Part 23
Der +Sadebaum+, +Juniperus sabina+ Linn., steht seit den ältesten Zeiten in dem Rufe eines Abortivum und ist als solches thatsächlich in Anwendung gezogen worden. Das wirksame Princip ist ein ätherisches Oel (Ol. sabinae), welches sich in einer „Oeldrüse“ am Rücken der feinen Nadeln dieser Wachholderart befindet. Die flüchtige Beschaffenheit dieses Oels bringt es mit sich, dass besonders die frischen Zweige eine heftige Wirkung äussern, während sie in dem Grade abnimmt, je mehr dieselben eintrocknen, so dass schliesslich ganz trockenen und geruchlos gewordenen Zweigen keine Wirkung mehr zukommt. Das Ol. sabinae ist zu 1 bis 3 Procent in den frischen Zweigen enthalten und gehört, wie die meisten ätherischen Oele, zu den local irritirenden Giften, erzeugt daher vorzugsweise die Symptome der Gastroenteritis toxica (die Sabinazweige rufen nach +Schroff+ schon auf der Haut Entzündung und Eiterung hervor) mit mehr weniger ausgesprochener Nebenwirkung auf das Gehirn und Rückenmark. Die Dosis toxica für den Menschen ist nicht genau bekannt; bezüglich der Thiere wird von +Husemann+ (l. c. 417) angegeben, dass 8·5 bis 17 Grm. des Oels Kaninchen in sechs Stunden und etwa 17·5 Grm. des Pulvers einen Hund getödtet haben. Jedenfalls scheint die Wirkung auch auf den Menschen eine sehr heftige zu sein, da fast alle bisher bekannten Fälle, in denen Sabina, insbesondere die Abkochung der frischen Zweige, zu Abortivzwecken genommen wurde, letal verliefen. Von den Wirkungen auf das Urogenitalsystem kann jene auf die Nieren als constatirt angesehen werden, da bei Thieren Hämaturie und Abgang von nach Sabina riechendem Harn in der Regel beobachtet wurde, ohne dass man jedoch die Wirkung als eine specifische bezeichnen könnte. Für die gewöhnlich angenommene specifisch abortive Wirkung ist noch von keiner Seite ein Beweis beigebracht worden, doch ist es bei den heftigen Irritationserscheinungen, die im Unterleibe nach dem Genusse grösserer Gaben von Sabina auftreten, wohl begreiflich, wenn als Folge dieser Abortus sich einstellt. Auch hebt +Röhrig+ (l. c.) unter den von ihm geprüften Substanzen insbesondere das Ol. sabinae als eine solche hervor, die durch directe Reizung der Centren Uteruscontractionen zu bewirken vermag.
In einem von +Taylor+ (l. c. 187) beobachteten Falle hatte eine im siebenten Monate schwangere Person drei Tage grüne Massen erbrochen, die man Anfangs für Galle hielt. Am vierten Tage wurde sie von einem +lebenden+ Kinde entbunden, welches bald darauf starb. Die Mutter selbst starb zwei Tage nach der Entbindung. Bei der Section fand sich Röthung und Ekchymosirung des Schlundes und eine starke umschriebene Entzündungsröthe im Magengrunde, jedoch keine Erosionen. Der Magen enthielt eine grünliche Flüssigkeit, in welcher Partikelchen von Sabina sowohl durch den Geruch, als unter dem Mikroskop erkannt wurden. Ferner fand sich starke Röthung der Dünndarmschleimhaut und beginnende Entzündung des Peritoneums und der Nieren. Die Menge der genommenen Sabina konnte nicht sichergestellt werden.
In einem zweiten nach +Newth+ erzählten Falle wurde die im siebenten Monate Schwangere acht Stunden, nachdem sie Sabina genommen hatte, vollkommen bewusstlos und stertorös athmend gefunden, nachdem sie zuvor wiederholt heftig gebrochen hatte. Sie starb vier Stunden nach der alsbald erfolgten Entbindung. Der Magen enthielt eine braungrüne, säuerliche Flüssigkeit, aus welcher Ol. sabinae dargestellt wurde. Die Schleimhaut war blässer als gewöhnlich und nur an zwei Stellen unscheinbar ekchymosirt.
