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Part 61

Blutiger Mageninhalt ist nach Vergiftung mit ätzenden sowohl als mit irritirenden Giften sehr häufig und rührt meist von Läsionen der Gefässe der Magenschleimhaut her, die durch Arosion veranlasst wurden. Nicht selten kommt jedoch der blutige Mageninhalt erst postmortal zu Stande, entweder durch Transsudation des Blutes aus der hochgradig injicirten oder ecchymosirten Magenschleimhaut in die Magenhöhle, oder dadurch, dass der stark sauere oder alkalische Mageninhalt das Blut aus der hyperämischen Magenwand in sich aufnimmt, wobei das Hämoglobin gleichzeitig zum grössten Theile in Hämatin sich zersetzt. Je weiter diese Zersetzung, sei es schon während des Lebens oder erst nach dem Tode, gediehen ist, desto mehr ist das Blut in seiner Farbe verändert und kann schwarzbraun bis schwarz erscheinen. Doch kann auch die gewöhnliche Magensäure eine kaffeesatzfärbige Zersetzung des ausgetretenen Blutes bewirken. Nach gewissen Vergiftungen, wie z. B. nach Cyankaliumvergiftung, kann der blutige Mageninhalt auffallend roth oder braunroth erscheinen, was in einer specifischen Wirkung des Giftes auf den Blutfarbstoff seinen Grund hat.

[Sidenote: Farbe und Reaction.]

Auch andere als durch Blut veranlasste und mitunter eigenthümliche Verfärbungen des Mageninhaltes können vorkommen, so grüne nach Vergiftung mit chlorophyllhaltigen Pflanzentheilen (Sabina) oder, wie wir wiederholt sahen, nach Vergiftungen mit Arsengrün, gelbe, wenn Laud. liq. Sydenhami, Jod oder chromsaures Kali, blaue, wenn Kupfervitriol genommen wurde u. s. w. Sie können auch von einem Farbstoff herrühren, mit welchem das Gift gemengt war, was z. B. bei Zündhölzchenköpfchen und bei Sublimatpastillen vorkommt.[407]

Die Reaction des Mageninhaltes zu prüfen darf niemals unterlassen werden, und kann namentlich bei Vergiftungen mit stark sauren oder stark alkalischen Substanzen eine hohe Bedeutung erlangen. Doch ist nicht zu übersehen, dass die ursprüngliche Reaction theils durch gereichte Gegengifte, theils erst nachträglich an der Leiche sich ändern kann. Von noch höherer Bedeutung sind verdächtige Substanzen, die im Magen gefunden werden können, so verdächtige Pflanzentheile, insbesondere aber körnige oder krystallinische Körper, die entweder im Mageninhalt oder in dem der Magenschleimhaut anhaftenden Schleime eingebettet sind. Letzterer Befund ergibt sich am häufigsten bei der Arsenikvergiftung und ist hier besonders in der schweren Löslichkeit des Arseniks begründet. Der Befund anderer Gifte in Körnchen- oder Krystallform ist im Ganzen selten, doch fanden wir in einem Falle Bleizucker, in einem anderen Sublimat in Substanz und in einem dritten eine Menge Krystalle von Strychninum purum. Grössere Körner oder Krystalle sind verhältnissmässig leicht aufzufinden, kleinere müssen mehr mit dem Gefühl, als mit den Augen aufgesucht werden, ein Verfahren, das uns schon wiederholt, namentlich bei Arsenikvergiftungen, ausgezeichnete Dienste geleistet hat. Bei sehr faulen, insbesondere bei exhumirten Leichen finden sich häufig krystallinische, sandig anzufühlende Niederschläge auf der Magen- und Darmschleimhaut und auf anderen freien Flächen, welche entweder aus Tyrosinkrystallen oder aus Tripelphosphaten bestehen und, wie auch +Auerbach+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XL, pag. 66) angibt, für Arsenikkörnchen gehalten werden können. Unser Museum bewahrt schöne solche Präparate.

[Sidenote: Magenwand nach Vergiftungen.]

