Part 56
Wurde das Individuum auf eine andere Weise getödtet und erst als Leiche in’s Wasser geworfen, so können Verletzungen oder Spuren anderweitig stattgefundener Gewalteinwirkung an der Leiche sich finden, die einen solchen Vorgang klarstellen. Bei der Beurtheilung derartiger Befunde sind jedoch analoge Vorsichten zu beobachten, wie wir sie aus gleichem Anlasse bei Erhängten zu beobachten empfohlen haben. Es ist zunächst möglich, dass Jemand thatsächlich früher durch fremde Hand eine Verletzung erlitt, so z. B. bei einer vorausgegangenen Rauferei, und bald darauf, etwa beim Nachhausegehen im berauschten Zustande, zufällig ertrank. Es ist ferner möglich, dass Jemand früher auf eine andere Weise sich umzubringen versuchte und dann erst in’s Wasser sprang, oder dass er absichtlich am Rande eines Wassers oder in diesem stehend sich erschoss, den Hals durchschnitt und dergleichen, also einen combinirten Selbstmord beging, der keineswegs zu den Seltenheiten gehört. Weiter besteht die Möglichkeit, dass eine an einer Wasserleiche gefundene Verletzung beim Sturz in’s Wasser und beim Auffallen auf harte, über oder unter dem Wasser befindliche Gegenstände entstanden sein konnte. Geschah der Sturz von bedeutender Höhe (von Brücken oder in Brunnen), so können schwere Verletzungen zu Stande kommen. So obducirten wir einen Mann, der beim Sprung von einer Brücke in den Fluss, wie Augenzeugen sahen, zuerst auf einen vorspringenden Mauerpfeiler und dann erst in’s Wasser gefallen war und wenige Augenblicke darnach todt herausgezogen wurde, bei dessen Section sich eine bis auf die Schädelbasis sich fortsetzende Fissur des Scheitelbeins mit Suffusion der Kopfhaut und Blutaustritt in die Schädelhöhle und ausserdem ein Bruch zweier Rippen fand, und einen anderen, der sich beim Sturz in den seichten Wienfluss einen hölzernen Pflock eingestossen hatte, der von der rechten Leistengegend bis in den rechten Schenkelkopf eingedrungen war. Dass auch das einfache Auffallen des Körpers auf das Wasser Verletzungen zu erzeugen im Stande wäre, kann nur bei Sturz aus bedeutender Höhe angenommen werden, und es wäre möglich, dass bei flachem Auffallen des Körpers Muskelzerreissungen oder Rupturen innerer Organe sich bilden könnten. Letztere haben wir bisher nicht gesehen, wohl aber wiederholt und mitunter zahlreiche Ecchymosen von bis Bohnen-, selbst Thalergrösse in der Musculatur, besonders der Hals- und Brustmuskeln, welche auch Dr. +Paltauf+ (l. c.) erwähnt. Sie können vom Sturz in’s Wasser oder von der heftigen Muskelaction bei den Versuchen, sich zu retten, oder von den Erstickungskrämpfen, aber auch von Wiederbelebungsversuchen, z. B. nach +Sylvester+, herrühren.[375] Am häufigsten haben wir sie bei im Winter Ertrunkenen beobachtet, so dass wir meinen, dass auch die lebhafte Haut- und Muskelcontraction durch die Kälte mitwirken kann. +Taylor+ hat bei einer Frau, die von einer Brücke in die Themse gesprungen war, eine Verrenkung beider Oberarme gefunden. Schädelbrüche und ähnliche Verletzungen können durch einen blossen Fall in’s Wasser, selbst wenn er aus bedeutender Höhe geschah, nicht entstehen. Ueber Fracturen und Luxationen der Halswirbelsäule, die durch Kopfsprung in seichtes Wasser entstanden, berichten +Taylor+ und +Bamberger+ („Wiener med. Presse.“ 1882, pag. 287). +Chimani+ in Wien erwähnt in seinem Berichte über die 1867-1877 behandelten 5041 ohrenkranken Soldaten auch einen Fall von Trommelfellruptur durch Sturz in’s Wasser aus grosser Höhe.
[Sidenote: Postmortale Verletzungen an Wasserleichen.]