In einem dritten von +Tidy+ beobachteten Falle war nach der Einverleibung des Giftes Trismus und Tetanus eingetreten, so dass, als die Person einige Stunden darauf starb, an Strychnin gedacht wurde. Es wurde jedoch im Magen nicht dieses, sondern eine grosse Menge Sabina nachgewiesen, ebenso in einer Flasche, aus welcher die Betreffende den grössten Theil ausgetrunken hatte. Bezüglich des übrigen Sectionsbefundes wird nichts angegeben. Die Frucht war nicht abgegangen.
Diese Fälle sind deshalb instructiv, als sie die letale Wirkung grösserer Dosen von Sabina demonstriren, aber namentlich insoferne, als sie auch zeigen, wie verschieden die Symptome sein können, welche in Folge einer solchen Vergiftung noch während des Lebens sich einstellen. Während nämlich im ersten Falle fast ausschliesslich Symptome der Gastroenteritis toxica auftraten, wurde im zweiten Falle ausgesprochene Narcose und im dritten wieder Trismus und Tetanus beobachtet.
+Letheby+ (+Lex+, l. c. 238) sah eine 21jährige Schwangere vier bis fünf Stunden nach dem Genusse von Sabina unter heftigen Leibschmerzen und Convulsionen abortiren und gleich darauf sterben. Sabina wurde im Mageninhalt nachgewiesen.
Dagegen erwähnt +Fodéré+ eines Falles, in welchem, nachdem eine „starke Dosis“ von Sabinazweigen mit Wein genommen worden war, nur vorübergehende Symptome der Magenreizung auftraten, die in Genesung übergingen, ohne dass die Schwangerschaft eine Unterbrechung erlitten hätte. +Tardieu+ hat Gleiches beobachtet bei einer Schwangeren, die durch mehrere Tage 10 bis 14 Tropfen „Essence de Sabine“ genommen hatte. In einem von +Maschka+ (Gutachten, III, 236) mitgetheilten Falle waren keine Erscheinungen aufgetreten, trotzdem an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine Abkochung von Sabina genommen worden war.
Für die Diagnose an der Leiche wird zunächst die auffallend grüne Farbe des Mageninhaltes von Wichtigkeit sein, die sich findet, wenn Sabinapulver oder eine Abkochung von Sabina genommen worden war. +Taylor+ vergleicht sie mit der von „grüner Erbsensuppe“. Aehnliche Färbung kann jedoch auch von Galle herrühren. Zu beachten ist ferner der eigenthümliche, dem Ol. sabinae zukommende Geruch, ferner das eventuelle Vorkommen von Theilchen von Sabinablättern oder Zweigchen, welche sorgfältig zu sammeln und trocken zur weiteren Untersuchung aufzubewahren sind. Ausser den allgemeinen botanischen Eigenschaften solcher Theilchen wird insbesondere das mikroskopische Verhalten feiner Schnitte, sowie die charakteristische Oeldrüse nachzuweisen sein (Fig. 40 und 41). Ausserdem kann das Oel aus dem Mageninhalte etc. durch Ausziehen mit Aether und durch Destillation gewonnen werden.
[Illustration: Fig. 40.
_a_, _b_ Zweigspitze von Juniperus sabina, mit der „Oeldrüse“ am Rücken der einzelnen Blättchen. _2_ Jun. virginiana, _3_ Jun. phoenicea, _4_ Cupressus sempervirens (aus +Vogl+ und +Schneider+, „Oesterr. Pharmacopoe“, 1879, pag. 97).]
[Sidenote: Thuja. Taxus baccata.]
