Part 27
An der Leiche kommt den Blutunterlaufungen ausser in den bereits bezeichneten Beziehungen, sowie überhaupt als Spuren angethaner Gewalt, beziehungsweise geleisteter Gegenwehr, eine gerichtsärztliche Bedeutung insoferne zu, als sie die wichtigsten Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage bieten, ob eine frische Verletzung während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, eine Frage, welche wir an einer anderen Stelle näher zu besprechen gedenken. Es handelt sich bei derartigen Befunden an der Leiche immer zunächst darum, ob thatsächlich eine Blutunterlaufung vorliegt, und in dieser Beziehung hat sich der Gerichtsarzt jedesmal vor einer etwaigen Verwechslung von blossen äusseren sowohl als inneren Leichenhypostasen und ihren Consequenzen (der Imbibition und Transsudation blutigen Serums) mit Sugillationen sicherzustellen, eine Cautele, die leider sehr häufig versäumt wird und nachträglich zu den peinlichsten Situationen Veranlassung geben kann. Das blosse äussere Verhalten einer Hautstelle darf dem Obducenten niemals genügen, um dieselbe als eine suffundirte zu erklären, er hat vielmehr, wie es sowohl die österr. Todtenbeschau-Ordnung als das preuss. Regulativ vorschreibt, die betreffende Stelle einzuschneiden und sich zu überzeugen, ob derselben thatsächlich ein Extravasat entspricht oder nur eine Leichenfärbung zu Grunde liegt. Auch hat er nicht blos den einen oder den anderen Befund zu constatiren, sondern darf auch nicht unterlassen, denselben und den ganzen von ihm eingeschlagenen Vorgang zu Protokoll zu dictiren, um auf diese Weise nachträglichen Einwürfen im Vorhinein zu begegnen. Gleiches hat bei der Untersuchung und Constatirung tiefer liegender Blutaustretungen zu geschehen. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass nicht blos Leichenhypostasen Sugillationen vortäuschen können, sondern auch nach dem Tode comprimirt gebliebene Hautstellen, welche theils in Folge der Compression der Haut selbst, theils in Folge des durch die Verdünnung der letzteren ermöglichten Durchschimmerns der Musculatur eine bläuliche Färbung erhalten, wie wir uns namentlich an Strangfurchen leicht überzeugen können.[215]
[Sidenote: Unterscheidung und Altersbestimmung von Suffusionen.]
Schliesslich sei noch erwähnt, dass Suffusionen sowohl der Haut als innerer Organe auch ohne äussere Gewalteinwirkung entstehen können. Es gehören hierher die Ecchymosen der Haut und innerer Organe bei scorbutischen Processen[216], bei Hämophilie, aber auch nach Phosphorvergiftung, deren Bildung eine grössere, meist durch fettige Degeneration bedingte Zerreisslichkeit der peripheren Gefässe zu Grunde liegt. Eine Verwechslung dieser Ecchymosen mit traumatischen Suffusionen ist nicht unmöglich und wir haben oben eines Falles erwähnt, in welchem, offenbar als Theilerscheinung einer Phosphorvergiftung, zur Entwicklung gekommene grosse Ecchymosen unter dem Peritoneum als Producte einer Quetschung des Unterleibes aufgefasst worden sind. Derartige Verwechslungen werden sich bei genauer Erwägung des Sectionsbefundes unschwer vermeiden lassen. Auch gewisse Erythemformen, namentlich das Erythema nodosum oder contusiforme (!), können als Suffusionen imponiren, letzteres umsomehr, als es insbesondere bei jugendlichen Individuen, Säuglinge und Kinder mit inbegriffen, sich findet. Dasselbe erscheint nach +Kaposi+ (Hautkrankheiten, 1880, pag. 284) in Gestalt haselnuss- bis nussgrosser, sehr schmerzhafter Beulen oder Knollen sehr acut über Nacht, zuweilen an beiden Unterschenkeln und Fussrücken, seltener an den Vorderarmen, Oberschenkeln und Nates. Die Knollen sind im Centrum blauroth, an der Peripherie rosenroth, bestehen 2 bis 3 Tage unverändert und involviren sich dann binnen 8 bis 14 Tagen, indem das lebhafte Roth in Blauroth, Gelb und Grün sich umwandelt. Die knollige Form der Eruptionen, das mitunter typische oder schubweise Auftreten derselben und die Anfangs rosenrothe Oberfläche erleichtern die differentiale Diagnose.
