Part 38
Beim Selbstmord durch Schuss kommt nicht gar selten die Angabe vor, dass der Betreffende sich in Folge eines +amerikanischen Duells+ das Leben genommen habe. Solche Angaben dürfen, auch wenn sie vom Thäter selbst mündlich oder schriftlich gemacht worden sind, nicht ohne Weiteres als wahr angenommen werden. Häufig sind dieselben nur eine Form der Dissimulation des gewöhnlichen Selbstmordes, was umso beachtenswerther ist, als solche Angaben gelegenheitlich zu strafrechtlicher Verfolgung der Betheiligten, und zwar sowohl des Selbstmörders, wenn seine That misslingt, als seines angeblichen Gegners führen können. Thatsächlich ist ein solcher Fall in Wien am 19. Februar 1886 zur Verhandlung gekommen. Auch in einem Falle von Cyankaliumvergiftung hatte der in Folge eines Traumas geisteskranke Selbstmörder in einem hinterlassenen Schreiben ein amerikanisches Duell als Ursache der That bezeichnet, was sich als ganz unwahr herausstellte.
Wir übergehen zur Besprechung der einzelnen Selbstmordformen, wobei wir hier nur den +traumatischen+ Selbstmord im Auge haben, da von den übrigen Selbstmordarten an anderen Stellen gesprochen werden wird.
[Sidenote: Selbstmord durch Halsabschneiden.]
Eine der häufigsten derartigen Selbstentleibungen ist die durch +Durchschneidung des Vorderhalses+ (Halsabschneiden). In der Regel werden dazu Rasirmesser genommen, aber auch gewöhnliche Taschenmesser, seltener andere schneidende Instrumente, wie Schlächtermesser, Jagdmesser u. dergl. In einem uns bekannten Falle war von einem Gefangenen das Bruchstück des Bodens eines Glasgefässes benützt worden. Der Schnitt wird in der Regel beim Stehen (mitunter vor dem Spiegel) oder im Sitzen und gewiss nur ganz ausnahmsweise im Liegen geführt. Indem der Selbstmörder den Hals streckt, beziehungsweise den Kopf zurückbeugt, setzt er, wenn er, wie gewöhnlich, mit der rechten Hand das Messer hält, dies links und oben am Kopfnicker an und führt dasselbe in einem Zuge über den oberen Theil des Vorderhalses nach rechts. In diesem Falle zeigt die Wunde in der Regel einen etwas schräg nach rechts und abwärts ziehenden Verlauf. Es ist jedoch nichts Ungewöhnliches, völlig queren Schnittwunden zu begegnen und es ist begreiflich, dass, wenn der Schnitt mit der linken Hand geführt wurde, die Wunde schräg von rechts und oben nach links und unten verlaufen kann. Ist der schräge Verlauf der Wunde gut ausgesprochen, so wird man kaum irren, wenn man als Anfangsstelle des Schnittes das höher gelegene Ende der Wunde bezeichnet. Bei der Beurtheilung der Schnittrichtung ist jedoch nicht zu vergessen, dass dieselbe durch die Retraction der Wundränder, insbesondere aber durch andere Schnitte, die geführt wurden, unkenntlich werden kann; auch ist nicht zu übersehen, dass, wenn der Selbstmörder im Momente der Schnittführung den Hals nicht gleichmässig streckte, sondern, wie es gar nicht überraschen kann, den Kopf zugleich nach der Seite beugte, welche jener, wo er das Messer ansetzt, entgegengesetzt ist, der Schnitt nicht blos leichter eine quere, sondern auch eine gegen das Ende der Wunde zu aufsteigende Richtung erhalten kann, ein Fall, den wir thatsächlich bei einem zweifellosen Selbstmord beobachtet haben und in der eben erwähnten Weise uns erklärten. Der Schnitt dringt in der überwiegendsten Zahl der Fälle zwischen Kehlkopf und Zungenbein ein oder er trifft den Kehlkopf; seltener dringt der Schnitt in die Trachea und am seltensten findet er sich über dem Zungenbein.[278]
