Part 63
Es gehören hierher alle die Umstände, die eben den Verdacht erweckt haben, dass eine Vergiftung vorliege und Veranlassung gaben, dass die gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist. Diese Umstände sind allerdings häufig derart, dass sie auch der Laie zu beurtheilen und zu würdigen vermag, doch hat sie auch der Arzt zu prüfen und für die Begutachtung des Falles zu verwerthen. In der Regel ist es schon das Unerwartete oder gar Plötzliche des Todes, was auffällt, doch ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass auch scheinbar kräftige und gesunde Individuen plötzlich und rasch eines natürlichen Todes sterben können, und dass andererseits Morde und Selbstmorde durch Gift keineswegs immer an und von ganz gesunden und rüstigen Leuten, sondern auch an und von alten gebrechlichen oder anderweitig kranken verübt werden. Dass die Krankheitserscheinungen, die durch Gifte hervorgerufen werden, auch durch natürliche Krankheiten erzeugt werden können, ist bereits erörtert worden, und dies ist umso wichtiger, wenn nach dem Tode des Individuums keine Section gemacht und die Exhumation vorgenommen wurde, nachdem die pathologisch-anatomische Untersuchung wegen vorgerückter Fäulniss oder Verwesung kein Resultat mehr zu geben, also eine natürliche Todesart nicht mehr auszuschliessen vermochte. Der Umstand, dass Jemand kurz nach einer Mahlzeit u. dergl. plötzlich starb, beweist für sich allein eine Vergiftung nicht, da der natürliche Tod in der Verdauung durch Herzlähmung, Apoplexie etc. ungemein häufig vorkommt und der vermehrten Peristaltik wegen auch Incarcerationen, Perforationen von Geschwüren u. dergl. leichter als sonst geschehen können. Wichtiger wäre es, wenn nachgewiesen werden könnte, dass die erfahrungsgemäss nach Vergiftungen auftretenden Erscheinungen in mehr weniger langen Intervallen auftraten, und dass diese Verschlimmerungen des Zustandes immer zusammenfielen mit der Darreichung bestimmter Speisen oder Getränke, oder Medicamente, oder wenn die Speise oder das Getränk, nach dessen Genusse Jemand erkrankte, solche Erscheinungen darbot, dass aus diesen schon auf die Anwesenheit einer fremdartigen Substanz geschlossen werden musste, so einen auffallend bitteren oder brennenden Geschmack oder den Geruch nach Zündhölzchen zeigte, oder wenn ein Leuchten im Dunkeln[423], oder das Vorhandensein harter, zwischen den Zähnen knirschender Körnchen beobachtet worden wäre u. dergl. Ebenso wichtig wäre die Constatirung der Thatsache, dass Thiere, die von dem Erbrochenen oder Weggeworfenen gefressen hatten, erkrankten oder zu Grunde gingen. Auch die Thatsache, dass Gift in den angeblich genossenen Speisen oder Getränken, oder auch blos im Besitze des Verstorbenen selbst oder Anderer gefunden wurde, wäre in Erwägung zu ziehen, doch ist es klar, dass der Verwerthung solcher Umstände gewisse Grenzen gesetzt sind, die der Gerichtsarzt nicht überschreiten darf, wenn er nicht in die Rolle eines Untersuchungsrichters oder Anklägers oder in die eines Geschworenen fallen will.
[Sidenote: Eigene oder fremde Schuld?]
