Chapter 24 of 69 · 3946 words · ~20 min read

Part 24

Bei tiefem Stand des Uterus, wie er factisch in den ersten Monaten der Gravidität sich findet, halten wir es namentlich bei Mehrgeschwängerten für möglich, dass die Betreffende sich selbst ein Instrument in den Cervix einführen kann. Der Vorgang hat dann eine gewisse Analogie mit der so häufigen Selbsteinbringung von fremden Körpern in die Harnröhre, und es ist in dieser Beziehung interessant, dass +Pouillet+ (L’onanie chez la femme. Paris 1884, 4. Aufl.) über Fälle von Selbsteinführung sondenartiger Körper in den Uterus zu masturbatorischen Zwecken berichtet. Sehr beweisend in dieser Richtung ist ein von +Herzfeld+ (Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 3) mitgetheilter Fall, wo im Uterus einer 25 Jahre alten Frau der abgebrochene beinerne Griff einer Häkelnadel gefunden wurde, welchen Herr +Herzfeld+ unserer Sammlung zu schenken die Güte hatte. Die Frau gab nach verschiedenen Ausflüchten an, sie habe, um dem überreichen Kindersegen vorzubeugen, auf Rath einer Hebamme sich nach jedem Beischlafe die Uterushöhle ausgewischt, indem sie den Griff der Häkelnadel mit einem Lappen umgewickelt und nach Einführung von zwei Fingern der linken Hand in die Scheide das Instrument in die Gebärmutterhöhle einschob. Sie habe dabei eine hockende Stellung angenommen und durch Anspannen der Bauchwand den Muttermund herabgedrängt. Diese Manipulation will sie seit längerer Zeit geübt haben, bis ihr eines Tages die Nadel abbrach und sie nur noch den Lappen herausziehen konnte. Besonders klar wird aber eine solche Möglichkeit durch den Fall von +Resnikow+ (Centralbl. f. Gyn. 1893, Nr. 44) illustrirt, da die betreffende Frau, welche schon zweimal durch eigenhändige Einführung der Sonde den Abortus provocirt hatte, die Manipulation vor dem Arzte an sich selbst demonstrirte.

[Illustration: Fig. 43.]

[Sidenote: Injectionen.]

[Sidenote: Einführung fremder Körper in den Muttermund.]