Die Tiefe der Wunde hängt zunächst von der Kraft ab, mit welcher der Schnitt geführt wurde und von der Schärfe des gebrauchten Messers, wird aber ausserdem durch die Theile beeinflusst, die das letztere auf seinem Wege traf. Sehr häufig setzt der zunächst getroffene Kehlkopf dem tieferen Eindringen des Messers eine Grenze, wenn er bereits verknöchert ist oder zu verknöchern beginnt. Waren solche Hindernisse nicht vorhanden, so kann auch ein Selbstmörder mit einem scharfen, kräftig geführten Messer durch sämmtliche Weichtheile des Vorderhalses bis auf die Wirbelsäule gelangen und selbst noch in diese einschneiden. Wurde das Messer in einem Bogen und in raschem gleichmässigen Zuge über die prominenteste Stelle des Halses hinweggeführt, so kann die Wunde vollkommen symmetrisch ausfallen und in beiden Hälften gleiche Organe verletzen. Häufiger betrifft die Verletzung vorzugsweise die eine Seitenhälfte des Halses, besonders wie begreiflich diejenige, an welcher das Messer zunächst angesetzt und im tangentiellen Zuge über dieselbe hinweggeführt worden war. Im letzteren Falle sind die Chancen für eine Verletzung der grossen Halsgefässe günstiger, weil der Schnitt direct gegen sie tendirt und weil derselbe weniger leicht durch den Kehlkopf aufgehalten wird, während, wenn der Schnitt gleichmässiger und tangentiell über die Mittellinie des Halses hinwegging, verhältnissmässig häufig die grossen Halsgefässe unverletzt gefunden werden. Die besonders von +Luschka+ hervorgehobene geschützte Lage der tiefen Halsgefässe erklärt diese häufige Thatsache. Man findet dann gewöhnlich einen Schnitt, der von einem Kopfnicker zum andern sich erstreckt, oder auch diese durchtrennt und ausser der Vena jugularis ext. auf einer oder auf beiden Seiten nur kleinere Gefässzweige, insbesondere jene der Art. thyreoid. sup., oder diese selbst verletzt. Der Blutverlust aus diesen Gefässen reicht aber hin, um den Tod zu bewirken, theils durch Verblutung, theils, was jedesmal bei der Beurtheilung von Halsschnittwunden berücksichtigt werden muss, durch Eindringen des ausströmenden Blutes in die durchtrennten Luftwege, Aspiration desselben und consecutive Erstickung. Letztere kann auch durch die abgeschnittene und in den Kehlkopf eingetretene Epiglottis veranlasst werden, wovon mehrere Beispiele beobachtet worden sind. Auch durch Aspiration von Luft durch die eröffneten Halsvenen kann rascher Tod erfolgen.
[Sidenote: Zahl und Sitz der Schnitte.]
Ungleich häufiger als einem einzigen begegnen wir an dem Halse solcher Selbstmörder mehreren Schnitten, und zwar in der Regel neben einem tiefeindringenden Hauptschnitt mehreren kleinern, die entweder nur die Haut oder, was noch häufiger beobachtet werden kann, den durch die sich retrahirende Haut blossgelegten Kehlkopf betreffen. An letzterem lassen sie sich besonders gut unterscheiden, wobei man bemerken kann, dass sie ebenso häufig mit einander und der Hauptwunde parallel verlaufen, als verschiedene Richtungen zeigen oder sich kreuzen. Es kann auch geschehen, dass ein Schnitt in einen früheren geräth und auf diese Weise können selbst Schnitte an der Vorderfläche der Wirbelsäule zu Stande kommen, ebenso wie es geschehen kann, dass erst durch einen solchen Schnitt tiefere Gefässe verletzt werden, die nach dem früheren intact geblieben waren. Das häufige Vorkommen mehrerer Schnittwunden am Halse von Selbstmördern beweist, dass dieselben in der Regel, nachdem der erste und meist tiefste Schnitt geführt wurde, noch im Stande sind, sich andere zu versetzen, und dies ist besonders dann begreiflich, wenn, was, wie oben bemerkt, gewöhnlich geschieht, die tiefen Halsgefässe anfangs nicht verletzt wurden, obwohl auch in einem solchen Falle das Bewusstsein nicht sofort schwindet, sondern das Individuum noch ganz wohl im Stande ist, einige weitere rasche Schnitte zu führen. Aus der begreiflichen Hast und dem verwirrenden Einflusse des Momentes erklärt es sich, warum die secundären Schnitte häufig verschiedene Richtungen zeigen, und selbst andere Stellen als den Hals treffen können.