Die Erwägung der genannten Umstände muss auch herangezogen werden behufs Entscheidung der Frage, ob eine +Vergiftung zufällig oder in selbstmörderischer Absicht oder durch fremde Einwirkung+ zu Stande gekommen sei und es ist natürlich, dass in den meisten Vergiftungsfällen einzig und allein die äusseren Umstände im Stande sind, diese Frage zu lösen. Es ist begreiflich, dass zu Giftmorden vorzugsweise nur solche Gifte benützt werden, die heimlich beigebracht werden können, so dass, wenn eine Vergiftung mit einem Gifte vorliegt, welches, wie z. B. die ätzenden Säuren, schon auf den Lippen und auf der Zunge heftiges Brennen veranlasst, schon dieser Umstand den Selbstmord wahrscheinlicher macht als eine zufällige Vergiftung oder gar einen Giftmord; doch können solche Gifte Kindern und anderen hilflosen Personen[424] gewaltsam beigebracht werden und auch das zufällige Verschlucken ist nicht ausgeschlossen, kommt sogar bei einzelnen ätzenden Substanzen, wie z. B. bei der sogenannten Laugenessenz, häufig vor und ist sowohl von uns, als von Anderen selbst bei Schwefelsäure und Salzsäure beobachtet worden. Auch der Phosphor verleiht, wenn er Speisen oder Getränken beigemengt wird, diesen so auffallende Eigenschaften, dass man kaum glauben sollte, dass damit Giftmorde geschehen könnten; trotzdem sind solche wiederholt vorgekommen und wurden auch von uns beobachtet, vorzugsweise bei Kindern und solchen Leuten, die sich über den schlechten Geschmack einer Speise hinwegzusetzen vermögen oder wegen Hungers hinwegsetzen müssen. Auch kann Geschmack und Geruch durch das Vehikel verdeckt gewesen sein. Bei gewissen Alkaloiden, insbesondere bei Strychnin, ist es die enorme Bitterkeit, die auffällt. Dessen ungeachtet sind zahlreiche solche Giftmorde bekannt, und es ist klar, dass solche Stoffe, wenn auch nicht gut in Nahrungsmitteln und Getränken, so doch sehr leicht in Medicamenten oder als Medicamente heimlich beigebracht werden können.
Mitunter ist es die grosse Menge des in der Leiche gefundenen Giftes, in anderen Fällen wieder der grobkörnige Zustand desselben, der für den Selbstmord spricht. So fanden wir in einem Falle von Arsenikvergiftung ausser einer Unzahl sandkorngrosser Arsenikstücke auch solche von Erbsen- bis Bohnengrösse; ebenso in einem zweiten, deren Gewicht 16·802 und mit dem im Erbrochenen gefundenen 91·878 Grm. (!) betrug, ausserdem in einem dritten noch einen zuckererbsengrossen Kieselstein, ferner bei einem Apotheker, der sich mit Strych. pur. vergiftet hatte, zahlreiche Krystalle davon, nicht blos im Magen, sondern auch im Munde, namentlich zwischen den Zähnen, durch welche Befunde in allen vier Fällen der Selbstmord ausser Zweifel gestellt wurde. Ebenso ist, wenn giftige Pflanzentheile, wie Beeren, Blätter, Zweige etc., im Magen gefunden werden, nicht leicht an Giftmord zu denken, wohl aber an zufällige Vergiftung oder unter Umständen an eine solche, die durch einen Fruchtabtreibungsversuch veranlasst worden ist.
Dass in solchen Fällen auch jene Umstände, welche eventuell das betreffende Individuum zum Selbstmord bewogen haben konnten, in Betracht zu ziehen sind, ist selbstverständlich.
[Sidenote: Combinirter Gifttod.]
Combination von Vergiftung und anderweitiger Gewalteinwirkung kommt wohl beim Selbstmord, aber nur ganz ausnahmsweise beim Mord vor. +Bělohradský+ hat, wie er in einer Arbeit über den combinirten Selbstmord (Zeitschr. d. böhm. Aerzte. 1880, pag. 85) mittheilt, von Combination von Giftmord und anderweitiger Gewalt nur 2 Fälle in der Literatur gefunden, den einen in +Casper+-+Liman+’s Handbuch, betreffend den Buchbinder +Melchior+, der seine Frau und seine Kinder zuerst mit selbstbereiteter Blausäure vergiftet und dann erwürgt hatte und den zweiten in Friedreich’s Blätter, 1884, pag. 71, wo eine Frau einer anderen Arsenik in Branntwein gereicht, und, als die Vergiftungserscheinungen lange nicht eintraten, dieselbe in’s Wasser gestossen hatte. Wir obducirten unlängst einen Mann, der von seinem Schlafkameraden im Schlafe erwürgt und beraubt worden war. Letzterer gestand die That und dass er vor dem Erwürgen dem Schlafenden Cyankalium in den Mund zu schieben versucht hatte, welches jedoch ausgespuckt wurde. Thatsächlich wurden Stückchen von Cyankalium im Bette gefunden, die chemische Untersuchung des Magens und der Mundhöhle aber ergab in dieser Beziehung ein negatives Resultat. Hierher würde noch der von uns besprochene Todesfall der Prostituirten +Ballogh+ (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 29 u. ff.) gehören, wo der Thäter behauptete, dass er das Mädchen nur deshalb gewürgt habe, weil dasselbe einen mit Blausäure vermengten Kaffee, mit dem er sich selbst vergiften wollte, getrunken hatte und röchelnd zusammengestürzt war, -- wenn diese Angabe nicht jeder Glaubwürdigkeit entbehren würde.
