Part 58
Haben die Individuen noch länger gelebt, so finden sich ausser noch weiter vorgeschrittener körniger (fettiger) Degeneration der Organe, namentlich pneumonische Processe häufig, welche theils hypostatischen, theils embolischen Ursprunges sind, aber auch durch bronchitische, selbst croupöse Processe, durch das Einathmen von Rauch und heisser Luft veranlasst werden. In noch weiteren Stadien marastische Erscheinungen. Das zuerst von +Curling+ angegebene Duodenalgeschwür nach Verbrennungen haben wir wiederholt beobachtet. Wir halten dasselbe ebenso wie +Klebs+ (Pathol. Anat. 278) für eine Corrosionserscheinung, die sich aus Ecchymosen bildet, welche an der Duodenalschleimhaut ebenso wie im Magengrunde, nicht blos nach ausgebreiteten Verbrennungen, sondern auch nach anderen mit Ecchymosenbildung einhergehenden Todesarten (Erstickung) häufiger als an anderen Stellen des Verdauungstractes aufzutreten pflegen.
[Sidenote: Tod durch Verbrennung. Eigene und fremde Schuld.]
Der Tod durch Verbrennung ist in den bei weitem meisten Fällen ein zufälliger oder wurde durch unabsichtliches Verschulden herbeigeführt. Selbstmord ist selten.
Zwei Fälle von Selbstmord durch Verbrühung, die beide Brauergesellen betrafen, welche sich in den Braukessel gestürzt hatten, theilt +Bělohradsky+ (Prager Zeitschr. f. Heilk. 1880, pag. 47 und 48) mit. Wir haben mehrere einschlägige Fälle beobachtet. Der eine betraf eine 29jährige geisteskranke Frau, die Petroleum in einen Nachttopf gegossen, ihren Unterrock darin eingetaucht, diesen dann angezogen und angezündet hatte; der zweite einen in der Irrenanstalt untergebrachten Geisteskranken, der, nachdem er sich zwei oberflächliche Stiche in den Bauch versetzt hatte, den Kopf in ein Ofenloch hineinsteckte und auf die glühenden Kohlen legte, wodurch bis auf den Knochen dringende Verbrennungen der einen Kopfseite entstanden. Im ersten Fall erfolgte der Tod in 12 Stunden, im zweiten erst nach 12 Tagen. In einem dritten hatte eine junge Branntweinersgattin nach einem Streite mit ihrem Manne ihre Kleider mit Spiritus begossen und diese dann angezündet und in einem vierten wurde ein Mann, wie sich nachträglich herausstellte, ein 72jähriger pensionirter Officier, brennend in einem öffentlichen Pissoir angetroffen, wo er sich mit Petroleum übergossen und dann seine Kleider in Brand gesteckt hatte.
Ebenso selten ist der Mord durch Verbrennen. Ein Gattenmord, begangen durch Begiessen des Gatten mit Petroleum und Anzünden, kam im Winter 1876 in Znaim vor das Schwurgericht und endete mit Verurtheilung; ein anderer durch Anzünden des Bettes, in welchem der betrunkene Mann lag, wurde 1877 in Spandau verhandelt. Eine Reihe ähnlicher Fälle, worunter auch von durch Verbrühung versuchter Tödtung, bringt +Taylor+ (l. c. I, 693 u. ff.). Auch Verbrennung Neugeborener ist vorgekommen.
[Sidenote: Verbrennungen vor und nach dem Tode.]
Häufiger sind Fälle, in denen anderweitig getödtete Personen dem Feuer ausgesetzt wurden, entweder um die Leiche zu zerstören oder um ein zufälliges Verunglücken vorzutäuschen. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Gerichtsarztes, zu sehen, erstens ob die Verbrennung +während des Lebens oder erst+ nach dem Tode entstanden ist und zweitens, ob sich nicht Zeichen einer anderen Todesart nachweisen lassen.
