Part 57
Die Erstickung durch +mechanische Behinderung der Excursionsfähigkeit des Thorax+ kann erfolgen beim Verschüttetwerden und beim Erdrücktwerden aus anderen Ursachen. Beim Verschüttetwerden erfolgt der Tod in der Regel durch mechanische Verletzungen, insbesondere durch Rupturen innerer Organe; er kann jedoch auch nur durch Ersticken eintreten, indem die auf dem Körper (Thorax und Unterleib) lastende Masse die Respirationsbewegungen unmöglich macht. Geschieht letzteres nicht oder nicht vollständig, so kann das verschüttete Individuum desto längere Zeit in der betreffenden Situation aushalten, je poröser die über dem Körper lagernde Masse ist, da durch dieselbe atmosphärische Luft den Respirationsorganen zugeführt wird. Daher konnte +A. Berenguier+[381] bei seinen Versuchen die in Asche, Mehl u. dergl. eingegrabenen Thiere noch 15 Stunden lang am Leben erhalten. So erklärt sich auch, dass verschüttete Erwachsene, aber auch eingegrabene Kinder noch nach vielen Stunden lebend zu Tage gefördert wurden. Bereits +Bohn+ berichtet von zwei Neugeborenen, die nach der Geburt sogleich verscharrt und nach mehreren Stunden noch lebend ausgegraben wurden. Einen ähnlichen Fall erzählt +Maschka+, ebenso +Bardinet+ (Schmidt’s Jahrb. 1886, II). In letzterem Falle hatte die Mutter das Kind, welches sie für todt hielt, in ein Tuch eingewickelt und 25 Cm. tief unter die Erde vergraben. Nach 8 Stunden (!) wurde es ausgegraben, zum Leben gebracht und lebte noch 4 Tage.
Besteht die Substanz, mit welcher der Körper bedeckt wurde, aus beweglichen Theilchen, so können dieselben aspirirt werden, besonders mit jenen Respirationsbewegungen, die im bewusstlosen Zustande noch erfolgen. +Berenguier+ konnte in seinen oben angeführten Versuchen die staubförmigen Substanzen zwar im Rachen und im oberen Theile des Oesophagus, niemals aber in der Glottis oder im Magen nachweisen. Dagegen fanden wir bei einem Manne, der beim Einsturz eines Speichers durch mehrere hundert Zollcentner Kornfrucht verschüttet worden war, Kehlkopf und Trachea und deren beide Hauptäste mit Getreidekörnern verstopft und einzelne sogar in den grossen Bronchien der linken Lungenpforte. Da solche Stoffe auch an der Leiche ohne Schwierigkeit in die Mundhöhle gelangen können, so werden wir auf eine erfolgte Aspiration nur dann schliessen, wenn wir dieselben tief in den Luftwegen oder im Magen oder gar, wie +Maschka+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, pag. 242) einen solchen Fall mittheilt, im Dünndarm finden.
[Sidenote: Ersticken durch Erdrücktwerden.]
Erstickung durch Erdrücktwerden kann auch geschehen im Gedränge oder bei Kindern durch den Körper der Mutter oder einer anderen in demselben Bette schlafenden Person. Letztere Todesart ist nur selten durch die Section allein zu constatiren, sondern muss nur aus dem Zusammenhalten der Resultate dieser mit den Umständen des Falles erschlossen werden. Uebrigens wird diese Todesart ungleich häufiger angenommen, als sie wirklich vorkommt, da in den meisten der von uns obducirten Fälle eine natürliche Ursache des unerwarteten Absterbens, insbesondere Bronchitis, nachgewiesen wurde. Fälle, wo die Erstickung durch Auffallen schwerer Lasten (Wägen, Balken, Steine etc.) bewirkt wurde, haben wir wiederholt obducirt. Dass auch gegenüber solchen, in der Regel durch die Umstände klargestellten Fällen Vorsicht geboten ist, beweist eine Mittheilung +Blumenstok+’s (Maschka’s Handbuch. I, 422), betreffend einen durch Kopfverletzungen umgebrachten Bergmann, auf welchen nachträglich, um den Tod als zufällige Verunglückung hinzustellen, ein 5-6 Centner schwerer Felsblock gewälzt worden war!