Würde es sich an der Leiche um Altersbestimmungen von Suffusionen handeln, so müsste ausser dem erwähnten äusseren Verhalten der betreffenden Hautstelle auch die nähere Beschaffenheit des extravasirten Blutes herangezogen werden. Je älter die Sugillation, desto eingedickter ist das betreffende Blut und desto mehr ist die ursprüngliche Farbe desselben verändert. In den ersten Tagen finden wir das Blut von theerartiger Consistenz und in dicken Schichten von fast schwarzer Farbe, während in dünnen Schichten noch die gewöhnliche Blutfarbe sich zeigt. Später wird die Farbe mehr bräunlich und weiter missfärbig mit mehr weniger deutlichem Stich in’s Rostfarbige. Die rothen Blutkörperchen sind Anfangs vollständig erhalten; mit dem Eintritt der Farbveränderung stellt sich auch der Zerfall derselben ein, ihre Zahl vermindert sich, während massenhaft contractile Zellen auftreten, die rothe Blutkörperchen in sich einschliessen, welche in ihnen zu körnigem Pigment zerfallen. Frühzeitig treten in solchen Extravasaten Hämatoidinkrystalle auf, deren Zahl in dem Grade zunimmt, als die Eindickung und Verfärbung des Extravasates vorwärts schreitet. In frischen Leichen lassen sich derartige Befunde, insbesondere die Hämatoidinkrystalle, zu approximativer Zeitrechnung allerdings verwerthen; nicht so bei der Untersuchung fauler Leichen, da sich Hämatoidinkrystalle auch in faulenden Geweben, und zwar sehr rasch, bilden können. Im Blute fauler Leichen neugeborener, besonders todtgeborener Kinder finden sich gewöhnlich massenhaft Hämatoidinkrystalle, und +Virchow+ hat sie in abgestorbenen Amputationslappen schon am vierten, in Extravasaten schon am siebzehnten Tage gefunden.[217]
_c) Wunden._
[Sidenote: Durch stumpfe Werkzeuge bewirkte Wunden.]
Die Beschaffenheit von Wunden, welche durch stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge entstehen, hängt vorzugsweise von der Richtung ab, in welcher das Werkzeug die betreffende Oberfläche getroffen hatte. War die Richtung eine senkrechte, so entstehen einfach gequetschte Trennungen der Haut, und zwar entweder durch Platzen der Haut oder dadurch, dass das Werkzeug wirklich die Weichtheile durchdringt; wurde aber die Körperstelle schief getroffen oder gleitet das Werkzeug von der Stelle ab, so bilden sich meist Lappenwunden, indem das Instrument nicht blos die Haut durchtrennt, sondern auch von der Unterlage abreisst. Sowohl die gequetschten als die gerissenen Wunden sind in den meisten Fällen an der unregelmässigen Form, den gequetschten, aufgeschürften und vielfach gezackten und meist im weiten Umfange suffundirten Rändern, sowie an der meist unregelmässigen gequetschten Beschaffenheit der Basis zu erkennen.
[Sidenote: Scharfrandige Wunden durch stumpfe Werkzeuge.]
