Chapter 48 of 69 · 3833 words · ~19 min read

Part 48

Es wäre in einem solchen Falle Aufgabe des Gerichtsarztes, die Art der Misshandlung zu erwägen, ferner die Erscheinungen, die unmittelbar nach dieser sich eingestellt hatten, sowie jene, die in der Zwischenzeit zwischen der Misshandlung und dem Abortus eingetreten waren, wobei insbesondere zu erheben wäre, ob die Erscheinungen in ihrer zeitlichen Aufeinanderfolge sich so gestalten, dass schon daraus ein causaler Zusammenhang zwischen Misshandlung und Abortus entnommen werden kann. Bezüglich der Zeit, wann nach einer Misshandlung ein Abortus erfolgen muss, um überhaupt noch auf erstere bezogen werden zu können, dürfte es wohl für die meisten Fälle gelten, dass, wenn der Abortus thatsächlich durch eine Misshandlung veranlasst wurde, derselbe entweder kurz nach dieser oder mindestens in den ersten Tagen eintreten werde; es ist jedoch ganz wohl denkbar, dass durch solche Insulte zwar der Anstoss zur Fehlgeburt gegeben wird, dass aber dieselbe erst einige Zeit darnach erfolgt. Dies kann besonders dann geschehen, wenn durch den Insult zunächst die Frucht zum Absterben gebracht wurde, da die abgestorbene Frucht bekanntlich längere Zeit im Uterus getragen werden kann. In einem solchen Falle würde die Frucht macerirt geboren werden, und es wäre dann zu erwägen, ob der Grad der Maceration mit der Zeit übereinstimmt, die zwischen Verletzung und Abortus verflossen ist. Ist durch eine Misshandlung zuerst eine Erkrankung der Schwangeren veranlasst worden, in Folge welcher erst der Abortus sich einstellte, dann würde es auch von der Natur und dem Verlaufe dieser Erkrankung abhängen, ob der Abgang des Eies früher oder später erfolgt.

F. Verletzungen der Extremitäten.

Die forensische Bedeutung der Verletzungen der Gliedmassen beruht vorzugsweise in dem Einflusse derselben auf die Brauchbarkeit der betreffenden Extremität und in dem Umstande, dass sowohl die immerwährende Unbrauchbarkeit einer Gliedmasse als ihr vollständiger Verlust von allen Gesetzen als besonders schwere Verletzungsfolgen ausdrücklich hervorgehoben werden.

Von den Verletzungen der Weichtheile erwähnen wir zunächst die der grossen Gefässe, welche einerseits zu lebensgefährlichen und selbst tödtlichen Blutungen, andererseits zu secundären Processen und selbst zum Absterben ganzer Gliedmassen führen können. In ersterer Beziehung sind wir allerdings häufig in der Lage, zu erklären, dass, wenn sofort zweckmässige Hilfe bei der Hand gewesen wäre, die Verblutung hätte verhindert werden können, aber wir haben bei Besprechung des Absatzes 2, lit. e des §. 129 der österr. St. P. O. erwähnt, dass dieser Umstand nur dann in Betracht kommen könnte, wenn die Herbeiziehung sachverständiger Hilfe möglich gewesen, aber unterlassen worden wäre, während es selbstverständlich ist, dass, wenn grosse Gefässe durch Stich, Schnitt oder Schuss verletzt wurden, meist die Verblutung so schnell eintritt, dass jede Hilfe in der Regel zu spät kommt.

Verletzungen von Nerven können Lähmungen, beziehungsweise Anästhesien ganzer Gliedmassen oder einzelner Theile derselben bewirken, und es wird von der Ausdehnung und Intensität der letzteren abhängen, ob und in welchem Grade dieselben die Brauchbarkeit der Gliedmassen beeinträchtigen, und ob sie als „Verfall in Lähmung“ im Sinne des österr. Entwurfes und des deutschen St. G. aufgefasst werden können. Bei der Beurtheilung solcher Lähmungen wird zu berücksichtigen sein, dass, wenn Nerven nur einfach, theilweise oder auch ganz durchtrennt wurden, die durchtrennten Enden wieder verheilen können und damit auch die Leistungsfähigkeit der betreffenden Nerven wieder hergestellt werden kann, obgleich die vollständige Restitutio ad integrum meist längere Zeit erfordert.