Nach +Tamassia+’s Versuchen (1892) erfolgt der Tod nach blosser Belastung des Thorax, auch wenn dieselbe das Gewicht des Körpers um ½-⅓ übersteigt, erst nach ½-1¾ Stunden, früher, wenn zugleich der Bauch belastet wird, niemals aber plötzlich. Wenn letzteres geschieht, so hat noch eine andere Ursache mitgewirkt.
III. Tod durch Verhungern.
Die Zeit, wie lange ein Mensch ohne Nahrung auszuhalten vermag, ohne zu sterben, lässt sich nicht genau bestimmen. Alter, früherer Ernährungszustand und der Umstand, ob nur die Nahrung oder gleichzeitig auch das Getränk (Wasser) entzogen wurde, werden von Einfluss sein.
[Sidenote: Wie lange lebt man ohne Nahrung?]
Wie lange neugeborene Kinder ohne Nahrung leben können, lässt sich aus den keineswegs seltenen Fällen von angeborener Atresie des Duodenums und der minder häufigen des Oesophagus schliessen. +R. Meier+ (+Klebs+, Path. Anat. 165) sah ein Kind mit angeborener Abschnürung des oberen Stückes des Oesophagus vom unteren erst am siebenten Tage sterben. Eine grosse Reihe von Fällen von angeborenem Verschluss des Duodenums hat +Hempel+ (Jahrb. f. Kinderheilkunde. 1873, VI, pag. 381), ebenso +Theremin+ (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie. 1877, VIII. pag. 34) zusammengestellt. Die Kinder starben durchschnittlich 3-5 Tage nach der Geburt, doch hatte das Leben in einem Falle 12 Tage gedauert. Von zwei von uns obducirten Kindern mit angeborener Verwachsung des Duodenums über dem Diverticulum Vateri lebte das erste einen, das andere 2½ Tage. Auch +F. A. Falk+ fand bei seinen Studien an verhungernden Hunden (Med. Centralbl. 1876, pag. 472), dass neugeborene und junge Thiere ungleich rapider an Gewicht abnehmen und ungleich früher sterben, als ältere Hunde, von denen ein dreijähriger, der auch Wasser erhielt, erst am 61. Tage starb. Ob Greise, von denen schon +Hippokrates+ sagt: „Senes facillime jejunium ferunt“, länger das Hungern ertragen, als Menschen im durchschnittlichen Alter, ist zwar nicht sichergestellt, kann jedoch mit Rücksicht darauf, dass der Stoffwechsel bei +alten+ Leuten ein trägerer ist und dieselben thatsächlich weniger zu ihrer Ernährung brauchen, im Allgemeinen zugegeben werden.
Wie lange Erwachsene durchschnittlich das Hungern vertragen, lässt sich schwer bestimmen. Im Allgemeinen werden 7-8 Tage angenommen (+Moleschott+). Doch sah +Schleifer+ (Oesterr. Wochenschr. 1843, Nr. 24) einen Gefangenen 17, +Casper+ einen anderen 10 Tage lang hungern, ohne zu sterben, beide hatten jedoch Wasser getrunken. +Caussé+ (Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 92, pag. 328) erwähnt eines Mädchens, welches 11 Tage nach dem Einsturz eines Hauses lebend ausgegraben wurde. Ein Kind von 4 Monaten, welches sie auf dem Schosse hatte, war am vierten Tage gestorben. +Falret+ und andere Irrenärzte wollen Kranke 40 Tage und länger alle Nahrung verweigern gesehen haben, ohne dass diese dabei zu Grunde gingen (Prager Vierteljahrschr. 1864, LXXXII, pag. 111), dagegen sagt +Pellevoisin+ (ibidem. LXXXIII, pag. 95), dass in solchen Fällen der Tod bei beschränkter Nahrung in 60, bei gänzlicher Abstinenz in 8 Tagen erfolgt. Die bekannten Hungerproductionen +Tanner+’s und seiner Nachfolger (1886 und 1887) sprechen dafür, dass bei unbehinderter Zufuhr von Wasser der Mensch viel länger ohne Nahrung auszuhalten vermag, als gewöhnlich angenommen wird. Auch +Laborde+ (Wr. med. Presse. 1887, pag. 183) konnte bei einem Hunde, dem er nach Belieben Wasser gab, das Fasten ohne Gefahr bis zum 40. Tage fortführen, während ein anderer Hund, dem zugleich das Getränk entzogen wurde, am 20. Tage verendete. Im Juli 1892 wurden bei Bilin mehrere Bergleute verschüttet und drei davon nach 17 Tagen noch lebend, obgleich sehr entkräftet, aufgefunden und am Leben erhalten. Sie hatten die ganze Zeit nur von Grubenwasser gelebt.