Es können jedoch auch durch stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge mitunter lineare Trennungen der Haut entstehen, mit so ebenen und scharfen Rändern, dass sie sich äusserlich schwer oder gar nicht von Schnitt- oder Hiebwunden unterscheiden. Derartige Wunden bilden sich namentlich leichter an solchen Stellen, an welchen die Haut über eine feste, insbesondere gewölbte Unterlage hinweggespannt ist, und zwar in der Regel dadurch, dass die Haut durch die Einwirkung des Werkzeuges meist entsprechend ihrer später zu erwähnenden localen Spaltbarkeitsrichtung zum Bersten gebracht wird. Solche günstige Bedingungen, wozu noch die gleichmässige Structur des Gewebes und die geringe Verschiebbarkeit hinzukommt, sind insbesondere an der Kopfschwarte gegeben, in welcher auch thatsächlich solche Befunde am häufigsten zur Beobachtung gelangen. Gleiche Wunden können auch an über Knochenkanten verlaufenden Hautstellen entstehen. So haben wir bei einem Verschütteten eine lineare und scharfrandige Trennung der Haut längs der Kante der Tibia gesehen und in einem zweiten Falle ebenfalls bei einem Verschütteten eine 15 Cm. lange, vollkommen geradlinige und scharfrandige Wunde der Bauchhaut, welche quer über die Schambeinfuge hinwegzog, so dass der Einfluss der letzteren, sowie der horizontalen Schambeinäste unverkennbar war. Von solchen „Platzwunden“ sind jene zu unterscheiden, welche von innen aus durch eingetriebene und perforirende Kanten oder Ecken gebrochener Knochen entstehen. An den Extremitäten sind solche Befunde als complicirte Fracturen allgemein bekannt. Aber auch am Kopfe findet ein solcher Vorgang statt, indem bei grösseren Zertrümmerungen des Schädels Knochenfragmente die Schädeldecken perforiren. Hier hat diese Thatsache eine besondere Bedeutung, da erstens eine solche secundär entstandene Wunde für eine primäre gehalten werden kann, und zweitens, weil mehrfache solche Wunden auf wiederholte Gewalteinwirkung bezogen werden könnten.
Die Unterscheidung der Platzwunden von Schnitt- oder reinen Hiebwunden ergibt sich insbesondere aus dem Verhalten des Grundes derselben. Während bei Schnitt- oder Hiebwunden die Wunde gegen den Grund zu sich keilförmig vertieft und auf diesem Wege alle Gewebe gleichmässig und in +einer+ Ebene durchtrennt, finden wir bei durch stumpfe Werkzeuge veranlassten linearen Wunden in der Regel trotz scharfer und geradliniger Beschaffenheit der Ränder eine unregelmässig gequetschte Basis, und sind nicht selten, da die Wunde in der Regel durch Platzen der Haut entsteht, im Stande, im Grunde resistentere Gewebstheile, insbesondere Gefässe, nachzuweisen, welche von einer Seite der Wunde zur anderen brückenförmig hinweg verlaufen, ein Befund, der für sich allein genügt, die Entstehungsweise der Verletzung sicherzustellen (Fig. 46). Ebenso kann der Umfang der der Wunde entsprechenden Suffusion, der nach stumpfen Werkzeugen grösser auszufallen pflegt und die etwaige nach mehreren Richtungen sich erstreckende Ablösung der Wundränder von ihrer Unterlage zur Unterscheidung herangezogen werden. Eine blos einseitige Ablösung des einen Wundrandes kann sowohl nach stumpfen Werkzeugen als bei Hiebwunden vorkommen.
[Sidenote: Quetschwunden.]
Gerissene und gequetschte Wunden heilen selten durch erste Vereinigung, ungleich häufiger auf dem Wege der Granulation und Narbenbildung. Der Grad der Quetschung der getroffenen Theile, beziehungsweise die darnach zurückgebliebene grössere oder geringere Lebensfähigkeit derselben bedingt vorzugsweise den Verlauf, und für den Eintritt sogenannter accidenteller Wundkrankheiten, wie langwieriger Eiterungen, phlegmonöser Entzündungen, Erysipele, Eitersenkungen etc. sind günstigere Bedingungen gegeben als sonst. Aus gleichem Grunde hinterlassen derartige Verletzungen selten lineare, sondern meist unregelmässige Narben, die desto grösseren Umfang besitzen, je ausgedehnter die Abstossung der necrotischen Partien und die consecutive Eiterung gewesen ist.
[Illustration: Fig. 46.
Lineare, fast scharfrandige Wunde am Hinterhaupt mit Gewebsbrücken in der Tiefe, durch Sturz auf ebenem Boden entstanden. Gefunden bei einem Manne mit Cor taurinum, welcher in einem Gasthause plötzlich todt zusammengestürzt war. Nat. Gr.]
[Sidenote: Bisswunden.]