Was die Verletzungen der übrigen Weichtheile, insbesondere der Muskeln und Sehnen, betrifft, so können diese theils als solche temporär oder bleibend die betreffenden Muskeln oder Muskelgruppen ausser Function setzen, oder durch die mannigfachen secundären Processe, die sich nach solchen Verletzungen nicht selten einzustellen pflegen. Im letzteren Falle wäre im Gutachten darauf Rücksicht zu nehmen, ob der betreffende secundäre Process in der allgemeinen Natur der Verletzung begründet war, oder nur zufällig hinzugekommen ist oder durch äussere Schädlichkeiten veranlasst wurde. Die Gangrän bildet ein Beispiel aller dieser drei Möglichkeiten.

[Sidenote: Fracturen und Luxationen der Extremitäten.]

Bei den Verletzungen der Knochen sind Luxationen und Fracturen zu unterscheiden. Bei beiden kommt insbesondere die Dauer der durch die Verletzung bedingten Unbrauchbarkeit der Extremität in Betracht. Luxationen, namentlich der grösseren Knochen, erfordern, selbst wenn sie sofort eingerichtet werden, mehrwöchentliche Schonung der betreffenden Gliedmassen, und es kann daher leicht von einer 20- bis 30tägigen Berufsunfähigkeit im Sinne des §. 152 und §. 155 _b_ des österr. St. G. die Rede sein, jedenfalls aber von einer über eine Woche anhaltenden Berufsunfähigkeit im Sinne des §. 231, 1, des österr. St. G.-Entwurfes, vorausgesetzt, dass die Ausübung des Berufes des Betreffenden thatsächlich an die Functionsfähigkeit der betreffenden Gliedmasse geknüpft ist.

Bei der Beurtheilung von Luxationen ist auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass bei einem luxirt gewesenen Gelenke leicht eine Disposition zur Entstehung neuer Luxationen zurückbleibt, was auch insoferne wichtig ist, als, wenn ein Individuum wiederholt ein und dasselbe Gelenk luxirt gehabt hatte, einer neuerlichen Luxation, die etwa durch eine Misshandlung veranlasst wurde, eine wesentlich geringere und selbst gar keine Bedeutung zukommen kann. So berichtet +Hyrtl+ von einem Lastträger, der sich den Humerus so oft luxirt gehabt hatte, dass er schliesslich, wenn die Luxation wieder entstand, durch eine gewisse Bewegung des Armes selbst im Stande war, sie wieder zu reponiren; und in der Prager Siechenanstalt befand sich ein epileptisches Mädchen, das sich fast jedesmal während des Anfalles eine Luxation des rechten Oberarmkopfes zuzog, die wir mindestens 30mal zu reponiren in der Lage waren, was jedesmal durch einfachen Handgriff leicht gelang. Es ist selbstverständlich, dass sowohl bei dem Lastträger als bei unserem Mädchen der Entstehung der betreffenden Luxation durch Misshandlung eine gerichtsärztliche Bedeutung nicht zugeschrieben werden könnte.

[Sidenote: Knochenbrüche. Verkürzung von Extremitäten.]

