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Part 54

Die Obduction ergab einen kräftigen Körper mit starkem Fettpolster, Gesicht cyanotisch, durch punktförmige Ecchymosen wie gestichelt. Die Bindehaut injicirt, zahlreiche bis linsengrosse und rechts eine fast bohnengrosse Ecchymose enthaltend. In der Aushöhlung beider Ohrmuscheln etwa ein Kaffeelöffel theils flüssigen, theils geronnenen frischen Blutes, mit welchem auch beide Gehörgänge gefüllt sind. Hals fett. An der Vorderfläche desselben eine zwischen Kehlkopf und Zungenbein quer verlaufende, 2-3 Mm. breite, blasse Furche, welche am vorderen Rande beider Kopfnicker sich verliert. Am oberen Rande dieser Furche findet sich links neben der Mittellinie eine quergestellte, 3 Mm. lange, 1 Mm. breite, braunroth vertrocknete Stelle und einen Querfinger davon nach aussen, ebenfalls dem oberen Rande der Furche entsprechend, eine gleiche, mit einem linsengrossen, sugillirten Hofe umgeben. Rechts erscheint der untere Saum der Furche vom vorderen Rande des Kopfnickers beginnend in einer Länge von 3 Cm. und einer Breite von 1-2 Mm. schmutzig violett verfärbt und die Oberhaut daselbst in mehrere, in einer der Furche parallelen Reihe nebeneinander gestellte, mit klarem Serum gefüllte Bläschen abgehoben, von denen zwei mittlere wickenkorngross, die seitlichen hirsekorngross sind. Am rechten Ellenbogen 3 Cm. lang eine schwach sugillirte Hautaufschürfung. In der rechten Ellenbeuge zwei linienförmige, lange Hautkratzer. An der Streckseite des linken Oberarmes neben und unter der Achselfalte eine kreuzergrosse, bläuliche sugillirte Stelle. Schädeldecke blutreich, stark ecchymosirt, ebenso beide Schläfemuskeln durch bis linsengrosse Ecchymosen wie getigert. Hirn und Hirnhäute blutreich. Die Schleimhaut beider Paukenhöhlen ecchymosirt, im Lumen der rechten flüssiges Blut. Trommelfelle unverletzt, doch jederseits ein kleiner Riss im Epidermisüberzuge. Die Epidermis der hintersten Partien beider äusserer Gehörgänge durch flüssiges Blut blasig abgehoben, stellenweise geborsten. Im Unterhautzellgewebe unter der Strangfurche keine Blutaustritte, wohl aber ein linsengrosser am vorderen Rande des linken Kopfnickers unter dessen Scheide, sowie je ein bohnengrosser in den Nackentheilen des M. cucullaris unterhalb dessen äusserer Scheide. Im Rachen und Kehlkopf blutiger Schleim. Die Schleimhaut dunkelviolett. Kehlkopf und Zungenbein unverletzt. Lungen angewachsen, blutreich. Herz contrahirt mit punktförmigen Ecchymosen.

Bemerkenswerth ist in beiden Fällen die hochgradige Blutstauung am Kopfe, die durch besonders starke Cyanose, Ecchymosenbildung und im zweiten Falle sogar durch Blutung aus den Ohren sich kundgab und sich daraus erklärt, dass durch das Würgeband vorzugsweise die Venen des Halses und weniger oder vielleicht gar nicht die Carotiden comprimirt worden sind.

Einen instructiven Fall von Selbsterdrosselung enthält +Henke+’s Zeitschrift, 1843, pag. 135, der sich an den bekannten des General Pichegru anschliesst.