Eine besondere Art von Quetschungen bilden die +Bisswunden+. Dieselben können sowohl durch Menschen, als durch Thiere veranlasst werden. Erstere betreffen in der Regel vorspringende, mit den Zähnen leicht fassbare Körpertheile, wie die Finger und die Nase. Abbeissen der letzteren aus Eifersucht oder Rache kommt öfters zur Beobachtung. In einzelnen Thälern Tirols ist das Abbeissen der Ohrmuschel bei Raufereien üblich und kam uns während unseres Aufenthaltes in Innsbruck dreimal zur Begutachtung. Die Ränder solcher Wunden, beziehungsweise Abtrennungen kleinerer Körpertheile, sind vielfach sugillirt und lassen nicht selten die Abdrücke der Zähne erkennen, welcher Befund die Erkennung der Provenienz der Verletzung erleichtert.
Bisswunden durch Thiere können die verschiedensten Körpertheile betreffen, und wenn sie von grösseren Thieren, z. B. grossen Hunden, Pferden etc., herrühren, ungleich ausgedehntere Verletzungen verursachen als die Bisse der Menschen. Ein schrecklicher Fall von Zerfleischung eines 13jährigen Mädchens durch Hunde kam im Jahre 1878 zur gerichtlichen Obduction. Das Mädchen war, weil es sich eines Vergehens wegen fürchtete nach Hause zu gehen, spät am Abend über die Umzäunung eines Bauplatzes gestiegen, der von zwei grossen Fleischerhunden und einem kleinen Bastardhunde bewacht wurde, und wurde kurz darauf, nachdem wüthendes Hundegebell und Hilferuf gehört worden waren, aus zahlreichen Wunden blutend und sterbend aufgefunden. Bei der Obduction fand sich die ganze Kopfhaut vom Schädel abgerissen, die Haut der rechten Halsgegend vielfach gequetscht und stellenweise inclusive des rechten Kopfnickers und der rechten Vena jugularis externa unregelmässig eingerissen, ebenso die Haut und die oberflächlichen Muskeln am inneren oberen Theile des rechten Oberschenkels mit Verletzung der Vena saphena. Ausserdem eine Unzahl von theils unregelmässigen, theils rundlichen, stellenweise in bogenförmigen Reihen stehenden Hautaufschürfungen und kleinen Trennungen der Haut, die deutlich den Abdruck der Zähne erkennen liessen. Einzelne dieser Wunden hatten eine rundliche Eingangsöffnung und setzten sich in einen kurzen, nur die Haut durchdringenden, kegelförmig zulaufenden Canal fort. Dieselben waren offenbar durch die kegelförmigen Eckzähne der Hunde entstanden und sie boten insoferne ein Interesse, als sie ursprünglich für Stichwunden gehalten worden waren.[218]
Bei durch Thiere veranlassten Bisswunden kommt ausser der Wunde als solcher auch die Möglichkeit der Infection mit Wuthgift in Betracht. Charakteristische Sectionsbefunde gibt es bei Lyssa nicht, doch kann diese, wie zuerst +Pasteur+ angab, durch subdurale Impfung trepanirter Thiere mit Medullatheilchen auf diese übertragen und so die Diagnose sichergestellt werden. In unserem Institute wurde von diesem werthvollen Hilfsmittel wiederholt und stets mit positivem Erfolge Gebrauch gemacht. +A. Paltauf+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, 312) hat darüber berichtet, sowie über Versuche, die von ihm mit Rücksicht auf die gegen die Beweiskraft solcher Impfungen erhobenen Bedenken angestellt wurden.
_d) Erschütterungen wichtiger Nervencentren._
Von diesen kommt insbesondere die Hirnerschütterung, die Erschütterung des Rückenmarkes und der Bauchgeflechte in Betracht. In eine nähere Besprechung dieser gedenken wir erst bei der Behandlung der Verletzungen der einzelnen Körpertheile einzugehen.
_e) Rupturen innerer Organe._
Berstungen innerer Organe können entweder durch directen Stoss oder durch Contrecoup entstehen. Ihr Zustandekommen setzt in der Regel eine grosse Gewalt voraus, und man findet sie daher am häufigsten nach Sturz von bedeutender Höhe, bei Verschütteten und Ueberfahrenen, bei Individuen, die zwischen die Stossballen von Eisenbahnwaggons gerathen sind, und nach ähnlichen intensiven Gewalteinwirkungen. Seltener genügen geringere Gewalten zur Erzeugung derselben, wie z. B. Fusstritte, Kolbenstösse, Hinschleudern auf den Boden u. dergl. Uns ist ein Fall bekannt, in dem ein Arzt eine tödtliche Ruptur der Niere sich dadurch zuzog, dass er, im schnellen Gange begriffen, seiner Kurzsichtigkeit wegen eine hölzerne Barrière übersah und gegen dieselbe mit Heftigkeit anrannte.