Die einzelnen Gifte.
Die einzig richtige Eintheilung der Gifte wäre die, welche die Elementarwirkungen derselben zur Grundlage hätte. Die Kenntniss der letzteren ist aber leider noch eine so mangelhafte, dass vorläufig an eine auf ihnen beruhende Classification der Gifte gar nicht zu denken ist. Andere Eintheilungen haben nur einen relativen Werth und sind, wenn wir von der ganz werthlosen nach den Naturreichen absehen, nicht scharf durchführbar. Für forensische Zwecke ist eine systematische Eintheilung der Gifte keineswegs nothwendig, und es genügt, die einzelnen Gifte getrennt zu behandeln, wobei es allerdings opportun ist, zwischen local und den durch Resorption wirkenden Giften zu unterscheiden.
Die Vergiftung mit Schwefelsäure.
Vergiftungen mit käuflicher Schwefelsäure sind besonders in grossen Städten häufig, wo dieselbe nicht blos zum Reinigen metallischer Gegenstände, sondern auch in den verschiedensten Gewerben benützt wird und daher leicht zu haben ist. Da die Säure auf den Lippen sofort heftig brennt, so handelt es sich bei Erwachsenen fast immer um Selbstmord und nur ausnahmsweise um zufällige Vergiftung. Mord ist nur bei Kindern und hilflosen Personen beobachtet worden, und wurde bei diesen, ebenso wie die zufällige Vergiftung, sowohl durch Eingiessen von Schwefelsäure in den Mund, als auch in einzelnen Fällen durch Beibringung mittelst Klysma ausgeführt.[425]
Die Vergiftungserscheinungen treten +augenblicklich+ nach dem Verschlucken auf und bestehen in einem heftigen brennenden Schmerz in den gesammten Schlingorganen und im Magen, in Würgebewegungen und meist sofort auftretendem Erbrechen, mit welchem stark saure und anfangs braun, später fast schwarz gefärbte Massen entleert werden. Der Gesichtsausdruck ängstlich. Haut blass und kühl, Puls schnell und klein, Bewusstsein erhalten, Harn- und Stuhlgang unterdrückt. Im Harn tritt sehr bald Eiweiss und Blut auf, und eine starke Vermehrung der schwefelsauren Salze, niemals aber freie Schwefelsäure. Der durch Säurezufuhr zum Blute bedingten Alkalientziehung, die der Körper nur bis zu einem gewissen Grade verträgt, wird von +Salkowski+, +Lassar+ und +Walter+ ein wesentlicher Einfluss auf den Eintritt des Todes zugeschrieben. Bei sehr acut verlaufenden Fällen tritt schon nach 2-3 Stunden, selten früher, häufiger später, Collapsus und bald darauf der Tod ein, der meist ruhig, seltener unter Convulsionen erfolgt.
[Sidenote: Schwefelsäurevergiftung. Krankheitsbild und Sectionsbefund.]
In einzelnen Fällen hört das heftige Erbrechen plötzlich auf, während die übrigen Erscheinungen noch stärker sich entwickeln; es ist dann Perforation des Magens eingetreten. Meist besteht Heiserkeit bis zur Stimmlosigkeit, nicht selten ist starke Athemnoth vorhanden und der Tod erfolgt unter Erstickungserscheinungen. Diese Symptome lassen auf Anätzung der Schleimhaut der Luftwege und auf Glottisödem schliessen.[426] Nicht selten ist der Verlauf ein protrahirter, und dauert nicht blos mehrere Tage, sondern auch noch länger. In solchen Fällen kommt es zur Abstossung verätzter Schleimhautpartien, namentlich des Oesophagus, die sogar in toto in Schlauchform ausgebrochen werden können, und in der Regel zu pneumonischen Processen. Eine sehr ausführliche Zusammenstellung der klinischen Symptome der Schwefelsäurevergiftung bringt +Schuchardt+ in Maschka’s Handbuch, II, pag. 71.