Fruchtabtreibungen durch Injectionen, insbesondere in den Cervix, kommen gegenwärtig immer häufiger vor, besonders wenn Sachverständige sich eines solchen Delictes schuldig machen. Doch wird die Operation mitunter auch von Laien ausgeführt. So wurde in einem von +Maschka+ (Gutachten. II, 324) mitgetheilten Falle ein seit Langem in dem Verdachte eines Fruchtabtreibers stehendes Individuum (Nichtarzt) dabei ertappt, wie es durch Injectionen mittelst einer Spritze und eines in den Muttermund eingeführten Mutterrohrs den Abortus einleitete. Scheideninjectionen können auch von den Schwangeren selbst und mit Erfolg ausgeführt werden. Ausser gewöhnlichen Spritzen werden Clysopompen, insbesondere aber Balloncatheter benützt. In dem von +Vibert+ (Annal. d’hygiène publ. 1893) referirten Processe gegen den Fruchtabtreiber Thomas hatte dieser bei 72 Frauen den Balloncatheter angewendet. Auch die Einleitung von Dampf wurde schon, und zwar mit Erfolg versucht. +Schoder+ (Beiträge zur Lehre vom provocirten Abortus. Diss. Berlin 1893) berichtet über einen solchen Fall. Auf Rath einer bereits zweimal wegen Fruchtabtreibung bestraften Person, musste sich die Schwangere mit gespreizten Beinen über einen Eimer stellen, auf dessen Boden Spiritus gegossen und angezündet worden war und gleichzeitig heissen Kaffee trinken. Dabei überkam die Schwangere Schwäche, sie legte sich zu Bette, nach 2 Stunden begann Drängen und es gingen Blutklumpen ab. Andere Methoden sind verhältnissmässig selten. In einem von +Thomson+[204] publicirten Falle war unter Anderem auch der Versuch angestellt worden, durch fortgesetztes Herumbohren mit dem Finger in der Scheide die Fruchtabtreibung zu bewirken, und in einem von uns begutachteten war ein übelbeleumundeter Mann, nachdem er eine ganze Reihe verschiedener innerer Mittel (Branntwein mit Pfeffer, eine Mischung von Wasser, Stärke und Zucker, dann ein Gebräu aus Schöllkraut, Kamillen, Safran, Alaun, Kupfervitriol und Kampher, und hierauf Schlämmkreide) fruchtlos angewendet hatte, um bei seiner Geliebten die Frucht abzutreiben, sogar auch auf die Idee gerathen, dies durch forcirten Coitus zu bewirken, zu welchem Zwecke er die Betreffende durch einige Zeit nicht blos zwei- bis dreimal täglich gebrauchte, sondern auch einen Freund mitbrachte, der in seiner Gegenwart dieselbe gebrauchen musste! In einem dritten, uns von den hiesigen Gerichtsärzten DDr. +Doll+ und +Haschek+ mitgetheilten Falle hatte ein Mann seiner schwangeren Geliebten ein Instrument gebracht, welches wir in halber Grösse hier abbilden (Fig. 43), dessen unterer Theil aus Holz, dessen oberer aus Bein gefertigt ist, mit der Aufforderung, sich dasselbe in den Muttermund einzuführen und dort liegen zu lassen, wobei er angab, dass er dasselbe von einem Arzt gekauft habe, welcher ihn versicherte, dass das Instrument, wenn richtig eingeführt, die Fruchtabtreibung zweifellos bewirke. Die Betreffende wandte jedoch trotz wiederholter Aufforderung das Instrument nicht an, liess die Schwangerschaft regelmässig verlaufen und producirte erst nachträglich das Instrument vor Gericht, als es wegen der Erhaltungskosten des Kindes zu Zerwürfnissen zwischen ihr und ihrem Geliebten gekommen war. Die Gerichtsärzte, denen das Instrument vorgelegt wurde, gaben ihr Gutachten dahin ab, dass sich in der Construction desselben eine gewisse Zweckmässigkeit und Sachkenntniss nicht verkennen lasse, dass dasselbe in den Muttermund möglicherweise auch von der Frau selbst eingeführt werden könnte, und, wenn dort liegen gelassen, den Abortus anzuregen im Stande gewesen wäre. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Fruchtabtreibung verurtheilt. Wir sind im Allgemeinen derselben Meinung wie die Herren Collegen und sind überzeugt, dass das betreffende Instrument in der Hand eines Sachverständigen gewiss zum Ziele führen würde, halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass eine Schwangere sich selbst das plumpe Instrument in den Muttermund einzubringen im Stande sein dürfte.

[Sidenote: Reizung des Cervix.]

Dagegen behauptet +Säxinger+ (l. c. 289), dass das blosse Einlegen einer Sonde in den Gebärmutterhals keine Wehen hervorrufe. Auch das einfache Betasten der Innenfläche des Cervix mit der Sonde oder bei hinreichender Eröffnung mit dem Finger könne nicht als ein solches Mittel bezeichnet werden. +Müller+ habe bei 100 Schwangeren mit dem Finger und mit dicken Sonden den ganzen Cervicalcanal behufs genauer Messung wiederholt abgetastet, ohne je schlimme Folgen davon zu sehen.

Auch durch Einführung reizender Substanzen in die Genitalien ist die Fruchtabtreibung versucht worden. So hatte das oben erwähnte Individuum zu den bezeichneten Fruchtabtreibungsversuchen noch den hinzugefügt, dass es zwei Knoblauchzehen nahm, an der Stelle, wo der Keim herauswächst, Pfeffer hineinthat und seiner Geliebten „tief in die Scheide bis zur Gebärmutter“ hineinsteckte, ebenso eine dritte Zehe in den Mastdarm mit dem Auftrage, diese Körper einen halben Tag lang an ihrem Orte zu belassen, was die Betreffende allerdings nicht that, sondern schon nach etwa einer halben Stunde den präparirten Knoblauch sowohl aus den Genitalien als aus dem After herauszog, da derselbe ihr starkes Brennen verursachte. Dieser Fall erinnert an die mit verschiedenen reizenden Substanzen bestrichenen Pessarien, deren sich bereits die alten arabischen Aerzte zur Einleitung des Abortus bedienten, und demselben analog sind jene Fälle, in denen heftig wirkende Giftstoffe, insbesondere Arsenik, zu diesem Zwecke per vaginam eingeführt wurden. Ein solcher Fall wird in der „Deutschen Klinik“, 1873, Nr. 41, und ein zweiter von +Brisken+ in der Vierteljahrsschr. f. ger. Med. XXV, 110, mitgetheilt.