Ferner ist zu beobachten, dass an Wasserleichen gefundene Verletzungen auch erst nach dem Tode entstanden sein konnten. Zunächst dadurch, dass die Leiche durch stark strömendes Wasser über kiesigen Boden fortgeschleift wurde. Solche Verletzungen sahen wir bei einem 20jährigen Manne, der in Wien in den hochgehenden Donaucanal gesprungen war und noch am selben Tage an einer über ¼ Stunde entfernten Stelle an’s Ufer geschwemmt wurde. Wir fanden die ganze Stirne, den Nasenrücken und die Wangen aufgeschunden, ferner streifenförmige Hautaufschürfungen an beiden Handrücken und an beiden Knien, sämmtlich ohne Reactionserscheinungen. Ebenso können Verletzungen, namentlich am Kopfe, beim Treiben der Leiche durch Anstossen an feste Gegenstände, Brückenpfeiler, Eisschollen sich bilden und noch mehr, wenn sie unter Mühlräder, die Radschaufeln von Dampfschiffen[376] etc. geräth. Eine solche Entstehungsweise nahmen wir an bei einer Fissur des Stirnbeins, die vom For. supraorb. bis zur Kranznaht sich hinaufzog und bei einer hochgradig verfaulten Wasserleiche sich fand, deren Knochen, namentlich jene des Schädels, von Weichtheilen ganz entblösst waren und die höchst wahrscheinlich den Eisgang durchgemacht hatte.
Auch Verletzungen durch Wasserthiere sind möglich, solche durch Ratten in Cloaken häufig. Andere können erst beim Herausziehen der Leiche aus dem Wasser, beim Heraushacken aus dem Eise oder auch dadurch entstehen, dass die irgendwo angeschwemmte Leiche wieder in den Fluss zurückgestossen wird. Dass letzteres nicht selten geschieht, und zwar um Mühe und Begräbnisskosten zu ersparen, beweist die Thatsache, dass eine eigene Verordnung erlassen werden musste, welche den Bewohnern der unterhalb Wiens gelegenen Donauufer ein derartiges Gebahren verbietet.[377] Im Laufe weit vorgerückter Fäulniss lösen sich einzelne Theile ab, oder werden von der Wasserströmung abgerissen und fortgeschwemmt, weshalb die Verstümmlung alter Wasserleichen zu den gewöhnlichen Befunden gehört.
Bezüglich der Erkennung solcher Verletzungen als postmortaler müssen wir auf das an einer anderen Stelle (pag. 359) Gesagte verweisen.
Bei faulen Wasserleichen kommen mitunter ganz eigenthümliche postmortale Verletzungen vor. So obducirten wir die Leiche einer alten Frau (Selbstmörderin), die erwiesenermassen einen Monat im Wasser gelegen war. An zahlreichen Stellen des Körpers, insbesondere dicht stehend an der linken Scheitelgegend, hinter beiden Ohren, am Halse, an der rechten Seite des Bauches und am Promontorium fanden sich theils rundliche, theils schlitzförmige, hanfkorngrosse Oeffnungen in der Cutis, die bis zum Fettgewebe reichten, so dass die Haut wie zerstochen aussah. Offenbar waren diese Oeffnungen durch Herausfallen der Haar- und Drüsenbälge entstanden. Einen noch merkwürdigeren Befund ergab die nackte und stark macerirte Leiche eines 10-12jährigen Knaben, die im Juli aus dem Wasser gezogen wurde. Sie kam zur gerichtlichen Obduction, weil der Polizeiarzt „Stichwunden am Kopf und einen haarseilartig durch diese durchgezogenen Strick“ bemerkte. In der That war der Anblick ein ganz frappirender. Die Schädeldecken waren nahezu haarlos und bildeten einen schlaffen Sack, ähnlich wie man dieses bei macerirten Früchten gewöhnlich bemerkt. In beiden Scheitelgegenden fanden sich mehrere schlitzförmige, ½ bis 1½ Cm. lange, durch die Galea dringende Oeffnungen in der Kopfhaut, aus deren einer scheinbar ein macerirter Strick heraushing, der im Ganzen eine Länge von 29 Cm. besass. Bei näherer Besichtigung ergab sich jedoch, dass das innere Drittel dieses Strickes ein schnurartig zusammengedrehtes Stück des herausgeschwemmten Pericraniums war, an dessen Ende sich ein Stück macerirten Schilfrohres angehängt hatte. Auch fand sich, dass auch aus mehreren der übrigen Oeffnungen schnurartig zusammengedrehte Pericraniumreste heraushingen. Der Schädel war vollkommen unverletzt, auch sonst wurde keine Spur einer Gewaltthat gefunden. Es handelte sich somit um eine blosse Leichenerscheinung. Die Oeffnungen waren entweder aus den durch Herausfallen der Haarbälge gebildeten Lücken oder von Innen durch den Druck der Fäulnissgase entstanden, oder endlich durch Anstossen der Leiche an irgend welche Gegenstände, wobei zu bemerken ist, dass, wie Versuche ergaben, die Richtung der Schlitze genau der localen Spaltbarkeitsrichtung der Haut, respective der Galea entsprach.