An der Leiche finden sich häufig von den Mundwinkeln herabziehende braune lederartige Streifen, die durch das Ueberfliessen der Säure erzeugt wurden. Die Schleimhaut der Mundhöhle und des Oesophagus findet sich in frischen Fällen entweder nur oberflächlich oder bis in die tieferen Schichten wie gekocht oder gegerbt, d. h. weissgrau verfärbt, zäh, in starre Falten gelegt, trocken und von erstarrtes Blut enthaltenden Gefässen durchzogen. Der Magen fällt meist schon äusserlich durch seine schiefergraue Farbe und die Verdickung seiner Wandungen auf. Die Kranzgefässe erscheinen injicirt, das Blut in ihnen entweder theerartig eingedickt oder so eingetrocknet, dass sich dasselbe aus den durchschnittenen Gefässen in langen braunrothen bis schwarzbraunen bröcklichen Cylindern ausdrücken lässt. Im Magen findet sich ein meist kaffeesatzfärbiger, mitunter ganz schwarzer, stark sauer reagirender, theils breiiger, theils flüssiger Inhalt, die Innenwand des Magens in verschiedener Tiefe und Ausdehnung in einen durch Imbibition mit Hämatin schwarzbraun bis schwarz gefärbten Schorf verwandelt und unregelmässig höckerig. Letztere Eigenschaft rührt theils von der Ungleichmässigkeit der Verätzung und der durch sie bedingten entzündlichen Wandverdickung her, theils von nachträglicher partieller Abschmelzung (Erweichung, Verdauung) der necrotischen Schleimhaut, theils von den entstandenen submucösen Extravasaten, die eine bedeutende Grösse erreichen können und in denen das Blut durch Wasserentziehung ebenso eingetrocknet wird, wie das innerhalb der verschorften Partien in den Gefässen zurückgebliebene. Dementsprechend ist auch die Consistenz der Magenwand, respective ihrer Innenfläche, eine verschiedene und man kann dicht neben starren Partien erweichten und leicht zerreisslichen begegnen, ebenso Stellen, die nur von der Submucosa oder gar nur vom Peritoneum gebildet werden. Verhältnissmässig häufig ist der Magengrund durch die Säure zerstört und der Mageninhalt in die Bauchhöhle ausgetreten, woselbst die Organe an allen Stellen, welche mit demselben in Berührung kamen, getrübt erscheinen. Der Durchbruch des Magens erfolgt häufig schon während des Lebens, kann aber auch erst nach dem Tode entstehen durch fortdauernde Einwirkung der Säure. Nicht selten zerreisst er erst bei der Section. Die Wirkung der Säure lässt sich häufig weite Strecken in den Darm verfolgen, woselbst die Schleimhaut in nach abwärts abnehmendem Grade weissgrau, wie gekocht, starr, das submucöse Bindegewebe mehr weniger injicirt und nicht selten stellenweise blossgelegt und dann gallig oder blutig imbibirt und ecchymosirt sich erweist.
