Chapter 68 of 69 · 3710 words · ~19 min read

Part 68

Auch die Leuchtgasvergiftungen sind fast ausschliesslich zufällige Vergiftungen. Doch sind auch Selbstmorde nicht selten. Wir haben deren bereits eine ansehnliche Zahl untersucht. Der eine betraf einen Lampenanzünder des Opernhauses; dieser hatte sich eines Abends in die sogenannte „Batteriekammer“ eingesperrt, hatte den Hahn eines Gasometers geöffnet und von diesem einen Schlauch in ein grosses, fassartiges Gefäss, eine sogenannte „Trommel“, die zur Bereitung des Drumond’schen Lichtes benützt wurde, geleitet, war dann in diese gekrochen und hatte den Deckel geschlossen. Hier wurde er dann am nächsten Tage todt aufgefunden. In 4 Fällen hatten die Betreffenden die Gashähne aufgedreht (3mal in einem kleinen Laden, 1mal am Abort) und in 3 weiteren das Gas unmittelbar aus dem Schlauche einer Gaslampe eingeathmet, der bei dem einen Selbstmörder um den Hals geschlungen und am Ende mit einem maskenartigen Recipienten versehen war, der mittelst eines Gummibandes am Gesichte festgehalten wurde. Ueber durch absichtlich herbeigeführte Leuchtgasausströmung bewirkte Morde ist uns vorläufig nichts bekannt, begreiflicherweise liegen aber solche keineswegs ausserhalb des Bereiches der Möglichkeit. Im Jahre 1893 kam in Wien ein simulirtes Raubmordattentat durch Leuchtgas vor, indem ein junger Bursche, nachdem er in der Nacht die Casse seines Vaters eröffnet und beraubt hatte, die Gashähne aufdrehte und als man auf sein Stöhnen erwachte, die Sache als ein durch Hausleute herbeigeführtes Attentat hinstellen wollte. In der That fiel der Verdacht auf eine Magd, die auch mehrere Tage in Untersuchungshaft blieb, bis die Wahrheit herauskam.

Die zufälligen Leuchtgasvergiftungen geschehen selten dadurch, dass Gashähne aufgedreht wurden oder offen geblieben waren, sondern am häufigsten durch das Ausströmen des Gases aus Lücken der Leitungsröhren, meist aus Undichten, die durch Lockerung der Verbindungsstellen zweier Röhren oder durch Bruch eines hohlgelegenen oder grossem Drucke von oben ausgesetzt gewesenen Rohres entstanden waren. In einem von +Taylor+ beobachteten Falle war die Gasausströmung aus einer kleinen Oeffnung erfolgt, die durch das Einschlagen eines Nagels in den Fussboden und durch diesen in ein unter den Dielen verlaufendes Gasrohr entstand. Einen ähnlichen Fall aus Cöln, wo durch einen in die Wand eingeschlagenen Nagel eine Gasröhre getroffen und dadurch eine Leuchtgasvergiftung einer Magd veranlasst wurde, berichtet +Eulenberg+ („Giftige Gase“, pag. 186).

Ueberaus wichtig ist die Thatsache, dass von einer solchen Undichte das Gas nicht unmittelbar nach aussen ausströmen muss, sondern dass es unter der Erde weite Strecken durchdringen und schliesslich an Orten nach aussen gelangen und seine deletäre Wirkung äussern kann, die mitunter in bedeutender Entfernung von jenem Orte liegen, wo die Undichte in der Leitung geschah. So lehrt die Erfahrung, dass bei den meisten in Wohn-, besonders Schlafräumen erfolgten Leuchtgasvergiftungen die Gasausströmung von Rohrbrüchen und anderen Undichten ausgegangen war, die in der auf der Gasse unterirdisch verlaufenden Leitung zu Stande gekommen waren. Es zeigt sich dann in der Regel, dass das Gas wegen des dichten Strassenpflasters oder wegen geringer Durchlässigkeit der über der Leitung gelegenen Erdschichten, oder weil der Boden gefroren war, nicht ohneweiters nach aufwärts entweichen konnte und deshalb in den seitwärts gelegenen Erdschichten sich einen anderen Ausweg gesucht hatte. Wenn man dazu bedenkt, dass das Gas, besonders zur Nachtzeit, unter ziemlich starkem Drucke ausströmt, und dass durch geheizte Wohnräume auch eine Aspiration des Gases erfolgen kann[451], so werden uns solche Fälle verständlich, und es wird auch begreiflich, warum die meisten Leuchtgasvergiftungen im Winter geschehen.