In ersterer Beziehung ist Folgendes zu erwägen: Das Hauterythem, welches den ersten Verbrennungsgrad darstellt, kann an der Leiche nicht entstehen, da es auf reactiver Hyperämie beruht. Finden wir daher ein solches Erythem namentlich in unmittelbarer Nähe höherer Verbrennungseffecte, so ist dies ein Befund, der den Schluss gestattet, dass die Einwirkung der Hitze noch während des Lebens stattgefunden habe. Leider schwindet die Injectionsröthe des ersten Verbrennungsgrades an der Leiche häufig entweder vollständig oder sie verblasst, wie dies auch mit anderen Exanthemen, wenn sie blos auf Hyperämie beruhen, der Fall ist. Im Allgemeinen ist das Erythem desto deutlicher vorhanden, je länger nach der Verbrennung das Individuum noch gelebt hatte. In dem Vorhandensein von „Brandblasen“, die dem zweiten Verbrennungsgrade zukommen, suchte man den absoluten Beweis, dass eine Verbrennung den noch lebenden Körper getroffen habe, indem man behauptete, dass an der Leiche zwar durch Flamme etc. ebenfalls blasige Abhebungen der Epidermis erzeugt werden können, dass aber diese entweder sofort platzen, oder wenn sie stehen bleiben, was nur ausnahmsweise geschieht, nur Gas, niemals aber Serum enthalten. Diese Behauptung wurde einigermassen durch die Versuche von +Leuret+, +Champouillon+, +Maschka+, +Chambert+ und +Wright+ erschüttert, denen es gelang, freilich nur ausnahmsweise, auch an Leichen serumgefüllte Blasen zu erzeugen, und +Duvernoy+[388] fand grosse Brandblasen am Halse eines Mannes, der sich mit einer Flinte in die Brust geschossen und dessen Kleider dabei Feuer gefangen hatten, obgleich, da Herz und Aorta gänzlich zerrissen und der zwölfte Brustwirbel zerschmettert war, der Tod, respective der Stillstand der Circulation, augenblicklich eingetreten sein musste, ebenso +Bernt+ („Beiträge.“ 1818, I, 122) bei einem Mädchen, welches von ihrem Geliebten durch einen Schuss in’s Herz getödtet worden war. +Casper+-+Liman+ dagegen (l. c. II, 306) sahen trotz zahlreicher Versuche niemals serumhältige Brandblasen nach dem Tode entstehen und auch uns ist dies niemals gelungen, weshalb der Befund von solchen mit grösster Wahrscheinlichkeit dafür sprechen wird, dass die Verbrennung noch während des Lebens (eventuell in der Agone) des Individuums entstanden ist.
[Sidenote: Verletzungen bei Verbrannten.]
Die Röthung der Basis der Brandblasen ist für die Diagnose nicht zu verwerthen, da einestheils die während des Lebens bestandene Röthung an der Leiche meist verschwindet oder erblasst, anderseits auch die erst an der Leiche blossgelegte Cutis sich durch die Einwirkung der Luft etwas zu röthen vermag. Auch muss bemerkt werden, dass eben solche bald blässere, bald dunklere „Schwarten“, wie sie nach vitaler Verbrennung sich durch postmortale Vertrocknung bilden, auch nach Verbrennung der Leichenhaut entstehen können.