[Sidenote: Rupturen innerer Organe.]
Vorzugsweise sind es parenchymatöse Organe, die Rupturen ausgesetzt sind und unter diesen am meisten die Leber, sowohl ihrer Grösse und Brüchigkeit, als ihrer weniger geschützten Lage wegen.[219] Nächst ihr kommen die Milz und dann die Nieren, ferner die Lungen und das Herz, seltener der Magen, die Gedärme oder die Blase, und am seltensten das Gehirn. Fälle letzterer Art, d. h. Zerreissungen der Hirnsubstanz bei intactem Schädel, haben +Cooper+, +Adams+, +Casper+-+Liman+ und +Zaaijer+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, XI, pag. 239) beobachtet. Im letzteren Falle hatte die Ruptur eine Länge von 13·5 Cm. und ging sagittal durch den einen Linsenkern. Centrale Rupturen des Gehirns bei Schädelbrüchen sind uns wiederholt begegnet. Selbstverständlich ist für die grössere oder geringere Leichtigkeit der Entstehung einer Ruptur unter sonst gleichen Verhältnissen auch die individuelle Resistenzfähigkeit des betreffenden Organes von Einfluss. Dies gilt insbesondere von der Milz, insoferne als das vergrösserte und namentlich das acut geschwellte Organ ungleich leichter und schon nach geringfügigeren Veranlassungen bersten kann, als die normale Milz.
Diese Thatsache ist namentlich in Fiebergegenden zu berücksichtigen. +Pellereau+ (Annal. d’hyg. publ. 1882, Nr. 2, pag. 223), Polizeiarzt in Port-Louis (Insel Mauritius), einer bekannten Fiebergegend, hat von Anfang 1879 bis September 1881 13 Fälle von Milzruptur beobachtet, von denen 8 zweifellos traumatischen Ursprungs. Sämmtliche Fälle betrafen fieberkranke und mit weichen Milztumoren behaftete Männer. In zweien dieser Fälle hatte ein Stoss mit der Faust, in einem dritten ein Fusstritt die Ruptur bewirkt. In solchen Fällen kann es, was forensisch sehr wichtig ist, auch zu +spontaner Ruptur+ der Milz kommen. In 4 der Beobachtungen von +Pellereau+ handelte es sich zweifellos, in einer fünften wahrscheinlich um eine Spontanruptur. Ueber analoge Vorkommnisse berichtet +Corre+ aus Guadeloupe (Arch. de l’anthrop. crim. 1889). Auch in unserem Institute ist ein Fall von Spontanruptur der Milz zur Obduction gekommen und von +Schlemmer+ (Allg. Wr. med. Ztg. 1878, Nr. 11 u. ff.) unter Anführung von sechs anderen Fällen aus der Literatur beschrieben worden. Weitere Fälle vide Med. Centralbl. 1878, pag. 686 (+Markham+) und 1879, pag. 127 (+Sidney Stone+), sowie +Maschka+, Allg. Wr. med. Ztg. 1877, pag. 348 (forensischer Fall, angebliche Misshandlung; in der Milz multiple Angiome, wovon eines geborsten) und +Schwing+ (Ueber Milztumoren während der Schwangerschaft und Geburt. Centralbl. f. Gyn. 1880, Nr. 13). Beachtenswerth ist der Umstand, dass Milzschwellungen auch bei Säuglingen, sogar bei Neugeborenen vorkommen und gelegentlich sowohl zu spontanen, als traumatischen Rupturen führen können. +Birch+-+Hirschfeld+ hat einen und +Steffen+ (Jahrb. f. Kinderheilk. XVII, 1. Heft) zwei Fälle von Ruptur der kindlichen Milz während des Geburtsactes beobachtet, und wir haben zwei Säuglinge obducirt, bei welchen sich als Todesursache innere Verblutung in Folge eines Kapselrisses der acut geschwellten und sehr blutreichen Milz ergab, müssen jedoch ausdrücklich bemerken, dass uns wiederholt Fälle vorkamen, wo, wie aus der flüssigen, leicht abspülbaren Beschaffenheit des in der Bauchhöhle gefundenen Blutes und aus dem Abgang von Verblutungserscheinungen geschlossen werden musste, die mitunter ganz unscheinbare Ruptur der sehr zarten und gespannten Kapsel offenbar erst postmortal entstanden war.