Knochenbrüche veranlassen Unbrauchbarkeit der betreffenden Extremität bis zur Verheilung derselben durch festen Callus. Hierzu sind bei einfachen Knochenbrüchen nach +Gurlt+ durchschnittlich erforderlich: bei Bruch eines Fingergliedes zwei Wochen, eines Mittelhand- oder Mittelfussknochens drei Wochen, des Vorderarmes fünf Wochen, des Oberarmes sechs Wochen, des Oberarmhalses sieben Wochen, des Unterschenkels acht Wochen, des Schienbeines sieben Wochen, des Wadenbeines sechs Wochen, des Oberschenkels zehn Wochen, des Schenkelhalses zwölf Wochen. Auch nach fester Vereinigung der Bruchenden ist häufig die Brauchbarkeit der Extremität noch nicht vollkommen vorhanden, insbesondere bedarf es längerer Zeit, bis die durch die lange Unthätigkeit geschwächte Musculatur wieder ihre frühere Kraft gewinnt. Solche lähmungsartige Zustände können aber auch von Zerrung von Nerven herrühren, mit welcher die Fractur (Luxation) verbunden war. Nach +Golebiewski+’s Erfahrungen bei Unfällen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 122) konnte keiner seiner 70 Fälle von Radiusfracturen vor der 13. Woche für erwerbsfähig erklärt werden und die Zeit bis zur völlig erlangten Erwerbsfähigkeit erreichte die enorme Höhe von durchschnittlich 3-4 Monaten, während sie de norma gewöhnlich 6 Wochen beträgt. Die Ursache hiervon ist vielfach in Verkennen der Fractur zu suchen, die für Verstauchung u. dergl. gehalten wird, ferner im allzulangen Liegenlassen der Verbände oder Vernachlässigung.

Dass comminutive oder complicirte Fracturen eine ungleich längere Heilungsdauer erfordern und häufig einen ungünstigen Verlauf nehmen, ist bekannt. Aber auch bei einfachen Fracturen kann die Heilung ungünstig verlaufen, und es können Pseudarthrosen, Verkürzungen oder Verkrümmungen der Extremitäten u. s. w. zurückbleiben. In solchen Fällen wäre zu erheben, ob derartige Folgen nicht etwa in einer unzweckmässigen Behandlung oder in Vernachlässigung der Verletzung ihren Grund haben, dies umsomehr, als bei keiner Art von Verletzungen so häufig die Hilfe von verschiedenen Curpfuschern, Natur- und Beinbruchärzten in Anspruch genommen wird, als bei Verletzungen der Extremitäten überhaupt und bei Knochenbrüchen insbesondere.

Unheilbare Pseudarthrosen können hochgradige Unbrauchbarkeit der betreffenden Extremität bedingen und dieselbe wäre eventuell als „Lähmung“ aufzufassen. Bei Verkrümmungen der Extremitäten nach schlecht (unter einem Winkel) geheilten Fracturen und ebenso bei starken Verkürzungen besonders der unteren Extremitäten mit consecutivem Hinken müsste erwogen werden, ob diese Formveränderungen derart in die Augen springen, dass sie als auffallende Verunstaltung (erhebliche Entstellung) angesehen werden müssen.

[Sidenote: Verlust von Extremitäten.]

Den Verlust von ganzen Extremitäten, sowie der Hand und des Fusses nennen die Gesetze ausdrücklich. Ob jener von Fingern oder Fingergliedern als Verunstaltung oder erhebliche Entstellung aufzufassen wäre, müssten die concreten Verhältnisse entscheiden. Der Umstand, dass im Gesetze blos vom Verlust des Armes, der Hand, eines Fusses etc. die Rede ist, schliesst die Möglichkeit nicht aus, dass auch der Verlust kleinerer Theile einer Extremität unter Umständen als erhebliche Entstellung (Verunstaltung) erklärt werden könnte.

II. Der Tod durch Erstickung.

Gewöhnlich versteht man unter Erstickung den durch mechanische Behinderung der Aspiration der atmosphärischen Luft veranlassten Tod, indem man dann unterscheidet: Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen durch feste Körper oder durch ein flüssiges Medium; Erstickung durch Verschluss der grösseren Respirationscanäle durch feste oder flüssige Körper oder durch von aussen wirkenden Druck (Strangulation), ferner Erstickung durch Behinderung der Excursionsfähigkeit der Brustwände (Erdrückt- und Verschüttetwerden) und endlich die Erstickung durch traumatischen Pneumothorax.

Es ist nicht zu leugnen, dass diese Erstickungsformen viel Eigenthümliches besitzen und dass man allen Grund hat, sie für sich zu behandeln; aber das Eigenthümliche liegt nicht in der letzten Todesursache, in der Erstickung, sondern in den specifischen äusseren, mechanischen Vorgängen, durch welche diese veranlasst wurde. Dies folgt aus der Thatsache, dass eine grosse Reihe anderer, von den erwähnten ganz verschiedener Vorgänge den Tod ebenfalls durch Sistirung des respiratorischen Gasaustausches, somit durch Erstickung herbeiführt.