In ähnlicher Weise wie Juniperus sabina wirkt Juniperus virginiana und das von diesem kommende sogenannte Cedernöl. Aber auch aus dem gewöhnlichen Wachholder lässt sich ein ätherisches Oel bereiten, welches nach +Semon+ zu 1 Unze auf Kaninchen tödtlich wirkt (+Husemann+ l. c. 416). Doch beschreibt +Fodéré+ einen Fall, in welchem eine Schwangere drei Wochen lang täglich 100 Tropfen dieses Oels genommen hatte, ohne dass eine Unterbrechung der Schwangerschaft eintrat. Ebenso enthalten auch die +Thujaarten+ (Fig. 42), welche bei uns häufig in den Gärten zu finden sind, ein ätherisches Oel, dessen Wirkung der des Ol. sabinae sehr nahe steht. +Sander+[194] hat einen Fall veröffentlicht, in welchem nach einem Thee von Herba Thujae occ. unter den Erscheinungen einer heftigen Gastroenteritis Abortus, aber unmittelbar darauf der Tod erfolgte. Nach +Stahlmann+ (Göttinger Diss., 1884) enthält das ätherische Oel von Thujae occ. 60-70 Procent Thujol, welches bei Kaninchen und Hunden heftigen Tetanus mit nachfolgenden clonischen Krämpfen, Speichelfluss, Mydriasis und vermehrte Darmperistaltik bewirkt, wahrscheinlich in Folge von Reizung der Krampfcentren im verlängerten Mark. Ferner ist als in diese Classe gehörig der +Eibenbaum+, +Taxus baccata+, zu nennen, welcher schon wiederholt zu Fruchtabtreibungszwecken in Anwendung gekommen ist.[195] Die Analogie der Wirkung der Blätter und Zweige von Taxus bacc. mit jener der Sabina hat +Schroff+ hervorgehoben. Die giftige Wirkung der Früchte wurde bezweifelt, neuerdings aber durch +Lucca+ (+Husemann+, „Die Pflanzenstoffe“, 1871, pag. 97) und +Marmé+[196] erwiesen, denen es auch gelang, das wirksame Princip in Form einer alkaloid-ähnlichen Substanz -- das Taxin -- darzustellen, von welcher 15-25 Mgrm. in die Jugularnerven injicirt, Kaninchen, und 30 bis 50 Mgrm. Katzen in 14-20 Minuten zu tödten im Stande sind.
[Illustration: Fig. 41.
Mikroskopischer Querschnitt durch die Oeldrüse von Juniperus sabina. _E_ Epidermis, _hyp_ Hypodermis, _chl_ Chlorophyllzellen, _O_ Oeldrüse.]
[Illustration: Fig. 42.
Zweigspitze _1_ von Thuja orientalis, _2_ von Th. occidentalis.]
[Sidenote: Terpentinöl.]
Endlich ist noch bei den Coniferen das +Terpentinöl+ zu erwähnen, welches eines der schärferen ätherischen Oele darstellt und in Dosen zu 3-8 Grm. Bauchschmerzen, Mattigkeit, Vermehrung der Pulsfrequenz und der Diurese (Veilchengeruch des Harns), aber auch Strangurie, Hämaturie und Erscheinungen heftiger Gastroenteritis bedingen kann, ohne dass wir berechtigt wären, diesem oder einem anderen der vorhergenannten Mittel eine specifisch abortive Wirkung zu vindiciren.
[Sidenote: Aetherische Oele.]
Gleiches gilt von anderen ätherischen Oelen, beziehungsweise von den Pflanzen, welche sie enthalten, wie z. B. von dem +Bernsteinöl+ (Oleum succini), welches nach +Seydel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, pag. 267) in seiner Gegend im Rufe eines Abortivum steht und von dem in einem Falle ein Esslöffel voll Bauchschmerzen, Erbrechen, Prostration, später Durchfall und typhöse Erscheinungen und am 13. Tage Abortus veranlasste; ferner von +Tanacetum vulgare+ (Rainfarren), welches in Frankreich und von +Ruta graveolens+ (Raute), welche in Amerika als Abortiva im Rufe stehen und auch angewendet werden. Ebenso von den starken Gewürzen, wie z. B. +Saffran+[197] und dem aus ihnen bereiteten „Glühwein“.
[Sidenote: Kampher.]
Den ätherischen Oelen chemisch und toxisch nahestehend sind die Kampherarten. Ueber eine mit gewöhnlichem Kampher versuchte Fruchtabtreibung berichtet +Kuby+ (Virchow’s Jahresb. 1881, I, 534). In Tirol steht die Wurzel von Asarum europaeum in dem Rufe eines Fruchtabtreibungsmittels und wir intervenirten in einem Falle, wo ein Individuum gewerbsmässig diese Wurzel als Abortivum oder Emmenagogum verkauft hatte. Das wirksame und der Wurzel den intensiven scharfen Geruch verleihende Princip ist ein kampherartiger Körper.