Die Nieren zeigen in der Regel das Bild der „trüben Schwellung“, und zwar desto ausgesprochener, je länger das Individuum gelebt hatte. Häufig finden sich Fibrincylinder. Das Blut in der Nähe des Magens reagirt häufig sauer, seltener in entfernteren Gebieten, ist auch in letzteren meist flüssig, in ersteren aber entweder locker coagulirt[427] oder auf die oben angegebene Art durch Eintrocknung verändert, und wir haben nicht selten das Blut nicht blos in den Kranzgefässen des Magens, sondern auch in der Vena cava ascendens und selbst noch im rechten Herzen zu einer in Cylindern ausdrückbaren, brüchigen Masse eingedickt gefunden. Diese Veränderung kommt theils während des Lebens, theils erst nach dem Tode durch Imbibition der Säure in die Nachbarschaft des Magens zu Stande, und ebenso die wie gegerbte Beschaffenheit der dem Magen anliegenden Organe, wie namentlich der Milz, der linken Niere, des linken Leberlappens, die nicht selten auch auf das Zwerchfell und den unteren Theil der linken Lunge übergreift und in einzelnen Fällen sich auch an der vorderen Bauchwand, sogar schon bei der äusseren Besichtigung derselben, bemerkbar machen kann. In gleicher Weise können die dem Magen oder verätzten Darmpartien anlagernden Darmschlingen durch Imbibition von ersteren aus verätzt werden, ebenso diejenigen, welche, wie insbesondere die im Becken gelagerten Schlingen, mit dem nach Durchbruch des Magens in die Bauchhöhle ausgetretenen noch stark saurem Mageninhalt durch längere Zeit in Berührung gestanden sind. In solchen Fällen kann man auch noch in tief nach abwärts gelegenen Darmpartien, insbesondere, wie wir wiederholt sahen, noch im Ileum oder Colon transversum, ja selbst im C. descendens circumscripten, mitunter intensiven Corrosionen der ganzen Darmwand begegnen, während dazwischen mehr weniger ausgedehnte intacte Darmpartien liegen. Es wäre ein grober Beobachtungsfehler, wenn man solche von aussen erzeugte discontinuirliche Darmverätzungen noch auf directe Wirkung des Aetzgiftes beziehen wollte.
In protrahirteren Fällen finden wir die necrotischen Schleimhautpartien in Abstossung begriffen, das darunter liegende Gewebe, insbesondere das submucöse, entweder hämorrhagisch infiltrirt, ödematös mit mehr weniger intensiver Hämatinimbibition, zu welcher sich auch häufig die gallige[428] hinzugesellt oder im weiteren Verlaufe in verschiedenen Stadien der Entzündung und Eiterung, und die parenchymatösen Organe sowohl als die Musculatur in verschiedenen Graden der körnigen und fettigen Degeneration, in den Lungen pneumonische Processe entweder hypostatischen oder croupösen Charakters.
[Sidenote: Wirkung von SO₃ auf organische Gewebe.]
Die +Ursache+ der zerstörenden Wirkung der Schwefelsäure liegt vorzugsweise in ihrer Eiweisssubstanzen coagulirenden und wasserentziehenden Kraft. Erstere bedingt die Trübung und die wie gekochte Beschaffenheit der Gewebe durch Gerinnung des in ihnen enthaltenen Albumens und letztere die Trockenheit und Brüchigkeit der frisch verätzten Gewebe, sowie die eigenthümliche Eindickung und Eintrocknung des Blutes innerhalb der Gefässe der verätzten Partien. Wie bereits oben erwähnt, werden Eiweisskörper nur durch verdünnte Schwefelsäure gefällt, während concentrirte solche Fällungen wieder auflöst. Hämoglobin wird sowohl durch concentrirte, als durch verdünnte Schwefelsäure den Blutkörperchen entzogen und in braunes bis schwarzbraunes Hämatin verwandelt, und von diesem rührt die schwarzbraune bis schwarze Farbe des Mageninhaltes und der verschorften inneren Magenwand her. Doch entstehen bei längerer Einwirkung von concentrirter Schwefelsäure auch auf blutleere Organe braune und violette Verfärbungen in verschiedener Nuance, denen ein Einfluss auf die dunkle Färbung der Schwefelsäureschorfe im Magen nicht abgestritten werden kann, obgleich eine „Verkohlung“, wie sie bisher gewöhnlich angenommen wurde, nicht stattfindet. Da, wenn Schwefelsäure in Wasser gegossen wird, die Mischung sich stark erhitzt, so ist es für den Verlauf der Vergiftung nicht gleichgiltig, ob wässerige oder breiige Substanzen gerade im Magen sich befanden und das Vorhandensein der ersteren trotz der Verdünnung, welche die Säure erfährt, gefährlich. Die käufliche Schwefelsäure enthält häufig nicht unbeträchtliche Mengen von Arsenik, was einestheils das Krankheitsbild compliciren, anderseits, insbesondere bei Exhumationen, eine Arsenikvergiftung vortäuschen kann, wie ein von +Schlagdenhauffen+ (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 227) mitgetheilter Fall beweist.
[Sidenote: Vergiftung mit Salzsäure.]