[Sidenote: Erscheinungen bei Verhungern.]
Von den während des Lebens eintretenden Erscheinungen ist zu erwähnen, dass das anfängliche Hungergefühl sehr bald schwindet. Dieses wurde in mehreren der erwähnten Fälle constatirt und auch +Ranke+[382] beobachtete bei einem an sich selbst angestellten Hungerversuch, dass das Hungergefühl schon am zweiten Tage verschwunden war. Dann erfolgt rascher Schwund des Fettes, Abnehmen der Kräfte, Obstipation, bei Abstinenz von Wasser auch Erhöhung des specifischen Gewichtes des Harns und Verminderung der Menge des Harns, in welchem der Harnstoff sich nicht oder wenigstens nicht constant vermindert, wohl aber die Chloride, welche auch ganz aus dem Harn verschwinden können.[383] Magendrücken, Brechneigung und das Auftreten eines fötiden Geruches aus dem Munde wurde ebenfalls beobachtet, ebenso die Bildung von Ecchymosen in der Conjunctiva und auf der Haut (+Schleifer+). Liessen sich in diesem Stadium die Individuen zum Essen bewegen, so erfolgte die Erholung sehr rasch und vollständig. In den späteren Stadien stellt sich unter hochgradiger Zunahme der Schwäche Somnolenz und Delirium ein und darauf der Tod (O. +Schultze+).
Die Leichen solcher Individuen faulen schnell (+Recklinghausen+), sind hochgradig abgemagert und anämisch, das Fett auch in den inneren Organen geschwunden (nach +Cantalamessa+ 1893, niemals vollständig), Magen und Darm auffallend verengt, leer. Leber, Milz und Nieren, bei Kindern nach +Seydel+ (1894) auch die Thymus verkleinert, blutarm, das Blut manchmal theerartig eingedickt.
Das Verhungern kommt in foro selten in Frage. Es kann dies geschehen bei Kindesweglegung, bei absichtlicher Verminderung oder vollständiger Entziehung der Nahrung, wie sie sowohl als unvernünftiges und herzloses Züchtigungsmittel, aber auch als grausame Tödtungsart hier und da vorzukommen pflegt[384], und fast immer entweder hilflose Kinder oder Geisteskranke, insbesondere Blödsinnige, betrifft. Viele solche Fälle erweisen sich bei näherer Untersuchung als Uebertreibungen, wie wir denn bereits zweimal Gelegenheit hatten, Kinder zu obduciren, die angeblich an absichtlicher Entziehung der Nahrung gestorben waren, während die Section in dem einen Falle eine käsige Pneumonie, im anderen Syphilis als Todesursache und in beiden Fällen grosse Mengen von fäculentem Darminhalt ergab. Ebenso könnte der nach Stricturen oder Verwachsungen des Oesophagus in Folge Vergiftung mit ätzenden Substanzen eintretende Inanitionstod zur gerichtlichen Verfolgung Veranlassung geben, und +Casper+ berichtet über einen Fall, in welchem an einer Frau eine Inunctionscur in so leichtsinniger Weise durchgeführt wurde, dass Verwachsungen der Kiefer erfolgten und die Patientin schliesslich am Hungertode starb. Der fahrlässige Wundarzt wurde zu Festungsstrafe verurtheilt.