Von den Localbefunden an der +Magenwand+ selbst, sowie an den übrigen Theilen des Verdauungstractes sind insbesondere diejenigen wichtig, welche durch Aetzgifte zu Stande kommen. Sie sind zunächst verschieden, je nachdem die primären oder bereits die secundären Aetzwirkungen vorliegen. Erstere präsentiren sich in der Regel als Coagulationsnecrose, als sogenannte graue Verätzung. Die betreffende Schleimhaut, insbesondere ihr epithelialer Ueberzug, erscheint weissgrau, getrübt, starrer, wie gekocht. Diese Veränderung ist eine reine Coagulationserscheinung, zu welcher sich bei jenen Aetzgiften, denen, wie z. B. der Schwefelsäure, eine starke wasserentziehende Eigenschaft zukommt, auch die Wirkung dieser hinzugesellt, welche eine gewisse Brüchigkeit, namentlich der zunächst getroffenen epithelialen Schichten, erzeugt, während sonst eine Consistenzvermehrung und dadurch bedingte lederartige Beschaffenheit sich findet. Die Intensität des Verätzungsbildes hängt zunächst theils von der Natur der ätzenden Substanz, theils von ihrer Concentration ab. In ersterer Beziehung ist es bekannt, dass einzelne Säuren viel intensiver ätzen, respective Eiweiss coaguliren als andere. Von den Mineralsäuren kommt insbesondere der Schwefel-, Salz- und Salpetersäure eine starke Aetzwirkung zu; auch unter den organischen Säuren besitzen einzelne eine hohe Aetzkraft, so die Oxalsäure, insbesondere aber die Carbolsäure, die auffallend weisse und derbe Schorfe erzeugt. Ebenso ätzt Sublimat und Chlorzink sehr stark, während Bleizucker, Alkohol, arsenige Säure in dieser Beziehung ungleich schwächer wirken. Die Intensität des primären Aetzungsbildes ist keineswegs bei allen corrosiven Giften proportional der Concentration, sondern nur bei solchen, welche das ausgeschiedene Eiweiss im Ueberschuss des Fällungsmittels nicht lösen. Bei anderen aber, die dies thun, kann die weissgraue Färbung bei starker Concentration der Substanz viel schwächer sich gestalten als nach Einwirkung diluirter Säure und sogar einer Aufhellung des Gewebes Platz machen. In exquisiter Weise sieht man dieses bei der Schwefelsäure. Träufelt man nämlich dieselbe im concentrirten Zustande auf eine Schleimhaut, so wird die getroffene Stelle aufgehellt und transparent, ähnlich wie dieses z. B. die Aetzlaugen thun und nur an den Rändern, wo sie durch den Wassergehalt des Gewebes sich verdünnt, bemerkt man weissgraue Verätzungen. Begiesst man aber die betroffene Stelle mit Wasser, so erscheint sofort das typische Verätzungsbild, indem die von der concentrirten Schwefelsäure gelösten Eiweisskörper durch den Wasserzusatz wieder ausgefällt werden.

[Sidenote: Verätzung.]

[Sidenote: Primäre und secundäre Aetzwirkung.]

Aetzgifte, welche die Eiweisskörper nicht coaguliren, sondern im Gegentheil lösen, also die Aetzalkalien (Kali- und Natronlauge, Ammoniak), können natürlich keine Coagulationsnecrose, respective die geschilderte graue Verätzung und wie gekochte Beschaffenheit als primäre Wirkung bedingen, sondern nur eine Quellung und Vermehrung der Transparenz des getroffenen Gewebes, dagegen können allerdings die auf diese Art mortificirten Gewebe nachträglich sich trüben und so ebenfalls das Bild der grauen Verätzung bieten, wenn die durch das Alkali in Lösung erhaltenen Eiweisskörper wieder ausgefällt werden, was schon durch Neutralisation oder schwache Ansäuerung geschieht.

Die secundären Erscheinungen, welche an und neben den verätzten Stellen eintreten, sind theils durch den nachträglich fortdauernden Contact der ätzenden Flüssigkeit, theils durch reactive Entzündung bedingt. Erstere werden begreiflicherweise besonders im Magen sich entwickeln.

