Chapter 59 of 69 · 3930 words · ~20 min read

Part 59

+Grange+ (Annal. d’hygiène publ. XIII, pag. 53) berichtet über den Obductionsbefund von zwei Männern, die am 6. August 1882 bei einem grossen Feste im Tuilleriengarten, welcher mit alternativ wirkenden +Siemens+-Maschinen, respective -Lampen beleuchtet wurde, beim Uebersteigen der Gartenmauer in die in einem Graben liegenden Leitungsdrähte geriethen und sofort todt blieben. An der Leiche fanden sich in dem einen Falle Ecchymosen in der Haut, an den Lungen und am Herzen und ein furchenförmiger Eindruck, der von der linken Wange über den Hals bis zur linken Schulter zog, beim zweiten kleine streifige Verbrennungen an der linken Hand, bei beiden dunkelflüssiges Blut. Bei Versuchen mit einer 16pferdekräftigen, 16 +Brush+’sche Elemente enthaltenden Maschine fand +Grange+, dass der nicht unterbrochene Strom gut vertragen wurde, der mit multiplen Interruptionen aber sofort tödtete. Bei allen vier Versuchshunden fanden sich capilläre Hämorrhagien in der Medulla oblongata. +Friedinger+ (Wr. klin. Wochenschr. 1891, Nr. 48) fand bei einem Manne, der mit durchnässten Kleidern in die Drähte einer mit 50.000 Volt-Ampère Stärke arbeitenden Wechselstrommaschine gerathen und sofort todt geblieben war, lochförmige Verbrennungen der Kleider und lochförmige geschwärzte Durchbohrungen der Haut an verschiedenen Stellen, die wie die von +Heubner+ (s. oben) bei vom Blitz Erschlagenen beobachteten Durchlöcherungen aussahen. -- Wir haben im Juni 1892 einen 32jährigen Arbeiter obducirt, der in der „Rheostatenkammer“ eines mit Wechselstrom grosser Spannung arbeitenden Elektricitätswerkes mit Ausschöpfen des in einer Grube angesammelten Wassers beschäftigt war, dicht neben dem Rheostaten stand und plötzlich mit einem gellenden Schrei auf das Gesicht hinfiel und sofort starb. Allem Anscheine nach hatte er sich an den Rheostaten angelehnt. Die Obduction ergab streifige Hautaufschürfungen an beiden Schultern mit gerötheter Umgebung, von denen einzelne deutliche Verschorfung und Andeutung von Blasenbildung zeigten und unter der rechten Achsel zwei stecknadelkopfgrosse Durchlöcherungen der Haut, von ähnlicher Beschaffenheit wie in dem von +Friedinger+ publicirten Falle. Die sehr defecten Kleider waren nicht angebrannt, aber stark durchnässt. Die Spannung des Stromes betrug 2000 Volt. Bekanntlich wurde die Elektricität in Amerika auch zu Hinrichtungen („Elektrocution“) verwendet, worüber von +Lecassagne+, +Biraud+ und insbesondere von +Donald+ (Virchow’s Jahresb. 1892, I, pag. 480) berichtet wurde. Die Section der Hingerichteten ergab Brandblasen an den Applicationsstellen, dunkelflüssiges Blut und kleine Hämorrhagien im Gehirn und am Herzen, aber keine gröberen Verletzungen. +Biraud+ führt auch einen Fall von Selbstmord durch den elektrischen Strom an. -- Vorübergehende Betäubungen durch den elektrischen Strom sind wiederholt vorgekommen, meist ohne weitere Folgen. Mitunter sind Erscheinungen wie nach Blitzschlag zurückgeblieben, auch wurden solche von „traumatischer Neurose“ beobachtet. Andere Mittheilungen über den Gegenstand s. Med. Centralbl. 1887, pag. 596: „Ueber Hinrichtungen durch Elektricität.“ Ebenda. 1889, pag. 315, Virchow’s Jahresb. 1890, pag. 497 und +Stricker+, „Ueber strömende Elektricität“. Wien 1894, welcher Angaben über die Spannungsgrenzen macht, bei denen der elektrische Strom bei +einseitiger+ Ableitung für den Menschen gefährlich werden kann. Er fand, dass ein Strom von nur 440 Volt Spannung bei Ableitung von einem Pole durch den Menschen zur Erde so heftige Zuckungen auslöst, dass er entschieden widerräth, dieses Experiment zu wiederholen, ausser wenn man, wie er es thut, zur Abschwächung der Wirkung einen Leiter zweiter Ordnung einschaltet. Wohl kommen solche heftige Wirkungen nur bei Ableitung von einem Pole zu einer empfindlichen Stelle vor, doch ist die Gefahr bei zufälliger Berührung einer solchen mit Kabelstellen oder nackten Polen gross, da ja, wie z. B. bei Arbeitern in elektrischen Anlagen, durch nasse Kleider und nassen Boden die Ableitung zur Erde erfolgen kann.