Selbstmord durch Verhungern ist wiederholt von Gefangenen, namentlich aber von Geisteskranken, unternommen, doch nur ausnahmsweise zu Ende geführt worden. Eine forensische Bedeutung kann auch der lange fortgesetzten Enthaltung von Nahrung zukommen, wenn sie als solche oder combinirt mit anderen auffälligen Erscheinungen, wie Ekstase, Stigmatisirung, vorkommt und als Wunder proclamirt wird. Solche Fälle kommen bekanntlich immer wieder von Zeit zu Zeit vor, und die Neuzeit hat ebenfalls solche geliefert. Die Mehrzahl derselben läuft auf Betrug hinaus und letzterer ist durch scharfe Controle als solcher sicherzustellen, welche sich nicht blos auf die heimliche Zusichnahme von Nahrung, sondern auch auf das Verhalten des Körpergewichtes, des Fettpolsters, insbesondere aber der Ausscheidungen (Harn, Koth) zu erstrecken hätte. In einer anderen Reihe von Fällen ist zweifellos gleichzeitig ein neuro-, beziehungsweise psychopathischer Zustand vorhanden, als Theilerscheinung dessen ein geringeres Nahrungsbedürfniss existirt, und in wieder anderen ist ein solcher Zustand mit Betrug combinirt und analog den bekannten Uebertreibungen, sowie der Sucht, Interesse und Aufsehen zu erregen, denen wir bei Hysterischen begegnen.
IV. Der Tod durch allzuhohe oder allzuniedrige Temperatur.
A. Tod durch abnorm hohe Temperatur.
Durch Einwirkung hoher Temperatur auf den Körper erzeugte Läsionen bezeichnet man als Verbrennung. Dieselbe kann erfolgen durch Flamme, durch heisse Flüssigkeiten, durch heisse Gase und Dämpfe, durch glühende (geschmolzene) oder heisse, feste Körper, durch strahlende Wärme und durch die Wärme, die sich bei gewissen chemischen Zersetzungen entwickelt, wie insbesondere beim Kalklöschen. Die Verbrennung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nennt man gewöhnlich Verbrühung.
Den genannten Agentien ähnlich wirken ätzende Flüssigkeiten, z. B. Schwefelsäure, Carbolsäure und Aetzlauge. Dieselben bewirken entweder erythematöse oder eczematöse Dermatitis oder mehr weniger tiefgehende Necrose (meist Coagulationsnecrose) der Haut, ganz ausnahmsweise Blasenbildung (+Zillner+ nach Carbolsäureverätzung, Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 47), niemals Verkohlung. Am häufigsten kommen Verätzungen durch Schwefelsäure vor, namentlich des Gesichtes durch absichtliches Schleudern der Flüssigkeit in letzteres aus Rache oder Eifersucht, worauf häufig höchst entstellende Narben, Ectropium der Augenlider und Narben der Cornea zurückbleiben.
Ferner muss bemerkt werden, dass auch mässig, d. h. nicht bis zum Verbrennungseffect gesteigerte Temperaturgrade unter Umständen gesundheitsschädliche Folgen und selbst den Tod herbeiführen können. +Speck+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874) berichtet über einen solchen Fall, in welchem ein contractes 12jähriges Mädchen auf Rath eines Quacksalbers in eine frische Schafhaut gewickelt, mit Decken bedeckt und mit frisch gebackenen, heissen Broden umstellt, liegen gelassen und nach 3 Stunden todt gefunden wurde. +Speck+ leitet den Tod von der Erhöhung der Eigenwärme ab und +Eulenburg+ in einer dem Aufsatz zugefügten Anmerkung von einer durch die Erhöhung der Temperatur über die Blutwärme bewirkten Ausdehnung der Blutgase, welche bis zum Freiwerden der letzteren und zur Herzlähmung und Luftembolien führen können.
Hierher gehört auch der sogenannte Hitzschlag (Insolation, Sonnenstich), der theils auf der Erhöhung der Blutwärme durch die Sonnenhitze, theils auf der durch starken Wasserverlust bewirkten Eindickung des Blutes zu beruhen scheint.[385] Andererseits ist es bekannt, dass gewisse Feuerarbeiter bedeutende Temperaturgrade aushalten, so insbesondere die sogenannten Puddler, welche täglich 8 bis 10 Stunden in einer Temperatur von etwa 58 °C. arbeiten (+Hirt+, „Krankheiten der Arbeiter“. Gasinhalationskrankheiten. 1873, pag. 126). Ueber das Verhalten von Menschen in überhitzten Räumen (55-80 °C.) hat +Hartwich+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239) Versuche angestellt. +Dittrich+ (Zeitschr. f. Heilkunde. 1893, XIV, 4. Heft) hat 12 Fälle von Hitzschlag obducirt und fand stets Ecchymosen am Endo- und Epicard, sowie in den Schädeldecken und an den Lungen, selten an den Schleimhäuten des Halses, fast immer pathologische Veränderungen des Herzens, die er als ein zum Hitzschlag disponirendes Moment ansieht.