So kann in gleich letaler Weise die Aspiration von Luft dadurch sistirt werden, dass der Respirationsmechanismus durch innere Vorgänge, so durch acutes Lungenödem, Pneumothorax oder durch Störungen der Innervation, ausser Thätigkeit gesetzt wird. In letzterer Weise äussert sich die Wirkung vieler Gifte, die entweder, wie z. B. das Curare, die Respirationsmuskeln lähmen, oder, wie das Strychnin, dieselben tetanisiren, oder die, wie fast alle sogenannten cerebrospinalen Gifte, das automatische Athmungscentrum mit oder ohne vorausgegangene Reizung in Lähmung versetzen.

Auch der Tod durch vasomotorischen Krampf (Epilepsie) und durch directe Reizung oder traumatische Lähmung der Medulla oblongata gehört hierher.

Ausserdem gibt es eine Reihe von Processen, welche durch Sistirung der sogenannten „inneren Athmung“ den Tod durch Erstickung bewirken. Diese wird, wie bekannt, durch das circulirende Blut vermittelt, welches den Sauerstoff in den Lungen aufnimmt und den einzelnen Organen zuträgt, und es ergibt sich daraus, dass ebenfalls Erstickung erfolgen wird, wenn entweder die Blutcirculation sistirt, oder wenn die Quantität des die Lungen passirenden Blutes sich in einem solchen Grade verringert, dass die durch dieses aufgenommene Sauerstoffmenge nicht mehr genügt, um den Sauerstoffbedarf des Körpers zu decken, oder endlich, wenn das Blut die Fähigkeit verliert, Sauerstoff in den Lungen aufzunehmen und an die einzelnen Organe abzugeben. In ersterwähnter Weise erfolgt der Tod durch Erstickung bei Herzlähmung, möge nun diese durch Giftwirkung oder durch Shock oder fettige Degeneration der Herzmusculatur (eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes) oder durch andere Herzkrankheiten bewirkt worden sein, ferner nach Embolie der Pulmonalarterienstämme; in zweiter Art sehen wir den Tod eintreten bei der Verblutung und für die dritte bietet uns die Kohlenoxydvergiftung ein ausgezeichnetes Beispiel, welche dadurch tödtet, dass das Kohlenoxyd sich mit dem Hämoglobin des Blutes verbindet und diesem so die Fähigkeit entzieht, den respiratorischen Gasaustausch zu vermitteln.

Es folgt daraus, dass wir unter Erstickung nur den Tod durch Aufhebung der Respiration überhaupt bezeichnen können und dass, wenn man, wie gewöhnlich, die Erstickung als den durch Behinderung der Aspiration der atmosphärischen Luft bewirkten Tod definirt, diese Definition nicht richtig ist, weil sie nicht für die Erstickung im Allgemeinen, sondern nur für gewisse, allerdings wohl charakterisirte Erstickungs+formen+ zutrifft. Eine solche allzu enge Auffassung des Begriffes der Erstickung muss umsomehr aufgelassen werden, als in dem Festhalten an ihr der Hauptgrund liegt, weshalb bis in die neueste Zeit den einzelnen, die Diagnose der Erstickung zusammensetzenden Symptomen nicht immer die richtige Deutung zu Theil geworden ist.

[Sidenote: Mechanische und anderweitige Erstickungsformen.]

Trotzdem wollen wir hier vorzugsweise nur die sogenannten mechanischen Erstickungsformen im Auge behalten, weil wir die anderweitig, insbesondere die durch Gift veranlassten, an einer anderen Stelle behandeln werden und weil die mechanischen Erstickungsformen nicht blos durch die Vorgänge, die sie bewirken, und die Spuren, die letztere zurücklassen, viel Specifisches bieten, sondern auch als Typus des Erstickungstodes überhaupt gelten können, da bei ihnen ausschliesslich die Entziehung der atmosphärischen Luft den Tod bewirkt, während bei den übrigen Erstickungsformen noch andere Momente im Spiele sind, oder mit anderen Worten, weil in den ersteren Fällen der Tod primär, in den letzteren secundär durch Erstickung veranlasst wird.