B. Tod durch Erfrieren.

Dass der erwachsene Mensch bei guter Kleidung und unter sonst normalen Verhältnissen die strengsten Kältegrade zu ertragen vermag, lehren die Polarexpeditionen, bei welchen die Theilnehmer durch längere Zeit eine Kälte von 40 bis 50 Grad C. auszustehen hatten, ohne dass Jemand erfror. Dagegen ist es sichergestellt, dass unter gewissen Umständen eine geringere Resistenzfähigkeit gegen Kälte besteht, so dass selbst unbedeutende Kältegrade, und selbst noch über dem Gefrierpunkt stehende Temperaturen den Tod bewirken können.

Von diesen ist zunächst das Alter des Individuums zu erwähnen. Kinder, besonders neugeborene, sind sehr empfindlich gegen Kälte, und es kann bei letzteren, zumal wenn sie, wie gewöhnlich, unbedeckt und mit feuchter Haut liegen bleiben, schon eine den Gefrierpunkt noch nicht erreichende Temperatur der Aussenluft, namentlich wenn diese bewegt ist, eine solche Abkühlung des Körpers veranlassen, dass daraus der Tod erfolgt. Ebenso müssen wir annehmen, dass alte marastische Leute, bei welchen die wärmebildenden Processe bereits geschwächt sind, leichter der Kälte unterliegen werden, während jüngere, kräftige, gut genährte und namentlich einen stärkeren Fettpolster besitzende Individuen hohe Kältegrade mit Leichtigkeit ertragen können. Insbesondere ist es aber Krankheit, sowie Erschöpfung durch Hunger und Anstrengung, welche die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt und den Erfrierungstod begünstigt. Auch geistig deprimirenden Einflüssen muss eine solche Wirkung zugeschrieben werden, wie die Schicksale der flüchtigen französischen Armee in Russland beweisen.

Dass der Schlaf schon für sich allein die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt, muss im Allgemeinen zugegeben werden; doch ist der Schlaf, in welchen, wie zahlreiche Fälle lehren, die Individuen vor dem Erfrieren verfallen, kein normaler, sondern theils durch die Ermüdung und den herabgekommenen Zustand, theils aber auch durch die in Folge der Kälte selbst auftretende Somnolenz bedingt.

In welchem Grade ungenügende Bekleidung die Gefahr des Erfrierens erhöht, bedarf keiner weiteren Erörterung. Die schon früher verbreitete Ansicht, dass Alkoholgenuss das Erfrieren begünstigt, hat durch den Nachweis der temperatur-herabsetzenden Wirkung kleiner sowohl als grosser Alkoholdosen eine weitere Stütze gefunden. Am meisten wächst die Gefahr bei Berauschung durch die bekannten Symptome derselben.

Besonders gefährlich ist grosse Kälte bei starkem Wind. In den Karstländern ist in dieser Beziehung die Bora berüchtigt, ebenso die Schneestürme in den Alpenländern.

[Sidenote: Leichenbefund nach Erfrierungstod.]