[Sidenote: Canthariden.]
Die Einwirkung der +Canthariden+ auf die Nieren ist bekannt und ebenso, dass dieselben seit jeher als ein Aphrodisiacum angesehen wurden. Es kann demnach nicht wundern, wenn wir ihnen auch als „Abortivum“ begegnen. In den wenigen sichergestellten Fällen, in denen Canthariden zum Zwecke der Fruchtabtreibung genommen wurden (vide +Lex+, l. c. 245), erfolgte der Tod der betreffenden Mutter entweder ohne oder nach vorausgegangenem Abortus. Die hochgradigen Irritationserscheinungen, die nach der Einverleibung von Canthariden im Verdauungstractus erfolgen, machen den Eintritt des Abortus im Verlaufe der Intoxication begreiflich. Dass aber den Canthariden eine specifische Wirkung auf den Uterus zukommen würde und dass insbesondere nicht toxische, selbst wiederholte Gaben Contractionen des Uterus hervorrufen könnten, ist nicht erwiesen.
[Sidenote: Aloe. Drastica.]
Auch bezüglich der +Drastica+, insbesondere der, auch eine emmenagogische Wirkung besitzenden +Aloe+, kann nicht abgeleugnet werden, dass sie mitunter in Folge des durch sie verursachten Eingriffes in die normalen Vorgänge des Organismus Abortus herbeiführen können, gewiss jedoch nur ausnahmsweise und unter besonders günstigen Bedingungen, da bis jetzt kein einziger sichergestellter Fall in der Literatur verzeichnet ist, in welchem ein solcher Effect zu constatiren gewesen wäre.
[Sidenote: Phosphor etc. als Abortivum.]
Wenn wir nun die Reihe der Mittel erwägen, die als Abortiva im Rufe stehen, so sehen wir, dass kein einziges derselben im strengen Sinne als ein solches angesehen werden kann, und dass, wenn hie und da in Folge eines solchen Mittels wirklich Abortus eintritt, dieser selten mit einer specifischen und primären Wirkung desselben auf die motorischen Centren des Uterus oder auf die Frucht im nachweisbaren ursächlichen Zusammenhange steht, sondern als Folge und Theilerscheinung anderweitiger im Organismus gesetzter Störungen, insbesondere als Folge einer Intoxication im weiteren Sinne, aufgefasst werden muss, woraus wieder hervorgeht, dass eigentlich alle Gifte unter Umständen auch Abortus bewirken, eventuell zu Fruchtabtreibungszwecken missbraucht werden können, was auch thatsächlich der Fall ist. So hat z. B. die unverhältnissmässige Häufigkeit der Vergiftungen mit +Phosphor+, besonders mit den Köpfchen von Phosphorzündhölzchen, bei Schwangeren, bei uns schon lange den Verdacht erregt, dass diese Substanz in manchen dieser Fällen nicht zum Zwecke des Selbstmordes, sondern als Fruchtabtreibungsmittel genommen worden sei. Dieser Verdacht wurde zur Gewissheit durch einen von +Kirchmeier+[198] mitgetheilten Fall, in welchem die betreffende Vergiftete alle Zeichen eines Abortus im dritten Monate darbot und vor dem Tode eingestand, dass sie ihrer Schwangerschaft wegen auf Anrathen eines alten Weibes die Köpfchen von drei Päckchen Zündhölzchen in Milch aufgekocht genommen habe, ebenso auch durch die in Anschluss an diesen Bericht gemachte Mittheilung Dr. +Langer+’s, dass binnen Jahresfrist in demselben Bezirke vier Fälle von Fruchtabtreibung zur Kenntniss des Gerichtes gelangten, wobei zweimal Schwefelarsen (!) und je einmal Sabinadecoct und Phosphor verwendet worden waren. Endlich haben wir wiederholt an subacuter Phosphorvergiftung gestorbene schwangere Mädchen obducirt, welche eingestandenermassen oder wie anderweitig klar war, Phosphorzündhölzchenköpfchen genommen hatten, um sich die Frucht abzutreiben. Auch in Ostpreussen (+Seydel+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, VI, 281) und in Finnland (+Fagerlund+, Ibid. VIII. Suppl.) gilt der Phosphor als Abortivum. Es geht daraus hervor, dass selbst die heftigsten und wie man glauben sollte, als solche bekannten Gifte in den Ruf von Fruchtabtreibungsmitteln kommen können. Es unterliegt keinem Zweifel, dass Phosphor thatsächlich Abortus bewirken kann, denn in vielen Fällen abortirten die Betreffenden wirklich, so z. B. in einem von +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1877, Nr. 36) schon nach 48 Stunden, und in einem von +Seydel+ mitgetheilten, wobei Hämorrhagien zwischen die Eihäute, sowie zwischen Ei und Uterus eine wesentliche Rolle zu spielen scheinen[199], und es ist denkbar, dass in irgend einem Falle eine solche Person Vergiftung und Abortus überstehen könnte. Trotzdem wird es Niemandem einfallen, dem Phosphor specifisch abortive Wirkungen zuzuschreiben, beziehungsweise diesen als Fruchtabtreibungsmittel kat’exochen zu erklären.