[Sidenote: Leuchtgasgeruch.]

Bekanntlich verrathen sich sehr kleine Mengen von Leuchtgas durch den eigenthümlichen Geruch. Trotzdem geschieht es nicht selten, dass dieser Geruch, wenn er nicht besonders intensiv ist, nicht beachtet wird. In einem von +Pettenkofer+ mitgetheilten Falle wurde ein junger Mann am Typhus behandelt, während die betreffenden Symptome durch in den Schlafraum entweichendes Leuchtgas veranlasst worden waren. In einem anderen, von +Wallisch+ (Deutsche Klinik. 1868, 128) publicirten Falle wurde der Tod von einer Kopfverletzung abgeleitet, obgleich eine Vergiftung durch Leuchtgas vorlag. In dieser Beziehung hat unseres Wissens zuerst +Wesche+ (Schmidt’s Jahrb. December 1880) darauf aufmerksam gemacht, dass Leuchtgas beim Durchdringen von Erdschichten seinen charakteristischen Geruch verliert. Mit Rücksicht auf diese Angabe haben +Biefel+ und +Poleck+ („Ueber Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung.“ Zeitschr. f. Biologie. 1880) entsprechende Versuche angestellt und gefunden, dass in Folge des Durchströmens durch eine 3·35 Meter starke Erdschichte circa 75 Procent der schweren Kohlenwasserstoffe und mit ihnen die im Gase befindlichen riechenden Theerbestandtheile zurückbehalten werden.

Uebergang von CO aus Gasheizapparaten in die Luft von Wohnräumen wurde von +Vlemingkx+ u. A. aus Anlass des Falles +Peltzer+ constatirt (Virchow’s Jahrb. 1884, I, 461), wo in einem Zimmer der Gasofen durch volle 7 Tage fortgebrannt hatte und dadurch das in einem Lavoir befindliche, mit Wasser verdünnte Blut CO-hältig geworden war. Versuche in demselben Raume und mit demselben Ofen ergaben, dass das Blut schon nach 3 Tagen die spectrale CO-Reaction ergab. Im Jahre 1885 kam in Wien ein Fall vor, wo der CO-Tod eines Kutschers von einem Gasofen hergeleitet wurde. Hier war jedoch die Vergiftung wahrscheinlich durch „Zurückschlagen“ und Erlöschen der Gasflammen des Ofens und einfache Leuchtgasausströmung erfolgt.

[Sidenote: Giftigkeit des CO. Verlauf der CO-Vergiftung.]

