Part 53
Fig. 109 (+Tardieu+) zeigt die Abbildung eines Gefangenen, der sich an einem niedrigen Gashahn in liegender Stellung in der Art aufgehängt hatte, dass das Gesicht nach abwärts gerichtet war und der Vorderhals der Schlinge auflag, wodurch, wie begreiflich, ein von dem gewöhnlichen ganz abweichender Verlauf der Strangfurche zu Stande kommen musste, indem dieselbe quer über den Kehlkopf oder die Trachea verlaufen konnte und nicht gegen den Nacken aufstieg, sondern horizontal den Hals, wenigstens dessen Vorder- und Seitenfläche, umkreisen musste. Auch hier hatte sich der Mann früher die Hände gebunden, und zwar, was den Fall noch interessanter macht, am Rücken.
[Illustration: Fig. 104.
Erhängen in halbknieender Stellung. Eigenthümlicher Suspensionsapparat.]
[Illustration: Fig. 105.
Erhängen in knieender Stellung.]
Fig. 110 (eigene Beobachtung) betrifft eine dem Trunke ergebene 51 Jahre alte Lumpensammlerin, die am Geländer einer der Eingangsstiegen in den Alserbach-Hauptcanal erhängt gefunden wurde. Die Leiche befand sich in halbliegender Stellung, indem der ganze Unterkörper der leiterartigen, steilen Stiege auflag. Der Hals hing in der Schlinge eines alten Strickes, der an den Nagel des Stiegengeländers geknüpft war und deren Knoten +vor+ dem linken Ohre sich befand, so dass die Strangfurche auch den Nacken umkreiste. Diese Umstände, sowie durch Ratten veranlasste Abnagungen der Haut an den ineinander gefaltenen Händen, die anfangs für vital entstandene Wunden gehalten wurden, hatten zur Einleitung der gerichtlichen Obduction geführt.
[Illustration: Fig. 106.
Erhängen in halbsitzender Stellung.]
[Illustration: Fig. 107.
Erhängen in sitzender Stellung. Knebel im Mund.]
[Illustration: Fig. 108.
Erhängen in sitzender Stellung.]
[Illustration: Fig. 109.
Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Auf dem Rücken gebundene Hände.]
Fig. 111 (eigene Beobachtung) betrifft einen Fall von Erhängen in liegender Stellung, über welchen ein Facultätsgutachten eingeholt wurde. Im Juli 1877 erstattete ein Gensdarm die Anzeige, dass die Bäuerin F. N. am Morgen desselben Tages in ihrem Bette halbliegend todt gefunden worden sei, wobei sich herausstellte, dass sie ein Tuch um das Genick geschlungen hatte, welches mit dem Bettvorhange verknotet war, als ob sie sich erhängt hätte. Da jedoch die Athmungsorgane hierdurch nicht beeinträchtigt und ganz frei waren und der Unterleib sehr angeschwollen war, sprach der Gensdarmeriebericht die Vermuthung aus, dass die Verstorbene auf eine andere Weise um’s Leben kam und erst später in jene Stellung gebracht wurde. Die Betreffende hatte zwei Tage vor ihrem Tode ein schwächliches Kind geboren, welches schon nach 24 Stunden starb. Am Abend vor ihrem Tode klagte die Frau über Frösteln und Kopfschmerzen, war in deprimirter Stimmung und soll sich geäussert haben: sie wisse ganz genau, dass sie nicht wieder gesund werde. Ihre Krankheit könne lange dauern, aber gesund werde sie nicht mehr. Die gerichtsärztliche Untersuchung ergab ausser den Zeichen einer vor wenigen Tagen überstandenen Entbindung und einer starken Vergrösserung der rechten Schilddrüse eine um den Hals verlaufende tiefe Furche, welche auch den Nacken quer durchzog, besonders rechterseits ausgeprägt war und linkerseits am unteren Rande des Unterkiefers, entsprechend seiner Mitte, in eine grubenförmig vertiefte Ausbreitung überging. Von Verletzungen, Zeichen geleisteter Gegenwehr u. s. w. wurde keine Spur vorgefunden. Da das Gutachten der Obducenten nicht ganz bestimmt lautete und ein anderer Arzt sich geäussert haben sollte, dass