Die Leiche eines Corporals, der wegen Dienstvergehen Bestrafung zu fürchten hatte, wurde in einem Gebüsche unter einem Baume auf dem Gesichte liegend gefunden. Zu beiden Seiten des Vorderhalses standen die Enden eines gewöhnlichen Soldatensäbels vor. Fünf Fuss von dem Kopfe der Leiche stand ein Baum mit einem in der Höhe von 10 Fuss abgehenden horizontalen starken Aste. An diesem war das eine Bein einer leinenen Hose fest angebunden, während das andere bis auf den Boden herabhing. Die Hosennaht war im Spalt auf 1½ Fuss eingerissen. Die Kleider der Leiche waren geordnet. Als man die Leiche umdrehte, fand man um den Hals ein baumwollenes Tuch fest zugeschnürt, aus welchem nach vorn eine Schlinge gebildet war, in welcher ein Militärsäbel mit der Scheide steckte. Rechts neben dem Kehlkopf war das Tuch zu einem festen Knoten geknüpft. Der unter das Tuch gesteckte Säbel war offenbar mehrmals herumgedreht worden, und stak so fest, dass er erst herausgezogen werden konnte, nachdem man die Klinge aus der Scheide entfernt hatte. Nach mühsamer Lösung des Knotens des Tuches fand sich am Halse eine horizontal um den Hals und gerade über den Kehlkopf ziehende, tief eingedrückte, ¾ Zoll breite Rinne, mit einer Ausbreitung, die dem Knoten des Tuches entsprach. Die Leiche war bereits stark faul und wurde nicht secirt, so dass über das weitere Verhalten der inneren Organe am Halse nichts zu ersehen ist. Offenbar hatte sich der Mann früher an seiner Hose zu erhängen versucht, und da diese die nöthige Tragkraft nicht besass, sondern im Schlitz zerriss, mit dem um den Hals gelegten und durch den Säbel als Knebel zusammengeschnürten Tuch sich erdrosselt, wobei der vorspringende Unterkiefer das Zurückschnellen des Säbels verhindert hatte.

Ein anderer, nicht minder instructiver Fall wird von +Benetsch+ in der Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1862, XXI, pag. 351 mitgetheilt, der in einigen Beziehungen an den zweiten der von uns obducirten Fälle erinnert. Ein Matrose kam in ein Gasthaus, verlangte den Schlüssel vom Abort und wurde dort nach einer halben Stunde sitzend und todt gefunden. Er hatte früher versucht, mit einem Federmesser sich die Adern zu durchschneiden und hatte sich 7 Schnitte am linken Handgelenk beigebracht. Um den Hals war ein halbseidener Matrosenshawl mit einem Knoten fest zugebunden und fest um den Hals zugezogen. Das eine Ende des Shawls war in der Länge von 2 Fuss in den Mund hineingestopft und die Zähne hielten dasselbe so fest, dass es nur mit Mühe entfernt werden konnte. Um den Hals fand man 30 Stunden nach dem Tode eine Strangfurche horizontal verlaufend, welche unter dem Kehlkopfe verlief, daselbst 2½ Zoll breit und lederartig vertrocknet war, gegen den Nacken zu sich aber in einen blos ½ Zoll breiten Streifen verschmälerte.

[Sidenote: Fälle von Selbsterdrosselung.]

Ein interessanter Fall von Selbsterdrosselung nach Selbstmordversuch durch Halsabschneiden wird von +Schönfeld+ in Brüssel (Annal. d’hygiène publ. 1879, pag. 257) mitgetheilt. Der Strick fand sich noch in den Händen der Leiche und davon Eindrücke am Rücken der linken Hand. Auch verdient ein von +Tardieu+ (l. c. 206) mitgetheilter Fall +Rendu+’s Erwähnung, weil bei der betreffenden Person (Frau) an der rechten Hand 4 Finger fehlten und diese trotzdem im Stande war, sich mit einem seidenen Halstuch zu erdrosseln. In Friedreich’s Blättern 1889 wird von +Bollinger+ nebst einem interessanten Fall von Erhängen im Liegen auch eine Selbsterdrosselung in liegender Stellung abgebildet. Die um den Hals gelegte und mit dem einen Ende am Bettpfosten befestigte lange Schlinge war durch Anstemmen der Füsse gegen letzteren zugezogen worden.

[Sidenote: Zufällige Strangulation.]

An die Lehre von der Strangulation mittelst eines Würgebandes wollen wir noch anschliessen, dass sowohl Erhängen als Erdrosseln auch zufällig vorkommen kann.