Ein Bauer, notorischer Trinker, war in seinem eigenen Keller mit durchschnittenem Halse todt aufgefunden worden. Es fand sich am Halse eine 2 Cm. unter dem linken Ohrläppchen beginnende, schief nach rechts und abwärts über die Mittellinie des Halses verlaufende 13 Cm. lange Schnittwunde, welche den linken Kopfnicker, die linke Carotis und die ersten Knorpelringe der Luftröhre durchtrennt hatte. Ausserdem fanden sich 2 je 10 Cm. lange, blos die Haut durchtrennende Schnittwunden auf der rechten Wange, welche unweit vom rechten Nasenflügel begannen und mit einander parallel schief zum rechten Unterkieferwinkel sich herabgezogen, und überdies zwischen sich eine dritte, blos die Epidermis durchdringende linienförmige Schnittwunde enthielten. Diese Wunden, sowie der Umstand, dass das neben der Leiche gefundene Rasirmesser nicht dem Verstorbenen, sondern einem Nachbar desselben gehörte, hatte den Verdacht erregt, dass nicht Selbstmord, sondern Mord vorliege.
Wir erklärten in unserem Gutachten, dass der Betreffende zunächst an Verblutung in Folge der grossen Schnittwunde am Halse gestorben sei, und dass letztere zufolge ihrer Lage und sonstigen Beschaffenheit ganz wohl von dem Verstorbenen sich selbst beigebracht worden sein konnte. Bezüglich der Schnittwunden an der rechten Wange äusserten wir uns, dass zwar ihr Sitz an einer Stelle, die auch von einem Laien nicht als lebenswichtige Organe enthaltend angesehen wird, allerdings eigenthümlich sei, aber der Annahme eines Selbstmordes nicht widerspreche, da sich dieser Befund dadurch erklären lasse, dass die betreffenden Wunden erst nach Zufügung jener am Halse und in der durch das Hervorstürzen des Blutes und die Gemüthsaufregung verursachten Verwirrung, die eine sichere Schnittführung nicht gestattete, von dem Verstorbenen erzeugt wurden, was umso leichter geschehen konnte, als in Folge der vollkommenen Durchschneidung des linken Kopfnickers der Kopf nach links gedreht und dadurch die rechte Wange in die Schnittrichtung gefallen sein konnte. Da ferner alle Schnitte an der Wange parallel verliefen und die gleiche Richtung zeigten, wie der tödtliche Schnitt am Halse, auch keine Spur einer geleisteten Gegenwehr bei dem grossen und noch rüstigen Manne gefunden wurde und für die Annahme, dass er damals berauscht oder anderweitig bewusstlos gewesen wäre, kein Grund vorlag, so gaben wir schliesslich unser Gutachten dahin ab, dass der Befund an der Leiche des Untersuchten der auch durch die Umstände nicht widerlegten Annahme, dass er einen Selbstmord begangen habe, nicht widerspreche.
[Sidenote: Handlungsfähigkeit.]