[Sidenote: Strangfurchen an Wasserleichen.]
Würden sich an einer Wasserleiche Strangulationsmarken finden, so wäre nicht zu übersehen, dass ähnliche Befunde sich auch anderweitig entwickeln können. Auf, von Hemdkrägen etc. herrührende Streifen am Halse, die, namentlich wenn die Fäulniss den Hals auftreibt, stärker sich entwickeln können, haben wir bereits aufmerksam gemacht. Eine wirkliche Strangmarke ohne Strangulation kann aber auch dadurch entstehen, dass der Betreffende sich absichtlich einen schweren Gegenstand um den Hals gebunden hatte.
So bekamen wir einen Mann zur Obduction, der wenige Tage, nachdem er sich ertränkt hatte, aus der Donau gezogen worden war. An seinem Halse hing an einem doppelten dünnen Strick ein mehrere Kilo schwerer Ziegelstein und ersterem entsprach eine scharf markirte doppelte Strangfurche, die einen gleichen Verlauf zeigte, wie man ihn bei Erhängten zu sehen pflegt. Würde sich die Schlinge im Wasser gelöst haben, so hätte der Befund der Strangmarke am Halse den Verdacht erregen können, dass der Betreffende durch einen Anderen strangulirt und dann in’s Wasser geworfen worden sei. In der That kam uns seitdem ein solcher Fall vor, betreffend einen 40jährigen Israeliten, dessen Leiche 7 Tage nach seinem Verschwinden mit einer losen Strickschlinge um den Hals aus der Donau gezogen worden war. Es bestand Verdacht auf Mord, weil der Mann angeblich Schulden eincassiren gegangen war; anderseits wurde constatirt, dass derselbe wiederholt Selbstmordgedanken geäussert habe. Am Halse der ziemlich faulen Leiche fand sich eine deutliche Strangrinne zwischen Kehlkopf und Zungenbein, wie bei Erhängten hinter den Ohren gegen die Mitte des Nackens verlaufend, ohne Verletzungen darunter. Auch sonst äusserlich keine Verletzung. Dagegen waren die Schädeldecken stark blutig imbibirt und an der vorderen Partie bis zur Mitte der Pfeilnaht deutlich suffundirt. Sonst keine innerliche Verletzung. Kyphoscoliosis, Schwielen in den Lungenspitzen, Herzhypertrophie und Cholelithiasis. Offenbar hatte der kranke Mann einen Selbstmord begangen und der am Strick befestigt gewesene Stein hatte sich abgelöst. Die Suffusion an der Stirnpartie des Schädels war durch den Sturz in’s Wasser leicht erklärlich. In der Wiener med. Wochenschr., 1862, Nr. 33 und 34, bringt +Keckeis+ einen Fall, in welchem ein Ertrunkener in der Weise aus einem Brunnen herausgebracht wurde, dass man ihm die Kette des Brunneneimers um den Hals band und ihn dann mit der Winde heraufzog, worauf allerdings eine sehr ausgeprägte Strangfurche am Halse der Leiche gefunden worden ist.
[Sidenote: Wie lange lag die Leiche im Wasser?]