wegen der eigenthümlichen Stellung, in welcher die Leiche gefunden wurde, ein Selbstmord nicht angenommen werden könne, beschloss das Gericht die Einholung des Facultätsgutachtens, indem es zugleich das Würgeband und eine rohe Zeichnung der Stellung, in welcher die F. N. gefunden wurde, beischloss. Zufolge dieser und der gegebenen Beschreibungen war die Situation eine solche, wie sie Fig. 111 darstellt, und der Fall zeigt somit zwei vom Gewöhnlichen abweichende Eigenthümlichkeiten, und zwar dieselben, wie wir sie auch bei dem in Fig. 110 abgebildeten Falle treffen, nämlich erstens die liegende Stellung und zweitens den Umstand, dass der Knoten der Schlinge nicht im Nacken oder, wie häufig, hinter dem Ohre, sondern vor letzterem an der Mitte des linken Unterkiefers lag. Da aber letztere Lagerung der Schlinge, wie wir oben erwähnten, bei Selbstmördern thatsächlich vorkommt und, wie von uns unternommene Versuche an Leichen lehren, eine vollkommene Verschliessung der Luftwege und auch an der dem Knoten entgegengesetzten Seite eine Compression der Halsgefässe zu bewirken vermag und schon, wie ebenfalls Versuche zeigten, das Gewicht des halbliegenden Körpers genügt, um diese zu bewirken, somit ganz wohl auf diese Art ein Selbstmord geschehen konnte, da ferner die F. N. ganz wohl im Stande war, sich den betreffenden Hängeapparat selbst herzurichten und weiter keine Spur einer anderen, insbesondere gewaltsamen Todesart gefunden wurde, überdies die Untersuchte sich eben im Wochenbette befand, also in einem Zustande, in welchem Antriebe zum Selbstmord entstehen und in That übergehen können, ausserdem das Tags zuvor erfolgte Absterben ihres Kindes den Entschluss, sich das Leben zu nehmen, geweckt und bestärkt haben konnte und die deprimirte Gemüthsstimmung aus den an jenem Tage gemachten Aeusserungen deutlich hervorgeht, so wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass nichts der Annahme widerspreche, dass die F. N. sich selbst durch Erhängen das Leben genommen habe.
Fig. 112 (Mittheilung von Dr. +Pontoni+). Beamter, der sich 1884 in der eigenthümlichen Weise erhängte, dass er sich, auf einem Schemmel stehend, die Füsse mit dem einen Ende eines Strickes zusammenband, das andere, mit einer Schlinge versehene Ende über den Querbalken einer Thüre warf und um den Hals befestigte und dann den Schemel umstiess, so dass sein Körper in eine fast gondelartig hängende Stellung zu liegen kam.
[Illustration: Fig. 110.
Erhängen in liegender Stellung auf einer steilen Treppe. Knoten der Schlinge vor dem linken Ohre.]
[Illustration: Fig. 111.
Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Eigenthümlicher Suspensions-Apparat. Knoten der Schlinge am linken Unterkiefer.]
Obgleich dem Gesagten zufolge zugegeben werden muss, dass ein Selbsterhängen selbst an ganz niedrigen Gegenständen möglich ist, so muss doch anderseits bedacht werden, dass, während das Aufhängen der Leiche eines Erwachsenen in grösserer Höhe nicht so leicht ausführbar ist, jenes an niedrigen Gegenständen ohne besondere Schwierigkeiten effectuirt werden kann, so dass, wenn noch anderweitige Befunde sich ergeben, die den Verdacht wecken, dass fremde Hand bei der Tödtung des Betreffenden mitgespielt habe, eine solche Stellung mit dazu beitragen kann, um diesen Verdacht zu bestärken. So kam vor einigen Jahren in Wien ein Fall vor, wo ein Mann seine Frau auf einem Grasplatz erdrosselt und dann die Schlinge, offenbar in der Absicht, einen Selbstmord vorzutäuschen, an die biegsamen Zweige eines niedrigen Strauches angebunden hatte, so dass die Leiche liegend gefunden wurde.