[Sidenote: Diagnose der mechanischen Fruchtabtreibung.]

Es unterliegt keinem Zweifel, dass, wenn der Gerichtsarzt in die Lage kommt, über einen der genannten, sei es durch Eingeständniss des Thäters oder durch die Angaben der Schwangeren selbst[205], oder etwa durch Zeugen oder durch besondere Umstände sichergestellten Vorgänge ein Gutachten abzugeben, es nicht schwer halten wird, sich auszusprechen, ob ein solcher Vorgang im Allgemeinen geeignet ist, Abortus zu bewirken; aber es liegt in der Natur der Sache, dass, wenn solche Aussagen nicht vorliegen, sondern nur ein unbestimmter Verdacht besteht, dass ein mechanischer Vorgang unternommen wurde, um die Frucht abzutreiben, die Diagnose eines solchen Vorganges nur dann möglich sein wird, wenn derselbe objectiv nachweisbare Veränderungen hinterlassen hatte. Wir werden diese bei den Folgen der Fruchtabtreibung erwähnen.

Ausser der Erhebung solcher Veränderungen wird es weiter wie bei dem durch innere Mittel veranlassten Abortus Aufgabe des Gerichtsarztes sein, zu erwägen, in welcher Zeit nach dem angeblich eingeleiteten Vorgange die Fehlgeburt erfolgt ist, und ob dieselbe mit der Zeit stimmt, in welcher erfahrungsgemäss nach der Anwendung der betreffenden Mittel der Abortus zu erfolgen pflegt.

[Sidenote: Eintritt des Abortus nach mechanischer Fruchtabtreibung.]

[Sidenote: Wann erfolgt der Abortus bei den einzelnen Methoden?]