+Taylor+ erwähnt eines Knaben, der sich erhängte, als er, von einer Hinrichtung kommend, den Gang derselben versuchen wollte; ebenso eines anderen, der beim Spielen zufällig in eine Schlinge gerieth und hängen blieb, dann einen ähnlichen Fall von einem Manne, der in seinem Zimmer Turnübungen an einem Seile anzustellen pflegte. Man fand ihn hängend, das Seil nicht blos um den Hals, sondern auch mehrfach um den Körper geschlungen. Nach +Tardieu+ (Annal. d’hygiène publ. 1870, XXXIII, pag. 98) soll +Bacon+ einen Versuch, den er anstellte, um den Vorgang beim Erhängen zu studiren, fast mit dem Tode bezahlt haben, da er nur durch zufällige Hinzukunft eines Freundes gerettet wurde.

Von +Zülch+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1894, pag. 190) werden zwei bemerkenswerthe Fälle von zufälligem Erhängen mitgetheilt. Der eine betraf einen 13jährigen Knaben, der, um nach seinem Vater auszuschauen, mit stark benützten, daher sehr glatte Sohlen besitzenden Schlappen auf eine Leiter gestiegen, ausgerutscht und mit seinem Shawl an einem Haken hängen geblieben war; der zweite betraf einen Knecht, der in betrunkenem Zustand von einer steilen Bodentreppe herabgefallen war, und in dem Winkel, welchen die geländerlose Treppe mit einem Pfahl bildete, am Halse hängend und todt gefunden wurde. Auch zufällige Erdrosselungen sind wiederholt vorgekommen.

[Sidenote: Zufällige u. simulirte Strangulation.]

So berichtet +Taylor+ von einem Knaben, der sich damit unterhielt, dass er ein schweres Gewicht im Zimmer an einer um den Hals gelegten Schlinge herumtrug. Man fand ihn auf einem Stuhle sitzend todt. Das Gewicht war hinter die Stuhllehne gerutscht und hatte den Hals zugeschnürt. Ferner von einem Mädchen, welches einen Korb mit Fischen mittelst eines um den Hals geschlungenen Riemens trug. Man fand sie an einer niedrigen Mauer sitzend und todt. Der Riemen ging um den Hals und war durch die Schwere des Korbes zugeschnürt, welcher über die Mauer nach hinten zu heruntergefallen war. Wir obducirten ein 7 Monate altes, kräftiges Kind, welches von seinem Bettchen herabgerutscht war und mit dem Kopfe zwischen zwei Sprossen eines angestellten Stuhles steckend und mit dem Vorderhalse auf dessen Querleiste liegend todt gefunden wurde. Die Obduction ergab eine schwache Furche am Halse und Erstickungsbefunde. Andere Beispiele von zufälliger Strangulation finden sich bei +Casper+-+Liman+ (l. c. 729) und +Maschka+ (l. c. 608 und 623). -- Auch Simulationen von Erhängen oder Erdrosseln kommen vor. Ein Fall letzterer Art war der von +Roux+ in Montpellier (Maschka’s Handb. I, 627) und über einen Inculpaten, der, um die simulirte Geisteskrankheit glaublicher zu machen, Selbsterhängen vorzutäuschen versuchte, dabei aber trotz allem Raffinement das Bewusstsein verlor, berichtet +Laurent+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463).

[Sidenote: Zufällige Druckstreifen am Halse.]

Noch sei erwähnt, dass etwas fester am Halse anliegende Gegenstände, wie Hemdkrägen, Bänder, Schnüre, ebenfalls einen streifenförmig um den Hals verlaufenden Eindruck hinterlassen können. Es ist dies dann ein blasser, weicher, meist flacher Streif, der aber auch, wenn der Hals durch Fäulniss anschwillt und das Band nicht nachgibt, sich rinnenartig vertiefen kann. Bei faulen Wasserleichen hat man nicht selten Gelegenheit, dies zu beobachten. Die Provenienz eines solchen Streifens wird sich bei einiger Aufmerksamkeit leicht constatiren lassen.