Längerer Contact der corrosiven Flüssigkeit mit einer bestimmten Schleimhautpartie beeinflusst, abgesehen von den gleich zu besprechenden secundären Wirkungen, auch die Intensität des primären Verätzungsbildes. Zunächst die Tiefe der Aetzung. An Stellen, über welche, wie z. B. in den Schlingorganen, das Gift rasch hinweggleitet, ist auch die Verätzung eine oberflächlichere als an solchen, wo dasselbe durch einige Zeit verweilt, weil die ätzende Flüssigkeit im letzteren Falle in die tieferen Gewebsschichten sich imbibirt. Bei jenen Aetzgiften, welche die Eiweisskörper nur fällen, nimmt natürlich die Intensität der grauen Verätzung mit der Dauer der Einwirkung der Substanz zu bis zur Erschöpfung der Aetzkraft der letzteren; bei denjenigen, welche im Ueberschuss die ursprünglichen Eiweissfällungen wieder lösen, kann durch längere Einwirkung eine mehr weniger starke Wiederaufhellung und selbst Transparenz des Gewebes erfolgen, was namentlich bei der Oxalsäurevergiftung verhältnissmässig häufig zu geschehen scheint.

Im weiteren Verlaufe kann es durch die überschüssige Aetzflüssigkeit zu einem Zerfall der gebildeten Aetzschorfe kommen, namentlich bei Einwirkung von Schwefelsäure, welche, wie von +A. Lesser+[408] ganz richtig hervorgehoben wurde, weniger durch Zerfall der Gewebselemente, die in den Schorfen noch nachweisbar sind, als vielmehr durch Auflösung der Bindesubstanz erfolgt, eine Eigenschaft der (concentrirten) Schwefelsäure, die bekanntlich in der Mikroskopie schon lange zur Isolirung von Hornzellen und glatten Muskelfasern benützt wird. Dieser Zerfall kann für sich allein zum vollständigen Durchbruch der Magenwand führen, in anderen Fällen ist die Ursache des raschen Zerfalls der einzelnen geätzten Gewebsschichten die durch die Wasserentziehung bewirkte Brüchigkeit der Magenwand, die namentlich bei Einwirkung sehr concentrirter Schwefelsäure eine sehr hochgradige werden kann, in wieder anderen und vielleicht den meisten werden die necrotischen Partien einfach verdaut. Letzteres ist deshalb in der Regel möglich, weil nur ausnahmsweise die ganze Magenschleimhaut verätzt wird, sondern in der Regel grössere oder geringere Partien intact oder wenigstens minder lädirt bleiben, insbesondere die Vertiefungen zwischen den Falten und die etwa durch Mageninhalt geschützt gewesenen Stellen.[409]

Die weiteren Veränderungen, welche überschüssige Aetzgifte im Magen ausüben, hängen zunächst von der Wirkung ab, welche der betreffenden Flüssigkeit auf das Blut zukommt, und in dieser liegt die Hauptursache einestheils der Verschiedenheit des anatomischen Befundes im Magen bei verschiedenen Vergiftungen mit ätzenden Substanzen, anderseits der Grund, warum gewisse chemisch differente, ja sogar, wie z. B. die Säuren und die Aetzalkalien, einander entgegengesetzte Aetzgifte Befunde im Magen erzeugen, die wenigstens für den ersten Anblick einander ähnlich sind. In dieser Beziehung kann man zwei Hauptgruppen der Aetzgifte unterscheiden, die eine, deren Glieder das Blut einfach ohne Farbstoffentziehung coaguliren, wobei sich meist rothe oder braunrothe Gerinnsel bilden, die andere, deren Glieder mit oder ohne vorausgegangene Coagulation den Blutkörperchen den Blutfarbstoff entziehen, gewissermassen auslaugen und gleichzeitig in Hämatin in saurer, respective alkalischer, in der Regel schwarzer oder schwarzbrauner Lösung verwandeln. Zu den ersteren gehört vorzugsweise die Carbolsäure, das Sublimat, Bleizucker und der absolute Alkohol, zur zweiten Gruppe die käuflichen Mineralsäuren, von den Pflanzensäuren insbesondere die Oxalsäure und von den Alkalien insbesondere die Aetzlaugen und Ammoniak. Bei den Giften der ersten Kategorie erhält sich das primäre Verätzungsbild verhältnissmässig lange und ist, insbesondere in acuten Fällen, noch zur Zeit der Obduction deutlich ausgeprägt. Bei den Giften zweiter Kategorie gestaltet sich die Sache wesentlich anders. Da nämlich die Auslaugung des Blutes gleich nach erfolgter Verätzung beginnt, und desto rascher vorschreitet, je concentrirter die corrosive Flüssigkeit ist, und je grössere Mengen im Magen zurückbleiben, und da überdies diese Auslaugung nicht blos das durch die Corrosion ausgetretene, sondern auch das innerhalb der Gefässe der verätzten Partien zurückgebliebene Blut betrifft, so geht auch frühzeitig die ursprüngliche weissgraue Farbe der verätzten Gewebsschichten, wenn sie überhaupt vorhanden war, verloren und letztere erhalten die Farbe und das sonstige Aussehen, wie es der Imbibition derselben mit der betreffenden Hämatinlösung entspricht. Dem entsprechend erscheinen auch die verätzten Partien braun bis schwarz in verschiedenen Nuancen gefärbt, und es ist insbesondere die „wie verkohlte“ Farbe der Schorfe, der wir nach Schwefelsäure- oder Salzsäurevergiftung begegnen, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch vorzüglich durch die Imbibition der verschorften Magenwand mit Hämatin in saurer Lösung bedingt. Hat die Hämatinlösung in Folge specifischer Wirkung der corrosiven Substanz eine besondere Farbe, so kommt diese auch in dem imbibirten Gewebe zur Geltung, was wir insbesondere häufig bei der typischen Cyankaliumvergiftung sehen, wo der Mageninhalt und die gequollene Magenwand roth- bis rothbraun gefärbt, respective imbibirt erscheinen. Von diesen Färbungen sind diejenigen zu unterscheiden, welche durch directe Färbung der Schorfe durch gewisse Gifte erzeugt werden, so die Gelbfärbung, wie sie nach Chromsäurevergiftung und, von Xanthoproteïnsäurebildung herrührend, durch concentrirte Salpetersäure veranlasst wird.