Von den Methoden, die auch in der Geburtshilfe angewendet werden, führt die aufsteigende Scheidendouche (nach +Kiwisch+) am langsamsten zum Ziele. Wenn, wie +Kiwisch+ fordert, die warme Douche alle drei bis vier Stunden durch 12 bis 15 Minuten wiederholt wird, pflegen sich erst nach drei bis fünf Tagen die ersten Wehen einzustellen[206], mitunter noch später.[207] Ungleich schneller wirkt die Uterusinjection (Methode von +Cohen+). In 12 Fällen, in denen +Lazarewitsch+[208] diese Methode anwendete, begannen die Wehen fast unmittelbar nach der Injection und die Geburt dauerte 3½ bis 30 Stunden. +Tardieu+ gibt an, dass, wenn diese Methode behufs verbrecherischer Fruchtabtreibung zur Anwendung kam, die Geburt bis höchstens 18 Stunden nach der Injection erfolgte. Auch in dem von +Maschka+ mitgetheilten Falle traten sofort nach der Injection heftige Schmerzen und acht Stunden darauf der Abortus ein. Die Angabe +Krause+’s, dass bei dieser Methode die Geburtsdauer im Mittel drei, in maximo acht Tage betrage, ist daher unrichtig, doch wird gewiss die Art und Weise, wie die Methode ausgeführt wird, auf den Zeitpunkt des Eintrittes der ersten Wehen von Einfluss sein, insbesondere die Tiefe, bis zu welcher das Injectionsrohr zwischen Ei und Uterus eingeführt, und die Menge der Flüssigkeit, die eingespritzt wurde. Bei der Methode nach +Krause+ (Einlegung eines elastischen Katheters zwischen Ei und Uterus) traten nach +Schröder+ (l. c. 329) bei Mehrgebärenden die Wehen nicht selten sofort, bei Primiparen wenigstens nach mehreren Stunden auf. +Franque+ dagegen (+Scanzoni+’s Beiträge zur Geburtshilfe, 1869, VI, 109) fand in seinen Fällen, dass die mittlere Dauer der Geburt 68 Stunden und die längste 141 Stunden betrug. Mitunter tritt, trotzdem die Sonde zwischen Uterus und Ei wiederholt eingeführt und selbst liegen gelassen wurde, dennoch kein Abortus ein. Interessante derartige Fälle werden von +Säxinger+ (l. c. 290) mitgetheilt. Am präcisesten scheint der Abortus nach der gegenwärtig vielfach empfohlenen Methode von +Barnès+ und von +Tarnier+ (Einführung einer Kautschukblase zwischen Ei und Uterus und Wasserinjection) zu erfolgen. Nach +Machenand+ (Virchow’s Jahrb. 1869, II, 611) trat in 21 Fällen der Abortus im Mittel nach 35 Stunden ein; nach +Spiegelberg+ (Ibid.) war in allen (7) Fällen 1 bis 3 Stunden nach der Application die Geburt im vollen Gange und 4 bis 51 Stunden nach derselben beendet. Ueber den Verlauf des Abortus nach Dilatation des Cervix mittelst Pressschwamm berichtet +Godson+ (Virchow’s Jahrb. 1875, II, 613) auf Grund von 20 Beobachtungen, dass die Dauer der Geburt von der Einlegung des Pressschwammes bis zur Beendigung 24 bis 96 Stunden betrage. Was die bei der criminalen Fruchtabtreibung am häufigsten geübte Methode, den Eihautstich, betrifft, so gibt +Hohl+ an, dass 12 bis 48 Stunden nach dem Abfluss der Wässer die Wehen einzutreten pflegen und auch die Erfahrungen +Tardieu+’s gehen dahin, dass die Geburt in einigen Stunden und selten später als nach vier Tagen erfolgt, während +Gallard+ (l. c. 44) den Abortus meist in fünf bis acht Tagen, in einem Falle aber schon nach 12 Stunden eintreten sah. Im Allgemeinen dürfte bei von Laien vorgenommenem Eihautstich die Entbindung früher eintreten als nach kunstgerecht eingeleitetem Abortus, da bei letzterem, wenn er in Folge ärztlicher Indication ausgeführt wird, die Wässer in der Regel nicht auf einmal, sondern indem man die Eihäute an einer höher gelegenen Stelle eröffnet, allmälig abgelassen werden.

Ueber die Zeit, binnen welcher nach Massage des Uterus oder nach heftigen Erschütterungen des Unterleibes der Abortus sich einstellen kann, lässt sich nichts Bestimmtes sagen. Wenn, wie bei der Massage, zunächst Contractionen des Uterus durch den mechanischen Eingriff hervorgerufen wurden, dann wird der Abortus in der Regel kurz nach letzterem sich einstellen, wenn jedoch, wie z. B. in Folge von heftigen Erschütterungen des Unterleibes, zunächst das Ei lädirt, resp. die Frucht getödtet wurde, dann können Tage und selbst längere Zeit vergehen, bevor die todte Frucht ausgestossen wird. Der Macerationsgrad der letzteren lässt sich dann für die Beantwortung der Frage verwerthen, wie lange Zeit seit dem Tode der Frucht verflossen ist und ob diese Zeit mit dem Zeitpunkte übereinstimmt, in welchem angeblich der betreffende Eingriff geschah.

[Sidenote: Besichtigung der Frucht.]

Die +Besichtigung der Frucht+ kann auch dann Anhaltspunkte für die Diagnose einer mit mechanischen Mitteln herbeigeführten Fruchtabtreibung ergeben, wenn sich an dieser Verletzungen zeigen, die durch das eingeführte Werkzeug erzeugt worden sind. Insbesondere können beim Eihautstich Stichverletzungen an vorliegenden Kindestheilen zu Stande kommen.