Sind Verbrennungen dritten Grades vorhanden, so kann die Untersuchung der noch frischen oder vertrockneten Schorfe wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung vorliegender Frage ergeben. Da nämlich, wenn höhere Hitzgrade die Haut treffen, während die Circulation noch im Gange ist, das in den Hautgefässen eben enthaltene Blut sofort durch die Hitze coagulirt, so finden wir die betreffende verschorfte Hautstelle wie injicirt, welche Injection sich, wenn diese Stelle zu einer Schwarte vertrocknet ist, theils makroskopisch durch ein sehr dichtes[389] Netz durchscheinender Gefässe kundgibt, noch mehr aber bei mikroskopischer Untersuchung der betreffenden „Schwarte“ zeigt, während, wenn die Hitze die todte Haut getroffen hatte, ein solches Bild höchstens an abhängigen Stellen, wo sich Senkungshyperämien bilden, zu Stande kommen kann, da sich, wie bekannt, die Hauptcapillaren schon während der Agone und noch mehr nach dem Tode entleeren. Nicht selten finden sich in den aus Verbrennungen 2. und 3. Grades entstandenen „Schwarten“ punktförmige bis hanfkorngrosse Ecchymosen, mitunter in grosser Zahl, deren Befund natürlich den vitalen Ursprung der Läsion beweist.
Die Verbrennungen höherer Grade bis zur Verkohlung geben keine Anhaltspunkte für die Unterscheidung und es ist begreiflich, dass diese, wenn sie einige Ausdehnung besitzen, überhaupt erst nach dem Tode zu Stande kommen können.
Wurde das Individuum früher getödtet und dann erst dem Feuer ausgesetzt, so können sich die +Zeichen der anderweitigen Todesart+ ergeben.
Werden Verletzungen gefunden, so ist nicht zu übersehen, dass dieselben auch nur zufällig entstanden sein konnten, so z. B. beim Brande eines Hauses durch das Einstürzen von Balken, Mauern oder durch Sprung, respective Sturz von einer Höhe, welchen der von den Flammen Bedrohte unternahm. Diese Verletzungen und die sie begleitende Blutaustretung lassen sich mitunter noch bei stark verkohlten Leichen deutlich erkennen.
So fand +Zillner+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXVII, 1 u. 2) an der hochgradig verkohlten, am Grunde eines Lichthofes des Ringtheaters gefundenen Leiche eines Mannes noch deutlich mit geronnenem Blut ausgefüllte Fracturen am Schädel, ein starkes Extravasat geronnenen Blutes zwischen den Meningen und auf diesen, sowie in der verkohlten Bauchhöhle und ein blutleeres Herz, so dass mit voller Bestimmtheit geschlossen werden konnte, dass der Mann nicht durch Verbrennung, und, da das spärliche Blut in den inneren Organen kein Kohlenoxyd enthielt, auch nicht durch Erstickung im Rauch, sondern durch Sturz in den Lichthof um’s Leben gekommen ist.
Bei Explosionen können Verletzungen auch durch die Gewalt dieser entstehen. So fand +Franz+ unter 14 Bergleuten, die durch schlagende Wetter verunglückt waren, sieben, welche theils Schädelfracturen, theils Rupturen innerer Organe zeigten. Ferner ist zu beachten, dass die Einwirkung der Flamme auf Knochen, insbesondere auf den Schädel, nicht blos Abblätterungen der äusseren Tafel, sondern auch Sprünge des Knochens und, wie unsere Versuche ergaben, selbst Löcher im Schädeldach erzeugen kann, die theils durch Ausdehnung der Knochen in Folge der Hitze und die Aufblähung der verkohlenden, in den Knochen enthaltenen organischen Substanzen, theils aber auch von innen aus durch die Gewalt der innerhalb der Schädelhöhle entwickelten Dämpfe sich bilden.[390] Anderseits haben wir uns aus Anlass eines Falles, in welchem in einem Hause, wo vor drei Jahren ein Mann verschwunden war, in einem vermauerten Backofen ausser calcinirten Resten von Rippen das calcinirte Stück eines grösseren Röhrenknochens (Schienbeins?) gefunden wurde, an welchem deutliche scharfrandige und glatte Hiebscharten zu sehen waren, durch Versuche überzeugt, dass am feuchten Knochen erzeugte Hiebspalten, Sägeschnitte u. dergl. auch an calcinirten deutlich sich erhalten und leicht als solche zu erkennen sind. Auch Berstungen der Haut können durch die Einwirkung der Hitze zu Stande kommen, besonders in den Gelenksbeugen, wo sie sich auch erst nachträglich bei Streckversuchen leicht bilden. In einem von +Curling+ mitgetheilten Falle, in welchem bei einem aus dem Brandschutte eines Hauses ausgegrabenen Knaben quere Sprünge der Haut in beiden Kniebeugen gefunden wurden, hatte man diese anfangs für Schnittwunden gehalten. Doch zeigte die nähere Besichtigung, worauf auch in anderen solchen Fällen zu achten wäre, dass in der Tiefe die Gefässe und Nerven unverletzt waren und brückenartig von einer Wundwand zur anderen verliefen. Wiederholt fanden wir bei verbrannten Kindern Berstungen der verbrannten Haut an der hinteren Peripherie des Scheideneinganges in der Mittellinie des Dammes, welche beim Auseinanderziehen der Beine sich vergrösserten oder erst dabei sich bildeten. Eine unrichtige Deutung solcher Befunde wäre möglich.