[Sidenote: Blutveränderung. Durch Aetzgifte bewirkte Localbefunde.]

Eine andere Kategorie von Veränderungen, welche secundär an den verätzten Partien eintreten, sind reactiver Natur und bestehen zunächst in reactiver Hyperämie, entzündlicher, respective ödematöser Schwellung der unter und neben den verschorften Partien gelegenen Gewebe, womit sich gewöhnlich Ecchymosenbildung verbindet. Von diesen Ecchymosen sind diejenigen wohl zu unterscheiden, welche durch directe Läsionen der Gefässe, durch Verätzung bewirkt werden, wie insbesondere die bei der Schwefelsäurevergiftung, welche bis Walnussgrösse und darüber erreichen, der Magenwand ein höckeriges Aussehen verleihen und eben ihrer Grösse wegen nur auf Läsion grösserer Gefässäste zurückgeführt werden können. Die Brüchigkeit der verätzten Partien, wahrscheinlich auch die starke Contraction des Magens in Folge des heftigen Reizes befördert das Zustandekommen solcher Rupturen. Reactive Hyperämie und Ecchymosenbildung kommen frühzeitig zu Stande, während die entzündliche Schwellung längere Zeit erfordert. Im weiteren Verlaufe kommt es zur Abstossung der necrotischen Partien, Geschwürsbildung und Vernarbung. Nicht gar selten kommt es zu phlegmonösen Entzündungen, in Folge welcher grosse Partien der Magen-, respective der Oesophagusschleimhaut, namentlich der letzteren, in Form von Fetzen oder Röhren abgestossen und ausgebrochen werden können. Noch häufiger sind croupöse Entzündungen besonders nach blos oberflächlichen Verätzungen. Insbesondere häufig haben wir sie bei Kindern, welche Laugenessenz getrunken hatten, im Rachen und am Kehlkopfeingang beobachtet. Sehr häufig übergreifen solche croupöse Entzündungen auf die Luftwege und sehr gewöhnlich sind es in beiden Fällen circumscripte (Aspirations-) Pneumonien, die meist die eigentliche Todesursache bilden. Auch Croup des Oesophagus und des Magens haben wir nach solchen Vergiftungen beobachtet, und es kann auch noch, nachdem die verätzte Schleimhaut abgestossen wurde, auf der blossliegenden Muscularis ein croupartiger Belag sich bilden.

[Sidenote: Secundäre Aetzwirkungen.]