Auch jene anämischen Streifen am Halse, die der Tiefe gewisser querer Hautfalten, namentlich bei wohlgenährten Personen, insbesondere aber bei Kindern, entsprechen, sind unschwer als solche zu erkennen, da man beim Strecken und Beugen des Halses sich überzeugen kann, dass sie einer solchen Hautfalte ihre Entstehung verdanken. Diese Streifen sind in der Regel weich und blass, anämisch; war jedoch die Stelle, wie bei kleinen Kindern häufig, nässelnd (Intertrigo), so kann sie nach dem Tode eintrocknen und mumificirt erscheinen, worauf sehr zu achten ist, da uns thatsächlich ein Fall vorkam, wo eben der lederartigen Beschaffenheit wegen eine solche natürliche Furche für eine Strangfurche gehalten wurde.

[Sidenote: Furchenartige Eindrücke am Halse.]

Auch durch Umschlingung der Nabelschnur um den Hals eines Kindes kann eine Strangfurche entstehen, entspricht aber dann der Breite der Nabelschnur, ist weich und lässt sich leicht ausgleichen; auch konnten wir in einem solchen Falle deutlich einen vom Halse über die Brust gegen den Nabel zu verlaufenden blassen Streifen unterscheiden, der die Provenienz der Furche am Halse aufgeklärt hätte, wenn auch nicht die Schnur noch um den Hals geschlungen gefunden worden wäre.

Auf eine andere Möglichkeit der Entstehung von Strangfurchen, ohne dass eine Strangulation in vivo stattgefunden hätte, werden wir beim Ertrinkungstod aufmerksam machen.

3. Das Erwürgen.

Das Erwürgen geschieht durch Compression des Vorderhalses, insbesondere der Kehlkopfgegend mit der Hand, entweder in der Weise, dass die betreffende Hand um den Kehlkopf sich zusammenkrallt und diesen seitlich comprimirt, wobei, wie +Langreuter+ bei seinen oben erwähnten Beobachtungen mit dem Kehlkopfspiegel constatirte, schon ein äusserst geringer Druck zum vollkommenen Verschluss der Stimmritze genügt, oder indem derselbe, oder der Zungengrund, gegen die Wirbelsäule angedrückt oder nach oben gedrängt wird. Beide Vorgänge verbinden sich in der Regel gleichzeitig, wobei meistens Kopf und Nacken gegen eine feste Unterlage angepresst oder mit der anderen Hand der würgenden entgegengedrückt werden.

[Sidenote: Erscheinungen nach Compression des Kehlkopfs.]

Ein solcher Verschluss genügt natürlich für sich allein, um in wenigen Augenblicken Erstickung zu bewirken. Trotzdem kann noch ein anderes Moment beim Erwürgen eine Rolle spielen, und zwar weniger die Compression der Gefässe am Halse, die meist gar nicht oder nur einseitig und keineswegs gleichmässig erfolgt, wohl aber die traumatische Reizung peripherer Vagusendigungen, insbesondere jener des N. laryngeus superior. Letzteren hat bereits +J. Rosenthal+ als respiratorischen Hemmungsnerv bezeichnet und +Claude+-+Bernard+ hat gefunden, dass thatsächlich durch traumatische Reizung des N. laryng. super. plötzlicher Athemstillstand erzeugt werden könne. Solche Versuche hat später +F. Falk+[361] mit gleichem Erfolge wiederholt und auch wir haben ebenfalls solche Resultate erzielt, wenn wir bei tracheotomirten Hunden den Kehlkopf mit dem Finger zusammenpressten, wobei wir allerdings, ebenso wie +Falk+, fanden, dass, wenn mit dem Druck sofort nachgelassen wurde, der Athemstillstand nur einige Augenblicke dauerte, indem die Respiration wiederkehrte, dass aber, wenn der Druck fortgesetzt wurde, nach kurzem Athemstillstand Dyspnoe sich einstellte, die dann aber meist kürzer dauerte als bei einfachem Verschluss der Trachea. Auch nach Reizung der Endigungen des N. recurrens beobachtete +Falk+ Aehnliches, ebenso konnte +Bert+, wie wir bereits oben erwähnt haben, bei Thieren (Enten) sofortigen Tod hervorrufen, wenn er die Luftröhre zusammenschnürte, und schreibt dieses der centripetal fortgeleiteten Erregung der Nervenendigungen zu. Dass auch +Fischer+ den Shock nach Contusion des Kehlkopfes hervorhob, haben wir bei Besprechung der Kehlkopfverletzungen angeführt.