Zufolge zahlreicher Versuche an Thieren, die namentlich von +Eulenberg+ und +Pokrowsky+ (Virchow’s Archiv. XXX) angestellt wurden, genügen schon ½-1% Kohlenoxyd, der Respirationsluft beigemengt, um den Tod zu bewirken, ebenso schon 10% Kohlendunst und 5% Leuchtgas. Nach den bisherigen Erfahrungen scheinen auch beim Menschen ebenso geringe Mengen zum letalen Ausgang zu genügen.[452] Die giftige Wirkung des Kohlenoxyds und daher auch der dasselbe enthaltenden Gasgemenge beruht darauf, dass dasselbe an Stelle des Sauerstoffes mit dem Hämoglobin des Blutes sich verbindet und dadurch dessen Fähigkeit, den respiratorischen Gasaustausch zu vermitteln, beeinträchtigt oder vollständig aufhebt. Diese Verbindung ist eine festere, als die des Sauerstoffes mit dem Hämoglobin, obgleich man durch längeres Schütteln mit atmosphärischer Luft das Kohlenoxyd theils auszutreiben, theils in Kohlensäure zu verwandeln vermag. Das Kohlenoxyd tödtet demnach durch Erstickung, indem es die Sauerstoffathmung unmöglich macht. Die Erscheinungen, welche während des Lebens eintreten, sind daher im Allgemeinen diejenigen, die wir auch bei anderen Erstickungen beobachten können, und sie treten desto schneller auf, je grössere Mengen von Kohlenoxydgas die betreffende Respirationsluft enthielt, und zwar auch dann, wenn noch genügende Mengen von Sauerstoff in letzterer vorhanden waren. Ist der Kohlenoxydgehalt der Luft kein grosser, so kann es längere Zeit dauern, bevor so viel CO in’s Blut aufgenommen wird, dass sich Athemnoth bemerkbar macht, und der Verlauf der Vergiftung ist ein anderer, als in acuten Fällen. Es tritt zuerst Kopfschmerz, Schwindel, Mattigkeit, Unvermögen, sich aufrecht zu erhalten, Betäubung und hierauf Bewusstlosigkeit ein. Erbrechen wird in der Regel und schon frühzeitig beobachtet. Der anfänglichen Athembeklemmung folgt röchelndes angestrengtes Athmen, welches desto länger währt, je allmäliger die Vergiftung erfolgt. In diesem Falle kann der Tod auch ohne Convulsionen eintreten (+Pokrowsky+). Da in der Regel die Einathmung des giftigen Gases während des Schlafes erfolgt, so kommen die Individuen entweder gar nicht wieder zum Bewusstsein, oder sie erwachen in bereits betäubtem Zustande, in welchem sie allerdings sich zu erheben und weiter zu taumeln, aber nicht mehr sich zu retten vermögen. Es geschieht häufig, dass von mehreren Personen, die in einem und demselben Raume und durch gleich lange Zeit der Einwirkung von Kohlendunst oder Leuchtgas ausgesetzt waren, die einen todt, andere nur betäubt gefunden werden. Manchmal sind dabei individuelle Verhältnisse im Spiel und es scheint mit Rücksicht auf wiederholt vorgekommene Fälle, dass namentlich Kinder eine grössere Resistenz zeigen; häufiger erklärt sich das Verhalten daraus, dass die Geretteten in der Nähe der Thüre oder des Fensters gelegen waren oder an einer Stelle, die von der Quelle, aus welcher das giftige Gas ausströmte, weiter entfernt gewesen war. Diese Fälle gewinnen dadurch an Wichtigkeit, weil es, wie +Zenker+, +Rokitansky+ und auch +Skrzecka+ mitgetheilt haben, vorgekommen ist, dass der Ueberlebende in Verdacht kam, seinen oder seine todt aufgefundenen Zimmergenossen umgebracht zu haben.

Lehrreich ist in dieser Beziehung ein von +Brouardel+, +Descoust+ und +Ogier+ (Annal. d’hygiène publ. 1894, XXXI, pag. 376) mitgetheilter Fall. Im Jahre 1887 wurden Passanten von einer Frau aus dem Fenster einer Kellerwohnung angerufen, welche angab, dass ihr Mann im Sterben liege. Man fand den Mann todt und die Leiche eines zweiten Mannes an der Eingangsthür. Die Frau schien betrunken zu sein. Bei der Obduction wurde die Schleimhaut des Magens und der Gedärme auffallend geröthet gefunden und daraus, obgleich die chemische Untersuchung negativ ausfiel, auf eine Vergiftung durch ein irritatives Gift geschlossen. Der Verdacht fiel auf die erwähnte Frau, welche zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurtheilt wurde. Erst nachdem im Laufe der Jahre mehrere analoge Todes-, respective Erkrankungsfälle in dieser Wohnung vorkamen, wurde herausgebracht, dass dieselben durch Emanationen eines anstossenden Kalkofens hervorgebracht wurden und es wurde durch die Untersuchung festgestellt, dass auch die ersten Fälle auf zufälliger Kohlengasvergiftung beruhten und dass daher die Frau, welche seit mehreren Jahren im Kerker schmachtete, unschuldig verurtheilt worden war. Ebenso berichtet +Landgraf+ (Friedreich’s Blätter. 1894, pag. 172) über einen Fall, in welchem in einer Stube eine Frau todt und ihr Mann in einem verwirrten Zustand gefunden wurde, der anfänglich angab, seine Frau erschlagen zu haben, während sich an dieser keine Verletzungen ergaben und sich herausstellte, dass offenbar eine Kohlendunstvergiftung vorlag und die Angabe des Mannes theils durch seine Verwirrung, theils durch Suggestivfragen, die zu dieser Zeit an ihn gestellt wurden, veranlasst worden war.