Ueber die Vorgänge, die nach Einwirkung starker Kälte im Organismus geschehen, sind zahlreiche Versuche angestellt worden.[395] Uebereinstimmend wird vor Allem eine Contraction der Hautgefässe angegeben, welche eine Congestion in den inneren Organen (Herz, Lungen, Gehirn) veranlassen soll, die von den meisten Beobachtern als hauptsächlichste Todesursache angesehen wird. Es scheint uns jedoch, dass die Contraction der Hautgefässe bei Einwirkung der Kälte nur anfangs eintritt, später aber einer Verminderung des Gefässtonus (Gefässlähmung) Platz macht, da die Haut nur anfangs blass, später aber meist livid gefärbt erscheint, wie wir uns im Winter an uns selbst zu überzeugen Gelegenheit haben. Damit stimmen auch die Untersuchungen +Horwath+’s überein, aus welchen hervorgeht, dass die Kälte vorzugsweise die glatten Muskeln lähme, und zwar schon zu einer Zeit, in welcher die quergestreiften ihre Contractionfähigkeit noch nicht eingebüsst haben. Auch die venösen Stauungen und localen Oedeme, die +Beck+ bei seinen Versuchen sah, lassen sich auf Gefässlähmung zurückführen und ebenso die allgemeinen Erscheinungen, wie schwacher Herzschlag, Präcordialangst, Sinken des Blutdruckes, schwache Respiration, die gesteigerte Kohlensäureausscheidung (+Wertheim+) und der unter Lethargie auftretende Tod. +Pouchet+ hat ferner gefunden, dass die Blutkörperchen durch die Kälte zerstört werden und spricht sich dahin aus, dass desto weniger Hoffnung auf die Rettung eines Erfrorenen bestehe, je grösser die Menge der Blutkörperchen ist, die durch die Kälte zerstört wurden. +Crecchio+ betont die ertödtende Wirkung der Kälte auf die Nerven, +Horwath+ wieder jene auf die Musculatur, wobei er mit Recht bemerkt, dass man bei der Beurtheilung der Erfrierungseffecte nicht blos die Temperatur des Mediums, sondern auch den Grad der Abkühlung des Körpers im Auge behalten muss, welche gegen die Tiefe zu immer langsamer erfolgt, so dass z. B. ein frisches Froschherz, welches er bis zur Steinhärte gefrieren liess, wieder zu pulsiren anfing, wenn es aufgethaut wurde, während wenn die Musculatur +durchwegs+ auf nur -5° C. abgekühlt wurde, die Contractibilität derselben vollkommen erloschen war.[396]

Bezüglich des +Leichenbefundes+ bei Erfrorenen ist zu erwähnen, dass die festgefrorene Beschaffenheit der Leiche für sich allein nicht beweist, dass Jemand erfroren ist, da eine solche Veränderung überhaupt erst nach dem Tode entstehen kann, möge dieser thatsächlich durch Kälte oder auf eine andere Art eingetreten sein. Ebenso ist ein Auseinandergewichensein der Kopfnähte, wie es +Krajewski+ mehrmals bei Erfrorenen beobachtete, eine Leichenerscheinung, die durch die Ausdehnung des gefrierenden, stark wasserhältigen Gehirns zu Stande kommen kann. Auch können fest gefrorene, besonders periphere Körpertheile durch Manipulationen abbrechen. Bei einem bei strenger Kälte im Freien gefundenen erhängten Selbstmörder fanden wir an der Wurzel des Penis eine quere reactionslose Hautberstung, ebenso einen Querriss der Haut über der rechten Wade. Beide Verletzungen waren offenbar postmortal, letztere beim Stiefelausziehen entstanden. Von einzelnen Beobachtern (+Ogston+, +Blumenstok+) werden hellrothe Hautfärbungen (Todtenflecke) als Leichenbefund bei Erfrorenen angegeben. Dieselben sind zweifellos blosse Leichenerscheinungen, da sie auch an in Eiskellern aufbewahrten Leichen sich entwickeln. Ebenso bekommt, wie bekannt, auf Eis aufbewahrtes Fleisch eine rothe Farbe. Nach +Falk+’s Untersuchungen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVII, pag. 76 und XLIX, pag. 28) wird die hellrothe Färbung der Todtenflecke durch Diffusion des Sauerstoffes von aussen und Fixirung desselben durch das Hämoglobin bewirkt. In die Tiefe, namentlich bis zum Herzen, dringt deshalb die Röthung nicht. +Keferstein+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 201) legt einen Werth auf fleckige Röthungen an nicht abhängigen Stellen, die seiner Meinung nach dadurch entstehen, dass das Blut an den am meisten der Kälte exponirten Hautpartien erstarrt, durch das noch circulirende warme Blut aber wieder aufgethaut wird.