Von diesen Beobachtungen ist bei der Beurtheilung des Erwürgungstodes beim Menschen jedenfalls Notiz zu nehmen, umsomehr, als mit Rücksicht auf die Angaben von Angeklagten die Frage, ob schon ein einmaliges Zufassen an den Hals eines Individuums, respective ein plötzliches, aber vorübergehendes Zusammendrücken des Kehlkopfs den Tod bewirken könne, bereits durch +Casper+ (l. c. II, 653) ventilirt und dahin beantwortet worden ist, dass ein solcher Hergang zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich sei. Gegenwärtig müssen wir mit Rücksicht auf die erwähnten experimentellen Beobachtungen die schon von +Casper+ zugestandene Möglichkeit noch mehr zugeben, und wenn wir auch gegenüber der Angabe, dass schon durch ein einmaliges Zudrücken des Kehlkopfes der Tod herbeigeführt wurde, höchst vorsichtig sein werden, so müssen wir doch zugestehen, dass eine sofortige Bewusstlosigkeit nach einem solchen Insult eintreten kann.

Für diese Möglichkeit spricht folgender Fall: Im Winter 1877 wurde eine Frau in ihrem Laden von einem Manne überfallen, der sie plötzlich beim Halse packte und, als sie sofort zu Boden stürzte, das Geld aus dem Pulte raubte und entfloh. Die Frau wurde nach einigen Augenblicken bewusstlos aufgefunden und zu sich gebracht. Sie wusste alle Details des Vorganges bis zum Momente, wo sie plötzlich am Halse gepackt wurde und erklärte, dass sie in demselben Augenblicke, in welchem sie die Hand des Mannes an ihrem Halse fühlte, sofort das Bewusstsein verlor, so dass sie weder Athemnoth, noch Schmerz gefühlt habe. An ihrem Halse fanden sich auch keine Spuren eines fortgesetzten Druckes, so dass in diesem Falle offenbar das plötzliche Zusammenpressen des Kehlkopfes und nicht die Erstickung das sofortige Zusammenstürzen und die Bewusstlosigkeit herbeigeführt hatte. Allerdings konnte in diesem, sowie in ähnlichen Fällen auch eine plötzliche Compression beider Carotiden und dadurch die Bewusstlosigkeit erzeugt worden sein.

Selbstmord durch Erwürgung ist nicht wohl denkbar; denn wenn auch zugegeben werden muss, dass Jemand im Stande sein kann, sich selbst bis zum Eintritte der Bewusstlosigkeit zu würgen, so muss doch zugestanden werden, dass letztere sofort den Erwürgungsact unterbrechen muss und dann die unbehinderte Respiration sich wieder einstellen wird. Doch berichtet +Binner+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 364) über eine Geisteskranke, der es, nachdem sie sich schon einmal bis zur schweren Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, das zweitemal gelungen ist, sich auf diese Weise zu tödten. Sie wurde neben einem Bette in hockender Stellung gefunden, beide Hände am Halse haltend. Die Ellenbogen waren auf die Knie gestützt und der Kopf war nach vorne über gefallen, so dass das Gesicht auf dem Bette lag. In Folge dieser Lage hatte die Athmungsbehinderung auch nach dem Eintritte der Bewusstlosigkeit fortgedauert und so den Tod bewirkt.

[Sidenote: Mord durch Erwürgen. Aeussere Befunde.]