[Sidenote: Sectionsbefund.]

[Sidenote: Verhalten kohlenoxydhältigen Blutes.]

Die +Befunde an der Leiche+ sind in den meisten Fällen von Kohlenoxydvergiftung sehr charakteristisch und werden durch die eigenthümliche Veränderung bedingt, welche das Blut in Folge der Aufnahme von Kohlenoxyd erleidet. Da nämlich das Kohlenoxydhämoglobin eine hellrothe Farbe besitzt und diese auch nach dem Tode sich erhält, so fallen die Leichen der im Kohlenoxydgas Umgekommenen in der Regel durch die hellrothe Farbe der Todtenflecke, noch mehr aber durch die hellrothe Farbe des Blutes und der inneren Organe auf, umsomehr, als wir an einer anderen Stelle gehört haben, dass als die normale Farbe des Leichenblutes die venöse, dunkle angesehen werden muss. Die Organe zeigen schon oberflächlich eine hellrothe Farbe, die an den membranösen Organen sogar in’s Rosenrothe geht, wie wir an der Dura, an den serösen Häuten und unter diesen besonders am Peritoneum, sowie an den Schleimhäuten bemerken können. Beim Einschneiden entleert sich flüssiges, in dickeren Schichten kirschsaftähnliches, in dünneren hellrothes Blut. Letzteres fällt besonders dort durch seine Farbe auf, wo es auf weissem Grunde hervortritt, wie z. B. an Durchschnitten des Gehirnes, auf welchen die hervortretenden Blutpunkte fast zinnoberroth erscheinen.