Von +Blosfeld+, +Ogston+, +De Crecchio+ und von +Blumenstok+ (Maschka’s Handb. I, 785) wird die hellrothe Farbe des Blutes in den inneren Organen hervorgehoben, von Anderen aber (+Samson++-++Himelstiern+) als nicht constant angegeben; auch +Dieberg+ („Beitrag zur Lehre vom Tode durch Erfrieren“, Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, 1) gibt an, dass ihm bei den 31 von ihm ausgeführten Sectionen Erfrorener eine besonders helle Farbe des Blutes nicht aufgefallen sei, dass aber doch das Blut nicht jene dunkle Farbe besitzt wie Erstickungsblut. Ob dieser Erscheinung eine specifische Wirkung der Kälte auf das Hämoglobin zu Grunde liegt oder ein Zurückbleiben von Sauerstoff im Leichenblute, wie Alb. +Schmidt+ (Med. Centralbl. 1874, pag. 725) meint, mag dahin gestellt bleiben. Wenn, wie +Blumenstok+ angibt, die Färbung nur eine postmortal eintretende ist und auch bei absolut ausgeschlossenem Zutritt von Sauerstoff sich einstellt, dann wäre wohl nur an erstere Wirkung zu denken.

Das Blut ist nach +Dieberg+ fast immer locker geronnen, was sich wohl aus dem protrahirten Verlauf des Todes erklärt, verflüssigt sich aber, wenn es gefroren war, beim Aufthauen. Derselbe Autor fand in allen seinen 31 Fällen von zweifellosem Erfrierungstod eine ungewöhnlich starke Ueberfüllung des Herzens in allen seinen Theilen mit Blut (durchschnittlich 0·293 Kgrm.) und hält daher diese Erscheinung, die er sich aus dem Zurückgedrängt werden des Blutes aus den peripheren Gebieten erklärt, für charakteristisch. In zwei von uns begutachteten Fällen wurden zahlreiche bis bohnengrosse Ecchymosen in der Musculatur des Halses und Brustkorbes gefunden, die schon während des Erfrierens, aber auch erst durch nachträgliche Manipulationen (Wiederbelebungsversuche, Transport) sich gebildet und durch Imbibition beim Aufthauen sich vergrössert haben konnten.

Von +Blosfeld+ und auch von +Brücke+ wurde angegeben, dass die Todtenstarre bei Erfrorenen das Aufthauen überdauern könne, eine Angabe, die von Anderen (+Sommer+) bestritten wurde. Aufgethaute Leichen faulen sehr rasch, namentlich machen die Imbibitions- und Transsudationsvorgänge rapide Fortschritte. +Casper+ hat darauf aufmerksam gemacht (l. c. 785), dass, wenn man im Schnee oder Eis einen bereits in Verwesung übergegangenen Leichnam findet, daraus mit Sicherheit geschlossen werden könne, dass der Mensch nicht den Erfrierungstod gestorben sei, da in Schnee oder Eis liegende Leichen nicht faulen. Diese Angabe ist im Allgemeinen richtig, es ist jedoch dabei nicht zu übersehen, dass Jemand thatsächlich erfroren, dann beim Eintritt milder Witterung aufgethaut und in Fäulniss übergegangen, hierauf aber wieder verschneit und gefroren sein konnte. Es wären also auch die in der betreffenden Zeit bestandenen Witterungsverhältnisse in Betracht zu ziehen.