In gleicher Weise wie weitere Halswunden, können sich Selbstmörder, nachdem sie sich einen Schnitt in den Hals beigebracht haben, auch andere Wunden beibringen; so insbesondere Schnitte in die Ellbogen- und Handgelenke, eine Combination, die verhältnissmässig häufig sich ergibt und in der Regel schon für sich allein den Fall als Selbstmord erscheinen lässt. Häufiger ist es jedoch, dass, nachdem der Selbstmord früher auf eine andere Weise versucht worden, aber misslungen war, jener durch Halsabschneiden ausgeführt wird. So haben wir zweimal die Leichen von Selbstmördern mit durchschnittenem Halse obducirt, die sich früher durch einen Schuss, und zwar beidesmal in den Mund, zu entleiben versucht hatten, ohne dass sie mehr als eine Zertrümmerung des Gaumens erzeugt hätten. In einem dritten Falle war ein Strangulationsversuch und in einem vierten ein Stich in die Leber vorausgegangen. Ebenso folgt aus dem Gesagten, dass derartige Selbstmörder keineswegs an derselben Stelle zusammenstürzen müssen, wo sie sich die Halswunden beigebracht haben, und es kann selbst dann nicht die Möglichkeit einer stattgefundenen Locomotion ganz geleugnet werden, wenn die tiefen Halsgefässe verletzt worden waren, besonders wenn nicht beide Carotiden, sondern nur eine getroffen worden war.
In dem oben angeführten Falle mit der Schnittwunde an der Wange war der Todte 14 Schritte von einem mit Blut bespritzten Fasse liegend aufgefunden worden, und es wurde uns deshalb die Frage vorgelegt, ob der Untersuchte, nachdem er sich die Halswunde beigebracht, noch 14 Schritte weit gehen konnte. Wir erklärten, dass diese Möglichkeit umsomehr zugegeben werden muss, als nur die eine Carotis verletzt, und zwar vollkommen durchschnitten war, so dass sie sich retrahiren und dadurch die Verblutung verzögert werden konnte, wobei wir auch erwähnten, dass diese Schritte kaum in langsamen, sondern im schnellen Tempo und offenbar in der Absicht, um zur Kellerthüre zu gelangen, zurückgelegt worden sein mochten.
Was Individuen mit durchschnittenem Halse mitunter noch leisten können, beweist der von +Amos+ (+Fischer+, Verletzungen des Halses, pag. 72) mitgetheilte Fall, in welchem eine Frau nach Durchschneidung der Carotis und Jugularis auf einer Seite noch 23 Yards weit zu gehen vermochte und jener von +Rust+ (+Albert+, Lehrb. der Chirurgie. I, 479) erwähnte: Ein Tischler hatte sich im freien Felde mit einem Rasirmesser den Hals durchschnitten. Von Reue gequält, warf er das Messer weg, kroch in einen Schupfen und blieb dort bei grosser Kälte über Tag und Nacht. Den folgenden Tag begibt er sich in die Stadt zurück, sinkt dort zusammen, wird in eine chirurgische Officin gebracht, wo man ihn für betrunken hält und nach Hause führen lässt. Dort erst wird die Wunde am Halse entdeckt und der Verletzte in’s Spital gebracht, woselbst er erst nach 14 Tagen starb. Die Section ergab, dass sowohl Larynx wie auch der Pharynx bis auf die Körper der Wirbelsäule durchschnitten waren. Trotzdem hatte der Mann einen weiten Weg zurückgelegt und war sogar in einer chirurgischen Officin gewesen, ohne dass man eine Ahnung hatte, welche Verletzung das Halstuch barg.
Mehrere Fälle, in denen trotz solcher tiefer Verletzungen nur ganz unerhebliche Blutung eingetreten war, werden von +Güterbock+ (l. c. 31) angeführt. Wir glauben, dass hierbei besonders das je nach der Grösse der Schilddrüse ungemein variirende Caliber der Art. und Vena thyreoidea superior von Einfluss sein dürfte.