Die Erscheinungen, welche die Erstickung +während des Lebens+ erzeugt, sind zwar vorzugsweise nur an Thieren studirt, trotzdem nicht minder werthvoll für die Beurtheilung des Ganges der Dinge bei der Erstickung des Menschen. Wir wollen die wichtigsten derselben kurz besprechen.

[Sidenote: Dyspnoe. Symptome der Erstickung während des Lebens.]

Wird bei unbehindertem Respirationsmechanismus der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Lungen abgesperrt, so stellt sich nach wenigen Augenblicken Athemnoth ein, welche sich durch angestrengte, rasch auf einander folgende stürmische Athembewegungen äussert und als +Dyspnoe+ bezeichnet wird. Ihr Ursache liegt in dem Reiz, welchen Erstickungsblut, respective nach +Pflüger+ gewisse, sonst durch den Respirationsact oxydirte Stoffe auf das in der Medulla oblongata gelegene automatische Athmungscentrum ausüben.

Die dyspnoischen Athembewegungen zeigen in der ersten Minute nach erfolgter Suspension der Athmung vorwiegend inspiratorischen Charakter, während im Anfang der zweiten Minute, zusammenfallend mit dem Auftreten der Bewusstlosigkeit und der Convulsionen, der exspiratorische prävalirt, welches Stadium gewöhnlich in der Mitte der zweiten Minute mit einem secundenlangen Exspirationskrampf und darauffolgender tiefer Inspiration endigt. Hierauf kann man in den meisten Fällen einen mitunter minutenlangen Stillstand der Respiration beobachten, wonach die Respirationsbewegungen als sogenannte terminale Athembewegungen wiederkehren, welche aus tiefen, aber kurzen, wie schnappenden, meist mit weitem Oeffnen des Mundes einhergehenden Inspirationen bestehen, die in immer länger werdenden, bei jungen Thieren selbst 1-3 Minuten dauernden Zwischenpausen auftreten, in abnehmender Intensität 5-10mal und selbst noch öfters erfolgen, um dann dauernd zu sistiren.

[Sidenote: Symptome der Erstickung.]

Die Reihenfolge dieser Erscheinungen ist eine sehr constante, ihre Dauer aber zeigt manche Abweichungen. Am constantesten ist das eigentliche dyspnoische Stadium, während die Dauer und Intensität der sogenannten terminalen Athembewegungen variirt, ebenso auch die Dauer des Intervalls, welches zwischen der eigentlichen Dyspnoe und dem Auftreten der letzterwähnten nachträglichen Inspirationen liegt. Es scheint hierbei weniger die Erstickungsform, als vielmehr die Individualität von Einfluss zu sein, insbesondere die grössere oder geringere Schnelligkeit, mit welcher das betreffende automatische Respirationscentrum seine Erregbarkeit einbüsst. Letzteres Moment scheint besonders vom Alter und Ernährungszustande abzuhängen, da wir im Allgemeinen an jüngeren und kräftigeren Thieren viel deutlicher die erwähnten Stadien unterscheiden können und durchschnittlich länger dauern sehen als bei alten und herabgekommenen, ebenso wie Versuche lehren, dass bei durch frühere Insulte oder Erstickungsversuche ermatteten Thieren die Respirationsbewegungen viel früher aufhören als unter sonst normalen Verhältnissen. Aus gleichem Grunde ist der Verlauf der Erscheinungen am Respirationsapparat bei allmälig erfolgender Erstickung ein anderer als bei acuter und wir sehen z. B. bei einem Thiere, das wir unter hermetisch abgeschlossener Glasglocke in seiner eigenen Exspirationsluft ersticken lassen, die Respirationsbewegungen allmälig anstrengender und schneller, dann ebenso allmälig seltener und flacher werden und schliesslich ganz sistiren, ohne dass sich ein Stadium „terminaler“ Athembewegungen oder eine zwischen diesem und der eigentlichen Dyspnoe auftretende Pause bemerken liesse. Auch bei Erstickung Narcotisirter (Berauschter) dürfte sich das gewöhnliche Erstickungsbild anders gestalten, wenigstens fand +Leontjew+ („Ueber den Einfluss gewisser Substanzen auf den Verlauf des Erstickungstodes.“ Virchow’s Jahrb. 1888, I, 423), dass die Anwesenheit von Alkohol im thierischen Organismus die Erstickung durch Verlängerung der Athmung verzögere, was er nicht allein der Fähigkeit des Alkohols, die Desoxydation des Blutes aufzuhalten und die Kohlensäurebildung zu vermindern, zuschreibt, sondern auch dem Einfluss auf das Nervensystem gleich dem des Morphin.