In unseren Gegenden kommt der zufällige Erfrierungstod, der in nördlichen Ländern häufig ist, nur selten zur Beobachtung. Von Selbstmord durch Erfrieren ist unseres Wissens kein Fall bekannt. Dagegen ist eine absichtliche Tödtung von hilflosen Individuen durch Aussetzen grosser Kälte möglich, und namentlich bei kleinen Kindern, besonders Neugeborenen, vorgekommen, bei welchen letzteren, wie schon erwähnt, geringe Kältegrade genügen, um den Tod herbeizuführen.

V. Tod durch Vergiftung.

[Sidenote: Gesetzliche Bestimmungen.]

+Oesterr. Strafgesetz+, §. 135: Arten des Mordes sind: 1. Meuchelmord, welcher durch Gift oder sonst tückischer Weise geschieht ...

+Oesterr. Straf-P.-Ordnung+, §. 131: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so sind der Erhebung des Thatbestandes nebst den Aerzten nach Thunlichkeit auch zwei Chemiker beizuziehen. Die Untersuchung der Gifte selbst aber kann nach Umständen auch von den Chemikern allein in einem hierzu geeigneten Locale vorgenommen werden.

+Minist.-Vrdng. vom 2. August 1856+, Nr. 145 R. G. Bl.: Sind Objecte zur Vornahme einer chemischen Untersuchung an einen anderen Ort zu versenden, so muss: 1. jedes Object, z. B. ein Organ, Organtheil, ein Giftstoff, Giftträger u. dergl. für sich, von jedem andern gesondert in einem eigenen Gefäss verpackt werden; 2. hierzu sind vor Allem Glas- und Porzellangefässe zu verwenden und durch zweckmässige äussere Verpackung vor Beschädigung zu verwahren; 3. die Gefässe sind mit einem geriebenen Glas- oder gereinigten Korkstöpsel zu verschliessen und die Stöpsel mit Siegellack derart luftdicht zu verkitten, dass weder von dem Inhalte etwas nach aussen, noch von aussen etwas zu dem Inhalte gelangen kann; 4. das zur Verpackung zu verwendende Material muss vollkommen rein sein, damit der zu untersuchende Gegenstand dadurch nicht verunreinigt oder vergiftet werde; 5. die Verpackung hat durch einen Sachverständigen, womöglich durch einen erfahrenen Chemiker zu geschehen.[397]

+Oesterr. Straf-G.-Entwurf+, §. 237: Wer einem Anderen, um dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft. Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus von 5-15 Jahren, und wenn durch diese Handlung der Tod verursacht worden, auf Zuchthaus nicht unter 10 Jahren zu erkennen.

+Deutsches Strafgesetz+, §. 229: Im Wesentlichen gleichlautend mit §. 237 des österr. St.-G.-Entwurfes.

+Deutsche St.-P.-Ordnung+, §. 91: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen. Der Richter kann anordnen, dass diese Untersuchung unter Mitwirkung oder Leitung eines Arztes stattzufinden habe.

[Sidenote: Preuss. Regulativ über Obduction Vergifteter.]

+Regulativ vom 13. Februar 1875+, §. 22: Bei Verdacht einer Vergiftung beginnt die innere Besichtigung mit der Bauchhöhle. Es ist dabei vor jedem weiteren Eingriff das äussere Aussehen der oberen Baucheingeweide, ihre Lage und Ausdehnung, die Füllung ihrer Gefässe und der etwaige Geruch zu ermitteln. In Bezug auf die Gefässe ist hier, wie an anderen wichtigen Organen, stets festzustellen, ob es sich um Arterien oder Venen handelt, ob auch die kleineren Verzweigungen oder nur Stämme und Stämmchen bis zu einer gewissen Grösse gefüllt sind, und ob die Ausdehnung der Gefässlichtung eine beträchtliche ist oder nicht. Alsdann werden um den untersten Theil der Speiseröhre, dicht über dem Magenmunde, sowie um den Zwölffingerdarm unterhalb der Einmündung des Gallenganges doppelte Ligaturen gelegt und beide Organe zwischen denselben durchgeschnitten. Hierauf wird der Magen mit dem Zwölffingerdarm im Zusammenhange herausgeschnitten, wobei jede Verletzung desselben sorgfältig zu vermeiden ist. Es wird sofort der Inhalt nach Menge, Consistenz, Farbe, Zusammensetzung, Reaction und Geruch bestimmt und in ein reines Gefäss von Glas oder Porzellan gethan.