Dagegen ist die gewaltsame Tödtung Anderer durch Erwürgen ein verhältnissmässig häufiges Vorkommniss. Die localen Befunde, welche nach einer solchen That am Halse zurückbleiben, bestehen äusserlich vorzugsweise aus Hautaufschürfungen am Vorderhalse, welche schon durch ihre Lage zu beiden Seiten des Kehlkopfes auffallen und nicht selten durch ihre Anordnung und ihre den Fingerkuppen oder Fingernägeln entsprechende Form ihre Entstehung durch eine würgende Hand deutlich erkennen lassen. Da das Würgen meist mit der rechten Hand ausgeführt wird, so finden wir in der Regel links am Halse zahlreichere Hautabschürfungen als rechts, wo nur der Daumen auflag, und es könnte ein gegentheiliges Verhalten den Schluss erlauben, dass mit der linken Hand gewürgt worden ist, was bezüglich der Eruirung des Thäters von Wichtigkeit wäre, wie aus einem von +Taylor+ (l. c. II, 74) erwähnten Fall hervorgeht. In den von uns untersuchten Fällen von Ermordung durch Erwürgen entsprachen die Würgespuren meistens einer rechten Hand und es liessen sich jedesmal ausser verschiedenen unregelmässigen Hautaufschürfungen auch solche erkennen, die nach oben zu scharf begrenzt mit einem nach aufwärts convexen Bogen begannen und nach unten und innen zu wie verwischt endeten, sowie auch sehr charakteristische halbmondförmige, nach oben convexe Hautkratzer, die deutlich dem Abdruck von Fingernägeln entsprachen. Meist sassen sämmtliche Spuren am hinteren Rande der Schildknorpel zwischen diesem und den Kopfnickern und in den meisten Fällen in der Höhe der oberen Kehlkopfapertur und selbst unter dem unteren Rande des Unterkiefers nahe bei den Unterkieferwinkeln. Da der Thäter selten sich mit einem einzigen und dann continuirlich fortgesetzten Griffe begnügen und auch das Opfer sich durch Bewegung der Hand des Thäters zu entziehen trachten wird, so ist begreiflich, dass wir selten einen einfachen (sit venia verbo) Abdruck der Hand am Halse erwarten können, als vielmehr zahlreiche Hautaufschürfungen verschiedenster Art, die selbst an vom Kehlkopf entfernteren Stellen sich bemerkbar machen. Die Befunde, welche sich an der erwürgten Prostituirten fanden, über welche wir in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 29 u. ff., berichteten, haben wir dort dargestellt. Bei kleinen Kindern, insbesondere neugeborenen, kann die erwürgende Hand eines Erwachsenen den +ganzen+ Hals umfassen, was die Lage und Anordnung der Fingernägelabdrücke beeinflusst, welche sich, je nachdem der Hals von hinten, von der Seite oder von vorn umfasst wurde, vorn oder seitlich am Halse oder im Nacken sich finden können. Fig. 115 zeigt einen solchen Fall.

[Illustration: Fig. 115.

Befunde, insbesondere Fingernägelabdrücke, am Halse eines eingestandenermassen erwürgten Neugeborenen.]

Die ungleichmässige und zugleich heftige Compression des Halses bewirkt fast immer tiefere Läsionen am Halse. So fanden wir in allen unseren Fällen Suffusionen im Unterhautgewebe unter einzelnen der Hautaufschürfungen, ebenso wiederholt Suffusionen in den tieferen Weichtheilen, so am Unterkieferrande, über dem Lig. thyreohyoideum und in der Scheide der Vorderhalsmuskeln.[362] Zweimal fanden wir Bruch des Kehlkopfes und einmal einen Bruch des Zungenbeins; in einem neueren Falle, wo der Thäter nachträglich noch auf den Hals getreten war, Fractur beider Kehlkopfhörner, des Adamsapfels entlang seiner Kante und einen Doppelbruch der Spange des Ringknorpels. Dass beim Würgen auch die Kopfschlagadern comprimirt und verletzt werden können, beweisen zwei interessante Fälle +H. Friedberg+’s („Ueber ein neues Zeichen des Erwürgungsversuches“, Virchow’s Arch. 1880, LXXIX), in deren einem bei der betreffenden erwürgten Person ein Bluterguss in der Wand der einen Carotis unterhalb ihrer Theilung, in dem anderen ausserdem eine Ruptur der Intima gefunden wurde. +F. Falk+ („Zur Casuistik des Strangulationstodes.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, pag. 279) fand bei einem durch Erdrosseln und Erwürgen getödteten Manne ein 5 Pfennig grosses Extravasat im linken Musculus geniohyoideus und eine hämorrhagische Infiltration der linken Tonsille.