[Sidenote: Gewaltspuren bei Verbrannten. CO-hältiges Blut.]
Dass auch andere als durch mechanische Verletzung herbeigeführte gewaltsame Todesarten noch an verkohlten Leichen erkannt werden können, beweist ein von +O. Schüppel+ veröffentlichter Fall, wo am Halse eines 10jährigen, als verkohlte Leiche aus dem Brandschutt eines Hauses hervorgezogenen Knaben noch deutlich eine Strangfurche erkannt werden konnte, und die Versuche +Schüppel+’s haben ergeben, dass sich die Strangrinne dann an verkohlten Körpertheilen erhielt, wenn das strangulirende Band (Strick) fest um den letzteren zusammengezogen und daran belassen worden war. Es ist dies eine analoge Erscheinung, wie das Erhaltenbleiben unversehrter Hautstreifen an der Taille von Frauen oder entsprechend den Strumpfbändern, worauf wir oben aufmerksam gemacht haben. Wie sich auch an sehr verkohlten Leichen einzelne, durch Kleider oder anderweitig, z. B. durch Beugung eines Körpertheiles oder durch Aufliegen geschützte Partien des Körpers erhalten können, haben zahlreiche der aus dem unglückseligen Ringtheaterbrande in Wien stammenden Leichen gezeigt, über die von uns in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 2 u. ff. und von +E. Zillner+ (l. c.) berichtet wurde. Diese Untersuchungen haben zugleich die von uns bereits 1876 (Wiener med. Wochenschr. Nr. 7 und 8) vertretene Ansicht bestätigt, dass in vielen solchen Fällen die Betreffenden entweder zunächst im Rauch ersticken oder, noch bevor sie in Folge der Verbrennungen sterben, mehr weniger Rauch einathmen, ein Vorgang, der sich an der Leiche durch Verrussung der Respirations-, eventuell auch Schlingwege, vorzugsweise aber durch den Kohlenoxydgehalt des Blutes kundgibt, so dass, was praktisch besonders wichtig, selbst an hochgradig verkohlten Leichen noch erkannt werden kann, dass die Individuen zur Zeit, als der Brand ausbrach, noch lebten, respective Gelegenheit hatten, einige Zeit Rauch einzuathmen. Auch die Leichen der 319 bei dem Grubenbrande in Přibram Verunglückten zeigten wie +Křiz+ (Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 479) mittheilt, sämmtlich kohlenoxydhältiges Blut. War diese Zeit nur ganz kurz, so ist trotz Flammentod kein Kohlenoxyd im Blute nachzuweisen. Zu bemerken ist, dass auch im ausgetretenen Leichenblut, das einer Rauchatmosphäre ausgesetzt ist, sich das Hämoglobin in Kohlenoxydhämoglobin verwandelt, dass aber, so lange das Blut in unverletzten Abschnitten des Gefässsystemes eingeschlossen ist, eine solche postmortale Veränderung nicht eintritt. Daher fand sich in dem oben erwähnten, von +Zillner+ untersuchten Falle wohl in dem in der Bauchhöhle frei zu Tage liegenden Blutkuchen, nicht