Ebenso bildet +Taylor+ (l. c. II, 72) eine Frau ab, deren Leiche am Boden, mit dem Rücken an die Wand angelehnt, mit ausgestreckten Füssen sitzt und um deren Hals eine Schlinge gelegt ist, die schief und in beträchtlicher Länge zu einem hoch in der Mauer angebrachten Haken führt. Bei dieser Frau fanden sich nicht blos mehrfache Sugillationen und blutige Hautkratzer, sondern auch bei der inneren Untersuchung ein 1½ Zoll langer Riss in der Trachea, so dass der Fall als Mord sofort klargestellt worden ist.
[Illustration: Fig. 112.
Selbstmord durch Erhängen an einem langen, um die Fussknöchel gebundenen und über einen Querbalken zum Halse geleiteten Strick. Gondelartige Stellung.]
[Sidenote: Vitale und postmortale Strangfurche.]
Gegenüber der Möglichkeit, dass Jemand erst als Leiche aufgehängt worden sein konnte, liegt die Frage nahe, ob nicht aus der Beschaffenheit der Strangfurche erkannt werden könne, ob Jemand während des Lebens oder erst nach dem Tode an den Strang gekommen sei? Leider ist von dieser Seite nur in seltenen Fällen eine Aufklärung zu erwarten, da eine grosse Zahl von Versuchen, die sowohl von Anderen, namentlich von +Casper+ (l. c. II, 657), als von uns angestellt wurden, das übereinstimmende Resultat ergaben, dass die zwei Hauptformen der Strangfurche, wie wir sie als bei Selbstmördern vorkommend beschrieben haben, auch an der Leiche erzeugt werden können, und dies ist leicht begreiflich, da die Strangfurche nur einen durch Compression erzeugten Eindruck darstellt, der, wie wir gehört haben, nur ganz ausnahmsweise Reactionserscheinungen, insbesondere Sugillation des Unterhautgewebes, darbietet, und da die übrigen Bedingungen, die, wie erörtert wurde, bei Selbstmördern einmal eine lederartig vertrocknete, harte, das anderemal eine weiche Strangfurche erzeugen, an der Leiche Gleiches bewirken können, umsomehr, als die mumificirte Strangfurche überhaupt erst an der Leiche durch Vertrocknung zur vollen Entwicklung kommt.
+Neyding+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1870, XII, 341) hat die Strangfurche von erhängten Selbstmördern mikroskopisch untersucht und bei 25 von 30 Fällen winzige Extravasate in derselben gefunden, denen er, als während des Lebens entstehenden Erscheinungen, einen grossen diagnostischen Werth zuschreibt. Später hat +Bremme+ (ibidem, XIII, 247) ähnliche Untersuchungen unter Leitung +Liman+’s und +Skrzeczka+’s angestellt und gefunden, dass solche mikroskopische Extravasate keineswegs immer in der Strangfurche lebend Erhängter sich finden, und dass sie sich auch dann in dieser ergeben können, wenn die Strangfurche erst postmortal erzeugt wurde. Zu ähnlichen Resultaten ist auch +Obtulowicz+ (Virchow’s Jahrb. 1877, I, 487) und +Maschka+ (l. c. 599) gekommen.