Bezüglich der Leber bestehen analoge, obgleich seltenere Erfahrungen. +Chiari+ berichtet über eine Ruptur einer mit medullaren Knoten durchsetzten Leber, die beim Umwenden im Bette entstanden war und +Heinzelmann+ (Friedreich’s Bl. 1886, pag. 360) über einen ähnlichen Fall im Verlaufe einer Pleuropneumonie und Pericarditis, wo die acute parenchymatöse Degeneration das die Ruptur begünstigende Moment gebildet hatte. Ebenso sah +Tamassia+ eine Ruptur einer verfetteten und Ecchinococcusblasen enthaltenden Leber nach einem unbedeutenden Stoss eintreten. Die Ruptur sass über einer Ecchinococcusblase.
[Sidenote: Verlauf der Rupturen innerer Organe.]
Rupturen des Herzens und der grossen Gefässe oder ausgedehnte Rupturen der Lungen, der Leber und der Milz bewirken in der Regel sofortigen Tod durch Verblutung. War die Blutung wegen geringerer Ausdehnung des Risses oder wegen geringerer Bluthältigkeit des Organes nicht sofort eine profuse, oder wurde dieselbe durch besondere locale Verhältnisse verzögert, dann kann der Tod auch erst nach einiger Zeit durch innere Verblutung oder durch secundäre Processe erfolgen. Auch ist es unter Umständen möglich, dass selbst nach höhergradigen Rupturen innerer Organe die betreffenden Individuen sich noch zu erheben und weiter zu gehen vermögen.
So vermochte in einem von +Zühlin+[220] mitgetheilten Falle ein Individuum, welches durch Auffallen eines Balkens eine Ruptur der Milz und eine vollständige Zerreissung der linken Niere erlitten hatte, sich noch zu erheben und 20 Schritte weit zu gehen und starb erst nach 7½ Stunden, und wir haben einen 30jährigen kräftigen Eisenbahnarbeiter obducirt, welcher, vom Waggon gegen eine Wand gedrückt, sofort ohnmächtig zusammenstürzte, sich aber nach Essigwaschungen wieder erholte, auf sein eigenes Verlangen in’s Spital gebracht wurde und erst auf dem Transporte starb, obwohl, wie die Obduction ergab, eine totale Zerreissung der Milz, mehrfache Leberrupturen (wovon eine 11 Cm. lang und 1 Cm. tief), vollständige Querruptur der rechten Niere und eine Fractur der linken sechsten Rippe mit oberflächlicher Lungenverletzung bestand; ebenso einen Kutscher, der einen Hufschlag in den Bauch und dadurch eine fast vollständige Abreissung des linken vom rechten Leberlappen, sowie eine hochgradige Nierenberstung erlitten hatte, aber noch im Stande war, in den ersten Stock eines Hauses auf den Abort zu gehen, wo er erst zusammensank. Endlich sahen wir einen Fall, wo sogar eine Herzruptur erst nach 10 Stunden zum Tode führte. Der Fall betraf einen 17jährigen Pferdewärter, welcher um 9 Uhr Morgens einen Hufschlag auf die Brust erhielt und dadurch gegen eine Mauer geschleudert worden war. Ein sofort herbeigeholter Arzt fand den Burschen bewusst- und pulslos, cyanotisch, die Extremitäten kalt, unwillkürlichen Kothabgang. Trotzdem erfolgte der Tod erst um 7½ Uhr Abends. Die Obduction ergab zwei über bohnengrosse Hautvertrocknungen am unteren Ende des Sternums, drei Querfinger von einander entfernt und durch einen ½ Cm. breiten vertrockneten Streifen mit einander verbunden. Im Herzbeutel eine grosse Menge theils flüssigen, theils geronnenen Blutes. Das Herz contrahirt, an seiner Unterfläche unmittelbar unter der Einmündung der Vena cava ascendens eine über 1 Cm. lange, quere, schlitzförmige, suffundirte Oeffnung in der Herzwand, welche mit dem rechten Vorhof communicirt und gerissene Ränder besitzt. Wahrscheinlich war letztere ursprünglich kleiner und wurde erst nachträglich durch das sich vordrängende Blut erweitert, woraus die lange Agonie sich erklärt.
