungen in dem körperlichen Verhalten des betreffenden Individuums zu erkennen. Der Körper bekommt einen mehr männlichen Habitus, die Schamhaare kommen zum Vorschein, ebenso, jedoch in der Regel später, die ersten Spuren der Barthaare; die früher infantilen Hoden schwellen an und werden gegen Druck empfindlicher, das Glied wird turgescenter und stärker, die Stimme schlägt um u. s. w. Das Vorhandensein oder Fehlen dieser Symptome wäre zu constatiren, denn es ist nicht zu leugnen, dass dieselben sehr gut für die Frage, ob das Individuum bereits zeugungsfähig sei oder nicht, verwerthet werden können. Eine absolute Beweiskraft kommt jedoch keiner dieser Erscheinungen zu[24], und nur dem Befunde ejaculirten Spermas könnte eine solche zugeschrieben werden. Bei dem Umstande als nächtliche Pollutionen ein frühzeitig sich einstellendes Zeichen eingetretener Geschlechtsreife bilden und anderseits gerade in der Pubertätsperiode die Masturbation am häufigsten vorkommt, wäre in einem derartigen Falle nach Spermaflecken zu fahnden und der mikroskopische Nachweis der Spermatozoiden anzustreben.

[Sidenote: Befruchtungsfähigkeit bei Greisen.]

Obgleich im Allgemeinen angenommen werden kann, dass im Greisenalter mit den Jahren die Befruchtungsfähigkeit abnimmt, so lässt sich doch kein Zeitpunkt bestimmen, von welchem an dieselbe vollkommen aufhört, es scheint vielmehr, dass in dieser Beziehung, so lange das Individuum nicht in hohem Grade marastisch oder anderweitig herabgekommen ist, von der Natur keine Grenzen gesetzt sind, wie dies bezüglich der Conceptionsfähigkeit des Weibes der Fall ist. Es sprechen dafür nicht blos zahlreiche zweifellose Beobachtungen von durch Greise erfolgten Schwängerungen (+Taylor+, l. c. pag. 291), sondern auch die Thatsache, dass man auch in Leichen sehr alter Leute ungemein häufig Spermatozoiden in den Hoden sowohl als in den Samenblasen nachzuweisen im Stande ist. +Duplay+ (Arch. génér., December 1852) hat das Sperma der Leichen von 51 Greisen untersucht und konnte in 37 Fällen Spermatozoiden nachweisen; 7mal war die Menge derselben ungeheuer gross, wie in früheren Jahren, 16mal war noch in jedem Tropfen eine grosse Zahl zu finden und 14mal waren nur einzelne nachweisbar. Aehnliche Untersuchungen hat A. +Dien+ angestellt (Journ. de l’anat. et de la phys. 1867, 449) an den Leichen von 105 Greisen von 64 bis 95 Jahren. Es fanden sich Spermatozoiden in den Samenbläschen bei Greisen von 64-70 Jahren (14) bei 64·3%, von 70-80 (49) bei 44·8%, von 80-90 (38) bei 26·3%, während in den Leichen von 90-97jährigen Greisen (4) keine gefunden wurden. Uebrigens kann auch bei Greisen trotz fehlender Spermatozoiden Geschlechtslust und Beischlafsfähigkeit bestehen. So obducirten wir einen 74jährigen, noch ziemlich rüstigen Mann, der bei einer Prostituirten während des Coitus gestorben war, und zwar an Herzlähmung in Folge von Endarteriitis deformans und consecutiver Herzhypertrophie. Im Inhalte der Hoden und Samenblasen fand sich keine Spur von Samenfäden. Interessant war in diesem Falle auch der Befund einer ausgeheilten embolischen Erweichung des rechten Kleinhirns, welche fast ein Drittel desselben betraf (vide pag. 50).

Obige Beobachtungen, mit welchen die in unserem Institute gemachten übereinstimmen, mahnen zur Vorsicht bei der Beurtheilung der Befruchtungsfähigkeit von Greisen, umsomehr, als Fälle, in denen die Legitimität von Kindern wegen Alters des Vaters angefochten wird, verhältnissmässig nicht selten vorkommen. Auch hier wird weniger das Alter des betreffenden Mannes, als vielmehr sein Körperzustand zu würdigen sein, und es ist bekannt, dass in dieser Beziehung die grössten Verschiedenheiten sich ergeben.

[Sidenote: Hodenatrophie.]