Sodann wird die Schleimhaut abgespült und ihre Dicke, Farbe, Oberfläche, Zusammenhang untersucht, wobei sowohl dem Zustande der Blutgefässe, als auch dem Gefüge der Schleimhaut besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und jeder Hauptabschnitt für sich zu behandeln ist. Ganz besonders ist festzustellen, ob das vorhandene Blut innerhalb von Gefässen enthalten oder aus den Gefässen ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulniss oder Erweichung (Gährung) verändert und in diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen (imbibirt) ist. Ist es ausgetreten, so ist festzustellen, wo es liegt, ob auf der Oberfläche oder im Gewebe, ob es geronnen ist oder nicht u. s. w. Endlich ist besonders Sorgfalt zu verwenden auf die Untersuchung des Zusammenhanges der Oberfläche, namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen (Erosionen), Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode, namentlich unter Entwicklung gährenden Mageninhaltes, zu Stande gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten. -- Nach Beendigung dieser Untersuchung werden der Magen und der Zwölffingerdarm in dasselbe Gefäss mit dem Mageninhalt gethan und dem Richter zur weiteren Veranlassung übergeben. In dasselbe Gefäss ist auch später die Speiseröhre, nachdem sie nahe am Halse unterbunden und über der Ligatur durchschnitten worden, nach vorgängiger anatomischer Untersuchung, sowie in dem Falle, dass wenig Mageninhalt vorhanden ist, der Inhalt des Leerdarmes zu bringen. -- Endlich sind auch andere Substanzen und Organtheile, wie Blut, Harn, Stücke der Leber, der Nieren u. s. w., aus der Leiche zu entnehmen und dem Richter abgesondert zur weiteren Veranlassung zu übergeben. Der Harn ist für sich in einem Gefässe zu bewahren, Blut nur in dem Falle, dass von einer spectralanalytischen Untersuchung ein besonderer Aufschluss erwartet werden kann. Alle übrigen Theile sind zusammen in ein Gefäss zu bringen. -- Jedes dieser Gefässe wird verschlossen, versiegelt und bezeichnet. -- Ergibt die Betrachtung mit blossem Auge, dass die Magenschleimhaut durch besondere Trübung und Schwellung ausgezeichnet ist, so ist jedesmal, und zwar möglichst bald, eine mikroskopische Untersuchung der Schleimhaut, namentlich mit Bezug auf das Verhalten der Labdrüsen, zu veranstalten.

Auch in den Fällen, wo sich im Mageninhalt verdächtige Körper, z. B. Bestandtheile von Blättern oder sonstige Pflanzentheile, Ueberreste von thierischer Nahrung finden, sind dieselben einer mikroskopischen Untersuchung zu unterwerfen. -- Bei Verdacht einer Trichinenvergiftung hat sich die mikroskopische Untersuchung zunächst mit dem Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes zu beschäftigen, jedoch ist zugleich ein Theil der Musculatur (Zwerchfell, Hals- und Brustmuskeln) zur weiteren Prüfung zurückzulegen.

[Sidenote: Begriff „Gift“.]

Unter +Giften+ versteht man Substanzen, welche, schon in verhältnissmässig kleiner Menge in den Organismus gebracht, auf andere als mechanische oder thermische Weise die Gesundheit zu schädigen oder den Tod herbeizuführen vermögen. Diese Begriffsbestimmung lässt zwar vom streng toxicologischen Standpunkte manchen Einwand zu, entspricht jedoch dem allgemeinen Sprachgebrauche und dürfte umsomehr genügen, als es bis jetzt nicht gelungen ist, den Begriff „Gift“ vollkommen genau zu definiren. Ueberdies hat der Wunsch nach einer genauen Präcisirung dieses Begriffes gegenwärtig dadurch an Dringlichkeit verloren, dass die neuen Gesetze (österr. Entw. §. 240 und deutsches St. G. §. 229) der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit einer genauen Begriffsbestimmung von „Gift“ dadurch Rechnung tragen, dass sie nicht blos die Beibringung von Gift, sondern auch „anderer Stoffe, die die Gesundheit zu zerstören geeignet sind“, im Auge halten und mit Strafe belegen.