[Sidenote: Verbrennungsgrade.]
In der Chirurgie unterscheidet man bekanntlich vier Verbrennungsgrade, von denen der erste durch Erythem, der zweite durch Blasenbildung, der dritte durch oberflächliche Verschorfung des Corium sich charakterisirt, der vierte alle weiteren Verbrennungseffecte umfasst, deren höchste, nämlich die Verkohlung ganzer Körpertheile oder des ganzen Körpers bis zur Calcinirung von Knochen, in der Chirurgie selten oder gar nicht, wohl aber in der forensischen Praxis vorkommen können.
[Sidenote: Lebensgefahr.]
Die Lebensgefahr nach Verbrennungen hängt weniger von dem Grade der Verbrennung, als von ihrer Ausbreitung ab, und es ist eine anerkannte Thatsache, dass selbst Verbrennungen der höchsten Grade, wenn sie blos auf einen umschriebenen Körpertheil sich beschränken, ungleich weniger gefährlich sind, als Verbrennungen des ersten und zweiten Grades, wenn diese grosse Strecken der Körperoberfläche betreffen. Bezüglich letzterer gilt bei den Chirurgen als Erfahrungssatz, dass, wenn die Verbrennung (Verbrühung) auf mehr als ein Drittel der Hautoberfläche sich erstreckt, der Tod erfolgt. Dieser Satz gilt nur für die überwiegende Zahl der Fälle und ist nicht so zu nehmen, dass bei einer solchen oder noch stärkeren Ausdehnung der Verbrennung eine Heilung absolut unmöglich wäre.
So hat +Maschka+ einen Fall beschrieben, der einen jungen Mann betraf, welcher im hochgradig betrunkenen Zustande mit Branntwein übergossen wurde, den man dann muthwilligerweise anzündete. Die Verbrennung erstreckte sich auf mehr als die Hälfte der Körperoberfläche und doch erfolgte Genesung nach 9 Monaten. Es blieben jedoch ausgebreitete Narben zurück, von denen die am Bauche und in den Leistengegenden sich so contrahirten, dass der Betreffende nur in stark gebeugter Stellung zu gehen vermochte. Anderseits ist es gar nicht selten, dass namentlich kleine Kinder nach Verbrennungen sterben, die verhältnissmässig geringe Hautstrecken, so nur eine Extremität oder den Hals, betroffen haben, und zwar nicht immer erst in Folge der secundären Entzündungs- oder Eiterungsprocesse, sondern kurze Zeit nach erlittener Verbrennung.
[Sidenote: Todesursache nach Verbrennungen.]