[Sidenote: Untaugliche Abortivmittel.]
Wenn demnach ein angeblich zum Zwecke einer Fruchtabtreibung benütztes Mittel zur gerichtsärztlichen Beurtheilung vorgelegt wird, so wird zu erwägen sein, ob das Mittel überhaupt geeignet ist, in einer bestimmten Gabe Functionsstörungen im Organismus hervorzurufen, und im bejahenden Falle, ob dieselben derart eingreifend sind, dass als Folge oder Theilerscheinung derselben auch ein Abortus eintreten +kann+.
Sind wir in der Lage, auch auf letztere Frage eine bejahende Antwort zu geben, so genügt dies dem Richter vollkommen zur Begründung der Anklage auf versuchte Fruchtabtreibung; denn in dieser Beziehung handelt es sich, wie es ja schon in dem Begriffe des „Versuches“ liegt, dem Gerichte keineswegs darum, ob das Mittel ein „specifisches“ Abortivum und ein solches ist, welches mit einiger Sicherheit die Fruchtabtreibung zu bewirken vermag, sondern ob dasselbe diese überhaupt bewirken +konnte+, und das Substrat für eine solche Anklage entfällt nur dann, „wenn ein +völlig ungeeignetes Mittel+ gebraucht wurde, nicht aber, wenn ein an sich geeignetes Mittel wegen Dazwischenkunft eines Hindernisses in zu geringer Quantität angewendet worden ist, oder wenn das bereitete Mittel nicht an jeder schwangeren Person ohne Unterschied ihrer physischen Anlage, sondern nur unter Voraussetzung einer bestimmten physischen Disposition seine abtreibende Wirkung äussert, weil im ersteren Falle der Umstand, dass nicht die erforderliche Quantität genommen wurde, im letzteren aber die mangelnde Disposition als fremdes Hinderniss oder als Zufall erscheint“.[200]
Dass völlig ungeeignete Mittel in der Intention auf Fruchtabtreibung genommen und gegeben werden, ist eine ziemlich häufige Beobachtung, und es fällt in der Regel leicht, sie als solche zu bezeichnen. In einem von uns begutachteten Falle hatte die Schwangere auf Anrathen ihres Liebhabers wochenlang feingepulverte Kreide, natürlich ohne allen Erfolg, genommen, in einem anderen den Schlamm vom Schleifstein, ein Mittel, das offenbar seines Eisengehaltes wegen als Abortivum sehr im Rufe zu stehen scheint, da in der Literatur wiederholt seiner Anwendung zu Fruchtabtreibungszwecken Erwähnung geschieht. In einem dritten hatte ein Mädchen, offenbar von gleichen Ideen geleitet, Globuli martiales genommen und +Coutagne+ berichtet von einem anderen, welches sich schliesslich von einer Hebamme die Frucht abtreiben liess, nachdem sie früher Safran, Beifuss etc. vergebens genommen und sich Injectionen mit dem Wasser gemacht hatte, mit welchem ein Büchsenlauf ausgespült worden war! Auch eine Menge verschiedener, ganz unschuldiger Thees gehören hierher, wie denn gerade in diesen Dingen ein wahrer Köhlerglaube sich geltend zu machen pflegt, der nicht selten von Quacksalbern, Hausirern und anderen Leuten, an die sich die Schwangeren in ihrer Noth wenden, in gewissenlosester Art ausgebeutet wird.