aber im Blute der Aorta Kohlenoxydhämoglobin. Die rothe Farbe des Blutes stark verbrannter Leichen beweist aber für sich allein nicht, dass dasselbe Kohlenoxyd enthält, da dieses auch durch die Einwirkung der Hitze allein postmortal eine auffallend rothe Farbe erhalten kann. Man kann dann zinnober- oder ziegelrothe Gerinnsel im Herzen und den grossen Gefässen finden, die keine Spur von CO enthalten. +Falk+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. LXII, pag. 281 und 1888, XLIX, pag. 28) fand, dass diese Hellfärbung des Blutes von einer directen physikalischen Wirkung der Hitze auf das Blut herrührt, da sich auch flüssiges Blut beim langsamen Erhitzen im Wasserbad vor dem Eintritte der Coagulation auffallend hellroth färbt. Daher rührt wahrscheinlich auch die auffallend hellrothe Farbe der Muskeln unterhalb gebratener oder verkohlter Stellen.
[Sidenote: Dauer der Feuereinwirkung.]
Ueber die +Zeit, welche erforderlich ist, um Verkohlung+, beziehungsweise vollständige Verbrennung der Leiche oder einzelner Theile derselben zu +bewirken+, wurden aus Anlass des Processes gegen den Mörder der Gräfin +Görlitz+, welcher nach Tödtung dieser Feuer angelegt hatte, von verschiedenen Aerzten Versuche angestellt.[391] Unsere eigenen haben uns überzeugt, dass in einem grösseren, gut ziehenden, mit Holz geheizten Zimmerofen die Leiche eines neugeborenen Kindes oder Säuglings, wenn sie eine Stunde der Flamme und eine weitere der Kohlengluth ausgesetzt blieb, bis auf die calcinirten Knochen verbrannte. Auch bei einzelnen Körpertheilen Erwachsener, wie bei Extremitäten und abgeschnittenen Köpfen, genügte die erwähnte Zeit, um die äusseren Weichtheile zu zerstören und die Knochen zu calciniren. Die Verbrennung ganzer Leichen Erwachsener im gewöhnlichen Feuer ist keineswegs leicht, Beweis dessen, dass aus dem Schutt abgebrannter Häuser in der Regel verkohlte, keineswegs aber vollständig bis auf die calcinirten Knochen verbrannte Leichen herausgezogen werden. Wir wissen, dass bei den Alten mächtige Scheiterhaufen nöthig waren, um die überdies meist in brennbare Substanzen gehüllten Leichen zu verbrennen, und auch +Filleau+[392], der über eine Hinrichtung durch Feuer berichtet, sagt, dass nach Aussage des Scharfrichters, den er befragte, zwei Klafter Holz und noch mehr Reisig und Stroh erforderlich seien, um einen menschlichen Körper zu zerstören. Endlich haben die Versuche, die man in neuerer Zeit anstellte, um die Leichenverbrennung als Bestattungsmodus einzuführen, gelehrt, dass selbst im +Siemens+’schen Regenerationsofen mehr als eine Stunde erforderlich ist, um die Leiche zu verbrennen.[393]
[Sidenote: Verkohlung von Leichen.]