Bei der Beantwortung der Frage, +wie lange eine Leiche im Wasser gelegen+ sei, wird, wenn es sich um eine noch frische Leiche handelt, vorzugsweise das oben erwähnte Verhalten der Epidermis an den Händen und Füssen in Erwägung kommen. Am frühesten zeigt sich die Entfärbung, Quellung und Runzelung der Epidermis an den Fingerspitzen, und zwar schon nach 2-3 Stunden, und schreitet dann, indem sie sich auch an der Hohlhand, und zwar zunächst an den Ballen derselben, zeigt, successive vorwärts, so dass gewöhnlich in 2-3 Tagen die gesammte Epidermis der Innenseite der Hand in der erwähnten Weise verändert erscheint. Später quillt die Epidermis, und zwar auch am Handrücken, immer mehr auf, wird schliesslich (in 5-8 Tagen) kreideweiss und ihr Zusammenhang mit dem Corium beginnt sich zu lockern. An den Füssen geschehen die Veränderungen dann langsamer, wenn dieselben bekleidet waren, sonst aber der dickeren Epidermislage wegen meist rascher als an den Händen. Einfrieren hemmt den Eintritt dieser Macerationserscheinungen.
[Sidenote: Fäulniss und Maceration bei Wasserleichen. Auftauchen derselben.]
In den weiteren Perioden ist blos der Grad der Fäulniss, respective Maceration für die immer nur approximative, Zeitbestimmung zu verwerthen. So lange die Leiche unter Wasser bleibt, schreitet die Fäulniss nur langsam vorwärts, und zwar desto langsamer, je kälter die Jahreszeit, respective das betreffende Wasser ist. Auch im strömenden Wasser langsamer als im stehenden. Sobald aber die Leiche an die Oberfläche gelangt[378], nimmt die Fäulniss der Leiche einen desto rapideren Fortgang, je weiter die Maceration bereits gediehen war und je wärmer das Wasser sowohl als noch mehr die Luft ist. Dann erst entwickelt sich ungemein rasch die schmutzig-grüne Fäulnissfarbe und ein rapides Fäulnissemphysem, welches im Sommer in wenigen Stunden die Leiche, die, so lange sie unter Wasser war, noch ziemlich gut erhalten sein konnte, „gigantisch“ auftreibt und zur Unkenntlichkeit entstellt. Die Auftreibung und Missfärbung betrifft vorzugsweise das Gesicht, den Hals, den oberen Theil des Brustkorbes und die äusseren Genitalien, besonders den Hodensack, wegen der lockeren Beschaffenheit des Unterhaut- und intermusculären Bindegewebes.
[Sidenote: Veränderungen an unter Wasser liegenden Leichen. Algenbildung.]
[Sidenote: Alte Wasserleichen.]
Die Veränderungen, denen die Leiche verfällt, wenn sie längere Zeit unter Wasser bleibt, bestehen zunächst in einem Fortschreiten der äusseren Macerationserscheinungen. Der Zusammenhang sowohl der gequollenen und ausgebleichten Epidermis der Hände und Füsse, als auch derjenigen am übrigen Körper wird mit der Cutis immer mehr gelockert, so dass später schon geringe Gewalten, z. B. die des strömenden Wassers, genügen, um grosse Partien der Epidermis sammt den Epidermoidalgebilden abzustreifen. Frühzeitig pflegen die Kopfhaare auszugehen, ebenso handschuhartig die Epidermis der Hände und Füsse sammt den Nägeln. Das Abgehen der Haare erfolgt nicht gleichförmig, sondern zuerst an den gewölbtesten und daher am meisten exponirten Partien des Kopfes, so dass man z. B. häufig an den Schläfen und am Hinterkopf Haare findet, während der übrige Schädel kahl ist, so dass ein kahlköpfig gewesenes Individuum vorzuliegen scheint; doch sind noch die Haarfollikel zu erkennen, die der Cutis ein wie mit Nadeln zerstochenes Aussehen verleihen. Auch finden sich häufig, trotz des Abganges der Epidermis, noch einzelne Haare in ihren Follikeln steckend.