[Sidenote: Zusammenhang zwischen Abortus und dem betreff. Abortivum.]
Handelt es sich um einen wirklich eingetretenen Abortus und um die Frage, ob derselbe mit einem angewandten inneren Mittel in ursächlichem Zusammenhange steht, so sind insbesondere die Erscheinungen zu erwägen, die dem Abortus vorausgegangen sind. Da es nämlich keine Mittel gibt, welche ohne anderweitige Functionsstörungen den Abortus bewirken würden, so müssen erstere sich in mehr weniger ausgesprochener Weise kundgeben, und wir sind nicht berechtigt, einen Abortus als durch ein innerlich genommenes Mittel erzeugt zu erklären, wenn solche Functionsstörungen nicht aufgetreten sind, oder wenn wir sie nicht nachzuweisen im Stande waren. Ferner muss erhoben werden, ob die aufgetretenen Erscheinungen solche sind, die sich auf die Wirkung eines innerlich genommenen sogenannten Fruchtabtreibungsmittels zurückführen lassen, und, wenn ein bestimmtes solches Mittel in Frage steht, ob die Erscheinungen, die aufgetreten sind, mit denjenigen übereinstimmen, die zufolge der Erfahrungen der Pharmakologie und Toxikologie nach gewissen Dosen desselben einzutreten pflegen. Ferner ist die Möglichkeit auszuschliessen, dass gewisse Erscheinungen nicht etwa von spontanen oder wenigstens von dem genommenen Mittel unabhängigen Ursachen sich eingestellt und den Abortus veranlasst haben, sowie endlich auch erwogen werden muss, welche Zeit zwischen der Einverleibung der verdächtigen Substanz und dem Auftreten der krankhaften Erscheinungen einerseits und zwischen diesen und dem Abortus anderseits verflossen ist, und ob in dieser Beziehung eine unmittelbare Aufeinanderfolge sich constatiren lässt. Da die meisten zur Anwendung kommenden „Fruchtabtreibungsmittel“ in die Classe der irritirenden oder narkotisch-scharfen Stoffe gehören, so pflegt die Wirkung, insbesondere die Gastroenteritis toxica, kurze Zeit nach der Ingestion derselben einzutreten, es wird daher auch umgekehrt, wenn der Zeitpunkt, wann das Erbrechen etc. begann, erhoben werden kann, ein ziemlich sicherer Rückschluss gestattet sein auf die Zeit, wann beiläufig die toxische Substanz genommen worden ist. Auch was den Zeitpunkt des Eintrittes des Abortus betrifft, lehrt die Erfahrung, dass derselbe meistens mit der Höhe der Intoxicationserscheinungen zusammenfällt oder kurz darnach erfolgt, obwohl die Möglichkeit nicht bestritten werden kann, dass mitunter, gewiss aber nur in selteneren Fällen, die Frucht erst nachträglich ausgestossen wird. Nach den sorgfältigen Zusammenstellungen von +Dölger+ (Friedreich’s Blätter, 1892, S. 56) erfolgte der Abortus im Durchschnitte aus 27 genaueren Daten nach 60 Stunden.
[Sidenote: Nachweis des Abortivums.]
Selbstverständlich ist es von grosser Wichtigkeit, etwa erbrochene Substanzen, wenn man ihrer noch habhaft werden kann, einer näheren Untersuchung zu unterziehen, eventuell dieselben für die durch einen Specialsachverständigen (Chemiker, Botaniker) vorzunehmende Untersuchung in zweckmässiger Weise aufzubewahren. Ebenso ist das Auffinden von im Rufe als Fruchtabtreibungsmittel stehenden Substanzen bei der Localuntersuchung von hohem Werthe, einestheils weil es den Verdacht bestärkt, dass die Betreffende mit dem Plane umging, die Frucht abzutreiben, andererseits weil der Gerichtsarzt dadurch in die Lage versetzt wird, seine weiteren Untersuchungen in bestimmter Richtung zu betreiben, insbesondere aber zu vergleichen, ob die an der Schwangeren aufgetretenen Erscheinungen thatsächlich solche waren, die den toxischen Eigenschaften der bei ihr gefundenen Substanz entsprechen.