Im gewöhnlichen Feuer verkohlen die Haut und die obersten Schichten der Weichtheile, und diese Verkohlung hält, namentlich am Rumpfe, die Einwirkung der Hitze von den tieferen Organen ab, welche centripetal gebraten werden, und wenn die Hitze andauert, allmälig zusammenschrumpfen, ohne ihre Form zu verlieren. Letztere Thatsache ist am Gehirn bereits früher von Anderen (+Günsburg+) beobachtet und von uns experimentell geprüft worden, gilt aber auch für andere Organe. So wurde aus dem Schutte einer abgebrannten grossen Kerzenfabrik ein mit verkohlter Musculatur umgebenes männliches Becken und ein über mannskopfgrosser Klumpen verkohlter Weichtheile hervorgezogen. Letzterer erwies sich als aus den Lungen, dem Herzen, dem Magen und der Leber bestehend, welche Organe zwar bedeutend zusammengeschrumpft, aber nur oberflächlich verkohlt, sonst in ihrer Form und groben Structur gut erhalten waren. In einem andern Falle wurde die ganz verkohlte Leiche eines 48jährigen Mannes aus dem Brandschutt eines Hauses gezogen. Die Genitalien waren so geschrumpft, dass sie ein knabenhaftes Aussehen boten. Die Scrotalhaut war geborsten und geschrumpft, die Hoden blossgelegt, kaum haselnussgross. Dieses Verhalten hat sich auch an den Ringtheaterleichen im Grossen bestätigt und ist insofern wichtig, als es selbst noch bei stark verkohlten Leichen vor der Verbrennung bestandene Läsionen zu erkennen gestattet, wie durch den oben erwähnten Fall und durch entsprechende, von +Jastrowitz+ (l. c.) angestellte Thierversuche constatirt ist, dann aber für den Fall, wenn die Altersbestimmung eines so verkohlten Individuums in Frage käme. In unserem Falle stammten die verkohlten Organe von einem erwachsenen Manne, und es wurde auch Niemand ausser ihm vermisst. Wäre dies nicht sichergestellt gewesen und hätte man nicht gleichzeitig das Becken eines erwachsenen Mannes gefunden, so wäre es möglich gewesen, dass man die so stark geschrumpften Organe als einem Kinde von 4-6 Jahren angehörend hätte ansehen können.
[Sidenote: Selbstverbrennung.]
Ueber die Frage der +Selbstverbrennung+, d. h. Selbstentzündung des menschlichen Körpers durch innere Ursachen, worunter insbesondere der Alkoholismus hervorgehoben wurde, sind wohl die Acten geschlossen, trotzdem noch +Bertholle+ (L’Union. 1870, 19) und +A. Ogston+ (Schmidt’s Jahrb. 1870, Nr. 5, pag. 196) die Sache wieder anregten. Letzterer überzeugte sich in einem Falle, dass das in den Ventrikeln gefundene alkoholhältige Serum beim Nahen eines Lichtes Feuer fing. Diese Thatsache mag richtig sein, beweist aber nichts für die Möglichkeit einer Selbstverbrennung. Uebrigens sind unter Umständen auch Darm- und Fäulnissgase brennbar, und man kann insbesondere, wenn man einer hochfaulen Leiche die durch Fäulnissgase aufgetriebene Haut durchsticht, das ausströmende Gas entzünden und ein einige Zeit brennendes Flämmchen erhalten. Bei Säufern dürfte auch der grosse Fettreichthum die Verbrennbarkeit des Körpers erhöhen, wie +Booth+ (Brit. Journ. April 1888, 21) aus Anlass eines von ihm mitgetheilten und abgebildeten Falles von sogenannter Selbstverbrennung hervorhebt.
[Illustration: Fig. 116.
„Blitzfiguren“ an den Oberschenkeln eines vom Blitz getödteten Knaben. (+Haberda+, Wiener klin. Wochenschr. 1851, pag. 588.)]
[Sidenote: Tod durch Blitz. Blitzfiguren.]