Die zurückbleibenden Narben können noch nachträglich schwere Erscheinungen und selbst den Tod veranlassen, insbesondere durch Stricturen des Oesophagus.[410]

Eine weitere secundäre Wirkung der Aetzgifte besteht in der Transsudation derselben durch die Wände des Magens und Imbibition in die ihm anlagernden Organe. Dieselbe erfolgt meist erst postmortal, kann aber auch, wie sich +Lesser+ durch directe Beobachtung überzeugte, schon während des Lebens eintreten. Wir werden auf dieselben bei den einzelnen Giften zurückkommen. In jenen Fällen, wo als höchster Grad der Aetzwirkung Durchbruch des Magens erfolgt, sei es noch während des Lebens oder postmortal, tritt der Mageninhalt frei in die Bauchhöhle aus und kann dort mehr weniger ausgebreitete Verätzungen, besonders an den abhängigen Stellen, bewirken.

[Sidenote: Irritationserscheinungen.]

Aetzgifte, die wegen starker Verdünnung wenig oder gar nicht mehr ätzen, können noch mehr weniger heftige Irritationserscheinungen hervorrufen. Sehr deutlich kann man dies bei Vergiftungen mit Mineralsäuren im Darm beobachten, wo verhältnissmässig häufig graue Verätzung sich findet, die, nach abwärts zu an Intensität abnehmend, allmälig in catarrhalische Schwellung und Röthung und diese wieder allmälig in die normale Beschaffenheit der Schleimhaut übergeht, ein Verhalten, das solche, blos durch locale Giftwirkung entstandenen Veränderungen wesentlich von jenen diffusen entzündlichen Veränderungen unterscheidet, die erst secundär durch Resorptionswirkung des Giftes veranlasst werden. Die irritative Wirkung der Aetzgifte ist keineswegs proportional der Aetzkraft der letzteren, scheint vielmehr von anderweitigen Eigenschaften der Substanz abzuhängen. So besitzt z. B. die arsenige Säure bei unbedeutender Aetzkraft eine hochgradige Irritationsfähigkeit. Auch gibt es Substanzen, die gar nicht ätzen, aber auf die Schleimhäute eine mehr weniger intensive Reizwirkung ausüben. Auch scheint zufolge den Beobachtungen +Lesser+’s die Irritabilität der einzelnen Schleimhäute eine verschiedene zu sein, insbesondere die der Magenschleimhaut eine grössere als jene der Schleimhaut des Darmcanals, was sich aus dem grösseren Gefässreichthum der ersteren ganz wohl begreift.

[Sidenote: Magenerweichung.]

Von den Befunden im Magen, die irrthümlich auf die Einwirkung irritirender und ätzender Gifte bezogen werden können und schon wiederholt bezogen wurden, seien hier erwähnt die durch katarrhalische Processe oder durch Stauungshyperämie bewirkten Schwellungen und Röthungen der Magenschleimhaut, die „Verdauungsröthe“, die Injection und Ecchymosirung, wie sie so häufig gefunden wird; grosse hämorrhagische Erosionen (hämorrhagische Necrosen), die diphtheritische und die phlegmonöse Magenentzündung, endlich die an der Leiche durch Imbibition, sowie durch cadaveröse Verfärbung und Erweichung zu Stande kommenden Veränderungen, von denen wir insbesondere die sogenannte „Magenerweichung“ hervorheben wollen, und zwar sowohl die sogenannte weisse oder graue Erweichung, welche als reine Leichenerscheinung gewöhnlich bei Säuglingen, die mit vollem Magen gestorben sind, am Magengrunde sich findet und durch sauere Gährung des Mageninhaltes bedingt wird, als namentlich die mit Ecchymosen verbundene und wahrscheinlich aus hämorrhagischen Erosionen hervorgegangene oder wenigstens auf hyperämischer Grundlage entstandene sogenannte schwarze oder braune Erweichung, welche auch bei Erwachsenen, insbesondere häufig bei an schweren Hirnkrankheiten (auch Verletzungen) Gestorbenen sich findet und wahrscheinlich schon in der Agone sich zu entwickeln beginnt. Beide Formen können auch in den unteren Abschnitten des Oesophagus vorkommen und beide zum Durchbruch und Austritt des Mageninhaltes in die Bauch-, respective in die Brusthöhle führen. In beiden Fällen reagirt der Mageninhalt stark sauer, bewirkt opake Trübungen der serösen Häute, mit denen er in Contact kommt und zersetzt auch das Hämoglobin zu Hämatin, woraus sich bei der „schwarzen Erweichung“ die kaffeesatzartige Farbe der Ecchymosen, die braune und schwärzliche Imbibition der erweichten Gewebe und die schwarze Farbe der in ihr befindlichen Gefässnetze erklärt. Kommt ein solcher, bereits in saurer Gährung begriffener oder zu dieser geneigter Inhalt in die Lungen, was sowohl in den letzten Lebensmomenten als erst postmortal geschehen kann, so bewirkt er in dieser ähnliche Erweichungen. Wir haben solche wie gangränös aussehende Stellen insbesondere bei Säuglingen gesehen, denen Milch, Mehlbrei u. dergl. in die Lungen gerathen war. Auch wollen wir hier bemerken, dass wir bereits wiederholt ähnlich aussehende, jedoch nach Essig riechende, mitunter mit schwacher opaker Trübung der Schleimhäute des Halses verbundene Stellen in den Lungen bei plötzlich Verstorbenen begegneten, denen offenbar Essigsäure als Belebungsmittel gereicht worden war.