Ob eventuell von einer chemischen Untersuchung der Frucht eine Aufklärung zu erwarten sei, muss aus den concreten Verhältnissen des Falles erwogen werden. In einem unserer Fälle, wo der Abgang der Frucht von einer ungerechtfertigten Jodkaliumcur abgeleitet wurde, ergab die vom Collegen +Ludwig+ vorgenommene chemische Untersuchung der Frucht ein negatives Resultat.
B. Mechanische Fruchtabtreibungsmittel.
Unter mechanischen Fruchtabtreibungsmitteln verstehen wir Vorgänge, die entweder durch Läsion des Eies oder durch mechanische Irritation des Uterus den Abortus bewirken. Diese sind Abortivmittel im engsten Sinne, und es gibt welche darunter, die mit solcher Präcision die Fehlgeburt herbeiführen, dass sie zu diesem Zwecke vom Geburtshelfer angewendet werden, wenn eine ärztliche Indication die Einleitung des Abortus oder der Frühgeburt erheischt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass derartige Mittel in der Regel die Mitwirkung von Helfershelfern voraussetzen, die die betreffende Operation vorgenommen haben, doch ist die Ausführung der letzteren durch die Schwangere selbst keineswegs ausgeschlossen. Viele von ihnen erfordern eine gewisse Sachkenntniss, doch sind es keineswegs ausschliesslich Hebammen oder gar Aerzte, die, wenn sie sich eines solchen Verbrechen schuldig machen, zu diesen Mitteln greifen; es lehrt vielmehr die Erfahrung, dass auch Laien Derartiges ausführen, und wenn sie das Verbrechen gewerbsmässig ausüben, darin selbst eine gewisse Uebung erlangen können.
Wir wollen von diesen Fruchtabtreibungsmitteln nur diejenigen besprechen, welche thatsächlich häufiger in der Verbrecherpraxis vorkommen und welche auch von Laien ausgeführt werden können, während wir die eigentlichen kunstgerechten Abortivmethoden als jedem Arzte bekannt voraussetzen.
[Sidenote: Fruchtabtreibung durch Erschütterung des Unterleibes.]
Eine besonders rohe und deshalb nur von Laien geübte Methode der mechanischen Fruchtabtreibung ist die heftige Erschütterung des Unterleibes durch Stösse u. dgl. Derartige Acte können den Abortus bewirken durch Ablösung des Eies von der Uteruswand oder durch Sprengung desselben, aber auch durch Beschädigung der Frucht oder dadurch, dass der mechanische Insult Contractionen des Uterus erzeugt.
Diese Methode ist uralt. Schon +Hippokrates+ soll sie angewendet haben, indem er bei einer schönen Sclavin auf Aufforderung der Besitzerin derselben die Frucht dadurch abgetrieben zu haben angibt, dass er sie siebzehnmal nacheinander von einer gewissen Höhe herabspringen liess, worauf -- „genitura cum sonitu defluxit“. Auch +Ovid+ spricht von einem „coccus ictus“, dessen man sich bediente, um Abortus zu bewirken. Dass auch gegenwärtig, und zwar nicht allein bei den Indianern in Paraguay (+Short+), solche brutale Fruchtabtreibungsversuche vorkommen, beweist der von +Tardieu+[201] mitgetheilte Fall, in welchem ein Bauer, der seine Magd geschwängert hatte, sich mit ihr auf ein feuriges Pferd setzte und dieselbe im stärksten Galopp zu Boden schleuderte -- ohne jedoch damit den gewünschten Abortus zu erzielen! In einem uns bekannten Falle hatte eine schwangere Bauernmagd in der eingestandenen Absicht, den Abortus zu bewirken, den schweren Flügel eines Scheunenthores auf ihren Unterleib fallen lassen, ohne dass Abortus eintrat, und in einem weiteren, den wir bei der Prager Facultät begutachteten, hatte ein Bauer der von ihm geschwängerten Magd, nachdem er verschiedene innere Mittel vergebens behufs Erzielung des Abortus angewandt hatte, aufgelauert und ihr plötzlich einen Hieb mit der Fläche eines schweren, zum Wäscherollen bestimmten Brettes über den Bauch versetzt. Die Magd fiel vor Schmerz in Ohnmacht, die Schwangerschaft wurde jedoch nicht unterbrochen und die Geburt erfolgte zur normalen Zeit.