[379] Der Abgang der Epidermis sammt den Nägeln an den Händen und Füssen kann zu Täuschungen in Bezug des Standes des Individuums Veranlassung geben, da die blossliegende Cutis den Händen und Füssen ein zartes, wohlgepflegtes Aussehen verleiht und die blossliegenden Nagelbetten, die sogar eine Lunula zeigen, für schön gepflegte Nägel imponiren können. Längere Zeit im Wasser gelegene Leichen sind gewöhnlich mit „Schlamm“ überzogen, der häufig ziemlich fest adhärirt. Die nähere Untersuchung ergab jedoch, dass dieser „Schlamm“ wenigstens an den aus unseren Gewässern stammenden Leichen kein eigentlicher Schlamm, sondern ein sehr dichter, im collabirten und nicht mit wirklichem Schlamm verunreinigten Zustande wie nasse Watte aussehender Rasen fädiger Algen (nach +Haberda+ Phycomyceten oder Algenpilze) ist, die, wie angestellte Versuche ergaben, in fliessendem Wasser sich mit Vorliebe auf Leichen und Leichentheilen ansetzen und eine sehr rege Wucherung zeigen. Vielleicht sind es dieselben Algen (Leptomites lacteus, Oscillaria alba), welche in stark mit organischen Substanzen, insbesondere mit den Abgängen von Zuckerfabriken, Bierbrauereien etc. verunreinigten Gewässern sich mitunter massenhaft entwickeln und sanitäre Uebelstände bedingen können (+Eulenburg+, Gesundheitswesen. II, pag. 1124). An einer in fliessendes Hochquellenwasser gelegten frischen Leiche eines Neugeborenen konnten wir schon am 8. Tage stellenweise einen feinen Algenflaum bemerken und schon am 11. zerstreute, bis nussgrosse Ballen eines pinselförmig angeordneten Algenrasens, der rapid wucherte, so dass schon am 18. Tage die Leiche in Pelz von Algen gehüllt war, welcher nach vollendeter Fructification (am 28. bis 30. Tage) collabirte, worauf nach etwa 8 Tagen eine neuerliche Wucherung erfolgte, die denselben Verlauf nahm, wie die frühere. Es dürfte somit diese Algenwucherung bei Zeitbestimmungen nicht unbeachtet bleiben. Ausser diesen fädigen Algen siedeln sich nach einigen (10-12) Tagen eigenthümliche Schleimpilze (Lycogale) an, welche als punktförmige prachtvoll anilinblau oder zinnoberroth gefärbte Flecken auftreten, die bis Linsengrösse erreichen können. Gleichzeitig mit den erwähnten Vorgängen geht ein Auswässerungsprocess der Cutis einher, so dass letztere an eben aus dem Wasser gezogenen Leichen blass fleischroth, wie frisch erscheint, eine Farbe, die später immer bleicher wird, aber allerdings an der Luft bald in die gewöhnliche schmutzig-grüne Fäulnissfarbe übergeht.
Im Innern des Körpers kommt es zunächst zu Imbibitions- und Transsudationsvorgängen, so dass im Verlaufe der ersten Wochen die Organe in ähnlicher Weise blutig imbibirt erscheinen und die serösen Säcke blutige Transsudate enthalten, wie wir dieses bei macerirt geborenen Früchten sehen. Später beginnt auch hier, indem das Blut theils durch die der Epidermis beraubte Cutis, theils durch die frühzeitig entstehenden Continuitätstrennungen der Haut austritt, eine Auswässerung und zugleich ein Zerfall durch Maceration und Fäulniss und schliesslich bleibt, nachdem auch die Cutis der Colliquation verfallen, ausser den Knochen und den sehnigen Gebilden, Muskelscheiden etc. nur das subcutane und anderweitige Fett, welches, indem es sich in Fettsäuren umwandelt, die sogenannte Adipocire oder das Leichenwachs darstellt, auf welches wir später noch zurückkommen werden.
[Sidenote: Wiederbelebte Ertrunkene.]