Das spectrale Verhalten dieses in seiner Farbe so veränderten Blutes ist ebenfalls ein anderes als das des normalen, und dies ist besonders charakteristisch und daher diagnostisch wichtig. Bringt man nämlich das mit Wasser entsprechend verdünnte Kohlenoxydblut vor den Spectralapparat, so bemerkt man allerdings Absorptionserscheinungen, die von jenen des normalen Blutes sich nicht wesentlich unterscheiden. Während jedoch bei letzterem, wie bekannt, die zwei dem Oxyhämoglobin zukommenden Absorptionsbänder im Gelbgrün nach Zusatz reducirender Mittel (Schwefelammonium) zu einem einzigen Bande verschmelzen, welches dem reducirten Hämoglobin entspricht, bleiben, wenn Kohlenoxydhämoglobin vorliegt, die zwei Absorptionsbänder unverändert. Kohlenoxydhaltiges Blut zeigt ferner, wie +Hoppe+-+Seyler+ zuerst angab, beim Behandeln mit Natronlauge ein anderes Verhalten als gewöhnliches Blut. Gibt man nämlich einige Tropfen gewöhnlichen Blutes auf eine Porzellanschale und fügt dazu das gleiche oder das doppelte Volum von concentrirter Natronlauge, so erhält man eine missfärbige Masse, die in dünner Schicht schmutzig-braungrün erscheint. Stellt man jedoch dieselbe Probe -- die sogenannte Natronprobe -- mit Kohlenoxydblut an, so erhält man eine rothe, wie geronnene Masse, welche auch in dünner Schichte eine zinnoberrothe Farbe zeigt. Auch nach Zusatz von Schwefelwasserstoffwasser behält, wie +Salkowski+ angab, Kohlenoxydblut seine hellrothe Farbe, während gewöhnliches Blut sich dunkelgrün färbt. Versetzt man CO-hältiges Blut mit der Lösung eines Kupfersalzes, so entsteht nach +Zaleski+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 112) eine ziegelrothe, dicke, flockige Masse, während gewöhnliches Blut chocoladebraun wird. Die Farbenunterschiede halten sich bei den letztgenannten zwei Proben, besonders bei der Schwefelwasserstoffprobe, in offenen Röhren tagelang, in zugeschmolzenen durch mehrere Wochen. Nach +Kunkel+ und +Wetzel+ (Würzburger Sitzungsber. 1888, 28. April und XXIII, Nr. 3) geben verschiedene Substanzen, insbesondere Tannin und Ferrocyankalium, nach +Rubner+ (1890) auch Bleizucker rothe Fällungen, während die vom gewöhnlichen Blut braun sind. Nach +Katayama+ (Virchow’s Archiv. CXIV, pag. 53) erhält kohlenoxydhältiges Blut nach Zusatz von orangefarbenem Schwefelammonium und Essigsäure eine schön hellrothe, gewöhnliches Blut aber eine grünliche oder röthlich-graue Farbe. +Szigeti+ (Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 17) empfiehlt aus dem mit Alkalien und Schwefelammonium versetzten Blut das CO durch Erwärmen auszutreiben und in eine Hämochromogenlösung zu leiten, die sich nun in CO-Hämoglobin verwandelt. +Landois+ (Deutsche med. Wochenschr. 1893, Nr. 44) versetzt drei Theile des Blutes mit 100 Theilen Aq. dest., gibt einige Tropfen verdünnter Kalilauge und dann wässerige Pyrogallollösung hinzu und schüttelt +einmal+ um. Beim Stehen wird normales Blut schnell missfärbig-braun, CO-Blut bleibt roth.

Die hellrothe Farbe, das spectrale Verhalten, sowie jenes gegen Natronlauge etc. sind für Kohlenoxydblut ungemein charakteristisch, doch sind diese Erscheinungen keineswegs in allen Fällen in gleich exquisiter Weise entwickelt und können sogar vollkommen fehlen, obwohl zweifellos eine Kohlenoxydvergiftung vorliegt. Es ist zunächst ein wesentlicher Unterschied, ob das Individuum in der Kohlenoxydatmosphäre gestorben ist, oder erst nachträglich, nachdem, wie z. B. bei Kohlendunstvergiftung geschehen kann, die Kohlenoxydbildung im Locale wieder aufgehört hatte, oder nachdem der Betäubte aus dem betreffenden Raume entfernt worden war. In letzterem Falle wird das Blut desto weniger CO-Hämoglobin enthalten, je länger das Individuum noch gelebt und kohlenoxydfreie Luft geathmet hat. Bestimmtes über die Zeit, welche erforderlich ist, damit durch blosses Luftathmen das CO wieder aus dem Blut verschwinde, ist leider nicht bekannt. In einem schweren Falle von Leuchtgasvergiftung waren wir im Stande, in dem zwei Stunden nach der Auffindung des Betreffenden, respective nach dessen Uebertragung in das Innsbrucker Krankenhaus entnommenen Blute noch CO durch den Spectralapparat deutlich nachzuweisen. +Pouchet+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 482) soll dieses sogar noch nach 60 (!?) und +Koch+ („Zur Encephalomalacie nach CO-Vergiftung.“ Diss. Greifswald 1892) nach 10 Stunden gelungen sein. +Wesche+ dagegen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV, pag. 276) konnte bei einer Frau, die, nachdem sie in einer Leuchtgasatmosphäre betäubt gefunden und höchstens zwei Stunden darnach gestorben war, nur undeutlich die spectrale Reaction des CO-Hämoglobin constatiren und fand bei Versuchen mit Kaninchen, die er durch drei Minuten lang dauerndes Einleiten von Leuchtgas unter einer Glasglocke betäubt hatte, dass, wenn die Thiere nur 15 Minuten reine Luft geathmet haben, die spectroskopische Untersuchung schon kein genaues Resultat ergab. Diese Beobachtung, sowie die Thatsache, dass kohlenoxydhaltiges Blut durch blosses Schütteln mit atmosphärischer Luft in gewöhnliches verwandelt werden kann (+Liman+, Med. Centralbl. 1876, pag. 353), lässt darauf schliessen, dass auch bei durch CO betäubten Menschen schon ein verhältnissmässig kurz dauerndes Athmen von frischer Luft genügt, um das CO aus dem Blut verschwinden zu machen, ein Umstand, der zugleich zeigt, dass wir in der Zuleitung frischer Luft und in energischer Einleitung der künstlichen Athmung die wichtigsten und ausgiebigsten Mittel zu erblicken haben, um solche Verunglückte zu retten.