[Sidenote: Mord durch Halsabschneiden.]
+Mord+ durch Halsdurchschneidung ist kein besonders seltenes Vorkommniss. Am leichtesten ist derselbe bei schlafenden oder anderweitig bewusstlosen Personen ausführbar, und es ist begreiflich, dass in solchen Fällen selten Zeichen der Gegenwehr oder andere anatomische Anhaltspunkte für die Diagnose der durch einen Anderen bewirkten Tödtung sich ergeben werden. Am wenigsten wird die Richtung der Wunde am Halse Aufschluss geben, da dieselbe sich ebenso gestalten kann wie beim Selbstmorde, namentlich wenn der Mörder hinter dem Kopfe der schlafenden Person steht und das Messer mit der rechten Hand führt. Doch kann im Allgemeinen eher eine vollkommen quere und nach beiden Seiten zu symmetrische Wunde entstehen als bei einem Selbstmorde. Auch gelingt einer fremden Hand das Durchschneiden sämmtlicher Weichtheile des Vorderhalses mit +einem+ Zuge bis auf die Wirbelsäule entschieden leichter als der eigenen. Eventuelle Schnitte in der Wirbelsäule können, wenn sie tief sind und zu ihrer Entstehung eine Kraft voraussetzen, die bei einem Selbstmörder nicht angenommen werden kann, für Mord sprechen.
In dem oben erwähnten Falle des ermordeten Briefträgers waren sämmtliche Weichtheile des Vorderhalses und links beide Gefässe, rechterseits nur die Carotis durchschnitten, und der Schnitt war zwischen den linken Querfortsätzen des dritten und vierten Halswirbels bis in den Canal für die Art. vertebr. sin. eingedrungen, ohne jedoch diese zu verletzen. Einen ganz gleichen Befund ergab die Leiche einer durch mehrere Halsschnittwunden ermordeten Frau, jedoch auf der rechten Seite (sie war im Stehen überfallen worden) und ausserdem den Umstand, dass blos die Vena jugularis interna und der N. vagus durchschnitten, von der Carotis aber blos die Adventitia angeschnitten war, obgleich die Carotis mit der Hälfte ihrer Breite das innere Ende des Schnittes bedeckte, der sich in der Wirbelsäule befand. Letztere Thatsache lässt sich daraus erklären, dass der Kopf im Momente der Schnittführung gegen die entgegengesetzte Seite gedreht gewesen sein musste, wodurch die betreffende Carotis mehr nach innen zu liegen kam und von dem über die rechte Halsseite geführten Schnitte nur tangirt wurde. -- Von drei Kindern, welche ein Alkoholiker theils durch Hackenhiebe, theils durch Halsdurchschneiden getödtet hatte, zeigten zwei eine vollkommen durchschnittene Wirbelsäule, so dass der Kopf nur an der Nackenhaut hing, das eine Kind überdies einen tiefen Querschnitt in der Hinterhauptschuppe unmittelbar hinter dem Foramen occipitale!
Auch bei schlafenden oder anderweitig bewusstlosen Personen begnügt sich der Mörder nicht immer mit einem einzigen Schnitt, sondern führt nicht selten einen zweiten oder dritten, die jedoch meist in die Wunde selbst fallen, ähnlich wie dies auch Schächter zu thun pflegen, so dass in diesem Falle nur eine einzige Wunde vorhanden zu sein scheint, in deren Grunde jedoch die wiederholte Schnittführung sich erkennen lassen kann.
Die Ermordung wachender und wehrfähiger Personen ist ungleich schwieriger ausführbar; von vorne wohl nur unter besonderen Verhältnissen[279], eher dagegen, wenn der Thäter hinter dem Opfer steht und unerwartet von hinten den Schnitt führt, wodurch dieser, wie in unserem unten angeführten Falle, so weit nach rechts fallen kann, dass schon dadurch die Einwirkung einer fremden Hand und die Stellung des Thäters erkannt werden kann.