[Sidenote: Massage.]
Eine weniger rohe und auch sichere Methode ist die Fruchtabtreibung durch systematisches Kneten und Drücken des Uterus durch die Bauchdecken. Es ist bekannt, dass die Massage des Unterleibes in der geburtshilflichen Praxis, sowohl während des Geburtsactes, als namentlich in der Nachgeburtsperiode, häufig und mit Erfolg als wehenbeförderndes Mittel angewendet wird, und es unterliegt keinem Zweifel, dass dieselbe, wenn systematisch und entsprechend lange geübt, auch während einer Schwangerschaft den Uterus zu Contractionen anregen und also Abortus bewirken kann.[202] Auch diese Methode ist zur Einleitung des verbrecherischen Abortus, und zwar mit Erfolg, benützt worden. +Wistrand+[203] berichtet, dass in einem Falle nach energischem und wiederholtem Drücken des Unterleibes, welches heftige Schmerzen verursacht hatte, der Abortus in der That erfolgte, und in einem zweiten Falle wurde aus Sugillationen des Bauchfelles, die man bei der Section der nach einem Abortus verstorbenen Person fand, auf ähnliche Manipulationen geschlossen, doch dürfte, wie wir glauben, in diesem Falle, da leichter Icterus, schlaffes Herz und Verfettung der Leber gefunden wurden, wahrscheinlich eine Phosphorvergiftung vorgelegen haben. Der gleiche Autor gibt an, dass es in Schweden Leute gebe, die sich als „Bauchdrücker“ einen Ruf erworben haben, indem sie durch oft wiederholtes Drücken auf den Unterleib des Weibes die Frucht abzutreiben verstehen.
[Sidenote: Eihautstich.]
Entschieden die häufigste von den in der Verbrecherpraxis vorkommenden mechanischen Fruchtabtreibungsmethoden ist das Anstechen oder Zerreissen der Eihäute durch in den Cervix eingeführte Instrumente. Bekanntlich ist der „Eihautstich“ eine der ältesten der in der Geburtshilfe zur Einleitung vorzeitiger Geburt benützten Methoden, die aber gegenwärtig nur selten geübt wird, der Nachtheile wegen, die der plötzliche und vorzeitige Abgang der Fruchtwässer mit sich bringt. Die Eröffnung des Eies, die in der geburtshilflichen Praxis mit der Uterussonde oder eigenen dazu construirten Instrumenten ausgeführt wird, geschieht bei der verbrecherischen Einleitung des Abortus theils mit solchen, theils mit allen möglichen langen und spitzigen sondenartigen Werkzeugen, wie z. B. mit Stricknadeln, Drähten, zugespitzten Stäbchen, Federhaltern etc. In einem von +Tardieu+ beschriebenen Falle war ein Brenneisen, in einem anderen von +Casper+ erwähnten eine Scheere zu diesem Zwecke benützt worden. Die Hebammen von Teheran bringen hakenförmige Instrumente zur Anwendung (+Pollak+, l. c.), jene von Constantinopel die grossen Blattrippen der Tabakblätter. In Japan bedient man sich wieder der Bambusstäbchen oder zugespitzter Zweige verschiedener Sträucher (+Stricker+, l. c.) und in Italien der steifen Wurzel von Plumbago Zeylanica (+Short+, l. c.).
Obgleich man glauben sollte, dass eine derartige Methode der Fruchtabtreibung nur von einer zweiten Person ausgeführt, beziehungsweise versucht werden könne, so lehrt doch die Erfahrung, dass auch Schwangere an sich selbst derartiges unternommen haben. So wird von +Graves+ (Virchow’s Jahresb. 1869, II, 608) ein Fall mitgetheilt, in dem eine Frau an sich selbst mittelst einer Stricknadel den Abortus effectuirte, und ebenso wird von einem anderen Falle berichtet (Ibid. 1873, II, 651), in welchem die betreffende Schwangere sich einen Draht von einem Regenschirm in die Genitalien eingestossen hatte. Von +Leblond+ (Annal. d’hyg. publ. 1884, pag. 520) werden mehrere solche Fälle mitgetheilt.