[Sidenote: Nachweisbarkeit des CO im Blute.]

Aber auch wenn die Individuen in der betreffenden Atmosphäre selbst umgekommen sind, wird der Befund modificirt durch die Menge des Kohlenoxyds, welches in das Blut aufgenommen wurde, respective durch die Menge des Hämoglobins, welches unverändert geblieben ist. Auch der Umstand, ob ausser dem CO noch andere giftige Gase der Atmosphäre beigemengt waren, ist sowohl bezüglich der Schnelligkeit, mit welcher der Tod eintritt, als bezüglich des Verhaltens des Blutes von Einfluss. Die exquisitesten Befunde liefert die Leuchtgasvergiftung, weil es sich dabei um grössere Kohlenoxydmengen handelt und vorzugsweise nur diese den Tod bedingen, während bei der Kohlendunstvergiftung, noch mehr aber bei der Erstickung im Rauch auch grosse Mengen von Kohlensäure mitwirken, die für sich allein den Tod bewirken können. Auch kann es geschehen, dass eine genügende Sättigung des Blutes mit CO deshalb nicht zu Stande kam, weil das Individuum in Folge Aspiration erbrochener Substanzen schon in früheren Perioden der Vergiftung gestorben ist. Enthält das Blut aus einem der angeführten Gründe nur wenig CO, so kann das spectrale Bild der wässerigen Blutlösung ein combinirtes sein, indem ein Theil des Blutes durch Schwefelammonium reducirt wird, ein anderer (das Kohlenoxydhämoglobin) aber nicht. Man sieht dann die ursprünglichen Absorptionsbänder sich erhalten, den Zwischenraum zwischen denselben aber sich desto mehr verdunkeln, je mehr Oxyhämoglobin in der Lösung gewesen war. Nach +F. Falk+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. II, 260) hält sich das CO in den Muskeln länger als im Blute, ebenso in Extravasaten länger als im circulirenden Blut. So war in einem von uns secirten, und von +Szigeti+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1893, VI, 64) publicirten Falle ein Laternenanzünder, welcher beim Durchblasen des Brenners einer Gaslaterne betäubt von der Leiter herabgestürzt war, nach 5 Stunden gestorben. Die Obduction ergab eine Schädelfissur und intermeningeales Extravasat als Todesursache. Im Blute konnte kein CO nachgewiesen werden, wohl aber in dem Extravasat und in den Suffusionen über der Fissur.