Das Würgen ist die bei weitem häufigste Entstehungsursache von Kehlkopfbrüchen. Sie betreffen entweder die Schildknorpel oder deren Hörner oder den Ringknorpel, den wir in zwei Fällen doppelt gebrochen fanden, oder auch nur die Aryknorpel; wie +Schnitzler+ einen solchen Fall beschreibt. Dass aber solche Fracturen, insbesondere der Kehlkopfhörner, wenn der Kehlkopf seine jugendliche Elasticität verloren hat, auch durch verschiedene andere Gewalten und zwar auch indirect, z. B. durch Sturz auf den Kopf oder beim Halsabschneiden entstehen können, haben wir oben (pag. 471) erwähnt und wurde auch von +Patenko+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI, 192) dargethan.

Ecchymosen in den Conjunctiven und in der Gesichtshaut, namentlich in jener der Haut der Augenlider, finden sich bei Erwürgten sehr häufig, und es sind für die Entstehung derselben günstige Bedingungen gegeben, da es sich um eine Erstickung handelt, die, ausgenommen, wenn Shock erfolgt, durch keine anderweitigen Processe complicirt, daher besonders geeignet ist, das typische Bild des Erstickungstodes zu erzeugen.

Ausser den durch das Würgen selbst veranlassten Befunden können sich bei Erwürgten noch andere Verletzungen finden, die theils vom Niederwerfen des Körpers oder Andrücken desselben gegen eine feste Unterlage, Knien auf der Brust oder von anderen gleichzeitig erfolgten Misshandlungen herrühren können.

In dem einen unserer Fälle fanden wir bei der 83 Jahre alten erwürgten Frau ausser den Würgeeffecten das linke Auge sugillirt, Hautkratzer an beiden Händen und rechterseits die zweite, vierte und fünfte Rippe gebrochen. In einem anderen, ebenfalls eine alte Frau betreffenden Falle wurden zahlreiche Sugillationen der Kopfhaut, ein Einriss am rechten Ohrläppchen, eine Hautaufschürfung am rechten Schulterblatt, eine Blutunterlaufung am linken Handrücken und endlich zwei ausgeschlagene Schneidezähne gefunden, welche sammt einem quadratischen Holzspan tief im Rachen steckten und, wie sich aus dem Geständnisse des Angeklagten ergab, dorthin dadurch gerathen waren, dass er, als er die am Boden Liegende würgte, ihr gleichzeitig ein Stück Holz in den Mund eingestossen hatte; endlich in einem dritten ausser zahlreich zerkratzten Stellen im Gesichte und am Vorderhalse, an beiden Oberarmen und am linken Unterarme bohnengrosse Sugillationen, die zufolge ihrer Gruppirung und Zahl als Abdrücke einer fremden Hand nicht zu verkennen waren. Der Fall bot insoferne noch ein besonderes Interesse, als die Leiche, als sie aufgefunden wurde, mit dem Gesichte auf dem Rande eines blechernen Wassergefässes lag und deshalb anfangs daran gedacht wurde, dass die Hautaufschürfungen im Gesichte nur durch zufälliges Auffallen auf das betreffende Gefäss entstanden seien.

[Sidenote: Scheinb. Würgespuren.]