Auch wir haben solche Untersuchungen angestellt und schliessen uns der Ansicht +Bremme+’s an, dass der Befund solcher mikroskopischer Extravasate für die Unterscheidung, ob die Strangfurche während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, nicht unbedingt verwerthet werden könne. Dagegen sahen wir wiederholt bei aufgeschürften Strangfurchen an der freien Oberfläche derselben kleine, offenbar aus der Verletzung der Gefässe der Hautpapillen entstandene angetrocknete Extravasate und können die Beobachtung +Neyding+’s bestätigen, dass, wenn eine durch einen doppelten oder mehrfachen Strick erzeugte Strangfurche vorliegt, die in der Regel auffällig injicirte und häufig punktförmig ecchymosirte Beschaffenheit des zwischen den Strangtouren gelegenen, meist nur kammartigen, seltener breiteren Hautwulstes (v. pag. 528) für die Diagnose, dass die Suspension während des Lebens geschah, verwerthet werden kann. Allerdings ist der der Erscheinung zu Grunde liegende Vorgang ein rein mechanischer, der auch an der Leiche stattfindet, aber eine intensivere Entwicklung der Erscheinung setzt einen gewissen Grad der Blutfüllung der Gefässe voraus, der an der Leiche deshalb in der Regel nicht gegeben ist, weil ein Blasswerden der Haut bekanntlich eines der ersten Symptome des eintretenden Todes bildet und auch im Gesichte und am Halse von Erhängten gewöhnlich eintritt, da ja, wie oben erwähnt, die Cyanose zu den Ausnahmen gehört. Dagegen kann Injection sowohl als Ecchymosenbildung auch an der Leiche in intensivem Grade zu Stande kommen, wenn die Haut des Vorderhalses der Leiche zur Zeit der Suspension durch Cyanose oder durch Hypostase stark bluthältig gewesen war. Daher stimmen wir im Allgemeinen mit der von +Lesser+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, 2) ausgesprochenen Ansicht überein, dass Hyperämie und Ecchymosirung des zwischen zwei Strangtouren eingeklemmten Hautstreifens bei Blässe der Umgebung die Diagnose gestatte, dass die Suspension während des Lebens geschehen sei, wobei wir hinzufügen, dass die so entstandene Hyperämie, wenn die Leiche nicht allzufrüh abgenommen wurde, sich auch bei längerer Rückenlage der Leiche gut erhält, da das in der Hautfalte eingeklemmte Blut aus derselben nicht leicht durch Hypostase sich verlieren kann.[357] Auch der oben beschriebene, allerdings seltene Befund von Blasenbildung an dem Hautwulst kann wohl nur während des Lebens zu Stande kommen.
Wichtigere Aufschlüsse als von der Strangfurche allein sind eventuell von den inneren Befunden am Halse zu erwarten. Da nämlich bei erhängten Selbstmördern sich in der grössten Zahl der Fälle ein negativer Befund ergibt, so ist ein solcher geeignet, die Annahme, dass nur ein Selbstmord vorliegt, zu unterstützen, während, wenn sich Läsionen der inneren Organe ergeben, desto mehr an eine andere Gewalt gedacht werden muss, je weniger dieselben sowohl zufolge der allgemeinen Erfahrung, als bei den Umständen des concreten Falles durch einfaches Erhängen entstehen konnten. Dies gilt insbesondere von den Läsionen des Kehlkopfes, die verhältnissmässig häufig beim Erwürgen, aber ausgenommen jene der oberen Hörner des Schildknorpels, nur unter ganz besonderen und in jedem einzelnen Falle sicherzustellenden Umständen beim Erhängen sich ereignen können.
2. Das Erdrosseln.
Bei dieser Todesart wird der Hals durch ein Würgeband comprimirt, welches jedoch nicht, oder wenigstens nicht ausschliesslich, durch die eigene Schwere des Körpers, sondern auf eine andere Weise zugeschnürt wird. Es kann dies, um nur einige von den mannigfachen Möglichkeiten zu erwähnen, entweder dadurch geschehen, dass die gekreuzten Enden eines um den Hals gelegten Stranges in entgegengesetzter Richtung angezogen oder zusammengeknotet werden, oder dadurch, dass ein zu diesem Zwecke um den Hals gelegtes oder schon früher dort befindliches, als Strang dienendes Werkzeug (Strick, Halstuch etc.) mittelst der Hand oder mittelst eines Knebels zugedreht wird, aber auch in der Weise, dass Jemand, dem eine Schlinge um den Hals geworfen wurde, an dieser emporgehoben wird. Letztere Methode, die gewissermassen eine Combination von Erhängen und Erdrosseln darstellt, ist von den berüchtigten Garotters geübt worden, die vor nicht gar langer Zeit in England ihr Wesen trieben.