[Sidenote: Allgemeinbefunde nach Vergiftungen.]

Die durch Resorption von giftigen Stoffen veranlassten +anatomischen Allgemeinbefunde+ betreffen entweder das Blut oder die Gewebe.

Das Blut spielt neben der Lymphe bei der Resorption von Giften die Hauptrolle, doch scheint ihm bei den meisten Vergiftungen nur die Rolle eines Trägers des Giftes zuzufallen, ohne dabei selbst wesentlich verändert zu werden. In einzelnen erleidet es aber auffallende Veränderungen, von welchen insbesondere jene forensisch wichtig sind, welche eine Alteration des normalen Verhaltens des Blutfarbstoffes des (Hämoglobins) bedingen, die sich theils makroskopisch durch Farbveränderung des Blutes, theils durch geändertes chemisches (spectrales) Verhalten kundgibt. Hierher gehört die Umwandlung des Hämoglobins in Kohlenoxydhämoglobin bei Vergiftungen mit Kohlenoxyd, ferner die mehr weniger ausgedehnte Zersetzung des Blutfarbstoffes zu Hämatin bei Vergiftung mit Säuren und Alkalien, mit chlorsaurem Kali etc.

Eine sehr beachtenswerthe, durch Resorption von gewissen Giften veranlasste Veränderung in den Geweben ist die +körnige und fettige Degeneration+ derselben. Wir sehen sie vorzugsweise nach Phosphorvergiftung und dann nach Vergiftung mit Arsenik, aber auch bei subacuten Vergiftungen mit Säuren und Alkalien und den meisten metallischen Giften, dann bei fast allen chronischen Vergiftungen, von denen in erster Reihe die chronische Alkoholvergiftung zu nennen ist.

[Sidenote: Parenchymatöse Degeneration.]

Wir haben hier vorzugsweise die acuten oder subacuten Degenerationen im Auge. Die körnige Degeneration zeigt sich besonders im Parenchym drüsiger Organe, namentlich an der Magenschleimhaut, an den Nieren und an der Leber. Diese Organe präsentiren in den höheren Graden der körnigen Degeneration ein Bild, welches +Virchow+ sehr treffend als „trübe Schwellung“ bezeichnet. Die Magenschleimhaut erscheint etwas geschwellt, die Leber, insbesondere aber die Nieren, etwas vergrössert, dabei jedoch schlaff und zeigen sich eigenthümlich getrübt von matter, grauer oder graugelblicher Farbe, die namentlich an der Schnittfläche auffällt. Unter dem Mikroskope finden sich die Labdrüsen, beziehungsweise die Leberzellen und die Nierenepithelien etwas vergrössert, erstere mehr abgerundet und alle mit einer feinkörnigen Masse erfüllt, deren einzelne Körnchen das Licht stark brechen und unter dem Mikroskope schwarz erscheinen. Die körnige Degeneration ist nur eine Vorstufe der fettigen, bei welcher die Organe noch mehr an Volum zunehmen, immer deutlicher gelb sich färben, einen fettigen Glanz, sowie etwas teigige Consistenz annehmen und unter dem Mikroskop eine mehr weniger reichliche Ablagerung von Fetttröpfchen in den Drüsenzellen zeigen. Doch erhalten die Organe nicht jenes pralle Aussehen und jene rein gelbe und transparente Farbe, wie wir sie z. B. bei der einfachen Fettleber so häufig zu Gesicht bekommen. In den meisten Fällen begegnen wir den verschiedensten Uebergängen von körniger zu fettiger Degeneration. In den ersten Stadien der „trüben Schwellung“ löst sich ein Theil der die Drüsenzellen erfüllenden Körnchen noch in Essigsäure, später nur in kaustischen Alkalien, sowie in Alkohol, Aether u. dergl. Anfänglich sind dieselben daher wahrscheinlich albuminöser, später zweifellos fettiger Natur.