Dass auch anderweitig entstandene Hautaufschürfungen und Eindrücke am Halse Würgespuren vortäuschen können, beweist ein von +Liman+ und auch von uns begutachteter Fall, in welchem bei einem Individuum, welches von seinem Vater an einem dicken, über das Halstuch gelegten Zugstrange hängend gefunden und abgenommen worden war, sich keine Strangfurche, aber auf dem Kehlkopf eine Gruppe von drei rundlichen, durch einen schmalen, über die Kehlkopfkante verlaufenden Streifen verbundenen Eindrücken fand, die als Würgespuren aufgefasst wurden, während sie, wie die Untersuchung des Hemdes ergab, von 3 Knöpfen herrührten, die am Hemdkragen angebracht waren und gerade auf den Kehlkopf zu liegen kamen. Auch die symmetrische Anordnung und regelmässige Beschaffenheit der Eindrücke, sowie besonders ihre Lage nahe der Kehlkopfkante musste die Provenienz der Eindrücke noch weiter klarstellen, und es gelang auch bei Hängeversuchen, die mit Leichen gemacht wurden, denen man ein gleiches Hemd angezogen hatte, ganz gleiche und ebenso angeordnete Marken zu erzeugen.

[Sidenote: Erscheinungen bei wiederbelebten Strangulirten.]

Die +Erscheinungen+, welche +bei wiederbelebten Strangulirten+ oder bei solchen sich finden, die nur unvollständig gewürgt oder gedrosselt worden sind, können theils locale, theils allgemeine sein.

Die Strangfurche präsentirt sich in der Regel als excoriirter oder durch reactive Hyperämie gerötheter und geschwellter Streif, dessen Intensität und Dauer mit der Intensität der Strangulation, insbesondere mit dem Grade des „Einschneidens“ des Stranges, proportional zu sein pflegt. Wenn weiche Stränge benützt wurden, so können die betreffenden Druckmarken ganz unscheinbar ausfallen und selbst ganz fehlen. Nachträgliches Auftreten von Suffusionen in oder unter der Strangfurche wurde nach Erdrosseln beobachtet. Nach Erhängen bilden sich dieselben, soweit unsere Erfahrung reicht, nur ausnahmsweise. Schmerzhaftigkeit des Halses besteht gewöhnlich und kann, wenn Läsionen der Kehlkopf- oder Zungenbeinhörner entstanden waren, längere Zeit andauernd und insbesondere beim Schlucken sich äussern. Schwere Symptome, wie entzündliche Schwellungen, Glottisödem etc., treten wohl nur ausnahmsweise auf, leicht kann dies bei Verletzungen des eigentlichen Kehlkopfes geschehen und aus dieser Quelle noch nachträglich der Tod erfolgen, namentlich somit nach Drosseln und Würgen, bei welchen Strangulationsformen derartige Beschädigungen verhältnissmässig häufiger vorkommen, als beim Erhängen. Bei +Gurlt+ (Lehre von den Knochenbrüchen. 1865, pag. 352) finden sich einige solche Fälle. +C. Majer+ (Friedreich’s Bl. 1882, pag. 460) berichtet über einen Retropharyngealabscess, der bei einer Frau durch intensives Würgen entstand. Die Schlingbeschwerden waren für Hysterie gehalten worden. In einem von +Pellier+ (Virchow’s Jahrb. 1883, I, pag. 525) mitgetheilten Falle blieb der Gerettete 4 Tage lang stimmlos, bekam eine heftige Bronchitis und weiter einen so fötid riechenden Ausfluss, dass er in’s Freie gelegt werden musste. Die Strangfurche war 15 Tage lang sichtbar. In einem Falle +Maschka+’s (ibidem) wurde eine letal verlaufende sphacelöse Parotitis und in einem von der Wiener Facultät begutachteten eine diffuse Halsphlegmone von stattgehabtem Würgen abgeleitet, ohne dass ein solcher Zusammenhang als erwiesen angenommen werden konnte. Dass sich aus Muskelrupturen, insbesondere aber aus Rupturen der Intima carotis, schwere Erscheinungen entwickeln können, muss zugestanden werden, obgleich die Literatur unseres Wissens keine einschlägige Beobachtung enthält.