+Tardieu+ fand in einem seiner Fälle eine Stichwunde in der grossen Fontanelle des abgetriebenen Fötus, welche durch den Sinus falcif. major bis in’s Gehirn eingedrungen und von Blutextravasat begleitet war. Andere Fälle dieser Art hat +Lex+ (l. c. 267) zusammengestellt, ebenso bringt +Gallard+ (l. c. 80 u. ff.) einen, in welchem bei der Mutter Quetschungen des Cervix und analoge Quetschungen am Kopf und am Halse des betreffenden Fötus gefunden wurden, und +Liman+ in der siebenten Auflage seines Handb. I, pag. 267, einen weiteren, in welchem an der Leiche der Mutter ausgebreitete Zerreissungen des Cervix und tiefe Suffusionen der hinteren Gebärmutterwand mit blutiger Infiltration der linken Adnexa constatirt wurden, an der 19 Cm. langen Frucht aber eine 2 Cm. lange, scharfrandige, suffundirte Oeffnung über dem linken Hüftbeinkamm, aus welcher Dünndarmschlingen vorragten.

[Sidenote: Abgang des Eies.]

+Gallard+ hat (l. c. 104 und 115, sowie Ann. d’hyg. publ. 1877, pag. 483) die Behauptung aufgestellt, dass, weil in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft das Ei fast stets en bloc abgeht, daraus, dass ein Abortus in dieser Periode in zwei Tempis erfolgte, d. h. zuerst die Frucht und dann die zerrissenen Eihüllen geboren wurden, mit grösster Wahrscheinlichkeit auf künstliche Eröffnung des Eies geschlossen werden könne. Diese Angabe ist allerdings beachtenswerth, keineswegs aber allgemein giltig. In den ersten sechs Wochen kann beim spontanen Abortus der Abgang des Eies in toto als Regel angenommen werden. Von der sechsten bis zehnten Woche scheint der Abgang en bloc und in zwei Tempi gleich häufig vorzukommen. Die Festigkeit des Eies, die Energie der Uteruscontractionen, der Widerstand des Cervix spielen dabei eine Rolle, auch ist eine nachträgliche Beschädigung des in toto abgegangenen Eies wohl möglich, desto leichter, je zarter dasselbe war. Ueberdies kann auch nach Eihautstich das Ei unversehrt abgehen, wenn nur die Decidua reflexa verletzt wurde.

[Sidenote: Blutentziehungen.]

Zu den mechanischen Fruchtabtreibungsmitteln müssen auch noch starke Blutentziehungen gerechnet werden, von denen insbesondere der Aderlass verhältnissmässig häufig, seltener das Setzen von Blutegeln in Anwendung gezogen wird.

Es kann nicht geleugnet werden, dass eine hochgradige, namentlich eine plötzlich erzeugte Anämie den Abortus möglicherweise zu bewirken im Stande sein wird, einestheils indem durch die Verminderung der Blutmenge der Mutter die Respiration der Frucht leidet, andererseits weil eine plötzliche Anämie der Nervencentren thatsächlich Uteruscontractionen hervorzurufen vermag, wie die Versuche von +Oser+ und +Schlesinger+, sowie unsere eigenen gezeigt haben. Trotzdem wird es wohl nur ganz selten geschehen, dass durch Aderlässe etc. der Anstoss zur Fehlgeburt gegeben wird, da bei diesen die Blutentleerung kaum je so weit getrieben wird, dass dadurch entweder Lebensgefahr für die Frucht bedingt oder eine Reizung der Centra der Uterusbewegung gesetzt wird, wie auch trotz der Häufigkeit, in welcher Blutentziehungen zu Fruchtabtreibungszwecken in Anwendung gezogen wurden, unseres Wissens kein Fall bekannt ist, in welchem nur durch diese der Abortus hervorgerufen worden wäre. Im Gegentheil sah +Moriceau+ bei zwei Individuen die Entbindung normal verlaufen, obgleich das eine 48mal, das andere 90mal sich während der Schwangerschaft zur Ader gelassen hatte (+Gallard+, pag. 23).

Nichtsdestoweniger sind diese Vorgänge von grosser forensischer Bedeutung, weil der Befund von frischen Aderlasswunden oder Blutegelstichen häufig den Verdacht bestärkt, dass die Betreffende Fruchtabtreibungsversuche unternommen habe, besonders dann, wenn solche Befunde sich an Stellen ergeben, wo, wie z. B. an den Füssen oder an den Genitalien, aus therapeutischen Zwecken selten oder gar nicht Aderlässe oder Blutegel gesetzt werden.