Es ist jedoch zu bemerken, dass Fälle vorkommen, in welchen auch Selbstmörder sich nicht in „typischer“ Weise den Hals durchschneiden, sondern den Schnitt seitwärts am Halse direct auf die grossen Halsgefässe zu führen, so dass der Schnitt wenig oder gar nicht über die Mittellinie des Vorderhalses hinüber reicht. Wir haben sogar einen Kellner obducirt, der sich beiderseits fast symmetrisch eine solche Wunde beigebracht hatte, zwischen deren inneren Enden die Kehlkopfpartie ganz intact geblieben war. Links war die Vorderwand der Vena jugularis interna, rechts nur Aeste der Art. und Vena thyreoidea superior durchschnitten. Es ist nicht unmöglich, dass bei einer derartigen Schnittführung der Selbstmörder bis zu der betreffenden Art. vertebralis gelangen und diese verletzen kann. Von +Lacassagne+ und +Jobert+ (Les +Gauchers+. Lyon 1855) wird ein solcher Fall erwähnt, wo allerdings die Verletzung mehr eine Stich- als eine Schnittwunde gewesen zu sein scheint. Der Mann war ein Linkshänder und hielt, als seine Leiche gefunden wurde, das Messer noch in der (linken) Hand. Die Wunde selbst sass rechts. +Flintzer+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXIV, pag. 189) berichtet sogar über einen kaum glaublichen Fall von Selbstmord, wo der Schnitt im Nacken (!) sass, 12 Cm. lang war, die Articulatio atlanto-occipitalis eröffnet und das Rückenmark durchschnitten hatte (!!). Es lag somit, sagt +Flintzer+, eine halbe Decapitation vor. Am Rande des linken Unterkiefers fand sich eine seichte, von oben nach unten ziehende Incision. Die Leiche war in einer von Innen verschlossenen Bodenkammer gefunden worden, mit dem Messer in der Hand. Merkwürdig war auch der Befund bei einem 60jährigen, von uns im März 1888 secirten Manne, welcher sich mit zwei (!) gleichzeitig angesetzten Rasirmessern den Hals durchschnitten hatte. Es fand sich beiderseits symmetrisch eine klaffende Wunde, die beide in der Mittellinie des Nackens, 1 respective 1½ Querfinger unter der Haarwuchsgrenze begannen. Die rechte, höher gelegene, zog sich bis zum hinteren Rand des Kopfnickers, durchtrennte die ganze seitliche Halsmusculatur bis zu den Querfortsätzen der Wirbelsäule und die Vena jugularis zur Hälfte. Die linke erstreckte sich bis zur Mitte des hinteren Randes des Schildknorpels und durchschnitt hinten die ganze Musculatur, vorn aber nur die Haut und den hinteren Rand des Kopfnickers ohne Verletzung der tiefen Gefässe. Innerlich ergaben sich geheilte Contusionen und senile Atrophie des Gehirns, sowie hochgradige Atheromatose.
Eine solche That kann nicht gut ohne Widerstand von Seite der angegriffenen Person geschehen, welcher wieder das Zurückbleiben von Spuren derselben erwarten lässt.
Da in einem solchen Falle die angegriffene Person instinctiv dem Angreifer in die Arme, beziehungsweise in das Messer fällt, so können Schnittwunden an den Händen, insbesondere an der Innenfläche der Finger oder Hohlhände als Zeichen geleisteter Gegenwehr zurückbleiben, deren Befund, da er bei einem Selbstmorde kaum vorkommt, für sich allein sofort die Natur des Falles in’s Klare stellt.[280] Wir begegnen dann in der Regel auch am Halse mehreren Schnittwunden und deren Lage (in einem unserer Fälle auch im Nacken) und ungleichmässige Richtung kann ebenfalls die Einwirkung fremder Hand errathen lassen.