Der Fäulniss widersteht das Kohlenoxydhämoglobin lange. Wir waren wiederholt im Stande, wenn wir das Blut von in Leuchtgas oder Kohlendunst Umgekommenen in Reagensgläschen aufbewahrten, noch nach 2-3 Monaten zu bemerken, dass das Blut sowohl die rothe Farbe, als das dem Kohlenoxydhämoglobin zukommende spectrale Verhalten zeigte. In einem von +Sarkawski+ (Virchow’s Jahrb. 1874, I, 576) mitgetheilten Falle konnte +Blumenstok+ noch nach 51 Tagen Kohlenoxyd im Blute nachweisen. Die Nachweisbarkeit hat jedoch ihre Grenze, und wir möchten insbesondere davor warnen, dann, wenn das Blut bereits missfärbig geworden ist, aus dem Persistiren zweier Absorptionsstreifen nach Zusatz von Schwefelammonium auf die Anwesenheit von Kohlenoxydhämoglobin zu schliessen, da das durch Fäulniss, namentlich bei reichlicherer Gegenwart von Ammoniak, sich zersetzende Blut nach einiger Zeit in Hämatin umgewandelt wird, welches ein ähnliches spectrales Verhalten zeigt. Ein solches Blut ist jedoch missfärbig, trübt sich stark bei Verdünnung mit Wasser und zeigt anfangs entweder nur undeutliche Absorptionsbänder oder blos eine Schattirung von Grün und lässt erst +nach+ Zusatz von Schwefelammonium zwei deutliche Absorptionsbänder erkennen, von denen besonders das zu Roth näher liegende durch seine Schwärze und seine scharfe Abgrenzung sich auszeichnet.

[Sidenote: Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung.]

Noch wenig ventilirt ist die Frage, ob und inwieferne eine Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung möglich ist. Zum ersten Male trat an uns die Frage heran aus Anlass eines schrecklichen Falles von Vergiftung von 19 Arbeitern durch Leuchtgas, da man von geklagter Seite die Möglichkeit plausibel machen wollte, dass die Genannten überhaupt nicht durch Leuchtgas, sondern durch Kohlendunst umgekommen seien. Diese Angabe erwies sich aber als gänzlich unhaltbar, denn es sprachen dagegen ausser den sonstigen Umständen einestheils die Erhebungen bezüglich der betreffenden Heizapparate, anderntheils der Obductionsbefund.

In ersterer Beziehung gingen die Aussagen der Geretteten dahin, dass am Mittag vor der Unglücksnacht zum letzten Male in den zwei in der betreffenden Kellerwohnung befindlichen englischen Oefen gekocht wurde, und dass spätestens um 2 Uhr Nachmittags in beiden Herden das Feuer erloschen und nicht mehr angefacht worden war. Unter diesen Umständen konnte nicht zugegeben werden, dass die erst zwischen 7 und 8 Uhr Abends begonnenen Erscheinungen der CO-Vergiftung von der zur Bereitung des Mittagmahles eingeleiteten Feuerung hergerührt haben konnten, da bis dahin der in die Respirationsluft etwa gekommene Kohlendunst schon lange wieder verschwunden sein musste. Da ausserdem ausdrücklich angegeben wurde, dass mehrere der Verunglückten noch Abends in den Herden nachschauten, ob der ihnen aufgefallene Geruch nicht etwa von Kohlendunst herrühre, die Oefen aber kalt und die Kohlen darin erloschen fanden, und dass sie sogar aus Vorsicht die Klappe in dem einen Ofen öffneten, während der andere überhaupt gar keinen Vorschieber besass, so folgt daraus, dass selbst, wenn später als Mittag noch Feuer in den Herden gewesen wäre, doch daraus keine Kohlendunstvergiftung resultiren konnte, weil der Abzug der Verbrennungsgase gar nicht gehindert war.

Was den Obductionsbefund betrifft, so ergab derselbe bei den acht Leichen hellrothe Todtenflecke, rosenrothe Schleimhäute, sowie eine auffallend hellrothe Farbe des Blutes und consecutiv lebhaft rothe Färbung sämmtlicher Organe. Die Kohlenoxydvergiftung stand somit ausser Zweifel, obgleich keine weitere Untersuchung des Blutes vorgenommen worden war. Aber es musste auch eben aus dem exquisiten Vorhandensein der genannten Erscheinungen bei so vielen Leichen und bei dem Umstande, dass noch zehn andere Personen hochgradige Vergiftungserscheinungen darboten, geschlossen werden, dass sehr grosse Mengen von CO im Spiele waren, wie sie ganz wohl und leicht durch die Leuchtgasausströmung, nicht aber unter den erwähnten Umständen und bei der geringen Menge der in den Oefen gefundenen Kohlen- und Aschenreste durch unvorsichtige Heizung der Oefen in die Kellerluft hineingelangt sein konnten.