Die Vergiftung mit +Salzsäure+ unterscheidet sich nicht wesentlich von jener durch Schwefelsäure. Da selbst concentrirte Salzsäure die Haut nicht verätzt, so ist +Husemann+ und mit ihm +Lesser+ der Ansicht, dass das Fehlen von Hautanätzungen an den Mundwinkeln als differential-diagnostisches -- wenn auch nicht als pathognomisches -- Merkmal der Salzsäureintoxication gegenüber der durch Schwefelsäure aufzustellen ist. Leider kommen solche braune lederartige, von den Mundwinkeln herabziehende Streifen mitunter auch als blosse Leichenerscheinung vor, und wir haben unter Anderem einen Fall mit +Chiari+ untersucht wo ein solcher Streif Verdacht auf Vergiftung erregt hatte, während er offenbar durch Ueberfliessen von in der Agone erbrochenem gewöhnlichen Mageninhalt entstanden war. Die frühere Durchfeuchtung und nachträgliche Eintrocknung hatte denselben bewirkt. Die inneren Befunde inclusive der eigenthümlichen Eindickung des Blutes in den Gefässen sind dieselben wie bei der Schwefelsäurevergiftung. In einem nach 5 Stunden letalen Falle (Salzsäure durch Destillation des Mageninhaltes nachgewiesen) fanden wir ausser nach abwärts abnehmender grauer Verätzung der Schleimhaut des oberen Dünndarmes ein über den ganzen übrigen Darm ausgebreitetes Oedem der Schleimhaut mit zahlreichen Ecchymosen in jener des Dickdarmes. Bei einem 5 Tage alten Kinde, welches gegen Hämatemesis Ferrum sesquichloratum (10 Tropfen auf 50 Aq.) erhalten hatte und am dritten Tage verstorben war, fanden wir blutroth geschwellte Lippen, die obere Hälfte des Oesophagus geschwellt, hellroth injicirt, mit zwei seitlichen, bohnengrossen, roth erweichten Stellen im Schlund; in der unteren Hälfte die Schleimhaut fast überall bis auf die Muscularis fehlend, die den Substanzverlust begrenzenden Ränder scharf, geröthet und geschwellt. Der Grund schwarzbraun mit schwarz injicirten Gefässen, welche trockene Blutcylinder enthalten. Im Magen viel frisch geronnenes Blut, ebenso im Darm. An der Pyloruspartie eine 3 Cm. breite, rundliche, missfärbige, fetzige Stelle mit schwarz injicirten Gefässen im Grunde. Ausserdem zahlreiche hämorrhagische bis linsengrosse Erosionen entlang der grossen Curvatur. Das Medicament ergab bei der Untersuchung stark sauere Reaction und freie Salzsäure. Sonach lag offenbar Combination von Vergiftung mit Salzsäure und bereits früher bestandenen hämorrhagischen Erosionen und consecutiver Meläna vor. Auch neutrales Eisenchlorid ätzt in stärkerer Concentration und bewirkt eine der Farbe des Ferrum sesquichloratum entsprechende Verfärbung der Schorfe.
[Sidenote: Vergiftung mit Salpetersäure.]
Concentrirte +Salpetersäure+ bewirkt durch Bildung von Xanthoproteinsäure die bekannte Gelbfärbung der verätzten Partien, verdünnte dagegen nur die einfache graue Verätzung mit ihren weiteren Consequenzen. Am ehesten kann man daher der Gelbfärbung im Schlunde und Oesophagus, wo noch die concentrirte Säure einwirkte, begegnen. Seltener findet man sie im Magen oder gar im Darm. Einen instructiven Fall ersterer Art, ein mit rauchender Salpetersäure absichtlich vergiftetes dreitägiges Kind betreffend, bildet +Lesser+ im 1. Hefte seines Atlas ab, ebenso +Ipsen+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, VI, pag. 11), und zwei letzterer Art (Selbstmord) bewahrt unser Museum. Die sonstigen Befunde sind von jenen der Schwefel- und Salzsäurevergiftung nicht wesentlich verschieden, doch scheinen Hämatinimbibitionen von jener Schwärze und Intensität, wie sie bei den letztgenannten Vergiftungen so gewöhnlich zu sehen sind, nach Salpetersäure nicht vorzukommen, da letztere selbst im concentrirten Zustande das Blut nicht mit jener Leichtigkeit auflöst, wie dies Schwefel- und Salzsäure thun.