Verletzungen und Tod durch +Blitz+ bieten nur ein geringes forensisches Interesse. Nach letzterem wurden häufig gar keine oder nur unbedeutende Verletzungen gefunden, in einzelnen Fällen wieder blos Verbrennungen (Contusionen) oder vasoparalytische Veränderungen der Haut, die mitunter in jenen baumartigen Verästelungen sich präsentiren, die man als „Blitzfiguren“ bezeichnet, welche den Eindruck machen, dass der elektrische Funke in der Haut selbst durch seitliche Ausstrahlung sich erschöpft (Fig. 116). Quetschungen und Rupturen innerer Organe wurden wiederholt beobachtet, von +Liman+ sogar eine Herzruptur, ganz ausnahmsweise aber Abreissungen von Gliedern oder ähnliche Verletzungen, während, wie bekannt, Zerreissungen und Spaltungen von Bäumen, die vom Blitze getroffen wurden, sehr gewöhnlich sind. Höchst interessant sind die Versuche +B. Richardson+’s (Med. Times. 1869, Nr. 985 u. 988) mit einem riesigen Inductionsapparat, welche lehrten, dass je nach der Art, wie die Entladung geschah, die Wirkung des Funkens eine ganz verschiedene war, d. h. in dem einen Falle starke Verbrennungen, im anderen sofortigen Tod veranlasste, während, wenn z. B. der secundäre Draht mit dem primären einfach geladen und dann entladen wurde, der obgleich 29 Zoll lange Funke für die Versuchsthiere sich fast unschädlich erwies.[394] Auch von anderen Beobachtern wird die Vermuthung ausgesprochen, dass es verschiedene Arten von Blitzschlag gebe, je nachdem positive oder negative Elektricität primär oder secundär zur Wirkung gekommen ist. In nicht letalen Fällen wurden kürzer oder länger dauernde Erscheinungen von Hirnerschütterung und diverse Neuropathien, auch Augenaffectionen (+Pagenstecher+), hysterische Erscheinungen (+Charcot+, Wiener med. Wochenschr. 1890, Nr. 1-3; +Laveran+, Med. Centralbl. 1892, pag. 239), sowie Lähmungen (+Limbeck+, Prager med. Wochenschr. 1891, Nr. 13) beobachtet, abgesehen von den gröberen Verletzungen und Verbrennungen. Für den Moment des Blitzschlages besteht in der Regel Amnesie und die meisten der betäubt Gewordenen geben an, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört zu haben. Diese Thatsache wurde auch in dem von +Heusner+ (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 40) mitgetheilten Falle constatirt, wo bei einem Wettrennen 20 Personen gleichzeitig vom Blitz getroffen wurden. Vier blieben todt, die übrigen erholten sich binnen wenigen Minuten bis zu einer Stunde, trugen aber der Mehrzahl nach erhebliche Beschädigungen davon, die theils in Verbrennungen und „Blitzfiguren“, bei vielen aber, was bisher nicht beobachtet oder wenigstens nicht beschrieben worden ist, in mehr weniger zahlreichen weissgrau umsäumten Durchlöcherungen der Haut an den Fusssohlen, besonders an den Fusskanten und den entsprechenden Stellen der Fussbekleidung bestanden, die wie die Löcher aussahen, welche der elektrische Funke durch Kartenblätter schlägt. In einem von +Kratter+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, II, 18) mitgetheilten Falle fanden sich Kupfermünzen, die der vom Blitz Getroffene bei sich trug, zusammengeschmolzen, was für sich allein die Diagnose der Todesart gestattete. Bei Versuchen mit dem Strome eines elektrischen Beleuchtungsetablissements konnte +Kratter+ ähnliche Zusammenschmelzungen erzielen.