[Sidenote: Elektricität.]

Durch den elektrischen Strom, namentlich den constanten, können Contractionen des Uterus hervorgerufen werden und wurde derselbe bereits wiederholt zur Einleitung der ärztlich indicirten Frühgeburt mit Erfolg angewendet, so insbesondere von +Bayer+ (Zeitschr. für Geburtsh. und Gyn. XII und Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 48). Die Kathode wurde in den Cervix eingeführt, die Anode auf den Bauch oder die Kreuzbeingegend applicirt. Nach +Bayer+ ist dieses in den meisten Fällen ein sicheres und absolut ungefährliches Mittel zur Einleitung der künstlichen Frühgeburt, womit allerdings die Erfahrungen anderer Beobachter (+Fränkel+, +Bumm+, +Fleischmann+, +Brühl+) nicht ganz übereinstimmen. In Amerika soll das Mittel zur Fruchtabtreibung nicht gar selten benützt werden. +Rosenstirn+ (Virchow’s Jahresb. 1881, II, 562) erzählt von einer Dame, an welcher die Operation in einem „elektrischen Bade“ geschah, wo ihr ein Strom von 60 Daniell’schen Elementen 10 Minuten lang vom Kreuzbein nach dem Introitus vaginae durchgeleitet wurde. Der Abortus erfolgte am anderen Tage.

Folgen der Fruchtabtreibung.

Die Folgen einer Fruchtabtreibung kommen in strafrechtlicher Beziehung insbesondere dann in Betracht, wenn die Fruchtabtreibung oder die Tödtung der Frucht im Mutterleibe ohne Wissen und Willen der Mutter bewirkt wurde, da in einem solchen Falle die etwa für die Betreffende aus der Fruchtabtreibung entstandenen schweren Nachtheile an der Gesundheit oder Gefahr am Leben die Höhe des Strafausmasses beeinflussen, und wenn durch eine solche Handlung der Tod verursacht wurde, Zuchthausstrafe nicht unter 10 Jahren und selbst lebenslängliche Zuchthausstrafe verhängt werden kann. (Oesterr. St. G. §. 148, St. G.-Entwurf §. 227 und deutsches St. G. §. 220.)

Abgesehen von dieser eventuellen Bedeutung sind solche Folgen auch insoferne von grosser gerichtsärztlicher Wichtigkeit, weil durch ihren Bestand nicht blos die Diagnose des stattgefundenen Abortus, sondern auch die Erkennung der Art und Weise, in welcher derselbe eingeleitet wurde, wesentlich erleichtert wird.

Schwere Nachtheile für die Gesundheit und selbst Lebensgefahr können für die betreffende Mutter hervorgehen, sowohl aus dem Abortus als solchem, als aus den zur Einleitung desselben angewandten Mitteln.

[Sidenote: Sepsis.]