[Sidenote: Vergiftung durch Essigsäure.]
Eine Vergiftung mit concentrirter +Essigsäure+ (Essigessenz) haben wir bei einem Epileptiker gefunden, dem während des Anfalles ein damit getränkter Schwamm an den Mund gehalten worden war; der Tod erfolgte nach 3 Tagen. Die Obduction ergab epitheliale weissgraue Verschorfung im Mund, Oesophagus und den Luftwegen und ausgebreitete Pneumonie, keinen Essiggeruch. Epitheliale Verätzungen durch gewöhnlich als Belebungsmittel angewendeten Essig haben wir wiederholt gesehen, unter Anderem bei einem in Steisslage todtgeborenen Kinde (Fractur des Oberarms und beider Orbitaldächer) im ganzen Schlingtractus und im Magen, der deutlich nach Essig roch.
[Sidenote: Vergiftung durch Carbolsäure.]
Seitdem die +Carbolsäure+ als Desinfections- und Verbandmittel so allgemein in Gebrauch kommt, sind zufällige, insbesondere medicinale, durch innerliche sowohl, als durch äusserliche Anwendung veranlasste Vergiftungen verhältnissmässig häufig vorgekommen.[429] Auch Selbstmorde sind nicht selten und wir haben bereits eine ansehnliche Zahl derselben obducirt, von denen drei Hebammen betrafen. Selbst ein Mord durch Carbolsäure ist uns vorgekommen. Derselbe wurde an einem kranken, im Bette liegenden Manne von einer Geisteskranken begangen, welche denselben zuerst durch Schläge mit einem Holzscheit betäubte und dann dem wahrscheinlich schon Agonisirenden Carbolsäure in den Mund goss, welche sie auch der hinzugekommenen Frau des Mannes in’s Gesicht spritzte. Die tödtliche Dosis bei Hunden wird von +Bert+ und +Joyet+ auf 2-3 Grm., von +Ferrand+ (Schuchardt, l. c. 130) auf 10-20 Grm., bei Kaninchen schon auf 0·3 Grm. geschätzt. Die niedrigste letale Dosis für den erwachsenen Menschen soll 30-50 Grm. betragen. Kinder scheinen ungemein empfindlich zu sein. Bei externer Anwendung ist die Gefährlichkeit der Carbolsäure weniger mit der Concentration als mit der Zeit proportional, durch welche die Säure mit der Wundfläche etc. in Contact gelassen wird. Im Krankheitsbilde treten, obgleich die Carbolsäure schon in geringer Concentration im Munde Brennen verursacht, nach dem Verschlucken weniger die Symptome der Gastroenteritis toxica in die Erscheinung, sondern, wie nach externer Intoxication, intensive Allgemeinsymptome, insbesondere rasche Bewusstlosigkeit und Collapsus häufig mit Muskelzuckungen, seltener mit eigentlichen Convulsionen verbunden. Der Harn zeigt in nicht ganz acuten Fällen häufig, aber nicht immer, eine olivengrüne, von Zersetzungsproducten des Hydrochinons, respective der Hydrochinonschwefelsäure herrührende Farbe, die übrigens nach +Ludwig+ (Wiener med. Blätter. 1883, pag. 445) auch am Kairinharn beobachtet wird, und enthält Carbolsäure. Die Section ergibt weisse Verätzung der Schleimhaut der Schlingorgane und des Magens (eventuell anderer Theile, z. B. von Wundflächen), Befunde, die durch die stark coagulirende Eigenschaft der Carbolsäure veranlasst werden. Die Schorfe nach reiner und nur in Wasser gelöster Carbolsäure zeichnen sich durch ihre in ihrer Intensität mit der Concentration der Säure proportionale, fast milchweisse Farbe aus, die sich auch im Magen gut erhält, da der Carbolsäure die Fähigkeit abgebt, Hämoglobin in gelöstes Hämatin zu verwandeln und damit die Schorfe zu imbibiren. Wurde rohe, rothbraune oder gar theerartig aussehende Carbolsäure benützt, so können die Schorfe mehr weniger braun erscheinen. Das durch Carbolsäure coagulirte Blut ist auffallend hellroth, weshalb die Verschorfungen und ihre Nachbarschaft einen eigenthümlichen röthlichen Stich darbieten und die grösseren Gefässe rothe Thromben erhalten. Diese Befunde und der lange haftende Geruch nach Carbolsäure werden die Diagnose gestatten. Ausserdem kann erstere durch Destillation der Leichentheile nachgewiesen werden, wie dies +Salkowski+ auch bei dem Blute damit vergifteter Thiere gelang, ebenso im Harn, in welchem sich die Carbolsäure als phenylschwefelsaures Salz findet (+Baumann+, +Sonnenberg+, +E. Ludwig+), durch Destillation desselben mit verdünnten Mineralsäuren. Vergiftung unter Krämpfen nach Einathmung von Carbolsäuregas hat +Schmitz+ (Med. Centralbl. 1886, pag. 784) zweimal beobachtet.