In Spanien werden die Hinrichtungen durch Erdrosseln mit der sogenannten Garotte vollzogen, indem ein um den Hals gelegtes (eisernes) Band mittelst einer Schraube gegen einen hinter dem Delinquenten aufsteigenden Pfahl angezogen wird.
Auch bei dieser Todesart erfolgt der Tod nicht immer ausschliesslich durch Verschluss der Respirationswege am Halse, sondern es muss auch der Compression der Halsgefässe und vielleicht auch der beim Erwürgen näher zu besprechenden traumatischen Reizung der Kehlkopfnerven eine Rolle zugeschrieben werden. Damit stimmen auch die Angaben der wenigen Personen überein, welche bei den sogenannten „Garotte robberies“ mit dem Leben davongekommen waren, welche dahin gehen, dass sie sofort bewusstlos wurden, als ihnen die Schlinge um den Hals zusammengezogen worden war. Auch haben wir uns durch Versuche an Leichen überzeugt, dass es in der That, wenn ein Würgeband mit der Hand oder noch besser mit einem Knebel um den Hals zugeschnürt wird, gelingt, die Carotiden bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren.
[Sidenote: Verlauf der Strangfurche nach Erdrosselung.]
An der Leiche ist der wichtigste Befund die Strangfurche am Halse. Der Verlauf derselben wird, wie begreiflich, von der Art und Weise abhängen, wie die Strangulation vorgenommen wurde. Geschah dies in der Art, wie man sich das typische Erdrosseln vorstellt, d. h. durch horizontales Zusammenziehen einer um den Hals gelegten Schlinge oder durch Anwendung eines Knebels, so wird eine Marke zurückbleiben, die mehr weniger ausgeprägt horizontal um den ganzen Hals verläuft, somit nicht blos den Vorderhals, sondern auch den Nacken durchfurcht, wobei eine Ausbreitung der Strangmarke die Stelle bezeichnen kann, wo der Knoten oder der Knebel einen Druck ausgeübt hatte. Eine solche Marke würde über die stattgefundene Erdrosselung keinen Zweifel aufkommen lassen. Denn obgleich beim Erhängen, wie wir oben bemerkt haben, bei stark seitlicher Lage des Knotens, insbesondere vor dem Ohre, die Strangfurche auch den Nacken durchfurchen kann, so verläuft sie doch niemals, ausser beim Erhängen im Liegen, horizontal, sondern steigt gegen den Nacken oder die Seitentheile des Halses deutlich auf, woselbst sich die beiden Enden der Furche zu einem nach unten offenen Winkel vereinigen, wobei man bemerkt, dass, weil der Druck der Schlinge an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle am grössten ist und gegen die Seiten an Intensität abnimmt, auch die zurückbleibende Marke gegen den Knoten zu weniger ausgeprägt zu sein pflegt, als an den ihm gegenüber liegenden Partien des Halses, während beim typischen Erdrosseln die Schlinge den Hals in der Regel gleichmässiger comprimirt und daher auch eine entsprechend ausgebildete Strangmarke zurücklässt. Endlich ist zu bemerken, dass bei der bezeichneten Methode des Erdrosselns der Strang leicht auf den Kehlkopf und selbst auf die Trachea fallen kann, während, wie wir gehört haben, beim Erhängen der Strang fast immer über dem Kehlkopf, zwischen diesem und dem Zungenbein, verläuft.
[Sidenote: Locale Befunde nach Erdrosselung.]