Ueber die Ursache des bald nach Verbrennungen oder Verbrühungen der Haut meist unter Delirien und Somnolenz erfolgenden Todes ist viel geschrieben worden und trotzdem ist die Frage noch keineswegs erledigt. Die intensive Reizung der Hautnerven genügt für sich, durch Shock den Tod zu erklären. Andere legen ein grosses Gewicht auf die paralytische Erweiterung der massenhaften Hautgefässe und die consecutive plötzliche Erweiterung des Strombettes, die auch durch Sinken des Blutdruckes sich kundgibt, wodurch Insufficienz der Herzpumpe, Stauung im Kreislauf und der Tod entsteht (+Goltz+). Auch die hochgradigen Wärmeverluste durch die entblösste Haut werden mit dem Tode in Verbindung gebracht, ferner die aufgehobene Functionsthätigkeit der Haut als Ausscheidungsorgan für gewisse deletäre Stoffe, weiter mit Rücksicht auf die von +Schultze+ und +Rollet+ am erwärmten Objecttisch beobachtete Theilung der Blutkörperchen und das Absterben der Blutkörperchen bei Erwärmung auf 45 °C., diese Veränderungen des Blutes und die dadurch bewirkten Störungen (+Ponfick+), ferner auch die plötzliche Gerinnung des Blutes in der Haut, sowie des Muskelfibrins (Wärmestarre), endlich auch die rapide und massenhafte Aufnahme septischer Stoffe in den Kreislauf von der wunden Hautfläche aus. Chemisch wurde das Blut nach ausgedehnten Verbrennungen von +Hoppe+-+Seyler+ und +Tappeiner+ (Virchow’s Jahrb. 1881, I, pag. 237 und 251) untersucht. Ersterer fand in einem Falle 2·4, in einem anderen 5 Procent des gesammten Hämoglobingehaltes in das Serum übergetreten; letzterer in 4 Fällen eine starke Eindickung des Blutes theils durch Wasserverlust, theils durch enorme Transsudation von Blutplasma. +Foa+ (ibidem, pag. 559) will den Tod durch Selbstintoxication mit fibrinogener Substanz erklären, welche in Folge Destruction des Blutes sich bildet. Nach +Kijanitzin+ (Virchow’s Archiv 1893, CXXXI, pag. 436) findet sich nach ausgedehnten Hautverbrennungen wirklich ein Gift im Blut, in den Organen und im Harn, welches darstellbar ist und in seiner Function und Wirkung der Gruppe des Leichenmuscarins, Neurins und Peptotoxins entspricht. Das klinische Bild bei einer acut zum Tode führenden Verbrennung ist nicht constant, indem bald Symptome des Shocks, bald solche prävaliren, die auf localen Hyperämien oder auf Aufnahme pyrogener, vielleicht auch ptomaineartiger Stoffe in den Kreislauf zu beziehen sind. Das Auftreten von Hämaturie (in einem unserer Fälle schon nach 2 Stunden) und Nephritis im acuten Verlauf von Verbrennungen ist sehr constant und wurde besonders von +Wertheim+[386] experimentell geprüft. Im chronischen Verlauf von Verbrennungen kann der Tod durch Erschöpfung oder durch entzündliche und embolische Processe innerer Organe erfolgen, worunter insbesondere jene der Lungen zu erwähnen sind.
Ueber +innere Verbrennungen+, und zwar der Respirationswege und des Verdauungscanals hat +Severi+ (Virchow’s Jahrb. 1885, II, 287) Versuche angestellt. Zweimal haben wir bei äusseren Verbrennungen auch solche zweiten Grades in der Mundhöhle und in den oberen Antheilen der Schling- und Respirationswege gefunden, und zwar einmal nach Verbrennung durch Flammen und das andere Mal bei einem Kinde, welches einen Topf mit heissem Wasser auf sich herabgerissen hatte.
[Sidenote: Leichenbefund nach Verbrennungen.]
+Die äusseren Befunde+ an den Leichen Verbrannter werden von dem Verbrennungsgrade, von der Ursache der Verbrennung und von der Zeit abhängen, die von der Verbrennung bis zum Tode verflossen war.
Wir haben hier nur die acut zum Tode führenden Verbrennungen, und zwar nur die der ersten drei Grade im Auge, da wir auf die höhergradigen Verbrennungen und Verkohlungen später zurückkommen werden. Das durch Verbrennung oder Verbrühung erzeugte Hauterythem ist an der Leiche in der Regel nicht mehr zu erkennen, da es durch Hypostase verschwindet, doch bleibt, wenn der Tod nicht allzuschnell erfolgte, manchmal eine Schwellung der betreffenden Hautpartie, häufiger aber eine kleienförmige Abschilferung der Epidermis an jenen Stellen zurück, wo während des Lebens das Erythem gewesen war. Nach Verbrennungen zweiten Grades finden wir an der Leiche entweder ausgebildete, serumgefüllte Blasen oder dieselben geplatzt und collabirt oder von mehr weniger weiten Strecken der Haut die Epidermis in Fetzen abgelöst und den Rändern der so veränderten Hautpartie meist in geschrumpftem Zustande anhaftend. Von Händen und Füssen lässt sich mitunter die Epidermis sammt den Nägeln wie ein Handschuh abstreifen. Bleibt das Corium, von welchem die Epidermis abgehoben wurde, von letzterer bedeckt, so erscheint es an der Leiche meist feucht und blass, seltener und meist nur an abwärtigen Stellen geröthet. War jedoch eine solche Stelle frei der Luft ausgesetzt, so vertrocknet sie und erscheint nach einiger Zeit als eine leder- oder pergamentartige, hart zu schneidende und beim Anschlagen tönende, in verschiedenen Nuancen gelb, braun bis braunroth gefärbte, Netze durchscheinender Hautgefässe und mitunter Ecchymosen enthaltende Schwarte, somit in gleicher Weise verändert, wie wir dies bei Hautaufschürfungen oder bei auf andere Art von der Epidermis entblössten Stellen beobachten können. Die Verbrennungen dritten Grades sind im frischen Zustande durch die weissgraue, mehr weniger tief gehende Verschorfung sämmtlicher Hautschichten kenntlich, welche wie gekocht oder (nach Einwirkung von Flamme) wie leicht gebraten erscheinen.