Ueber die Erscheinungen bei vorläufig oder definitiv vom Erstickungstode Geretteten ist wenig bekannt. Viele sterben, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, nach kurzer Zeit, bei Anderen kehrt das Bewusstsein vorübergehend, mehr weniger vollständig zurück, sie sterben aber meist im Laufe des ersten Tages unter Erscheinungen des Lungenödems. Nachträglich können bronchitische oder pneumonische Processe eintreten, besonders wenn Schmutzflüssigkeiten aspirirt wurden. Dass auch epileptische Symptome und retroactive Amnesie sich einstellen können, wie bei wiederbelebten Strangulirten (s. pag. 570), beweist ein von +Knopf+ (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 625) mitgetheilter Fall. Gelegenheitlich kommen auch die Folgen des Schreckes und die Kältewirkung in Betracht. In einem von uns obducirten Falle wurde eine Lungentuberculose von einem 9 Monate vor dem Tode erfolgten Sturz in eine Senkgrube abgeleitet, und in einem anderen von gleicher Ursache der einige Tage darnach an Pneumonie und Meningitis eingetretene Tod eines älteren Mannes. In beiden Fällen konnte nur ein unbestimmtes Gutachten abgegeben werden. Am häufigsten kommt es vor, dass Neugeborene aus Aborten oder Canälen noch lebend herausgezogen werden und an pneumonischen Processen erkranken oder sterben. Der Nachweis des causalen Zusammenhanges ist auch in diesen Fällen nicht immer leicht, da bekanntlich bronchitische und pneumonische Processe gerade bei Neugeborenen sich leicht und häufig anderweitig entwickeln. Bei einem 9 Tage nach dem Sturz in den Abort gestorbenen Neugeborenen ergab die Obduction eiterige Mediastinitis anterior, Pleuritis, Pericarditis, Peritonitis superior und Bronchopneumonie. Der ursächliche Zusammenhang dieser Processe mit der Infection durch Abortstoffe konnte nicht bezweifelt werden, umsoweniger, als in der von der Lungenschnittfläche abgestreiften Flüssigkeit Steinzellen und andere Pflanzentheilchen mikroskopisch nachgewiesen wurden. -- Die Resorption grösserer Mengen von Wasser von den Lungen aus (s. pag. 576) kann wohl für sich allein als irrelevant betrachtet werden.
Andere Formen gewaltsamer Erstickung.
Von diesen wollen wir nur die, durch Verschluss der Respirationsöffnungen, ferner jene durch Verstopfung der Respirationswege durch fremde Körper und die Erstickung durch Behinderung der Excursionen des Thorax erwähnen.
[Sidenote: Erstickung durch Verstopfen der Luftwege.]
Die +Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen+ kann besonders bei kleinen Kindern vorkommen und entweder durch Zuhalten des Mundes und der Nase mit der Hand oder mit anderen, besonders weichen Gegenständen geschehen. Im ersteren Falle können Druckspuren zurückbleiben, deren Anordnung und etwa den Fingernägeln entsprechende Form allein im Stande wäre, über die Erstickungsursache Aufschluss zu geben. Bei Neugeborenen ist zu beachten, dass solche Spuren auch von Selbsthilfe der Gebärenden, d. h. davon herrühren können, dass die letzteren mit den Fingern den Kopf oder Körper des Kindes zu entwickeln bestrebt waren. Symmetrische und ausschliesslich um die Respirationsöffnungen gelagerte Druckspuren kommen auf diese Weise allerdings nicht zu Stande. Hüten wird sich der Gerichtsarzt, die Vertrocknung der Lippen, die als Leichenerscheinung bei kleinen Kindern ganz gewöhnlich vorkommt, auf einen auf diese Theile stattgefundenen Druck zu beziehen. Die Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl. kann sowohl absichtlich unternommen werden, als zufällig vorkommen dadurch, dass kleine Kinder unter Betten etc. gerathen oder auf das Gesicht zu liegen kommen. Da solche Vorgänge meist keine äusseren Spuren zurücklassen, so ist der Gerichtsarzt auch nicht in der Lage, dieselben aus dem Sectionsresultat zu erkennen, und er wird sich damit begnügen, zu erklären, dass der Tod an Erstickung erfolgt sei und dass keine innere Ursache derselben nachgewiesen werden konnte, worauf er nicht unterlassen wird, die Umstände des Falles zu verwerthen.
[Sidenote: Erstickung durch fremde Körper.]