Oberflächliche Einrisse der drüsigen Organe können heilen. Namentlich gilt dies von oberflächlichen Einrissen der Leber, insbesondere jenen verhältnissmässig häufig vorkommenden, die nur das Peritoneum betreffen. Wir haben bei einem Säufer, der an einer Hämorrhagie aus einer pachymeningitischen Membran gestorben war, einen 8 Cm. langen und blos auf 0·5 Cm. in die Tiefe dringenden Riss der Leber gefunden, den sich der Betreffende zwei Tage vor seinem Tode durch einen Fall von der Treppe zugezogen hatte. Der Riss war verklebt und zeigte keine entzündlichen Reactionserscheinungen in seiner Umgebung, auch war die aus demselben ausgetretene Blutmenge eine nur sehr geringe, so dass aller Grund vorhanden war zur Annahme, dass, wenn die Hirnhämorrhagie nicht eingetreten wäre, der Leberriss wahrscheinlich geheilt haben würde. Auch +Klob+[221] hat über eine in Verheilung begriffene, und zwar 6-8 Cm. tiefe Leberruptur berichtet. Zwei in Heilung begriffene Milzrupturen bewahrt unser Museum. In beiden Fällen handelte es sich um Sturz von bedeutender Höhe und in beiden war der Tod durch Schädelfracturen eingetreten, in dem einen Falle nach 10, im anderen nach 11 Tagen. Mitunter beobachtet man sowohl nach Leber-, als nach Milzrupturen anämische Necrose mehr weniger ansehnlicher Partien.
Von der Ruptur des Magens und der Gedärme werden wir bei den Verletzungen des Unterleibes sprechen.
Beachtung verdient die Thatsache, dass selbst grossartige Quetschungen der inneren Organe zur Ausbildung kommen können, ohne dass Spuren der denselben zu Grunde liegenden Gewalt an den Hautdecken zurückbleiben müssen.
Wir hatten häufig Gelegenheit, die Leichen Verschütteter, von Höhen Herabgestürzter oder zwischen Puffern Erdrückter zu obduciren, bei welchen sich keine Spur einer Aufschürfung oder Sugillation der Haut bemerken liess, obgleich die innere Untersuchung vielfache Berstungen innerer Organe, Brüche sämmtlicher Rippen etc. ergab. Insbesondere ergab die Untersuchung eines 20jährigen Mädchens, welches sich vom dritten Stockwerk auf das Strassenpflaster herabgestürzt hatte und erst eine Stunde darnach gestorben war, blos eine Anfangs nicht bemerkte thalergrosse, blau verfärbte Stelle in der linken Schenkelgefässfalte, sonst aber nicht die geringste Spur einer äusseren Verletzung. Trotzdem fanden sich Rupturen der linken Lunge, der Milz und einer Niere, sowie ferner eine Fractur der Lendenwirbelsäule und eine ausgebreitete Zertrümmerung des Beckens. Die Abwesenheit äusserer Verletzungen hatte in diesem Falle Zweifel erregt, ob der Tod wirklich durch Sturz erfolgt sei, weshalb auch die Obduction veranlasst wurde.
[Sidenote: Resistenz der Haut.]
Derartige Befunde erklären sich aus der grösseren Resistenzfähigkeit der Haut, die ein Zerdrücktwerden der Organe durch dieselbe ebenso gestattet, wie wir z. B. einen in ein Tuch gewickelten Apfel ohne Verletzung des Tuches zerdrücken und selbst mit einem nicht allzu scharfen Messer zerschneiden können. Auch die in den meisten Fällen sofort eintretende Verblutung mag die Entwicklung von Sugillationen im Unterhautgewebe verhindern, da bei einer solchen Todesart zur Bildung der Blutunterlaufungen sowohl die Zeit als das Material fehlt.