Die übrigen äusseren Befunde hängen von der Art der Verbrennung ab. War diese durch Flamme entstanden, so finden wir Verrussung der Haut und Versengung der Haare, eventuell auch der Nägel an den getroffenen Stellen. Beides findet sich bei der Verbrühung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nicht, was behufs der Differentialdiagnose zu beachten ist. Die Zerstörung der Haare kann auch bei Verbrennung mit glühenden Körpern, weniger leicht bei solchen mit ätzenden Flüssigkeiten erfolgen. In einzelnen Fällen findet sich die Substanz, welche die Verbrennung veranlasste, der Haut anhaftend. So sahen wir in einem Falle den grössten Theil des Körpers mit einer schwarzen, glänzenden Masse incrustirt, welche aus einem schwarzen Lack bestand, der während des Kochens aus dem Kessel geschleudert wurde und den Mann verbrannt hatte; bei einem mit schwarzem Kaffee verbrühten Kinde wurden zahlreiche Partikel des Kaffeesatzes gefunden, und bei einem Manne, der in eine Grube mit eben gelöschtem Kalk gefallen war, letzterer in verschieden dicker Schicht an der Haut. Die Verbrennungen durch Pulverflamme sind durch Schwärzung der betreffenden Stelle erkennbar, die nicht blos vom Pulverschmauch, sondern auch von eingesprengten Pulverkörnern herrührt.
Die Vertheilung der Verbrennung kann manchmal ebenfalls für die Erkennung der Provenienz derselben verwerthet werden. Geschah die Verbrennung durch Flamme, so lässt sich häufig erkennen, dass die Verbrennung von unten nach aufwärts ihren Gang genommen hatte, wie dies namentlich bei Kindern und Frauen, deren Kleider brennend wurden, begreiflich ist. Hier ist die Verbreitung mitunter schwimmhosenartig. Bei Verbrühungen, wenn diese im bekleideten Zustande geschahen, bleiben die von den Kleidern bedeckten Stellen entweder verschont oder zeigen geringe Verletzungsgrade, auch geht die Verbrühung häufig von oben nach abwärts, ausser es wäre das Individuum in eine heisse Flüssigkeit hineingefallen und nicht, wie gewöhnlich, blos damit begossen worden. Eng anliegende Kleidungsstücke bilden auch gegenüber der Flamme einigen Schutz, weshalb Verbrennung durch Fangen der Kleider beim männlichen Geschlecht ungleich seltener ist, als beim weiblichen, bei welchem das Abstehen der Kleider vom Leibe, besonders vom Unterkörper, das Aufgehen derselben in Flammen wesentlich erleichtert. Noch mehr erkennt man den Schutz eng anliegender Kleidungsstücke daraus, dass man sehr häufig entsprechend der Taille oder den Strumpfbändern Streifen wohlerhaltener Haut trifft, während die Umgebung oft die höchsten Verbrennungsgrade zeigt. Verbrennungen durch strahlende Wärme, durch heisse Luft oder explodirende Gase sind ebenfalls meist auf die unbedeckt getragenen Körpertheile beschränkt, doch kann auch die Wirkung durch diese durchgehen, sowie es z. B. bei Explosionen schlagender Wetter, wenn auch nur selten, geschieht, dass die Kleider selbst zu brennen anfangen.[387]