Wäre das Erdrosseln mit einer nach hinten offenen Schlinge verübt worden, dann wäre der Fall allerdings als solcher klar, wenn die Strangfurche vorne über den Hals, dann aber nach rückwärts nicht aufsteigend, sondern entweder horizontal oder gar nach abwärts ziehend verlaufen würde, wie dies z. B. geschehen könnte, wenn einem sitzenden oder stehenden Individuum eine Schlinge um den Hals geworfen und dasselbe mit dieser zu Boden gerissen oder etwa über die Lehne eines Stuhles oder Sophas u. dergl. herabgezogen worden wäre, da ein ähnlicher Verlauf höchstens bei so seltenen Fällen von Erhängen vorkommen könnte, wie ein solcher in Fig. 109 abgebildet ist. Wäre aber die Schlinge nach aufwärts gezogen, d. h. der Körper an derselben emporgehoben worden, dann könnte die Strangfurche ganz den gleichen Verlauf nehmen, wie er nach dem Erhängen gefunden wird.
Einen solchen Verlauf haben wir zweimal beobachtet, einmal bei dem (pag. 382) erwähnten Briefträger, den der Thäter zuerst durch einen Revolverschuss in den Kopf niedergestreckt hatte, dann zu erdrosseln versuchte und schliesslich durch Halsabschneiden tödtete. Ebenso bei einer alten Frau, die von ihrem eigenen Sohne in der Weise ermordet wurde, dass er der auf einem Stuhle Sitzenden eine doppelte Schlinge um den Hals warf, sie zu Boden riss und, indem er mit den Füssen auf die angezogenen Enden der Schlinge trat, die Frau ausserdem mit den Händen so lange würgte, bis sie todt war. Doch ergab sich in letzterem Falle ein Befund, der sofort erkennen liess, dass die Strangfurche nicht vom Erhängen, sondern vom Erdrosseln herrührte. Während nämlich die obere Strangfurche zwischen Kehlkopf und Zungenbein in der bei Erhängten gewöhnliches Weise verlief, bildete die andere einen nach abwärts gewölbten Bogen an der rechten Halsseite, dessen grösste Wölbung von der darüberliegenden 6 Cm. weit entfernt war, an den Enden aber mit der oberen Strangmarke sich vereinigte. Wir erklärten in unserem Gutachten, dass dieser Befund entweder dadurch entstand, dass eine doppelte, jedoch in ungleicher Länge genommene Schnur der Frau um den Hals geworfen wurde, oder dass ein einfacher Strang zu zwei verschiedenen Momenten und jedesmal an einer anderen Stelle des Halses angelegt und immer in gleicher Richtung angezogen worden war. Erstere Vermuthung hat sich durch das Geständniss des Thäters als richtig erwiesen.[358]
[Sidenote: Mord durch Erdrosseln.]
Die sonstige Beschaffenheit der Strangfurche bei Erdrosselten ist die gleiche, wie sie sich bei Erhängten je nach dem Grade der Compression, der Beschaffenheit des Stranges u. s. w. ergeben kann. Suffusionen sind, ausgenommen bei Kindern, ebenfalls selten und haben sowohl in den meisten unseren, als in den zahlreichen von +Casper+ und +Liman+ beobachteten Fällen gefehlt. Auch Verletzungen tieferer Organe des Halses wurden beim Erdrosseln nur ausnahmsweise beobachtet, obwohl zugestanden werden muss, dass sie beim Erdrosseln häufiger entstehen können als beim Erhängen, da der Strang leichter auf den Kehlkopf oder auf die Trachea zu liegen kommt, als bei letzterer Todesart, und weil die Zerrung der Theile im Allgemeinen eine stärkere und weniger gleichmässig und in einem Moment sich vollziehende ist als beim Erhängen.