[Sidenote: Körnige und fettige Degeneration.]

Gleichzeitig wie in den genannten Organen stellt sich die körnige und dann fettige Degeneration noch in anderen Geweben ein, vorzugsweise in den Muskeln, besonders im Herzen und in den Gefässwandungen. Das Herz erscheint in den vorgerückteren Graden schlaff, das Herzfleisch ist leicht zerreisslich, von eigenthümlich trübem Glanz und grauer, mitunter lehmartiger Farbe, und das Mikroskop zeigt undeutliche oder ganz unkenntlich gewordene Querstreifung der Muskelfasern und letztere in verschiedenen Stadien des körnigen und fettigen Zerfalles, in deren ersten die Muskelfasern wie bestäubt, in den späteren von deutlichen Fettkügelchen und das Licht stark brechenden Körnchen durchsetzt erscheinen. Gleiche Veränderungen, jedoch in verschiedener Intensität, zeigt die Musculatur des Stammes und der Extremitäten. Was die Gefässe betrifft, so lässt sich die körnige und fettige Degeneration vorzugsweise an den kleinen Gefässen der Pia, der Hirnsubstanz, sowie der serösen Membranen gut verfolgen und sowohl in der Adventitia als in der Muscularis bemerken. Mit der fettigen Entartung der Gefässwandungen geht eine grössere Zerreisslichkeit derselben einher, welche die Entstehung von Ecchymosen und selbst grösserer Hämorrhagien bedingen kann.

Ueber die +Ursachen+ der acuten körnigen und fettigen Degeneration bei gewissen Vergiftungen ist man noch nicht vollständig im Klaren, doch neigt man sich gegenwärtig der Ansicht zu, dass jene Veränderungen eine partielle Mortification der Gewebe, namentlich des Inhaltes der Drüsenzellen, bedeuten, die theils durch die unmittelbare Wirkung des Giftes selbst, theils durch behinderte Sauerstoffzufuhr veranlasst wird.[411] Das Zusammenwirken beider Factoren bewirkt ein Missverhältniss zwischen Zersetzung der Eiweisskörper und Verbrennung der Zersetzungsproducte (worunter vorzugsweise Fett), welches in der fettigen Degeneration einen eclatanten Ausdruck findet (+Fränkel+).

Daraus folgt schon theoretisch, dass die betreffenden Veränderungen nicht ausschliesslich nach gewissen Vergiftungen vorkommen, sondern auch nach anderweitigen Erkrankungen sich entwickeln können, die mit Vermehrung des Eiweisszerfalles und Herabsetzung der Oxydationsvorgänge einhergehen. Thatsächlich finden wir die gleichen Degenerationserscheinungen sowohl bei einer Reihe natürlicher Todesarten, wovon wir insbesondere die acuten Infectionskrankheiten, namentlich die exanthematischen, dann die mit allgemeinen Ernährungsstörungen einhergehenden Krankheiten (Tuberculose, protrahirte Anämie) anführen, als auch nach gewissen gewaltsamen Todesfällen, von denen z. B. der Tod in Folge von Brandwunden und die septischen und pyämischen Processe zu nennen sind.[412] Auch die Fäulniss bewirkt Veränderungen, die der „trüben Schwellung“ sehr ähnlich sind, da auch durch sie die Organe anfangs succulenter werden, sich trüben und selbst einen Stich in’s Gelbliche annehmen und dann sowohl der Zelleninhalt, als die Musculatur mit körnigen Massen durchsetzt erscheinen, sie selbst zu kleinen Fetttröpfchen zusammentreten können.

Nach vielen Vergiftungen, namentlich nach solchen mit organischen Giften, ergibt die Obduction nichts Auffallendes, noch weniger aber Charakteristisches. Verhältnissmässig häufig ist der Befund jenem nach Erstickung ähnlich, was sich daraus erklärt, dass viele der betreffenden Gifte, so z. B. die meisten Alkaloide, sowie die gasförmigen und flüchtigen Gifte den Tod durch rasche Lähmung des Respirationsapparates bewirken.