Eine Verwechslung der beschriebenen, durch Verbrennung veranlassten Veränderungen der Haut mit anderen Processen ist bei einiger Aufmerksamkeit und Beachtung des eben Gesagten in der Regel zu vermeiden. Dass jene Ablösungen und blasigen Abhebungen der Epidermis, wie sie bei bereits weit gediehener Fäulniss vorkommen, für Verbrennungseffect gehalten würden, wäre ein unverzeihlicher Irrthum, ist aber in einem uns bekannten, ein neugeborenes, im Sommer aus einem Düngerhaufen (!) gezogenes Kind betreffenden Fall thatsächlich vorgekommen. Am ehesten wäre eine Verwechslung mit mit Hautröthung oder Blasenbildung einhergehenden Hautkrankheiten möglich. So beschrieben +Casper+-+Liman+ (l. c. 320) und +Friedberg+ (Gerichtsärztl. Gutachten. 1875, pag. 296) Fälle, wo durch Hebammen veranlasste Verbrühungen von Kindern als „Blätterrose“ erklärt worden waren und die Erstgenannten auch einen Fall, in welchem umgekehrt ein Hautausschlag für Verbrennung genommen wurde. In einem unserer Fälle stellte sich die angebliche Verbrennung eines Kindes im Bade als Pemphigus heraus, in einem anderen war Verbrennung diagnosticirt worden, während blos Decubitus vorlag und in einem dritten, in welchem die Amme dem Säugling den Mund mit heissem Camillenthee verbrüht haben sollte, fand sich ausgebreitete Rachendiphtherie. Ausgebreitete postmortale, theils blasige, theils fetzige Ablösungen der Epidermis können bei im Ausbruchsstadium acuter Exantheme Verstorbenen vorkommen und dann eine Verbrühung vortäuschen. Wir haben sie fast über den ganzen Körper ausgebreitet im Jänner 1886 bei einem kräftigen Manne gesehen, der unwohl und über Kreuzschmerzen klagend nach Hause gekommen und nach zwei Tagen unter auffallender Hautröthung gestorben war. Vor dem Tode hatte man keine Epidermisabhebungen beobachtet, der Todtenbeschauer fand sie jedoch bereits vor und bezeichnete den Befund als eine „seltene Form von Hautbrand“. Auch haben wir noch am Obductionstisch denselben für eine Verbrühung durch heissen Dampf oder heisse Umschläge gehalten, welche Annahme sich aber durch die weiteren Erhebungen als ganz unhaltbar erwies. Drei Monate darnach hatten wir Gelegenheit, einen ganz gleichen Befund bei einem Säugling zu beobachten, der unter Variolaverdacht gestorben war. Auch ist uns ein Fall vorgekommen, wo ein durch Petroleumumschläge veranlasstes Ekzem für Verbrennung gehalten wurde.
[Sidenote: Verbrennung und Verbrühung. Innere Befunde.]
Der +innere Befund+ ist in ganz acuten Fällen meist negativ. +Franz+ fand bei 7 durch schlagende Wetter umgekommenen Bergleuten Ecchymosen am Herzen, doch dürfte bei diesen, wie +Franz+ selbst zugiebt, die nächste Todesursache nicht Verbrennung, sondern Erstickung in irrespirablen Gasen gewesen sein. Dagegen finden sich Ecchymosen unter den serösen Häuten, aber auch auf Schleimhäuten ziemlich häufig bei Individuen, die noch einige Tage gelebt hatten, und ihre Bildung fällt mit der körnigen Degeneration zusammen, die sowohl die Gefässwände, als namentlich die Musculatur und die parenchymatösen Organe rasch ergreift. Von letzteren zeigt die Niere am frühesten sich verändert und bietet das Bild der „trüben Schwellung“. Bei dem oben erwähnten, durch siedenden Lack verbrannten Manne fanden wir sie nebst blutigem Harn, obwohl das Individuum die Verbrennung nur sechs Stunden überlebt hatte. Hyperämien innerer Organe sind nicht constant. Hyperämie der Meningen und Erscheinungen von Hirnödem haben wir wiederholt beobachtet. Das Blut ist fast ausnahmslos geronnen.