Der Mord durch Erdrosseln ist nicht gar selten, bei Kindern, besonders neugeborenen, sogar verhältnissmässig häufig und zweifellos auch bei Erwachsenen nicht besonders schwierig auszuführen, da, wie insbesondere die Erfahrungen bei den „Garotte robberies“ gelehrt haben, und auch aus der Analogie dieser Todesart mit dem Erhängen geschlossen werden kann, die Bewusstlosigkeit und daher Hilflosigkeit der Betreffenden, wenn die Schlinge rasch und mit Kraft zugezogen wurde, in wenigen Augenblicken eintritt. Daher kann eine solche Tödtung ganz wohl erfolgen, ohne dass Spuren einer anderen Gewalt oder Zeichen geleisteter Gegenwehr sich finden müssen, namentlich dann, wenn die Betreffenden im Schlafe oder während eines Rausches oder dadurch erdrosselt wurden, dass ihnen die Schlinge unversehens von rückwärts über den Hals geworfen und sofort zusammengezogen worden war. Die meisten der bisher beobachteten Fälle haben gelehrt, dass der Thäter sich meist mit dem einfachen Erdrosseln nicht begnügt, sondern dasselbe mit Würgen combinirt, wodurch in der Regel Befunde entstehen, die für sich geeignet sind, die Einwirkung fremder Hand zu verrathen.[359]
[Sidenote: Selbsterdrosselung.]
Selbstmord durch Erdrosseln kommt nur ganz ausnahmsweise vor. +Casper+-+Liman+ beschreiben vier Fälle, und mehrere hat +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 22-26) publicirt. Wir selbst haben drei solche Fälle obducirt, die wir unten näher beschreiben. Einen vierten hat +Haberda+ (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1893, V, 229) mitgetheilt. Die Seltenheit derselben ist vielleicht nur eine zufällige; denn es scheint uns, dass es verhältnissmässig leicht ist, durch eigenhändiges Zusammenschnüren des Halses mit einem Würgeband die Luftwege und wenigstens die venösen Gefässe bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren und rasch Bewusstlosigkeit zu bewirken, worauf, wenn die Zusammenschnürung mittelst eines Knotens oder Knebels oder überhaupt auf solche Art geschah, dass sie durch den Eintritt der Bewusstlosigkeit nicht unterbrochen wurde, nothwendig der Tod erfolgen muss. Damit stimmt auch die Ansicht +Jacquier+’s[360] überein, welcher 17 Fälle von Selbsterdrosselung beschreibt und dazu bemerkt, dass die Seltenheit dieser Selbstmordart nicht von wirklicher, sondern von eingebildeter Schwierigkeit herrühre, was dadurch erwiesen wird, dass die Zahl der sich selbst Erdrosselnden in jenen Ländern eine viel grössere ist, wo die Todesstrafe durch Erdrosseln (garrot) dazu die Idee und sozusagen das Beispiel gibt.
Der erste der von uns obducirten Fälle von Selbsterdrosselung betraf ein 20jähriges, erst nachträglich agnoscirtes Dienstmädchen, welches am 15. April 1878 in eine öffentliche Badeanstalt gekommen war und sich in der ihr zugewiesenen Cabine eingeschlossen hatte. Nachdem sie nach Verlauf einer halben Stunde auf Klopfen und Rufen nicht antwortete, wurde die Cabine gewaltsam eröffnet und die Unbekannte nackt in der Badewanne gefunden, in der Art, dass der Kopf unter Wasser sich befand und das Gesäss aus letzterem hervorragte. Der Hals war mit einem dicken, in drei Touren herumgeschlungenen und vorn am Halse zweimal geknoteten Zuckerspagat so fest zusammengeschnürt, dass die Haut wulstartig über denselben hervorragte und mit Mühe ein Messer zwischen den Spagat und die Haut zu bringen war. Das Gesicht war blauroth angeschwollen und, wie der Polizeibericht angab, dadurch bis zur Unkenntlichkeit entstellt.