In ersterer Beziehung sind insbesondere die heftigen Blutverluste zu erwähnen, welche so häufig den Abortus begleiten, vorzugsweise durch die unvollständige Contraction des Uterus verursacht werden, und die für sich im Stande sind, Lebensgefahr zu bedingen. Weiter gehören hierher die puerperalen entzündlichen und septischen Erkrankungen und ihre Folgezustände. Von dieser Erkrankung sagt +Liman+ in der letzten Auflage seines Handbuches (I, 250, und Zeitschr. f. Geburtsh. XIV, Heft 1) Folgendes: „Was speciell die septischen Erkrankungen nach Abortus betrifft (Endometritis septica puerperalis und Peritonitis), so setzen dieselben voraus, dass kurz vor oder während der Geburt durch Personen oder Instrumente oder sonst nicht hinreichend gesäuberte Dinge Infectionsstoffe dem Uterus zugeführt worden sind. Eireste, macerirte Früchte können fieberhafte Zustände, Cachexien erzeugen, sie bedingen aber keine Sepsis. Man kann deshalb trotz +Gallard+’s (l. c. 76) gegentheiliger Behauptung aussprechen, +dass ein Abortus, welcher wenige Tage später die Erscheinungen schwerer Sepsis bietet, stets den Verdacht erregt, dass dabei irgend welche Eingriffe geschehen sind, und dass er durch Einführung von Instrumenten oder sonstigen Dingen in die Genitalwege bedingt gewesen, also ein provocirter gewesen ist+.“ Diese Ansicht +Liman+’s ist entschieden beachtenswerth, und es muss die verhältnissmässige Häufigkeit der genannten Processe nach instrumentell provocirtem Abortus, auch wenn dieser mit Verletzung der Mutter nicht verbunden war, Jedermann auffallen; trotzdem ist diese Thatsache forensisch nur schwer zu verwerthen, einestheils, weil eine scharfe Grenze zwischen „schweren“ und minder schweren Formen von Sepsis nicht besteht, und weil anderseits im concreten Falle die Möglichkeit kaum auszuschliessen sein wird, dass das septische Gift auch erst nachträglich, d. h. nachdem der Abortus bereits erfolgt war, in den wunden Uterus gekommen sein konnte, umsoweniger, als letzteres keineswegs nur durch Manipulationen, sondern auch durch unreines sonstiges Verhalten geschehen kann (vide +C. v. Braun+, Lehrb. d. Gyn. 1881, pag. 881).

Verhältnissmässig häufiger rühren die schweren Folgen, die nach Fruchtabtreibungen beobachtet werden, von den zur Einleitung derselben in Anwendung gebrachten Mitteln her.

Es gehören hierher zunächst die Intoxicationen, die durch manche innere Fruchtabtreibungsmittel veranlasst werden können. Da, wie wir oben auseinandergesetzt haben, viele, wenn nicht die meisten Mittel, welche gewöhnlich zur Fruchtabtreibung angewendet werden, heftige Gifte sind, so ist es begreiflich, wenn in solchen Fällen die Schwangeren durch die genommene Substanz häufig in Lebensgefahr gerathen, und dass, wie wir gesehen haben, viele dieser Unglücklichen ihr Wagniss mit dem Vergiftungstode bezahlen.

[Sidenote: Vergiftungen und Verletzungen bei Fruchtabtreibung.]

In den meisten Fällen hat die Vergiftung der Natur der betreffenden Substanzen zufolge einen acuten Charakter und die Genesung oder der Tod erfolgen bald nach dem Eintritte der ersten Intoxicationserscheinungen. Im ersteren Falle wäre insbesondere zu erwägen, ob die aufgetretenen Symptome solche waren, dass um das Leben der betreffenden Mutter zu fürchten war. Protrahirter Verlauf der Intoxicationen kommt selten vor, noch seltener langwierige Krankheiten oder gar bleibende gesundheitliche Nachtheile, die sich aus der Vergiftung entwickelt haben. Ist der Tod erfolgt, so wird bei der Untersuchung der Leiche nach denselben Regeln und Vorschriften vorzugehen sein, wie sie bei der Obduction Vergifteter überhaupt beobachtet werden müssen.

[Illustration: Fig. 44.

Mehrfache Perforation des Fundus uteri mit septischer Erweichung der Ränder.]

[Sidenote: Verletzungen beim „Eihautstich“.]