[Sidenote: Convulsionen.]

Die +Bewusstlosigkeit+ tritt nach plötzlicher Unterbrechung der Respiration sehr bald, meist schon vor Beendigung der ersten Minute, auf und ihr Eintreten fällt zusammen mit dem der allgemeinen Convulsionen und des Exspirationskrampfes, welche in der ersten Hälfte der zweiten Minute ihre Höhe zu erreichen pflegen.

Auch in dieser Beziehung werden sich unzweifelhaft individuelle Unterschiede geltend machen. Bekanntlich ist nicht Jedermann im Stande, gleich lange den Athem einzuhalten, die Meisten kaum länger als 30-40 Secunden, und es ist bekannt, dass selbst geübte Taucher niemals länger als 50 Secunden unter Wasser auszuhalten vermögen. Unter den aufregenden Einflüssen einer wirklichen Erstickung wird diese Frist noch kürzer ausfallen und die Bewusstlosigkeit, die dann eintritt, wird durch den Ausfall der Oxydationsvorgänge im Grosshirn veranlasst, welches bekanntlich auf solche Störungen ungemein rasch und empfindlich reagirt. Die von +Rosenthal+ und +Czermak+ hervorgehobene Thatsache, dass man ungleich länger den Athem einzuhalten vermag, wenn man durch vorhergegangene, rasch sich folgende und tiefe Inspirationen einen Ueberschuss von Sauerstoff dem Blute zugeführt hatte, als wenn dies nicht geschehen war, ist in forensischen Fällen vielleicht belanglos, mag aber immerhin als Beweis dienen, dass die Erstickungsnoth und die alsbald folgende Bewusstlosigkeit nicht immer gleich schnell eintreten muss.

Die +Convulsionen+ sind sehr constante Begleiter des Erstickungstodes. Ihr Charakter ist ein vorwiegend clonischer, doch treten nicht selten in der Acme der Erstickung Anfälle von Opisthotonus auf, mit welchen das convulsive Stadium meist abschliesst. Die Intensität und Dauer der Convulsionen ist ebenfalls nicht immer gleich, wird vielmehr entschieden von individuellen Verhältnissen beeinflusst, namentlich wieder vom Alter und vom Kräftezustand. Bei sehr erschöpften Thieren können sie ganz ausfallen; ebenso haben wir den Tod ohne Convulsionen auftreten sehen, wenn wir Thiere früher narcotisirten oder in ihrer eigenen Exspirationsluft ersticken liessen. Somit lässt sich erwarten, dass auch bei der Erstickung von Berauschten oder anderweitig Betäubten oder bei allmälig, z. B. in irrespirablen Gasen, sich vollziehender Erstickung die Convulsionen ausbleiben oder nur schwach ausfallen können.[331]

[Sidenote: Asphyxie.]