_f) Continuitätstrennungen und Lageveränderungen der Knochen._
Knochenfracturen und Luxationen sind eine häufige Folge der Gewalteinwirkung stumpfer Werkzeuge. Bezüglich ihrer forensischen Würdigung verweisen wir auf die Besprechung der Verletzung der einzelnen Körpertheile, insbesondere auf die des Kopfes und der Extremitäten.
_g) Zermalmungen und Abreissung ganzer Körpertheile._
In der Regel sind es ganz enorme Gewalten, die solches bewirken. Wir beobachten sie nach Eisenbahnunglücksfällen, bei von Trains Ueberfahrenen, bei Individuen, die in Maschinen gerathen sind, u. dergl. Die grossartigsten Zerstörungen finden sich bei durch Explosion von Pulverstampfen, Dynamitfabriken etc. Verunglückten, da bei diesen die Zerreissungen des Körpers mitunter einen so hohen Grad erreichen können, dass von diesem überhaupt nur noch unkenntliche Reste aufgefunden werden, und dass es Mühe hält, die Identität solcher Individuen sicherzustellen.[222] Doch bewährt sich auch gegenüber so enormen Gewalten die grosse Resistenzfähigkeit der Haut in mitunter ganz auffallender Weise.
In einem uns mitgetheilten Falle fand sich bei einem durch Zusammenstoss von zwei Bahnzügen verunglückten Manne der ganze Kopf zu einem flachen Kuchen zusammengedrückt, sämmtliche Knochen und Weichtheile zu Brei zermalmt, die Kopf- und Gesichtshaut jedoch, bis auf einige keineswegs ausgedehnte Einrisse, unverletzt. Wir hatten wiederholt Gelegenheit, Individuen zu untersuchen, denen Bahnzüge oder schwere Wägen gerade über den Hals gegangen waren. In einigen dieser Fälle war der Kopf vollkommen vom Rumpfe getrennt worden, in andern hatte sich jedoch die stellenweise aufgeschürfte Haut als Ganzes erhalten und bildete einen schlaffen Sack, durch welchen der Kopf mit dem Rumpfe in Verbindung stand, obwohl Wirbelknochen und Weichtheile des Halses zu Brei zerquetscht waren.
Aus dieser grossen Widerstandsfähigkeit der Haut erklärt sich auch die Seltenheit von isolirten Berstungen der Körperhöhlen nach Sturz von einer Höhe, Verschüttetwerden und ähnlichen Gewalten.
Wir haben dieselben erst dreimal beobachtet, und zwar einmal bei einem durch eine Erdmasse Verschütteten, bei welchem die Bauchhaut ihrer ganzen Breite nach aufgeplatzt war und die Gedärme sich vorgedrängt hatten, ein anderesmal bei einer geisteskranken Frau, die sich vom dritten Stockwerke auf das Strassenpflaster herabgestürzt hatte und offenbar senkrecht auf den Kopf gefallen war. Letzterer fand sich in sagittaler und vollkommen medianer Richtung so auffallend geborsten, dass der erste Eindruck ein solcher war, wie wenn der Kopf durch einen Schwerthieb in zwei seitliche Hälften gespalten worden wäre, umsomehr, als die mitten durch Stirn, Nase und Oberlippe geborstene Gesichtshaut und ebenso der vordere Theil der geborstenen Kopfhaut blos feingezackte Ränder zeigten. Die Ränder des hinteren Theiles der Berstung waren vielfach eingerissen, der Schädel in zahllose Stücke zertrümmert, und vom Gehirne waren nur noch unbedeutende Reste vorhanden. Der dritte Fall betraf eine Taglöhnerin, welche von einem 19 Klafter hohen Gerüste herabgestürzt war. Es fand sich nebst Zertrümmerung des Schädels und mehrfachen Fracturen der Extremitäten eine sagittale Berstung der Haut von der Mitte der Lendenwirbelsäule bis zum After, aus welcher das vielfach ecchymosirte und geborstene ganze Jejunum, ein Theil der =S=-förmigen Schlinge, das der Länge nach gebrochene Kreuzbein und -- der Uterus in Form eines mannskopfgrossen Klumpens hervorragten. Auch in diesen Fällen ist es möglich, dass es sich weniger um eigentliche Berstungen der allgemeinen Decken, sondern nur um ein Einreissen derselben von Innen aus durch scharfe Knochenkanten handelte.
2. Schnitt- und Hiebwunden.