Eine forensische Bedeutung könnte der Blitzschlag insoferne erhalten, als der durch ihn bewirkte Tod, beziehungsweise ein anderer Effect, auf andere Ursachen bezogen werden könnte, aber auch das Umgekehrte möglich wäre. Wie +Blumenstok+ bei Besprechung der zweiten Auflage dieses Buches (Wiener med. Presse. 1881, pag. 181) bemerkt, erwähnt schon +Fidelis+ (De relation. med. lib. IV, cap. ult.) eines einschlägigen Falles: „Iter extra urbem simul sodales faciebant; oborta tempestate unum ex his fulmen confecit; hujus propinqui miserium illum a suis sodalibus perditum enectumque fuisse suspicati, jure egerunt, ut digna de eis poena sumeretur; nec antea illi judicio soluti sunt, quam per medicorum relationes constitit, fulmine illum neque aliter fuisse percussum.“ -- In Rouen geschah es 1845, dass während eines Gewitters mehrere Gebäude zerstört und einige darin befindliche Menschen getödtet wurden, und von der einen Seite die Zerstörung vom Blitz, von der Assecuranz aber, bei welcher die Gebäude versichert waren, von einem Wirbelwind hergeleitet wurde. Das von +Pouillet+ abgegebene Gutachten schloss sich letzterer Ansicht an („Compt. rend.“ Sept. 1845). -- In einem anderen von uns begutachteten Falle war im Juni 1879 während eines heftigen, von Hagelschlag begleiteten Gewitters ein Fensterflügel einer im dritten Stock gelegenen Wohnung so heftig zugeworfen worden, dass der Rahmen brach und sämmtliche Scheiben zertrümmert und weit in das Zimmer hineingeschleudert wurden. Zwei fingerlange, messerklingenartig geformte Glassplitter waren einem 17jährigen Mädchen unter der einen Clavicula in die Brust gedrungen und hatten sofortigen Tod durch innere Verblutung veranlasst. Obgleich ein im Zimmer anwesender Mann in dem Augenblicke, wo das Fenster in Trümmer ging, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört hatte, so wurde doch von den herbeigeholten Angehörigen eine Tödtung durch Blitzschlag angenommen, ebenso von dem Todtenbeschauer, der auch in diesem Sinne den Todtenschein ausstellte, worauf die Beerdigung erfolgte. Erst nach drei Wochen wurde der Fall durch genauere Erhebungen aufgeklärt, leider aber, da derselbe nicht weiter verfolgt wurde, keine Obduction veranlasst. -- +Fredet+ endlich (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr. 21, pag. 247) erwähnt eines Falles, wo die durch den Blitz erzeugten Sugillationen am Vorderhalse eines Mannes jenen ähnlich sahen, wie sie nach Erwürgen vorkommen, und ausserdem hinter dem linken Ohre ein kleines Loch mit Suffusion der Umgebung und Versengung der Haare, somit eine Verletzung gefunden wurde, die eine Schusswunde vortäuschen konnte.
[Sidenote: Tod durch Elektricität.]
Tödtungen und Verletzungen durch elektrische +Ströme+, namentlich von +elektrischen Leuchtapparaten+ kommen immer häufiger vor. +Biraud+ (La mort et les accidents causés par les courents électriques de haute tension. Lyon 1892) hat im Ganzen 39 solche Fälle zusammengestellt, wozu seitdem mehrere neue hinzugekommen sind. Solche Unglücksfälle haben sich am häufigsten bei Wechselströmen mit hoher Spannung (Starkstromleitungen) ereignet. Der Tod erfolgt meist plötzlich durch plötzlichen Herz- und Respirationsstillstand, wahrscheinlich centralen Ursprungs. Die Obduction ergibt in der Regel Verbrennungen (Brandblasen) an den Contactstellen ohne sonstige äussere Verletzungen, innerlich wie es scheint in der Mehrzahl der Fälle ausser „Erstickungsbefunden“ keine auffälligen Veränderungen. In einzelnen Fällen wurden innere Hämorrhagien gefunden, so in einem von +Kratter+ (Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 21) mitgetheilten Falle, wo bei dem durch Berührung des blanken Kabelendes einer Wechselstromanlage von 1600-2000 V. Spannung Verunglückten ausser Verbrennungen der Haut ausgebreitete symmetrische Blutaustritte entlang der Wirbelsäule und in der linken Vagusscheide gefunden wurden. Auch bei Thierversuchen fand +Kratter+ solche Blutungen.