Die +Erstickung durch Verstopfung der Luftwege durch fremde Körper+ ist meistens ein zufälliges Ereigniss. Auf diese Weise ausgeführter Selbstmord ist nur ganz ausnahmsweise beobachtet worden. Mehrere solche mit Strangulation combinirte Fälle haben wir oben mitgetheilt. +Handyside+ (Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVIII, 232) berichtet über einen Selbstmord durch Ausstopfen des Rachens mit Baumwolle, +Wosidlo+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., I, 293) über einen gleichen Fall, in welchem Heu eingestopft wurde, und eine Reihe sehr interessanter anderer Fälle, worunter auch ein Selbstmord durch einen in den Oesophagus eingezwängten Schlüssel, findet sich in Schmidt’s Jahrb. 1845, LXVIII, pag. 83 u. s. f. In unserer Sammlung bewahren wir ein Convolut von Halsschleifen (Cravatten), die ein Bursche in selbstmörderischer Absicht sich in den Rachen gestopft, dann aber verschluckt hatte und die dann per anum abgegangen waren.
Noch seltener kommt die Tödtung Anderer durch Verstopfung der Luftwege zur Beobachtung und dann fast ausschliesslich nur bei neugeborenen Kindern. Wir selbst hatten ein Gutachten abzugeben über die Todesart eines sechsjährigen Knaben, in dessen Rachen zwei Stücke Brotkrume gefunden wurden, wobei der Verdacht bestand, dass der Stiefgrossvater dieselben gewaltsam dem Knaben eingestopft und ihn dadurch getödtet habe. Da ein zufälliges Steckenbleiben der Brotkrume im Rachen nicht ausgeschlossen werden konnte, blieb der Fall unentschieden, obgleich die Umstände sehr verdächtig waren.[380] Ferner obducirten wir die Leiche eines etwa sechsmonatlichen Kindes, welches im Prater mit durch Semmelkrume vollkommen ausgestopfter Mund- und Rachenhöhle todt aufgefunden worden war. Der Mund war weit geöffnet und die Backen so ausgestopft, dass schon das äussere Aussehen die absichtliche Ausstopfung erkennen liess.
Zufällig können solche Erstickungen erfolgen beim Steckenbleiben grosser Bissen im Schlund. Dies kann geschehen bei Kindern, bei Berauschten, Blödsinnigen u. s. w., seltener bei vollsinnigen Personen. Derartige Fälle gibt es eine grosse Menge und kommen uns solche jedes Jahr mehrmals vor. Namentlich sind es grosse sehnige Fleischstücke, die ihrer Grösse wegen den Schlund nicht passiven können, sich dann auf den Kehlkopfeingang legen und selbst in diesen hineinragend gefunden werden. In anderen Fällen sind es Substanzen, die während des Erbrechens in die Luftröhre geriethen, beziehungsweise aspirirt wurden. Auch dieses Vorkommniss betrifft vorzugsweise Säuglinge, die bekanntlich leicht erbrechen und dann, namentlich wenn das Erbrechen während des Schlafes erfolgt, die erbrochenen Substanzen leicht in die Luftwege bekommen und ersticken.
An gleicher Todesart sterben nicht selten schwer Betrunkene, ebenso anderweitig Bewusstlose, bei welchen einestheils die mit dem bewusstlosen Zustand verbundene Hilflosigkeit, anderseits das Darniederliegen der Reflexe das Eindringen der erwähnten Substanzen in die Luftwege erleichtern kann. Hier muss jedoch bemerkt werden, dass nicht in allen Fällen, in welchen Mageninhalt in den Luftwegen gefunden wird, davon der Tod abgeleitet werden darf; denn einestheils konnte erst während einer, durch eine andere Todesursache gesetzten Agone Erbrechen und Aspiration des Erbrochenen erfolgt, anderseits konnte der Mageninhalt erst an der Leiche theils durch Manipulationen mit derselben oder durch günstige Lage oder durch den Druck der im Unterleibe sich entwickelnden Fäulnissgase in den Rachen und von da aus in die Luftwege gelangt sein.