[Sidenote: Carbolsäure und deren Präparate. Lysol.]
Aehnlich wie die Carbolsäure wirken die Carbolsäurepräparate, von denen insbesondere das jetzt stark verbreitete +Lysol+ Erwähnung verdient. Das Lysol besteht nach +M. Gruber+ („Oesterr. Sanitätswesen.“ 1892, Beilage zu Nr. 32) aus neutraler Kaliseife von Fettsäuren, etwas Wasser und circa 50 Volumprocenten Kresolen. Die anfänglich behauptete Ungiftigkeit hat sich nicht bestätigt. Es besitzt im unverdünnten Zustande, aber auch noch in 10-20procentigen Lösungen eine deutliche Aetzwirkung, namentlich auf Schleimhäute und seröse Membranen, doch ist die Aetzwirkung bedeutend geringer als bei Carbolsäure. Durch continuirliche Anwendung können auch hartnäckige Dermatitiden entstehen (+Kämpfer+, Deutsche med. Wochenschr. 1894, Nr. 34). Die Resorptionswirkungen zeigen keine wesentliche Verschiedenheit, wenigstens trat in den bisher beobachteten Fällen (s. diese zusammengestellt bei +Fagerlund+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl., pag. 64 und +Friedberg+, Centralbl. f. innere Med. 1894, Nr. 9) sowohl bei durch äussere als durch innere Anwendung verursachten Lysolvergiftungen fast stets rasch Bewusstlosigkeit ein, wie bei Carbol. In fast allen diesen Fällen war die Vergiftung zufällig entstanden, und zwar zweimal mit letalem Ausgang. Einen Selbstmord hat +Fagerlund+ beobachtet und über einen an einem Kinde ausgeführten Mord hat +Haberda+ auf der Wiener Naturforscherversammlung referirt. Das Sectionsbild war in diesen Fällen ziemlich gleich. Im Munde und in den oberen Schlingorganen fanden sich theils graue, theils bräunliche Verschorfungen des Epithels, in den tieferen Partien des Oesophagus und im Magen aber traten die durch Aetzung veranlassten Veränderungen zurück und es ergab ausser dem unangenehmen Geruch nach Lysol sich ein Befund, der an den nach Vergiftung von Laugenessenz erinnerte, da die Schleimhaut gequollen, braunroth und seifenartig schlüpfrig war, ein Befund, der offenbar von der Nachwirkung der Kaliseife herrührt.
[Sidenote: Creoline, Solveol, Solutol.]
Die +Creoline+ sind nach +Gruber+ im Wesentlichen Theeröle, welchen Seifen, besonders Harzseife, zugesetzt sind. Auch kommen Gemische von Carbolsäure oder Cresolen mit Schwefelsäure im Handel vor. Das von +Hueppe+ eingeführte +Solveol+ ist eine neutrale wässerige Lösung der Cresole in creolinsaurem Natron, das +Solutol+ eine alkalische Auflösung der Cresole in Cresolalkali. Ersteres ätzt nach +Gruber+ nicht, letzteres in unverdünntem Zustand. -- Ueber eine letale, zufällige Vergiftung mit sogenanntem +Carbolineum+ hat +Flatten+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, pag. 316) berichtet. Verlauf und Sectionsbefunde entsprachen im Allgemeinen denen bei Carbolsäurevergiftung.
[Sidenote: Vergiftung durch Oxalsäure.]