[Sidenote: Bedingungen der Giftwirkung.]

Absolute Gifte, d. h. Substanzen, die, in den Organismus gebracht, unter +allen+ Umständen die Gesundheit oder das Leben zu zerstören im Stande wären, gibt es nicht, sondern es können jene Substanzen, die wir als Gifte bezeichnen, immer nur unter bestimmten Bedingungen ihre schädliche Wirkung äussern. Da aber von dem Grade, in welchem diese Bedingungen im concreten Falle gegeben sind, auch der Verlauf der Vergiftung, insbesondere die Intensität derselben und die Schnelligkeit, mit welcher die ersten Symptome auftreten, abhängen, so verdienen dieselben zuerst besprochen zu werden. Diese Bedingungen können liegen 1. in der Substanz selbst, 2. in der Art ihrer Beibringung und 3. in gewissen individuellen Verhältnissen.

[Sidenote: Dosis.]

Ad 1. Alle Substanzen, die wir als Gifte kennen, werden dies erst von einer gewissen +Dosis+ angefangen. Die kleinste Menge der betreffenden Substanz, die bereits krankmachende Wirkungen äussert, nennen wir die Dosis toxica und jene, die bereits den Tod zu bewirken im Stande ist, die Dosis toxica letalis. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, wie schwierig es ist, beim Menschen sowohl die Dosis toxica als die Dosis letalis für jedes einzelne Gift zu bestimmen, und dass, wenn solche Dosen aufgestellt werden, dieselben sich immer nur auf durchschnittliche Verhältnisse beziehen können. Am leichtesten ist die Bestimmung solcher Dosen bei local wirkenden Giften, schwierig dagegen bei solchen, denen ausschliesslich oder vorzugsweise eine Wirkung zukommt, die erst durch Resorption der toxischen Substanz, also secundär, sich äussert. Da die experimentelle Toxicologie als Gesetz aufstellt, dass die Allgemeinwirkung eines Giftes eine der Grösse des Thieres proportionale Dosis erfordert, weshalb man mit Rücksicht auf die verschiedene Grösse der Thiere bestrebt ist, zu bestimmen, wie viel Gift im Stande ist, 1 Kilo des betreffenden Thieres krank zu machen oder zu tödten, so wäre in gleicher Weise auch beim Menschen vorzugehen und wenigstens zwischen der Dosis toxica bei Erwachsenen und jener bei Kindern eine Unterscheidung zu machen. Da die österreichische sowohl als andere Pharmakopöen die Maximaldosen der heroischen Arzneimittel zusammenstellen (siehe eine solche Zusammenstellung verschiedener Pharmakopöen in Eulenburg’s Real-Encyclop., Art. „Recept“), so empfiehlt es sich, wenn an den Gerichtsarzt die Frage herantritt, ob die Jemandem beigebrachte Menge einer Substanz schon im Stande war, schädliche Wirkungen hervorzubringen, von den bezeichneten Maximaldosen der behördlich autorisirten Pharmakopöen auszugehen.