Am häufigsten werden schwere Folgen nach der Anwendung mechanischer Mittel beobachtet, insbesondere nach dem „Eihautstich“, wenn dieser von Laien unternommen wurde. Da nämlich diese in der Regel ohne die geringsten Kenntnisse über das anatomische Verhalten der betreffenden Organe an die Ausführung der Operation gehen, so ist es begreiflich, dass sie nicht selten, statt mit ihren mitunter ganz primitiven Werkzeugen zum Ei zu gelangen, mannigfache Verletzungen der Genitalien verursachen. Am leichtesten entstehen Perforationen des Scheidengewölbes oder des Cervix uteri. Doch sind solche auch am Fundus wiederholt beobachtet worden, und zwar auch ohne Verletzung der Frucht. Ein Uterus mit zwei lochförmigen Perforationen am Fundus wird von +Kempendik+ (Deutsche med. Wochenschr. 1881, Nr. 5) abgebildet. Es handelte sich um einen Abortus im vierten bis fünften Monat, welchen die Mutter angeblich selbst (!) durch Einführung einer Gänsefeder eingeleitet haben wollte. Einen ähnlichen von uns obducirten Fall mit septischer Erweichung der Ränder der Perforationsöffnungen und consecutiver Vergrösserung der letzteren zeigt Fig. 44. Ueber fünf solche Perforationsfälle berichtet +Maschka+ (Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. XLI, pag. 265). Ebenso hat +Lesser+ (Ibid. XLIV, pag. 220) 11 eigene und 29 fremde Beobachtungen von Verletzungen durch criminelle Provocation des Abortus zusammengestellt und zum Theile abgebildet. In allen 35 Fällen war 23mal der Hals des Uterus oder dieser und andere Theile des Körpers und 20mal die Scheide verletzt. In den selbst beobachteten Fällen fanden sich: 6 Vaginalverletzungen, 13 Cervixverletzungen, 7mal am inneren Muttermund und 7mal am Körper. Eine Perforation des hinteren Scheidengewölbes in das perirectale Gewebe durch ein langes Ansatzrohr sah +Mittenzweig+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, X, pag. 225). Wir selbst haben ausser ähnlichen Perforationen einen Fall beobachtet, wo die hintere Blasenwand perforirt war. Die Umstände machten es wahrscheinlich, dass die Schwangere sich diese Verletzung selbst beigebracht hatte, indem sie mit ihrem Instrument statt in die Vagina in die Harnröhre gerathen war. Schwere Peritonitiden sind fast ausnahmslos die Folge einer solchen Verletzung, doch ist der Ausgang, wenn auch sehr häufig, doch nicht immer ein tödtlicher.

+Graves+ (Virchow’s Jahrb. 1869, II, 608) berichtet von einer Frau, die sich im vierten Monate ihrer Schwangerschaft mittelst einer Stricknadel den Abort effectuirt hatte. Während desselben wurde der Abgang von Fäces und Ascariden durch den Muttermund beobachtet. Schwere Peritonitis trat ein, die jedoch nach einem halben Jahre in Genesung endete. Die Frau gebar später noch zwei lebende Kinder. -- In einem Falle von +Petrquin+ und +Foltz+ (Ibid. 574) hatte sich eine Schwangere behufs Fruchtabtreibung durch eine Hebamme eine Uterussonde einführen lassen. Die Sonde verschwand und der Abortus erfolgte. Vier Monate darauf bildete sich eine kleine Geschwulst in der Nähe des Nabels, aus welcher durch Einschnitt die Sonde extrahirt wurde, ohne dass gefährliche Erscheinungen sich eingestellt hätten. -- Ein ähnlicher Fall wird von +Barwell+ (Med. Centralbl. 1875, pag. 400) mitgetheilt. Eine junge Dame hatte durch Einführung und Liegenlassen eines elastischen Katheters abortirt, wobei nur noch der Elfenbeinknopf des Instrumentes hatte entfernt werden können; 1½ Jahre darnach fand +Barwell+ eine bedeutende Eiteransammlung über den Hüften, die er entleerte. Eine Woche später wurde im +Douglas+schen Raum der Katheter gefühlt und später von Rectum aus entfernt, nachdem er 20 Monate in der Bauchhöhle gelegen hatte. Die Genesung dauerte sechs Wochen.

Derartige Verletzungen zeigen in der Regel deutlich den Charakter von Stichverletzungen, seltener finden sich, wenn grobe Werkzeuge (Schneiderscheere, +Casper+) gebraucht wurden, oder wenn durch gewaltsames Einbohren der Finger in den Muttermund etc. die Fruchtabtreibung unternommen wurde, unregelmässige Läsionen der betreffenden Theile. Gröbere Verletzungen der Genitalien lassen sich auch während des Lebens unschwer erkennen; die Erkennung von Perforationen kann Schwierigkeiten bieten, wenn die Oeffnung in Folge ihrer Feinheit oder ihrer versteckten Lage der unmittelbaren Beobachtung sich entzieht. Das Auftreten einer heftigen Peritonitis ist für sich allein nicht beweisend, da diese auch in Folge anderer Ursachen sich einstellen kann.