3. Der chemische Nachweis.

Der chemische Nachweis von Gift in Leichentheilen ist nicht Sache des Gerichtsarztes, sondern des Gerichtschemikers, dagegen ist es Aufgabe des ersteren, diesem das Materiale für seine Untersuchung zu liefern. Wie dabei vorzugehen ist, ist aus den oben angeführten Verordnungen zu ersehen, aus welchen sich ergibt, dass nebst dem Magen- und Darminhalt auch der Magen und die Speiseröhre mit einem Stück des Darmes, ferner Stücke der einzelnen Organe, besonders der Leber und der Nieren[413], sowie Blut und Harn zur Untersuchung zurückgelegt werden sollen. Es empfiehlt sich und ist auch theilweise vorgeschrieben, die im Magen gefundenen verdächtigen Substanzen für sich in einem eigenen Gefässe aufzubewahren, ebenso den Magen und Zwölffingerdarm sammt Inhalt, geschieden von den eventuell ebenfalls zu übergebenden unteren Darmpartien und in gleicher Weise die Stücke der übrigen Organe. Weshalb das Regulativ die besondere Aufbewahrung des Harnes fordert, ist aus dem oben über die Ausscheidung der Gifte Gesagten ersichtlich. Eine gesonderte Reservirung des Blutes wird nur dann gefordert, wenn eine spectral-analytische Untersuchung angezeigt erscheint.

Sowohl das preussische Regulativ als die österreichische Vorschrift haben vorzugsweise nur die oberen Partien des Darmes im Auge. Die unteren sollten jedoch auch nicht vernachlässigt werden, namentlich nicht bei der Phosphorvergiftung, da es uns wiederholt gelungen ist, im unteren Ileum und im Dickdarm Phosphor nachzuweisen, während dies im Magen und den oberen Darmpartien nicht mehr möglich war. Die Behauptung +Scolosuboff+’s (Annal. d’hygiène publ. 1876), dass bei Arsenikvergiftung die grösste Menge des resorbirten Giftes im Gehirn und im Rückenmark sich finde und daher bei solchen und anderweitigen Vergiftungsfällen insbesondere die genannten Organe dem Gerichtschemiker übergeben werden sollen, muss in Folge der gründlichen Untersuchungen unseres Collegen Prof. +E. Ludwig+ („Ueber die Localisation des Arsens im Organismus nach Einverleibung von arseniger Säure.“ Wiener med. Blätter. 1879, Nr. 48-52) als ganz unbegründet zurückgewiesen werden. Dagegen ist es bei Vergiftungen mit flüchtigen Substanzen, z. B. Chloroform, Blausäure, angezeigt, das Gehirn für sich aufzubewahren und chemisch zu untersuchen, da aus diesem der knöchernen Kapsel wegen, in welcher das Gehirn eingeschlossen ist, die genannten Stoffe schwerer verflüchtigen als aus anderen Organen. So vermochte +E. Ludwig+ bei einem von uns obducirten Selbstmordfall durch Chloroform dieses noch im Gehirn, nicht aber in den übrigen Organen nachzuweisen. -- In Fällen, wo die Vergiftung per rectum, per vaginam etc. geschah, ist es natürlich geboten, auch diese Organe separirt dem Chemiker zu übergeben. -- Dass, insbesondere bei leicht zersetzbaren Giften, die Uebergabe der Leichentheile an den Chemiker thunlichst rasch erfolgen und daher von den Gerichtsärzten betrieben werden soll, ist selbstverständlich. Zusatz von Alkohol ist nur bei längerem Transport und zu befürchtender rapider Fäulniss (die auch die Gefässe sprengen kann) indicirt; in diesem Falle ist aber stets die Beigabe einer Probe des betreffenden Alkohols angezeigt.

Von Wichtigkeit, was auch den Kostenpunkt anbelangt, ist es, dass dem Chemiker von Seite der Gerichtsärzte im Einverständnisse mit dem Untersuchungsgericht eine Information über den concreten Fall und über die vom chemischen Standpunkte erforderlichen Aufklärungen gegeben werde, damit derselbe einestheils nicht überflüssige Untersuchungen anstellt und andererseits nicht allzu summarisch verfährt, so dass z. B. wohl ein Giftstoff nachgewiesen, aber nicht auf dessen quantitative Bestimmungen und auf die Vertheilung desselben in den verschiedenen Organen Rücksicht genommen wird.