Dass ausser der Dosis und ausser den allgemein chemischen Eigenschaften der betreffenden Substanz, wovon wir insbesondere den Aggregatzustand und die Löslichkeit, sowie die Reinheit derselben nennen, noch andere in der Substanz selbst gelegene Verhältnisse einen Einfluss auf die Wirkung der letzteren ausüben, zeigen namentlich giftige Pflanzentheile, von denen es bekannt ist, dass ihr Giftgehalt mit dem Alter und selbst mit dem Standort[398] der Pflanze wechselt und dass viele derselben im frischen Zustande wirksamer sind als im getrockneten und durch längeres Liegen sogar jede Wirksamkeit verlieren können. Als Beispiel nennen wir die Frondes sabinae, welche frisch so giftig sich erweisen (pag. 235), während alten ausgetrockneten Zweigen, da aus ihnen das giftige ätherische Oel verflüchtigt ist, keine oder nur eine sehr geringe Giftwirkung zukommt. Gleiches gilt von vielen anderen Pflanzen, deren wirksames Princip ein ätherisches Oel bildet, und ebenso von Secale cornutum, das im Laufe der Zeit ebenfalls seine Wirksamkeit verliert. Auch bei giftigen Chemikalien kann im Laufe der Zeit unter gewissen Umständen eine Zersetzung eintreten, die die Giftigkeit derselben wesentlich zu ändern im Stande ist, wovon die Blausäure ein Beispiel liefert, die sich von selbst unter Bildung von ameisensaurem Ammonium zersetzt, ebenso das Cyankalium, welches beim Liegen an der Luft schon durch die Kohlensäure der letzteren zersetzt wird und dessen wässerige Lösung sich besonders bei Zutritt organischer Substanzen sehr bald in eine braune, nach Ammoniak riechende Flüssigkeit verwandelt.

[Sidenote: Vehikel.]

Ad 2. Es kommt sowohl das +Vehikel+ in Betracht, in welchem, als der +Weg+, auf welchem das Gift beigebracht worden ist.

In ersterer Beziehung lehrt die Erfahrung, dass die Gifte, ausgenommen die flüssigen, selten als solche, d. i. in Substanz, sondern meist in einem Vehikel genommen oder beigebracht werden. Insbesondere sind es verschiedene Getränke und Speisen, die als Vehikel des, namentlich heimlich beizubringenden Giftes dienen müssen. Ein solches Vehikel kann je nach seinen Eigenschaften die Giftwirkung bald befördern, bald verzögern oder abschwächen und selbst ganz aufheben. Ist die Substanz in dem Vehikel löslich, so wird die Wirkung des Giftes desto intensiver und desto früher eintreten, je vollständiger sich das Gift zu lösen vermochte, bevor es einverleibt wurde, was ausser von der Natur (auch Temperatur) des Vehikels, allerdings auch von der Löslichkeit der Substanz und von der Zeit, durch welche diese mit dem Vehikel in Berührung stand, abhängig sein wird. Welcher Einfluss dem erwähnten Umstande zukommt, lehrt am deutlichsten die Arsenikvergiftung. Wurde das bekanntlich schwer lösliche Gift sofort als solches oder Speisen beigemischt gegeben, so können selbst Stunden verfliessen, bevor die Giftwirkung sich zeigt und es prävaliren dann die Symptome der sogenannten Gastroenteritis toxica; wurde jedoch der Arsenik gelöst genommen, so tritt die Wirkung nicht blos ungleich früher auf, sondern sie zeigt nicht selten auch ein anderes Bild, das des sogenannten Arsenicismus cerebrospinalis, in welchem, weil die Resorption sehr rasch erfolgt, weniger die localen, als die secundären Symptome vorwiegen. Ebenso wird die Giftwirkung befördert werden, wenn das Vehikel aus einer an und für sich giftigen Verbindung einen noch giftigeren Körper frei macht. Bekanntlich wird Cyankalium schon durch die schwächsten Säuren zersetzt und entwickelt Blausäure und man kann sich sofort eine wässerige Blausäurelösung darstellen, wenn man grobgestossenes Cyankalium mit diluirter Weinsäure übergiesst (+Clark+). Der gleiche Vorgang wird aber stattfinden, wenn Jemand Cyankalium in saurem Wein nimmt, in welchem Falle nicht blos eine intensivere Wirkung des Giftes sich zeigt, sondern auch, da gleichzeitig das Kalium durch die Säure gebunden wird, jene aufquellende Wirkung des Kaliumhydroxyds entfällt oder abgeschwächt wird, welche, wenn wässerige Cyankaliumlösung genommen wurde, sich an der Magenschleimhaut gewöhnlich in auffallender Weise zu äussern pflegt.[399]

[Sidenote: Einfluss des Vehikels auf die Giftwirkung.]