Wir hatten Gelegenheit, zwei solche Fälle zu beobachten. Der erste Fall betraf ein 29jähriges Freudenmädchen, welches eines Abends blutend und halb bewusstlos in einem öffentlichen Garten gefunden wurde. Bei der Untersuchung im Spitale fand sich in der vorderen Halsgegend eine 4½ Zoll lange Schnittwunde, die links unter dem Ohre begann und schief über den Kehlkopf zum Innenrande des rechten Kopfnickers zog und blos die Brustbein-Zungenbeinmuskeln blosslegte; dann unter dem rechten Unterkieferwinkel eine 1 Zoll lange, bis in den Pharynx dringende, stark blutende Stichwunde, ferner zwischen Zungenbein und Kehlkopf eine 1½ Zoll lange, blos die Haut durchtrennende Schnittwunde und endlich an beiden Händen zahlreiche, schief über die Innenseite der Finger hinwegziehende oberflächliche Schnittwunden. Dass hier ein Mordversuch vorlag, war klar, und die Verletzte gab auch an, von einem ihr ganz Unbekannten unmittelbar nach dem Coitus ohne alle Ursache auf die erwähnte Weise verletzt worden zu sein und blieb auch bei dieser Aussage, obgleich die sonderbaren Umstände des Falles keinen Zweifel darüber übrig liessen, dass ihr der Thäter durchaus nicht fremd gewesen war. Die Heilung erfolgte. Die Person, welche bereits früher Zeichen der Geistesstörung dargeboten hatte, verfiel später in ausgesprochene Geisteskrankheit.
In einem zweiten Falle wurde eine rüstige 45jährige Frau in ihrer Wohnung von einem Manne überfallen und ermordet. Es fand sich eine 10 Cm. lange, bis in den Wirbelsäule-Arteriencanal dringende horizontale Schnittwunde an der rechten Halsseite, welche die Vena jugularis int. und den Vagus durchtrennt, die Carotis aber blos angeschnitten hatte; ferner eine Schnittwunde, die vom linken Unterkieferwinkel schräg nach rechts und unten über das Ligam. conoideum verlief, dieses eröffnend, dann eine nach unten abgeschrägte 5 Cm. lange Schnittwunde, entlang dem rechten Unterkiefer bis auf den Knochen dringend und weiter je eine kleine scharfrandige lappige Ablösung der obersten Hautschichten an beiden Unterkiefern. Die Kuppe des linken Zeigefingers war bis auf den Knochen vollständig und in einer Ebene schief abgekappt und in der linken Handfläche befand sich eine geradlinige, blos die Haut durchdringende Schnittwunde, welche vom unteren Theile des Ulnarrandes schief gegen die Wurzel des linken Zeigefingers verlief, so dass kein Zweifel darüber bestehen konnte, dass dieselbe, ebenso wie die Abkappung der Kuppe des linken Zeigefingers, durch das Greifen gegen das Messer des Thäters entstanden war. -- Aehnliche Fälle werden von +Taylor+ (l. c. I, pag. 492) beschrieben und abgebildet.
In einzelnen Fällen ist das Verhalten der Blutspuren an der betreffenden Leiche geeignet, Anhaltspunkte für die Unterscheidung, ob Selbstmord oder Mord vorliegt, zu bieten. So ist es begreiflich, dass, wenn der Hals durchschnitten wurde, während eine Person lag, was, wie oben erwähnt, beim Selbstmord nicht leicht vorkommt, das ausströmende Blut vorzugsweise zu einer oder zu beiden Seiten des Halses herabfliessen und auf der Unterlage sich verbreiten wird, während, wenn die Schnittwunden zugefügt wurden, als das Individuum stand oder sass, zu erwarten steht, dass das Blut nach abwärts, besonders über die Vorderfläche des Körpers, herabströmen werde. Doch ist zu beachten einestheils, dass eine Person, der im Liegen der Hals durchschnitten wurde, sich unter Umständen noch aufrichten kann, worauf das Blut auch über die Vorderfläche des Körpers herabfliesst, und dass umgekehrt Jemand, der sich z. B. im Bette sitzend den Hals durchschnitten hatte, sofort zurücksinken kann, worauf wieder die Hauptmasse des Blutes sich in derselben Richtung ergiesst, wie wenn das Halsdurchschneiden im Liegen geschehen wäre.