Bei der Obduction fand sich eine auffallende Cyanose des Gesichtes und der oberen Hälfte des Halses, die an der Strangfurche sich scharf abgrenzte. Die Augenlider gedunsen, mit punktförmigen Ecchymosen dicht besetzt. Die Bindehaut injicirt und stark ecchymosirt. Rings um den Hals verlief in der Höhe des unteren Endes der Kehlkopfkante eine mehrfache, der Dicke einer Rebschnur entsprechende Strangfurche, von theils blasser, theils pergamentartig vertrockneter Beschaffenheit, deren äusserer Verlauf aus Fig. 113 und 114 zu ersehen ist. Die weichen Schädeldecken waren sehr blutreich, mit Ecchymosen durchsetzt. Hirn und Hirnhäute sind blutreich. Im Unterhautzellgewebe und im Bindegewebe zwischen den Muskeln, entsprechend der lividen Verfärbung des Halses, zerstreute mohnkorn- bis hanfkorngrosse Ecchymosen (auch im Nacken), ferner eine bohnengrosse, entsprechend dem oberen Theile des rechten M. hyothyreoideus unter dessen Scheide, der Muskel selbst an dieser Stelle gequetscht und mit Blut infiltrirt. Je eine linsengrosse Ecchymose zwischen den beiden M. cricothyreoidei und dem unteren Rande des Schildknorpels, die Spange des Ringknorpels rechts von der Mitte leicht nach einwärts geknickt. Zahlreiche Ecchymosen in der Adventitia und im umgebenden Bindegewebe der Carotiden entsprechend ihrer Bifurcation. Zungenbein unverletzt, Schleimhäute des Halses ecchymosirt. Sonst ausgesprochener Erstickungsbefund. (Nähere Beschreibung des Falles nebst Bemerkungen über Selbsterdrosselung in der „Wiener med. Presse“, 1879, Nr. 1-6.)
[Illustration: Fig. 113.
Fall von Selbsterdrosselung. Seitenansicht.]
Der zweite unserer Fälle betraf eine 33jährige, verwitwete Wirthin M. K., welche am Morgen des 20. März 1880 in ihrem Schanklocale auf der Erde liegend todt aufgefunden wurde. Die Leiche lag auf dem Rücken und war halb bekleidet. Im Munde befand sich ein aus einer kleinen Serviette gebildeter Knebel, von welchem ein nur etwa 3 Zoll langes Stück herausragte. Um den Hals war ein seidenes Tuch ziemlich fest geknüpft, und nach dessen Entfernung fand man darunter eine zweimal horizontal um den Hals geschlungene und am Kehlkopf zu einem Knoten gebundene Zuckerschnur, von deren herabhängenden Enden das eine eine 4-5 Cm. weite Schlinge bildete. Das Gesicht war gedunsen, stark cyanotisch und aus beiden Ohren war eine ziemlich starke Blutung bemerkbar. Die M. K. hatte eben menstruirt, war nach Aussage von Zeugen in der letzten Zeit trübsinnig gewesen und soll sich wiederholt geäussert haben: „dass man etwas erleben werde“. Auch war sie mit ihrer nicht im Hause wohnenden Schwiegermutter im Streite, weil diese sie zu einer Ehe zwingen wollte. Im Wäschkasten fand sich ein von der Verstorbenen selbst geschriebener Brief folgenden Inhalts: „Wertheste Frau Schwiegermutter! Die Vorwürfe, die Sie mir machten, konnte mein Herz nicht länger ertragen, weil ich sie mir nicht verdiente und schmerzte mich bis zu diesem Schritte. Der liebe Gott wird mir verzeihen und mein armes, armes unschuldiges Kind zu einer guten Christin werden lassen. O, Du armes, unvernünftiges Kind, zürne Deiner unglücklichen Mutter nicht, aber sie konnte keinen anderen Schritt thun. Gott segne Dich noch einmal, aber ich konnte mir nicht helfen.“ Der Selbstmord war sonach zweifellos.
[Illustration: Fig. 114.
Fall von Selbsterdrosselung. Ansicht von vorne.]