Auch andere Körper können die Luftwege obturiren, so z. B. zufällig hineingerathene Bohnen, Münzen u. dergl. Solche Fälle betreffen fast ausnahmslos Kinder und haben kaum ein forensisches Interesse. Wir hatten eine Frau zu obduciren, welche eines Morgens todt im Bette gefunden worden war. Die Section ergab Erstickung und als Ursache derselben ein falsches Gebiss, welches im Kehlkopf steckte und in der Stimmritze fest eingekeilt, somit nicht etwa, wie dieses häufig vorkommt, erst postmortal zufällig nach hinten gefallen war.
[Sidenote: Bronchitis. Thymus- und Kropftod.]
Als eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes von Säuglingen ist noch die Verstopfung der Luftwege durch bronchitischen Schleim zu erwähnen. Es werden uns ungemein häufig Kinder zur Obduction übergeben, welche plötzlich meist unter „Fraisen“ gestorben waren, ohne ausser Husten irgend welche krankhafte Erscheinungen während des Lebens geboten zu haben und deren Obduction ausser den Zeichen der Erstickung, insbesondere, meist zahlreichen, Ecchymosen an den Lungen und am Herzen, blos eine Ansammlung von Bronchialsecret in den Bronchien und die sonstigen Merkmale der Bronchitis ergibt. Die grosse Geneigtheit der Säuglinge zu katarrhalischen Processen einerseits und die Hilflosigkeit (Muskelschwäche) der Kinder anderseits erklärt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse. +Grawitz+ (Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 22) fand bei zwei plötzlich verstorbenen Säuglingen eine vergrösserte Thymusdrüse und ist geneigt, in einer plötzlichen Anschwellung derselben und consecutivem Verschluss der Luftwege die Todesursache zu sehen. +Nordmann+ (Schweizer Correspondenzbl. 1889, XIX) erklärt sich auf diese Weise den Tod eines jungen Mannes mit persistenter Thymusdrüse, der plötzlich nach einem Seebade gestorben war. +A. Paltauf+ (Ueber die Beziehungen der Thymusdrüse zu plötzlichen Todesfällen. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 46 und 1890, Nr. 9) dagegen führt auf Grund zahlreicher Beobachtungen aus, dass sich die Annahme eines Verschlusses der Luftwege durch eine abnorm grosse Thymusdrüse nicht rechtfertigen lasse, dass aber, wie auch +Nordmann+ andeutet, die sogenannte „lymphatische Constitution“, die sich ausser durch Vergrösserung (Persistenz) der Thymusdrüse auch durch Schwellung der übrigen lymphatischen Apparate kundgibt, ein zum plötzlichen Tode disponirendes Moment bildet, der bei Hinzutritt von Gelegenheitsursachen (febrilen Erkrankungen, körperliche Anstrengung, Affect u. dergl.) wahrscheinlich durch „Herzlähmung“ erfolgt. +Seydel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, V, pag. 55) meint, dass bei rückwärts gestrecktem Halse eine plötzliche Thymusschwellung plötzlichen Tod veranlassen kann, welche Möglichkeit auch +Kob+ (ibidem, VI, pag. 121) zugibt, während +Tamassia+ (Atti del Istituto Veneto. 1894) der Meinung der meisten Kinderärzte sich anschliesst, dass das sogenannte Asthma thymicum und seine Consequenzen mit der Thymus als solcher nichts zu thun hat, vielmehr eine Neurose ist, die besonders bei rachitischen und lymphatischen Kindern vorkommt. Auch fand er bei seinen Versuchen, dass ein 15-20mal grösseres Gewicht als das der normalen Thymus erforderlich ist, um die Trachea des Neugeborenen in nennenswerthem Grade zu comprimiren. Hierher gehört auch der sogenannte +Kropftod+, d. h. eine Erstickung durch völligen Verschluss der durch eine Struma comprimirten Trachea, durch acute Schwellung der Trachealschleimhaut oder durch acute Anschwellung des Kropfes selbst, die durch Hyperämie, Entzündung oder Hämorrhagien erfolgen kann (+S. Ewald+, „Ueber Trachealcompression durch Struma und ihre Folgen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl. pag. 33). -- Bei Kindern kann auch der Durchbruch verkäster Bronchialdrüsen in einen Bronchus plötzlichen Erstickungstod veranlassen.
[Sidenote: Erstickung durch Verschüttetwerden.]