Auf die Störungen, welche der Kreislauf während des Erstickens erleidet, insbesondere auf die Erhöhung des Blutdruckes und die Stauung im venösen Kreislauf, werden wir bei Besprechung der an der Leiche sich ergebenden Symptome zurückkommen; hier wollen wir zunächst nur erwähnen, dass in Folge der Reizung und nachträglichen Lähmung des Vaguskernes durch das Erstickungsblut die Herzbewegungen während der Höhe der Erstickung verlangsamt sind, hierauf etwas frequenter werden, um dann allmälig an Zahl und Intensität abzunehmen bis zum vollständigen Erlöschen. Letzteres erfolgt jedoch keineswegs gleichzeitig mit der Sistirung der Athembewegungen, sondern in der Regel erst einige, und zwar mitunter ziemlich lange Zeit nach dieser. Bei Thieren ist es nichts Seltenes, das Herz noch ¼-½ Stunde nach der Erstickung schlagen zu sehen, und auch für den Menschen existiren solche Beobachtungen, die sich namentlich auf asphyktisch geborene Kinder beziehen, von denen einzelne, wie wir beim Kindesmorde erwähnen werden, mitunter überraschend lange Zeit den Herzschlag darbieten, ein Vorkommniss, auf welches wahrscheinlich die meisten Fälle von sogenanntem „Leben ohne Athmen“ zu beziehen sind. Bei einer Justification durch den Strang, über welche wir in der Wiener med. Wochenschr., 1876, Nr. 52, berichteten, schlug das Herz noch 3 Minuten nach der Suspension deutlich und seine Pulsationen konnten noch durch weitere 5 Minuten durch Auscultation, freilich immer schwächer werdend, nachgewiesen werden.[332]

Der Leichenbefund bei Erstickten.

Wir haben hier zunächst nur jene Befunde im Auge, welche durch die Erstickung im Allgemeinen veranlasst, nicht aber jene, die nur durch bestimmte Erstickungsformen erzeugt werden, da letztere eine besondere Behandlung finden sollen.

Wir können äussere und innere Befunde unterscheiden.

A. +Aeussere Befunde.+ Von untergeordnetem Werthe ist die bereits von +Casper+-+Liman+ hervorgehobene Thatsache, dass die Leichen Erstickter +langsamer erkalten+ als andere, eine Thatsache, die sich ungezwungen aus dem Umstande, dass es sich meist um ganz gesunde und gut genährte Individuen handelt, in deren Körper die ganze Blutmenge zurückbleibt, erklärt.

Nicht unwichtig ist das frühzeitige Auftreten und die intensive Ausbildung der +Todtenflecke+. Da bei fast allen Erstickungsformen (ausgenommen die mit Verblutung sich combinirenden) die ganze Blutmenge im Körper zurückbleibt und das Blut überdies in der Regel seine flüssige Beschaffenheit behält, so sind zur Bildung der Senkungserscheinungen überhaupt, insbesondere aber jener in der Haut, die wir als äussere Leichenhypostasen (Todtenflecke) bezeichnen, die günstigsten Bedingungen gegeben. Da aber die volle Blutmenge und die flüssige Beschaffenheit des Blutes auch bei anderen, nicht durch Erstickung veranlassten Todesarten sich finden kann, so hat der Befund frühzeitig und intensiv entwickelter Hypostasen nur einen unterstützenden Werth, wobei überdies nicht vergessen werden darf, dass eine Erstickung auch eine anämische oder herabgekommene Person treffen kann.

Durch dieselbe Ursache, wie das frühzeitige und intensive Erscheinen der Todtenflecke, ist der frühzeitige Eintritt und rasche Verlauf der +Fäulniss+ bedingt. Auch diese Erscheinung hat nur einen unterstützenden Werth und verlangt Berücksichtigung aller anderen, äusseren sowohl als inneren Umstände, die die Fäulniss zu befördern vermögen.

[Sidenote: Cyanose des Gesichtes.]