Auch die Besudlung der Hände der betreffenden Leiche mit Blut ist zu beachten. Findet sich z. B. die Hand, mit welcher, wenn ein Selbstmord vorläge, die betreffende Halswunde erzeugt worden sein musste, von Blut gänzlich frei, so ist der Fall schon durch diesen Umstand in hohem Grade verdächtig; denn es ist nicht gut denkbar, ausser wenn das Messer, insbesondere sein Griff, sehr lang war, dass die betreffende Hand während der Zufügung einer tödtlichen Wunde vollkommen blutfrei geblieben sein sollte, und zwar desto weniger, je grössere Gefässe verletzt worden sind; ganz auszuschliessen ist diese Möglichkeit aber nur dann, wenn mehrere tiefe Schnitte sich finden, da in einem solchen Falle die Hand der blutenden Stelle mehrmals genähert worden sein musste. Andererseits ist es begreiflich, dass auch bei thatsächlichem Mord die Hände des Opfers blutig sein können, sowohl in Folge der Gegenwehr, und dann in der Regel mit Wunden an den Fingern oder Hohlhänden verbunden, als auch in Folge des instinctiven Zugreifens an den verletzten Hals, und endlich einfach dadurch, dass die Hände nachträglich mit dem Blute in Berührung kamen, in welchem liegend die Leiche in der Regel gefunden wird. So fanden sich bei dem oben erwähnten Briefträger beide Hände über und über mit Blut besudelt, obwohl die Halswunde dem bereits durch einen Schuss gegen den Kopf Betäubten und auf dem Boden Liegenden beigebracht worden war.
Von anderen am Orte der That möglicherweise sich ergebenden Blutspuren werden wir später sprechen.
[Sidenote: Festhalten des Messers.]
Dass ein Selbstmörder das Messer noch in der Hand behält, ist ein seltener Befund, der aber wiederholt beobachtet worden ist. Es ist jedoch thatsächlich vorgekommen, dass das Messer, mit welchem Jemand umgebracht wurde, erst nachträglich der Leiche in die Hand gegeben worden ist, um Selbstmord vorzuspiegeln. Ein solcher Fall wird von +Taylor+ (l. c. I, 491) beschrieben und abgebildet. Derselbe war insoferne klar, als beide Hohlhände seichte, tiefe Schnitte zeigten und das betreffende Tischmesser verkehrt, d. h. mit dem Rücken gegen den Körper, in die Hand der Leiche gegeben worden war. Dass +Taylor+ auch eines Falles erwähnt, in welchem einer Frau, die durch Erstickung getödtet worden war, nachträglich der Hals durchschnitten wurde, um den Tod als durch Selbstmord erfolgt hinzustellen, wurde bei der Besprechung der postmortalen Verletzungen angeführt. Bei einer 1885 in Pest sammt ihrer Tochter durch Halsdurchschneiden ermordeten Frau fanden sich ausgebrochene Stückchen der Schneide eines Rasirmessers in den angeschnittenen Halswirbeln. Ein solcher Befund ist begreiflicher Weise wichtig, kann aber auch bei Selbstmord, und zwar sowohl in den Wirbeln als im Kehlkopf, wenn dieser hart war, vorkommen, und zwar desto leichter, je feiner das (Rasir-) Messer gewesen war.
[Sidenote: Schreien des Verletzten.]