Ueberhaupt ist festzuhalten, dass im Allgemeinen die Leuchtgasvergiftungen viel gefährlicher sind, als jene durch Kohlendunst, weil das Leuchtgas mehr CO enthält als letzterer, und weil das Zuströmen des Leuchtgases continuirlich erfolgt, beim Kohlendunst aber nur so lange, als die Kohle glüht, wobei ausserdem nicht zu übersehen ist, dass das Leuchtgas mit einem gewissen Drucke ausströmt, der, wie bekannt, gerade in der Nacht, also zur gefährlichsten Zeit, stärker ist, als am Tage. Daher bieten auch die Leichen der im Leuchtgas umgekommenen Personen in der Regel exquisitere Befunde dar, als jene der durch Kohlendunst Vergifteten, und es ist begreiflich, dass die oben erwähnte Möglichkeit, dass ein Individuum in einem bestimmten Raume an Kohlenoxydvergiftung gestorben sein konnte, ohne dass die Leiche die charakteristischen Erscheinungen der letzteren bietet, überhaupt nur bei der Kohlendunstvergiftung, kaum aber bei der Leuchtgasvergiftung vorkommen kann.[453]

Verrussung der Respirationsöffnungen, insbesondere der Nasenöffnungen, bei der Kohlendunstvergiftung, sowie russige Niederschläge auf der Schleimhaut der Respirationswege können selbstverständlich nur vorkommen, wenn die Erstickung in Rauch geschah, nicht aber bei der Kohlendunstvergiftung im engeren Sinne. Immerhin müsste man auf einen solchen Befund reagiren, der geeignet wäre, gegen eine Leuchtgasvergiftung zu sprechen. Einen Geruch nach Leuchtgas in den Lungen oder sonst im Körper haben wir in unseren Fällen niemals beobachtet.

In den meisten Fällen wird man bezüglich der Differentialdiagnose zwischen Leuchtgas- und Kohlendunstvergiftung blos auf die Erwägung der Umstände des Falles angewiesen sein, und diese sind auch in der Regel derart, dass sie ohne besondere Schwierigkeit die Entscheidung gestatten.

Interessant war in dem von uns begutachteten Falle der Umstand, dass laut Aussage einzelner Zeugen, welche den betreffenden Kellerraum am Morgen nach der Katastrophe betraten, eine kleine Nachtlampe in einer Fensternische noch gebrannt haben soll und von geklagter Seite behauptet wurde, dass dieser Umstand gegen eine Leuchtgasvergiftung spreche, da es bei einer Leuchtgaseinströmung zu einer Explosion gekommen wäre. Dagegen musste jedoch eingewendet werden, dass das Zustandekommen einer Explosion die Anhäufung sehr grosser Gasmengen erfordert, zu welcher es bei der Entfernung des Locales von der Quelle der Ausströmung und bei der Ventilation desselben durch zwei Schlote, vier nicht hermetisch geschlossene Fenster und die Thüre nicht kommen konnte, dass aber eine weit unter der zur Explosion erforderlichen stehende Gasmenge genügte, um sämmtliche im Locale befindliche Individuen zu vergiften. In einem mehrere Personen betreffenden Vergiftungsfalle durch Leuchtgas war, wie +Guillié+ (Annal. d’hygiène publ. 1893, XXIX, 364) berichtet, sogar eine Lampe, während mehrere Personen theils schon betäubt waren, theils Uebligkeiten zeigten, angezündet worden, ohne dass eine Explosion erfolgte.

[Sidenote: Nachkrankheiten nach CO-Vergiftung.]