Seit jeher wurden die +Cyanose des Gesichtes+, die vorgetriebenen Augen und die injicirten Conjunctiven als Symptome des Erstickungstodes angeführt. Wer aber Gelegenheit hat, eine grössere Zahl von durch Erstickung Gestorbenen zu sehen, wird sich überzeugen, dass gerade bei den gewaltsam Erstickten solche Befunde nur ausnahmsweise vorkommen und das Gesicht in der Regel die gleiche Beschaffenheit zeigt, wie bei den meisten anderen Leichen. Der Grund dieser Erscheinung liegt einerseits darin, dass die während des Erstickens bestandene Cyanose schon während der Agone in Folge der Erlahmung der die Circulation unterhaltenden Kräfte, noch mehr aber nach dem Tode durch Senkung des Blutes in die abwärtigen Partien zum grossen Theile oder vollständig verschwindet, andererseits in dem Umstande, dass die während der Erstickung eintretende Cyanose keineswegs immer einen gleich hohen Grad erreicht. Bei Erstickungsversuchen kann man sehen, dass die Cyanose des Gesichtes, die starke Injection der Conjunctiven und der Exophthalmus mit dem convulsiven Stadium der Erstickung zusammenfallen, und es ist offenbar besonders der exspiratorische Krampf des Thorax, welcher, indem er den Rückfluss des Blutes zum rechten Herzen hindert, diese Erscheinungen erzeugt. Da nun aber, wie bereits erwähnt, gerade das convulsive Stadium des Erstickungstodes nicht immer gleiche Dauer und gleiche Intensität zeigt, so ergibt sich daraus, dass auch der Grad der Cyanose sich verschieden gestalten kann. Beim Erhängen verhindert die Compression der Halsgefässe das Zustandekommen einer Cyanose des Gesichtes desto mehr, je vollständiger sie sich gestaltet. Bei zwei durch den Strang Justificirten, bei welchen wir die sich einstellenden Erscheinungen aus unmittelbarer Nähe verfolgten, war die Cyanose des Gesichtes jedesmal nur eine unbedeutende und beschränkte sich eigentlich blos darauf, dass das Gesicht eine bleigraue, die Lippen eine blaue Farbe annahmen, eine Erscheinung, die um so mehr auch nur auf das Hypervenöswerden des Blutes bezogen werden kann, als ein Aufgedunsenwerden des Gesichtes nicht zu bemerken war.

[Sidenote: Aeussere Ecchymosen bei Erstickten.]

Aus gleicher Quelle wie die Cyanose selbst stammen die +Ecchymosen der Bindehäute+, die sich nicht selten an der Leiche von Erstickten finden und denen eine ungleich höhere Bedeutung zukommt als der Cyanose, da sie, wenn einmal gebildet, sich erhalten und durch Hypostase nicht verschwinden können. Man kann bei Versuchen an Thieren leicht constatiren, dass diese Ecchymosen ebenfalls während des convulsiven Stadiums des Erstickens entstehen in Folge des gesteigerten Blutdruckes, der schliesslich Rupturen der Capillaren und dadurch jene capillaren Hämorrhagien veranlasst, die wir eben als Ecchymosen bezeichnen. Ihr Befund ist von grosser Wichtigkeit, da er beweist, dass zur Zeit des Todes eine bedeutende Blutstauung in den Gefässbezirken des Kopfes bestand, und dies noch zu einer Zeit, nachdem alle anderen Erscheinungen der Blutstauung gewöhnlich bereits verschwunden sind. Der Werth eines solchen Befundes ist um so grösser, wenn er sich auf blassen Bindehäuten findet, da in diesem Falle der in manchen Fällen berechtigte Einwand entfällt, dass die Ecchymosen erst postmortal als Theilerscheinung einer durch die abhängige Lage des Kopfes bedingten Leichenhypostase entstanden seien. Auch an der Schleimhaut der Lippen findet man mitunter Ecchymosen. In der Nasenschleimhaut scheinen sie häufig vorzukommen.

Ausser an den sichtbaren Schleimhäuten, insbesondere in den Conjunctiven, können sich kleine Ecchymosen in der Gesichtshaut selbst finden, namentlich an den Augenlidern. Sie erscheinen da meist nur als flohstichförmige, häufig dichtgestellte subepidermoidale Blutaustretungen und entsprechen offenbar Rupturen, welche die in den Papillarspitzen der Haut verlaufenden Capillarschlingen erlitten haben. Ausnahmsweise ist auch Hals und oberer Theil des Brustkorbes mehr weniger mit ihnen besetzt.